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Arbeitsmarkt im Februar 2026

Nürnberg – „Auch zum Ende der Winterpause kommt der Arbeitsmarkt nicht in Schwung. Die Arbeitslosigkeit verändert sich kaum und bleibt über 3 Millionen“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Februar: -15.000 auf 3.070.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +81.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,1 Prozentpunkte auf 6,5 Prozent

Die Arbeitslosigkeit ist im Februar 2026 um 15.000 auf 3.070.000 gesunken. Saisonbereinigt hat sie sich gegenüber dem Vormonat mit +1.000 praktisch nicht verändert. Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Prozentpunkte auf 6,5 Prozent. Verglichen mit dem Februar des letzten Jahres liegt die Arbeitslosenzahl um 81.000 höher. Die Arbeitslosenquote hat sich gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,1 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Januar auf 4,2 Prozent.

Die Unterbeschäftigung umfasst neben der Arbeitslosigkeit auch die Arbeitsmarktpolitik und die kurzfristige Arbeitsunfähigkeit und zeichnet daher ein umfassenderes Bild. Sie ist saisonbereinigt im Februar gegenüber dem Vormonat um 3.000 gesunken. Mit 3.724.000 lag sie mit -4.000 etwas niedriger als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 1. bis einschließlich 23. Februar für 35.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Dezember 2025 zur Verfügung. In diesem Monat wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten für 139.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Das waren 48.000 weniger als im Vormonat und 72.000 weniger als vor einem Jahr.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Januar 2026 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 13.000 gesunken. Mit 45,66 Millionen Personen ist sie im Vergleich zum Vorjahr um 94.000 geringer. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat sich von November auf Dezember 2025 nach Hochrechnungen der BA saisonbereinigt leicht erhöht (+5.000). Im Vergleich zum Vorjahr lag sie mit 34,98 Millionen Beschäftigten um 40.000 niedriger. 7,58 Millionen Personen hatten im Dezember 2025 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 46.000 weniger als im Vorjahresmonat. Davon waren 4,07 Millionen ausschließlich und 3,51 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.

Im Februar waren 638.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 1.000 weniger als vor einem Jahr. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – stieg im Februar 2026 um 4 Punkte auf 106 Punkte. Die Entwicklung des BA-X wird seit einigen Monaten dadurch beeinflusst, dass einzelne Arbeitgeber ihren Personalbedarf der Bundesagentur für Arbeit als Großaufträge gemeldet haben. Ein allgemeiner Anstieg der Kräftenachfrage ist jedoch nicht zu erkennen, vielmehr stabilisiert sich diese insgesamt auf einem niedrigen Niveau.

1.111.000 Personen erhielten nach Hochrechnung der BA im Februar 2026 Arbeitslosengeld, 76.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Bürgergeldberechtigten belief sich hochgerechnet im Februar auf 3.822.000. Gegenüber Februar 2025 war dies ein Rückgang um 149.000 Personen. 7,0 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Seit Oktober 2025 haben sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 298.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Berufsausbildungsstelle gemeldet, 4.000 mehr als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der gemeldeten Berufsausbildungsstellen fällt mit 345.000 um 52.000 geringer aus als im Vorjahreszeitraum. Im Februar ist der Ausbildungsmarkt noch sehr stark in Bewegung. Deshalb erlauben die aktuellen Daten nur eine sehr grobe und vorläufige Einschätzung der Entwicklung im Beratungsjahr 2025/26.

Partnerschaftsvereinbarung über Bildungszusammenarbeit

Mecklenburg-Vorpommern und Westpommern werden partnerschaftlich zusammen arbeiten

Schwerin – Der Staatssekretär des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern hat eine Partnerschaftsvereinbarung mit dem Westpommerschen Bildungskurator abgeschlossen. Ziel der Vereinbarung ist die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen Institutionen, Schulen und Bildungseinrichtungen in beiden Regionen, unter anderem im Bereich binationaler Projekte sowie der Förderung von Kompetenzen, europäischen Werten und Sprachkenntnissen. Die beiden Regionen arbeiten bereits hervorragend zusammen. Dafür sprechen zahlreiche Schul- und Kitapartnerschaften mit Partnern aus Westpommern.

„Als Ko-Vorsitzender des Deutsch-Polnischen Bildungsausschusses liegt mir die Weiterentwicklung und Verstetigung solcher Kooperationsformate besonders am Herzen. Ich freue mich, dass wir mit der heutigen Vertragsunterzeichnung unsere gute Zusammenarbeit weiter festigen und ausbauen werden“, sagte Staatssekretär Tom Scheidung.

