Schwerin – Mit einer Bundesratsinitiative sagt Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit Niedersachsen dem Hass im Internet stärker den Kampf an. Das wurde auf der heutigen Kabinettssitzung beschlossen. Die Initiative geht auf eine Beratung der letzten Innenministerkonferenz zurück.
Mit Änderungen am „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ sollen künftig alle Nutzer bei der Registrierung Namen, Adresse und Geburtsdatum angeben müssen. Das Ziel: Im Fall von Straftaten, insbesondere sogenannter Hate-Speech, sollen die Urheber leichter ermittelt werden.
„Wir alle beobachten, dass insbesondere in sozialen Medien längst nicht nur ein rauer Ton herrscht, sondern unter dem Deckmantel der Anonymität Hass gesät wird. Und uns muss bewusst sein, dass Worte irgendwann auch in Taten umschlagen können. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wir müssen es unseren Ermittlungsbehörden leichter ermöglichen, an die Täter heranzukommen. Bei Anbietern sollen deshalb Name und Anschrift hinterlegt sein, im Fall von Straftaten können Ermittler darauf zugreifen“, erklärt Innenminister Lorenz Caffier. „Wir brauchen eine leichtere Identifizierbarkeit, um gegen Beleidigungen und Hass vorzugehen. Es geht ausdrücklich nicht um einen Zwang zu Klarnamen auf Plattformen. Pseudonyme sind weiter möglich, aber der richtige Name muss bei der Registrierung angegeben werden“, ergänzt Caffier.
Zudem sollen diese neue Regelung sowie auch die weiteren Regeln des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes auch auf Spieleplattformen ausgeweitet werden. „Soziale Medien wie Facebook oder Twitter sind das Eine. Aber Kommunikation jeder Form, darunter eben auch Hass, findet immer öfter auf Plattformen außerhalb dieser Anbieter statt, z.B. auf Spieleplattformen. Deshalb müssen diese Regeln auch dort gelten“, so der Innenminister.
Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen bringen den Antrag auf Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes in der Bundesratssitzung am 14.2.2020 ein.