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Straßenbau: Investitionen von rund 263 Millionen Euro

Dr. Blank: „Gute Straßen sind Lebensadern für die wirtschaftliche Entwicklung“

Schwerin – In Schwerin hat Wirtschafts- und Infrastrukturminister Dr. Wolfgang Blank heute die wichtigsten Straßenbauprojekte des Jahres vorgestellt. Für 2026 sind Investitionen in Höhe von insgesamt rund 263 Millionen Euro für den Erhalt und den Neubau von Bundes- und Landesstraßen in Mecklenburg-Vorpommern geplant.

Von den insgesamt rund 263 Millionen Euro sind:

  • 182,4 Millionen Euro für Bundesstraßen vorgesehen, davon 45,3 Millionen Euro für den Erhalt,
  • 80,6 Millionen Euro für Landesstraßen, davon 46,6 Millionen Euro für den Erhalt sowie für Um- und Ausbaumaßnahmen.

Im vergangenen Jahr hatten Bund und Land 159,6 Millionen Euro für Straßenbaumaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern investiert.

Dazu erklärt Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit: „Gute Straßen sind in unserem Flächenland die Lebensadern für wirtschaftliche Entwicklung und die Mobilität unserer Bürgerinnen und Bürger. Investitionen in Straßen und Brücken sind Investitionen in die erfolgreiche Zukunft unserer Wirtschaft und in die Lebensqualität der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern.“

Drei Investitionsschwerpunkte für 2026

Die geplanten Mittel konzentrieren sich auf drei zentrale Schwerpunkte:

  1. Erhalt der bestehenden Straßen und Brücken.
  2. Drei große Neubauvorhaben – die Ortsumgehungen Wolgast, Mirow und Dargun.
  3. Mehr Verkehrssicherheit – durch den Bau neuer Radwege an Bundes- und Landesstraßen.

Mit den geplanten Investitionen setzt Mecklenburg-Vorpommern ein deutliches Signal für eine leistungsfähige Infrastruktur, starke Wirtschaftsstandorte und mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer.

„Mit den Ortsumgehungen Mirow und Dargun sowie der Peenebrücke bei Wolgast setzen wir nun drei zentrale Neubauprojekte um, die den städtischen Verkehr spürbar entlasten und attraktive Verkehrswege schaffen, von denen sowohl die Menschen vor Ort als auch die Gäste in unserem Land nachhaltig profitieren“, so Minister Dr. Blank.

„Wir haben in diesem Jahr eine Reihe bedeutender Projekte fortzuführen und neu umzusetzen. Diese Investitionen sind notwendig, um unsere Infrastruktur langfristig zu erhalten und die Verkehrssicherheit weiter zu verbessern. Mit dieser kontinuierlichen Strategie schaffen wir die Grundlage für ein leistungsfähiges und zukunftsfähiges Straßennetz. Dabei stimmen wir uns eng mit allen Beteiligten ab, um die Auswirkungen auf den Verkehrsfluss so gering wie möglich zu halten“, erklärt Dr. René Firgt, Direktor Landesamt für Straßenbau und Verkehr.

Neues Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V

Innenminister Pegel: „Mehr Klarheit, mehr Flexibilität, mehr Sicherheit“

Schwerin – Mit dem Entwurf für das neue Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz modernisiert die Landesregierung den Brandschutz in Mecklenburg-Vorpommern grundlegend. Im Mittelpunkt stehen die Stärkung des Ehrenamts, klare Zuständigkeiten und mehr Flexibilität für Kommunen und Feuerwehren.

„Dieses Gesetz ist ein starkes Signal an die vielen ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden, auf deren Engagement unser Brandschutz beruht“, sagt Innenminister Christian Pegel in Schwerin und betont:

„Der Entwurf ist aus der Praxis für die Praxis entstanden. Wir haben die Feuerwehren von Beginn an intensiv eingebunden, weil sie am besten wissen, was im Einsatz funktioniert – und was nicht. Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für den konstruktiven und zielführenden Austausch in dem intensiven Arbeitsprozess. Das war für uns ein neuer – wenn auch längerer – Weg, den wir hier bewusst gewählt haben, um unsere Kameradinnen und Kameraden nicht mit theoretischen Ideen alleine zu lassen, sondern eben deren Bedürfnisse und Erfahrungen in dieses neue Gesetz einfließen zu lassen.“

Mehr Schutz fürs Ehrenamt

Ein zentraler Schwerpunkt des neuen Gesetzes ist der Schutz der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen – organisatorisch, rechtlich und sozial.