Der Westpommersche Bildungskurator Paweł Palczyński betonte bei der Unterzeichnung des Abkommens: „Ich glaube, dass sich unsere Partnerschaft dank gegenseitigem Vertrauen, Engagement und konsequentem Handeln weiterhin dynamisch entwickeln und anderen Regionen als Inspiration dienen wird.“

Die Unterzeichnung fand im Rahmen der Bildungskonferenz zum Thema „Bildung verbindet Mecklenburg-Vorpommern und Westpommern” statt, die sich mit der Bildung und Ausbildung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationsgeschichte befasste. Themen der Konferenz waren unter anderem die Beschulung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher bzw. nichtpolnischer Herkunftssprache, interkulturelle Bildung und herkunftssprachliche Angebote.

Traditionelles Arbeitsmarktfrühstück der Agentur für Arbeit

Schwesig: Die Lage in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt ist robust

Schwerin – Zum Auftakt des traditionellen Arbeitsmarktfrühstücks der Agentur für Arbeit hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig eine positive Bilanz der Entwicklung in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt gezogen. „Die Lage in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt ist robust. Die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern ist in den vergangenen Jahren gegen den Bundestrend gewachsen.

Wir haben vielversprechende Unternehmensansiedlungen und Erweiterungen, gerade hier im Industriepark Schwerin, aber auch zum Beispiel bei Miltenyi in Teterow. Unsere Industriestrategie geht ebenso auf wie die gezielte Unterstützung der Gesundheitswirtschaft. Das alles bringt auch Arbeitsplätze. Die Arbeitslosigkeit in Mecklenburg-Vorpommern ist im vergangenen Jahr ein Stück zurückgegangen, auch das gegen den Bundestrend“, hob die Ministerpräsidentin hervor.

Dennoch sei die wirtschaftliche Lage auch in Mecklenburg-Vorpommern zu spüren. Deshalb sei es die wichtigste Aufgabe der Akteure auf dem Arbeitsmarkt, die Wirtschaft zu stärken, damit Arbeitsplätze entstehen und gesichert werden. Gemeinsam mit der Bundesregierung seien wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht worden, um die Wirtschaft und die Beschäftigten zu entlasten.

„Die Erhöhung der Pendlerpauschale, die reduzierte Mehrwertsteuer für die Gastronomie, den vergünstigten Agrardiesel für die Landwirtschaft“, zählte Schwesig auf. „Außerdem sinken die Strompreise, weil der Bund einen Teil der Netzkosten übernimmt und weil die Netzentgelte fairer aufgeteilt werden.“

Die größte Herausforderung sei die Sicherung des Fachkräftebedarfs. Ein wichtiger Teil der von Regierung, Wirtschaft, Gewerkschaften und Arbeitsverwaltung im Zukunftsbündnis MV erarbeiteten Fachkräftestrategie sei die Berufsorientierung.

„Wir setzen früh an: Mit unserem Konzept „Alle werden gebraucht!“ beginnen wir schon in den Kitas und Grundschulen mit Berufsbildern und Arbeitsplatzbesuchen und führen dann die älteren Schülerinnen und Schüler mit Praktika und externen Partnern näher ans Berufsleben heran. Darüber hinaus arbeiten wir mit den Wirtschaftsverbänden zusammen, um auf die Berufsausbildung aufmerksam zu machen: mit einer Kampagne im Gastronomiegewerbe oder die Praktikumsprämie im Handwerk“, sagte Schwesig.

Entlastung der Justiz in M-V weiter ausgeweitet

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „An vier Gerichtsstandorten ist das Projekt ‚Outtasking Scannen‘ als Unterstützung etabliert.“

Schwerin – „Das monatliche Scanaufkommen mit rund 20.000 bis 40.000 Seiten ist an den Gerichten in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin hoch. Denn trotz Digitalisierung kommen weiterhin Schriftsätze per Papierpost an. Die Erstellung der elektronischen Akte wird in dieser Übergangsphase somit erschwert. Daher baut die Justiz seit knapp zwei Jahren auf Hilfe von außen. Mittlerweile haben sich die Helferinnen und Helfer des Projektes ‚Outtasking Scannen‘ an vier Gerichtsstandorten etabliert: Am Amtsgericht Rostock, an den Justizzentren Neubrandenburg sowie Greifswald und am Amtsgericht Stralsund. In diesem Jahr wird das Projekt auf weitere Standorte ausgeweitet“, erklärt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

