Backhaus trifft Bürgerinitiative

Insel Rügen – Im Rahmen eines Rügenbesuchs mit dem Parlamentarischem Staatssekretär für Vorpommern, Heiko Miraß, suchte Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, heute in Gingst das Gespräch mit der Bürgerinitiative „Lebenswertes Rügen“ zum Bau des LNG-Terminals Mukran.

Backhaus versicherte den Menschen vor Ort erneut, dass sein Ministerium sehr gründlich darauf achten wird, dass alle Unterlagen, die zur Einleitung des Genehmigungsverfahren nötig sind, auch tatsächlich vorliegen und widersprach dem Vorwurf, dass Land würde ein doppeltes Spiel spielen und zugunsten des Antragstellers ReGas entscheiden.

„Für mich steht Rechtssicherheit vor Schnelligkeit. Mein Ressort betrachtet das LNG-Vorhaben von Anbeginn im Gesamtzusammenhang, weswegen ich mich sowohl öffentlich als auch in internen Beratungen mehrfach für ein konzentriertes Genehmigungsverfahren ausgesprochen habe.

Ich habe immer betont, dass es eine positive Prognose nicht für Teilabschnitte, sondern nach gründlicher Prüfung der Zulässigkeit nur für das Gesamtvorhaben geben kann. Die Gründe dafür sind logisch: Wechselseitige Auswirkungen zwischen den einzelnen Verfahrensabschnitten können immer erst erkannt werden, wenn alle Bauvorhaben im Gesamtkontext betrachtet werden.

Im Juli hat mein Haus eine positive Prognose für das Gesamtvorhaben abgegeben, da wir zu diesem Zeitpunkt keine grundsätzlichen Zuslassungshürden feststellen konnten. Dies impliziert aber ausdrücklich nicht, dass alle Einzelverfahren auch automatisch zu genehmigen sind.

Im Gegenteil: In jedem Verfahren werden die Umweltbelange von unserer Seite akribisch geprüft. Die Unterteilung in 5 Verfahren (4x Pipeline, 1x FSRU) und die sukzessive Bereitstellung von Antragsunterlagen erschwert diese Prüfung aus den oben genannten Gründen.“

Der Minister betonte in diesem Zusammenhang außerdem, dass Mecklenburg-Vorpommern, konkret das Umweltministerium, ursprünglich Zweifel hatte, ob das LNGG – nach Änderung in diesem Jahr – noch eindeutig genug einen Verzicht auf die Umweltverträglichkeitsprüfung zulässt und ob nach den Veröffentlichungen u.a. auch der Bundesnetzagentur überhaupt noch eine Gasmangellage angenommen werden kann.

„Daraufhin haben wir die Thematik im Sommer mit Vertretern des Bundeswirtschaftsministerium, des Bundeskanzleramts, der Bundesnetzagentur, der Landesbehörden und der Vorhabenträger erörtert. In den Gesprächen haben wir die Aussage erhalten, dass weiterhin von einer Gasmangellage ausgegangen wird“, führte er aus.

Im September ist dann die Eil-Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gegen die Deutsche Umwelthilfe ergangen – dort wird die Gasmangellage und damit die Anwendbarkeit des LNGG – und damit Verzicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung – im Rahmen des 1.OAL bestätigt.

„Diese Entscheidung hat Auswirkung auch auf unser Genehmigungsverfahren FSRU in Mukran. Wir werden die grundsätzlichen Aussagen des BVerwG verwenden. Insofern ist derzeit die Rechtslage zumindest insoweit geklärt“, erläuterte Backhaus.

Das Umweltministerium M-V ist für eines der 5 Teilverfahren federführend verantwortlich – die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der schwimmenden LNG-Terminals. Bisher liegen die Antragsunterlagen noch nicht vollständig vor. Nach Bundesimmissionsschutzgesetz ist es aber möglich, Teilprüfungen auch vor Vorlage der vollständigen Unterlagen vorzunehmen. „Ich sage aber auch ganz klar: Eine Genehmigung kann nur dann erfolgen, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden und öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen“, so Backhaus.

Klimaschutz aus M-V

Märchenhaftes MoorFutures-Projekt gestartet

Lärz – Gemeinsam mit der Landgesellschaft MV mbH und dem Kompetenzzentrum Ökowertpapiere startet Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus heute  das vierte Projekt MoorFutures an der Märchenwiese am Nebelsee bei Lärz (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte).

Mit dem Projekt werden rund 9.500 Tonnen CO2-Äq, berechnet auf 50 Jahre Laufzeit, vermieden. Nach Abzug u. a. eines Puffers ergeben sich rund 6.500 MoorFutures, die komplett an den Klimadienstleister myclimate veräußert werden.

„Dies ist ein weiterer Baustein einer alternativen Landnutzung. Wir brauchen intakte Moore dringend, wenn wir unsere Klimaziele erreichen wollen – und das müssen wir, wenn wir auch in Zukunft in unserem Land eine rentable Landwirtschaft betreiben wollen.

Wir sollten aber nicht nur alles durch die Klimaschutzbrille betrachten, Moore können viel mehr. Sie sind auch unverzichtbar bei den vor uns liegenden Herausforderungen im Bereich der Klimaanpassung. Sie wirken kühlend, sie puffern Starkregenereignisse ab und sie spenden Wasser in Trockenperioden“, sagte Backhaus.

In Mecklenburg-Vorpommern tragen trockene Moore zu etwa einem Drittel zu den gesamten Treibhausgasemissionen des Landes bei. Dazu Minister Dr. Backhaus: „Klimaneutralität bedeutet auch für die Moore Nullemissionen. Klimaschutz ist aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Öffentliche Mittel allein werden nicht reichen, um alle Wiedervernässungen zu finanzieren.

