ASP- Restriktionen vorzeitig aufgehoben

Lalendorf – Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsministerium hat nach hartnäckigen und konsequenten Verhandlungen mit der EU-Kommission in Brüssel erwirkt, dass die Restriktionen rund um den ASP-Ausbruchsbetrieb in Lalendorf im Landkreis Rostock zum 15. Januar 2022 aufgehoben werden können. Das ist einen Monat früher als in einem EU-Durchführungsbeschluss ursprünglich festgelegt. Mit der Aufhebung der Sperrzone gilt das Gebiet um Lalendorf wieder als frei von ASP und schweinehaltende Betriebe in diesem Gebiet können ihre Tiere wieder uneingeschränkt verbringen und vermarkten.

Seit Feststellung der ASP am 15. November 2021 ist dies in der umgehend eingerichteten Sperrzone nur in wenigen Ausnahmefällen und unter strengsten Auflagen möglich. In den dort ansässigen schweinehaltenden Betrieben hat das zu massiven Absatzproblemen geführt und durch die drohende Überbelegung der Ställe auch tierschutzrechtliche Fragen aufgeworfen.

„Die Schweinehalter im Landkreis Rostock können erst einmal aufatmen und wir auch“, sagte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. Er bedankte sich bei allen beteiligten Behörden, vom Veterinäramt des Landkreises Rostock bis hin zum BMEL, für die sehr gute Zusammenarbeit in dieser Sache. „Der hervorragende Umgang des Landes mit der ASP-Bekämpfung hat die EU-Kommission letztlich zu der Auffassung gebracht, dass die restriktiven Maßnahmen im Landkreis Rostock aufgehoben werden können“, führte er aus. Fachliche Argumente für diese Entscheidung seien unter anderem, dass es bisher keine weiteren ASP-Ausbrüche bei Haus- und Wildschweinen im Landkreis Rostock gab.

Seit Feststellung der ASP Mitte November wurden im Landkreis Rostock allein rund 1.100 Proben von Wildschweinen und ca. 500 Proben von Hausschweinen auf ASP untersucht. Landesweit waren es ca. 8.500 Proben von Wildschweinen und etwa 2.400 Proben von Hausschweinen.

Auch bundesweit erntet Mecklenburg-Vorpommern beim Umgang mit der ASP Anerkennung. Gestern hat sich das Landwirtschaftsministerium erneut mit Vertretern von Schlachthöfen sowie der Interessensgemeinschaft deutscher Schweinehalter ausgetauscht. Es ist deutlich geworden, dass Mecklenburg-Vorpommern als erstes Bundesland von Tag eins an die Wirtschaft mit in die Überlegungen zum weiteren Umgang mit der ASP einbezogen hat. Das sei nach Aussagen der Schlachthöfe und Schweinefleischvermarkter ein Novum in Deutschland.

Backhaus kündigte an, dass Mecklenburg-Vorpommern das Thema ASP auch auf die digitale Amtschefkonferenz kommende Woche (20. Januar 2022) heben wird. Der Austausch der Staatssekretäre der Agrarressorts von Bund und Ländern findet traditionell jedes Jahr im Vorfeld der Internationalen Grünen Woche statt – so auch in diesem Jahr. „Zwar ist die Grüne Woche coronabedingt abgesagt worden, drängende Themen in der Land- und Ernährungswirtschaft und den nachgeordneten Branchen gibt es aber mehr als genug“, so Backhaus.

Auf der Konferenz möchte Mecklenburg-Vorpommern noch einmal eindringlich für mehr Solidarität unter den Bundesländern und beim Bund werben. „Was wir brauchen, ist eine führende Hand in Berlin. Ein zentraler Punkt ist zum Beispiel, dass wir EU- oder Bundesrecht deutschlandweit einheitlich auslegen müssen, so dass nicht jedes Bundesland seinen eigenen Weg aus der Krise finden muss. Die Interpretationsvorgaben müssen aus Berlin kommen“, betonte Backhaus. Konkret ginge es zum Beispiel um die Frage, wie definiert man den Begriff Gebiet und können ganze Bundesländer, sofern bestimmte Regionen von der ASP betroffen sind, von der Schweinefleischvermarktung ausgeschlossen werden.

„Das sind ganz zentrale Punkte, die einer zügigen Klärung bedürfen und zwar nicht erst, wenn die großen traditionsreichen schweinehaltenden Gegenden, wie Vechta oder Cloppenburg, von ASP betroffen sind. Uns muss klar sein: Wir zerschlagen schon jetzt Lieferketten. Darunter leiden am Ende nicht nur die Landwirte als Produzenten, sondern auch das verarbeitende Gewerbe, der Handel und der Endverbraucher.

30.000 Euro für Trinkwasserversorgung

Ankershagen – Mit 29.400 Euro per Sonderbedarfszuweisung unterstützt das Innenministerium den Bau einer neuen Trinkwasserversorgungsleitung im Ortsteil Bornhof der Schliemanngemeinde Ankershagen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Der Bescheid wurde an den Müritz-Wasser-Abwasserzweckverband übersandt.

