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Schulanfang: Besondere Vorsicht auf den Schulwegen

Innenminister Pegel appelliert, auf Kinder besonders zu achten

Schwerin – Mit Beginn der Schule in der kommenden Woche sind wieder viele Kinder auf den Straßen unterwegs. Damit beginnt für sie auch der tägliche Weg zur Schule und nach Hause. Gerade für die ABC-Schützen ist der neue Schulweg eine Herausforderung. Die Landespolizei wird deshalb in den kommenden Wochen verstärkt vor Schulen im gesamten Bundesland präsent sein. Sie appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, besonders aufmerksam zu sein und ihre Geschwindigkeit dem Verkehrsgeschehen anzupassen.

Wie wichtig das ist, zeigen die aktuellen Unfallzahlen. 2025 verunglückten 494 Kinder im Alter von sechs bis 14 Jahren im Straßenverkehr. Im Jahr zuvor waren es 415. Auf dem Weg zur Schule oder von der Schule wurden bei 75 Verkehrsunfällen mit Personenschaden Kinder verletzt. 2024 waren es 60 Unfälle. Bei den Schulwegunfällen des vergangenen Jahres wurden zehn Kinder schwer und 82 leicht verletzt. In 44 Fällen waren die Kinder mit dem Fahrrad unterwegs. Das entspricht einem Anteil von 58,7 Prozent. Weitere 21 verunglückte Kinder waren zu Fuß unterwegs.

Innenminister Christian Pegel: „Mit dem Schulanfang verändert sich auch das Verkehrsgeschehen auf unseren Straßen. Kinder sind wieder häufiger zu Fuß und mit dem Fahrrad unterwegs und können Situationen im Straßenverkehr noch nicht immer richtig einschätzen. Deshalb kommt es auf die Aufmerksamkeit der Erwachsenen an. Wer an Schulen und auf Schulwegen unterwegs ist, sollte besonders vorausschauend fahren und Kindern die nötige Zeit und den nötigen Raum geben.“

Besondere Aufmerksamkeit ist vor Schulen, an Bushaltestellen und beim Abbiegen erforderlich. Auch Eltern können ihre Kinder unterstützen, indem sie den Schulweg gemeinsam mit ihnen üben und sichere Wege und mögliche Gefahrenstellen besprechen. Der Schulweg soll sicher sein. Dazu kann jeder Verkehrsteilnehmer beitragen.

Nordländer für starke Wirtschaft, erneuerbare Energien und moderne Häfen

Rostock – Die Regierungschefin und Regierungschefs der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sind heute in Rostock zu ihrer jährlichen Konferenz zusammengekommen. Schwerpunkte waren die Themen Wirtschaft, Energie und Häfen.

„Die norddeutschen Länder sind mit ihrer Stärke in der maritimen Wirtschaft, bei der Erzeugung von erneuerbaren Energien, im Tourismus und in der Gesundheitswirtschaft ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in Deutschland. Wir erwarten deshalb auch in Zukunft die Unterstützung der Bundesregierung für den Norden. Unsere Erwartung ist, dass der Bund seine Finanzmittel für den Ausbau der Häfen deutlich erhöht. Sie sind von wirtschaftlicher Bedeutung für ganz Deutschland, auch als Energieknoten. Außerdem müssen Hemmnisse der Energie- und Wärmewende beseitigt werden. Es geht uns um bezahlbare Energiepreise für die Bürgerinnen und Bürger, wettbewerbsfähige Preise für die Wirtschaft und auch um den Ausbau der erneuerbaren Energien und der Netze“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Konferenz.

In ihrem Beschluss zum Wirtschafts- und Energiestandort betonten die fünf norddeutschen Länder zunächst die wirtschaftliche Bedeutung des Nordens. Der Gesamtwert aller in den norddeutschen Ländern produzierten Waren und Dienstleistungen ist von 746 Milliarden Euro im Jahr 2023 auf rund 806 Milliarden Euro im Jahr 2025 gewachsen. Das entspricht rund 18 Prozent des Bruttoinlandprodukts Deutschlands.

Mit Blick auf die Energiewende fordern die norddeutschen Länder unter anderem Verbesserungen zur regionalen und lokalen Nutzung erneuerbaren Stroms und ein attraktiveres Marktdesign bei Ausschreibungen zur Offshore-Energie. Der Bund müsse geeignete Rahmenbedingungen schaffen, damit ein maßgeblicher Anteil der Produktion und Wertschöpfung von Komponenten der Offshore- und Netzinfrastruktur wie beispielsweise Konverterplattformen in Deutschland erbracht wird. Zur Entlastung von Bürgern und Wirtschaft fordern die Nord-MPs eine Absenkung der Stromsteuer auf das europarechtliche Minimum.