Daher hat mein Ministerium bereits vor mehr als zehn Jahren damit begonnen, Investitionsinstrumente wie die MoorFutures zu entwickeln. Sie erlauben es, auch privates Kapital zur Wiederherstellung der Ökosysteme zu akquirieren. Besonders freut es mich, dass die Marke mittlerweile national wie international bekannt ist und darüber verhandelt wird, den MoorFutures-Standard EU-weit einzusetzen.“

Die Märchenwiese ist nach dem Polder Kieve, der Kamerunwiese und dem Gelliner Bruch das vierte MoorFutures-Projekt in Mecklenburg-Vorpommern, das achte insgesamt.

„Mir ist aber noch ein anderer Aspekt wichtig“, betonte der Minister. „Mit den Ökowertpapieren wie den MoorFutures gelingt es uns, die Werte der Ökosystemleistungen zu verdeutlichen und in Geldwerten auszudrücken. Wiedervernässung ist somit keine Entwertung des Landes.“

Die Gesellschaft nimmt Moore häufig als besondere Orte wahr, das zeigt sich besonders in der Literatur oder im Film. Der Kontext, in dem sie als Kulisse eingesetzt werden, ist jedoch oft mit Grusel und Bedrohung verbunden. Moore sind aber wundersame Orte und lichte Landschaften, die Ruhe ausstrahlen, Lebensraum bieten. „Diese positiven Aspekte sollten zukünftig deutlich im Vordergrund stehen,“ sagte Minister Backhaus.

Daniela Degen-Lesske, Geschäftsführerin der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH, ergänzt: „Auch wir freuen uns über die erfolgreiche Umsetzung des Projekts ‚Märchenwiese am Nebelsee‘ als mittlerweile drittes MoorFuture-Projekt, das wir als Landgesellschaft begleiten dürfen.

Für das kommende Jahr erwarten wir die Fertigstellung von zwei weiteren MoorFutures-Projekten. Darüber hinaus planen, koordinieren und realisieren unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitere verschiedene naturschutzfachliche Projekte, wie Ökokonten und geförderte Moorschutzvorhaben.

Aktuell wird die ‚Agentur für Moorbodenschutz MV‘ aufgebaut. Sie ist bisher einmalig in Deutschland, um Moorschutzmaßnahmen und die Etablierung von Paludikultur zu unterstützen.“

Die MoorFutures sind eines von mittlerweile vier Ökowertpapieren, die private Investitionen in Ökosystemleistungen ermöglichen. Sie wurden mehrfach ausgezeichnet, zuletzt die MoorFutures im Rahmen der UN-Dekade zur Wiederherstellung der Ökosysteme.

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt hat im Oktober 2021 das Kompetenzzentrum Ökowertpapiere eingerichtet. Ziel ist es, die Kräfte zu bündeln und systematisch die bestehenden Ökowertpapiere weiter- bzw. neue entwickeln.

Neben den MoorFutures werden Waldaktien, Streuobstgenussscheine und HeckenSchecks. Über alle Ökowertpapiere summiert. Inklusive Ökosponsoringprojekten konnten mittlerweile ca. vier Millionen Euro zusätzlich für Erstaufforstungen, Moorwiedervernässungen, Anlage und Pflege von Streuobstwiesen sowie der Pflanzung von Hecken eingeworben werden.

Bau von Konverterplattformen

Schwesig: Bund und Land machen Weg frei für Bau von Konverterplattformen

Rostoxk – In Rostock-Warnemünde ist am heutigen Morgen ein Eckpunktepapier zur industriellen Nutzung eines Teils des Geländes des Marinearsenals-Warnowwerft unterzeichnet worden. Die zur Meyer-Gruppe gehörende Neptun Werft und die Smulders Gruppe wollen hier Konverterplattformen für die Windkraft auf See bauen. Die Landesregierung hatte sich für diese Lösung eingesetzt.

„Ich unterstütze sehr, dass hier in Rostock Konverterplattformen für Windkraftanlagen auf See gebaut werden sollen. Mecklenburg-Vorpommern setzt schon seit langem auf die erneuerbaren Energien. Bei der Windkraft auf See haben wir die Kapazitäten vor unserer Küste in den letzten Jahren verdreifacht. Es sind weitere Windparks im Bau oder in Planung. Dafür brauchen wir diese Plattformen.“

Nach den Plänen der Investoren könnten bis zu 400 neue Industriearbeitsplätze mit Tariflohn entstehen. „Mecklenburg-Vorpommern profitiert also gleich doppelt von diesem Projekt“, erklärte die Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bei der Vertragsunterzeichnung im Marinearsenal.

Die Ministerpräsidentin dankte Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius. „Der Bundesverteidigungsminister hat dieses Vorhaben mit seiner Entscheidung ermöglicht. Das zeigt: Bund und Land haben ein gemeinsames Interesse, dass die Energiewende gelingt.

Überhaupt ist es der Bundeswehr zu verdanken, dass der Standort Rostock so schnell wieder eine gute Perspektive hat. Die Bundeswehr gibt der Warnowwerft mit ihrem Marinearsenal eine Zukunft. Nun kommt auf diesem Gelände ein weiterer wichtiger Wirtschaftsstandort dazu.“

8.800 Anträge auf Heizölhilfe in M-V

Bund soll ungenutzte Gelder in den ländlichen Raum investieren

Schwerin – Am 20. Oktober ist die Frist zur Beantragung für Härtefallhilfen für Privathaushalte, die mit Öl oder anderen nicht-leitungsgebundenen Brennstoffen heizen, ausgelaufen. Innerhalb von sechs Monaten – Anfang Mai startete die Antragstellung – wurden in Mecklenburg-Vorpommern rund 8. 800 Anträge gestellt.

Davon fast zwei Drittel über das eigens eingerichtete Online-Energieportal des Landes. Das Antragsvolumen beläuft sich auf fast 3 Millionen Euro, wovon 2,3 Millionen Euro bereits auf den Konten der Bürgerinnen und Bürger angekommen sind. Möglich wurde dies durch die gute Zusammenarbeit der norddeutschen Länder und die gute zentrale Organisation durch die Finanzbehörde Kasse Hamburg.