„Das Projekt dient vor allem dazu, die Justizwachtmeistereien zu entlasten, damit sie sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können. Am Amtsgericht Rostock übernehmen seit Juni 2024 im Projekt ‚Outtasking Scannen‘ Mitarbeitende aus Werkstätten für beeinträchtigte Menschen ausgewählte Tätigkeiten im Scanprozess. Das ist somit auch ein Beitrag zur Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen in den Arbeitsprozess der öffentlichen Verwaltung. Wir ermöglichen mit dem Projekt die Teilhabe am normalen Arbeitsleben. Im Schnitt sind an den vier Standorten jeweils zwei bis drei Scanhelferinnen und Scanhelfer täglich im Einsatz. In Einzelfällen, beispielsweise bei krankheitsbedingten Ausfällen, ist weiterhin eine Unterstützung durch Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister erforderlich. Ich danke den Werkstätten für ihre Unterstützung“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt weiter.

Grundlage des Arbeitsverhältnisses ist ein Dienstleistungsvertrag mit einer Werkstatt für beeinträchtigte Menschen (WfbM) im Rahmen von § 219 SGB IX. Die Scanhelferinnen und Scanhelfer bleiben weiterhin in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis zur Werkstatt.

Bundesstrategie gegen Organisierte Kriminalität

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel begrüßt die neue Ausrichtung des Bundes in der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, der Finanz- und der Rauschgiftkriminalität. Die von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen seien ein wichtiger und richtiger Schritt und zugleich ein großer Gewinn für die Sicherheitsbehörden der Länder – auch und gerade für Mecklenburg-Vorpommern.

„Organisierte Kriminalität trifft den Rechtsstaat dort, wo es am meisten wehtut: beim Geld. Deshalb ist es konsequent und notwendig, dass wir die Finanzermittlungen deutlich verstärken. Was aus dubiosen oder kriminellen Quellen stammt, muss konsequent eingezogen werden. Verbrechen darf sich nicht lohnen“, erklärt Innenminister Christian Pegel. Künftig sollen verdächtige Vermögenswerte früher beschlagnahmt werden können.

Besonders positiv bewertet der Minister die geplante Zusammenarbeit der Bundesbehörden: Ein echter Fortschritt sei, dass der Zoll und das Bundeskriminalamt künftig gegenseitig auf relevante Daten zugreifen können und moderne Methoden der Künstlichen Intelligenz einsetzen dürfen. „Der Einsatz von KI bei der Fahndung und der Identifizierung von Tätern verschafft den Ermittlungsbehörden einen entscheidenden Vorsprung gegenüber hochprofessionell agierenden kriminellen Netzwerken. Wir zeigen hier, dass der Staat zeitgemäß reagiert und nicht den Täter allein das Feld überlässt“, so Christian Pegel.

Ein weiterer zentraler Baustein ist der Aufbau gemeinsamer Analysezentren sowie gemeinsamer Ermittlungsgruppen von Zoll und Bundeskriminalamt im Kampf gegen Geldwäsche und Drogenhandel. „Diese enge Verzahnung stärkt die Schlagkraft der Sicherheitsbehörden insgesamt. Davon profitieren auch unsere Landespolizei und die Strafverfolgungsbehörden in Mecklenburg-Vorpommern“, so Christian Pegel und ergänzt: „Wir erinnern uns alle an den traurigen Vorfall rund um die Ecstasy-Tabletten ‚Blue Punisher‘. Diese gefährliche Droge hat ihren Weg aus dem Ausland in unser Land gefunden. Eine starke vor allem auch internationale – europäische – Zusammenarbeit kann dies für die Zukunft hoffentlich erschweren und vor allem die Verbrecher dahinter enttarnen.“

Die neue Bundesstrategie sendet ein klares Signal: Der Staat handelt entschlossen, vernetzt und mit modernen Mitteln gegen organisierte Kriminalität. „Ich sehe darin eine sehr gute Grundlage, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger nachhaltig zu stärken – im Bund wie in den Ländern“, so der Innenminister abschließend.

