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Kategorie: Recht / Justiz

Ehemalige JVA bleibt

Neubrandenburg – Das Land Mecklenburg-Vorpommern und die Stadt Neubrandenburg haben sich darauf verständigt, die ehemalige Justizvollzugsanstalt auf dem Lindenberg vorerst nicht zu verkaufen. Eine entsprechende Vereinbarung wurde zwischen dem Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern und der Stadt Neubrandenburg getroffen. Diese Regelung gilt bis zum Ablauf oder der Aufhebung des 2022 von der Stadtvertretung Neubrandenburg beschlossenen Moratoriums.

Die Vereinbarung bietet den beteiligten Akteuren aus Politik, Verwaltung und Gesellschaft die Möglichkeit, den begonnenen Prozess zur Entwicklung eines würdigen Gedenkkonzeptes für die geschichtsträchtige Liegenschaft fortzusetzen. Ziel ist es, ein Konzept zu erarbeiten, das der besonderen historischen Bedeutung der ehemaligen Justizvollzugsanstalt Rechnung trägt und gleichzeitig die zukünftigen Nutzungsperspektiven des Areals aufzeigt.

Im Rahmen der Vereinbarung wird sich die Stadt Neubrandenburg an den notwendigen Unterhaltungskosten des Geländes beteiligen. Dazu gehören unter anderem die Pflege der Grünanlagen sowie die Organisation von Besichtigungsterminen und anderen Veranstaltungen, die im Kontext der Gedenkarbeit stattfinden. Dies unterstreicht die enge Zusammenarbeit zwischen Stadt und Land, um einen verantwortungsvollen Umgang mit der Liegenschaft sicherzustellen.

Nachdem die Stadt Neubrandenburg im Zuge des Moratoriums die zuvor laufenden Verkaufsverhandlungen unterbrochen hatte, wurde die Liegenschaft im Rahmen eines öffentlichen Bieterverfahrens angeboten. Mit der nun erzielten Einigung zwischen Stadt und Land wird dieses Verfahren nicht fortgeführt.

„Die Vereinbarung zwischen Land und Stadt ist ein wichtiger Schritt, um der historischen Bedeutung dieser Liegenschaft gerecht zu werden und gemeinsam ein tragfähiges Konzept für die Zukunft zu entwickeln“, erklärte Finanzminister Dr. Heiko Geue. „Kooperation und Dialog schaffen so eine lösungsorientierte Perspektive für einen zentralen Ort der Auseinandersetzung mit der Geschichte und bieten zugleich Raum für die Entwicklung von Ideen zur weiteren Nutzung.“

Die JVA Neubrandenburg war bis Ende 2018 eine als Justizvollzugsanstalt genutzte Liegenschaft auf dem Lindenberg in Neubrandenburg.

Entscheidung um Campingplatz

Camper´s Friend GmbH übernimmt Teilbetrieb auf Stiftungsflächen

Prerow – Nachdem die landeseigene Stiftung Umwelt und Naturschutz MV (StUN M-V) im Rechtsstreit um den Betrieb des Campingplatzes Prerow einen Räumungstitel gegen die Regenbogen AG erwirkt hat, werden nun weitere Schritte unternommen, sagen der geschäftsführende Vorstandsvorsitzende der StUN, Bjørn Schwake und der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus in einer gemeinsamen Erklärung: „Es ist leider nicht gelungen, in 2024 Klarheit im Räumungs­prozess des Landes zu erhalten.

Für den Stiftungsbereich (Dünenfläche rd. 20,2 ha mit 769 Stellplätzen) liegt jedoch ein Räumungstitel vor. Für den Landesbereich (Waldfläche rd. 9,5 ha mit 150 Stellplätzen) steht ein Verkündungstermin noch nicht fest. Dies führte zu Unsicherheiten beim Weiterbetrieb für die Saison 2025, weil die Regenbogen AG einen Teil des Camping­platzes räumen muss, den zweiten aber (noch) nicht.