Auch das Agrarministerium in Schwerin leistete seinen Anteil und verschickte 2.981 Papieranträge und führte 2.163 Beratungs- und Informationsgespräche. Für das Engagement dankt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und wertet das Förderprogramm als Erfolg:

„Die Zahlen belegen, dass der Bedarf an finanzieller Unterstützung für nicht-leitungsgebundene Brennstoffe hoch ist und es die richtige Entscheidung war, mit der Einführung der Strom- und Gaspreisbremse zum Jahreswechsel 2022/2023 auch Verbraucherinnen und Verbraucher mit anderen Heizarten zu entlasten. Der Bund hat hierfür rund 1,8 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung gestellt. Das ist maßgeblich der Initiative Mecklenburg-Vorpommerns zu verdanken. Wir haben das Programm gefordert und durchgesetzt.

Der Zuschuss kam gerade zur rechten Zeit, denn die Energiepreise sind stark gestiegen. Das treibt auch die Heizkosten in die Höhe.

Die ländlichen Räume nehmen in MV rund 90 Prozent ein. Gerade hier sind die Menschen mangels geeigneter und bezahlbarer Alternativen vielerorts nach wie vor auf nicht-leitungsgebundene fossile Brennstoffe wie Öl oder Flüssiggas angewiesen. Dass wir davon weg­kommen müssen, steht außer Frage. Es war jedoch wichtig, die Betroffenen in ihrer Lebensrealität abzuholen und auch für sie  kurzfristig eine finanzielle Unterstützung zu ermöglichen.

Nach abschließender Antragsbearbeitung werden bundesweit ca. 600 Millionen Euro ausgereicht worden sein. Auch vor dem Hintergrund der drohenden massiven Kürzungen im Bereich der Gemeinschafts­aufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) habe ich in einem Schreiben an den Bund dafür geworben, dass die Gelder aus dem Härtefallfonds in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro für das Gemeinwohl im ländlichen Raum bzw. zur Stärkung der Kommunen eingesetzt werden können.

Konkret denke ich an Projekte zur Förderung der kommunalen Wärmeplanung oder Projekte, mit denen es gelingt, den ländlichen Raum zur Modellregion im Bereich erneuerbare Energien zu entwickeln. In M-V haben wir Sonne, Wind, Geothermie und Biomasse und sind damit ein prädestinierter Stand­ort für zukunftsfähige Vorhaben in diesem Bereich.

Entscheidend für den Erfolg solcher Projekte ist allerdings die Akzeptanz der Menschen vor Ort. Die werden wir nur bekommen, wenn wir sie teilhaben lassen und zwar nicht nur an den Planungen, sondern auch durch die gemeinschaftliche Nutzung von Strom und Wärme.“

Medizinlabor gewinnt Nachhaltigkeitspreis

Schwerin – Die HygCen Germany GmbH aus Schwerin, ein Prüflabor für Medizinprodukte und Desinfektionsmittel, hat den Preis „Projekt Nachhaltigkeit“ in der höchstdotierten Kategorie „Zukunft-Transformation“ erhalten. Mit dem Preis werden Initiativen und Projekte ausgezeichnet, die sich für eine nachhaltige Entwicklung in der gesamten Breite der Gesellschaft einsetzen.

Der seit sechs Jahren etablierte Nachhaltigkeitspreis wird von den vier Regionalen Netzstellen Nachhaltigkeitsstrategien (RENN) in Kooperation mit dem Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) unter dem Dach des Gemeinschaftswerk Nachhaltigkeit verliehen.

Die HygCen Germany arbeitet daran, den ökologischen Fußabdruck der Gesundheitswirtschaft zu verringern. Das Unternehmen konzentriert sich auf die Aufbereitung und Dekontamination von infektiösem Kunststoffabfall aus Laboren, um ihn wiederverwertbar zu machen.

Dieses umweltfreundliche Vorhaben erfordert technische Innovationen und die Bewältigung regulatorischer Herausforderungen. Ziel ist es, Verfahren und Vorschriften zu etablieren, die anderen Laboren den Weg zu mehr Nachhaltigkeit ebnen.

Das Projekt wurde in einem Länder-Expertenausschuss vorgestellt und intensiv auf breiter Ebene diskutiert. Unter der Leitung von M-V beteiligten sich Vertreter der Bundesländer, des Umweltbundesamtes, des Robert-Koch-Instituts, Gremien des Arbeitsschutzes und der Recyclingwirtschaft. Die HygCen Germany wird intensiv durch das Referat Abfallwirtschaft des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt begleitet.

Zur Auszeichnung gratuliert auch der in Mecklenburg-Vorpommern für die Abfall- und Kreislaufwirtschaft zuständige Minister Dr. Till Backhaus: „Ich freue mich, dass ein Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern bei diesem so wichtigen Wettbewerb punkten konnte. Pioniere des Wandels gibt es überall.

Wir müssen die Projekte mit einer besonderen Tragweite und großem Modellcharakter aufspüren und unterstützen, denn nur so lassen sich die deutschen und europäischen Nachhaltigkeitsziele erreichen. Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Lieferketten sind dabei ebenso erforderlich wie die Vermeidung und verantwortungsvolle Entsorgung von Abfällen.“

Zusammenarbeit beim Wasserstoff

Schwesig: Wir wollen mit Norwegen beim Wasserstoff zusammenarbeiten

Hamburg – Gemeinsam mit anderen Vertreterinnen und Vertretern der norddeutschen Länder traf Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute in Hamburg mit dem norwegischen Kronprinzen Haakon zusammen. In dem rund 1 ½-stündigen Gespräch, an dem auch Wirtschaftsvertreter aus Norwegen und den norddeutschen Ländern teilnahmen, ging es vor allem um eine Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wasserstoffwirtschaft.

„Mecklenburg-Vorpommern setzt auf eine enge Zusammenarbeit mit den nordischen Ländern und den Ländern des Ostseeraums. Unser Wirtschaftsminister Reinhard Meyer war gerade mit einer Wirtschaftsdelegation in Norwegen und Schweden. Wir wollen die Wirtschaftsbeziehungen weiter ausbauen. Deshalb war es mir eine große Ehre, den norwegischen Kronprinzen und die beiden norwegischen Minister für Energie und Handel zu treffen“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig nach dem Gespräch in der Hamburger Handelskammer.