Die Trinkwasserversorgung der Einwohner des Ortsteils Bornhof erfolgte bisher über eine private, in einem Stallgebäude aufgestellten Trinkwasseraufbereitungs-anlage. Der Betreiber, das Unternehmen Saatzucht Steinach, musste nun die in die Jahre gekommene Anlage abschalten und den Einwohnern des Ortsteils die Trinkwasserversorgung kündigen. Damit die Versorgung mit Trinkwasser für die Bornhöfer gewährleistet ist, ist der Neubau der Leitung mit Gesamtkosten von 215.000 Euro bereits im Gange.

Unrecht aus DDR-Zeiten aufarbeiten

Schwerin – Jeden zweiten Tag wird ein Antrag auf SED-Opferrente gestellt. Insgesamt waren es knapp 200 Anträge im Jahr 2021. Gebilligt wurden vom Ministerium 215 Anträge.

Jacqueline Bernhardt, Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz: „Den Menschen in unserem Land, denen zu DDR-Zeiten Unrecht geschehen ist, möchte ich ganz klar sagen, dass ich ihr Schicksal zutiefst bedaure. In einem diktatorisch regierten Staat, wie es die DDR war, sind Biografien gebrochen worden. Das ist durch nichts zu entschuldigen und gehört weiterhin, auch über 30 Jahre nach der Wiedervereinigung, akribisch aufgearbeitet. Aus Gesprächen weiß ich, wie schwer es Opfern von damals fällt, über ihr Schicksal zu sprechen. Es ist gut, dass auch im letzten Jahr viele Menschen die Kraft gefunden haben, sich ihrer Vergangenheit und dem damit verbundenen Leid zu stellen. So waren es allein 197 Menschen, die eine SED-Opferrente beantragt haben“, so Justizministerin Bernhardt. Das Ministerium ist u. a. zuständig für die Entscheidung über Anträge auf monatliche SED-Opferrente von 330 Euro. Das Ministerium hat im Jahr 2021 insgesamt 215 Anträgen stattgegeben. Das Land Mecklenburg-Vorpommern zahlte im Jahr 2021 etwa 13,8 Mio. Euro SED-Opferrente an ca. 3.500 anerkannte Opfer des DDR-Regimes aus. Ein Jahr zuvor waren es noch etwa 14,5 Mio. Euro.

„In der DDR ist großes Unrecht geschehen. Niemand sollte das bestreiten. Das Leid der SED-Opfer kann nicht ungeschehen gemacht werden. Die 330 Euro Opferrente monatlich können allerdings ein symbolisch wichtiger Akt des Ausgleichs sein“, so Justizministerin Bernhardt.

Corona-Landesverordnung geändert

Schwerin – Das Landeskabinett hat heute Änderungen an der Corona Landesverordnung vorgenommen, die nach der Bund-Länder-Konferenz letzte Woche und dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Greifswald vom 7. Januar notwendig waren.

„In Mecklenburg-Vorpommern haben wir bereits frühzeitig Schutzmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen eingeführt, wie z.B. die 2G-Plus-Regelung in der Gastronomie oder die Untersagung von Zuschauenden bei Sport-Veranstaltungen in der Warnstufe Rot. Deshalb war der Regelungsbedarf relativ gering“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung.

Klar sei aber angesichts der Omikron-Welle, dass die Maßnahmen weiter konsequent umgesetzt werden müssen. „Durch das frühzeitige entschlossene Handeln hier bei uns im Land haben wir verhindert, dass die Delta-Variante uns noch mit voller Wucht trifft und die Omikron-Variante schon flächendeckend da ist. So haben wir wertvolle Zeit gewonnen, um unser Gesundheitssystem zu entlasten und Vorbereitungen für die fünfte Welle zu treffen“, so Drese.

Im Einzelnen hat die Landesregierung eine Test-Erleichterung für geboosterte Personen beschlossen. Mit Inkrafttreten der neuen Landesverordnung am 12. Januar entfällt die Testpflicht bereits ab dem Tag der Auffrischungsimpfung bei einer geltenden 2Gplus-Regelung. Bisher galt eine Übergangszeit von 14 Tagen. „Eine Person, die geboostert ist, kann damit sofort ohne Test ein Restaurant oder Fitnessstudio besuchen“, verdeutlichte die Ministerin.

Mit der neuen Corona-Landesverfolgung erfolgt in der Risikogewichteten Stufenkarte des LAGuS die Rückkehr zur bis zum 8.12.2021 geltenden Fassung hinsichtlich des Kriteriums der ITS-Auslastung. Bezugsgröße sind ab dem 12. Januar wieder die insgesamt verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten. Die Bettenauslastung ist ein Nebenkriterium des Corona-Ampelsystems, das den Umfang der Schutzmaßnahmen bestimmt. Das OVG hatte die seit dem 9.12.2021 gültige Fassung beanstandet.