Den Gemeinden wird ausdrücklich – unabhängig von kommunalverfassungsrechtlichen Regelungen – die Aufgabe zugewiesen, eine Satzung für die Freiwillige Feuerwehr zu erlassen. Damit wird eindeutig festgelegt, welche organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen die Gemeinde vorgibt.

Im Gegenzug wird die bisherige „Feuerwehrsatzung“, die in Teilen vereinsrechtlich geprägt war, inhaltlich neu gefasst und in eine Dienstordnung überführt. Diese Dienstordnung können sich die Freiwilligen Feuerwehren künftig selbstbestimmt geben und ausgestalten.

„So verbinden wir kommunale Verantwortung mit echter Selbstorganisation der Feuerwehren. Rechtssicherheit ist gelebte Wertschätzung. Unsere Feuerwehrangehörigen müssen wissen, worauf sie sich verlassen können – und wo ihre eigene Gestaltungsfreiheit beginnt“, so Pegel.

Das Gesetz setzt eindeutig auf Freiwilligkeit, so sollen Pflichtfeuerwehren möglichst vermieden werden. Stattdessen sind gezielte Zuverpflichtungen vorgesehen, wenn vorübergehend nicht genügend Aktive zur Verfügung stehen.

„Niemand soll gegen seinen Willen dauerhaft in den Dienst gezwungen werden. Pflichtmodelle dürfen nur das letzte Mittel sein, wenn es anders nicht mehr geht. Das Ziel ist ausdrücklich nicht, Freiwilligkeit zu ersetzen, sondern bestehende Freiwillige Feuerwehren gezielt zu stabilisieren, wenn die Einsatzbereitschaft sonst nicht mehr gewährleistet werden kann“, betont der Minister.

Um die zunehmende Belastung durch Einsätze außerhalb akuter Notlagen zu begrenzen, werden zusätzliche Gebührentatbestände eingeführt. Dazu zählen unter anderem Ölspuren, Türöffnungen, umgestürzte Bäume auf Privatgrundstücken oder reine Tragehilfen für den Rettungsdienst, wenn sie keine Notfälle und Notlagen sind.

„Freiwillige Feuerwehren berichten landesweit von einem deutlichen Anstieg von Einsatzszenarien, die keine klassischen Notlagen darstellen, aber zunehmend ehrenamtliche Ressourcen binden. Durch diese Entwicklung, leidet langfristig die Akzeptanz bei freistellenden Arbeitgebern – und die Motivation der Ehrenamtlichen. Das wollen wir ganz bewusst bremsen“, so der Minister weiter.

Künftig werden kostenfreie Einsätze eindeutig auf klassische Aufgaben wie Brandbekämpfung und Menschenrettung begrenzt. Dienstleistungsorientierte Einsätze werden klarer als kostenpflichtig definiert und für die Gebührenkalkulation erhalten die Gemeinden Erleichterungen durch gesetzliche Pauschalierungen und vereinfachte Berechnungssystematiken.

„Wir schützen das Ehrenamt, indem wir es auf das konzentrieren, wofür es unverzichtbar ist – und nicht für alles andere automatisch alarmieren“, erklärt Christian Pegel.

Darüber hinaus wird der Unfallschutz auf nicht verheiratete Lebensgemeinschaften ausgeweitet. Partnerinnen und Partner sowie insbesondere Kinder von Feuerwehrangehörigen werden künftig auch ohne Trauschein abgesichert, wenn es infolge der ehrenamtlichen Tätigkeit zu einem tödlichen Unfall kommt.

„Für uns zählt der Mensch, nicht der Trauschein. Wer Dienst für die Allgemeinheit leistet, muss sicher sein, dass seine Angehörigen abgesichert sind“, so der Innenminister.

Stärkung der Amtswehrführer und Bündelung von Aufgaben

Das neue Gesetz stärkt die Rolle der Amtswehrführer deutlich. Sie erhalten klarere Zuständigkeiten.

Außerdem erhalten Gemeinden und Ämter, die dies wollen,  künftig mehr Möglichkeiten, Feuerwehraufgaben auf Amtsebene zu bündeln – etwa bei Ausbildung, Organisation oder Spezialtechnik. Das entlastet kleine Ortswehren, vermeidet Doppelstrukturen und erhöht die Schlagkraft insgesamt.