„Norwegen ist schon heute einer der wichtigsten Energielieferanten Deutschlands. Das Land hat gute Voraussetzungen und konkrete Pläne für die Herstellung von Wasserstoff. Auch die norddeutschen Länder sehen Wasserstoff als Zukunftstechnologie. Wir haben dazu eine gemeinsame Strategie entwickelt. Ich habe im Gespräch mit Norwegen dafür geworben, auch die Häfen an der Ostsee in die Pläne zum Wasserstoffexport nach Deutschland einzubeziehen. Das Gespräch war eine gute Gelegenheit, unseren Hafen Rostock strategisch zu positionieren. Außerdem sehe ich auch auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien, zum Beispiel bei der Offshore-Windkraft, weitere Möglichkeiten der Zusammenarbeit“, sagte die Ministerpräsidentin weiter.

Für Mecklenburg-Vorpommern nahm außerdem der Geschäftsführer von Rostock Port, Jens Aurel Scharner, an der Gesprächsrunde teil: „Wir begrüßen ausdrücklich die Möglichkeit des heutigen intensiven Austausches mit unserem norwegischen Partner im Rahmen des Deutsch-Norwegischen Wirtschaftsgipfels.

Basierend auf der erfolgreichen Zusammenarbeit mit Yara International sehen wir ein großes Potenzial, gemeinsam mit weiteren Vertretern der norwegischen Politik und Wirtschaft, die Herausforderungen des Aufbaues einer Wasserstoffwirtschaft, der Dekarbonisierung und sicheren Energieversorgung für den Ostseeraum anzunehmen. Gemeinsam mit Equinor ASA sehen wir ebenfalls große Chancen einer intensiveren Zusammenarbeit und möchten in Mecklenburg-Vorpommern ein wichtiger Impulsgeber der Energie- und Klimapartnerschaft mit Norwegen sein.“

Planfeststellung für „Hansa PowerBridge“

Meyer: Land trägt wichtigen Teil zu deutschlandweiter sicheren Energieversorgung bei

Schwerin – Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer hat an das Unternehmen 50 Hertz Transmission GmbH offiziell die Planfeststellungsbeschlüsse für die Teilabschnitte Landtrasse und Küstenmeer des Vorhabens „Hansa PowerBridge“ übergeben.

Die Planfeststellungsverfahren beinhalteten die Errichtung und den Betrieb des grenzüberschreitenden Unterwasserkabels Hansa PowerBridge als 300-kV-Gleichstromkabel zwischen Deutschland und Schweden (Teilabschnitte Land- und Seetrasse Küstenmeer). „Zukünftig soll CO2-freier Strom aus Schweden und anderen verbundenen skandinavischen Ländern nach Deutschland transportiert werden.

In Zeiten überschüssigen Stroms aus erneuerbaren Energien in Deutschland kann dieser über die neue Verbindung nach Schweden transportiert werden und dort verbraucht oder in schwedischen Wasserkraftwerken gespeichert werden. Damit trägt Mecklenburg-Vorpommern einen wichtigen Teil zu einer sicheren Energieversorgung bei“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die Hansa PowerBridge ist eine in der Planung befindliche Land-Seekabelverbindung, die vom Umspannwerk in Güstrow über Fischland durch die Ostsee nach Schweden verläuft. Hintergrund ist, dass Deutschland und Schweden ihre Stromnetze über diese Gleichstromleitung miteinander verbinden wollen. Überbrücken soll die etwa 300 Kilometer lange Distanz ein sogenannter Interkonnektor, die Hansa PowerBridge.

Der Interkonnektor hat die Aufgabe, mehrere unabhängige Netze zusammenzuschalten. Nach ihrer Fertigstellung soll die Hansa PowerBridge nach Angaben des Betreibers einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung des deutschen Strompreises, zur Sicherung des Übertragungsleitungsnetzes sowie zur indirekten Speicherung von Strom aus erneuerbaren Energien leisten. Die Hansa PowerBridge soll eine Leistung von rund 700 Megawatt haben.

Das Vorhaben besteht in Mecklenburg-Vorpommern aus zwei Teilabschnitten. Der etwa 70 Kilometer lange Teilabschnitt „Landtrasse“ führt vom Umspannwerk Güstrow bis Dierhagen Ost. Ab dort verläuft der seeseitige Teilabschnitt über etwa 80 Kilometer im deutschen Küstenmeer.

Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz

Meyer: Teilhabe soll für Bürgerinnen und Bürger sowie Gemeinden materiell spürbar und unkompliziert möglich sein

Schwerin – Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern soll novelliert werden. Das Gesetz wird grundsätzlich auf Windenergieanlagenvorhaben angewandt, deren immissionsschutzrechtliche Genehmigung ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Beteiligungsgesetzes, also ab 28. Mai 2016, beantragt wurde.

Die Vorhabenträger haben eine haftungsbeschränkte Gesellschaft zu gründen und Anteile von 20 Prozent dieser Gesellschaft Privatpersonen im 5-Kilometer-Radius um die Anlage, die auch Wohnsitzinhaber (10 %) seit mindestens drei Monaten sind und Gemeinden im 5 Kilometer-Radius (10 %) zu offerieren. Ein Anteil darf maximal 500 Euro kosten. Dazu fand am Freitag (27.10.2023) in Schwerin ein Workshop mit Vertretern von Kommunen, Verbänden und Wirtschaftskammern statt.

„Mecklenburg-Vorpommern hat 2016 bundesweit Neuland betreten, als das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz verabschiedet wurde. Die bestehenden Teilhabemöglichkeiten setzen am richtigen Punkt an. Dennoch gibt es im bestehenden Gesetz einige Verbesserungspotentiale. Ziel der Novellierung ist, dass die Teilhabe für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gemeinden materiell spürbar und unkompliziert möglich sein soll.

