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Bestenehrung

Schwerin – Wirtschaftsminister Harry Glawe hat am Montag in Schwerin Zeugnisse an die besten Absolventen der IHK-Sommerprüfungen 2021 überreicht. Insgesamt hatten sich fast 1.100 Auszubildende den Facharbeiterprüfungen gestellt; 51 Absolventen erhielten eine Ehrung.

„Die Absolventen der diesjährigen Abschlussprüfungen hatten neben den hohen Prüfungsanforderungen eine weitere Herausforderung zu bewältigen. Ein Teil der Ausbildung und die Prüfungen wurden unter Pandemiebedingungen absolviert. Das hat von Unternehmen und Mitarbeitern viel gefordert. Umso höher sind die herausragenden Leistungen zu werten. Zugleich zeigt dies den Arbeitgebern, dass sie auf leistungsbereite, engagierte junge Menschen treffen, die die Zukunft der Unternehmen mitbestimmen. Qualifizierte Mitarbeiter werden dringend gebraucht, da der Fachkräfteengpass im Land sich in den nächsten Jahren verschärfen wird“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Die Absolventen kamen aus den Berufen Anlagenmechaniker, Biologielaborant, Elektroniker für Betriebstechnik, Fachinformatiker Systemintegration, Fachkraft für Lebensmitteltechnik, Fertigungsmechaniker, Hotelfachfrau, Industriekaufmann, Industriemechaniker, Kaufmann für Büromanagement, Kaufmann für Marketingkommunikation, Kaufmann im Einzelhandel, Kaufmann im Gesundheitswesen, Kaufmann im Groß- und Außenhandel, Mediengestalter Digital und Print, Medienkauffrau Digital und Print, Medientechnologe Druck, Mechatroniker, Veranstaltungskaufmann sowie Verfahrensmechaniker für Kunststoff und Kautschuk.

„Der Wandel der Arbeitswelt, vor allem die steigende Digitalisierung zieht Veränderungen nach sich. Um diese Herausforderungen zu bewältigen, lohnt es sich, sich auch zukünftig weiterzubilden oder Zusatzqualifikationen zu erwerben. Eine Investition in Weiterbildung und Qualifizierung ist die Basis für die weitere berufliche Entwicklung. Das Wirtschaftsministerium fördert das mit Bildungschecks oder über das Meister-Extra“, sagte Glawe.

Die Förderung berufsbegleitender Qualifizierungsmaßnahmen wird über die Qualifizierungsrichtlinie mit zwei Maßnahmenbereiche umgesetzt, über Bildungsschecks und unternehmensspezifische Weiterbildungsmaßnahmen. Seit dem Jahr 2015 wurden insgesamt 3.027 Förderanträge auf Bildungsschecks in Höhe von rund 4,5 Millionen Euro bewilligt.

Bei den unternehmensspezifischen Weiterbildungsmaßnahmen werden Unternehmen unterstützt bei der Durchführung speziell auf sie zugeschnittener Weiterbildungsprojekte. Förderfähig sind Analysen des Qualifizierungsbedarfs im Zusammenhang mit Kompetenzfeststellungen der Beschäftigten (Beratung) bzw. nur Kompetenzfeststellungen (Beratung) als auch konkrete Schulungsmaßnahmen. Zudem kann jeder erfolgreiche Absolvent der beruflichen Weiterbildung zum Handwerksmeister oder Industriemeister das Meister-Extra des Wirtschaftsministeriums erhalten. Mit dem Meister-Extra soll das persönliche Engagement für die Meisterqualifikation anerkannt und der Meister-Titel als Gütesiegel für die Qualität im Handwerk und in der Industrie in Mecklenburg-Vorpommern gestärkt werden. Im Jahr 2020 erhielten 215 Meister die Unterstützung.

„Die kontinuierliche Ausbildung zeitgemäßer Kompetenzen ist ein wesentlicher Aspekt der Fachkräftesicherung in Unternehmen. So kann es Unternehmen gelingen, notwendige Veränderungsprozesse gemeinsam mit den eigenen Mitarbeitern zukunftssicher zu gestalten“, sagte Glawe.

Die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin vertritt für etwa 25.000 Mitgliedsunternehmen die Interessen der gewerblichen Wirtschaft ihres Bezirks in den Landkreisen Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg sowie in der Landeshauptstadt Schwerin. Zum 31.08.2021 wurden nach Angaben der IHK 1.151 neue Ausbildungsverträge eingetragen, davon 326 in gewerblichen Berufe und 825 in kaufmännischen Berufen.