„Der Norden entscheidet über Deutschlands Energieversorgung. Die hohen Energiekosten bleiben eine Belastung für Verbraucher und Unternehmen gleichermaßen. Wir Nordländer sind uns einig: Die nachhaltige Lösung liegt im ambitionierten Ausbau erneuerbarer Energien. Da werden wir nicht nachlassen. Damit machen wir uns unabhängiger von volatilen Weltmarktpreisen und teuren Energieimporten. Der Norden übernimmt hier die Hauptverantwortung. Mit Offshore-Windkraft, Wasserstofftechnologien und Netzinfrastrukturen schaffen wir saubere, unabhängige Energie für ganz Deutschland.

Aber wer große Verantwortung übernimmt und damit verbundene Lasten trägt, muss auch von dieser Transformation profitieren – in Form von regionaler Wertschöpfung und günstiger Energie. Unsere Häfen sind zentrale Infrastruktur für diesen Ausbau – Umschlagplätze für Windkraftanlagen und grüne Industrien, zugleich kritisch für Versorgungssicherheit und Verteidigungsfähigkeit. Der Bund darf die Küstenländer mit deren Finanzierung nicht allein lassen. Und wir brauchen gemeinsame Lösungen für den Schutz dieser Infrastruktur. Das ist im nationalen Interesse und damit auch nationale Verantwortung“, erklärte der niedersächsische Ministerpräsident Olaf Lies.

In ihrem Beschluss zu den Häfen begrüßen die Regierungschefin und Regierungschefs der norddeutschen Länder die Vorstellung der Europäischen Hafenstrategie durch die Europäische Kommission und unterstreichen die darin hervorgehobene Bedeutung der Häfen für Sicherheit und Wachstum in Europa. Weiterhin fordern sie eine Beteiligung des Bundes an den Hafeninfrastrukturkosten im Umfang von jährlich 500 Millionen Euro. Weiter ausgebaut werden sollen auch die Hinterlandanbindungen der Häfen. Hierbei komme den Elbquerungen eine zentrale Rolle zu.

„Wir im Norden sind uns völlig einig: Der Bund muss sich deutlich stärker als bislang an den Kosten der Häfen beteiligen und darf die Länder mit den anstehenden Investitionen nicht alleine lassen. Die Häfen haben eine nationale Bedeutung – für die Wirtschaft, für die Energieversorgung und für die Landesverteidigung. Mit den bisherigen 38 Mio. Euro im Jahr für alle Seehäfen wird der Bund seiner Verantwortung nicht ansatzweise gerecht.

Nachdem mittlerweile zwei Gutachten belegen, dass eine Erhöhung der so genannten Hafenlasten auch ohne Grundgesetzänderung möglich ist, ist der Weg für eine deutliche Erhöhung frei. Angesichts der anstehenden Herausforderungen wären 500 Mio. im Jahr mehr als angemessen“, erklärte Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte.

Der Norden übernimmt zentrale Aufgaben für Deutschland“, sagte Hamburgs Erster Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher. „Die Seehäfen sichern die Versorgung der Bevölkerung und die Anbindung der drittgrößten Volkswirtschaft an die internationalen Märkte. Durch die geopolitische Zeitenwende haben sich die Anforderungen an die Seehäfen massiv erhöht. Die Infrastruktur muss nicht mehr nur saniert und modernisiert, sondern auch ausgebaut, für eine militärische Nutzung im Sinne von „Dual Use“ ausgestattet und vor Sabotage gesichert werden. Deutschland kann den maritimen Sektor im nationalen Interesse nur dann zukunftsfähig entwickeln, wenn die Bundesregierung ihre Zusage aus dem Koalitionsvertrag umsetzt und die nationale Hafenstrategie als gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern auch gemeinsam finanziert wird.“

„Schleswig-Holstein hat mit seinem Beschlussvorschlag bewusst die Sicherheit im Ostseeraum auf die Agenda dieser Konferenz gesetzt. Die aktuellen Entwicklungen und hybriden Bedrohungen zeigen, wie dringend wir kritische maritime Infrastruktur besser schützen müssen. Dafür brauchen wir eine engere Zusammenarbeit mit unseren Ostsee-Anrainern und eine stärkere Verzahnung von Bund, Ländern und Marine. Schleswig-Holstein setzt hier seit Langem Akzente.

Zu dieser Infrastruktur gehören auch unsere Häfen. Sie sind für Warenverkehr, Industrie und Offshore-Energie unverzichtbar und brauchen endlich eine verlässliche finanzielle Beteiligung des Bundes. Sicherheit und leistungsfähige Häfen sind zugleich die Grundlage für wirtschaftliche Stärke. Hinzu kommt unser Standortvorteil beim grünen Strom: Er muss dort günstig sein, wo er erzeugt wird, damit daraus vor Ort Investitionen, Wertschöpfung und Arbeitsplätze entstehen. Darin waren wir uns heute auch mit dem Unternehmerkuratorium Nord einig“, ergänzte der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein Daniel Günther.

