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Schwesig: Wir verbessern die Bedingungen für die Feuerwehren

Neustadt-Glewe – Moderne Ausstattung und reibungslose Logistik für die Freiwilligen Feuerwehren: Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und Landrat Stefan Sternberg haben heute gemeinsam den Grundstein für das neue Feuerwehr-Service-Zentrum des Kreises Ludwigslust-Parchim in Neustadt-Glewe gelegt.

„Das Feuerwehr-Service-Zentrum soll die Freiwilligen Feuerwehren im Kreis bei ihrer alltäglichen Arbeit unterstützen. Mit modernster Technik und Ausstattung“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. Im neuen Zentrum könnten Lehrgänge stattfinden, Fahrzeuge gepflegt und geprüft und Materialien gelagert und ausgegeben werden. Auch für den Katastrophenschutz werde die Einrichtung gebraucht.

„Im Brandschutz und insbesondere bei großen Bränden sind Steuerung und Organisation ähnlich wichtig wie die Löscharbeiten vor Ort. Das neue Feuerwehr-Service-Zentrum kann bei großen Einsätzen sofort als Operationszentrale und damit als Drehkreuz für alle logistischen Maßnahmen genutzt werden“, sagte die Ministerpräsidentin weiter. „Wir als Land unterstützen den Bau des Feuerwehr-Service-Zentrums gern mit 10 Millionen Euro.“

Schwesig nutzte ihre Rede, um allen Feuerwehrleuten im Land für ihren Einsatz zu danken. „In unserem Land engagieren sich rund 34.000 Feuerwehrkameradinnen und -kameraden ehrenamtlich in den rund 1.000 freiwilligen Feuerwehren. Sie sind immer da, wenn Hilfe gebraucht wird, gemeinsam mit ihren rund 1000 Kolleginnen und Kollegen von den Berufsfeuerwehren. Auch nachts und am Wochenende. Sie retten Leben, schützen Eigentum und bewahren uns vor Gefahren – ob Brände, Unwetter oder Unfälle. Auch unter Einsatz des eigenen Lebens. Das ist ein wichtiger Dienst an der Gemeinschaft“, sagte die Ministerpräsidentin.

Die Landesregierung stehe an der Seite der Feuerwehren im Land. „Wir haben vor zwei Tagen den neuen Haushalt für die Jahre 2026/27 in den Landtag eingebracht. Damit schaffen wir auch für die Feuerwehren Verlässlichkeit und Stabilität. Wir nutzen weiter die finanziellen Vorteile einer zentralen Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und unterstützen die Freiwilligen Feuerwehren darüber hinaus mit unserem 50-Millionen-Euro-Programm für die Modernisierung der Gerätehäuser“, so Schwesig. Dieses Programm könne mit Mitteln aus dem Sondervermögen Infrastruktur sogar auf 95 Millionen Euro angehoben werden.

Stärkung der Gesundheitsversorgung

Schwerin – Der demografische Wandel und der zunehmende Fachkräftebedarf sind große Herausforderungen für die medizinische Versorgung in einem dünn besiedelten Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern. Mit einer neuen Gesetzesinitiative will die Landesregierung die Gesundheitsversorgung im Land stärken.

Am Dienstag beschloss das Landeskabinett den Entwurf des Gesundheitsunterstützungsgesetzes von Gesundheitsministerin Stefanie Drese, der nun in die parlamentarischen Beratungen geht. Ziel ist es, zusätzliche Absolventinnen und Absolventen der Human-, Zahnmedizin oder Pharmazie für eine Tätigkeit in MV zu gewinnen.

„Wir modernisieren und erweitern damit grundlegend unser Landarztgesetz, das sich bewährt hat, nun aber an die Bedarfe der nächsten Jahre angepasst und weiterentwickelt werden muss“, betonte Drese heute in Schwerin. Das Land vergibt seit fünf Jahren anteilig Medizinstudienplätze an Studentinnen und Studenten, die sich verpflichten, nach Ende ihrer Ausbildung in MV zu arbeiten.

