Fleisch- und Wurstersatz

Wirtschaftsministerium fördert Entwicklung von gesundem Fleisch- und Wurstersatz

Gadebusch – Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat heute einen Zuwendungsbescheid an die Günter Puttkammer Fleischwaren-Spezialitäten GmbH in Gadebusch übergeben.

Das 1984 gegründete, familiengeführte Unternehmen plant eine neue Produktlinie von vegetarischen und veganen Fleisch- und Wurstsurrogaten. Dabei will das Unternehmen auf Aromen und andere Zusatzstoffe verzichten. Gleichzeitig soll durch die Kombination verschiedener Eiweißquellen die biologische Wertigkeit erhöht werden, wodurch sich die Produkte für eine vollwertige vegane Ernährung eignen.

Wirtschaftsminister Reinhard Meyer: „Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit. Deshalb ist es so wichtig, dass Unternehmen sich und ihre Produktlinien immer weiterentwickeln. Angesichts der steigenden Nachfrage nach nachhaltigen Ernährungslösungen und zunehmender Bedenken hinsichtlich der Umweltauswirkungen der Fleischproduktion ist die Entwicklung von Fleischsurrogaten von entscheidender Bedeutung. Der Zuwendungsbescheid ermöglicht es dem Unternehmen, die Entwicklung von Fleischalternativen zu intensivieren, die nicht nur den Geschmack und die Textur von traditionellem Fleisch nachahmen, sondern auch eine nachhaltige und gesunde Ernährung fördern.“

Die Gesamtinvestition beträgt knapp 450.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von rund 158.000 Euro.

In der Förderperiode 2014 – 2020 standen Mecklenburg-Vorpommern aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) für die Förderung der wirtschaftsnahen Forschung insgesamt 218 Millionen Euro zur Verfügung. In der aktuellen Förderperiode (2021 – 2027) sind es insgesamt 266 Millionen Euro. Davon werden im Rahmen der aktuellen FuEuI-Richtlinie insgesamt 134 Millionen Euro für die einzelbetriebliche FuE-Förderung und etwa 102 Millionen Euro für die Verbundforschungsförderung eingesetzt.

Im Zeitraum 2015 – 2023 wurden damit im Rahmen der geltenden FuEuI-Richtlinie Zuschüsse von insgesamt 207,3 Millionen Euro für 662 Vorhaben bewilligt. Auf die Forschungseinrichtungen des Landes entfielen davon Zuschüsse in Höhe von 73,9 Millionen Euro für 182 Projekte.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert