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Autor: Rügenbote

Zukunftsmarkt Schiffsrecycling

Backhaus sieht Potenzial in Werftstandorten

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus, u.a. zuständig für den Immissionsschutz und die Abfallwirtschaft, hält die historischen Werftstandorte in Mecklenburg-Vorpommern für geeignet, um sich im Bereich Schiffsrecycling zukunftsfähig aufzustellen. Derzeit gibt es in Deutschland keine nach EU oder Bundesrecht zugelassene Schiffsrecyclinganlage. „Die Werften in MV wären dazu technisch sicherlich in der Lage, besitzen aber nicht die behördliche Zulassung“, sagte Backhaus heute im Rahmen der Landtagssitzung in Schwerin.

„Das ist aber wichtig, da es beim Schiffsrecycling nicht nur um den Rückbau, sondern eben auch um den Umgang und die Entsorgung gefährlicher Abfälle, wie Altöl, Asbest oder Antifoulinganstriche, sowie das Recycling von Stahl geht. Das heißt, rechtliche Belange des Umweltschutzes sind zu berücksichtigen“, führte er aus. Diese gefährlichen Abfälle müssen in speziell zugelassenen Anlagen behandelt werden. So sieht es das Bundes-Immissionsschutzgesetz vor.

Derzeit wird die 4. Bundes-Immissionsschutzverordnung überarbeitet und dabei das Schiffsrecycling als eigene Genehmigungsziffer erweitert. „Die Genehmigungsbehörden in ganz Deutschland beschreiten hier Neuland“, betonte Backhaus. Nach aktuellem Kenntnisstand befinden sich in der Bundesrepublik fünf Anträge auf Genehmigung einer Schiffsrecyclinganlage in vier Bundesländern in Bearbeitung, einer davon in Mecklenburg-Vorpommern, für Bereiche der ehemaligen Volkswerft Stralsund.

Laut der vier Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt in MV sind derzeit 16 Schiffe bekannt, bei denen eine Entscheidung getroffen werden muss, ob eine Reparatur oder ein Abwracken erfolgen sollte. Schwerpunktmäßig handelt es sich um Fischereischiffe, aber auch um Schiffe zur Personenbeförderung. „Wenn wir uns zum Beispiel die in MV gelisteten rund 570 Fischereiboote anschauen – etwa zwei Drittel davon sind älter als 20 Jahre, einige auch älter als 70 Jahre – erwarten wir hier in den kommenden Jahren weiteren Abwrackungsbedarf. Wir wollen den Prozess daher aktiv unterstützen und fordern auch den Bund auf, dies zu tun. Finanzielle Unterstützungen werden insbesondere für die Investitionen in die Anlagen notwendig sein“, sagte Minister Backhaus.

Beratung über SailGP vor Sassnitz

Schwerin – Im August 2025 wird der Segelstandort Mecklenburg-Vorpommern einmal mehr in den Fokus der weltweiten Aufmerksamkeit rücken: Wenn am Wochenende 16./17. August die internationale Hochgeschwindigkeits-Rennserie SailGP im Segelrevier vor Sassnitz gastiert, wird die sogenannte „Formel 1 des Segelns“ zum ersten Mal in Deutschland ausgetragen. Sassnitz und die Insel Rügen gehören damit neben Dubai, Sydney, Rio de Janeiro, Los Angeles oder New York zu den 14 exklusiven Austragungsorten der Meisterschaft, in denen die schnellsten Segelboote der Welt gegeneinander antreten.

In Vorbereitung auf das hochkarätige Sportereignis trafen sich auf Einladung des Parlamentarischen Staatssekretärs für Vorpommern und das östliche Mecklenburg Heiko Miraß nun Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Tourismusminister Dr. Wolfgang Blank und Sportministerin Stefanie Drese mit Vertreterinnen und Vertretern der Rennserie sowie des deutschen SailGP-Teams, der Stadt Sassnitz und des regionalen sowie des landesweiten Tourismusverbandes. Im Rahmen dieses Arbeitstreffens in der Staatskanzlei in Schwerin wurden gemeinsam die vielfältigen Chancen und Herausforderungen eruiert. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vereinbarten eine intensive Zusammenarbeit in den nächsten Monaten.