Mit dem neuen Gesetz ist geplant, zukünftig neben den Studienplätzen in Humanmedizin auch solche in Zahnmedizin und Pharmazie an Personen zu vergeben, die langfristig die Versorgung in MV sichern. Zudem sollen anteilig Plätze für den Öffentlichen Gesundheitsdienst bereitgehalten werden. „Ein Teil der Studierenden kann außerdem, anders als bisher, nach der Approbation in unterbesetzte Bereiche der fachärztlichen Versorgung wechseln. Damit stärken wir die Facharztgebiete im Bereich der Augen-, HNO- und Frauenheilkunde sowie Dermatologie, Urologie und Neurologie“, verdeutlichte die Ministerin.

Drese hob hervor, dass im Auswahlverfahren zusätzlich noch stärker auf die persönliche Eignung für eine Tätigkeit im ländlichen Raum geachtet werden soll. Bei den Apothekerinnen und Apothekern, die ohne eine gesetzliche Bedarfsplanung tätig sind, orientiere sich der Gesetzentwurf an der Landesraumentwicklungsplanung und binde die Studienplatzbewerbenden vertraglich an die ländlichen und damit strukturschwachen Räume.

Davon ungeachtet bleibt die Verantwortung für die Sicherstellung der ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung bundesrechtlich bei der Kassenärztlichen Vereinigung und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung. „Als Land leisten wir mit unsere Studienplatzquoten aber eine wirksame Unterstützung“, so Drese.

Die Ministerin hofft auf zügige Beratungen im Landtag und den Ausschüssen, damit bereits im Jahr 2026 Bewerberinnen und Bewerber nach dem neuen Gesetz ausgewählt werden können.

Wie Mitwirkung in der Schule besser gelingt

Schulkongress mit Vertretungen von Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrkräften und der Bildungsverwaltung

Schwerin – Beim Schulkongress haben sich 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Thema „Demokratische Schulkultur und Partizipation“ ausgetauscht. Der Landesschülerrat, der Landeselternrat und das Bildungsministerium hatten gemeinsam zu der Veranstaltung ins Schweriner Schloss eingeladen. Eröffnet wurde der Schulkongress durch den Comedian und ehemaligen Deutschlehrer Johannes Schröder, der als „Herr Schröder“ humorvoll und mit einem Augenzwinkern auf den Lehrerberuf und das Schulleben blickte.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Als Veranstaltungsort haben wir ganz bewusst den Plenarsaal des Landtags gewählt – die Herzkammer der Demokratie. Hier wird Politik für ganz Mecklenburg-Vorpommern gestaltet. Der Austausch und die Debatte, manchmal auch der offene Streit, stehen hier auf der Tagesordnung. Selten sind sich alle einig, aber am Ende gibt es immer ein Ergebnis. Diese Arbeitsweise lässt sich auch auf die Schulen übertragen. Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte haben verschiedene Interessen. Unterschiedliche Sichtweisen sind bereichernd und lassen uns gemeinsam kompromissfähige Lösungen finden. Wichtig ist, zusammen Prozesse zu initiieren und nicht erst zusammenzukommen, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Deswegen tauschen wir uns auf Landesebene regelmäßig aus – im Bildungsrat und im ‚Bündnis für Gute Schule‛, in dem alle Partnerinnen und Partner vertreten sind.“

Prof. Dr. Harald Hantke, Leuphana Universität Lüneburg: „Zur Realisierung von Demokratiebildung als Aufgabe einer ganzheitlichen Schulentwicklung kann es helfen, sich in Anlehnung an die Bauhaus-Bewegung am Grundsatz ‚form follows function‛ zu orientieren. Konkret bedeutet das, sich zunächst bewusst zu machen, was die gesellschaftliche Funktion von Schule ist. Zentral geht es darum, (junge) Menschen auf Basis unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu sozialisieren und zu integrieren.

Dieser Grundfunktion von Schule sollte die Form ganzheitliche Schulentwicklung folgen. Im Sinne der Ganzheitlichkeit sprechen wir hier erstens von demokratischen Schulstrukturen, die sich z. B. in der Art der Steuerung von Schulen oder entsprechenden Schulnetzwerken zeigt, zweitens von einer demokratischen (pädagogischen) Grundhaltung, die sich z. B. in der Art der Kommunikation auf verschiedenen Ebenen zeigt, sowie drittens von Demokratie als Lehr-Lern-Inhalt, der sich auch in Fächern jenseits von Politik zeigt.

