Menü Schließen

Kategorie: Recht / Justiz

Erhalt der Gerichtsstandorte sichern

Justizministerin Jacqueline Bernhardt bekräftigt in Stralsund die Bedeutung der Anwerbung von justizbegeisterten Menschen.

Stralsund – „Mecklenburg-Vorpommern hat überall lebens- und liebenswerte Landesteile, die auch immanent für die Justiz bleiben. Der Rechtstaat muss in allen Landkreisen und kreisfreien Städten für alle Bürgerinnen und Bürger erleb- und erreichbar sein. Wir haben im Koalitionsvertrag deutlich gemacht, dass die Justiz als Teil einer modernen Landesverwaltung leistungsstark und zukunftsfest aufgestellt ist.

Die Koalitionspartnerinnen bekennen sich daher zum Erhalt aller Gerichtsstandorte. Diese Gerichtsstandorte müssen wir daher auch weiterhin mit Leben füllen und für die Menschen erreichbar sein. Das heißt, wir müssen unsere Nachwuchsgewinnung intensivieren“, betont die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich der feierlichen Amtseinführung der Direktorin des Amtsgerichts Stralsund, Kristiane Engel.

„Wir verbessern stetig die Arbeitsbedingungen in der Justiz, nicht zuletzt durch eine voranschreitende Digitalisierung. Wir haben uns auf familienfreundliche Arbeitsmodelle verständigt und zum Beispiel das Rechtsreferendariat optimiert, so dass nun auch ein Teilzeitreferendariat möglich ist. Für die stetig ansteigende Zahl der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare wurde zudem eine unabhängige Ombudsstelle eingerichtet, an die sich in schwierigen Fragen während des Referendariats gewandt werden kann.

Die Nachwuchsgewinnung wurde aber auch im Bereichen des Studiums für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger intensiviert. So wurde die Rechtspflegerausbildungs- und Prüfungsordnung mit dem Ziel der besseren bundesweiten Vergleichbarkeit zuletzt neu gefasst“, so die Ministerin.

„Für Proberichterinnen und Proberichter halten wir bedarfsgerechte Einstellungsmöglichkeiten bereit, statt Stellen einzusparen. Dabei versuchen wir, die jungen justizbegeisterten Menschen auf alle Landesteile aufzuteilen.

Viele der Proberichterinnen und Proberichter wissen, dass unser Land neben pulsierenden Städten auch ländliche Idylle zum Leben bietet. Um noch mehr Menschen davon überzeugen zu können, sich auch im ländlichen Raum niederzulassen, werden wir unsere Imagekampagne für das Berufsbild in der Justiz in diesem Jahr erneuern“, kündigt Justizministerin Bernhardt zur Amtseinführung am Amtsgericht in Stralsund an.

Gefahrenabwehr per Telekommunikation

Telekommunikationsüberwachung unterstützt bei Vermisstensuche

Schwerin – Die Polizeibehörden Mecklenburg-Vorpommerns haben das Mittel der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) 2022 zur Gefahrenabwehr nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG M-V) in insgesamt 146 Fällen genutzt. Diese Zahl hat das Innenministerium heute im Kabinett vorgestellt. Der entsprechend gesetzlich vorgeschriebene Bericht wird nun dem Landtag übermittelt.

„Die TKÜ-Maßnahmen, die von unseren Landesbehörden eingesetzt werden, dienen in der überwiegenden Mehrzahl der Anordnungen, um vermisste, hilflose oder suizidgefährdete Personen zu finden. Erst wenn die Polizistinnen und Polizisten in ihren Ermittlungen bereits alle Maßnahmen zum Auffinden der gesuchten Personen ausgeschöpft haben, gehen sie den Weg der Telekommunikationsüberwachung. All‘ diese Mittel bedürfen grundsätzlich einer vorherigen richterlichen Anordnung“, verdeutlicht der Minister.