Forschung: Internationale Zusammenarbeit

Schwerin – Die Landesregierung investiert zukünftig stärker in die europäische Kooperation von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern. Forscherinnen, Forscher, Künstlerinnen und Künstler, aber auch Studierende und Promovierende können künftig ein Stipendium von 1.500 Euro erhalten. Bislang lag der Betrag bei 1.000 Euro. Das ist eine Anhebung um 50 Prozent.

„Die Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern und Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Ausland wird dadurch gestärkt“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Wir ermöglichen es damit qualifizierten Nachwuchskräften aus unserem Land, in noch engeren Kontakt zu ihren europäischen Kolleginnen und Kollegen zu treten. Gleichzeitig werden auch Studierende, Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler, Künstlerinnen und Künstler europäischer und nicht-europäischer Hochschulen und Forschungseinrichtungen gefördert, wenn sie auf Vorschlag unserer Professorinnen und Professoren in Projekten und in Arbeitsprogrammen an unseren Hochschulen und in unseren Forschungseinrichtungen mitwirken.“

Zentrale Punkte der Förderung sind die Stärkung wissenschaftlicher Kontakte. Insbesondere um die Vorphase für Anträge nach europäischen Forschungsprogrammen vorzubereiten. Ebenso kann Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftlern, Künstlerinnen und Künstlern für den Lebensunterhalt und die Unterkunft an einem europäischen oder nicht-europäischen Wissenschaftsstandort ein Stipendium in Höhe von maximal 1.500 Euro in Abhängigkeit von der Dauer des Aufenthalts auf Antrag gewährt werden. Studierende und Promovierende können während des Studiums und während ihrer Promotionsphase gefördert werden.

Studierenden kann für den Lebensunterhalt und die Unterkunft an einem europäischen oder nicht-europäischen Wissenschaftsstandort ein Stipendium in Höhe des maximalen BAföG-Höchstsatzes in Abhängigkeit von der Dauer des Aufenthalts auf Antrag gewährt werden. Auch Reisekosten werden bezuschusst.

Die Förderung kann nur gewährt werden, wenn keine Mittel anderer Wissenschaftsorganisationen oder Dritter für den Aufenthalt bzw. die Reisekosten in Anspruch genommen werden.

Ortskräfte aus Afghanistan

Humanitäre Hilfe für Schutzbedürftige aus Afghanistan / Behörden schauen bei Ausgeflogenen genau hin

Schwerin – Die Aufnahme und Verteilung der aus Afghanistan evakuierten Ortskräfte und deren Familien sowie weiterer nach der Machtübernahme der Taliban schutzbedürftiger Personen (afghanische Journalistinnen und Journalisten, Menschenrechtlerinnen und Menschenrechtler sowie Mitarbeitende von NGOs) wird nach ihrer Ankunft in Deutschland vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gesteuert.

Mecklenburg-Vorpommern hatte in der Zeit vor der militärischen Evakuierung durch die Bundeswehr bereits 33 Personen einschließlich der engsten Familienangehörigen aufgenommen. Im Rahmen der Evakuierungsflüge aus Kabul kamen bis heute weitere 27 Personen einschließlich Familienangehörige nach Mecklenburg-Vorpommern.

Bei den Personen, die das reguläre Ortskräfteverfahren durchlaufen haben, wurde die Sicherheitsüberprüfung noch in Afghanistan durchgeführt. Die Zustände am Kabuler Flughafen ließen später ein Regelverfahren nicht mehr zu. Daher wurden alle afghanischen Staatsangehörige, die mit Evakuierungsflügen nach Deutschland eingereist sind, bei Ankunft an einem deutschen Flughafen im Rahmen des Einreiseverfahrens sicherheitsüberprüft.

Hierbei wurden zwei afghanische Staatsangehörige festgestellt, die einen Bezug nach Mecklenburg-Vorpommern haben.

Eine Person trat mehrfach allgemeinpolizeilich in Erscheinung, erhielt 2020 einen Strafbefehl wegen eines begangenen Hausfriedensbruches und wurde im Februar 2021 nach Afghanistan abgeschoben. Aktuell liegt strafrechtlich gegen diese Person nichts vor.