Dies benötigt eine entsprechende Professionalisierung des Bildungspersonals, die ja auch im Zentrum des diesjährigen Schulkongresses steht. Wenn wir es gemeinsam schaffen, Demokratiebildung in Form dieser Ganzheitlichkeit an Schulen zu realisieren, werden Schulen ihrer gesellschaftlichen Funktion gerechter und damit potenziell – nochmals mit Bezug zur Bauhaus-Bewegung – Avantgarde in der Sicherung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.“

Felix Wizowsky, Vorsitzender des Landesschülerrates: „Eine echte Mitwirkung fordert das Gegenübertreten auf Augenhöhe, Offenheit und vor allem eine große Kompromissbereitschaft. Mitwirkung sorgt nicht für einfache Lösungen. Ganz im Gegenteil: Der Prozess ist oft steinig. Dafür ist das Endresultat umso besser. Verschiedene Personen, ausgehend aus verschiedensten Lebensrealitäten, arbeiten zielorientiert für das bestmögliche Ergebnis. Das Argument zählt. Nicht, aus welchem Mund dieses stammt. So sieht richtige Mitwirkung aus.“

Tobias Lankow, Vorsitzender des Landeselternrates: „Demokratie und Partizipation bedeuten aktive und maßgebliche Beteiligung an Entscheidungen – Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte, Schulleitung, aber auch Träger und Kommunen müssen Verantwortung übernehmen sowie gemeinsam Schule und das Umfeld gestalten. Schule endet nicht an der Schultür, es ist ein gesamtgesellschaftlicher Prozess. Und Schule ist immer ein Spiegelbild der Gesellschaft. Es geht nicht nur darum, informiert zu werden, sondern aktiv mitzuwirken, Meinungen einbringen zu können und bei Entscheidungen mitzuwirken. Demokratie ist auch nicht immer bequem.

Respekt und ein partnerschaftlicher Austausch zwischen Familien, Schule und Kommune sind entscheidend. Nur wenn alle gehört und aktiv mit eingebunden werden, entsteht Vertrauen und dann ist Schule ein Ort, an dem die Schülerinnen und Schüler sich wohlfühlen und bestmöglich lernen können!“

Um den Austausch zu verbessern, hat das Bildungsministerium verschiedene Klausuren mit den Bildungspartnern durchgeführt. Auf Wunsch des Landeselternrates hat es Elternbefragungen gegeben. Die Empfehlungen zur Nutzung digitaler Geräte in den Schulen sind ebenfalls nach einem breiten Austausch des Bildungsministeriums mit dem Landesschülerrat, dem Landeselternrat und den Schulleitungsvereinigungen und Verbänden entstanden.

Zudem hat das Land verschiedene Vorhaben umgesetzt, um die Mitwirkungsrechte von Schülerinnen und Schülern zu stärken. Der Landesschülerrat hatte angeregt, dass Kinder und Jugendliche verbindlich durch Lehrkräfte angeleitet werden, damit sie ihre Mitwirkung auch wahrnehmen können. Das neue Schulgesetz, das zum 1. August 2025 in Kraft getreten ist, schreibt deshalb die Wahl einer Vertrauenslehrerin bzw. eines Vertrauenslehrers vor. Weiterhin sieht das neue Schulgesetz vor, dass an der Schulkonferenz auch eine Schülervertreterin oder ein Schülervertreter der Jahrgangsstufe 3 und 4 mit beratender Stimme teilnehmen. Außerdem können bereits Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 in die Schulkonferenz gewählt werden. Bisher gab es diese Möglichkeit erst ab der Jahrgangsstufe 7.

Außerdem hat sich das Bildungsministerium mit dem „Bündnis für Gute Schule“ auf ein Drei-Säulen-Modell für Demokratiebildung an Schulen verständigt. Das ganzheitliche Konzept strukturiert die Demokratiebildung an Schulen klar. Einer der drei Schwerpunkte liegt in einer demokratischen Schul- und Unterrichtskultur.

Schulen sollen demnach als lebendige Orte der Demokratie erlebt werden. Schülerinnen und Schüler erfahren Mitbestimmung, Toleranz und gegenseitigen Respekt. Praktische Beispiele sind der Klassenrat zur Förderung der demokratischen Teilhabe, sowie transparente Entscheidungsprozesse und Schülerzeitungen. Lehrkräfte übernehmen hierbei eine Vorbildfunktion und gestalten eine demokratische Schulatmosphäre.

