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Traditionelles Arbeitsmarktfrühstück der Agentur für Arbeit

Schwesig: Die Lage in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt ist robust

Schwerin – Zum Auftakt des traditionellen Arbeitsmarktfrühstücks der Agentur für Arbeit hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig eine positive Bilanz der Entwicklung in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt gezogen. „Die Lage in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt ist robust. Die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern ist in den vergangenen Jahren gegen den Bundestrend gewachsen.

Wir haben vielversprechende Unternehmensansiedlungen und Erweiterungen, gerade hier im Industriepark Schwerin, aber auch zum Beispiel bei Miltenyi in Teterow. Unsere Industriestrategie geht ebenso auf wie die gezielte Unterstützung der Gesundheitswirtschaft. Das alles bringt auch Arbeitsplätze. Die Arbeitslosigkeit in Mecklenburg-Vorpommern ist im vergangenen Jahr ein Stück zurückgegangen, auch das gegen den Bundestrend“, hob die Ministerpräsidentin hervor.

Dennoch sei die wirtschaftliche Lage auch in Mecklenburg-Vorpommern zu spüren. Deshalb sei es die wichtigste Aufgabe der Akteure auf dem Arbeitsmarkt, die Wirtschaft zu stärken, damit Arbeitsplätze entstehen und gesichert werden. Gemeinsam mit der Bundesregierung seien wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht worden, um die Wirtschaft und die Beschäftigten zu entlasten.

„Die Erhöhung der Pendlerpauschale, die reduzierte Mehrwertsteuer für die Gastronomie, den vergünstigten Agrardiesel für die Landwirtschaft“, zählte Schwesig auf. „Außerdem sinken die Strompreise, weil der Bund einen Teil der Netzkosten übernimmt und weil die Netzentgelte fairer aufgeteilt werden.“

Die größte Herausforderung sei die Sicherung des Fachkräftebedarfs. Ein wichtiger Teil der von Regierung, Wirtschaft, Gewerkschaften und Arbeitsverwaltung im Zukunftsbündnis MV erarbeiteten Fachkräftestrategie sei die Berufsorientierung.

„Wir setzen früh an: Mit unserem Konzept „Alle werden gebraucht!“ beginnen wir schon in den Kitas und Grundschulen mit Berufsbildern und Arbeitsplatzbesuchen und führen dann die älteren Schülerinnen und Schüler mit Praktika und externen Partnern näher ans Berufsleben heran. Darüber hinaus arbeiten wir mit den Wirtschaftsverbänden zusammen, um auf die Berufsausbildung aufmerksam zu machen: mit einer Kampagne im Gastronomiegewerbe oder die Praktikumsprämie im Handwerk“, sagte Schwesig.

Entlastung der Justiz in M-V weiter ausgeweitet

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „An vier Gerichtsstandorten ist das Projekt ‚Outtasking Scannen‘ als Unterstützung etabliert.“

Schwerin – „Das monatliche Scanaufkommen mit rund 20.000 bis 40.000 Seiten ist an den Gerichten in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin hoch. Denn trotz Digitalisierung kommen weiterhin Schriftsätze per Papierpost an. Die Erstellung der elektronischen Akte wird in dieser Übergangsphase somit erschwert. Daher baut die Justiz seit knapp zwei Jahren auf Hilfe von außen. Mittlerweile haben sich die Helferinnen und Helfer des Projektes ‚Outtasking Scannen‘ an vier Gerichtsstandorten etabliert: Am Amtsgericht Rostock, an den Justizzentren Neubrandenburg sowie Greifswald und am Amtsgericht Stralsund. In diesem Jahr wird das Projekt auf weitere Standorte ausgeweitet“, erklärt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

„Das Projekt dient vor allem dazu, die Justizwachtmeistereien zu entlasten, damit sie sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können. Am Amtsgericht Rostock übernehmen seit Juni 2024 im Projekt ‚Outtasking Scannen‘ Mitarbeitende aus Werkstätten für beeinträchtigte Menschen ausgewählte Tätigkeiten im Scanprozess. Das ist somit auch ein Beitrag zur Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen in den Arbeitsprozess der öffentlichen Verwaltung. Wir ermöglichen mit dem Projekt die Teilhabe am normalen Arbeitsleben. Im Schnitt sind an den vier Standorten jeweils zwei bis drei Scanhelferinnen und Scanhelfer täglich im Einsatz. In Einzelfällen, beispielsweise bei krankheitsbedingten Ausfällen, ist weiterhin eine Unterstützung durch Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister erforderlich. Ich danke den Werkstätten für ihre Unterstützung“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt weiter.