Zudem ist im Zuge einer vollumfassenden Energiewende auch die Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Photovoltaikfreiflächenanlagen geplant. Die Veränderungen wollen wir gemeinsam mit den Kommunen, Verbänden und gesellschaftlichen Akteuren besprechen“, sagte der Minister für Wirtschaft., Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer vor Ort.

Auf der Veranstaltung wurde vom Wirtschaftsministerium und der LEKA MV – Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH – die angedachten Novellierungsvorhaben vorgestellt. Zudem präsentierten die Stadt Dassow und das Amt Eldenburg-Lübz ihre Erfahrungen.

„Mecklenburg-Vorpommern ist ein Land der erneuerbaren Energien. Hier gibt es hervorragende Bedingungen, um den Wind und die Sonne zur Energieerzeugung zu nutzen. Entscheidend ist jedoch, dass die Ausbaupläne bei den Bürgerinnen und Bürger auf Akzeptanz stoßen, wie über einen möglichen Strompreisbonus und Wertschöpfung vor Ort“, sagte Meyer.

Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz vom 18. Mai 2016 wurde am 27. Mai 2016 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und trat am 28. Mai 2016 in Kraft. Ein Anteil darf maximal 500 Euro kosten. Die Vorhabenträger haben eine haftungsbeschränkte Gesellschaft zu gründen und Anteile von 20 Prozent dieser Gesellschaft Privatpersonen im 5 km-Radius um die Anlage, die auch Wohnsitzinhaber (10 %) seit 3 Monaten sind und Gemeinden im 5 km-Radius (10 %) zu offerieren.

Erfasst von der gesetzlichen Regelung sind Windkraftanlagen, die einer Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz unterliegen. Das sind Anlagen ab einer Höhe von 50 Metern. Kaufberechtigt bei der Ausgabe der Gesellschaftsanteile sind Anwohner, die seit mindestens 3 Monaten ihren Wohnsitz im Umkreis von fünf Kilometern um eine Anlage haben, sowie die Sitzgemeinde und Nachbargemeinden innerhalb des Fünfkilometerradius. Berechtigte Gemeinden können auch zugunsten des Amtes, eines Kommunalunternehmens oder eines Zweckverbands auf eigene Anteile verzichten.

Als zweite Möglichkeit können Projektträger den Sitz- und Nachbargemeinden im Umkreis von 5 Kilometern auch anbieten anstatt Anteile an der Gesellschaft zu erwerben, die den künftigen Windpark betreibt, stattdessen eine jährliche Ausgleichsabgabe zu erhalten. Die Gemeinden treffen die Entscheidung darüber, ob sie eine solche jährliche Zahlung für die Betriebszeit der Windkraftanlagen annehmen oder das originäre gesetzliche Verfahren der Beteiligung an der Projektgesellschaft wählen.

Projektträgern ist auch freigestellt, Bürgerinnen und Bürgern anstelle von Anteilen ein Sparprodukt anzubieten. Dies reduziert das Risiko für die privaten Anleger. Mit dem Erwerb von Anteilen würden sie neben Gewinnen auch Verluste eines Projektes im Rahmen der jeweiligen Einlage mittragen. Die andere Möglichkeit, ein Sparprodukt zu erwerben, reduziert das Risiko.

So kann der Windanlagenbetreiber entscheiden, Gewinne in Höhe von 10 Prozent der Projektgesellschaft einer Bank zu übertragen. Bei dieser Bank können Nachbarn im Fünfkilometerradius um die Anlage beispielsweise Sparbriefe oder Festgeldanlagen einrichten. Die Verzinsung des angelegten Geldes erfolgt aus dem Gewinn aus dem Windpark. Damit liegt die Verzinsung in der Regel über den derzeit marktüblichen Sätzen.

Energiewende in Mecklenburg-Vorpommern

Torgelow – „Die Energiewende in Mecklenburg-Vorpommern kommt weiter voran“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute bei der Eröffnung des Zentrums für Bioenergieerzeugung- und aufbereitung in Torgelow.

In der Anlage können auf der Basis nachwachsender Rohstoffe sowie pflanzlicher und tierischer Reststoffe bis zu 700 Nm³/h Biomethan produziert werden. Damit können rund 4.400 Haushalte bzw. rund 8.000 Menschen mit Bioerdgas versorgt werden. Die Ministerpräsidentin drückte heute den Startknopf für das neue Zentrum.

„Die neue Anlage ist ein Projekt aus der Region“, hob Schwesig hervor. „Ich möchte mich ganz herzlich bei der BMV Energie GmbH & Co. KG, die sich mit 70 Prozent an der Anlage beteiligt, bei den Stadtwerken Torgelow, die mit 20 Prozent dabei sind und bei der MELE-Energietechnik bedanken, die die restlichen 10 Prozent übernimmt“, erklärte Schwesig.

Biogas sei eine wichtige Komponente bei der Energiewende. „Es gibt inzwischen etwa 560 Biogasanlagen in Mecklenburg-Vorpommern. Die Zahl hat sich in den vergangenen Jahren stetig erhöht. In Torgelow ist es bereits die zweite Anlage.

Das Beispiel Torgelow zeigt das Potenzial, das Biogas hat: Biogas nutzt erneuerbare Energiequellen und schafft neue Einkommensquellen im ländlichen Raum. Die Energiewende sorgt bei uns in Mecklenburg-Vorpommern für Wirtschaftskraft und Arbeitsplätze“, erläuterte die Ministerpräsidentin.

Ausbau der Geothermie

Meyer: Mecklenburg-Vorpommern will Modellregion für Erdwärmenutzung werden

Schwerin – Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit erarbeitet derzeit gemeinsam mit dem Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, dem Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung, dem Bergamt Stralsund und dem Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie ein Eckpunktepapier für den strategischen Ausbau der Geothermie in Mecklenburg-Vorpommern.