In Ausnahmefällen wie bei Gefahr im Verzug könne eine Polizeibehörde eine solche Maßnahme selbst anordnen. „Dann muss sie aber unverzüglich eine richterliche Bestätigung eingeholt werden“, so Christian Pegel. Über diese genutzten Überwachungsmaßnahmen waren insgesamt 136 Personen zu benachrichtigen. Die Datenerhebungen bezogen sich in zwei Fällen auf die Inhalte der Telekommunikation, in drei Fällen auf Standort- und Verkehrsdaten einer Mobilfunkendeinrichtung und in 141 Fällen ausschließlich auf Standortdaten nach dem Telekommunikationsgesetz. Zudem gab es eine Anordnung, die zusätzlich einen Einsatz mit dem sogenannten IMSI-Catcher zur Ermittlung eines genaueren Standortes vorsah.

Ferner ist – wie im Vorjahr – keine akustische Wohnraumüberwachungsmaßnahme nach dem SOG M-V in unserem Land durchgeführt worden. Auch gab es keine polizeilichen Datenübermittlungen an Drittstaaten oder an andere Stellen im Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung sowie keinen Einsatz von Vertrauenspersonen oder von verdeckt Ermittelnden. Durch die Polizeibehörden wurden in 2022 zwei längerfristige Observationen nach dem SOG M-V durchgeführt.

Die Landesregierung ist nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz gesetzlich zur Abgabe eines jährlichen Berichtes gegenüber dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern über die Anzahl der Einsätze technischer Mittel nach dem SOG M-V zur Erhebung personenbezogener Daten aus Vertrauensverhältnissen, zum Schutz der bei einem Polizeieinsatz tätigen Personen in Wohnungen, zur Überwachung der Telekommunikation, zur Wohnraumüberwachung sowie nach § 100c der Strafprozessordnung zur akustischen Wohnraumüberwachung verpflichtet.

Seit dem Berichtsjahr 2021 besteht für die Landesregierung nicht mehr nur die Pflicht zur Unterrichtung über die Anzahl der unterrichtungspflichtigen SOG-Maßnahmen. Erstmals besteht zusätzlich auch die Pflicht, den Landtag über den Umfang der erfolgten Benachrichtigung der von den SOG-Maßnahmen betroffenen Personen in Kenntnis zu setzen. Um eine einheitliche Verfahrensweise bei der Angabe der Daten zu gewährleisten, wurde der 31. März 2023 als Stichtag für die Datenzulieferungen vorgegeben.

M-V: Stellungnahme zum Finanzausgleich

Schwerin – Das Bundesland Bayern hat 2023 beim Bundesverfassungsgericht Normenkontrollantrag gegen den bundesstaatlichen Finanzausgleich eingereicht. Durch den bundesstaatlichen Finanzausgleich werden die finanziellen Voraussetzungen für die Wahrung der verfassungsrechtlich gebotenen Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und eines vergleichbaren Angebots öffentlicher Leistungen im gesamten Bundesgebiet geschaffen. B

und und Länder hatten sich nach einem mehrjährigen Verhandlungsprozess einvernehmlich auf eine Reform des Finanzausgleichs verständigt. Dieser Reform haben alle Länder 2017 im Bundesrat zugestimmt. Sie ist zum 01.01.2020 in Kraft getreten.

Im Sommer 2023 haben die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen beschlossen, gemeinsam gegen die Klage vorzugehen. Sie haben Prof. Dr. Stefan Korioth mit der Vertretung im Rahmen einer Prozessgemeinschaft vor dem Bundesverfassungsgericht beauftragt.

Nun wird zeitnah der nächste Schritt erfolgen – die Abgabe der Stellungnahme von Prof. Dr. Stefan Korioth an das Bundesverfassungsgericht. Die Stellungnahme ist in Abstimmung mit den Ländern der Prozessgemeinschaft ausgearbeitet worden. Darin wird umfangreich von allen beteiligten Ländern zu den einzelnen Anträgen der Bayerischen Staatsregierung Position bezogen.