„Gerade im ländlichen Raum wollen wir der kommunalen Selbstverwaltung vor Ort die selbstbestimmte Wahl einräumen. Die Gemeinden können selbstredend weiterhin selbst agieren. Gemeinden und Ämter können sich aber auch für deutlich mehr Kooperation entscheiden, weil starke Amtsstrukturen mehr Verlässlichkeit für alle Beteiligten bedeuten können. Mit den Neuerungen werden rechtliche Unsicherheiten abgebaut und Voraussetzungen geschaffen, Feuerwehrstrukturen – wenn das vor Ort gewünscht ist – auf Amtsebene leistungsfähiger zu bündeln – etwa bei Technik, Organisation oder Ausbildung“, sagt Christian Pegel weiter.

Führerscheinerwerb gezielt unterstützen

Ein praktisches Problem vieler Feuerwehren ist der Bedarf an Einsatzkräften mit der erforderlichen Fahrerlaubnis für Einsatzfahrzeuge – gerade bei allerorten anstehenden Generationenwechseln in den Freiwilligen Feuerwehren. Angebote des Landes für eine zentrale Fahrschulausbildung könnten dies im Flächenbundesland aber nicht lösen. Das neue Gesetz erlaubt es deshalb den Landkreisen und kreisfreien Städten, künftig aus den ihnen zustehenden Feuerschutzsteuermitteln Fahrlehrer dezentral im Land für eine Fahrausbildung anzustellen, um den Gemeinden gegen Kostenbeteiligung eine Ausbildung der ehrenamtlichen Feuerwehrkameradinnen und -kameraden anzubieten, oder Rahmenverträge für die Gemeinden im Landkreis mit Fahrschulen abzuschließen.

„Ein Einsatzfahrzeug hilft niemandem, wenn es nicht bewegt werden darf. Deshalb schaffen wir Möglichkeiten, Fahrerinnen und Fahrer für unsere Feuerwehren auszubilden“, so der Minister.

Mit dem neuen Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz setzt Mecklenburg-Vorpommern ein Zeichen für seine Feuerwehren – und insbesondere die ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden. Es schützt das Ehrenamt vor Überforderung, stärkt Führungsstrukturen und schafft praxisnahe Lösungen für bekannte Engpässe.

„Unsere Feuerwehren sind eine tragende Säule der öffentlichen Sicherheit. Tag und Nacht stehen sie bereit, um Menschen zu helfen, Brände zu bekämpfen und in Notlagen schnell und zuverlässig Unterstützung zu leisten – oft unter Einsatz der eigenen Gesundheit und in ihrer Freizeit. Dieses Engagement ist alles andere als selbstverständlich, gerade in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern. Den Frauen und Männern der Feuerwehren in unserem Land gilt mein ausdrücklicher Dank und meine große Anerkennung. Ihr Einsatz ist unverzichtbar für unser Land“, so Innenminister Christian Pegel abschließend und ergänzt: „Das neue Gesetz wird unsere Feuerwehren stärken – und macht sie fit für die Zukunft.“

Premiere für juristisches E-Examen war erfolgreich

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Von 69 Teilnehmenden haben 66 am PC geschrieben. Jetzt wird auch elektronisch korrigiert.“

Schwerin – „Der Meilenstein der Digitalisierung im Nachwuchsgewinnungssektor der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern ist gesetzt. Die Premiere, den schriftlichen Teil der Zweiten juristischen Staatsprüfung elektronisch zu absolvieren, war erfolgreich und verlief reibungslos. Für die Bewältigung dieser Mammutaufgabe danke ich dem Landesjustizprüfungsamt, dem Oberlandesgericht Rostock und allen IT-Beteiligten.

Es ist ein zeitgemäßer Schritt. Das beweist die Tatsache, dass sich von den insgesamt 69 Referendarinnen und Referendaren, die für die Prüfung zugelassen waren, 66 für die elektronische Variante entschieden haben. Nur drei schrieben per Hand. In den vergangenen Februar-Wochen wurden die Prüfungen an den drei Standorten Schwerin, Rostock und Greifswald abgenommen“, sagte die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

Justizstaatssekretärin und Präsidentin des Landesjustizprüfungsamtes Babette Bohlen: „Das E-Examen werden wir dank der erfolgreichen Premiere regulär anbieten können. Mecklenburg-Vorpommern ist mit diesem Schritt mit anderen Bundesländern gleichgezogen.