Solidarische Landwirtschaft in M-V

Schwerin – Mit einer neuen Fördermaßnahme unterstützt das Land Mecklenburg-Vorpommern den Aufbau eines landesweiten Netzwerks für Solidarische Landwirtschaft (Solawi). Ziel ist es, die Zusammenarbeit der bestehenden Betriebe zu stärken, Neugründungen zu begleiten und Verbraucherinnen und Verbraucher über die Vorteile dieser besonderen Form des Wirtschaftens zu informieren. Für das Netzwerk stehen bis zu 200.000 Euro zur Verfügung. Die Projektlaufzeit ist vom 1. Januar 2026 bis zum 30. Juni 2029 vorgesehen.

„Die Solidarische Landwirtschaft ist ein Gewinn für beide Seiten: Landwirte erhalten Planungssicherheit, Verbraucherinnen und Verbraucher gesunde, regionale Lebensmittel – und zugleich wächst das Bewusstsein für die Arbeit unserer Landwirtschaft“, betont Klimaschutz- und Agrarminister Dr. Till Backhaus.

Das Netzwerk soll Solawi-Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern künftig enger miteinander vernetzen, regionale Vermarktungsstrukturen aufbauen und Versorgungsketten – etwa auch für die Außer-Haus-Verpflegung – weiterentwickeln. Auch Beratungsangebote, Workshops und Öffentlichkeitsarbeit sind Teil der Förderung.

„Gerade in Zeiten, in denen Regionalität, Nachhaltigkeit und faire Partnerschaften wichtiger denn je sind, wollen wir diese Form der Landwirtschaft gezielt unterstützen. Das Netzwerk hilft, Wissen zu teilen, Betriebe zu begleiten und den Gedanken der Solidarität in die Breite zu tragen“, so Minister Backhaus weiter.

Die Ausschreibung für das Netzwerk läuft vom 15. September bis zum 30. Oktober 2025. Bewerben können sich Kooperationen aus mindestens vier bestehenden Solawi-Zusammenschlüssen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern. Weitere Partner können aus Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft, Forschung, Beratung oder Umweltverbänden stammen.

Bei der Solidarischen Landwirtschaft finanzieren die Mitglieder gemeinsam die jährlichen Betriebskosten einer Landwirtschaft. Im Gegenzug erhalten sie regelmäßig ihren Anteil an der Ernte. So entstehen direkte Partnerschaften zwischen Produzent:innen und Verbraucher:innen, die Planungssicherheit für die Betriebe schaffen und regionale Wertschöpfung fördern.

Hafenkooperation mit Brasilien

Rostock Port und der Hafen Pecém (Brasilien) haben eine Absichtserklärung über eine enge Zusammenarbeit unterzeichnet.

Rostock – Rostock Port und der Hafen Pecém (Brasilien) haben eine Absichtserklärung über eine enge Zusammenarbeit unterzeichnet. Ziel der Vereinbarung ist es, gemeinsam einen Transportkorridor zu entwickeln, über den künftig grüne Energie und grüne Produkte aus Brasilien nach Deutschland und Osteuropa importiert werden können. Zudem soll die Kooperation Investitionen im Industrie- und Hafenkomplex Pecém unterstützen.

Staatssekretär Jochen Schulte hatte den Hafen Pecém im Oktober 2024 gemeinsam mit Rostock-Port-Geschäftsführer Dr. Gernot Tesch besucht. Anlass war die Reise von Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig nach Brasilien, bei der Schulte die Wirtschaftsdelegation leitete. „Das daraus nun eine konkrete Kooperation hervorgegangen ist, zeigt, dass diese Reisen konkrete Chancen für unsere Wirtschaft eröffnen“, betonte Schulte.

Die Vereinbarung zwischen Rostock Port und der Entwicklungsgesellschaft des Industrie- und Hafenkomplexes Pecém (CIPP) hat zunächst eine Laufzeit von zwei Jahren. Sie ist als Absichtserklärung (Memorandum of Understanding, MoU) angelegt und bildet die Grundlage für eine vertiefte Zusammenarbeit in den Bereichen Wasserstoff, Logistik und Investitionen.

„Pecém entwickelt sich zu dem zentralen Wasserstoff-Hub Brasiliens. Rostock ist einer der Zukunftshäfen für grüne Energien in Deutschland. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass die Energiewende nicht an Grenzen haltmacht, sondern international gedacht wird“, sagte Schulte.