Im Anschluss führten Schwesig, Günther, Bovenschulte, Lies und Tschentscher ein Gespräch mit dem Unternehmerkuratorium Nord, dem Zusammenschluss der Wirtschaft in den norddeutschen Bundesländern.

„Für die beteiligte Wirtschaft zeigt der gute Austausch beim heutigen Treffen mit der Konferenz Norddeutschland, dass die norddeutsche Zusammenarbeit funktionieren kann, der Wille ist auf beiden Seiten deutlich erkennbar. Dies sieht man vor allem bei dem für den Norden so wichtigen Thema Hafenfinanzierung – hier gibt es große Einigkeit zwischen Politik und Wirtschaft im Norden. Ganz Deutschland diskutiert über wirtschaftliche Resilienz, Versorgungssicherheit, Energiewende und Verteidigungsfähigkeit. All diese Themen haben einen gemeinsamen Nenner: leistungsfähige Seehäfen.

Wer die Bedeutung der Häfen betont, muss auch bereit sein, Verantwortung für ihre Finanzierung zu übernehmen. Daher fordert die norddeutsche Wirtschaft gemeinsam mit den fünf Küstenländern eine dauerhafte Grundfinanzierung der Hafeninfrastruktur durch den Bund in Höhe von 500 Millionen Euro jährlich. Ein aktuelles Rechtsgutachten der IHK Nord zeigt, dass es dafür keine Grundgesetzänderung braucht, sondern der Bund seine Finanzhilfen bereits auf Grundlage des bestehenden Rechtsrahmens erhöhen kann. Wir verbinden damit die klare Erwartung an die Bundespolitik, das Seehafenfinanzierungsgesetz an die realen Notwendigkeiten anzupassen“, erklärte der Vorsitzende des Unternehmerkuratoriums Nord Matthias Belke.

STIKO ändert Empfehlung zur COVID-19-Impfung

Schwerin – Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat ihre COVID-19-Impfempfehlung aktualisiert und diese an die aktuelle epidemiologische Situation und den Immunstatus in der Bevölkerung angepasst. Darauf weist Gesundheitsministerin Stefanie Drese mit Blick auf die nächste Grippe- und Coronasaison im Herbst hin.

„Die wichtigste Änderung ist die Anhebung der Altersgrenze für die jährliche Impfung“, betont Drese. Künftig empfiehlt die STIKO allen gesunden Menschen erst ab 75 Jahren eine jährliche Corona-Impfung. Bislang galt die jährliche Impfempfehlung bereits ab 60 Jahren. Die Impfung sollte einmal pro Saison und möglichst im Frühherbst erfolgen.

„Hintergrund dieser Entscheidung des Expertengremiums ist, dass rund 95 Prozent der Erwachsenen inzwischen durch Impfungen, Infektionen oder beides über eine breite Immunität verfügen“, verdeutlicht Drese. „Diese Immunität schützt gesunde Erwachsene in der Regel gut vor schweren Covid-19-Verläufen. Deshalb ist nach Ansicht der STIKO auch für gesunde Schwangere keine Auffrischimpfung notwendig“, so die Ministerin.

Für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Corona-Verlauf sowie für Personen mit einem erhöhten arbeitsbedingten SARS-CoV-2-Infektionsrisiko empfiehlt die STIKO jedoch weiterhin eine jährliche Auffrischimpfung.

Dazu gehören unter anderem Schwangere mit einer Grunderkrankung oder schwangerschaftsbedingten Komplikationen sowie Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronischen Lungen-, Leber- oder Nierenerkrankungen, Diabetes, Adipositas, Trisomie 21, geschwächtem Immunsystem, bestimmten neurologischen Erkrankungen und aktiven Krebserkrankungen.

Auch Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen sowie bestimmtes medizinisches und pflegerisches Personal sollen sich – wie beim Grippeschutz – weiterhin unabhängig vom Alter jährlich impfen lassen. Gleiches gilt für enge Kontaktpersonen von Menschen, bei denen nach einer Impfung keine schützende Immunantwort zu erwarten ist.