Wir wollen ab April 2027 für alle Rechtswissenschaftsstudierenden an der Universität Greifswald die Möglichkeit der elektronisch schriftlichen staatlichen Pflichtfachprüfung als ersten Teil der Ersten Juristischen Prüfung einführen. Zugleich wird ab März 2027 auch für die Rechtspflegeranwärterinnen und -anwärter die Möglichkeit bestehen, ihre Prüfung elektronisch abzulegen“, so Justizstaatssekretärin Bohlen.

Ministerin Jacqueline Bernhardt: „Ebenso ist es ein Meilenstein, dass nun auch die Prüferinnen und Prüfer die Examensarbeiten elektronisch korrigieren. Parallel arbeiten wir an der Einführung der elektronischen Prüfungsakte, deren Start mit dem kommenden Prüfungsdurchgang für die Zweite juristische Staatsprüfung im August 2026 geplant ist. Die Digitalisierung in der Justiz schreitet unaufhaltsam voran. Der Justizstandort Mecklenburg-Vorpommern bleibt somit deutschlandweit attraktiv“, so Ministerin Bernhardt.

Wasserwanderrastplatz am Brunkowkai eröffnet

Dr. Wolfgang Blank: „Mit der Modernisierung des Brunkowkais stärken wir die maritime Infrastruktur und schaffen attraktive Angebote für den Wassertourismus der Hansestadt Wismar.“

Wismar – Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, hat heute in Wismar den zweiten Bauabschnitt des Wasserwanderrastplatzes am Brunkowkai im Alten Hafen offiziell eröffnet und einen Zuwendungsbescheid für das Vorhaben übergeben. In die Erneuerung der Kaianlage sowie in Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes wurden insgesamt rund 8,5 Millionen Euro investiert, darunter rund 3,95 Millionen Euro des Wirtschaftsministeriums aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).

„Die Entwicklung des Wassersports und des Wassertourismus in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt ist eine echte Erfolgsgeschichte. In den vergangenen drei Jahrzehnten wurde in erheblichem Umfang in den Ausbau maritimer Infrastruktur investiert. Die Hansestadt Wismar ist ein bevorzugter Zielhafen für Wasserwanderer – und der Bedarf an touristischen Liegeplätzen im Stadtzentrum ist spürbar gewachsen.

Mit der heutigen Eröffnung wird ein Bereich, der über Jahre hinweg land- und wasserseitig nicht mehr nutzbar war, wieder zugänglich gemacht. Mit der Erneuerung der Kaianlage verbinden wir Hochwasserschutz, moderne Hafeninfrastruktur und touristische Aufwertung und setzen nachhaltige Impulse für Stadtentwicklung, Tourismus und regionale Wertschöpfung“, sagte Minister Dr. Blank.

Im Zuge der Maßnahme wurde die Ufereinfassung am Brunkowkai auf einer Länge von rund 140 Metern grundlegend erneuert. Ergänzend wurde zur Verbesserung des Hochwasserschutzes eine landseitige Hochwasserschutzwand errichtet, die die bestehende Lücke zwischen den angrenzenden Kaianlagen schließt und auf eine Schutzhöhe von 2,25 Meter ausgelegt ist.

Dabei wurde statisch eine Ausbaureserve berücksichtigt, um künftig ein höheres Schutzniveau realisieren zu können. Die landseitigen Flächen wurden neugestaltet, um die Aufenthaltsqualität zu erhöhen und den Bereich touristisch aufzuwerten. Wasserseitig wurden zudem zwei neue Schwimmstege errichtet. Am Sportbootsteg stehen künftig 14 Liegeplätze für Gastlieger zur Verfügung. Der Funktionssteg dient insbesondere der Nutzung durch die Wasserschutzpolizei.

Die Finanzierung des Vorhabens setzt sich aus kommunalen Eigenmitteln in Höhe von rund 3,87 Millionen Euro, GRW-Mitteln in Höhe von rund 3,95 Millionen Euro sowie weiteren rund 671.000 Euro aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) zusammen.