Aktuell führen die beteiligten Länder die für eine Einreichung erforderlichen formalen Voraussetzungen herbei. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat daher heute, am 6. Februar 2024, beschlossen, gemeinsam mit den anderen beteiligten Bundesländern die Stellungnahme beim Bundesverfassungsgericht einzureichen.

Finanzminister Dr. Heiko Geue sagt dazu: „Der bundesstaatliche Finanzausgleich ist einer der Grundpfeiler unserer Verfassung, um die Eigenstaatlichkeit der Länder zu garantieren und gleichwertige Lebensverhältnisse im Bundesgebiet zu gewährleisten. Dass der Freistaat Bayern nun wesentliche Elemente dieses Ausgleichmechanismus in Frage stellt, ist nicht nur unsolidarisch der Ländergemeinschaft gegenüber, sondern auch haltlos.

Deshalb freue ich mich, dass wir in einer Mehrheit von Ländern – und zwar sowohl Geber- als auch Nehmerländern – gemeinsam gegen den bayerischen Alleingang vorgehen. Wir stehen zu dem geltenden Finanzausgleich und sind von dessen Verfassungsmäßigkeit überzeugt.“

Der Staatsrechtler Prof. Dr. Korioth ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München. Er hat Mecklenburg-Vorpommern – jeweils in einer Prozessgemeinschaft mit weiteren Ländern – bereits in den Jahren 2003 und 2013 in den damaligen Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten.

Keine Weisung an die Staatsanwaltschaft

Ministerin Jacqueline Bernhardt bekräftigt in Neubrandenburg eine nur dem Legalitätsprinzip verpflichtete Staatsanwaltschaft.

Neubrandenburg – „Immer wieder wird über das sogenannte externe Weisungsrecht des für Justiz zuständigen Ministeriums gegenüber den Staatsanwaltschaften diskutiert. Es ergibt sich bekanntlich aus den §§ 146, 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes und ist Bestandteil der Fachaufsicht des Ministeriums. Seit meiner Amtsübernahme vertrete ich die Auffassung, dass bei der Ausübung des externen Weisungsrechts eine sehr weitgehende ministerielle Zurückhaltung unabdingbar ist.

Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte unseres Landes sind in erster Linie dem Legalitätsprinzip verpflichtet. Ihnen, nicht dem für die Justiz zuständigen Ministerium, obliegt die Entscheidungshoheit über die Ermittlungen. Eine politische Einflussnahme bei Ermittlungen ist für mich ausgeschlossen. Ich habe vollstes Vertrauen in die Arbeit der Generalstaatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaften“, erklärte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich der feierlichen Amtseinführung des Leitenden Oberstaatsanwalts der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg, Peter Lückemann.

„Diese rechtsstaatlich gebotene Zurückhaltung bei der Ausübung des externen Weisungsrechts hat sich bewährt. Inzwischen hat dieser Gedanke auch seinen Niederschlag in der Bundespolitik gefunden. Der Europäische Gerichtshof hat insbesondere im Zusammenhang mit dem sogenannten Europäischen Haftbefehl bereits mehrfach die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften in Deutschland angezweifelt.

Wahrscheinlich aus diesem Grund haben die die Bundesregierung tragenden Parteien das Thema aufgenommen. Im aktuellen Koalitionsvertrag der Ampelkoalition heißt es: ‚Entsprechend den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) passen wir das externe ministerielle Einzelfallweisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften an. Für den Vollzug eines Europäischen Haftbefehls bedarf es einer richterlichen Entscheidung.‘ Wir erwarten entsprechende Überlegungen des Bundesjustizministers bereits gespannt und werden sie sehr konstruktiv begleiten“, so Justizministerin Bernhardt.

