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Kategorie: Städte und Gemeinden

Wustrow erhält offiziell ein eigenes Gemeindewappen

Wustrow – Die Gemeinde Wustrow im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat heute offiziell ihren Wappenbrief erhalten. Innenminister Christian Pegel überreichte diesen an den Bürgermeister der Gemeinde Steffen Franz und bestätigte damit das Recht der Gemeinde, ihr Wappen offiziell zu führen.

„Ein Gemeindewappen ist weit mehr als ein grafisches Symbol. Es steht für Geschichte, Zusammenhalt und das Selbstverständnis einer Kommune. Mit dem Wappenbrief erhält Wustrow ein sichtbares Zeichen seiner Identität und seiner Verbundenheit mit der Region“, sagte Innenminister Christian Pegel bei der Übergabe.

Der Wappenbrief stellt die formale Anerkennung des Gemeindewappens dar und würdigt zugleich die geschichtliche Entwicklung sowie die Identität der Gemeinde Wustrow. Mit der Verleihung wird das Wappen in die Reihe der hoheitlich geführten Symbole der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen.

Das Wappen wird im Wappenbrief wie folgt beschrieben: „Umgeben von vier blauen Eckflanken in Silber ein Kranz aus acht nach außen gerichteten grünen Lindenblättern.“

Aktuell sind in Mecklenburg-Vorpommern mit seinen 724 Gemeinden und den kreisfreien Städten Schwerin und Rostock, 396 Wappen in die Wappenrolle des Landes eingetragen.

Schon in der DDR gab es die Möglichkeit, ein Wappen als Hoheitszeichen zu beantragen. Nach 1990 und durch die Neufassung der Kommunalverfassung, wodurch auch das kommunale Wappen- und Flaggenwesen erneuert wurde, stiegen die Anträge deutlich. Das Verfahren für die Annahme eines Wappens ist in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums über die Genehmigung kommunaler Wappen und Flaggen beschrieben, die Sie auf der Webseite des Ministeriums herunterladen können.

Land fördert neue Fahrradbrücke

Ines Jesse: „Wir investieren gezielt in sichere und attraktive Radwege vor Ort“

Neustadt-Glewe – Ines Jesse, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, hat heute in Neustadt-Glewe einen Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 660.000 Euro für den Ersatzneubau der Fahrrad- und Fußgänger­brücke über den Eldefreilauf überreicht. Die Förderung erfolgt aus Bundesmitteln über die Radverkehrsinfrastrukturrichtlinie des Landes (RadFörderRL MV) über das Sonderprogramm „Stadt und Land“. Die Gesamtausgaben für das Vorhaben belaufen sich auf rund 880.000 Euro.

„Mit der Förderung stärken wir gezielt die Radverkehrs­infrastruktur dort, wo sie im Alltag besonders gebraucht wird“, sagte Staatssekretärin Jesse. „Die Brücke verbindet Innen­stadt und Schule auf kurzem Weg. Damit schaffen wir einen sicheren Schulweg und verbessern zugleich die Bedingungen für den Rad- und Fußverkehr in der Altstadt – für die Men­schen vor Ort und für Gäste gleichermaßen.“

Das geförderte Vorhaben umfasst den Abbruch der beste­henden Brückenkonstruktion sowie den Ersatzneubau einer kombinierten Fußgänger- und Fahrradbrücke über den Elde­freilauf. Die Brücke überführt die Thälmann-Straße und wird überwiegend im Schul- und Alltagsverkehr sowie für touris­tische Zwecke genutzt. Eine Befahrung mit Kraftfahrzeugen ist durch beidseitige Poller ausgeschlossen.

Eine durchgeführte Brückenprüfung hatte erhebliche Schäden ergeben, die wirtschaftlich nicht instand zu setzen sind. Die Hauptträger des bestehenden Fachwerks sind stark korrodiert und weisen Querschnittsschwächungen auf. Teile der Gelän­derkonstruktion sind stark beschädigt, die Standsicherheit des Bauwerks ist gefährdet.