„Die Entscheidung der SailGP-Verantwortlichen für Sassnitz macht deutlich, was der Segelstandort Mecklenburg-Vorpommern zu bieten hat. Traumhafte Kulissen, verlässliche Windverhältnisse und engagierte Akteure an Land und auf See sind die Bausteine, die Sassnitz und das Ostseerevier vor unseren Küsten international attraktiv und konkurrenzfähig für hochkarätige internationale Segelwettbewerbe machen. Wir sind uns sicher: Wir können SailGP und wir können auch Olympia“, sagte Sportministerin Stefanie Drese in Anspielung auf eine künftige Olympiabewerbung.

Tourismusminister Dr. Wolfgang Blank ergänzte: „Ein solch spektakuläres Rennen wie die SailGP lenkt weltweite Aufmerksamkeit auf unser schönes Bundesland und lädt nicht nur Segelenthusiasten zu uns ein. Dafür ist deutschlandweit nicht nur die Medienpartnerschaft mit dem ZDF ein Garant. Die ungeheure internationale Reichweite des Events wird unserem Werben um internationale Gäste einen zusätzlichen Schub geben.“

Tim Krieglstein, CEO des deutschen SailGP-Teams: „Ich freue mich riesig auf das Heimspiel für das deutsche Team in Sassnitz. Dass Deutschland zum ersten Mal im Kreis der Gastgeber dabei ist, macht auch uns stolz und motiviert uns sehr“, sagte der Manager. „Die große Offenheit bei den Menschen in Sassnitz, auf Rügen und bei der Landesregierung zeigt, dass sich die SailGP-Verantwortlichen absolut richtig entschieden haben, als es darum ging, eine deutsche Gastgeberregion auszuwählen. Unser gemeinsames Ziel ist es, dieses Weltklasseevent in Deutschland zu etablieren. Wir arbeiten eng zusammen, Sassnitz und dem Land Mecklenburg-Vorpommern international Wind in die Tourismussegel zu blasen und sich auch für weitere sportliche Weltklasse-Events zu empfehlen.“

Russell Coutts, CEO von SailGP, der bereits in Sydney weilt, wo am 8./9. Februar der nächste Grand Prix der Serie stattfindet, ließ ausrichten: „Unsere Teams, Athleten, Partner und Fans freuen sich auf das lang erwartete SailGP-Debüt in Sassnitz – unsere erste Veranstaltung in Deutschland. Die Fans werden begeistert sein, wenn unsere internationale Flotte von F50-Katamaranen in Hochgeschwindigkeit an der atemberaubenden Kulisse Rügens vorbeifliegt und den Fans in aller Welt die natürliche Schönheit der Region vor Augen führt. Wir erwarten tausende Fans in unserem Rennstadion an der Küste und zahlreiche Zuschauer auf dem Wasser.“

SailGP ist eine globale Wettbewerbsreihe, bei der Nationalteams in identischen 50-Fuß-Foiling-Katamaranen an Austragungsorten auf der ganzen Welt gegeneinander antreten. Weitere Informationen gibt es auf sailgp.com.

Das Germany SailGP Team wurde von den Eigentümern Thomas Riedel und Sebastian Vettel im Mai 2023 offiziell vorgestellt. Als Fahrer des Teams wurde der zweifache Olympia-Bronzemedaillengewinner Erik Heil verpflichtet.

Jüdisches Leben in M-V

Schwesig: Schutz und Förderung jüdischen Lebens in MV weiter verbessern

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat auf der  Landtagssitzung am 29. Januar die Aufnahme des Schutzes und der Förderung jüdischen Lebens in Mecklenburg-Vorpommern erneut ausdrücklich begrüßt. „Es ist gut, dass wir heute unsere Verfassungsänderung zum Schutz und zur Förderung jüdischen Lebens in Mecklenburg-Vorpommern in zweiter Lesung hier beraten. Es ist ein wichtiges Anliegen, und es ist ein passender Zeitpunkt.“ Die Ministerpräsidentin erinnerte an die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau vor 80 Jahren und daran, dass der 27. Januar seit 1996 Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus in Deutschland ist. Die UN erklärten ihn 2005 zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust.