Dazu hat Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer am Dienstag (24.10.) im Kabinett berichtet. „Die Geothermie kann einen maßgeblichen Beitrag zur kommunalen Wärmewende leisten, insbesondere zur Dekarbonisierung der leitungsgebundenen Wärmeversorgung. Besonders ist, dass hierbei über Jahrzehnte erprobte, umweltverträgliche Technologien landschaftsschonend zum Einsatz kommen. Mecklenburg-Vorpommern kann und will elementar dazu beitragen, dass Geothermie ausgebaut wird. Deshalb wollen wir Modellregion für die Erdwärmenutzung in Deutschland werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Mecklenburg-Vorpommern liegt im Norddeutschen Becken, einer der bedeutendsten Lagerstätten geothermischer Energie in Deutschland. Das bedeutet: Erdwärmenutzung ist nahezu flächendeckend möglich und besitzt ein beträchtliches Ausbaupotenzial. Im Land sind 86 Gemeinden potenziell für eine mitteltiefe Erdwärmenutzung geeignet, davon weisen 19 Gemeinden ein sehr hohes geothermisches Potenzial auf.

78 Prozent der Landesfläche wären für eine oberflächennahe Geothermie potentiell nutzbar. „In der Konsequenz könnten bis zu 60 Prozent der Bevölkerung preisgünstig über Fernwärmesysteme mit Erdwärme versorgt werden. Diese großen Vorteile wollen wir nutzen und erarbeiten derzeit die Eckpunkte für den strategischen Ausbau der Geothermie in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Meyer.

Zentrales Handlungsfeld seitens der Landesregierung ist die strategische Wärmeplanung und die Entwicklung von Modellprojekten. Zur strategischen Wärmeplanung soll ein Landesgutachten erarbeitet werden. Neben der Förderung von oberflächennahen Geothermieanlagen in kommunalen Gebäuden werden im Bereich der mitteltiefen Geothermie die Förderung von 20 Machbarkeitsstudien und der geophysikalischen Erkundung von 10 Potenzialgebieten angestrebt sowie die Förderung von Tiefenbohrungen für die geothermische Erschließung von 5 Modellprojekten.

Weitere Schritte umfassen die Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren zur Beschleunigung des Ausbaus der Geothermie, insbesondere im Wasser- und Baurecht sowie im Bereich der Umweltprüfungen. „Rund 20 Millionen Euro sind für eine mitteltiefe Geothermieanlage zu kalkulieren. Die hohen Anfangsinvestitionen sind von den Kommunen und den kommunalen Energieversorgern in unserem Bundesland nicht oder nur sehr schwer zu leisten.

Hier brauchen wir mehr Unterstützung vom Bund, denn die natürlichen geologischen Bedingungen und das damit verbundene hohe geothermische Potenzial bietet Mecklenburg-Vorpommern als Flächenland eine gute Zukunftsperspektive für eine flächendeckende, dauerhafte Transformation der Wärmeversorgung“, sagte Meyer.

Auf Bundesebene stehen zur Förderung von Projekten der mitteltiefen Geothermie in ersten Linie die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze und das Energieforschungsprogramm zur Verfügung. Einzelne Komponenten eines solchen Projektes werden mit maximal 50 Prozent vom Bund gefördert.

Mecklenburg-Vorpommern verfügt über jahrzehntelange Erfahrungen und Knowhow in der Erdwärmenutzung. Mehr als 500 Erdöl- und Erdgasbohrungen sowie etwa 30 Geothermiebohrungen mit einer Tiefe größer als 1.000 Meter wurden in den vergangenen vier Jahrzehnten realisiert und legen den Grundstein für den hohen Erkundungsgrad im Land. Die erste mitteltiefe Geothermieanlage Deutschlands ging in Waren 1984 in Betrieb.

Darüber hinaus wurde auch die erste geothermische Stromerzeugungsanlage Deutschlands in Neustadt-Glewe umgesetzt. Nach mehrjähriger Planung wurde im April 2023 eine weitere, hochmoderne Geothermieanlage in Schwerin eingeweiht. Die Anlage der mitteltiefen Geothermie wird etwa 15 Prozent des Fernwärmebedarfs der Landeshauptstadt decken. Eine umfangreiche Ausweitung der geothermischen Fernwärmeversorgung durch weitere Bohrungen im Stadtgebiet ist in Planung. Neben der direkten Nutzung geothermaler Wärme kann der Untergrund auch als Wärme- oder Kältespeicher genutzt werden.

Auch in diesem Bereich ist MV Spitzenreiter. Seit 2004 befindet sich der weltweit tiefste Wärmespeicher mit 1.200 Metern in Neubrandenburg. „Neben der Begleitung und Unterstützung der bestehenden geothermischen Leuchtturmprojekte im Land ist die Förderung von Forschung und Lehre im Themenkomplex Geothermie ein weiterer wichtiger Baustein zum erfolgreichen Ausbau der Erdwärmenutzung. Unser nächster Schritt ist die Erarbeitung eines Landesgutachtens zur strategischen Wärmeplanung“, sagte Meyer abschließend.

M-V ist Spitze beim Ausbau der Geothermie

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern ist heute vom Bundesverband Geothermie mit dem Preis „Champion Tiefe Geothermie“ ausgezeichnet worden. Der Preis wird einmal pro Jahr an das Bundesland mit dem größten Zubau an installierter Leistung in Tiefer Geothermie sowie mit der größten installierten Leistung pro Einwohner vergeben.

„Wir sind stolz darauf, Bayern als Erdwärme-Champion abzulösen. Auch bei uns in Ostdeutschland gibt es Lösungen, die ganz Deutschland voranbringen können“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bei der Übergabe des Preises im Rahmen eines Besuchs der Geothermie-Anlage in Neustadt-Glewe.

„Wir in Mecklenburg-Vorpommern wissen schon lange, dass die Zukunft bei den erneuerbaren Energien liegt. Mecklenburg-Vorpommern produziert mehr als doppelt so viel Strom aus erneuerbaren Energien als wir selbst verbrauchen. Die Geothermie ist vor allem für die Wärmewende von großer Bedeutung.