Der Ersatzneubau ist als Einfeldbrücke aus Stahlträgern geplant. Die Breite zwischen den Geländern beträgt drei Meter, die Stützweite 16,35 Meter. Durch die Lage abseits der Hauptverkehrsstraßen stellt die Brücke einen sicheren Schul­weg für Grundschüler dar. In unmittelbarer Nähe befinden sich eine Grundschule sowie ein Hort; der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die den Schulweg mit dem Fahrrad zurücklegen, steigt kontinuierlich.

„Mit den bereitgestellten Fördermitteln leisten wir einen wich­tigen Beitrag zum Aufbau eines sicheren, lückenlosen und leistungsfähigen Radverkehrsnetzes in Mecklenburg-Vorpom­mern. Gerade für kleinere Städte und Gemeinden ist diese Unterstützung entscheidend, um notwendige Investitionen für eine bessere Mobilität vor Ort realisieren zu können,“ so Staatssekretärin Jesse.

Fördermittelbescheide für Fußball und Moto-Cross

Tessin  – Passend zum Neujahrsvorsatz vieler Menschen in Mecklenburg-Vorpommern wieder mehr Sport zu treiben, hat Sportministerin Stefanie Drese am heutigen Montag zwei Fördermittelbescheide in Höhe von insgesamt knapp 45.000 Euro an die Stadt Tessin (Landkreis Rostock) übergeben. Die Mittel entstammen dem Bürgerfonds des Landes und kommen dem Kunstrasenplatz im Ort und dem Moto-Cross-Club zu Gute.

„Über 301.000 Mitglieder in mehr als 1.800 Sportvereinen können wir mittlerweile in Mecklenburg-Vorpommern verzeichnen. Besonders erfreulich: Bei den Kindern und Jugendlichen sind sogar über 40 Prozent im Verein aktiv. Das ist ein wahnsinniger Erfolg, ist aber für uns natürlich auch mit der Aufgabe verbunden, die passenden Rahmenbedingungen zu schaffen, um diesen Zuwachs weiter zu unterstützen“, erklärte Drese anlässlich der Übergabe der Bescheide.

Durch die geplante LED-Umrüstung der Flutlichtanlage auf dem Kunstrasenplatz soll ein langfristiger und jahreszeitenunabhängiger Spielbetrieb ermöglicht werden, so die Ministerin. Der Kunstrasenplatz wird von mehreren Vereinen für Trainings- und Wettkampfzwecke genutzt. Auch die Schulklassen der Grund- und Regionalschule, die den Kunstrasenplatz regelmäßig nutzen, werden nach Angabe von Drese von der besseren Ausleuchtung und längeren Spielzeiten profitieren.

„Gleichzeitig senken wir durch die Umrüstung langfristig die finanzielle Belastung der Vereine. Im Vergleich zur bisherigen Lösung lassen sich die Kosten für die Unterhaltung der Beleuchtung um circa 80 Prozent reduzieren“, unterstrich Drese. Da sich die Anlage künftig bedarfsgerecht und per App steuern lässt, reduzieren sich auch der Stromverbrauch und die Treibhausemissionen.

Der Moto-Cross-Club Tessin darf sich hingegen über eine Zuwendung in Höhe von 28.000 Euro freuen, mit denen ein WC-Container für das Vereinsgelände angeschafft werden kann. „Das sorgt für eine enorme Verbesserung der infrastrukturellen Bedingungen der Vereinsmitglieder. Denn gerade im Kinder- und Jugendsport, zu dem mehr als 100 Mitglieder gehören, sind längere Trainingseinheiten ohne ein WC nur mangelhaft umsetzbar“, verdeutlichte Drese.

