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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Pegel ehrt Absolventen: „Wer mit Geodaten arbeitet, gestaltet Zukunft“

Schwerin – In einer feierlichen Zeremonie am 23. August in Schwerin wurden die Absolventinnen und Absolventen der Ausbildungsberufe Vermessungstechnikerin und Vermessungstechniker sowie Geomatikerin und Geomatiker aus Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein offiziell verabschiedet. Innenminister Christian Pegel hat mit Gudrun Beneicke, erste Direktorin des Landesamtes für innere Verwaltung, die Leistungen der jungen Fachkräfte gewürdigt und die wachsende Bedeutung geoinformationstechnischer Berufe für Staat, Gesellschaft und Umwelt betont.

„Wer mit Geodaten arbeitet, gestaltet Zukunft – ob bei der Entwicklung nachhaltiger Städte, dem Ausbau von Windkraftanlagen oder der schnellen Orientierung in Katastrophenfällen. Ihre Arbeit macht Karten, Raumdaten und Orientierungssysteme überhaupt erst möglich – eine Voraussetzung für moderne Verwaltung und eine funktionierende Infrastruktur“, betonte Minister Pegel bei der feierlichen Zeugnisübergabe.

Insgesamt erhielten 42 Absolventinnen und Absolventen ihre Abschlusszeugnisse. 37 davon aus Mecklenburg-Vorpommern und 5 aus Schleswig-Holstein.

Pegel betonte, dass die Arbeit in dem Bereich der Geoinformation vielfältiger sei und nicht nur für Katasterpläne oder Bauanträge verantwortlich sei: „Stellen Sie sich vor, ein Sturm verwüstet eine Region – nur mit präzisen Geodaten können Einsatzkräfte Wege planen, Gefahrenzonen identifizieren oder zerstörte Infrastruktur erfassen.“

„Sie sind die digitalen Kartografinnen und Kartografen einer Welt im Wandel – und damit unverzichtbar für viele Zukunftsfragen. Ich bin stolz darauf, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern so engagierte junge Fachkräfte auf diesem Gebiet ausbilden“, so der Minister weiter.

Aufgrund des enormen Fachkräftemangels im Bereich des Geoinformations- und Vermessungswesens wurde in den zurückliegenden Jahren eine verstärkte Imagekampagne zur Nachwuchsgewinnung realisiert. Dies ist bereits der zweite Jahrgang bei dem diese Nachwuchsinitiative Wirkung gezeigt hat, denn die Ausbildungszahlen konnten merklich erhöht werden.

Zu den Berufen der Geoinformationstechnologie gehören Vermessungstechniker und Geomatiker. Die Auszubildenden beider Berufe werden im ersten Ausbildungsjahr gemeinsam unterrichtet, danach werden die Berufe getrennt ausgebildet.

Sie unterscheiden sich grundsätzlich wie folgt: Vermessungstechnikerinnen und Vermessungstechniker arbeiten mit modernsten Präzisionsinstrumenten und vermessen alles hochgenau bis in die kleinsten Winkel. Genauso übertragen sie aber auch geplante Projekte in die Örtlichkeit und sind bei der Bauausführung und Bauüberwachung unerlässlich.

Geomatikerinnen und Geomatiker verarbeiten und qualifizieren die Geodaten; sie veredeln die Geodaten für weitere Anwendungen. So entstehen Geoinformationen, Geoinformationssysteme, aber auch Pläne und Karten.

Zur Unterstützung der Ausbildungssituation im Nachbarland Schleswig-Holstein wurde ein gemeinsamer Prüfungsausschuss gebildet. Für die Abnahme der Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Geomatiker/in wurde durch die zuständigen Stellen in Schleswig-Holstein, die Verwaltungsakademie Bordesholm, und in Mecklenburg-Vorpommern, das LAiV, ein gemeinsamer Prüfungsausschuss unter Geschäftsführung des LAiV errichtet.

Trotz neuer Kredite: Schuldenstand 2026 unter Niveau von 2021

Schwerin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern wird zum Ende der Legislaturperiode voraussichtlich einen geringeren Schuldenstand ausweisen als zu deren Beginn. Trotz geplanter neuer Kreditaufnahmen im kommenden Jahr überwiegt die Wirkung der außerordentlichen Rekordtilgung im Jahr 2024, insgesamt sinkt also der Schuldenstand des Landes in dieser Legislaturperiode.