Auschwitz symbolisiere das Grauen der Nazidiktatur wie kaum ein anderer Ort. „Ich habe die Gedenkstätte selbst im August vergangenen Jahres während unserer Bundesratspräsidentschaft besucht. Er lässt einen nicht mehr los, dieser furchtbare Ort, an dem so viele Menschen gequält und getötet wurden. Auschwitz darf auch unser Land nicht loslassen. Es ist wichtig, die Erinnerung wachzuhalten. Und wir tragen die Verantwortung, dass so etwas nie wieder passiert. Und dafür, dass Menschen jüdischen Glaubens in Deutschland sicher und ohne Angst leben können“, betonte Schwesig.

 Antisemitismus ist und bleibe gefährlich, als Geisteshaltung und als konkrete Bedrohung. „Wir erleben seit Jahren einen Anstieg antisemitischer Straftaten. Seine Wurzeln liegen im Nationalsozialismus. Wir dürfen und werden im Kampf gegen Judenfeindlichkeit und Menschenverachtung nicht nachlassen.“

Mit der Verfassungsänderung werde deutlich gemacht, dass es die Verpflichtung des Staates und die Verantwortung jeder Bürgerin und jedes Bürgers ist, Antisemitismus, Rassismus, Nationalsozialismus und Extremismus entgegenzutreten.

Die Änderung der Verfassung stehe nicht allein. „Mit dem Aktionsplan gegen Antisemitismus werde ein weiterer Schritt getan, um Menschen jüdischen Glaubens besser zu schützen, das Bewusstsein der Menschen zu schärfen und jüdisches Leben in MV sichtbarer zu machen“, betonte die Regierungschefin.

Sprache als Schlüssel zum Bildungserfolg

Oldenburg: Die Beschulung von Kindern und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunftssprache ist eine große Aufgabe

Schwerin – Mit der Bildungskonzeption zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache sieht Bildungsministerin Simone Oldenburg das Land gut aufgestellt. Ziel ist es, allen neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen beste Bildungschancen zu ermöglichen, sie zu integrieren und sie bis zum Schulabschluss zu begleiten. In den vergangenen Jahren hat das Land die Bildungskonzeption vor allem vor dem Hintergrund der großen Zahl zugewanderter Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine an den Schulen ständig weiterentwickelt.

„Die Beschulung von Kindern und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunftssprache ist eine große Aufgabe“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Rund 7.000 Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf Deutsch als Zweitsprache lernen an unseren Schulen. Das Beherrschen der deutschen Sprache ist dabei die Grundlage für Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in all seinen Facetten. Mit der Bildungskonzeption für Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache haben wir bereits einige Empfehlungen der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission umgesetzt. Weitere Vorschläge der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden wir prüfen, um weitere Verbesserungen auf den Weg zu bringen. Ich bin der SWK außerordentlich dankbar für ihre Stellungnahme, über die wir in der Bildungsministerkonferenz beraten werden“, so Oldenburg.