Bündnis für bessere Bildung in Neubrandenburg gegründet

Insgesamt fünf Standorte von „Ein Quadratkilometer Bildung“ in MV: Neubrandenburg Nordstadt, Neubrandenburg Oststadt, Schwerin, Barth und Wismar

Neubrandenburg – Das Projekt „Ein Quadratkilometer Bildung“ startet in Neubrandenburg Nordstadt sowie in Barth und Wismar. Hier haben sich regionale Bündnisse für eine bessere Bildung von Kindern, die besonders armutsgefährdete sind, gegründet. Verschiedene Bildungsakteure unterstützen in diesem regionalen Netzwerk gemeinsam die Schülerinnen und Schüler vor Ort.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Das Projekt ‚Ein Quadratkilometer Bildung‘ ist ein Zeichen dafür, dass gute Bildung überall möglich ist. Kinder und Jugendliche in von Armut betroffenen Stadtvierteln brauchen für den Erhalt ihrer Zukunftschancen gut funktionierende Bildungsinstitutionen. Diese sind essenziell, um Entwicklungsperspektiven und die gesellschaftliche Teilhabe der Kinder zu fördern. Genau da setzt das Projekt an.“

In Schwerin und der Neubrandenburger Oststadt ist „Ein Quadratkilometer Bildung“ bereits etabliert. Mit den neu hinzugekommenen Standorten sind jetzt insgesamt fünf Projektorte in Mecklenburg-Vorpommern aktiv. Damit befinden sich mehr als ein Viertel aller Projektstandorte in Mecklenburg-Vorpommern – bundesweit gibt es 19 Projektstandorte.

Umgesetzt wird „Ein Quadratkilometer Bildung“ an Orten, an denen lokale Bildungsakteure – darunter Schul- und Kitaleitungen, Lehr- und Fachkräfte, Ehrenamtliche und Eltern sowie Verantwortliche aus Organisationen für Migrantinnen- und Migranten, Sportvereinen, Bibliotheken, Musikschulen und viele weitere lokale Institutionen – ihre Ressourcen bündeln und eng zusammenarbeiten. In den sogenannten „Pädagogischen Werkstätten“ entsteht so ein kleinräumiges Bildungsnetzwerk rund um eine Schlüsselschule – buchstäblich auf der Fläche eines Quadratkilometers.

Schwerpunktthemen für die Umsetzung des Projektes setzen die Fach-, Lehr- und Leitungskräfte in den „Pädagogischen Werkstätten“ vor Ort – denn sie kennen die Besonderheiten des jeweiligen Sozialraums am besten. In Neubrandenburg Ost liegt ein Schwerpunkt auf einem guten Übergang von der Kita in die Schule. Neben einem Übergangskalender, der vielfältige Aktionen für Kinder, Eltern und Fachkräfte bündelt, wurde die Schuleingangsuntersuchung durch die Einführung von Kompetenzportfolios ersetzt. Weiterhin unterstützen an diesem Standort Lesepaten die Kitas und die Schulen bei der Leseförderung und Veranstaltungen wie „Stärken stärken“ und „Stark im Team“ fördern das soziale Miteinander der Kinder.

Folgende Schwerpunkte sind für die Umsetzung von „Ein Quadratkilometer Bildung“ möglich:

Übergangsgestaltung

  • Gemeinsam mit den Bildungseinrichtungen vor Ort begleiten die „Pädagogischen Werkstätten“ von „Ein Quadratkilometer Bildung“ Kinder und ihre Familien an den Übergängen der Bildungsbiografie.

Inklusion

  • „Ein Quadratkilometer Bildung“ setzt sich für die Anerkennung und Wertschätzung von Vielfalt im Bildungsalltag ein.  In der Praxis bedeutet das vor allem, vorurteilsbewusst mit den vielfältigen Lebenswelten von Kindern und Familien umzugehen.

Sprachbildung

  • Bildungssprache ist ausschlaggebend für Bildungserfolg. Lehr- und Fachkräfte in den lokalen Bildungsnetzwerken entwickeln Praxisansätze, um Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern sowie Bezugspersonen die Bildungssprache zugänglich zu machen. Dabei wird an ihren sprachlichen Fähigkeiten im Deutschen angeknüpft und die Mehrsprachigkeit von Familien als Ressource verstanden.

Digitale Bildung

  • „Ein Quadratkilometer Bildung“ begleitet die Entwicklung von Digitalisierungsprozessen an Schulen der lokalen Bildungsnetzwerke und vermittelt geeignete Tools, Schulungsformate sowie externe Expertinnen und Experten.

Zusammenarbeit mit Eltern

  • Bei „Ein Quadratkilometer Bildung“ sind die Eltern als Expertinnen und Experten für die eigenen Kinder selbstverständlich Teil der lokalen Verantwortungsgemeinschaft für gute Bildung. In der „Pädagogischen Werkstatt“ können beispielsweise Eltern-Kind-Gruppen oder Elterncafés unterstützende Angebote am Übergang von Kita zur Schule sein.