Drese: „Künftig ist die Warnstufe Rot bei einer Auslastung der ITS-Betten mit Corona-Patienten von über 15 Prozent erreicht. Um die Dimension deutlich zu machen: ITS-Betten in den Krankenhäusern sind auch im Normalbetrieb immer fast voll belegt. Durch Corona stehen aber 15 Prozent oder mehr dieser Betten nicht für den Herzinfarkt, den Schlaganfall oder die Hüftoperation zur Verfügung – die Krankenhäuser sind also sehr belastet durch Corona-Patienten und müssen Operationen verschieben.“

Das Landeskabinett hat zudem den Beschluss der Ministerpräsidenten-Konferenz zur Verkürzung der Absonderungsdauer bei Corona-Infizierten von bisher 14 auf 10 Tage umgesetzt. Für Beschäftigte in der kritischen Infrastruktur kann bei negativem PCR-Test und 48-stündiger Symptomfreiheit die Isolationsdauer durch das zuständige Gesundheitsamt auf sieben Tage reduziert werden. Die vorgesehenen ähnlich verkürzten Absonderungsfristen für Kontaktpersonen werden ebenso wie die Aufhebung der Quarantäne für Geboosterte voraussichtlich am Freitag von Bundestag und Bundesrat geregelt.

„Diese neuen Fristen sind möglich, da die bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnisse bei der Omikron-Variante im Vergleich zu den bislang kursierenden Varianten eine deutlich kürzere Generationszeit zeigen. Daraus kann auf einen früheren Schwerpunkt der Inkubationszeit geschlossen werden“, betonte Drese.

Ursache für Fischsterben auf Rügen noch unklar

Insel Rügen – Die Untersuchungen von Fischkadavern aus dem Kleinen Jasmunder Boden auf Rügen beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock sowie der Universität in Hannover haben keine Hinweise geliefert, die Rückschlüsse auf die Todesursache zulassen, teilt Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus mit.

„Die Kadaver sind auf alle infrage kommenden Viruskrankheiten untersucht worden, ebenso auf bakterielle Erkrankungen. Auch Kiemen, Muskulatur und Leber wurden untersucht. Die Untersuchungen blieben jedoch ohne Befund. Die Experten gehen davon aus, dass wir es auch nicht mit einer Fischseuche zu tun haben. Daher wird sich die weitere Ursachenforschung auf das Wasser konzentrieren. Leider ist eine solche Untersuchung ohne ersten Anhaltspunkt sehr schwierig. Es gilt buchstäblich, die Stecknadel im Heuhaufen zu finden. Mit Bordmitteln kommen wir da nicht weiter. Wir werden also ein Labor beauftragen, dass auf solche Untersuchungen spezialisiert ist“, so der Minister.

Unterdessen ging auch heute die Beräumung der Uferstreifen des Jasmunder Boddens und des Gewässers weiter. Erneut unterstützten Angler ehrenamtlich die Mitarbeiter der Behörden und des THW bei der kräftezehrenden Arbeit. Allein gestern wurden rund 10 Tonnen Fischkadaver eingesammelt. Die Beräumung wird auch in den kommenden Tagen fortgesetzt.  Der Landkreis Vorpommern-Rügen und die Fischereiaufsicht empfehlen, bis auf weiteres auf das Angeln und Fischen im Bereich des Kleinen und Großen Jasmunder Boddens sowie auf die Verwertung und den Verzehr von Fisch aus den Gewässern zu verzichten.

MV Werften stellen Insolvenzantrag

Meyer: Hiobsbotschaft für alle Beschäftigten – konstruktive Lösungen vor Ort erarbeiten

Schwerin – Die MV Werften-Gruppe hat am Montag beim Amtsgericht Schwerin einen Insolvenzantrag gestellt. „Das ist ein trauriger Tag für die maritime Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Der Insolvenzantrag ist eine Hiobsbotschaft für alle Beschäftigten in Wismar, Rostock und Stralsund und auch für zahlreiche Zulieferer im Land. Der Insolvenzantrag ist ein herber Rückschlag für den Schiffbaustandort Mecklenburg-Vorpommern. Es geht um den industriellen Kern des Landes MV und um die Zukunft von ca. 2.000 direkt beim Unternehmen Beschäftigten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Das Land und der Bund haben in den vergangenen Monaten gemeinsam versucht, eine Verhandlungslösung im Sinne der Beschäftigten und der Zukunft der MV Werften zu erreichen. „Die Landesregierung hat immer wieder deutlich gemacht, dass sie alles tun wird, was rechtlich möglich und wirtschaftlich vernünftig ist, um die Zukunft der MV Werften zu sichern. Dazu stehen wir nach wie vor“, so Meyer weiter.

Es muss nun ein vorläufiger Insolvenzverwalter beauftragt werden. „Die Insolvenzverwaltung ist gefordert, die Situation bei den MV-Werften zu ordnen. Das Land steht dabei mit Blick auf Fortführungslösungen und die Zukunft der Beschäftigten bereit, entsprechend zu unterstützen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Meyer.