Mit Blick auf den europäischen Rechtsstaatsbericht, in dem Deutschland immer wieder für das Weisungsrecht Kritik erfährt, ist eine Reaktion des Bundes dringend erforderlich. Wir brauchen hier Klarheit. Ich werde jegliche Bemühungen unterstützen, die uns hier voranbringen, sodass die Staatsanwaltschaften ohne Einmischung von außen arbeiten können“, sagt die Ministerin zur Amtseinführung in der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg.

Einstellung von Richterinnen und Richtern

27 Proberichterinnen und –richter sind 2023 eingestellt worden / Justizministerin Jacqueline Bernhardt lobt zur Amtseinführung der Leitenden Oberstaatsanwältin in Schwerin die Arbeit der Justiz.

Schwerin – „Den Tag der Amtseinführung der Leitenden Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Schwerin möchte ich nutzen, um die hervorragende Arbeit der Staatsanwaltschaften in unserem Land hervorzuheben. Die derzeitigen Herausforderungen sind enorm.

Daher haben wir reagiert und per 1. Januar 2024 drei Stellen zu den Staatsanwaltschaften verlagert. Somit verfügen die Staatsanwaltschaften im Land über insgesamt 171 Stellen“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt zur feierlichen Amtseinführung der Leitenden Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Schwerin Claudia Lange.

„Seit dem Jahr 2018 ist die Anzahl der Neueinstellungen von Proberichterinnen und Proberichtern gestiegen. Von dieser Entwicklung profitieren wegen der steigenden Belastung auch die Staatsanwaltschaften.

Im Ergebnis der aktuellen Einstellungsrunde im Januar 2024 konnten drei Proberichterinnen und Proberichter für die Staatsanwaltschaft Schwerin gewonnen werden, die ihren Dienst jeweils am 1. Februar 2024, 1. März 2024 und 1. April 2024 antreten werden. Die Erfahrungen insbesondere des letzten Jahres zeigen, dass immer mehr Bewerberinnen und Bewerber sich ausdrücklich für eine Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft entscheiden.

Im Jahr 2023 haben wir insgesamt 27 Proberichterinnen und Proberichter eingestellt, davon zwölf bei den Staatsanwaltschaften, die zum Teil Altersabgänge ausgeglichen haben. Das ist ein gutes Zeichen für die weiterhin gute Arbeitsfähigkeit der Staatsanwaltschaften“, so Ministerin Bernhardt.

Urteil ist starkes Signal

Innenminister Christian Pegel zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts: „Starkes Signal für alle demokratischen Kräfte“

Schwerin Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Partei „Die Heimat“, vormals: Nationaldemokratische Partei Deutschlands – NPD, für die Dauer von sechs Jahren von der staatlichen Finanzierung nach § 18 Parteiengesetz (PartG) ausgeschlossen ist.

„Das ist ein starkes Signal für alle demokratischen Kräfte in unserem Land. Mit dem Wegfall der Finanzierung wird die Partei und damit deren Bedeutung für die rechtsextremistische Szene nicht nur auf Bundes-, sondern auch auf allen Landesebenen geschwächt. Rechtsextreme Tendenzen und menschenfeindliches Gedankengut hat in unserem Land keine Chance und darf deswegen auch keine staatliche Unterstützung bekommen. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik wurde ein solches Urteil gefällt“, sagt Landesinnenminister Christian Pegel heute in Schwerin und ergänzt: „Wir als Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern haben nicht nur die beiden Verbotsverfahren zur NPD initiiert und maßgeblich gefördert, sondern auch das jetzige Verfahren zum Ausschluss von der Parteienfinanzierung. Denn leider war die NPD, heute „Die Heimat“, über zwei Legislaturperioden hinweg im Landtag von MV vertreten (2006 bis 2016). Dank diesen Urteils werden kostenintensive Vernetzungsprojekte für die Partei erschwert und neue Projekte müssen mit eigenen Mittel finanziert werden. Bei den aktuell rückläufigen Mitgliederzahlen dürfte das nur noch schwer umsetzbar sein. Uns ist ein nachhaltiger Schlag gegen den Rechtsextremismus in unserem Land gelungen.“