Wir haben immer wieder gesagt, dass der Weiterbetrieb des Campingplatzes mit zukünftig 919 Stellplätzen gesichert ist – im Sinne der Camper, der Gewerbetreibenden und der Gemeinden. Die Betroffenen sollen nicht mehr als unabwendbar unter dem Rechtsstreit zwischen der Regenbogen AG und dem Land leiden. Vor dem jetzigen Hintergrund war es notwendig zu entscheiden, wie dieser Betrieb für 2025 gesichert werden kann.

Die Stiftung Umwelt und Naturschutz MV (StUN M-V) und das Land haben sich diese Entscheidung nicht leichtgemacht. In intensiven Gesprächen zum Jahresende mit der Regenbogen AG als bisherigem Betreiber und der Camper´s Friend GmbH, die sich im Interessenbekundungsverfahren durchgesetzt hatte, wurden die Optionen erörtert und geprüft.

Im Ergebnis kommen Stiftung und Land zum Schluss, dass der Räumungstitel gegen die Regenbogen AG nun vollstreckt wird und auf der Stiftungsfläche ein Teilbetrieb durch das Hamburger Unternehmen Camper´s Friend errichtet werden soll. Camper’s Friend hat sich bereit erklärt, auch unter den geänderten Rahmenbedingungen und trotz des kurzen Umsetzungszeitraums einen Campingbetrieb auf der StUN-Fläche zu gewährleisten.

Ein ebenso geprüfter Weiterbetrieb  des gesamten Camping­platzes für das Übergangsjahr 2025 durch die Regenbogen AG ist an unterschiedlichen Vorstellungen zu den Vertragsinhalten gescheitert. Zusätzlich schienen die rechtlichen Unwägbarkeiten für die laufenden Gerichtsverfahren zu groß.

Ein solcher Teilbetrieb im Dünenbereich durch Camper´s Friend wird mit erheblichem Mehraufwand  verbunden sein.  Camper´s Friend hat aber erklärt, dass die Herausfor­derungen mit Unterstützung des Landes und der StUN beherrschbar seien. Die gemeinsame Überzeugung ist, zu Ostern den Teilbetrieb für Dauercamper und ab Juni für Touristikcamper gewährleisten zu können. Camper´s Friend hofft auf eine kollegiale Koexistenz der beiden Betriebe und bietet der Regenbogen AG  zeitnahe Gespräche  zur Gestaltung des Miteinanders an.

In den kommenden Wochen werden ingenieurstechnische Planungen vorgenommen, um den Betrieb auf den Dünenflächen vorzubereiten. Über konkrete Maßnahmen werden wir die Öffentlichkeit regelmäßig informieren. Schon jetzt gibt es Antworten auf die wichtigsten Fragen zur kommenden Saison auf der Internetseite von Camper´s Friend www.ahoi.life.

Auf der Landesfläche kann, bis zu einer gerichtlichen Entschei­dung, die Regenbogen AG zunächst einen eigenen Teilbetrieb führen. Wir appellieren an die Regenbogen AG, sich als gute Verliererin zu zeigen und den Teilbetrieb durch Camper´s Friend auf der Dünenfläche nicht zu behindern“, so Bjørn Schwake und Minister Backhaus abschließend.

13,2 Millionen Euro aus Straftaten abgeschöpft

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Künftig sollten auch Gewinne aus dem Präsentieren von Straftaten eingezogen werden können.“

Schwerin – Im Jahr 2023 haben die vier Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt rund 13,2 Millionen Euro aus Straftaten abgeschöpft. Das waren rund zwei Millionen Euro mehr als 2022.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Die Abschöpfung von Vermögen aus Straftaten ist ein wirksames Mittel im Kampf gegen Kriminalität nicht nur aus dem Bereich der organisierten Täterstrukturen. Die Devise lautet nach wie vor, dass sich Straftaten nicht lohnen dürfen. Dabei gilt es, das Recht der Vermögensabschöpfung auch in Zukunft auszuweiten und zu verbessern. Gerade Gewinne, die daraus resultieren, dass Straftaten öffentlich zur Schau gestellt werden, sind ein weiterer Schlag in die Gesichter der Opfer.