Früh-ICE Rostock-Schwerin-Hamburg bleibt

Nutzung mit Nahverkehrstickets wird geprüft

Schwerin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern und die Deutsche Bahn haben sich auf eine Lösung für die erste morgendliche ICE-Verbindung von Rostock über Schwerin nach Hamburg verständigt. Damit wird es nach Abschluss der Generalsanierung im Korridor Berlin – Hamburg wieder eine Frühverbindung auf der Achse Rostock – Schwerin – Hamburg geben. Die bislang bestehende Spätverbindung von Hamburg nach Rostock bleibt gesichert. Die Verbindungen sollen ab dem ersten Tag nach Aufhebung der Streckensperrung Hamburg – Berlin aufgenommen werden.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und die Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bahn, Evelyn Palla, haben diese gemeinsame Linie nach einem Gespräch in Berlin erzielt. An dem Termin nahm auch Wirtschaftsminister Dr. Wolfgang Blank teil.

„Das ist eine gute Lösung für Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere für die Pendlerinnen und Pendler. Es wird auch nach der Sanierung der Bahnstrecke Hamburg – Berlin einen Früh-ICE von Rostock über Schwerin nach Hamburg geben. Außerdem ist es unser Ziel, dass die Früh- und die Spätverbindung des Fernverkehrs von Rostock über Schwerin nach Hamburg künftig auch mit einem Deutschlandticket, dem Seniorenticket oder Einzel- und Zeitkarten des Nahverkehrstarifs genutzt werden können. So können mehr Bürgerinnen und Bürger den ICE nutzen – und damit wäre das Angebot auf der Verbindung, die jetzt umgesetzt werden soll, noch attraktiver. Ich danke Frau Palla für diese konstruktive Lösung“, betont Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Evelyn Palla: „Ich freue mich, dass wir mit der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern eine tragfähige Lösung für die ICE-Frühverbindung von Rostock über Schwerin nach Hamburg gefunden haben. Diese ergänzt unser bestehendes, gutes ICE-Angebot im Nordosten. Das bedeutet eine spürbare Verbesserung für unsere Kundinnen und Kunden und ist genau das, was wir beim Neustart bei der Bahn wollen: Kundenorientierte Lösungen. Ich danke Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und dem Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, Dr. Wolfgang Blank, für den produktiven Austausch.“

Verbesserte Anbindung für Ludwigslust: IC-Halte ab Mitte Juni

Darüber hinaus gibt es Verbesserungen für die Anbindung von Ludwigslust: Die Deutsche Bahn hat informiert, dass ab dem 14. Juni 2026 IC-Züge auf der Verbindung Rostock – Leipzig beziehungsweise Leipzig – Rostock in Ludwigslust wieder halten. Vorgesehen sind je Richtung täglich zwei Halte.

„Darüber hinaus gibt es eine weitere gute Nachricht. Ludwigslust ist mit seiner Lage an den Fernverkehrsstrecken Hamburg – Berlin und Rostock – Leipzig ein wichtiger Verkehrsknoten in unserem Land. Ich bin sehr dankbar, dass die Bahn auch dafür eine gute Lösung für unser Land gefunden hat“, so Manuela Schwesig.

Die Landesregierung erwartet, dass die Deutsche Bahn für die anstehenden Bau- und Inbetriebnahme-Schritte im Korridor Berlin – Hamburg einen stabilen, realistischen und verlässlichen Zeitplan vorlegt und die notwendigen Ressourcen bereitstellt, damit das vollständige Angebot im Nah- und Fernverkehr nach der Sperrung wieder zuverlässig zur Verfügung steht.

„Deutscher Lehrkräftepreis“ 2025 für Lehrer aus Demmin

Toni Fischer, Lehrer an der Regionalen Schule „Fritz Reuter“ in Demmin, erhält „Deutschen Lehrkräftepreis“ in der Kategorie „Ausgezeichnete Lehrkräfte“

Demmin – Toni Fischer, Lehrer an der Regionalen Schule „Fritz Reuter“ in Demmin, hat den „Deutschen Lehrkräftepreis – Unterricht innovativ“ 2025 in der Kategorie „Ausgezeichnete Lehrkräfte“ erhalten.