Dies zeige deutlich, dass die freiheitlich-demokratische Grundordnung und das Grundgesetz wehrhaft ihren Feinden gegenüber seien, so der Minister. Er sei allen an den Verfahren Beteiligten dankbar für deren Engagement und Mitarbeit. „Ohne die Ermittlungsergebnisse aus den Polizei- und insbesondere den Verfassungsschutzbehörden hätten die Grundlagen für diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gefehlt – die wehrhaften Institutionen des Rechtsstaates und der Demokratie haben wieder einmal deutlich gezeigt, wie sehr wir diese brauchen“, zeigte sich der Innenminister überzeugt.

Bei der Parlamentswahl 2021 konnte die NPD 0,8 Prozent der Stimmen erreichen und entging damit knapp den Anspruch auf staatliche Mittel, der ab 1 Prozent der Stimmen besteht. Der Wegfall der staatlichen Mittel in den darauffolgenden Jahren zeigte starke Auswirkungen. Der Aktionsradius der NPD wurde deutlich eingeschränkt. Dadurch, dass die NPD bei der jüngsten Bundestagswahl in MV unter 0,5 Prozent und bei der Landtagswahl unter 1,0 Prozent der Stimmen lagen, hätte sie bis zu den nächsten Wahlen 2025 bzw. 2026 keine staatlichen Finanzmittel erhalten. Davon unabhängig hat die NPD/Die Heimat aber auch weiterhin von Steuerbefreiungen für Parteien profitiert. Dem wurde jetzt für zunächst sechs Jahre ein Riegel vorgeschoben. Kläger in dem aktuellen Verfahren war der Bundesrat.

Die NPD versucht jedoch, sich an die Gegebenheiten anzupassen und gemäß ihrer Vier-Säulen-Strategie (u.a. „Kampf um die Parlamente“) den erneuten Einzug in den Landtag bei den kommenden Wahlen vorzubereiten. Der Zugang zu rechtlichen und finanziellen Privilegien scheint unvermindert einen hohen Stellenwert innerhalb der Partei einzunehmen. Die Bemühungen um den Einzug in den Landtag stehen dabei in Hinblick auf die demokratiefeindlichen Tendenzen und die eindeutige Ablehnung des demokratischen Parlamentarismus klar im Widerspruch zueinander.

Mit der Umbenennung in „Die Heimat“ im vergangenen Jahr wurde einmal mehr deutlich, dass die Partei ihre Bemühungen und Bestrebungen nicht aufgegeben hat. Das Bundesverfassungsgericht stellt zwar in seinem Urteil vom 17. Januar 2017 fest, dass ein Verbot der Partei, aufgrund fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele nicht möglich sei. Es stellte aber auch eindeutig die extremistische und demokratiefeindliche Bestrebung der Partei fest. In der Zwischenzeit hat sich „Die Heimat“ in einer Vernetzungsrolle widergefunden. Ihre politischen Ziele lassen sich kaum erreichen.

„Die Heimat“ vernetzt rechtsextremistische Akteure über Partei- und Organisationsgrenzen hinweg. Veranstaltungen, Demonstrationen oder Trefforte werden durch Akteure der Partei „Die Heimat“ organisiert oder betrieben. Oftmals handelt es sich dabei um überregionale Anlaufpunkte für Rechtsextremisten. Im Zuge dieser Neuausrichtung sind hohe finanzielle Ressourcen notwendig.

Von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen

Karlsruhe – Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Partei Die Heimat (HEIMAT, vormals: Nationaldemokratische Partei Deutschlands – NPD) für die Dauer von sechs Jahren von der staatlichen Finanzierung nach § 18 Parteiengesetz (PartG) ausgeschlossen ist.