Zum Haushaltsabschluss 2021 betrug der Schuldenstand rund 12,236 Mrd. Euro. Für das Jahr 2026 geht der aktuelle Haushaltsplanentwurf von einem Schuldenstand in Höhe von 11,614 Mrd. Euro aus. Das entspricht einem Rückgang um über 620 Millionen Euro im Verlauf dieser Legislaturperiode.

Finanzminister Dr. Heiko Geue betont: „Mecklenburg-Vorpommern wird in dieser Legislaturperiode den Schuldenstand voraussichtlich um über 620 Mio. Euro reduzieren. Gleichzeitig hat das Land eine der höchsten Investitionsquoten aller Bundesländer.“

Den entscheidenden Beitrag zur Entschuldung lieferte das Haushaltsjahr 2024: Damals wurden etwa 900 Millionen Euro außerplanmäßig getilgt – finanziert aus nicht benötigten Mitteln des MV-Schutzfonds, der ursprünglich zur Bewältigung der Corona-Pandemie eingerichtet worden war.

Gleichzeitig nutzt das Land die bestehenden haushaltsrechtlichen Spielräume, um auch weiterhin zu investieren: Für 2026 ist eine Nettokreditaufnahme in Höhe von 277,5 Millionen Euro eingeplant. Diese fließt in zentrale Zukunftsaufgaben wie Digitalisierung, Breitband, Bildungs- und Hochschulinfrastruktur.

„Mecklenburg-Vorpommern nutzt wie der Bund und andere Bundesländer die Strukturkomponente von 0,35 Prozent des Bruttosozialprodukts zur Kreditfinanzierung von Investitionen. Damit erreichen wir, dass die Investitionen in Breitband, Schulen, Hochschulen und die Investitionsmittel für die Kommunen nicht gekürzt werden müssen“, so Geue.

Führend bei Gewebespenden und in der Gewebemedizin

Gesundheitsministerin informiert sich bei der Gewebebank in Rostock

Rostock – Rund 15 Prozent der bundesweit transplantierten Augenhornhäute kommen aus Mecklenburg-Vorpommern. Die Transplantate werden hauptsächlich in der Gewebebank Mecklenburg-Vorpommern (GBM-V) in Rostock hergestellt, die Gesundheitsministerin Stefanie Drese am (heutigen) Mittwoch im Rahmen ihrer Sommertour besuchte.

Gemeinsam mit den Gewebebanken in Schwerin und Greifswald versorgt die GBM-V Patientinnen und Patienten in Mecklenburg-Vorpommern und verschickt sie an Transplantationszentren in ganz Deutschland. Neben Augenhornhaut dürfen in Deutschland folgende Gewebe gespendet werden: Haut, Herzklappen, Blutgefäße, Knochen, Knorpel, Sehnen, Bänder, das Amnion (die Eigenhaut der Fruchtblase) und Zellen der Bauchspeicheldrüse (Inselzellen).

„Die gemeinnützige Gewebebank M-V hat sich in den letzten Jahren zur größten Augenhornhautbank Deutschlands entwickelt. So wurden in 2024 1.362 Transplantate hergestellt und an mehr als 25 Transplantationszentren verschickt“, verdeutliche Drese. Anspruch der GBM-V sei es, die Anzahl der Transplantate weiter zu steigern, um die deutschlandweite Versorgung der Bevölkerung mit diesen hochwertigen Transplantaten zu sichern, so die Ministerin.

Grundvoraussetzung für die Herstellung von Augenhornhauttransplantaten ist die Gewebespende. Hier arbeitet die GTM-V nach Angaben von Drese sehr erfolgreich mit Krankenhäusern der Regel- und Grundversorgung zusammen, um das Thema in die Gesellschaft zu tragen und Aufklärungsgespräche mit Angehörigen zu führen.

Drese hob bei ihrem Besuch die wenig bekannte hohe Bedeutung der Gewebespende in der medizinischen Versorgung hervor. „Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass man außer Organen auch Gewebe spenden kann. Mit Gewebespenden kann tausenden Patientinnen und Patienten zu einer neuen Lebensqualität verholfen werden“, sagte Drese.