Drese: „Dabei können Corona-Impfung und Grippeschutzimpfung zeitgleich an einem Termin verabreicht werden.“ Für gesunde Säuglinge, Kinder und Jugendliche wird die Corona-Impfung weiterhin nicht empfohlen.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) ist ein unabhängiges, ehrenamtliches Expertengremium, das Impfempfehlungen für die Bevölkerung in Deutschland entwickelt. Dabei orientiert sie sich an den Kriterien der evidenzbasierten Medizin und berücksichtigt sowohl den individuellen Nutzen für geimpfte Personen als auch den Nutzen für die gesamte Bevölkerung. Ziel ist es, die Impfempfehlungen an neue Impfstoffentwicklungen und Erkenntnisse aus der Forschung optimal anzupassen. Die STIKO gibt neben den Empfehlungen zu Standardimpfungen auch Empfehlungen zu Indikationsimpfungen bei besonderen epidemiologischen Situationen oder Gefährdungen für bestimmte Personengruppen. Diese umfassen auch Impfungen aufgrund von beruflichen bzw. arbeitsbedingten Risiken sowie Reiseimpfungen.

Einschulungsfeiern: Gut vorbereitet in die Schulzeit

Bildungsministerin Simone Oldenburg wünscht allen Schulanfängerinnen und Schulanfängern einen guten Start

Schwerin – Für 13.300 Kinder in Mecklenburg-Vorpommern beginnt mit dem Start in die Schulzeit ein neuer Lebensabschnitt. Die Grundschulen entscheiden eigenverantwortlich, ob die Einschulungsfeiern am letzten Sonnabend der Sommerferien oder am Ende der ersten Schulwoche stattfinden. Insgesamt besuchen im neuen Schuljahr 28.800 Schülerinnen und Schüler die flexible Schuleingangsphase der Jahrgangsstufen 1 und 2.

„Mit der Einschulung beginnt für die Mädchen und Jungen eine aufregende und spannende Zeit“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Sie lernen lesen, schreiben und rechnen, schließen Freundschaften und wachsen jeden Tag ein Stück über sich hinaus. Wir wollen ihnen eine Schule bieten, in der sie sich wohlfühlen und mit Freude lernen können.“

Bildungsministerin Simone Oldenburg nimmt am Sonnabend, 22. August 2026, an der Einschulungsfeier der Grundschule „Fritz Reuter“ in Grevesmühlen teil (Beginn: 9:00 Uhr).

In Mecklenburg-Vorpommern umfasst die Schuleingangsphase die Jahrgangsstufen 1 und 2. Kinder können sie – je nach individuellem Lernstand – in einem Jahr, in zwei oder drei Jahren durchlaufen. So erhalten sie die Zeit, die sie für ihre persönliche Entwicklung benötigen.

„Kinder entwickeln sich unterschiedlich schnell. Deshalb ist es wichtig, dass sie ohne unnötigen Leistungsdruck lernen können. Die flexible Schuleingangsphase schafft die Voraussetzungen dafür, jedes Kind entsprechend seinen Stärken zu fördern und ihm einen erfolgreichen Start in die Schulzeit zu ermöglichen“, betonte die Bildungsministerin.

Viele Grundschulen gestalten die ersten Schultage als Willkommenswoche. Sie erleichtert den Schulanfängerinnen und Schulanfängern das Ankommen, stärkt das Gemeinschaftsgefühl und hilft ihnen, den neuen Schulalltag Schritt für Schritt kennenzulernen. Die Schulen entscheiden dabei selbst, welche pädagogischen Schwerpunkte sie setzen.

„Ein gelungener Schulstart lebt von einem starken Zusammenhalt. Wenn Eltern, Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und alle, die Kinder begleiten, gemeinsam vertrauensvoll zusammenarbeiten, schaffen wir die besten Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen und eine gute Entwicklung für jedes einzelne Kind“, sagte Oldenburg.

Zu Beginn des neuen Schuljahres appelliert Bildungsministerin Simone Oldenburg an alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, besonders aufmerksam und rücksichtsvoll zu sein. Gerade Schulanfängerinnen und Schulanfänger müssen sich erst an den täglichen Schulweg und an den Straßenverkehr gewöhnen.

Baustart für historischen Schützenantritt auf Festung Dömitz

Dömitz – Heute gibt Minister Dr. Till Backhaus, zuständig für die ländlichen Räume in Mecklenburg-Vorpommern, den Startschuss für den Baubeginn des historischen Schützenantritts der Festung Dömitz. Das LEADER-Projekt wird mit 158.600 Euro gefördert.

Die Wallmauer und ihre Fundamente werden instandgesetzt. Gleichzeitig entsteht eine Holzplattform mit Zuwegung und Geländer. Damit wird ein historisches Element der Festung wieder sichtbar und zugleich kulturell nutzbar gemacht.

„Die Festung Dömitz besitzt eine herausragende historische Bedeutung als der einzige vollständig erhaltene Renaissance-Festungsbau dieser Art in Norddeutschland. Sie zählt zu den besterhaltenen Flachlandfestungen in ganz Nordeuropa. Gleichzeitig ist sie eines der bedeutendsten Kulturdenkmäler unserer Region, ein Anziehungspunkt für Gäste und ein Stück Identität für Dömitz und die gesamte Griese Gegend. Umso wichtiger ist es, dieses besondere Ensemble Stück für Stück zu erhalten, weiterzuentwickeln und erlebbar zu machen“, sagt Minister Dr. Backhaus.