„Da der Verein weiter wächst, regelmäßig herausragende Erfolge zum Beispiel bei den Landesmeisterschaften feiert und zunehmend mehr Menschen auch aus anderen Bundesländern den Weg zum Tessiner Verein finden, ist diese Investition in eine angemessene Infrastruktur überfällig“, so die Ministerin abschließend.  Angelegt wird der Container dabei so, dass er barrierefrei und behindertengerecht ist. „Damit die Sportanlage künftig auch allen Interessierten offensteht.“

Knapp 30 Millionen Euro für Kommunen

Land stärkt Sicherheit, Bildung und Zusammenhalt

Schwerin – Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern hat 2025 Sonderbedarfszuweisungen in Höhe von insgesamt rund 29,8 Millionen Euro bewilligt. Gefördert wurden 66 Vorhaben von Städten, Gemeinden, Ämtern und Landkreisen im ganzen Land.

„Unsere Kommunen stehen vor großen Herausforderungen. Die Sonderbedarfszuweisungen, oder auch abgekürzt SBZ, sind ein starkes Signal an unsere Kommunen. Wir helfen dort, wo besondere finanzielle Belastungen bestehen – ganz konkret und praxisnah. Das Geld fließt direkt in Projekte, die den Alltag der Menschen verbessern und die Zukunftsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden sichern“, betont Innenminister Christian Pegel.

Schwerpunkt: Feuerwehr, Schulen und Kinderbetreuung

Der größte Teil der bewilligten Mittel ist in zentrale Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge geflossen. Mit rund 8 Millionen Euro wurden insbesondere der Neubau und die Sanierung von Feuerwehrgerätehäusern unterstützt, weitere 5,7 Millionen Euro standen für die Beschaffung moderner Feuerwehrfahrzeuge zur Verfügung. Auch der Bildungsbereich profitierte in 2025 erheblich: Für Schulen sind rund 6,4 Millionen Euro vorgesehen gewesen, für Kitas und Horte weitere 2,6 Millionen Euro.

Darüber hinaus hat das Land gut 1,84 Millionen Euro in Sporthallen und Sportvereinsheime investiert sowie mit 3,63 Millionen Euro Verwaltungsgebäude und die Gefahrenabwehr gestärkt und gemeindeeigene sonstige Gebäude mit rund 750.000 Euro unterstützt. Ergänzend sind rund 826.000 Euro in den kommunalen Straßenbau geflossen, um die Verkehrsinfrastruktur vor Ort zu sichern und zu verbessern.

„Allein mehr als 13 Millionen Euro haben wir in den Brand- und Katastrophenschutz investiert. Das zeigt, welchen hohen Stellenwert Sicherheit für uns hat – gerade im ländlichen Raum. Aber auch moderne Lernbedingungen für Kinder oder sichere Straßen sind Grundpfeiler einer funktionierenden Daseinsvorsorge. Gerade im ländlichen Raum sind diese Investitionen entscheidend. Die Förderung über die sogenannten SBZ ist kein Gießkannenprinzip, sondern gezielte Hilfe. Jede bewilligte Maßnahme stärkt die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen – und damit die Lebensqualität der Menschen in unserem Land“, so Christian Pegel abschließend.

Beispiele aus der Förderung:

  • Hansestadt Stralsund: Über 3,1 Millionen Euro für den Neubau und die Erweiterung von Schulgebäuden auf dem Campus „Hermann Burmeister“.
  • Landkreis Vorpommern-Greifswald: 3,63 Millionen Euro für ein modernes Gefahrenabwehrzentrum
  • Stadt Sassnitz: Rund 1,9 Millionen Euro für Schule und Hort
  • Landeshauptstadt Schwerin: Mehr als 2,5 Millionen Euro für einen neuen Hort und die Sternwarte
  • Gemeinden wie Grambin, Altwarp oder Dobbin-Linstow: jeweils bis zu 750.000 Euro für neue Feuerwehrgerätehäuser
  • Zingst: 400.000 Euro für zusätzliche Klassen- und Mensaräume

„Unsere Kommunen leisten Tag für Tag Großes. Mit den Sonderbedarfszuweisungen geben wir ihnen Planungssicherheit und Rückenwind“, sagt Innenminister Christian Pegel abschließend.