Eine zweite Person, die einen fortbestehenden Aufenthaltstitel für Deutschland hat, trat ebenfalls allgemeinpolizeilich in Erscheinung. Nach hiesiger Erkenntnislage sind zwei Ermittlungsverfahren in Deutschland gegen die Person noch anhängig. In einem Fall handelt es sich um ein Betrugsverfahren der Staatsanwaltschaft Schwerin. In einem weiteren Fall handelt es sich um ein Verfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall, das in einem anderen Bundesland geführt wird.

Erkenntnisse zu politisch motivierten bzw. religiös motivierten Straftaten liegen in beiden Fällen nicht vor.

Waldstiftung M-V arbeitsbereit

Jatznick – Bestandteil der Landesinitiative „Unser Wald in MV“ ist die Gründung einer Waldstiftung mit einem Stiftungsvermögen von 2 Mio. Euro. Nachdem am 13.08.2021 die Waldstiftung Mecklenburg-Vorpommern ihre Rechtsfähigkeit erlangt hat, hat heute in Jatznick das Kuratorium die Gründung der neuen Stiftung vollzogen.

Satzungsgemäß gehören dem Kuratorium Forstminister Dr. Till Backhaus und Bildungs­ministerin Bettina Martin an. Als drittes Mitglied wurde der Geschäftsführer der Fachagentur für nachwachsende Roh­stoffe (FNR), Dr. Andreas Schütte, berufen.

Hauptzweck der gemeinnützigen Stiftung ist der Flächen­erwerb für Neuaufforstungen und Bildungsangebote zu Wald- und Klimaschutz. Um entsprechende Synergien nutzen zu können, ist eine enge Anbindung an die Landesforstanstalt vorgesehen. So wird laut Stiftungssatzung der jeweilige Vorstand der Landesforstanstalt gleichzeitig der Geschäftsführer der Waldstiftung Mecklenburg-Vorpommern sein.

„Damit die Stiftung ihre Arbeit noch in diesem Jahr auf­nehmen kann, hat das Kuratorium heute die Geschäfts­führung beauftragt, die Arbeitsfähigkeit der Stiftung her­zustellen und für den Herbst die erste ordentliche Sitzung des Kuratoriums vorzubereiten“, nannte Backhaus als Ergebnis der Gründungssitzung.

Als erste Projekte sind vorgesehen, Neuaufforstungen von Schulwäldern und die Begleitung deren ökologischen Entwicklung im Schulunterricht zu ermöglichen sowie ein landesweites Angebot für Ganztagsschulen zur Ausbildung von Juniorförstern nach dem Vorbild eines erfolgreichen Pilotprojekts auf Rügen zu entwickeln.

Polder Eisenhammer

Streit um Renaturierung beigelegt

Greifswald – Das Land Mecklenburg-Vorpommern und der BUND MV haben bislang strittige Punkte bei der derzeit laufenden Renaturierung des Polders Eisenhammer geklärt und wesentliche Punkte in einer Vereinbarung festgeschrieben. Diese wurde heute am Sperrwerk in Greifwald von Umweltminister Dr. Backhaus und von der Vorstandsvorsitzenden des Landesverbandes des BUND MV, Frau Baier unterzeichnet. Damit ist der Weg für eine zwischen Land und BUND abgestimmte Renaturierung des etwa 62 Hektar großen Gebietes mit Salzwiesen nördlich des Rycks nun geebnet.

Entsprechend den Planunterlagen werden der am Kohlgraben sowie am Ryck gelegene Sommerdeich sowie der östliche Teil des Rosentaldeichs zurückgebaut und die umliegenden Gräben mit dem Ryck verbunden. Somit ist das Ein- bzw. Ausströmen von Wasser in die Fläche des derzeitigen Polders Eisenhammer wieder möglich.

Der westliche Teil des Rosentaldeiches bleibt, wie in den Planunterlagen vorgesehen, erhalten. Allerdings wird nach Hinweisen des BUND auf die Schlitzung des Rosentaldeiches verzichtet. Grund dafür ist, dass sich der Deich in den vergangenen Jahren zu einem wertvollen Lebensraum von geschützten Biotopen und Lebensraumtypen entwickelt hat. Das hat eine umfassende Kartierung des Umweltverbandes ergeben.