Die Landesregierung wird gemeinsam mit den Standortkommunen, den Akteuren vor Ort, den Gewerkschaften, dem Bund und Experten den erforderlichen Strukturwandel einleiten und gestalten. „Wichtig ist, dass auch in den kommenden Tagen an den anstehenden Herausforderungen gemeinsam gearbeitet wird. Es geht nicht um gegenseitige Schuldzuweisungen. Wir sind an konstruktiven Lösungen im Interesse der Beschäftigten vor Ort interessiert“, verdeutlichte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer abschließend.

Warnstufe Rot in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern gilt ab Montag (den 10. Januar) die Corona-Ampelstufe Rot. Am Sonnabend lag die Sieben-Tage-Inzidenz der Hospitalisierungen laut der risikogewichteten Einstufung durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales den dritten Tag in Folge landesweit über dem Schwellenwert von 9.

Gemäß § 1 Absatz 5 Satz 1 Corona-LVO M-V gelten daher ab dem übernächsten Tag, also ab dem 10. Januar 2022, landesweit die Maßnahmen nach § 1f Absätze 4 und 5, § 1g Absätze 4 und 4a Corona-LVO M-V sowie die in der Corona-LVO M-V genannten Maßnahmen, die an die Stufe 4 (Rot) der risikogewichteten Einstufung anknüpfen.

Die Corona-Ampelstufe Rot gilt auch in den Landkreisen und kreisfreien Städten, die eine niedrigere Warnstufe aufweisen. In Landkreisen und kreisfreien Städte, die in der Warnstufe Rot+ sind, gelten auch weiterhin die Regeln und Maßnahmen dieser höheren Warnstufe.

Ab dem 10. Januar sind in Mecklenburg-Vorpommern für Betrieb, Publikumsverkehr bzw. Zuschauende untersagt:

  • Kinos, Theater, Konzert- und Opernhäuser
  • Chöre und Musikensembles
  • Freizeitparks, Indoor-Spielplätze
  • Zirkusse
  • Innenbereiche von Zoos, Tierparks, botanischen Gärten,
  • Innenbereiche von Museen und Ausstellungen
  • Volksfeste, Spezialmärkte
  • Schwimm- u. Spaßbäder (außer Schwimmkurse, Schwimmunterricht, vereinsbasierter Sport in geschlossenen Übungsgruppen, Nutzung interner Anlagen durch Gäste von Beherbergungsbetrieben)
  • Tanzschulen
  • (Sport-)Veranstaltungen mit Zuschauenden bzw. mit Publikumsverkehr innen und außen
  • geschlossene Gesellschaften in Gaststätten
  • tourismusaffine Dienstleistungen (innen, mit Ausnahme von Busveranstaltungen)
  • soziokulturelle Zentren (Publikumsverkehr)
  • Diskotheken, Clubs, Tanzveranstaltungen (Verbot bestand bereits in Ampelstufe Orange)

Weiterhin bleiben in Mecklenburg-Vorpommern Zusammenkünfte (innen und außen) für Geimpfte und Genesene nur mit maximal zehn Personen erlaubt. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Auch die Beschränkung für Zusammenkünfte, an denen Ungeimpfte beteiligt sind, bleibt bestehen. Es dürfen sich nur ein Haushalt und zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen (maximal jedoch 10 Personen).

Eine Übersicht zu den wichtigsten Corona-Regeln in MV in den einzelnen Ampelstufen ist auf der Website des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport zu finden: Übersicht Corona-Regeln Ampelstufen

Zwei Jahre beitragsfreie Kita

Land investiert jährlich über 350 Millionen Euro in Kindertagesförderung

Schwerin – Im Jahr 2020 hat die Koalition von SPD und CDU die beitragsfreie Kita in Mecklenburg-Vorpommern eingeführt. Seit zwei Jahren sind Krippe, Kindergarten, Tagesbetreuung und Hort gebührenfrei. Das Land investiert seit 1. Januar 2020 pro Jahr über 350 Millionen Euro in die Kindertagesförderung.

Bildungsministerin Simone Oldenburg zieht eine positive Bilanz. „Die Beitragsfreiheit bedeutet eine große Entlastung der Familien. Wir sind damit nach wie vor Vorreiter in Deutschland“, betonte Oldenburg.

Im Jahr 2021 haben 15.045 Mädchen und Jungen eine Kindertageseinrichtung und eine Tagespflegeeinrichtung in Mecklenburg-Vorpommern besucht.

In keinem anderen Bundesland gilt die Beitragsfreiheit für alle Förderarten, also in der Krippe, im Kindergarten, für die Tagesbetreuung und im Hort in vollem Förderumfang. Das heißt, bis zu 10 Stunden täglich.

„Mit diesen Regelungen hat das Land eine gleichberechtigte Teilhabe aller Kinder geschaffen, unabhängig vom Verdienst“, sagte die Ministerin.