Mit einer an das Fernwärmenetz angeschlossenen Geothermieanlage kann man viele Haushalte gleichzeitig an die erneuerbaren Energien anschließen, so wie das beispielsweise in Schwerin geschehen ist. Das ist deutlich einfacher und für die Bürgerinnen und Bürger mit erheblich weniger Belastungen verbunden als das Auswechseln ganzer Heizungen“, sagte Schwesig weiter.

„Der Ausbau einer klimaneutralen Wärmeversorgung ist eine zentrale Herausforderung der Energiewende. Mecklenburg-Vorpommern ist Vorreiter – daran wollen wir anknüpfen und Modellregion für die Erdwärmenutzung in Deutschland werden. Als Fundament für die strategische Entwicklung der Erdwärmenutzung hat die Landesregierung ein Eckpunktepapier erarbeitet.

Denn Mecklenburg-Vorpommern bietet als Flächenland mit natürlichen geologischen Bedingungen und dem damit verbundenen hohen geothermischen Potenzial eine gute Zukunftsperspektive für eine flächendeckende, dauerhafte Transformation der Wärmeversorgung“, erklärte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Mit einem Zubau von über 7 MWtherm hat sich die installierte Leistung in Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt.

Carbon-Removal-Anlage läuft

Schulte: Innovative Lösung, um Kohlenstoff aus der Atmosphäre zu entfernen

Grevesmühlen – Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte hat heute die Anlage „Carbon Removal Park Baltic Sea“ der Novocarbo GmbH in Grevesmühlen offiziell in Betrieb genommen.

„Die Novocarbo GmbH entwickelt praxisrelevante Lösungen für die dauerhafte Bindung von Kohlendioxid. In der Grevesmühlener Anlage wird ein Verfahren eingesetzt, mit denen unter hohem Druck und viel Hitze biogene Reststoffe in nutzbare Pflanzenkohle verwandelt wird. Eine innovative Lösung, um Kohlenstoff aus der Atmosphäre zu entfernen, so die Erderwärmung zu begrenzen und gleichzeitig ein wirtschaftliches Geschäftsmodell umzusetzen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Ziel des Unternehmens ist die Entwicklung von Lösungen für die Kohlenstoffdioxid-Entfernung (= Carbon Removal) und deren Umsetzung in der Praxis. Die im Produktionsverfahren entstehende CO2-neutrale Wärmeenergie wird in das Fernwärmenetz der Stadt Grevesmühlen eingespeist.

Dadurch wird nach Unternehmensangaben die Versorgung von rund 1.800 angeschlossenen Haushalten und Erdgas gespart. So erhöht sich durch die Wärmeenergie der Anteil der erneuerbaren Energien im Angebot der Stadtwerke Grevesmühlen von 60 auf 75 Prozent.

Die Kooperation zwischen dem Hamburger Cleantech-Startup Novocarbo und den Stadtwerken Grevesmühlen zur Dekarbonisierung des Fernwärmenetzes wurde mit dem diesjährigen Nachhaltigkeitsaward der Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK) in der Kategorie „Energie“ ausgezeichnet und als „Blaupause für die Dekarbonisierung kommunaler Energieversorger und wichtigen Treiber für die Wärmewende in Deutschland“ gewürdigt.

„Neben einer regenerativen Stromversorgung ist vor allem auch der Versorgungsausbau mit erneuerbarer Wärme von zentraler Bedeutung für das Gelingen der Energiewende. Hier schlummert noch ein großes Potential. Die Stadtwerke Grevesmühlen sind dabei seit Jahren im Bereich der erneuerbaren Energien sehr engagiert. Sie setzten bereits auf Wind, Photovoltaik und Biomasse und können mit der neuen Quelle für Wärmeenergie ihr Portfolio auch im Bereich Wärmeversorgung ausbauen“, sagte Schulte.

Einziger Gasspeicher in M-V

Meyer: Versorgungssicherheit mit Erdgas für Kunden in Norddeutschland

Kraak – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer hat sich heute in Kraak über den Gasspeicher informiert. Der landesweit einzige Gasspeicher befindet sich mitten im Wald südlich von Schwerin. „Der Kavernenspeicher sichert die Versorgung der Kunden in Norddeutschland mit Erdgas“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Betreibergesellschaft des Speichers ist die HanseGas GmbH, die in Mecklenburg-Vorpommern und Teilen Brandenburgs nach eigenen Angaben mehr als 6.000 Kilometer Gasleitungen an 14 Standorten der Region betreut.

Der Speicher Kraak befindet sich in einem ausgedehnten Salzstock unter der Erdoberfläche der „Kraaker Tannen“ und verfügt über eine Speicherkapazität von 2.400 Gigawattstunden Erdgas. Das entspricht einem Volumen von bis zu 300 Millionen Kubikmetern.

Der Salzstock hat eine Ausdehnung von sieben mal viereinhalb Kilometern. Der Salzstock wird durch vier Kavernenbohrungen erschlossen. Der Speicher ist über zwei Ferngasleitungen an das Gasnetz angeschlossen, die Mecklenburg-Hamburg-Fernleitung (MEHAL) der Schleswig-Holstein Netz AG und die Verbindung mit dem ONTRAS-Leitungsnetz.

„Langfristig gilt es für den Standort zu prüfen, ob und in welcher Form auch eine Speicherung von Wasserstoff möglich sein kann. Denn neben dem Aufbau eines Wasserstofftransportnetzes werden zukünftig ausreichende Möglichkeiten zur Wasserstoffspeicherung benötigt“, sagte Meyer. Am Standort Kraak ist aktuell keine Speicherung von Wasserstoff möglich.

Niedrigwasser an der Alten Elde

Neues Wassermanagement erforderlich

Grabow – Die Alte Elde bei Grabow hat in den vergangenen Jahren vermehrt niedrige Wasserstände und Durchflüsse gezeigt mit Folgen für die Umwelt: Bürger der Stadt Grabow berichteten in der Vergangenheit u.a. von einzelnen Fisch- und Schildkrötensterben.