  • Die Bildungskonzeption für Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache führt die rechtlichen Grundlagen auf und beschreibt ein genaues Verfahren zur Schulaufnahme. Außerdem regelt sie den Besuch einer Vorklasse oder im Gemeinsamen Unterricht, zeigt Beratungsangebote auf und definiert die personellen und organisatorischen Rahmenbedingungen.
  • In Mecklenburg-Vorpommern sind Verfahren der Diagnostik etabliert und tragen zur Entscheidung über Maßnahmen der sprachlichen Bildung von Kindern und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunftssprache bei. Hierzu zählen sogenannte Niveaubeschreibungen als Diagnose-Instrumente in Vorklassen und standardisierte Sprachstandstests. Die Niveaubeschreibungen enthalten Beobachtungsbögen, einen Fördermaßnahmenkatalog und tabellarische Übersichten zur grafischen Auswertung des individuellen Lernstandes. Durch informelle Diagnoseverfahren wie Wortschatzprotokolle und grammatikalische Analyseaufgaben wird der Entwicklungsstand der Lernenden dokumentiert.
  • Das Land erarbeitet derzeit einen Orientierungsleitfaden für Lehrkräfte mit dem Fach Deutsch als Zweitsprache zur weiteren Unterstützung. Der Leitfaden dient als Konkretisierung der Maßnahmen, die das Konzept zur Sprachbildung für alle Schülerinnen und Schüler vorsieht.
  • Die Servicestellen für Inklusion und Migration stehen in den Staatlichen Schulämtern für Beratung zur Verfügung. Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) stehen ebenfalls zur Unterstützung bereit.
  • Die allgemein bildende Digitale Landesschule bietet täglichen Live-Online-Unterricht zur Sprachförderung im Bereich Deutsch als Zweitsprache an. Für Schülerinnen und Schüler, die in Vorklassen oder im Berufsvorbereitungsjahr für Ausländerinnen und Ausländer (BVJA) lernen, ist er besonders geeignet.
  • Schulpflichtige Kinder und Jugendliche nichtdeutscher Herkunftssprache, die bisher in keiner, auch nicht in ihrer Muttersprache, alphabetisiert worden sind, nehmen in Mecklenburg-Vorpommern an einer Alphabetisierungsmaßnahme teil.
  • Herkunftssprachliche Angebote für Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache können als Ganztagsangebote an den Schulen etabliert werden.
  • Mit der Feststellungsprüfung haben Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, den Arbeitsschwerpunkt auf das Erlernen der deutschen Sprache und auf die Bewältigung der fachlichen Anforderungen zu legen. Durch die Prüfung kann die Amtssprache des Herkunftslandes, nach Feststellung des Kenntnisstandes, als erste oder zweite Fremdsprache anerkannt werden.
  • In Mecklenburg-Vorpommern besteht für Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache zudem die Möglichkeit, ihre im Unterricht erworbenen deutschen Sprachkenntnisse, in einer Prüfung (Deutsches Sprachdiplom I und Deutsches Sprachdiplom I PRO) nachzuweisen.
  • Das Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) bietet eine Vielzahl an evidenzbasierten Fortbildungen für Lehrkräfte an. Hierzu zählen Fortbildungen zur sprachlichen Bildung, Sprachmittlung sowie zum Unterricht Deutsch als Zweitsprache in den Bereichen Alphabetisierung, Sprechen, Hörverstehen und Ausspracheschulung. Zudem bietet das IQ M-V für Lehrkräfte einen Zertifikats-Aufbaukurs „Deutsch als Zweitsprache (DaZ)“ an.

Die Stellungnahme der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission (SWK) mit dem Titel „Sprachliche Bildung für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche gestalten – Maßnahmen zur Förderung der Zielsprache Deutsch“ ist eine Empfehlung für alle 16 Bundesländer. Das Papier listet drei zentrale Empfehlungen auf:

  • Empfehlung 1: Verfahren der Diagnostik etablieren, die für Entscheidungen über Maßnahmen der sprachlichen Bildung von Kindern und Jugendlichen grundlegend sind.
  • Empfehlung 2: Ein Maßnahmenpaket zur sprachlichen Bildung zentral entwickeln, das von den Schulen adaptiert und umgesetzt wird.
  • Empfehlung 3: Evidenzbasierte Angebote der Qualifizierung von Lehrkräften für sprachliche Bildung schaffen.

Reform der Pflegeversicherung

Drese begrüßt Pflege-Gutachten als gute Grundlage

Schwerin – „Wir brauchen eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung mit einer Verteilung der Lasten auf breitere Schultern. Das Team um Gesundheitsforscher Professor Rothgang zeigt hierfür realistische Wege auf und ist deshalb ein wichtiger und mutiger Beitrag für die zukunftsfeste Aufstellung der Pflegeversicherung“, kommentiert Sozialministerin Stefanie Drese das vom „Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung“ in Auftrag gegebene und heute vorgestellte Gutachten.

„Die Pflegeversicherung ist seit 30 Jahren eine unverzichtbare Hilfe für Millionen von Pflegebedürftigen, hat aber selbst chronische Probleme. Wir brauchen deshalb eine nachhaltige und generationengerechte Reform, da Einnahmen und Ausgaben sich immer stärker auseinanderentwickeln“, betont Drese. Ältere und kranke Menschen müssten auch weiterhin die bestmögliche Pflege erhalten. Gleichzeitig müsse für Pflegebedürftige und deren Angehörige, aber auch für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler die finanzielle Belastung begrenzt werden.

Der Verdienst des Gutachtens sei es, genau an dieser Stelle anzusetzen und plausible Rechenmodelle vorzulegen. „Ich begrüße ausdrücklich die Idee einer Pflege-Bürgerversicherung, in welche die gesamte Bevölkerung einbezogen wird, und die auf alle Einkunftsarten zugreift“, so Drese. Das ist sozial gerecht und sorgt für finanzielle Spielräume, um die in den letzten Jahren stetig gestiegenen Kosten der Pflegebedürftigen zu begrenzen. Auch der Anteil der Sozialhilfe-Bezieher/innen („Hilfe zur Pflege“) könnte dadurch deutlich verringert werden, prognostiziert die Ministerin.