Aus diesem Grund haben wir auf der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister beschlossen, das Recht der Vermögensabschöpfung vor diesem Hintergrund einer Überprüfung zu unterziehen und entsprechende Regelungsvorschläge zu erarbeiten. Unabhängig davon haben die Staatsanwaltschaften in Neubrandenburg, Stralsund, Rostock und Schwerin in den Jahren 2018 bis 2023 insgesamt nahezu 64 Millionen Euro abgeschöpft. Ich danke den Gerichten und Staatsanwaltschaften für ihren verlässlichen Einsatz. Der Blick auf die Abschöpfung von Vermögen ist ein wichtiger Beitrag zum Opferschutz“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

Generalstaatsanwältin Christine Busse: „Der Zugriff auf die aus Straftaten gezogenen Gewinne über die Vermögensabschöpfung ist ein nach wie vor wichtiges Instrument der Kriminalitätsbekämpfung. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, deren Ziel die laufende Optimierung des Rechts der Vermögensabschöpfung im Auftrage der Justizministerinnen und Justizminister ist, leistet einen auch aus meiner Sicht unverzichtbaren und wichtigen Beitrag zur Fortentwicklung der Möglichkeiten, auf inkriminierte Vermögenswerte zuzugreifen. Deshalb ist an der Arbeitsgruppe, die mit großem Engagement und erheblichem Aufwand konkrete Gesetzgebungsvorschläge in diesem Bereich entwickelt, auch weiterhin eine Expertin meiner Behörde beteiligt.“

Wann und in welcher Höhe bzw. in welchen Raten die abgeschöpften Summen an die geschädigten Personen, Institutionen und auch an die Staatskasse fließen, ist nicht statistisch erfasst.

Genehmigungsverfahren Windenergie

 „Wir sind auf einem guten Weg“

Schwerin – Die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) arbeiten intensiv an der Abarbeitung der Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für Windenergieanlagen in MV.

Zum Jahresende stellt Mecklenburg-Vorpommerns Klimaschutz- und Umweltminister Dr. Till Backhaus Quartalszahlen vor, wonach zum Stichtag 30.09.2024 294 Anträge mit 1.127 Windenergieanlagen vorliegen. Bei positiver Bescheidung ergebe das eine Gesamtleistung von ca. 6,2 Gigawatt und entspräche einem Investitionsvolumen von ca. 10,5 Milliarden Euro.

Mit Blick auf die Vorjahre 2022 und 2023 konstatiert der Minister eine positive Entwicklung zum laufenden Jahr 2024: „Haben sich die immissionsschutzrechtlichen Entscheidungen in den StÄLU von 2022 zu 2023 von 26 auf 51 bereits verdoppelt, so sind diese bis Ende des dritten Quartals 2024 mit 58 schon höher als im gesamtem Jahr 2023. Das heißt, wir werden in 2024 die höchste Anzahl an Entscheidungen seit 2018 erreichen.“ Hinter den 58 beschiedenen Verfahren stehen 34 Neugenehmigungen, 18 Änderungsgenehmigungen und 5 Ablehnungen sowie eine Rücknahme. So konnten dadurch 110 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 577 Megawatt und einem Investitionsvolumen von ca. 980 Millionen Euro positiv beschieden werden.