Das geringe Wasserdargebot in der Müritz-Elde-Wasserstraße, von der die Alte Elde in Grabow abzweigt, hat auch Auswirkungen auf die Schiffahrt, die Landwirtschaft und die Fischerei. Zeitweise mussten Einschränkungen und Verbote der Wasserentnahmen verhängt werden.

„Lange Trockenperioden in den Jahren 2018 bis 2023 haben dazu geführt, dass viele Gewässer im Land zu wenig Wasser führen und auch die Grundwasserstände Tiefstwerte erreichen haben. Einzelne regenreiche Phasen werden diese Situation nicht ändern können.

Was wir brauchen, ist eine gleichmäßige Verteilung von Niederschlägen über mehrere Jahre hinweg, so dass das Wasser bis in große Tiefen gelangen und dort die Grundwasserleiter wieder füllen kann. Eine wichtige Aufgabe ist deshalb nach wie vor, Wasser in der Landschaft zu halten, damit es genug Zeit hat, um ins Grundwasser zu versickern.

Dieser und anderen Herausforderungen begegnen wir mit unserer Landeswasserstrategie, deren Kernpunkte ich kürzlich auf der MeLa vorgestellt habe“, erklärte Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Bereits im Mai 2023 gab es auf Initiative von MdB Ina Latendorf einen Vor-Ort-Termin im Grabower Rathaus mit Vertretern der Stadt Grabow, des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Elbe und des Landkreises Ludwigslust-Parchim, um neue Wege für das Wassermanagement an der Alten Elde zu erörtern.

Hierbei wurde u.a. eine enge Zusammenarbeit zwischen der Schifffahrtsverwaltung und dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg vereinbart.

Das Treffen hat laut Backhaus bereits Früchte getragen: „Am 7. September 2023 lag der Durchfluss in der Alten Elde bei 70 Liter pro Sekunde. Dies ist deutlich zu wenig, um die Ökosystemfunktionen im Gewässer zu bewahren.

Nach Hinweisen hat sich das StALU WM an das WSA Elbe gewandt und am gleichen Tage darauf verständigt, die Abgabe aus dem Schweriner See zeitweise zu erhöhen und der Alten Elde mehr Wasser zuzuschlagen. Hier haben die Verantwortlichen schnell und pragmatisch gehandelt“, stellte er fest.

Am kommenden Donnerstag, dem 5. Oktober 2023, lädt Frau Latendorf zu einer erneuten Gesprächsrunde, um die aktuelle Entwicklungen und Ergebnisse seit dem ersten Treffen auszuwerten.

 „Der nachhaltige Umgang mit der Ressource Wasser wird uns gerade mit Blick auf den fortschreitenden Klimawandel weiter beschäftigen. Auf Basis der Wasserstrategie von Land und Bund werden wir die Priorisierung von Wassernutzungen in Zukunft neu verhandeln müssen“, sagte Backhaus.

Sowohl die Müritz-Elde-Wasserstraße als auch die Alte Elde sind Bundeswasserstraßen. Die Zuständigkeit liegt bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV). Sie hat nach § 8 Bundeswasserstraßengesetz für die Erhaltung der Schiffbarkeit zu sorgen, aber auch den Belangen des Naturhaushaltes Rechnung zu tragen.

Das Heizungsgesetz kommt

Berlin – Das so genannte Heizungsgesetz, das der Bundestag am 8. September 2023 verabschiedet hatte, hat die letzte parlamentarische Hürde im Bundesrat genommen: Der Antrag Bayerns, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu überweisen, fand am 29. September 2023 keine Mehrheit im Plenum.

Damit ist das Gesetz, das der Zustimmung der Länder nicht bedurfte, automatisch gebilligt. Es wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll in weiten Teilen am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Das Gesetz beruht auf einem Entwurf der Bundesregierung vom April, zu dem der Bundesrat im Mai Stellung genommen hatte. Im Laufe der parlamentarischen Beratungen im Bundestag wurde das Vorhaben umfangreich verändert.

Um die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen zu reduzieren und zugleich die Energieeffizienz im Gebäudesektor zu erhöhen, enthält das Gesetz Vorgaben für neu einzubauende Heizungen – sie müssen ihren Wärmebedarf zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme decken. Das Gesetz nennt verschiedene Optionen wie Wärmepumpen oder Wärmepumpen-Hybridheizungen, Stromdirektheizungen, solarthermische Anlagen oder den Anschluss an ein Wärmenetz.

Die Vorgaben sind eng mit den künftigen Anforderungen zur kommunalen Wärmeplanung verzahnt. So gilt die 65-Prozent-Vorgabe für Bestandsbauten erst dann, wenn die Gemeinden ihre Pläne zur kommunalen Wärmeplanung vorgelegt haben, spätestens Mitte 2026 in großen bzw. Mitte 2028 in kleinen Kommunen.

Das Gesetz sieht eine Beratungspflicht vor dem Einbau neuer Heizungen vor, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden. Vermieter können zehn Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter umlegen, wobei maximal 50 Cent pro Quadratmeter umlagefähig sind.

Der Bundestagsbeschluss enthält zudem Regelungen zur Nutzung von Biomasse im Neubau, von Solarthermie-Hybridheizungen, Holz-und Pelletheizungen sowie zu verbundenen Gebäuden, so genannten Quartieren.

Zur finanziellen Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger kündigte die Bundesregierung Änderungen an der Richtlinie für die Bundesförderung effiziente Gebäude an. Für besondere Härtefälle oder das Vorliegen besonderer persönlicher Umstände sind Ausnahmeregelungen vorgesehen.

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, im Zuge der nächsten Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes die finanzielle Förderung zu erweitern: Auch Maßnahmen, die lediglich gesetzlichen Anforderungen erfüllen, aber nicht über dieses hinausgehen, sollen künftig förderfähig sein.

Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze der mit dem Heizungsgesetz in engem Zusammenhang steht, hat der Bundesrat am 29. September 2023 im so genannten ersten Durchgang zahlreiche Änderungsvorschläge formuliert. Diese Stellungnahme wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu eine Gegenäußerung verfasst. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.