Hintergrund

Eine Sonderbedarfszuweisung (SBZ) ist eine finanzielle Unterstützung für Kommunen, um wichtige Investitionen oder andere kommunale Projekte zu finanzieren. Ein entsprechender Antrag ist über das Innenministerium zu stellen. Sie wird nach § 25 des Finanzausgleichsgesetzes M-V geregelt und dient der Förderung von Verwaltungskooperationen oder zur Bewältigung besonderer öffentlicher Interessen. Die Richtlinie finden Sie auf der Seite des Innenministeriums.

Solidaritätsprogramm des Landes wirkt weiter

Über 17,5 Millionen Euro bewilligt

Schwerin – Die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern profitierten auch 2025 weiterhin deutlich vom Solidaritätsprogramm der Landesregierung. Der durch Beschluss des Landtages im Jahr 2023 eingerichtete 20-Millionen-Euro-Sonderfonds unterstützt gezielt Städte und Gemeinden, die sich in besonderem Maße bei der Aufnahme von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern engagieren – insbesondere dort, wo Gemeinschaftsunterkünfte oder Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes angesiedelt sind.

„Mit dem Solidaritätsprogramm haben wir den Kommunen unkompliziert und wirksam zusätzliche Investitionsmittel an die Hand gegeben – als Anerkennung für ihre große Bereitschaft und Leistung bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten. Die hohe Nachfrage zeigt, dass dieses Instrument richtig und wichtig ist“, erklärt Innen- und Kommunalminister Christian Pegel.

Insgesamt waren landesweit 33 Kommunen antragsberechtigt. Von ihnen wurden inzwischen 64 Förderanträge gestellt. Bislang konnten 56 Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von mehr als 17,5 Millionen Euro bewilligt werden. Ausgezahlt wurden bereits etwa zwölf Millionen Euro, davon allein acht Millionen Euro im Jahr 2025.

„Das Solidaritätsprogramm zeigt ganz konkret, was zusätzliche Landesmittel vor Ort bewirken können: Neue und barrierefreie Bushaltestellen, sanierte Schulgebäude mit besserem Sonnen- und Hitzeschutz, moderne Spiel- und Skateanlagen für Kinder und Jugendliche, erneuerte Sportplätze, Dorfgemeinschaftshäuser als Treffpunkte für Jung und Alt oder der Ausbau wichtiger Straßen und Gehwege. Genau darum ging es uns – die kommunale Infrastruktur dort zu stärken, wo viele Menschen leben, sich begegnen und ihren Alltag gestalten. Davon profitieren alle Bürgerinnen und Bürger in den Gemeinden, unabhängig davon, ob sie selbst mit Flüchtlingsarbeit zu tun haben oder nicht“, erklärt der Innenminister.

Der Sonderfonds in Höhe von 20 Millionen Euro wurde geschaffen, um den Städten und Gemeinden zusätzliche Landesmittel als Investitionszuschüsse zur Verfügung zu stellen. Diese konnten unbürokratisch beantragt und flexibel für Projekte vor Ort eingesetzt werden – ohne Einschränkung auf Maßnahmen der Flüchtlingsarbeit. Kommunen mit mindestens 50 Plätzen in Gemeinschaftsunterkünften konnten je nach Kapazität eine Solidaritätspauschale von bis zu 750.000 Euro erhalten und Fördermittel für bis zu drei Projekte beantragen.

„Gerade die Kommunen, die viele Menschen aufgenommen haben oder Standort einer Erstaufnahmeeinrichtung sind, leisten einen besonderen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Mit dem Solidaritätsprogramm stärken wir gezielt die Infrastruktur vor Ort und verbessern die Lebensqualität für alle Bürgerinnen und Bürger“, so Christian Pegel weiter und:

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die Kommunen darüber hinaus auch unabhängig vom Sonderprogramm umfassend bei den laufenden Kosten der Flüchtlingsaufnahme. Als eines von nur zwei Flächenbundesländern erstattet Mecklenburg-Vorpommern den Kommunen komplett die Kosten für Unterbringung und Versorgung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern. Zusätzlich übernimmt das Land die Ausgaben für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sowie die anteiligen Leistungen nach dem SGB II und SGB XII für ukrainische Kriegsvertriebene.