Die Festung wurde im 16. Jahrhundert mit einem fünfeckigen Grundriss erbaut. Jede Ecke wird durch eine Bastion geschützt. Die fünf Bastionen der Festung sind Held, Drache, Greif, Burg und Kavalier. Der neue Schützenantritt befindet sich direkt auf dem Wall zwischen den Bastionen Drache und Held.

In den vergangenen Jahren hat das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV viele Teilprojekte in der Festung gefördert. Zu nennen sind beispielhaft

  • 2008: die Planung der zweiten Zufahrt: ILE-Förderung 28.266 Euro, 35.408 Euro Gesamtinvestition
  • 2010/2011: Bau der Zugbrücke und der zweiten Zuwegung: ILE-Förderung 500.827 Euro, 842.978 Euro Gesamtinvestition
  • 2011/2012: die Sanierung der Fundamente des Zughauses: 183.675 Euro LEADER-Förderung, 214.885 Euro Gesamtinvestition
  • 2013: Errichtung der Überdachung der Freilichtbühne: 135.040,52 Euro LEADER-Förderung, 162.285 Euro Gesamtinvestition

Auch über die Festung hinaus hat sich in Dömitz in den vergangenen Jahren einiges getan. Ein besonders großes Vorhaben war Ersatzneubau von Haus 2 des Schulzentrums Dömitz. Bei einem Investitionsvolumen von rund 4,2 Millionen Euro wurde das Projekt mit rund 2,18 Millionen Euro unterstützt.

Hinzu kommen Investitionen in die touristische Infrastruktur. Dazu zählen etwa die Projekte „Badespaß für alle“. Für den barrierefreien Zugang wurden rund 123.000 Euro bereitgestellt, für die Erneuerung einer weiteren Steganlage gab es 360.000 Euro Fördermittel.

Im Landkreis Ludwiglust-Parchim wurden zwischen 2015 und 2025 nach der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung sowie nach der LEADER-Richtlinie 77 Projekte mit rund acht Millionen Euro unterstützt, was eine Gesamtinvestition in Höhe von 12,9 Millionen Euro ermöglichte.

„Genau darum geht es bei der Förderung des ländlichen Raumes: Wir investieren nicht abstrakt in Strukturen, sondern konkret in Bildung, Kultur, Tourismus und Lebensqualität vor Ort. Dömitz zeigt sehr gut, was mit diesem Zusammenspiel erreicht werden kann. Historisches Erbe wird erhalten, touristische Angebote werden verbessert und zugleich wird in die Infrastruktur für die Menschen investiert, die hier leben“, ergänzt der Minister.

Land fördert Erneuerung des Weltziner Damms

Dr. Wolfgang Blank: „Gute Straßen sind die Basis für sichere und verlässliche Mobilität in unserem Land“

Burow – Verkehrsminister Dr. Wolfgang Blank hat heute in Burow (Mecklenburgische Seenplatte) einen Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 64.000 Euro überreicht. Mit der Förderung unterstützt das Land die Gemeinde Burow bei der Erneuerung des „Weltziner Damms“. Die Gesamtausgaben der Maßnahme betragen rund 130.000 Euro.

„Gute Straßen sind die Basis für sichere und verlässliche Mobilität in unserem Land. Mit der Erneuerung des Weltziner Damms verbessern wir die Verkehrssicherheit und stärken zugleich die Anbindung der Gemeinde Burow an das überörtliche Verkehrsnetz. Davon profitieren die Menschen vor Ort jeden Tag“, so Minister Dr. Blank.

Der rund 650 Meter lange Abschnitt zwischen der Ortslage Weltzin und der Landesstraße 35 weist derzeit eine unebene und verschlissene Betonfahrbahn auf. Im Zuge der Maßnahme wird die bestehende sechs Meter breite Fahrbahn mit einer Asphaltbewehrung ausgelegt und anschließend durch eine neue Asphaltdeckschicht im Hocheinbau ertüchtigt.

Die Förderung erfolgt nach der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen im Bereich des kommunalen Straßenbaus in Mecklenburg-Vorpommern. Die Bauarbeiten beginnen im Herbst 2026 und sollen bis Jahresende abgeschlossen sein.