Dr. Gernot Tesch, Geschäftsführer von Rostock Port, erklärte: „Für uns ist die Kooperation mit Pecém eine strategische Partnerschaft. Rostock kann so seine Rolle als wichtiger Energieerzeugungs und -importhafen weiter ausbauen. Gleichzeitig gewinnen wir Zugang zu einem der spannendsten Standorte für grüne Energie weltweit. Das ist eine Chance, die wir aktiv gestalten wollen.“

Der Industrie- und Hafenkomplex Pecém im Bundesstaat Ceará gilt als einer der wichtigsten Standorte für die künftige Produktion von grünem Wasserstoff in Brasilien. Aufgrund seiner Lage und Infrastruktur könnte er sich zu einer logistischen und industriellen Drehscheibe im Nordosten des Landes entwickeln. Bereits heute bestehen zahlreiche Projekte für die Produktion von grünem Wasserstoff und Ammoniak.

Kommunen im Fokus

Land bleibt verlässlicher Partner in schwierigen Zeiten

Schwerin – Mit einer verlässlichen Finanzpolitik sorgt das Land seit Jahren dafür, dass die Kommunen Mecklenburg-Vorpommerns handlungsfähig bleiben – auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.

„Die Kommunen sind das Rückgrat unserer Demokratie. Schulen, Kitas, Feuerwehren, Krankenhäuser: überall dort, wo Menschen leben, wirken Kommunen. Deshalb ist es uns als Land ein wichtiges Anliegen, sie nachhaltig zu stärken“, betont Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Mit der Reform des Finanzausgleichsgesetzes im Jahr 2020 hat Mecklenburg-Vorpommern die kommunale Finanzausstattung dauerhaft verbessert – um mehr als 300 Millionen Euro jährlich. Parallel sorgt der kommunale Entschuldungsfonds seit Jahren für Entlastung: Bis 2030 sollen alle kommunalen Wohnungsbaualtschulden abgebaut sein. Zur Unterstützung der Kommunen beim Haushaltsausgleich stehen im kommunalen Entschuldungsfonds zusätzlich jährlich 25 Millionen Euro zur Verfügung.

Auch beim Thema Investitionen ist Mecklenburg-Vorpommern im bundesweiten Vergleich Spitze: Die Kommunen erreichten 2024 mit 17,3 Prozent erneut die zweithöchste Investitionsquote aller Bundesländer, nur Bayern lag knapp davor.

Im Juli 2025 hat das Land beim MV-Investitionsgipfel die Verteilung von rund 1,92 Milliarden Euro aus dem neuen Infrastruktur-Sondervermögen mit den kommunalen Partnern vereinbart. Davon fließen 60 Prozent direkt an die kommunale Ebene und werden dort u.a. für Schulbau, Digitalisierung, Feuerwehrgerätehäuser, Krankenhausinvestitionen oder nachhaltige Mobilität genutzt.

„Wir investieren gemeinsam in die Zukunft – und zwar dort, wo es für die Menschen spürbar ist: in Schulen, Straßen, Feuerwehren und Krankenhäuser. Unsere Devise lautet: weniger Bürokratie, mehr Wirkung“, so Minister Dr. Geue. „Deshalb setzt sich die Landesregierung auch auf Bundesebene für Planungsbeschleunigung und vereinfachte Vergaberegeln ein. Uns ist es wichtig, dass die finanziellen Mittel möglichst schnell und unkompliziert vor Ort ankommen.“

Gleichzeitig sieht sich das Land in der Verantwortung, wenn finanzielle Risiken drohen. Durch die geplanten Steuerentlastungen des Bundes im Zusammenhang mit dem sogenannten „Investitionsbooster“ wären auf kommunaler Ebene rund 160 Millionen Euro an Steuermindereinnahmen angefallen. Mecklenburg-Vorpommern hat deshalb erfolgreich darauf gedrungen, dass der Bund diese Ausfälle vollständig ersetzt. Die vom Bund vorgesehene Überkompensation von 44 Millionen Euro bleibt vollständig bei den Kommunen.