Die von Rothgang vorgeschlagene Anhebung der Pflege-Beitragsbemessungsgrenze auf den Wert der Rentenversicherung muss nach Ansicht von Drese ebenfalls diskutiert werden. „Das darf aber nicht dazu führen, dass die Sozialversicherungsabgaben von Beschäftigten mit mittleren Einkommen noch weiter steigen, sondern Kompensationen gefunden werden“, so die Ministerin.

Drese betont zudem, dass Geld nicht alle Probleme lösen wird. Die stetig wachsende Anzahl pflegebedürftiger Menschen bei gleichzeitig begrenzten zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen machten auch Strukturreformen notwendig. „Und wir brauchen das Verständnis, dass die Pflege eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Es geht nur gemeinsam: alle im Pflegebereich tätigen Akteure müssen miteinander und nicht gegeneinander an Lösungen für eine gute, zukunftsfeste Pflege arbeiten“, so die Ministerin.

Drese: „Mit dem Gutachten, den Vorschlägen der Bundesländer und den Ergebnissen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe liegen gute Konzepte für umfassende Reformen vor. Die Herausforderungen in der Pflege sind enorm. Die neue Bundesregierung muss den Umbau der Pflegeversicherung und weitere Maßnahmen sofort angehen.“

Solide und verlässliche Finanzpolitik

Schwerin – Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern hat heute ihren Entwurf für den Nachtragshaushalt 2025 in den Landtag eingebracht.

„Wir stehen in Mecklenburg-Vorpommern für eine solide und verlässliche Finanzpolitik. Wir investieren in die Wirtschaft, in Infrastruktur, in Bildung, in sozialen Zusammenhalt und in den Schutz unserer Umwelt“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bei der Einbringung.

Deutschland befinde sich in wirtschaftlichen schwierigen Zeiten. „Es bleibt die wichtigste Aufgabe unserer Landesregierung, die Wirtschaftskraft zu stärken, Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen und dafür zu investieren. Dafür brauchen wir einen stabilen und verlässlichen Haushalt.“ Es sei gut, dass das Land anders als der Bund einen beschlossenen Haushalt habe. „Das bedeutet: Es gibt Planungssicherheit. Wir müssen keine Gelder sperren, sondern können wie geplant in die Zukunft unseres Landes investieren.

Das Land habe mit 17 Prozent die höchste Investitionsquote aller Bundesländer. „Wir tragen dazu bei, dass unsere Unternehmen besser durch die Krise kommen“, sagte Schwesig. Das Land investiere beispielsweise in den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Wasserstoffwirtschaft, in die Digitalisierung, in die Verkehrsinfrastruktur und den Aufbau eines landesweiten Rufbussystems. Im sozialen Bereich bleibe es bei der beitragsfreien Kita, den Maßnahmen zur Sicherung des Lehrerbedarfs und dem 400-Millionen-Euro-Schulbauprogramm.

Der Nachtrag sei nötig, weil die Steuereinnahmen geringer als ursprünglich ausgefallen seien und gleichzeitig bundesgesetzlich bedingte Ausgaben stärker als erwartet angestiegen seien. Durch die Ergebnisse des Zensus habe das Land dauerhaft Mindereinnahmen aus dem Bund-Länder-Finanzsystem. „Deshalb legen wir Ihnen jetzt einen Nachtragshaushalt vor.“

Dabei profitiere das Land davon, dass die Landesregierung Vorsorge für wirtschaftlich schwierige Zeiten getroffen habe. „So können wir jetzt 175 Millionen Euro aus der Konjunkturausgleichsrücklage entnehmen“, sagte Schwesig. Die Rückzahlung der Corona-Kredite könne vorübergehend ausgesetzt werden, da die für diese Wahlperiode vorgesehene Summe bereits vollständig getilgt sei. Darüber hinaus gebe es eine globale Minderausgabe. „Wir bleiben bei unserer soliden Finanzpolitik. Wir machen keine neuen Schulden. Die solide Haushalts- und Finanzpolitik der vergangenen Jahre hat dazu beigetragen, dass sich unser Land so gut entwickelt hat“, betonte die Ministerpräsidentin.