Erfreulich sei, dass Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2024 nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Gewebetransplantation GFG mit insgesamt 476 Gewebespenden eines der spendenstärksten Bundesländer war. Dennoch müssen Menschen immer noch zu lange auf ein Transplantat warten“, so Drese.

Eine wichtige Verbesserung erhofft sich die Ministerin von der Anbindung von Gewebeeinrichtungen an das digitale Organspende-Register (www.organspende-info.de). „Das dafür notwendige Verfahren ist weit fortgeschritten und sollte nun zügig abgeschlossen werden“, betonte Drese. Das Organspende-Register ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis, in dem Personen transparent und niederschwellig ihre Entscheidung zur Organ- und Gewebespende dokumentieren können.

Personalisierte Medizin made in MV

Drese besucht Miltenyi Biotec in Teterow

Teterow – Gesundheitsministerin Stefanie Drese besuchte heute Miltenyi Biotec, eines der führenden deutschen Biotechnologie- und Biomedizinunternehmen. Das Unternehmen beschäftigt mittlerweile knapp 4.900 Mitarbeitende weltweit, darunter auch rund 570 am Teterower Standort. Im Zentrum der Arbeit von Miltenyi Biotec stehen neben der biomedizinischen Forschung insbesondere auch die Herstellung von Medizinprodukten und pharmazeutischen Lösungen für verschiedene Krebsarten, Autoimmunerkrankungen und neurodegenerative Erkrankungen.

Diese basieren auf der Pionierarbeit des Firmengründers Miltenyi, der eine sogenannte MACS-Technologie („Magnetic Activated Cell Sorting“) entwickelte. „Diese kann dazu genutzt werden, einzelne Zelltypen aus einem Gemisch zu isolieren – ein Verfahren, das heutzutage zum Beispiel für die Blutwäsche oder bei Stammzelltransplantationen von unschätzbarem Wert ist“, erklärte Drese. Anwendung finde die Technologie sogar in der hochmodernen CAR-T-Zelltherapie, bei der Immunzellen von Krebserkrankten gentechnisch so verändert werden, dass sie Krebszellen erkennen und gezielt angreifen können.

„Damit zeigt Miltenyi Biotec eindrucksvoll, welche hohe Innovationskraft von der Gesundheitsforschung in Mecklenburg-Vorpommern ausgeht. Hier entstehen hochspezialisierte Produkte für den Weltmarkt, die echte Fortschritte für die Behandlung von Erkrankten ermöglichen“, betonte Drese bei ihrem Besuch vor Ort.

Durch ein Verbundvorhaben mit den Universitätsmedizinen Rostock und Greifswald sowie der RoweMed AG-Medical 4 Life soll künftig noch stärker an der personalisieren Medizin gearbeitet werden. Im Fokus stehen hierbei Krebserkrankungen wie die Akute Myeloische Leukämie

oder das Glioblastom. „Die personalisierte Medizin ist eine Schlüsseltechnologie der Zukunft und wir können stolz darauf sein, dass erfolgreiche Firmen wie Miltenyi Biotec und unsere Universitätsklinken ihre Expertise bündeln, um daran aktiv mitzuwirken“, so die Ministerin.

Städtebauförderprogramme 2026

Städte können ab sofort Anträge stellen

Schwerin – Die Städte des Landes sind aufgerufen, Anträge für die Städtebauförderprogramme des Jahres 2026 zu stellen. Bis zum 15. Oktober können Gelder in den drei Förderprogramme „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“, „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ der Bund-Länder-Förderung beantragt werden.

Die Städtebauförderung ist eine Drittelfinanzierung von Bund, Land und jeweils die Städtebaufördermittel einsetzender Kommune. 2025 stehen Städtebaufördermittel in Höhe von rund 27,4 Millionen Euro jeweils von Bund und Land zur Verfügung, in der Summe also rund 55 Millionen Euro, die die Kommunen um weitere rund 27 Millionen Euro ergänzen.

Das Land geht wenigstens von Mitteln in dieser Höhe von etwas über 80 Millionen Euro auch für 2026 aus, wobei das zuständige Bundesministerium sich in den beginnenden Haushaltsverhandlungen im Deutschen Bundestag für den 2026er Haushalt für eine Erhöhung von rund 20 Prozent einsetzen will.