„Wir lassen unsere Kommunen nicht im Regen stehen – auch wenn wir als Land dafür eigene Einbußen in Kauf nehmen müssen“, stellt Dr. Geue klar. „Für die Planung der weiteren kommunalen Finanzausstattung werden wir bald zu einem Kommunalgespräch einladen. Wir wissen natürlich, dass viele Kommunen finanziell sehr unter Druck stehen. Deshalb werden wir im Kommunalgespräch nach Wegen suchen, wie das Land hier punktuell noch weiter unterstützen kann.“

Innenminister Christian Pegel betont die enge Partnerschaft zwischen Land und Kommunen bei der Umsetzung des kommunalen Finanzausgleichs. Gemeinsam mit den Kommunalen Landesverbänden wurde im Juli 2025 das umfangreiche Gutachten zum Finanzausgleich veröffentlicht, das alle Verteilungsinstrumente wissenschaftlich untersucht hat. Die Landesregierung und die Kommunen haben sich darauf verständigt, die Ergebnisse weitgehend umzusetzen.

„Land und Kommunen sind eine Schicksalsgemeinschaft. Wir profitieren gemeinsam von wachsenden Einnahmen – und wir müssen auch gemeinsam Einnahmerückgänge verkraften. Entscheidend ist, dass die Verteilung der Mittel nach klaren, nachvollziehbaren Regeln erfolgt und von allen Kommunen überprüft werden kann. Eingriffe zugunsten des Landeshaushaltes gibt es nicht“, so Innenminister Christian Pegel.

Bereits Ende 2024 hatten sich Landesregierung und Kommunen auf die Verteilung der Landeszuweisungen für die kommenden Jahre verständigt.

„Die Teilgröße der Schlüsselzuweisungen entwickelt sich besser als vom Städte- und Gemeindetag dargestellt. Maßgebend für die kommunalen Haushalte ist jedoch die Gesamtentwicklung der Finanzausstattung aus Steuern und Finanzausgleichsleistungen. Der aktuelle Planungsstand entspricht insoweit den mit den Kommunalen Landesverbänden im Kommunalgespräch 2024 besprochenen Beträgen“, erklärt Innenminister Pegel.

So erhöht das Land ab 2026 die Zuweisungen für übertragene Aufgaben um fast 40 Millionen Euro, was einem Plus von 14 Prozent entspricht. Auch die kommunalen Steuereinnahmen entwickeln sich besser.

Der Innenminister betont, dass die finanzielle Lage zwar angespannt bleibe, die Situation jedoch nicht so dramatisch sei, wie öffentlich behauptet: „Wir teilen uns die finanziellen Folgen der Wirtschaftskrise und des Zensus 2022 partnerschaftlich – Land und Kommunen stehen dabei fest zusammen.“

Verlängerung der Mietpreisbremse Rostock und Greifswald

Schwerin – Die Landesregierung hat heute beschlossen, mit der Verbandsanhörung das Verfahren zur Verlängerung der Mietpreisbremse für die Universitätsstädte Rostock und Greifswald einzuleiten. Im Juli dieses Jahres war das Bundesgesetz zur Verlängerung der Mietpreisbremse in Kraft getreten. Damit war die bisher geltende Befristung der Mietpreisbremse bis zum Jahresende 2025 in der Landesverordnung nicht mehr notwendig, sie soll künftig bis zum 30. September 2028 wirken.

„Da sich die Lage auf den Wohnungsmärkten in beiden Städten kurzfristig nicht entspannen wird, ist die Verlängerung nur folgerichtig. Mieterinnen und Mieter haben bereits gezeigt, dass sie die Mietpreisbremse aktiv nutzen – sei es bei neuen Mietverträgen oder bei Mieterhöhungen. Deshalb setzen wir das Instrument konsequent fort und haben die zeitliche Wirksamkeit der bereits erlassenen Mietpreisbremse auf das volle Maß der maximalen Laufzeit von fünf Jahren in der bestehenden Rechtsverordnung verlängert“, sagt Landesbauminister Christian Pegel und ergänzt:

„Wir wissen, dass viele Menschen sich Sorgen machen, ob sie ihre Miete noch bezahlen können. Mit der Verlängerung der Mietpreisbremse schaffen wir Sicherheit und setzen ein klares Signal: Wohnen muss bezahlbar bleiben.“

Der Bundestag hat die Mietpreisbremse kürzlich bis Ende 2029 verlängert und damit den rechtlichen Rahmen für die Länder geschaffen. Mecklenburg-Vorpommern möchte von der Verlängerungsmöglichkeit Gebrauch machen, um die Menschen in Rostock und Greifswald weiterhin zu entlasten.