Partizipation und Demokratie

  • „Ein Quadratkilometer Bildung“ unterstützt Ansätze, die die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen an der Entwicklung ihrer Einrichtungen nach dem Anspruch der UN-Kinderrechtskonvention vorsieht.

Individuelles Lernen

  • Aufgabe der Fach- und Lehrkräfte ist es, die Kinder und Jugendlichen so in ihrer individuellen Lernentwicklung zu begleiten, dass diese erfolgreich verläuft. Eltern oder Bezugspersonen werden beim individuellen Lernen als wichtige Erziehungs- und Bildungspartnerinnen und Bildungspartner anerkannt und eingebunden. Eine enge Kooperation und gezielte Lernstandsanalysen ermöglichen eine passgenaue Unterstützung. „Pädagogische Werkstätten“ organisieren Angebote zur individualisierten Lernförderung für Kinder im Quartier.

Resilienz

  • Damit Schülerinnen und Schüler sich bei Leistungsdruck nicht in Ängsten verlieren, entstehen in den lokalen Bildungsnetzwerken Praxisansätze, mit deren Hilfe Kindern und Jugendlichen Sozialkompetenzen sowie Methoden der Achtsamkeit und Stressbewältigung vermittelt werden.

Verankert ist „Ein Quadratkilometer Bildung“ in Mecklenburg-Vorpommern im Startchancen-Programm. In Neubrandenburg Nord wird es als gemeinsame Initiative des Bildungsministeriums, der Stadt Neubrandenburg und der Stiftung „Ein Quadratkilometer Bildung gGmbH“ umgesetzt. Die RAA – Demokratie und Bildung Mecklenburg-Vorpommern verantwortet die „Pädagogische Werkstatt“.

Finanziert wird die „Pädagogische Werkstatt“ in der Regel über eine Fördergemeinschaft, bestehend aus Land, Kommune und Stiftungen. Angestrebt ist eine langfristige Zusammenarbeit von bis zu zehn Jahren. Für die Einrichtung der „Pädagogischen Werkstatt“ in der Neubrandenburger Nordstadt stehen rund 90.000 Euro zur Verfügung. Darin enthalten sind etwa 60.000 Euro aus dem Startchancen-Programm, die zur Förderung der Personalkosten eingesetzt werden.

Musterfeuerwehrhäuser: Verfahren 2026 auf der Zielgeraden

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern setzt einen weiteren Meilenstein beim Ausbau moderner Feuerwehrinfrastruktur: Mit dem Programm „Musterfeuerwehrhäuser“ sollen in den kommenden Jahren bis zu 58 standardisierte, zweistellige Feuerwehrgerätehäuser errichtet werden. Grundlage dafür ist das zweite 50-Millionen-Euro-Programm für die Feuerwehren im Land, das gezielt in Neubau, Sanierung und Erweiterung von Gerätehäusern investiert wird.

„Unsere Feuerwehren leisten tagtäglich unverzichtbare Arbeit für die Sicherheit der Menschen im Land. Mit den Musterfeuerwehrhäusern schaffen wir verlässliche, wirtschaftliche und vor allem praxistaugliche Rahmenbedingungen für diese wichtige Aufgabe“, sagt Innenminister Christian Pegel und ergänzt:

„Nach dem erfolgreichen 50-Millionen-Euro-Programm ‚Zukunftsfähige Feuerwehr‘ zur Erneuerung maßgeblicher Teile der Feuerwehrfahrzeugflotte im Land gehen wir mit dem Programm für Feuerwehrhäuser den konsequenten nächsten Schritt. Moderne Einsatzfahrzeuge brauchen zeitgemäße, sichere und funktionale Unterbringung – nur so kann der Bevölkerungsschutz im Land dauerhaft gewährleistet werden.“

Das Projekt baut auf einem bereits erarbeiteten und mit der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse – quasi die Berufsgenossenschaft für die ehrenamtlichen Feuerwehrmitglieder – abgestimmten Raumkonzept auf. Dieses dient als Grundlage für serielle, systemoffene Bauweisen, die eine hohe Qualität bei gleichzeitig verkürzten Planungs- und Bauzeiten ermöglichen. Ziel ist ein kostengünstiges, DIN-gerechtes Feuerwehrhaus für bis zu 35 Kameradinnen und Kameraden inklusive Jugendfeuerwehr.