Von den rund 55 Millionen Euro, die Bund und Land 2025 in die Städtebauförderung als ihren gemeinsamen Zwei-Drittel-Anteil beigesteuert haben, gingen 2025 rund 27 Millionen Euro in Schulbauprojekte.

Fördervoraussetzungen sind – neben der Funktion als Ober- Mittel- oder Grundzentrum – ein integriertes Stadtentwicklungskonzept, in dem auch Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung verankert sind.

Das Antragsformular als Excel-Datei finden Sie hier:  https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/Bau/staedtebau-und-stadterneuerung/staedtebaufoerderung/Programmaufruf-2026

In den drei Programmen sind seit 2020 rund 350 Millionen Euro bewilligt worden, davon etwa 41 Millionen für Radwege, Straßen, Gehwege und Plätze, 147 Millionen Euro für Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen wie Kitas, Schulen, Hort, Kultureinrichtungen und 12 Millionen Euro für private Baumaßnahmen zur Beseitigung städtebaulicher Missstände.

Veränderungen im öffentlichen Dienst

Christian Pegel: „Öffentlicher Dienst wird gerechter, fürsorglicher und zukunftsfähiger“

Schwerin – Innenminister Christian Pegel hat heute dem Kabinett die Reformideen des Landesbeamtengesetzes und des Landesdisziplinargesetzes vorgestellt. Die Änderungen zielen auf eine Modernisierung der Verwaltung, eine Erleichterung der Personalgewinnung und eine höhere Flexibilität beim Einsatz von Beamtinnen und Beamten in Land und Kommunen.

„Wir brauchen leistungsfähige Verwaltungen, die auch in Zukunft konkurrenzfähig bleiben, insbesondere im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte. Mit der Reform setzen wir gezielt dort an, wo Modernisierung und Attraktivitätssteigerung notwendig sind“, betont Minister Christian Pegel.

Wahlfreiheit für Beamte bei der Beihilfe

Zudem wird ein wichtiger Punkt der Koalitionsvereinbarung umgesetzt: Mit dem neuen Gesetzentwurf soll die sogenannte pauschale Beihilfe eingeführt werden. Beamtinnen und Beamte im Nordosten erhalten damit, wie bereits in mehreren anderen Bundesländern – Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen – die Wahlfreiheit bei ihrer Krankenversicherung.

Künftig können sie sich zu Beginn ihres Beamtenverhältnisses entscheiden, ob sie wie bisher die individuelle Beihilfe in Kombination mit einer privaten Krankenversicherung nutzen oder stattdessen die pauschale Beihilfe wählen möchten. Bei Letzterer beteiligt sich der Dienstherr an den Kosten einer selbst abgeschlossenen Krankenvollversicherung, beispielsweise bei einer gesetzlichen Krankenkasse.

„Mit der Einführung der pauschalen Beihilfe schaffen wir mehr Wahlfreiheit und machen den öffentlichen Dienst in Mecklenburg-Vorpommern moderner, zukunftsfähiger und deutlich attraktiver – insbesondere für diejenigen, die sich eine unkomplizierte und solidarisch finanzierte Krankenversicherung wünschen“, so Minister Christian Pegel.

Neue Wege in der Personalauswahl

Mit der gesetzlichen Zulassung eignungsdiagnostischer Instrumente – etwa strukturierter Interviews oder Assessment-Center – wird die Personalauswahl künftig moderner und fundierter gestaltet: „Wir setzen auf Qualität bei der Auswahl unserer Beschäftigten. Wissenschaftlich geprüfte Verfahren bringen uns hier einen echten Mehrwert“, so Pegel.

Zur Stärkung der Personalgewinnung und -bindung wurden neue Wege für den Zugang zum Beamtenverhältnis eröffnet. Besonders hervorgehoben wird dabei die neue Experimentierklausel für die Laufbahn des Technischen Dienstes. Künftig kann in bestimmten Bereichen die Laufbahnbefähigung über ein geeignetes Studium und eine praxisbezogene Einführung während der Probezeit erlangt werden – ein längere Zeit andauernder Vorbereitungsdienst nach dem Studium zum Erlangen der vollwertigen beamtenrechtlichen Anerkennung ist nicht mehr zwingend erforderlich.