Die Bildungsministerin kündigte außerdem weitere Verbesserungen in der Kindertagesförderung an, die schrittweise umgesetzt werden sollen. „Wir wollen mehr Menschen für den Beruf in der Kindertagesförderung begeistern. Dazu wird die Zahl der Plätze für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern erhöht und die Ausbildung an zusätzlichen Standorten angeboten werden.

Fischsterben auf Rügen

Insel Rügen – Seit dem 24.12.2021 werden zahlreiche tote Fische auf dem Kleinen Jasmunder Bodden und dessen Uferbereich gesichtet. Auch auf dem Großen Jasmunder Bodden wurden tote Fische entdeckt. Angesichts des Ausmaßes des Fischsterbens zeigt sich Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus besorgt:

„Unmittelbar nach Bekanntwerden des Fischsterbens wurden Wasserproben genommen und Untersuchungen angestellt. Auch einzelne Fische wurden im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) untersucht – alles bisher ohne Befund. Es gibt keine Auffälligkeiten beim pH-, Sauerstoff- oder Salzgehalt. Daher können wir im Moment auch nicht sagen, ob das Sterben voranschreitet. Das bereitet mir große Sorge.“

Das wasserbehördlich zuständige staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt in Stralsund hat sich unterdessen mit Vertretern des Landkreises und des Landesanglerverbandes beraten, wie mit den Fischkadavern umgegangen werden soll. Die Beteiligten waren sich einig, dass die toten Tiere kurzfristig sowohl vom Ufer als auch aus dem Gewässer, sofern sie abfischbar sind, entfernt und entsorgt werden sollen. Um diese umfangreiche Aktion zu organisieren kommen morgen Kräfte des THW, Mitarbeiter des Veterinäramtes sowie eines Entsorgungsunternehmens vor Ort zusammen. Der Plan ist es, von Montag an mit Booten, Absammlern an Land und geeigneten Containern den größtmöglichen Anteil der Kadaver zu beseitigen. Erst dann ließe sich auch einigermaßen abschätzen, wie umfangreich das Fischsterben auf Rügen ist, so Minister Backhaus.

Spenden an Sternsinger

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute vor der Staatskanzlei an Sternsinger aus der Grundschule Don Bosco in Rostock eine Spende für die diesjährige Aktion der Sternsinger übergeben. Das Dreikönigssingen ist die größte Solidaritätsaktion von Kindern für Kinder – und das weltweit. In diesem Jahr steht das Thema „Gesund werden – gesund bleiben. Ein Kinderrecht weltweit“ im Mittelpunkt.

„Leider können wir auch 2022 die Sternsinger wegen der Corona-Pandemie nicht so empfangen, wie wir es gern tun würden. Umso bewundernswerter ist es, dass sich die Mädchen und Jungen nicht davon abhalten lassen, auch in einem kleineren Rahmen Spenden für Kinderprojekte in der ganzen Welt zu sammeln und dabei den Segen an die Häuser zu bringen, so wie bei uns in der Staatskanzlei. Ich danke den Kindern und ihren Begeleiterinnen und Begleitern für ihren Einsatz für diese gute Sache“, betonte die Ministerpräsidentin bei der Übergabe der Spenden, die in der Staatskanzlei gesammelt wurden. Füreinander da zu sein, sich für das Wohl und die Gesundheit anderer einzusetzen, „ist ein ganz wichtiges Zeichen für Hilfsbereitschaft und Mitmenschlichkeit. Das wollen wir in unserer demokratischen Gesellschaft weiter in den Mittelpunkt stellen und fördern.“

Neben den direkt gesammelten Spenden ist es auch möglich, unter der Adresse http://www.sternsinger.de/spenden/spendenaktionen/spendenaktion-anzeigen/?tw_e=A5FA5 online zu spenden. Im vergangenen Jahr kamen bundesweit 38,2 Millionen Euro zusammen.

Anschaffung mobiler Luftreiniger

Anträge können noch bis zum 20.02.2022 gestellt werden

Schwerin – Die Schulträger und Träger von Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflegepersonen in Mecklenburg-Vorpommern können weiterhin vom gemeinsamen Förderprogramm des Bundes und des Landes „Mobile Luftreiniger 2021“ profitieren. Ursprünglich sollte die Frist zur Beantragung der Mittel zum 31. 12. 2021 auslaufen. Nach Verhandlungen des Landes mit dem Bund wurde die Frist nun um drei Monate bis zum 31. 03. 2022 verlängert.“

„Somit haben noch mehr Schulträger und Träger von Kindertageseinrichtungen sowie Tagespflegepersonen die Möglichkeit, mobile Luftfilter für ihre Einrichtungen anzuschaffen“, so Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Insgesamt umfasst das Förderprogramm für mobile Luftreiniger in Schulen und Kindertageseinrichtungen rund 6 Millionen Euro. Circa 4 Millionen Euro stammen vom Bund und ca. 2 Millionen Euro vom Land.