Die Verfahrensdauer liegt mit Blick auf die Jahre 2020 bis 2024 aus unterschiedlichen Gründen bei nach wie vor rund 36 – 48 Monaten. „Unser Ziel ist es, Genehmigungsverfahren nach der Vollständigkeit der Unterlagen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen von maximal sechs Monaten bei vereinfachten Verfahren und von zehn  Monaten bei dem förmlichen Verfahren abzuschließen. Ich bin zuversichtlich, dass wir dahin kommen, wenn wir den Antragsstau der vergangenen Jahre weiter konsequent abarbeiten. Schon heute gibt es Beispiele, bei denen Genehmigungsverfahren innerhalb von neun Monaten abgewickelt werden konnten, zum Beispiel das Windeignungsgebiet Bartow im Kreis Mecklenburgische Seenplatte“, betonte Minister Backhaus.

Im April 2023 hat das Umweltministerium MV dafür gesorgt, dass Genehmigungsverfahren schneller zur Entscheidungsreife geführt werden können, in dem die artenschutzrechtliche und immissionsschutzrechtliche Prüfung von Windenergievorhaben unter einem Dach – und zwar bei den StÄLU – vereint wurde. Zudem wurden auf Initiative von Minister Backhaus 50 neue Stellen geschaffen, davon 30 im Artenschutz und 20 im Immissionsschutz. Dies hat  laut Backhaus dazu geführt, dass von den 200 von den unteren Naturschutzbehörden vor der Hochzonung übernommenen fehlenden artenschutzrechtlichen Stellungnahmen die Hälfte schon abgearbeitet werden konnte. „Das heißt, wir sind auf einem guten Weg, haben aber noch eine ordentliche Strecke vor uns“, stellte er heraus. Insbesondere die vielen Neuanträge, allein 55 Anträge mit 243 Anlagen seit Jahresbeginn 2024, fordern die Mitarbeitenden in allen beteiligten Behörden zusehends.

Derzeit laufen in 21 Verfahren (25 WEA) Untätigkeitsklagen und 13 Klagen (81 WEA) gegen beschiedene Verfahren. Dem Länderinformationssystem LIS-A zufolge sind hierzulande derzeit 1.827 Windenergieanlagen in Betrieb.

Sicherheit an den Gerichten

Schwerin – „Die Sicherheit unserer Gerichte und Justizgebäude ist ein grundlegender Bestandteil unserer Demokratie und unseres Rechtsstaats. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, dafür zu sorgen, dass sich alle Beteiligten, Richterinnen, Richter, Anwältinnen, Anwälte, Justizbedienstete sowie Bürgerinnen und Bürger, die unsere Gerichte aufsuchen, in einem sicheren Umfeld befinden.

Denn die Gerichte sind der Ort, an dem Recht gesprochen wird. In den Gerichtssälen wird über Schicksale entschieden, oftmals in hoch emotionalen und kontroversen Verhandlungen. Deshalb müssen wir sicherstellen, dass diese Entscheidungen ohne Bedrohungen, Einflussnahmen oder Gefährdungen getroffen werden können.

Jede Form von Gewalt oder Einschüchterung, sei es von Reichsbürgerinnen oder Reichsbürgern, von Angehörigen der organisierten Kriminalität oder von verärgerten Prozessparteien, jeder Angriff, unabhängig von der Motivation des oder der Angreifenden, sind zutiefst zu verurteilen. Sie treffen nicht nur Einzelne, sondern den gesamten Rechtsstaat“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt im Landtag zu TOP13.

„Die Menschen können und müssen sich auf den Rechtsstaat verlassen können. Daher möchte ich stellvertretend an dieser Stelle allen danken, die in der Justiz für den Rechtsstaat tagtäglich ihr Bestes geben. Vor diesem Hintergrund ist mir der Schutz der Herzkammern des Rechtsstaates, der Gerichte, ein besonderes Anliegen.

Wir als Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz haben gemeinsam mit dem Geschäftsbereich sehr viel unternommen, um diesen Schutz zu gewährleisten. Unter der Federführung der beim Ministerium angesiedelten ‚Arbeitsgruppe Sicherheit‘ wurde für die Gerichte und Staatsanwaltschaften das Konzept zur stufenweisen Umsetzung der ständigen Einlasskontrolle bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes erarbeitet.