Zudem erleichtert das neue Gesetz den Wechsel von Kommunalbeamtinnen und -beamten in den Landesdienst sowie die Übernahme von Berufssoldatinnen und -soldaten in ein Beamtenverhältnis ohne laufbahnrechtliche Probezeit.

„Diese Öffnungsklauseln sind ein deutliches Signal: Wer Kompetenzen mitbringt, findet bei uns unkomplizierte Wege in die Verwaltung. Damit reagieren wir auf den Fachkräftemangel mit modernen Lösungen“, so der Minister.

Weitere Änderungen umfassen u.a. eine Zuverlässigkeitsprüfung auch bei Versetzungen und Wiedereinstellungen in der Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes und besonderen Verwendungen des Justizdienstes (§ 12a) und die Verringerung der Regelaltersgrenze im Feuerwehrdienst auch bei Ableisten von 24-Stunden-Diensten (§ 114). Damit werden Mitglieder der Berufsfeuerwehren, die 24-Stunden-Dienste leisten, künftig genauso behandelt wie Einsatzkräfte, die mit wechselnden Schichten beispielsweise in Nacht- und Wochenenddiensten stark belastet werden und deshalb in die Altersruhe eintreten können.

„Wir brauchen kluge Köpfe in der Verwaltung – und dafür müssen wir ihnen den Einstieg erleichtern, ohne auf Qualität zu verzichten. Die Verwaltung soll ein attraktiver Arbeitgeber bleiben. Mit diesen Maßnahmen steigern wir die digitale Effizienz der Verwaltung und sorgen zugleich für gerechtere Rahmenbedingungen im öffentlichen Dienst – insbesondere in fordernden Berufen wie dem Feuerwehrdienst“, erläutert Pegel.

Die Reform des Landesbeamtengesetzes ist Teil der Strategie der Landesregierung zur Stärkung der öffentlichen Verwaltung als moderner, bürgernaher und attraktiver Arbeitgeber.

Klarere Regeln im Disziplinarrecht

Mit einer gezielten Weiterentwicklung des Landesdisziplinargesetzes sowie einer vorgezogenen Regelung von Mutterschutz und Elternzeit stärkt die Landesregierung zudem die rechtliche Klarheit im öffentlichen Dienst und verbessert gleichzeitig den Schutz von Beamtinnen in besonderen Lebenssituationen.

Außerdem wird mit einer Neuregelung in § 34 des Landesdisziplinargesetzes sichergestellt, dass Disziplinarverfahren nicht automatisch enden, wenn ein Beamtenverhältnis auf Widerruf ausläuft. „Wenn unmittelbar danach ein Beamtenverhältnis auf Probe beim gleichen Dienstherrn beginnt, kann das Verfahren nun fortgeführt werden. Damit verhindern wir rechtliche Lücken und stärken die Integrität des Dienstrechts“, sagt der Minister weiter.

Verbesserung bei Mutterschutz und Elternzeit

Darüber hinaus setzt das Innenministerium eine wichtige sozialpolitische Maßnahme bereits vorzeitig um: „Wir greifen einer geplanten Änderung im Landesbeamtengesetz vor und wenden ab sofort per Erlass die Regelungen des Bundes zu Mutterschutz und Elternzeit auch in Mecklenburg-Vorpommern an. Insbesondere bei Fehlgeburten sorgt dies für mehr Schutz für betroffene Beamtinnen“, erklärt Christian Pegel.

Diese Vorgriffsregelung tritt unmittelbar in Kraft und bleibt gültig, bis die entsprechende Gesetzesänderung im Landesbeamtengesetz offiziell umgesetzt ist.

„Unser Ziel ist klar: Ein öffentlicher Dienst, der gerecht, fürsorglich und zukunftsfähig ist“, so Innenminister Christian Pegel abschließend.

Rechtssicherheit im Beurteilungswesen

Ein wesentlicher Baustein der Reform betrifft klare rechtliche Grundlagen für zentrale Personalentscheidungen.

„Damit folgen wir höchstrichterlichen Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts. Dienstliche Beurteilungen dienen als Grundlage für Beförderungen und Auswahlentscheidungen. Durch klare und verlässliche Rechtsgrundlagen schaffen wir mehr Transparenz und Rechtssicherheit für Beamtinnen und Beamte sowie für die Verwaltung“, so Pegel weiter.