Start ins neue Schuljahr mit klaren Regeln und mehr Praxis

Oldenburg: Ich wünsche allen Schülerinnen und Schülern Neugier, Zuversicht und Freude am Lernen

Schwerin – Am Montag, 24. August 2026, starten 163.600 Schülerinnen und Schüler an den 561 allgemein bildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft ins neue Schuljahr. „Ein neues Schuljahr bietet die Chance, Wissen zu erweitern und über sich hinauszuwachsen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Ich hoffe, dass alle Schülerinnen und Schüler mit Neugier, Zuversicht und Freude am Lernen die Schulen besuchen. Den Lehrkräften und allen Beschäftigten an unseren Schulen wünsche ich Kraft und gutes Gelingen bei den anstehenden Aufgaben. Den Jugendlichen in den Abschlussklassen drücke ich die Daumen, dass ihr letztes Schuljahr so verläuft, wie sie es sich vorstellen.“

In diesem Schuljahr werden 13.300 Kinder eingeschult. Insgesamt besuchen 28.800 Schülerinnen und Schüler die flexible Schuleingangsphase. „Die Einschulung ist für Kinder und Familien ein ganz besonderer Moment. Mit dem ersten Schultag beginnt ein neuer Lebensabschnitt voller Entdeckungen und mit neuen Erfahrungen. Ich wünsche unseren Erstklässlerinnen und Erstklässlern, dass sie neugierig bleiben, gerne lernen, Freundschaften schließen und jeden Tag selbstständiger werden. Schule soll ein Ort sein, an dem Kinder ihre Stärken entdecken und Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten entwickeln können“, so Oldenburg weiter.

Für die 36.700 Schülerinnen und Schüler an den 60 beruflichen Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft beginnt das neue Schuljahr eine Woche später, am Montag, 31. August 2026. „Berufliche Bildung eröffnet jungen Menschen konkrete Perspektiven und bietet ihnen beste Chancen für einen erfolgreichen Start ins Berufsleben. Gleichzeitig sichern gut ausgebildete Fachkräfte die Zukunft unserer Wirtschaft. Jugendliche an unseren beruflichen Schulen können ihre Talente einbringen, praktische Erfahrungen sammeln und ihren persönlichen beruflichen Weg erfolgreich gehen“, sagte die Bildungsministerin.

Das neue Schuljahr startet mit vielen bewährten Angeboten, aber auch mit Neuerungen und Verbesserungen, auf die sich die Schulen seit Längerem vorbereiten.

  •  Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

Mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 haben Grundschülerinnen und Grundschüler einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Er gilt zunächst für Grundschulkinder der Jahrgangsstufe 1 und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat vom 1. August 2029 an jedes Grundschulkind der Jahrgangsstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Im neuen Schuljahr erhalten alle eingeschulten Kinder eine Förderung von 40 Stunden pro Woche, unabhängig vom elterlichen Bedarf – auch in den Ferien ohne Antragsstellung. Eltern haben darüber hinaus die Möglichkeit, einen Förderumfang von 50 Wochenstunden zu beantragen.

  •  Neue Regelungen zur Versetzung in Kraft

Mit den neuen Regelungen erhalten Schülerinnen und Schüler klare und transparente Vorgaben für den Notenausgleich und zur Versetzung. So entscheidet an Grundschulen die Klassenkonferenz gemeinsam mit den Eltern, wie lange Kinder in der Schuleingangsphase verbleiben. Bislang war allein der Elternwille entscheidend. Für die Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 der Regionalen Schule ist unter anderem ein Notenausgleich in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache ausgeschlossen. Auch an Gymnasien ist ein Notenausgleich in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache nicht mehr möglich.

  •  Regelungen zur Nutzung digitaler Geräte

An den Schulen treten neue Hausordnungen in Kraft, in denen sie die Verwendung von Smartphones, Tablets und Laptops im Schulgebäude und auf dem Schulgelände geregelt haben. Das Land hatte zu Beginn des vergangenen Schuljahres entsprechende Empfehlungen zur Verfügung gestellt, mit Hilfe derer die Schulen ihre Regeln überprüfen oder neu verfassen konnten. Die Empfehlungen sehen vor, dass Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 im Unterricht, auf dem Schulhof und bei schulischen Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes keine privaten Smartphones nutzen. Gleiches gilt für die Jahrgangsstufen 7 bis 9. Im pädagogisch begründeten Einzelfall kann die Nutzung auf Entscheidung der Lehrkraft für konkrete Lernsituationen zugelassen werden. In den Jahrgangsstufen 10 bis 12 sehen die Empfehlungen vor, dass private Smartphones innerhalb klar definierter Rahmenbedingungen erlaubt werden können – etwa durch festgelegte Nutzungszeiten.

  •  Neue Stundentafel für die Förderschulen Lernen

Mit der Neuausrichtung der Inklusionsstrategie erhalten Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen die Garantie, dass sie auch über das Jahr 2035 hinaus in eigenständigen Klassen lernen können. Für die Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen steht ab dem neuen Schuljahr eine neue Stundentafel zur Verfügung. Sie sieht die Einführung des Faches Englisch ab Klasse 7 und die Stärkung der Berufswahlkompetenz durch praktische Erfahrungen in Betrieben vor.