„Wir reduzieren mit der Standardisierung nicht nur Kosten und Fehlerquellen, sondern entlasten vor allem die Kommunen. Die Gemeinden erhalten geprüfte und bewährte Lösungen, die sie schnell und unkompliziert abrufen können“, so Christian Pegel weiter. „Die Gemeinden und Ämter müssen kein Vergabeverfahren für Planung sowie Gebäudeerrichtung und keine Herausforderungen einer feuerwehrkonformen Planung meistern“, erläutert der Minister die Vorteile.

Das Projekt befindet sich aktuell in der entscheidenden Phase. Die Verhandlungen mit den Bauunternehmen und die finale Angebotsabgabe sind auf der Schlussgeraden und mit der Zuschlagserteilung wird in den kommenden beiden Monaten gerechnet. Ab Sommer 2026 sollen die Gemeinden aus dem durch das Land ausgeschriebenen Rahmenvertrag für bis zu 58 Musterfeuerwehrgerätehäuser abrufen und entsprechende Verträge schließen können.

Parallel dazu läuft das Auswahlverfahren für die Förderanträge der Gemeinden. Insgesamt gingen 73 Anträge im Ministerium für Inneres und Bau ein, von denen voraussichtlich deutlich mehr als 50 berücksichtigt werden können. Die endgültige Auswahl soll in den kommenden Monaten parallel zum Abschluss der Vergabeverfahrens erfolgen.

„Dass das Interesse der Kommunen so groß ist, zeigt, wie dringend der Bedarf an zeitgemäßen Feuerwehrhäusern ist“, so der Minister und weiter: „Wir investieren nun gezielt in die Infrastruktur unserer Kommunen und in die Arbeitsbedingungen der ehrenamtlichen Feuerwehrkameradinnen und -kameraden. Fahrzeuge und Gebäude gehören untrennbar zusammen: Das Zusammenspiel beider Programme stärkt die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren in MV nachhaltig und landesweit.“

Nicht berücksichtigte Gemeinden bleiben auf einer Warteliste und können nachrücken, falls geplante Vorhaben zunächst ausgewählter Gemeinden nicht umgesetzt werden können.

Regelungen für den Schulbesuch bei Warnstreiks im Nahverkehr

Bildungsministerium informiert Schülerinnen, Schüler und Erziehungsberechtigte

Schwerin – Vor den angekündigten Warnstreiks im öffentlichen Personennahverkehr am Freitag, dem 27. Februar 2026, weist das Bildungsministerium Schülerinnen, Schüler und Eltern auf die geltenden Regelungen für den Schulbesuch hin.

Schülerinnen und Schüler, die auf den öffentlichen Personennahverkehr angewiesen sind und bei Streiks nicht zur Schule gelangen, müssen von den Erziehungsberechtigten für den betreffenden Zeitraum möglichst schriftlich abgemeldet werden und sind damit entschuldigt. Volljährige Schülerinnen und Schüler, die auf den öffentlichen Personennahverkehr angewiesen sind, um zur Schule zu gelangen, können sich selbst abmelden und sind nur dann entschuldigt.

Die Schulen sind grundsätzlich geöffnet. Der Unterricht für alle Jahrgangsstufen findet statt. Für die Lehrkräfte besteht planmäßig die Pflicht zur Anwesenheit. Bis zur Jahrgangsstufe 6 unterbreiten Schulen in jedem Fall ein Präsenzangebot – ob Betreuung oder Unterricht.

Wenn Schülerinnen und Schüler ein Praktikum absolvieren und aufgrund der Arbeitskampfmaßnahmen den Praktikumsbetrieb nicht erreichen, informieren die Erziehungsberechtigten den Betrieb sowie die Schule. Diese Schülerinnen und Schüler bearbeiten dann Aufgaben, die ihnen von der Schule zum Beispiel über die Lernplattform zur Verfügung gestellt werden.

Ob Schulfahrten und Wandertage durchgeführt werden, liegt im Ermessen der Schule. Ob Veranstaltungen am Nachmittag außerhalb der unterrichtsergänzenden Angebote stattfinden können, liegt ebenfalls im Ermessen der Schule.

Weitere Informationen können bei den Schulen oder bei den Landkreisen bzw. den kreisfreien Städten eingeholt werden. Darüber hinaus informieren die Landkreise und kreisfreien Städte über Einschränkungen im Schülerverkehr.