Ein neuer Absatz im Beurteilungsrecht stellt klar, dass persönliche Merkmale wie Geschlecht, ethnische Herkunft oder sexuelle Identität keinen Einfluss auf dienstliche Beurteilungen haben.

„Diskriminierung darf in unserer Verwaltung keinen Platz haben. Jeder Mensch hat das Recht, allein nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung beurteilt zu werden – nicht nach Herkunft oder Lebensweise“, so Christian Pegel. „Das ist nicht nur ein Gebot der Gerechtigkeit, sondern auch des Grundgesetzes.“

Schwesig: Segelland MV zeigt, was es kann

Insel Rügen – Ministerpräsidentin Manuel Schwesig hat heute zum Abschluss ihrer MV-Tour den Sail Grand Prix in Sassnitz besucht. „Wir freuen uns, dass dieser hochkarätige Segelwettbewerb bei uns in Mecklenburg-Vorpommern stattfindet“, sagte sie.

Die Wahl auf Sassnitz als Austragungsort sei nicht nur getroffen worden, weil es dort eine tolle Kulisse mit Buchenwäldern, Kreidefelsen und Badestränden gibt, sondern vor allem wegen der hervorragenden Segelbedingungen.

„Sassnitz bietet hervorragende Bedingungen und eine tolle Kulisse für den Sail GP. Einmal mehr zeigen wir, was das Segelland Mecklenburg-Vorpommern kann. Der Wettbewerb ist beste Werbung für den Segelsport und für unser Land“, betonte die Ministerpräsidentin.

So wie Sassnitz bringe auch Warnemünde hervorragende Voraussetzungen als Austragungsort der olympischen und paraolympischen Segelwettbewerbe mit. „Wenn Deutschland für Olympia ins Rennen geht, dann mit Rostock-Warnemünde als Austragungsort der Segelwettbewerbe. Dafür setzen sich das Land, die Hansestadt Rostock, der Landessportbund und viele Segelbegeisterte in Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam ein“, sagte sie.

Land unterstützt Tierheime in M-V mit 200.000 Euro

Insel Rügen – Auch in diesem Jahr fördert das Land Mecklenburg-Vorpommern die Arbeit der Tierheime und tierheimähnlichen Einrichtungen im Land mit erheblichen Mitteln. Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus wird am  16. August 2025 im Tierheim Sagard insgesamt acht Zuwendungsbescheide mit einem Fördervolumen von rund 200.000 Euro übergeben.

„Unsere Tierheime leisten tagtäglich unverzichtbare Arbeit für den Tierschutz in Mecklenburg-Vorpommern. Sie nehmen Fundtiere, beschlagnahmte und verletzte Tiere auf und geben ihnen eine sichere Unterkunft. Mit unserer Förderung wollen wir diese wichtige Arbeit unterstützen und die oft schwierigen Rahmenbedingungen verbessern“, betonte der Minister im Vorfeld Übergabe.

Die Mittel stammen aus der Tierheim-Förderrichtlinie M-V und decken bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Sie fließen in diesem Jahr unter anderem in den Bau und die Sanierung von Katzenstationen, Quarantäneeinrichtungen, Gehegen und Elektroanlagen.

Gastgeber der Veranstaltung ist Tierarzt Marco Nieburg, der neben seiner Praxis auf Rügen die Tierheime in Sagard und Sassnitz betreibt. „Die Förderung gibt Planungssicherheit und ermöglicht den Einrichtungen tiergerecht weiterzuentwickeln. Davon profitieren Tiere und Mitarbeitende gleichermaßen“, so Backhaus.

Seit 1993 unterstützt das Land die Tierheime regelmäßig. In den letzten zehn Jahren wurden insgesamt 3,9 Millionen Euro investiert, denen ein Antragsvolumen von mehr als 9,2 Millionen Euro gegenüberstand – ein deutliches Zeichen für den hohen Bedarf an Unterstützung.

Gefördert werden Einrichtungen, die der Unterbringung von Fundtieren, sichergestellten oder hilflosen Wildtieren dienen. Voraussetzung ist die Einhaltung aller tierschutzrechtlichen Vorschriften. Die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt nach Prüfung der Anträge durch die Bewilligungsbehörde.