„Ohne die hohe Bereitschaft der Städte und Gemeinden und ihrer Einwohnerinnen und Einwohner wäre die Bewältigung der hohen Flüchtlingszahlen der vergangenen Jahre nicht möglich gewesen. Dieses Programm ist ein klares Zeichen der Anerkennung und der Solidarität des Landes mit seinen Kommunen“, betont Innenminister Christian Pegel abschließend.

ELER-Förderprogramm für Kleinstädte Ende 2025 abgeschlossen

Schwerin – Das ELER-Förderprogramm „Nachhaltige Entwicklung von kleinstädtisch geprägten Gemeinden im ländlichen Raum“ wird zum Jahresende 2025 abgeschlossen. Das Programm war 2017 mit der Richtlinie LEFDRL M-V im Rahmen der ELER-Förderperiode 2014-2022 in Zuständigkeit des Bauministeriums aufgelegt worden. Insgesamt konnten 67 Projekte in 41 Gemeinden mit rund 58 Millionen Euro aus Mitteln der EU unterstützt werden.

„Mit dem Abschluss des ELER-Programms ziehen wir eine ausgesprochen positive Bilanz. In ganz Mecklenburg-Vorpommern konnten wir kleinstädtischen Gemeinden spürbare Impulse geben – für moderne Schulen und Kitas, lebendige Ortskerne und eine zukunftsfeste Daseinsvorsorge. Die 67 geförderten Projekte zeigen eindrucksvoll, wie europäische Mittel direkt vor Ort wirken und Lebensqualität in den ländlichen Räumen stärken. Ich freue mich, dass wir als Land diesen erfolgreichen Weg in der neuen Förderperiode gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium fortsetzen können“, so Bauminister Christian Pegel.

Der ELER ist die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU und konzentriert sich auf die nachhaltige Entwicklung ländlicher Gebiete. Das Hauptziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft zu steigern, natürliche Ressourcen zu schützen und eine ausgewogene räumliche Entwicklung zu fördern. Kleinstädte, die zwischen 5.000 und 20.000 Einwohner haben und oft als Ankerpunkte der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen fungieren, können von dem Programm profitieren.

Förderfähig sind in diesem Programm der Neubau und die Sanierung von Gemeinbedarfseinrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten, Begegnungszentren, Mehrgenerationenhäusern, Bildungs- und Kultureinrichtungen sowie Gesundheitseinrichtungen. Auch historisch wertvolle und orts-bildprägende Gebäude, historische Ortskerne sowie öffentliche Straßen, Wege, Plätze sowie Parks und Grünflächen können mit diesen Programmmitteln saniert werden.

Folgende Projekte wurden beispielsweise durch das Bauministerium gefördert:

  • Sanierung und Nutzbarmachung der denkmalgeschützten und einsturzgefährdeten Remise im Schloss Gadebusch im Landkreis Nordwestmecklenburg (Gesamtkosten: 2,37 Millionen Euro, davon ELER-Mittel: 1,18 Millionen Euro, Kofinanzierung: 393.000 Euro)
  • Erschließung und Freianlagengestaltung am Schulcampus Zarrentin im Landkreis Ludwigslust-Parchim (Gesamtkosten: 4,91 Millionen Euro, davon ELER-Mittel: 3,57 Millionen Euro, Kofinanzierung: 1,19 Millionen Euro)
  • Sanierung des Schulhofes der Kooperativen Gesamtschule Altentreptow im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (Gesamtkosten: 923.000 Euro, davon ELER-Mittel: 535.000 Euro, Kofinanzierung: 178.000 Euro)
  • Neubau des Feuerwehrgerätehauses Loitz im Landkreis Vorpommern-Greifswald (Gesamtkosten: 4,93 Millionen Euro, davon ELER-Mittel: 2,96 Millionen Euro, Kofinanzierung: 987.000 Euro)
  • Gestaltung der Grünfläche zum Stadtteilpark Putbus im Landkreis Vorpommern-Rügen (Gesamtkosten: 190.000 Euro, davon ELER-Mittel: 119.000 Euro, Kofinanzierung: 40.000 Euro)
  • Sanierung des ehemaligen Bahnhofsgebäudes Kröpelin im Landkreis Rostock (Gesamtkosten: 1,28 Millionen Euro, davon ELER-Mittel: 959.000 Euro, Kofinanzierung: 320.000 Euro)