Das neue Fach Handwerk wird in den Jahrgangsstufen 5 und 8 der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen erteilt und umfasst handwerkliche und hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Ziel ist es, noch mehr Schülerinnen und Schülern den Erwerb der Berufsreife zu ermöglichen und den Übergang in die berufliche Bildung zu erleichtern. Unterricht im Fach Englisch ist in der Berufsschule verpflichtend.

Die Förderschulen können die neue Stundentafel bereits im Schuljahr 2026/2027 umsetzen. Verpflichtend ist sie ab dem Schuljahr 2027/2028.

  • Schulwerkstätten werden ausgebaut

Das Land weitet die Schulwerkstätten an weiterführenden allgemein bildenden Schulen schrittweise auf die Jahrgangsstufen 8 und 9 aus. Bislang gab es dieses inklusive Angebot in den Jahrgangsstufen 5 bis 7. Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung werden dort individuell begleitet und gefördert, um einen bundesweit anerkannten Schulabschluss – die Berufsreife – zu erreichen. Dadurch werden in der Folge auch die Regelklassen in der abschlussbezogenen Arbeit entlastet.

  •  Förderung leistungsstarker Schülerinnen und Schüler

Die Inklusionsstrategie nimmt weiterhin alle Kinder und Jugendlichen in den Blick. Dazu gehört ausdrücklich auch die Förderung leistungsstarker Schülerinnen und Schüler. So geht der Ausbau begabungsfördernder Netzwerke an Grundschulen, Gesamtschulen und Gymnasien weiter. Die Förderung an den Spezialgymnasien mit den Schwerpunkten Hochbegabung, Musik und Sport besteht fort, genauso wie das Angebot der Profilschulen mit den Schwerpunkten Humanistische Bildung, Niederdeutsch und MINT.

  •  Demokratiebildung ist fester Bestandteil schulischer Arbeit

Mit der Aufnahme des Beutelsbacher Konsenses in das Schulgesetz hat das Land politische Bildung erstmals ausdrücklich gesetzlich verankert. Schulen sind verpflichtet, politische Bildung ergebnisoffen zu gestalten und zugleich demokratische Werte zu vermitteln. Kontroverse Themen aus Wissenschaft und Politik sind auch im Unterricht kontrovers darzustellen. Gleichzeitig wird der Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verbindlich festgeschrieben. Lehrkräfte erhalten dadurch mehr Rechtssicherheit und Rückhalt bei der Gestaltung eines demokratischen Schulalltags. 

  •  Landesweiter Gedenk- und Projekttag verpflichtend

Alle weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 widmen sich am 27. Januar, dem Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust, der Erinnerungsarbeit. Mit dem Schuljahr 2026/2027 wird der Gedenk- und Projekttag verpflichtend. Er dient dazu, die Erinnerung an den Holocaust wachzuhalten und die Beschäftigung mit den Grundwerten der Demokratie nachhaltig im Schulalltag zu verankern. Der landesweite Gedenk- und Projekttag bedeutet jedoch nicht, dass alle Aktivitäten an diesem Tag stattfinden müssen. Ziel ist es vielmehr, den 27. Januar in bestehende Unterrichtskonzepte einzubinden. Auch Grundschulen werden ermutigt, sich zu beteiligen. 

  •  Digitale Landesschule wird weiter ausgebaut

Lehrkräfte an der Digitalen Landesschule können Leistungsbewertungen vornehmen, die an die jeweilige Stammschule übermittelt werden. Der Präsenzunterricht bleibt zwar Grundlage schulischer Arbeit, wird jedoch gezielt durch digitale Angebote ergänzt. Die Digitale Landesschule ermöglicht es, kurz- und langfristige Unterrichtsausfälle abzufedern und ortsunabhängigen, rahmenplankonformen Unterricht bereitzustellen. Das Angebot wird schrittweise erweitert, sodass bis 2029 Unterricht in allen Schularten, Jahrgängen und Niveaustufen möglich ist.

Bundesratsinitiative zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes

Dr. Wolfgang Blank: „Mehr kommunale Mitsprache beim Ausbau der Windenergie“

Schwerin –  Mecklenburg-Vorpommern möchte den Kommunen mehr Gestaltungsmöglichkeiten beim Ausbau der Windenergie geben und damit die Akzeptanz vor Ort stärken. Das Kabinett hat heute beschlossen, eine entsprechende Bundesratsinitiative zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) auf den Weg zu bringen. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen künftig auch Windenergieflächen mit planerischen Höhenbegrenzungen auf die bundesgesetzlichen Flächenziele angerechnet werden können.