Art. 21 Abs. 3 Satz 1 Grundgesetz (GG) sieht den Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Teilfinanzierung vor. Ausgeschlossen sind Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Auf dieser Grundlage beantragten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung, die Partei Die Heimat von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen.

Die Voraussetzungen eines Finanzierungsausschlusses gemäß Art. 21 Abs. 3 Satz 1 GG liegen vor: Die Partei Die Heimat missachtet die freiheitliche demokratische Grundordnung und ist nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Mitglieder und Anhänger auf deren Beseitigung ausgerichtet. Sie zielt auf eine Ersetzung der bestehenden Verfassungsordnung durch einen an der ethnischen „Volksgemeinschaft“ ausgerichteten autoritären Staat.

Ihr politisches Konzept missachtet die Menschenwürde aller, die der ethnischen „Volksgemeinschaft“ nicht angehören, und ist zudem mit dem Demokratieprinzip unvereinbar. Dass die Partei Die Heimat auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ausgerichtet ist, wird insbesondere durch ihre Organisationsstruktur, ihre regelmäßige Teilnahme an Wahlen und sonstigen Aktivitäten sowie durch ihre Vernetzung mit nationalen und internationalen Akteuren des Rechtsradikalismus belegt.

Die Entscheidung ist einstimmig ergangen.

Digitalisierung der Justiz

Zwei Drittel der Richterinnen und Richter arbeiten elektronisch / Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Die Digitalisierung der Justiz schreitet voran. Die Zahl der E-Akten hat sich 2023 verdreifacht.“

Schwerin – „In der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist die elektronische Akte in fast allen Bereichen eingeführt. Offen sind Mobiliarvollstreckungssachen sowie Straf- und Ordnungswidrigkeitsangelegenheiten. Bis zum Sommer soll die E-Akte auch an allen Fachgerichten vollständig eingeführt sein. Von den rund 2.200 Bediensteten an den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes arbeiten mittlerweile die Hälfte mit der elektronischen Akte.

Bei den Richterinnen und Richtern sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern liegt der Anteil sogar bei zwei Dritteln. Wachtmeisterinnen und Wachtmeister nutzen die E-Akte zu fast 82 Prozent. Dank des hohen Engagements der IT-Abteilung des Ministeriums sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort ist die Digitalisierung an den Gerichten sehr gut vorangeschritten“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt am Rande des Besuchs des Rechtsausschusses des Landtags am Landgericht Schwerin.

„Die Zahl der angelegten elektronischen Akten hat sich innerhalb eines Jahres von 54.000 auf jetzt rund 140.000 fast verdreifacht. Mit dem Beginn dieses Jahres haben wir noch zwei Jahre, um den Gesetzesauftrag zu erfüllen und die gesamte Justiz in M-V digital umzustellen. Die E-Akte ist für eine bürgernahe und leistungsfähige Justiz der nahen Zukunft unerlässlich. Mittlerweile ist die elektronische Akte auf alle Gerichtsbarkeiten ausgedehnt mit Ausnahme der Staatsanwaltschaften und der Strafgerichtsbarkeit. Hier wird in Mecklenburg-Vorpommern wie bundesweit nahezu gleichlautend zum Schluss die E-Akte eingeführt“, so Ministerin Bernhardt.

„Sehen lassen kann sich auch die Ausstattung der Gerichte mit Videokonferenztechnik. An jedem Gerichtsstandort, einschließlich in allen sechs Zweigstellen der Amtsgerichte besteht die Möglichkeit, Videoverhandlungen anzusetzen. Die mobilen Konferenzsysteme werden im ganzen Land bedarfsgerecht eingesetzt. Der Grad der Ausstattung liegt mit 63 Anlagen bei über 50 Prozent der Sitzungssäle in Mecklenburg-Vorpommern“, erklärt Justizministerin Bernhardt.