Folgende Kommunen wurden bis 2025 gefördert: Im Landkreis Vorpommern-Rügen Binz, Marlow, Putbus; im Landkreis-Vorpommern-Greifswald Eggesin, Jarmen, Loitz, Strasburg, Torgelow; im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Altentreptow, Burg Stargard, Dargun, Friedland, Malchin, Malchow, Penzlin, Stavenhagen, Röbel; im Landkreis Ludwigslust-Parchim Crivitz, Grabow, Lübz, Sternberg, Wittenburg, Zarrentin; im Landkreis Rostock Bützow, Kröpelin, Kühlungsborn, Neubukow, Sanitz, Schwaan, im Landkreis Nordwestmecklenburg Gadebusch, Rehna und Schönberg.

In der neuen ELER-Förderperiode 2023-2027 wird die Entwicklung des ländlichen Raums in den oben genannten Kommunen durch das Landwirtschaftsministerium gefördert.

Neues Begegnungszentrum entsteht im Stadtteil Lankow

Schwerin – Die Stadt Schwerin plant den Neubau eines Begegnungszentrums auf der Rückbaufläche des Hochhauses Polentz-Straße im Stadtteil Lankow. Das Zentrum wird Teil eines Schulneubaus für rund 200 Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf in der emotional-sozialen Entwicklung sein.

Im Erdgeschoss wird es einen großzügigen Aufenthaltsbereich und zwei über eine flexible Trennwand zusammenschaltbare Mehrzweckräume für Veranstaltungen sowie Sanitärräume geben. In zwei Büros werden das Stadtteilmanagement und die Ortsteilvertretung untergebracht. Auch die Straßensozialarbeit und Fachdienste der Stadt sollen das Gebäude nutzen können. Im Obergeschoss wird die Stadtteilbibliothek nach einem Open-Library-Konzept untergebracht, die auch von der Schule als zusätzlicher Lern- und Gruppenarbeitsraum genutzt werden kann.

Das Begegnungszentrum wird mit gut 4,15 Millionen Euro aus dem Städtebauförderprogramm von Bund, Land und Kommune unterstützt. Der Bau soll bis 2027 fertig gestellt werden.

Neustrelitz plant Grünflächengestaltung im historischen Zentrum

Neustrelitz – Die Stadt Neustrelitz plant die Gestaltung einer Grünfläche in der Tiergartenstraße nach dem Siegerentwurf des Wettbewerbes „Im Grünen Gewand“. Kernelement des Entwurfes ist, verschiedene Themengärten an der zentralen Grünachse anzuordnen und das Zentrum der Residenzstadt Neustrelitz mit dem Tiergartenareal zu verbinden.

Es sollen barrierefreie Wegeverbindungen mit Kletter- und Bewegungsgarten sowie Sitzbereichen geschaffen werden. Der Baumbestand soll weitestgehend erhalten und mit Neuanpflanzungen ergänzt werden, hinzu kommen heimische Kräuter sowie Duft- und Blühpflanzen. An den Rändern des Areals soll ein grüner Rahmen aus Strauchpflanzungen das Gebiet zur umgebenden Wohnbebauung abschirmen.

Die Kosten werden bei 900.000 Euro liegen, wovon rund 847.000 Euro aus Städtebaufördermitteln von Bund, Land und Stadt bereitgestellt werden. Die Baumaßnahme soll im April 2026 begonnen werden und im August 2026 fertig gestellt sein.