Nach einer Pilotierung sind ständige Einlasskontrollen an den vier großen Justizzentren in Rostock, Schwerin, Stralsund und Neubrandenburg sowie den großen Amtsgerichten Rostock und Stralsund und später an allen Gerichten geplant. Bislang war das nicht möglich, da die Beschäftigten in den Justizwachtmeistereien mit zusätzlichen Aufgaben in den Scanstellen der Gerichte im Zuge der Einführung der elektronischen Akte befasst waren und sind.

Es werden daher bisher hauptsächlich anlassbezogene Eingangs- und Sicherheitskontrollen durchgeführt. Aber wir entlasten die Justizwachtmeistereien und wollen die Scan-Aufgaben an weitere externe Dienstleister geben. Im Amtsgericht Rostock haben wir bislang erfolgversprechend mit den DRK-Werkstätten eine Entlastung der Justizwachtmeisterei pilotiert“, so Justizministerin Bernhardt.

„Für die anspruchsvolle Tätigkeit der Einlasskontrolle haben wir Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeistern mehrtätige Basisschulungen geboten. Verpflichtende Justizeinsatztrainings sind weiterhin geplant. Es gab Fortbildungen zu Deeskalation und Selbstschutz, um Mitarbeitende in Ursachenerkennung und Konfliktlösung zu sensibilisieren.

Ausgestattet sind unsere Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister derzeit mit Handsonden, Handfesseln, Teleskopschlagstöcken, Dienstkoppel, Sicherheitshandschuhen, Schutzwesten, Außentragehülle für Schutzwesten, Signalpfeifen, Taschenlampe für Einlasskontrollen sowie Griffsicherungsring für Schlagstock. Jedem Gericht stehen für Einlasskontrollen Torsonden zur Verfügung, um potenziell gefährliche Metallobjekte am Körper zu erkennen.

Durch die Kombination von personellen, technischen und präventiven Maßnahmen können wir gewährleisten, dass sich sowohl die Justizangehörigen als auch die Bürgerinnen und Bürger in unseren Gerichten sicher fühlen. Denn die Sicherheit unserer Gerichte hat höchste Priorität. Wir werden weiterhin alles daransetzen, dass die Gerichte als Orte des Rechts und der Gerechtigkeit geschützt sind“, versichert Justizministerin Jacqueline Bernhardt im Landtag.

Vierte interdisziplinäre Opferschutztagung

Cyberstalking steht im Fokus der Opferschutztagung in Güstrow

Güstrow – Auf der vierten interdisziplinären Opferschutztagung ist der Umgang mit Cyberstalking thematisiert worden. „Der Feind in meiner Tasche“ war das Motto an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Güstrow. Der Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung Christian Pegel und die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt sprachen in der Podiumsdiskussion über Tat-Erkennung und Prävention.

Der Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung Christian Pegel: „Stalker – ob digital oder im realen Leben – verfolgen einen anderen Menschen, bedrohen und terrorisieren ihn, dringen bis in die eigene Privatsphäre vor – und zwar immer wieder. Dieses Verhalten ist kein besonderer Ausdruck von Zuneigung, sondern eine Straftat und belastet Opfer schwer – oft auch über einen sehr langen Zeitraum.

Ich kann mir nicht ansatzweise vorstellen, wie beklemmend das Gefühl und eigene Leben sein kann, wenn man einem solchen Eingriff in die Privatsphäre ständig ausgesetzt ist. Deshalb: Melden Sie Stalking der Polizei, damit diese Sie schützen kann!

Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern nutzt vorhandene technologische Mittel und integriert die Verfolgung von Cyberstalking-Fällen in ihre Ermittlungsverfahren. Die jüngste Evaluierung unseres Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (SOG M-V) hat gezeigt, dass die polizeirechtlichen Maßnahmen bei häuslicher Gewalt weiterentwickelt werden müssen und auch Opfer von Cyberstalking besser zu schützen sind.