Umweltminister Dr. Backhaus begrüßt das Übereinkommen im Interesse des Artenschutzes: „Ich bin froh, dass sich meine Fachleute mit dem BUND konstruktiv ausgetauscht und eine Lösung erarbeitet haben, die Artenschutz und Hochwasservorsorge gleichermaßen berücksichtigen. Auch wenn die Verhandlungen sicher nicht immer einfach waren, am Ende zählt das Ergebnis.“

Auch haben sich das Land und der Umweltverband darauf verständigt, im Rahmen der Baumaßnahme abgetragenen Oberboden nicht mit gebietsfremden Pflanzen zu bestücken, sondern der natürlichen Selbstbegrünung zu überlassen. Spätestens bis Ende Februar 2022 wird einmalig ein Teil der vorhandenen standortuntypischen Bäume wie z.B. Hybridpappeln entnommen. Mittelfristiges Ziel ist eine für Salzwiesen typische Öffnung der Landschaft. Dazu wird es noch gemeinsame Abstimmungen vor Ort mit der unteren Naturschutzbehörde geben.

Der BUND hat zur Verbesserung wertvoller Lebensraumtypen eine Reihe weiterer Maßnahmen vorgeschlagen, die jedoch nicht Teil der aktuell laufenden Maßnahmen des Landes sind. Sie sollen mit Begleitung des Ministeriums zu einem späteren Zeitpunkt in enger Abstimmung mit der Hansestadt Greifswald, dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern und privaten Dritten diskutiert werden.

Die Bewirtschaftung des Polders Eisenhammer wird zukünftig in Verantwortung der Hansestadt Greifswald neu geregelt. Zu den Details der künftigen Bewirtschaftung soll es noch Abstimmungen zwischen der Hansestadt und dem Land M-V unter Einbeziehung des BUND geben.

Nach Ende der Diskussionen zum Renaturierungsvorhaben des Landes verfolgen nun alle Beteiligten gemeinsam das Ziel, die Lebensgrundlagen für gefährdete und geschützte Arten im Polder Eisenhammer und seiner Umgebung zu verbessern.

Soziale und gesundheitliche Beratung

Schwerin – Kontinuität bei den sozialen und gesundheitlichen Beratungsangeboten: Sozialministerin Stefanie Drese hat mit allen sechs Landkreisen Zuweisungsvereinbarungen zur finanziellen Neustrukturierung der Beratungslandschaft ab dem Jahr 2022 abgeschlossen. Auch mit den beiden kreisfreien Städten, der Hansestadt Rostock und der Landeshauptstadt Schwerin, strebt das Sozialministerium eine zeitnahe Unterzeichnung an.

„Die sozialen und gesundheitlichen Beratungsangebote sind gesichert. Der Zeitplan bleibt erhalten und setzt den Beschluss des Landtages um“, betonte Ministerin Drese. „Damit erhalten Menschen, die auf Rat und Hilfen angewiesen sind, in allen Regionen unseres Landes weiterhin Unterstützung von qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach festgelegten Standards“, so Drese.

Auch für die Beraterinnen und Berater und deren Träger in den sechs Landkreisen besteht nach Ansicht von Ministerin Drese nun endgültig Klarheit und Sicherheit. Durch die Neustrukturierung der Finanzstrukturen ergäben sich zukünftig deutliche Verbesserungen für die Beschäftigten.

„Wir kommen weg von der bisherigen, zumeist einjährigen, kleinteiligen Projektförderung hin zur mehrjährigen Leistungsvereinbarung“, so Drese. Die Landesmittel werden ab 2022 an die Landkreise und kreisfreien Städte ausgereicht zur Weiterleitung an die Träger. Drese: „Das Land stellt den dafür zuständigen Landkreisen und kreisfreien Städten künftig steigende freiwillig eingesetzte Landesmittel auf der Grundlage der Zuweisungsvereinbarungen zur Verfügung.“

Gute Nachbarschaft mit Polen

Dahlemann: Mit dem Baltic Philharmonic Orchestra feiern wir gute Nachbarschaft

Stettin – Anlässlich eines Konzerts des Baltic Philharmonic Orchestra am Sonntag in Stettin hat der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann die gute Entwicklung der Metropolregion gewürdigt.