Mecklenburg-Vorpommern will erreichen, dass Windenergieflächen künftig auch dann auf das vom Bund vorgegebene Flächenziel angerechnet werden können, wenn die Gemeinden dort die Höhe der Anlagen begrenzen. Bislang ist das nicht möglich – dadurch kann der Druck entstehen, zusätzliche Flächen für Windenergie auszuweisen.

„Mecklenburg-Vorpommern steht für einen klug ausgesteuerten Ausbau der Erneuerbaren. Die Menschen und die Gemeinden vor Ort müssen mitsprechen können, wenn sich in ihrer Nähe ein Windrad dreht. Die Anlagen werden leistungsfähiger, aber auch immer höher. Deshalb ist es wichtig, den Gemeinden mehr Möglichkeiten zu geben, selbst zu gestalten und beispielsweise über Bebauungspläne angemessene Höhenbegrenzungen festzulegen. Solche kommunalen Planungen dürfen nicht dazu führen, dass die Flächen anschließend nicht mehr auf die bundesweiten Ausbauziele angerechnet werden können.“ Das sagte Dr. Wolfgang Blank Minister für Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern im Anschluss an die heutige Kabinettssitzung.

Der Bund verpflichtet Mecklenburg-Vorpommern, bis Ende 2027 insgesamt 1,4 Prozent der Landesfläche für Windenergiegebiete auszuweisen. Grundlage für die Berechnung der Flächenziele war eine Referenzanlage mit einer Gesamthöhe von 250 Metern und einem Rotordurchmesser von 165 Metern. Die technische Entwicklung ist inzwischen weiter fortgeschritten: Moderne Windenergieanlagen können deutlich höher sein. Besonders beim Repowering, also dem Ersatz älterer Anlagen durch neue und leistungsfähigere, kann es zu erheblichen Höhensprüngen kommen. Heute sind Anlagen von 270 Metern und mehr nicht ungewöhnlich.

Nach geltendem Bundesrecht können Flächen mit planerischen Höhenbegrenzungen grundsätzlich nicht auf die vorgeschriebenen Flächenziele angerechnet werden. Das betrifft auch kommunale Planungen über Flächennutzungs- und Bebauungspläne. Gleichzeitig können sich Höhenbeschränkungen beispielsweise aus dem Schutz des Landschaftsbildes und bedeutender Denkmale oder aus Anforderungen der Luftverkehrssicherheit ergeben.

„Es ist schwer vermittelbar, wenn eine Gemeinde grundsätzlich bereit ist, Flächen für Windenergie auszuweisen, gemeinsam mit den Menschen vor Ort eine tragfähige Lösung entwickelt und diese Fläche am Ende wegen einer Höhenbegrenzung nicht auf das Flächenziel angerechnet werden kann. Genau das wollen wir ändern. Wir stärken damit die kommunale Planungshoheit, ohne die Ausbauziele abzusenken“, so Blank.

Konkret schlägt Mecklenburg-Vorpommern vor, das Windenergieflächenbedarfsgesetz so zu ändern, dass planerische Höhenbegrenzungen unter bestimmten Voraussetzungen möglich werden, ohne dass die betreffende Fläche ihre Anrechenbarkeit verliert. Maßstab soll das Verhältnis der vom Bund zugrunde gelegten Referenzanlage sein: Mit der nun vorgeschlagenen Regelung kann eine Gemeinde beispielsweise verbindlich festlegen, dass eine 275 Meter hohe Anlage mindestens 1.100 Meter von der Ortschaft entfern sein muss.

„Da, wo größere Anlagen sinnvoll und verträglich sind, sollen sie auch gebaut werden können. Aber wir wollen den Kommunen ein Instrument geben, mit dem sie örtliche Besonderheiten berücksichtigen und Konflikte frühzeitig lösen können. Das kann gerade beim Repowering helfen, Akzeptanz zu erhalten und gleichzeitig mit weniger, aber leistungsfähigeren Anlagen mehr erneuerbaren Strom zu erzeugen“, sagte Blank. Dazu trägt auch bei, dass wir bereits vor einem Jahr per Landesgesetz festgelegt haben, dass die Anlagen in MV auch beim Repowering mindestens 1.000 Meter von der Ortschaft entfernt sein müssen.“

Eine weitere Maßnahme der Landesregierung für eine höhere Akzeptanz der Menschen beim Ausbau der erneuerbaren Energien in Mecklenburg-Vorpommern ist die Neufassung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz, die im Frühjahr dieses Jahres beschlossen wurde. Mit diesem Gesetz wird sichergestellt, dass Gemeinden und Menschen finanziell am Bau von neuen Windenergieanlagen und Solarparks in ihrer Umgebung profitieren können.

Der Gesetzesantrag Mecklenburg-Vorpommerns soll dem Bundesrat zugeleitet und am 25. September 2026 erstmals beraten werden.