Förderfähig ist die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten für den Einsatz in Räumen, die schlecht belüftet werden können. Die Förderung beschränkt sich auf allgemein bildende Schulen, Kindertageseinrichtungen, Horte und Kindertagespflegestellen, in denen Kinder unter 12 Jahren betreut werden. Auf die Forderung des Landes zur Öffnung des Programms für alle Bildungseinrichtungen und die Abschaffung der Beschränkung auf schlecht belüftbare Räume hat der Bund noch nicht reagiert.

Schulträger können bis zum 20.02.2022 beim Landesförderinstitut M-V einen entsprechenden Antrag stellen. Für die Kitas wurde die Frist zur Einreichung von Anträgen der Landkreise und kreisfreien Städte beim Landesamt für Gesundheit und Soziales bis zum 31. 03. 2022 verlängert. Eine Auszahlung erfolgt dann spätestens bis zum 31.07.2022.

Zudem wurde Ende vergangenen Jahres auch das landeseigene Förderprogramm zur Verbesserung der Luftqualität an Schulen um 500.000 Euro auf 2,5 Millionen Euro aufgestockt und die Frist zur Auftragsvergabe bis zum 28. 02. 2022 verlängert.

Im Rahmen dieses Programms wird die Anschaffung von CO²-Ampeln und Luftreinigungsgeräten in allen Unterrichtsräumen der allgemein bildenden und beruflichen Schulen im Land unterstützt.

Für die Anschaffung von mehr als 6.600 CO²-Ampeln und 670 Luftreinigungsgeräten wurden bis Ende vergangenen Jahres Anträge in Höhe von mehr als 1,6 Millionen Euro eingereicht. Eine Vielzahl der Geräte ist bereits im Einsatz. Darüber hinaus wurden Ende des Jahres 2021 allen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen vom Land Mecklenburg-Vorpommern CO²-Ampeln zur Verfügung gestellt.

„Ich rufe noch einmal alle Schulträger, Träger von Kindertagesreinrichtungen sowie Kindertagespflegepersonen im Land auf, diese Option zu nutzen. Damit können sie für bessere Bedingungen in den Klassenräumen und in den Räumen der Kindertageeinrichtungen und Kindertagespflegepersonen sorgen“, so Oldenburg.

Vorbereitung auf Omikron-Ausbreitung in M-V

Schwerin – Bei der zweiten Sitzung des Krisenstabs am 5. Januar 2022 im hybriden Format haben sich seine Mitglieder – u. a. Vertreter der Landesministerien, Kommunen, Hilfsorganisationen und Betreiber kritischer Infrastrukturen – über den aktuellen Stand hinsichtlich der Ausbreitung der Omikron-Variante wie auch der Vorbereitung von Maßnahmen ausgetauscht, einem eventuellen Personalmangel in den Bereichen der kritischen Infrastruktur zu begegnen.

„Klar ist: Auch bei uns im Land ist Omikron auf dem Vormarsch. Hier zitiere ich den Rostocker Infektiologen Prof. Emil Reisinger, der uns berichtete, dass 62 Prozent der Laborproben an der Rostocker Universitätsmedizin von heute positiv auf Omikron getestet wurden“, sagte Innenminister Christian Pegel heute in Schwerin nach der Sitzung.

Zuversichtlich stimmten ihn die Neuigkeiten aus dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU): „Laut einer Umfrage unter dessen Mitgliedsunternehmen halten die Energie-, Wasser- und weiteren Netzversorger bei uns im Land die Situation aktuell für unproblematisch. Bei allen arbeiten die Krisenstäbe. Für alle haben Kontaktbeschränkungen und regelmäßige Tests für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unverzichtbar sind, oberste Priorität und sie sind auch darauf vorbereitet, diese Kollegen im Notfall zu ,kasernieren‘, also vollständig im Unternehmen zu lassen und dort mit Betten, Nahrung et cetera zu versorgen. Keines der Unternehmen sieht die Versorgung mit Wasser, Strom, Wärme in Gefahr.“ Sollte es allerdings zu zusätzlichen unvorhersehbaren Ereignissen wie zum Beispiel einer besonderen Wetterlage mit Beschädigungen von Stromleitungen kommen, müsse bei Ausfall größerer Teile der Mitarbeiterschaft durch Omikron-Infektionen oder Quarantäne-Maßnahmen damit gerechnet werden, dass deren Reparatur länger dauern könnte als gewohnt.

Der Landesbrandmeister habe berichtet, dass die Feuerwehr aufgrund ihrer dezentralen Organisation punktuelle Ausfälle gut kompensieren könne und großflächige Ausfälle nicht erwarte.