„Ich freue mich besonders, dass mit Toni Fischer in diesem Jahr eine tolle Lehrkraft aus Mecklenburg-Vorpommern mit dem ‚Deutschen Lehrkräftepreis‘ ausgezeichnet worden ist“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg, Schirmherrin des Deutschen Lehrkräftepreises 2025. „Alle Preisträgerinnen und Preisträger eint ihr persönlicher Einsatz sowie ihre fachliche und pädagogische Exzellenz. Sie geben jungen Menschen nicht nur Wissen, sondern auch Perspektiven.  Dafür danke ich Herrn Fischer und den heute ausgezeichneten Lehrkräften von Herzen – sie stehen stellvertretend für viele großartige Kolleginnen und Kollegen.“

Für den „Deutschen Lehrkräftepreis“ in der Kategorie „Ausgezeichnete Lehrkräfte“ können Schülerinnen und Schüler der letzten beiden Abschlussjahrgänge ihre Lehrkräfte nominieren. Die Jugendlichen aus Demmin haben bei der Nominierung von Toni Fischer dessen strukturierte und spannende Unterrichtsgestaltung hervorgehoben und ihn als außergewöhnlichen Lehrer beschrieben, der die Schule zu einem Ort macht, an dem man sich wohl und wertgeschätzt fühlt. „Er nimmt sich Zeit, hört zu, fragt nach – und man merkt, dass es ihm wirklich wichtig ist, wie es uns geht“, so ein Schüler aus Demmin.

Der „Deutsche Lehrkräftepreis“ wird in den Kategorien „Ausgezeichnete Lehrkräfte“, „Unterricht innovativ“ und „Vorbildliche Schulleitung“ verliehen. Sonderpreise werden in den Kategorien „Umwelt und Nachhaltigkeit“ sowie „Kulturelle Bildung“ vergeben. Die Preisträgerinnen und Preisträger erhalten ein Preisgeld in Höhe von 1.000 Euro und werden zu einem Exzellenzcamp eingeladen, bei dem sie sich auf Bundesebene austauschen und ihre Unterrichtspraxis weiterentwickeln können.

Träger des Wettbewerbs sind die Heraeus Bildungsstiftung und der Deutsche Philologenverband. Mit der Auszeichnung wollen die Träger die Leistungen von Lehrkräften, Lehrkräfte-Teams und Schulleitungen würdigen. Förderpartner des „Deutschen Lehrkräftepreises“ 2025 sind der Cornelsen Verlag, die PwC-Stiftung und die Schöpflin-Stiftung.

Besuch des neuen Produktionsstandortes der LINDAL Gruppe

Dr. Wolfgang Blank: „Wir stärken den Industriestandort Mecklenburg-Vorpommern und setzen ein wichtiges Signal für die gesamte Region“

Wismar – Wirtschaftsminister Dr. Wolfgang Blank hat heute den neuen Produktionsstandort der LINDAL Dispenser GmbH in Wismar besucht. Im Mittelpunkt des Termins stand das aktuelle Investitionsvorhaben des weltweit tätigen Verpackungsherstellers sowie die künftige Produktion am neuen Standort in der Hansestadt Wismar.

„Die geplanten Investitionen zeigen, dass Mecklenburg-Vorpommern ein attraktiver Standort für moderne Industrieproduktion ist. Unternehmen wie LINDAL setzen auf langfristiges Wachstum, Innovation und qualifizierte Beschäftigung in der Region. Das stärkt unsere industrielle Basis, schafft Arbeitsplätze und sichert Wertschöpfung im Land“, sagte Minister Dr. Blank.

Mit dem Erwerb einer bestehenden Produktionshalle erweitert das Unternehmen seine Fertigungskapazitäten in Mecklenburg-Vorpommern. Hintergrund ist die anhaltend hohe Nachfrage nach Aerosolverpackungssystemen in europäischen Märkten sowie die räumlich ausgeschöpften Entwicklungsmöglichkeiten am bisherigen Produktionsstandort in Schönberg.

Im Zuge des Projektes ist vorgesehen, bestehende Fertigungsprozesse teilweise nach Wismar zu integrieren, um die Wertschöpfungstiefe innerhalb der Unternehmensgruppe zu erhöhen. Künftig sollen am neuen Standort in Wismar Produktionsschritte, die bislang teilweise durch externe Partner erbracht wurden, in die eigene Fertigung integriert werden.

Mit einer geplanten Gesamtinvestitionssumme von rund 33,4 Millionen Euro schafft das Vorhaben die Voraussetzungen für eine arbeitsteilige Organisation der Produktionsprozesse zwischen den Standorten Schönberg und Wismar.