Die Mietpreisbremse sorgt dafür, dass bei einem neuen Mietvertrag die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Ziel ist es, Mieterinnen und Mieter in angespannten Wohnungsmärkten vor überhöhten Mieten zu schützen.

Ausnahmen gelten unter anderem für Neubauten oder umfassend modernisierte Wohnungen, damit Investitionen in neuen Wohnraum weiterhin attraktiv bleiben.

Jugendschutz vor Glücksspiel auch im digitalen Bereich

Drese stellt Bundesratsantrag zu Lootboxen vor

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat heute auf der Landespressekonferenz gemeinsam mit der Geschäftsführerin der Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen (LAKOST) Birgit Grämke eine Bundesratsinitiative des Landes vorgestellt, mit der der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor glücksspielartigen Mechanismen in Videospielen verbessert werden soll.

Im Mittelpunkt der Bundesratsinitiative stehen dabei die sogenannten Lootboxen.  Diese virtuellen Schatztruhen versprechen unter anderem ein schnelleres Vorankommen im Spiel, das Freischalten besonderer Charaktere oder auch seltene Ausrüstungsgegenstände. Bezahlt werden sie jedoch in der Regel durch den Tausch von echtem Geld in eine spieleigene Währung oder direkt per In-App-Kauf.

„Digitale Spiele sind aus der Lebenswelt junger Menschen nicht mehr wegzudenken. Das ist auch grundsätzlich gar nichts, was man verteufeln muss, sofern es zeitlich begrenzt und kindgerecht bleibt. Sorge bereitet uns hingegen, dass es im Internet oft keine Regeln gibt, die im echten Leben selbstverständlich sind“, begründete Drese die Initiative aus MV.

„In der digitalen Welt ist weitestgehend akzeptiert, dass glücksspielähnliche Mechanismen zum Spielerlebnis dazugehören. Es ist daher für mich wenig überraschend, dass laut einer Studie der Universität Graz mehr als 40 Prozent der 10 bis 19-jährigen In-Game-Käufe tätigen mit teilweise fatalen Folgen“, so Drese.

Studien zeigten: Wenn es schon früh normal ist, Geld für Spiele einzusetzen, dann ist die Gefahr deutlich erhöht auch später diese Verhaltensweisen zu zeigen bis hin zur Spielsucht und Überschuldung.

Drese: „Wir wollen mit unserer Initiative in Berlin erreichen, dass das Glücksspielrecht mit dem Jugendschutzrecht harmonisiert wird, um Lootboxen im Sinne des Kinder- und Jugendrechtes regulieren zu können. Für diese Regulierung schlagen wir auch gleich verschiedene Maßnahmen vor, darunter eine Verpflichtung zur transparenten Offenlegung von Gewinnchancen und den Inhalten der Lootboxen, verpflichtende Warnhinweise zu den Gefahren von Glücksspiel, wie sie zum Beispiel auch bei Werbung für Lottoanbieter gilt und wir regen auch eine verbindliche Altersverifikation ab 18 Jahre für alle Spiele an, die Lootboxen beinhalten.“

Ergänzt werden sollen diese Maßnahmen durch eine bessere Aufklärung, zum Beispiel in Form von Lehrplänen zur Medienbildung in Schulen, die um Lootboxen und Pay-2-Win-Mechanismen ergänzt werden

Birgit Grämke von der LAKOST MV betonte, dass Lootboxen eine modern und jugendgerecht verpackte Form von Glücksspiel sind, weil der Inhalt auf Zufall basiert und Spieler immer wieder zum Bezahlen verleitet werden. Besonders problematisch sei, dass die Lootboxen rund um die Uhr für jeden erreichbar sind.

„Insbesondere Jugendliche durchschauen das perfide Spiel der Industrie am schwierigsten und glauben schneller als Erwachsene, dass das Glück mit dem nächsten Kauf zum Greifen nah ist“, sagte Grämke. „Da die Reifung des menschlichen Gehirns erst kurz nach der Volljährigkeit abgeschlossen ist, brauchen wir Regelungen, die unsere Kinder und Jugendlichen wirksam schützen. Deutschland muss sich dringend ein Vorbild an Belgien und den Niederlanden nehmen. Dort sind Lootboxen schon seit 2018 als illegales Glücksspiel eingestuft und die Gamingindustrie muss ihre Spiele seitdem entsprechend für diese beiden Länder anpassen – sehr gerne zukünftig auch für Deutschland!“