„In der Summe habe ich den Eindruck, dass die Betreiber kritischer Infrastrukturen bei uns im Land gut vorbereitet sind beziehungsweise sich gerade gut vorbereiten für den Fall der Fälle. Unsere zweite Sitzung heute zeigt mir auch, wie sinnvoll es ist, über diesen Krisenstab und seine Arbeitsstäbe, die die einzelnen Ministerien mit den verschiedenen Betreibern kritischer Infrastrukturen als dem Krisenstab nachgelagerte Struktur aufbauen, regelmäßig akute Themen zu besprechen. Wir werden jetzt wöchentlich zusammenkommen und, sollte dies erforderlich werden, auch mehrmals pro Woche, um uns koordiniert über den Stand dieser Bereiche in unserem ganzen Land zu informieren und bei Bedarf unterstützend einzugreifen“, so Pegel.

Dazu solle auch ein einheitliches Erfassungssystem beitragen, welches das Innenministerium ausgearbeitet hat: „Alle Betreiber von kritischer Infrastruktur erhalten von uns eine Handreichung, mit deren Hilfe sie einheitlich ihre personelle und materielle Situation erfassen und wöchentlich dem Krisenstab melden können und auch sollen. Diese Meldungen resultieren dann in einem leicht verständlichen Ampelsystem, das uns hilft zu erkennen: „Alles im grünen Bereich oder gelb – Achtung, hier müssen wir aufpassen und bei Rot: akuter Handlungsbedarf. Ich hoffe, zu Rot wird es dank unserer aller Vorbereitung nicht kommen.“

„Re-Start Lebendige Innenstadt“

Schwerin – Ab sofort können sich Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern, die dies noch nicht getan haben, für das Förderprogramm des Landesbauministeriums „Re-Start Lebendige Innenstadt“ bewerben. In einem zweiten Aufruf werden die etwa zwei Millionen Euro vergeben, die nach dem ersten Aufruf für das insgesamt fünf Millionen umfassende Programm noch übrig sind.

„Auf den ersten Aufruf im Herbst hin konnten wir drei Millionen Euro für 14 zentrale Orte bewilligen, die sich mit Vorhaben zur Revitalisierung ihrer Innenstädte beworben haben. Sie wollen mit dem Geld zum Beispiel ein Gutscheinsystem einführen, Sitzbänke erneuern oder kostenloses WLAN in ihrer Innenstadt bereitstellen“, sagt Landesbauminister Christian Pegel (siehe auch unsere Pressemitteilung Nr. 205 vom 21. Dezember 2021). Weiter führt er aus:

„Mit unserem zweiten Aufruf geben wir den Kommunen Zeit bis zum 28. Februar, um sich für die Fördermittel zu bewerben. Wir unterstützen damit Maßnahmen, die die Anziehungskraft der Zentren stärken und wieder mehr Publikum in die von den Folgen der Corona-Pandemie betroffenen Innenstädte locken.“

Die Förderung kann bis zu 100.000 Euro in Grundzentren, 250.000 Euro in Mittelzentren und 500.000 Euro in Oberzentren betragen. Je Kommune kann nur ein Förderantrag gestellt werden – von der Gemeinde selbst oder auch von Wirtschafts- und Werbegemeinschaften wie Stadtmarketing- und Citymanagementorganisationen in diesen Orten. Der Eigenanteil beträgt in der Regel 20 Prozent. Wirtschafts- und Werbegemeinschaften müssen nur fünf Prozent Eigenanteil beisteuern. Die Entscheidung, welche Projekte gefördert werden, treffen die Vertreter des Dialogforum Einzelhandel.

Weitere Informationen zum Förderprogramm und Antragsformulare finden Sie auf den Webseiten des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern.

Die Landesregierung hatte im August 2021 beschlossen, zehn Millionen Euro für die Wiederbelebung der Innenstädte aus dem Corona-Schutzfonds bereitzustellen. Die Hälfte vergibt das Wirtschaftsministerium für Citymanagementmaßnahmen, die andere Hälfte das Bauministerium für städtebauliche Vorhaben. Antragsteller müssen sich für einen dieser zwei Fördertöpfe entscheiden. Gefördert werden Maßnahmen, die kurzfristig den Folgen der Corona-Pandemie entgegenwirken können und nicht durch andere Programme gefördert werden.

Umfragen der Handelsverbände zeigen infolge der Corona-Pandemie enorme Einsatzeinbußen im Non-Food-Handel auf, insbesondere im Textil- und Schuhhandel mit mehr als 50 Prozent. Die Befragten konstatieren zudem, dass verglichen mit Vor-Corona-Zeiten deutlich weniger Kunden  zum Shopping in den Stadtzentren unterwegs sind.

Lern- und Förderprogramm 2020/21

66.000 Förderstunden für fast 3.000 Schülerinnen und Schüler

Schwerin – Fast 3.000 Schülerinnen und Schüler haben am Lern- und Förderprogramm 2020/21 teilgenommen. Sie konnten Lernrückstände ausgleichen, die auch durch die Coronapandemie und die daraus resultierenden Einschränkungen entstanden sind.