Für die anstehende Novellierung des SOG M-V prüft das Innenministerium daher die Einführung eines digitalen Kontakt- und Näherungsverbotes. Denn der Schutz Betroffener darf bei einer derartigen Gefahrenlage nicht erst mit der Verurteilung der gewalttätigen Person zusammenfallen.“

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Das Feld der Gewalt wird größer. Die Bekämpfung digitaler Gewalt ist eine der neuen Herausforderungen. Das bundesweite Lagebild ‚Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten‘ zeigt, dass vor allem Frauen und Mädchen Opfer digitaler Gewalt wie Cyberstalking oder auch Cybergrooming sind. 62,3 Prozent der Opfer digitaler Gewalt sind weiblich. Digitale Gewalt passiert oft im Verborgenen.

Täter und Täterinnen verschaffen sich Zugriff auf digitale Geräte und verfolgen unerkannt Aktivitäten. Der digitale Feind wird daher zunehmend unsere unsichtbare Begleitung. Für besonders schwere Fälle des Cyberstalkings sieht § 238 Absatz 2 StGB einen erhöhten Strafrahmen vor mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Wer Gewalt erlebt, egal ob digitale oder auch psychische wie physische, kann auf Dauer gesundheitliche Schäden davontragen. Von Fachleuten sollte sich jede Person zudem über einen optimalen Schutz vor Ausspähsoftware aufklären lassen. Opfer können sich jederzeit an das Hilfetelefon 116 016 wenden.“

Schutz vor Diskriminierung

Justizministerin Jacqueline Bernhardt spricht auf der Fachkonferenz über die Notwendigkeit der Reform des Gleichbehandlungsgesetzes.

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern dringt auf eine Reform der Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt bringt auf der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister einen entsprechenden Beschlussvorschlag ein.

„Mit dem Beschluss sollten die Justizministerinnen und Justizminister den Bundesminister der Justiz bitten zu prüfen, inwiefern der Schutz vulnerabler Gruppen durch eine Reform der bestehenden Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz weiter gestärkt werden kann. Denn die vier europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien geben zwar einen Mindestschutz vor, doch ist es für viele betroffene Personen oftmals unmöglich, ihr Recht auf Gleichbehandlung sowie zu effektiven Rechtsschutz wahrzunehmen.

Wir müssen alles daransetzen, das zu ändern. Es geht um alle Menschen, denn es kann jede und jeden treffen, auch Menschen mit Beeinträchtigung, Allerziehende oder finanziell Schwache. Daher wäre es ein gesellschaftspolitisch wichtiges Signal gegen Stigmatisierung und Ausgrenzung und für Vielfalt und Chancengerechtigkeit in einer inklusiven Gesellschaft“, sagt Justizministerin Jacqueline Bernhardt vor der am Mittwoch beginnenden Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) in Berlin.

„Nach den europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien und des seit 18 Jahren in Deutschland geltenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist der Schutz vor ‚Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität‘ gesichert.

In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass das vom europäischen Rahmen vorgegebene Mindestschutzniveau nicht überall effektiv erreicht werden kann. Zudem finden intersektionale und Mehrfachdiskriminierungen bisher nur indirekt Berücksichtigung. Schwierig gestaltet sich auch die momentane Beweislastregelung bzw. -verteilung. Denn für betroffene Personen ist es mitunter eine Hürde, gerade in subtilen oder verdeckten Fälle eine plausible Diskriminierung nachzuweisen.

Im europäischen Vergleich bleiben schließlich auch die vorgesehenen Sanktionen und Entschädigungen in der Praxis oft schwer durchzusetzen und wirken nur bedingt abschreckend. Im Rahmen europäischer und internationaler Berichtsverfahren wurde der Bundesrepublik Deutschland daher wiederholt eine Reform des AGG empfohlen“, so Ministerin Bernhardt.