Der Nachtragshaushalt wird nun in den Ausschüssen des Landtages beraten, bevor es dort zur Schlussabstimmung kommt.

Ferien für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte

Zeugnissorgentelefon bietet Rat und Hilfe bei weniger guten Noten an

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern starten am Freitag, 31. Januar 2025, 163.000 Schülerinnen und Schüler an den allgemein bildenden Schulen in die zweiwöchigen Winterferien. Zuvor erhalten sie ihre Halbjahreszeugnisse. Auch die 36.000 Schülerinnen und Schüler an den beruflichen Schulen gehen für eine Woche in die Winterferien.

„Die Schülerinnen und Schüler haben ein anstrengendes Schulhalbjahr gemeistert. Ich wünsche ihnen, den Lehrkräften und allen anderen Beschäftigten an den Schulen schöne Winterferien“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Den Lehrkräften danke ich für ihren engagierten Einsatz und dafür, dass sie gerade in diesen schwierigen Zeiten des Lehrkräftemangels Enormes leisten, um einen guten und umfassenden Unterricht abzusichern. Nach den Winterferien gehen die Schülerinnen und Schüler in den Endspurt für die Prüfungen“, so Oldenburg.

Bei weniger guten Noten rät Bildungsministerin Simone Oldenburg den Eltern, ihren Kindern Mut zu machen und nach Wegen zu suchen, wie sie in der Schule erfolgreicher werden können. „Nehmen Sie dazu Kontakt mit den Lehrkräften auf. Sie kennen ihre Schülerinnen und Schüler gut und können helfen. Sie wissen, wo sie Schwierigkeiten haben und wie man sie am Besten unterstützen kann. Vertrauen Sie dem Rat der Lehrkräfte, denn auch sie haben großes Interesse daran, dass Schülerinnen und Schüler Erfolg haben“, sagte die Ministerin.

Der Zentrale Fachbereich Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) bietet in dieser und in der kommenden Woche ein Zeugnissorgentelefon unter 0385 588 7987 an. Die telefonische Beratung ist bis 7. Februar 2025 (montags bis freitags und am Samstag, 1. Februar 2025), jeweils in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Schülerinnen und Schüler erhalten hier Rat und Unterstützung. Auch Eltern können anrufen, wenn sie Fragen haben, wie sie mit ihren Kindern über das Zeugnis sprechen können, um sie zu motivieren.

Wildwirkungs­monitoring 2022 bis 2024

Schwerin – In diesem Jahr wurden zum dritten Mal in Folge die Außen­aufnahmen für das Wildwirkungsmonitoring im Gesamtwald, also waldbesitzartenübergreifend, in Mecklenburg-Vorpommern durch die Forstbehörde durchgeführt. An rund 5.000 Probe­punkten wurden dazu durch Aufnahmeteams nach einem standardisierten Verfahren Verbiss, Schäle und Fege getrennt nach Baumarten ermittelt. Die Datenerhebung ist die erste Säule des Verfahrens, für die jetzt Ergebnisse vorliegen. Auf dieser Grundlage wird im nächsten Jahr der Schwerpunkt auf der zweiten Säule des Verfahrens liegen: der Kommunikation mit Wald- und Wildbewirtschaftern.

Forstminister Dr. Till Backhaus erklärt dazu: „Ich freue mich, dass nun die Daten des Wildwirkungsmonitorings erneut vorliegen. Diese Zahlen sind eine solide Grundlage für das weitere Vor­gehen. Unsere Zahlen werden auch von den Ergebnissen derBundeswald­inventur, die 2022 zum vierten Mal durchgeführt wurde und alle 10 Jahre nach einheitlichen Standards in der gesamten Bundesrepublik stattfindet, bestätigt.“

Demnach hat Mecklenburg-Vorpommern erneut das höchste Verbissprozent an jungen Bäumen in Deutschland. Der Wert liegt im Vergleich zum Bundesdurch­schnitt und z. B. zu den Ländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, welche einen vergleichbaren Bewaldungsanteil wie Mecklenburg-Vorpommern haben, über­durch­schnittlich hoch.