„Mehr als 66.000 Förderstunden haben die Kinder und Jugendlichen bei den außerschulischen Lerninstituten absolviert“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Das zeigt, dass das Programm ein gutes Zusatzangebot zum regulären Unterricht war. Es ist aber klar, dass es lediglich eine Ergänzung sein kann.“

Schülerinnen und Schüler konnten zwischen dem 10.05.2021 und dem 30.07.2021 jeweils bis zu 30 Förderstunden à 45 Minuten bei einem privaten Lerninstitut in Anspruch nehmen. Die Institute haben anschließend die Kosten über das Landesförderinstitut (LFI) abgerechnet.

Vor allem Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 9 haben das Angebot angenommen. Dabei wurde am häufigsten Nachhilfe in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch nachgefragt. Die abgerechneten Gesamtkosten des Programms beliefen sich auf rund 830.000 Euro und werden aus dem MV-Schutzfonds beglichen.

Vergleicht man die einzelnen Regionen des Landes, so haben die meisten Schülerinnen und Schüler im Landkreis Vorpommern-Greifswald (694) das Zusatzangebot in Anspruch genommen, im Landkreis Nordwestmecklenburg war der Zuspruch am geringsten (182).

Seit dem 1. September 2021 gibt es das Lern- und Förderprogramm 2021/22. Dafür stehen bis zu 5 Mio. Euro aus Bundesmitteln zur Verfügung. Es ist Teil des Aktionsprogramms „Stark machen und Anschluss sichern“. Es können zum Beispiel auch Lehramtsstudierende, ehemalige Lehrkräfte und andere externe Vertretungskräfte in den Schulen tätig werden. Dafür steht den einzelnen Schulen ein zusätzliches Budget zur Verfügung. Dabei können Schulen je nach Schüleranzahl zwischen 2.500 und 5.000 Euro einsetzen, um externe Unterstützungskräfte in den Schulalltag einbinden zu können. Zahlreiche Schulen haben davon in den vergangenen Monaten Gebrauch gemacht. 86 Schulen haben Mittel in Höhe von mehr als 172.000 Euro in Anspruch genommen.

Im Rahmen dieses Aktionsprogramms waren an den Schulen unseres Landes bis zum 30. November 2021 insgesamt 231 Lehramtsstudierende im Einsatz, 27 ehemalige Lehrkräfte und 23 weitere externe Vertretungskräfte.

„Ich danke allen, die die Lehrkräfte in den vergangenen Wochen und Monaten in den Schulen unterstützt haben und so den Schülerinnen und Schülern dabei geholfen haben, Lernrückstände aufzuholen“, sagte Bildungsministerin Oldenburg. „Die hohe Zahl der Lehramtsstudierenden, die in dieser Zeit an den Schulen mit den Kindern und Jugendlichen gearbeitet haben, zeigt auch, dass das Angebot für sie attraktiv war, um erste Erfahrungen in ihrem künftigen Beruf zu sammeln.“

Zusätzliche Kinderkrankentage auch 2022

Schwerin – Auch für das laufende Jahr haben gesetzlich krankenversicherte Eltern Anspruch auf erweiterte Kinderkrankentage bei Betreuung zu Hause. Darauf weist Sozialministerin Stefanie Drese hin. „Die coronabedingte Sonderregelung zum Kinderkrankengeld wurde in das Jahr 2022 hinein verlängert“, so Drese.

Damit stehen jedem gesetzlich krankenversicherten Elternteil erneut 30 Kinderkrankentage pro Kind im Jahr zur Verfügung. Für Alleinerziehende sind es 60 Tage. Bei mehreren Kindern hat jeder Elternteil insgesamt einen Anspruch auf maximal 65 Arbeitstage. Für Alleinerziehende erhöht sich dieser Anspruch auf maximal 130 Arbeitstage.

„Eltern können zunächst befristet bis einschließlich 19. März 2022 Kinderkrankengeld auch dann in Anspruch nehmen, wenn ihr Kind nicht krank ist, aber zu Hause betreut werden muss“, verdeutlicht Ministerin Drese. Das ist etwa dann der Fall, wenn eine Kita, Schule oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderungen geschlossen ist, einen eingeschränkten Zugang hat oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde. Das gilt auch, wenn einem Kind aufgrund eines Schnelltestergebnisses der Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung oder Schule untersagt ist. Anspruchsberechtigt sind auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten könnten.

Ab 20. März 2022 besteht der Anspruch auf Kinderkrankengeld wieder nur bei Erkrankung des Kindes und entsprechendem Betreuungsbedarf. „Über eine mögliche Verlängerung dieses Datums aufgrund der Corona-Lage wird rechtzeitig entschieden“, betont Drese.

Kinderkrankengeld gibt es für jedes gesetzlich versicherte Kind bis einschließlich zwölf Jahre. Es beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gibt es keine Altersgrenze.

Drese: „Die unbürokratische Sonderregelung hilft Eltern und Alleinerziehenden, den schwierigen Alltag zu meistern. Wichtig ist, wenn Eltern Kinderkrankentage nehmen, haben sie einen Anspruch auf Freistellung.“