„Wenn wir diesen Schutz nicht verbessern, könnte dies durchaus zu einem Vertrauensverlust in den Diskriminierungsschutz sowie den Gleichbehandlungsgrundsatz führen. Das Zusammenleben in einer vielfältigen und inklusiven Gesellschaft, die allen Menschen Chancengerechtigkeit ermöglicht, bedarf eines klaren Bekenntnisses gegen Diskriminierung, Stigmatisierung und Ausgrenzung“, stellt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt vor dem Start der JuMiKo klar.

Habitatschutz und Landwirtschaft

Backhaus für Interessenausgleich

Schwerin – Die Umweltorganisation Client Earth hat Klage gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern auf Erlass einer Verordnung zur Umsetzung der Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung in Bezug auf die Landwirtschaft eingereicht. Dem Land liegt die Klageschrift bislang nicht vor.

Umweltminister Dr. Till Backhaus: „Ich bedauere es sehr, dass Client Earth den Klageweg gewählt hat. Dem Land ist weiterhin sehr an einem konstruktiven Interessenaustausch und –ausgleich gelegen. Ziel muss es sein, der Landwirtschaft in Natura-2000-Gebieten zu einer schutzzielkonformen Wirtschaftsweise zu verhelfen, sodass Verträglichkeitsprüfungen entbehrlich werden.

Dies erfordert zum einen finanzielle Anreize, die Landwirte zu einer schutzgebietsverträglichen, aber ertragsmindernden Wirtschaftsweise bewegen. Zum anderen bedarf es einer gegenüber dem jetzigen Stand breiter und differenzierter ausgestalteten Förderkulisse, um flächendeckend Auswirkungen auf Arten und Lebensraumtypen ausschließen zu können.

In meinem Haus wurden konkrete Maßnahmen entwickelt, um die Voraussetzungen für eine bessere Vereinbarkeit von Schutz- und Nutzinteressen in diesen sensiblen Bereichen zu schaffen. Gern hätten wird diese mit den Umweltverbänden weiter ausgearbeitet.

Sollte die Klage erfolgreich sein, entstünde zunächst für die Landwirtschaft und die Behörden ein hoher bürokratischer Aufwand. Den Natura-2000 Gebieten ist damit jedenfalls nicht geholfen“, betonte er und warnte erneut vor einer einseitigen Politik, die sich gegen die Bedürfnisse der Menschen vor Ort richtet.

„Eine schnelle Lösung gibt es nicht“, sagte Minister Backhaus weiter und begründete dies wie folgt: „Ein auf Freiwilligkeit basierendes Gebietsmanagement, das gleichzeitig den EU-Anforderungen gerecht wird, erfordert neben ausreichenden Finanzmittel auch kooperative Zusammenschlüsse der Bewirtschafter eines Schutzgebietes. Diese ermöglichen landwirtschaftliche Maßnahmen so festzulegen und abzustimmen, dass Beeinträchtigungen auf Habitate und Arten tatsächlich in einem Maße ausgeschlossen werden können, die eine Verträglichkeitsprüfung entbehrlich machen. Aufbau und abschließende Evaluierung eines solchen Kooperationsmodells sind aber nicht kurzfristig umsetzbar.“

Die Gesamtfläche von Natura-2000-Gebieten an Land beträgt 671.664 ha. Davon werden 199.278 ha als Ackerfläche und 114.578 ha als Dauergrünland genutzt (Stand 2023). Insgesamt werden also 313.856 ha landwirtschaftlich genutzt. In Natura-2000-Gebieten wurden Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen auf einer Fläche von insgesamt 126.657 ha beantragt. Das entspricht etwa 40 % der landwirtschaftlich genutzten Flächen in Natura-2000-Gebieten.