„In diesem Jahr feiern wir 30 Jahre deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag. Mit viel Engagement auf deutscher und polnischer Seite ist es uns gelungen, ihn mit Leben und Freude zu erfüllen, Projekt für Projekt und Tag für Tag. Ob bei der Arbeit, beim Sport oder im ganz persönlichen Bereich sind wir uns nähergekommen. Wir haben Vorurteile abgebaut und unsere Geschichten kennengelernt. Auf diese erfolgreiche Entwicklung können wir alle gemeinsam stolz sein.“

In diesem Prozess habe gerade Kunst und Kultur eine große Rolle gespielt. Dahlemann: „Es bereitet uns allen große Freude, dass gerade die jungen Musikerinnen und Musiker des Baltic Philharmonic Orchestra aus dem gesamten Ostseeraum das Jubiläum des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages und unserer gemeinsamen Zusammenarbeit mit einem Konzert feiert. Auch das ist Beleg dafür, wie wir hier am Stettiner Haff diesseits und jenseits vorangekommen sind und Freundschaft geschlossen haben. Ich freue mich auf das hochkarätige Ereignis.“

Bei dem Konzert am Sonntag werden Werke von Jan Sibelius, Arvo Pärt und Tschaikowski gespielt. Baltic Sea Philharmonic ist ein einzigartiges Projekt, das Musiker aus Dänemark, Estland, Finnland, Deutschland, Litauen, Lettland, Norwegen, Polen, Russland und Schweden zusammenbringt. Jedes Konzert ist eine musikalische Entdeckungsreise.

Denkmalpreisträger 2021 ausgezeichnet

Recknitz – Kulturministerin Bettina Martin hat heute bei der landesweiten Eröffnungsveranstaltung am Tag des offenen Denkmals® in der RECKNITZ – Kultur.Feldstein.Kirche den diesjährigen Denkmalpreis verliehen. Der Friedrich-Lisch-Denkmalpreis geht an den Förderverein Renaissanceschloss und Museum Gadebusch e. V. für vorbildliche Leistungen zur Rettung und zum Erhalt der Schlossanlage in Gadebusch. Der Friedrich-Lisch-Denkmalpreis ist mit 4.000 Euro dotiert.

„Dem Förderverein Renaissanceschloss und Museum Gadebusch e. V. gehören über 100 Mitglieder aus Stadt, Landkreis und allen Bundesländern an“, sagte Kulturministerin Martin. „Der Verein hat in den vergangenen Jahren gemeinsam mit Bürgerinnen, Bürgern, Stadtvertreterinnen und Stadtvertretern in Gadebusch Vorbildliches zur Rettung und Erhaltung der Schlossanlage in Gadebusch geleistet. Die Mitglieder haben in der Stadt und in der Region durch ihre außerordentlich motivierte, vielseitige und erfolgreiche Arbeit eine große Wirkkraft für den Denkmalschutz. Ich gratuliere den Preisträgerinnen und Preisträgern, die nicht nur die Museumsanlage erhalten, sondern das Schloss auch für attraktive kulturelle Angebote nutzen wollen“, so Martin.

Die Lobende Erwähnung erhält in diesem Jahr Prof. Manfred Schukowski für die kulturgeschichtliche Aufarbeitung der Astronomischen Uhr in der Kirche St. Marien Rostock. Die Lobende Erwähnung ist mit 300 Euro dotiert.

„Professor Manfred Schukowski beschäftigt sich seit vielen Jahren wissenschaftlich mit Astronomischen Uhren entlang der Ostseeküste“, erläuterte die Kulturministerin. „Zahlreiche seiner Publikationen widmen sich diesem Thema. Professor Schukowski gelang in einzigartiger Weise die kulturgeschichtliche Aufarbeitung der Bedeutung eines wichtigen Rostocker Zeitzeugnisses, der Astronomischen Uhr in St. Marien. Die Betrachtung dieser Uhr in Zusammenhang mit der Entwicklung des Bürgertums in der Stadt und der Hanse sowie der Vergleich mit anderen Uhren im Ostseeraum sind sein besonderes Verdienst. Seine Arbeit findet international Anerkennung. Seine Erkenntnisse helfen dabei, die Astronomische Uhr für die deutsche Tentativliste zum Weltkulturerbe vorzuschlagen“, betonte Martin.

Der Tag des offenen Denkmals® steht in diesem Jahr unter dem Motto „Sein & Schein – in Geschichte, Architektur und Denkmalpflege“. In Deutschland sind viele historische Bauten und Stätten geöffnet, die sonst nicht oder nur teilweise zugänglich sind. Denkmalpfleger berichten in fachkundigen Führungen über ihre Tätigkeitsfelder in der Denkmalpflege. Archäologen, Restauratoren und Handwerker demonstrieren historische Handwerkstechniken vor Ort und lenken den Blick auf das Detail. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz als bundesweite Koordinatorin stellt in diesem Jahr das Verhältnis zwischen Mensch und Denkmal in den Mittelpunkt. Illusionistischen Malereien, Materialimitaten und Restaurierungen gilt es dabei auf den Grund zu gehen.