„Bei dem Wildwirkungsmonitoring handelt sich nicht um eine Schadensbewertung“, stellt der Minister klar. „Sondern es handelt sich um ein objektives Verfahren, welches den Ist-Zustand ohne Wertung wiedergibt. Ich verfolge damit einen ganzheitlichen Ansatz, der das gesamte Ökosystem Wald betrachtet, nicht nur die Verjüngungsflächen bzw. schäl­gefährdeten Bestände. Das Wildwirkungsmonitoring ist datenbasiert. Es werden objektive Außenaufnahmen ohne Bewertung durchgeführt. Und nun können wir mit dieser soliden Datengrundlage in die Kommunikation mit den regionalen Akteuren eintreten. Die Ergebnisse werden u. a. den Wald- und Wildbewirtschaftern vor Ort als Diskussionsgrundlage dienen. Und zu guter Letzt verfolge ich damit eine kooperative Strategie. Wo Wald- und Wildbewirtschafter Probleme feststellen und sich darüber austauschen, werden sie auch gemeinsam Lösungen finden und umsetzen.“

Die ersten drei Aufnahmejahre wurden dafür genutzt, den Status Quo zu ermitteln, da die Wildwirkung unter anderem durch die Witterungslage in den Wintermonaten und Samenjahre einzelner Baumarten stark schwanken kann. Dies spiegelt sich auch in den Daten der ersten drei Jahre wider. Eine einmalige Erfassung kann zu Fehleinschätzungen führen, weshalb das Aufnahmeintervall für verlässliche Ergebnisse nicht zu groß gewählt werden darf. Im Laufe der kommenden Jahre können mit dem inzwischen bewährten Verfahren Zeitreihen und Trends abgeleitet werden.

Forstminister Dr. Backhaus dazu weiter: „Das jetzt vorgelegte Gutachten wurde für das gesamte Bundesland Mecklenburg-Vorpommern erstellt. Es gibt darüber hinaus auch entsprechende Auswertungen für die einzelnen 65 Hegegemeinschaften. Diese werden den regionalen Akteuren zur Verfügung gestellt und sollen dadurch zur Versachlichung der Diskussionen anhand objektiver Daten die Grundlage für das Wald- und Wildmanage­ment vor Ort bilden. Meine Mitarbeiter stehen Ihnen gern z. B. im Rahmen von Hegemeinschaftsversammlungen zur Vorstellung und Erläuterung der Ergebnisse zur Verfügung.“

Im Durchschnitt wurden im Gesamtwald Mecklenburg-Vor­pommerns jährlich an 4.905 Aufnahmepunkten 147.146 Bäume aufgenommen. Wobei die drei am häufigsten in der Verjüngung vorkommenden Baumarten Bergahorn, Rotbuche und Gemeine Esche waren. Bei der Betrachtung der Verjüngung, das heißt der Bäume bis 2m Höhe, liegt der Zentralwert (Median) bei durch­schnitt­lich 1.167 Bäumen je Hektar. Wobei je Aufnahmepunkt im Mittel 1,33 verschiedene Baumarten erfasst wurden. Wenn ausschließlich unverbissene Bäume in die Berechnung einfließen liegt der Median der Verjüngungsdichte hingegen bei 750 Bäumen je Hektar. In diesem Fall konnte eine unverbissene Baumart je Aufnahmepunkt erfasst werden. In Bezug auf die Wildwirkung haben die Aufnah­men der ersten drei Jahre im Durchschnitt einen Verbiss der Verjüngung in Höhe von 17,0 Prozent über alle Baumarten hinweg ergeben. Bei den einzelnen Baumarten­gruppen gibt es allerdings starke Unterschiede. So wurden Eichen mit 35,5 Prozent am häufigsten verbissen, während Fichten mit 3,5 Prozent am seltensten betroffen waren.

Forstminister Dr. Backhaus appelliert an alle Beteiligten: „Finden Sie gemeinsame Lösungen damit unser Wald sich in diesen schwierigen Zeiten des Klimawandels natürlich verjüngen kann. Mit einer natürlichen Verjüngung entlasten wir nicht nur die Waldeigentümer, sondern erreichen eine bestmögliche An­passung der jungen Waldbäume an das sich ändernde Klima. Mein Etappenziel ist es im Ergebnis des Wildwirkungsmonitorings 2034 im Median 2500 Bäume je Hektar und 2,0 Baumarten je Aufnahmepunkt zu erfassen“.