Von den derzeit 261 bestehenden Dauerarbeitsplätzen am Werk in Schönberg sollen perspektivisch 61 Arbeitsplätze an den neuen Standort verlagert werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, bis Ende 2028 insgesamt zusätzliche Vollzeitstellen über beide Standorte hinweg aufzubauen. Am Standort Wismar ist zudem die Ausbildung von neuen Fachkräften vorgesehen.

„Die Erweiterung der Produktionskapazitäten eröffnet neue Entwicklungsperspektiven für den Industriestandort Westmecklenburg. Gleichzeitig entstehen zusätzliche Chancen für qualifizierte Beschäftigung und Ausbildung vor Ort“, so Minister Dr. Blank weiter. „Das Investment von Lindal bestätigt unsere Einschätzung, dass sich die Wirtschaft in MV weiter robust entwickelt.“

Der neue Standort in Wismar bietet mit einer Nutzfläche von rund 22.000 Quadratmetern – darunter Produktions-, Lager- sowie Büro- und Sozialflächen – langfristige Wachstumsoptionen für das Unternehmen. Aufgrund der vorhandenen technischen Infrastruktur und Reinraumausstattung kann die Produktion zeitnah aufgebaut und perspektivisch auf zusätzliche Marktsegmente ausgeweitet werden. LINDAL Dispenser GmbH übernimmt die Halle von der Eppendorf Gruppe mit Sitz in Hamburg.

Die LINDAL Gruppe ist ein familiengeführtes Unternehmen der Verpackungsindustrie und auf die Entwicklung und Herstellung von Ventilen, Sprühköpfen und weiteren Komponenten für Aerosolprodukte spezialisiert. Die Unternehmensgruppe beschäftigt weltweit rund 1.560 Mitarbeitende und erwirtschaftete zuletzt einen Jahresumsatz von über 400 Millionen Euro. Der europäische Markt wird unter anderem über das größte Produktionswerk der Gruppe in Schönberg mit 261 Mitarbeitenden abgedeckt, das 2006 mit Unterstützung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) errichtet wurde.

Schwesig: Ehrenamtliche sind das Rückgrat unseres Sportes

Schwerin – Bei der Sportgala des Landessportbundes Mecklenburg-Vorpommerns sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig: „Hinter unseren sportlichen Erfolgen steckt ganz viel Ehrenamt und ein aktives Vereinsleben. Mit über 300.000 Mitgliedern in 1.800 Sportvereinen, mit fast 20 Prozent an der Gesamtbevölkerung haben wir den höchsten Organisationsgrad in Ostdeutschland. Ehrenamtlicher Einsatz macht Wettkämpfe erst möglich.

Ehrenamtliche Trainerinnen und Übungsleiter entwickeln Talente, führen Kinder und Jugendliche an den Sport heran und helfen älteren Menschen, weiter gesund zu leben.“ So manche Marina, so manche Sporthalle verdanke ihre Existenz dem handwerklichen Geschick und den vielen Arbeitsstunden von Ehrenamtlichen. Sie danke allen, die sich ehrenamtlich im Sport in Mecklenburg-Vorpommern engagieren.

„Sie sind das Rückgrat unseres Sports“, würdigte die Regierungschefin und weiter: „Mein Dank geht ebenso an die Hauptamtlichen, die in unseren Vereinen tätig sind. Zum Beispiel die Trainerinnen und Trainer, die für den Erfolg im Spitzensport unentbehrlich sind. Hauptamt und Ehrenamt tragen gemeinsam den Sport in unseren Vereinen.“

Die Erhöhung von Ehrenamtspauschale und Übungsleiterschauschale seit diesem Jahr sei daher mehr als verdient. Mecklenburg-Vorpommern habe sich im Bundesrat mit voller Überzeugung dafür eingesetzt. Schwesig sagte: „Wir im Land stellen mit dem neuen Doppelhaushalt in diesem Jahr für die allgemeine Sportförderung insgesamt rund 14 Millionen Euro zur Verfügung – trotz schwieriger finanzieller Bedingungen. Und wir werden beträchtliche Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur des Bundes in den Bau und die Modernisierung von Sportstätten investieren.“

Sie bedanke sich beim Landessportbund, bei den Kreissportbünden und den Vereinen für die gute Zusammenarbeit. „Sie sind unsere Partner bei der Sportförderung in Mecklenburg-Vorpommern. Und sie sind Verbündete bei unserem großen Ziel: Olympia in unserem Land, olympische Segelwettbewerbe in Warnemünde“, betonte die Ministerpräsidentin.