Grundlage des Arbeitsverhältnisses ist ein Dienstleistungsvertrag mit einer Werkstatt für beeinträchtigte Menschen (WfbM) im Rahmen von § 219 SGB IX. Die Scanhelferinnen und Scanhelfer bleiben weiterhin in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis zur Werkstatt.

Bundesstrategie gegen Organisierte Kriminalität

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel begrüßt die neue Ausrichtung des Bundes in der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, der Finanz- und der Rauschgiftkriminalität. Die von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen seien ein wichtiger und richtiger Schritt und zugleich ein großer Gewinn für die Sicherheitsbehörden der Länder – auch und gerade für Mecklenburg-Vorpommern.

„Organisierte Kriminalität trifft den Rechtsstaat dort, wo es am meisten wehtut: beim Geld. Deshalb ist es konsequent und notwendig, dass wir die Finanzermittlungen deutlich verstärken. Was aus dubiosen oder kriminellen Quellen stammt, muss konsequent eingezogen werden. Verbrechen darf sich nicht lohnen“, erklärt Innenminister Christian Pegel. Künftig sollen verdächtige Vermögenswerte früher beschlagnahmt werden können.

Besonders positiv bewertet der Minister die geplante Zusammenarbeit der Bundesbehörden: Ein echter Fortschritt sei, dass der Zoll und das Bundeskriminalamt künftig gegenseitig auf relevante Daten zugreifen können und moderne Methoden der Künstlichen Intelligenz einsetzen dürfen. „Der Einsatz von KI bei der Fahndung und der Identifizierung von Tätern verschafft den Ermittlungsbehörden einen entscheidenden Vorsprung gegenüber hochprofessionell agierenden kriminellen Netzwerken. Wir zeigen hier, dass der Staat zeitgemäß reagiert und nicht den Täter allein das Feld überlässt“, so Christian Pegel.

Ein weiterer zentraler Baustein ist der Aufbau gemeinsamer Analysezentren sowie gemeinsamer Ermittlungsgruppen von Zoll und Bundeskriminalamt im Kampf gegen Geldwäsche und Drogenhandel. „Diese enge Verzahnung stärkt die Schlagkraft der Sicherheitsbehörden insgesamt. Davon profitieren auch unsere Landespolizei und die Strafverfolgungsbehörden in Mecklenburg-Vorpommern“, so Christian Pegel und ergänzt: „Wir erinnern uns alle an den traurigen Vorfall rund um die Ecstasy-Tabletten ‚Blue Punisher‘. Diese gefährliche Droge hat ihren Weg aus dem Ausland in unser Land gefunden. Eine starke vor allem auch internationale – europäische – Zusammenarbeit kann dies für die Zukunft hoffentlich erschweren und vor allem die Verbrecher dahinter enttarnen.“

Die neue Bundesstrategie sendet ein klares Signal: Der Staat handelt entschlossen, vernetzt und mit modernen Mitteln gegen organisierte Kriminalität. „Ich sehe darin eine sehr gute Grundlage, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger nachhaltig zu stärken – im Bund wie in den Ländern“, so der Innenminister abschließend.

Bündnis für bessere Bildung in Neubrandenburg gegründet

Insgesamt fünf Standorte von „Ein Quadratkilometer Bildung“ in MV: Neubrandenburg Nordstadt, Neubrandenburg Oststadt, Schwerin, Barth und Wismar

Neubrandenburg – Das Projekt „Ein Quadratkilometer Bildung“ startet in Neubrandenburg Nordstadt sowie in Barth und Wismar. Hier haben sich regionale Bündnisse für eine bessere Bildung von Kindern, die besonders armutsgefährdete sind, gegründet. Verschiedene Bildungsakteure unterstützen in diesem regionalen Netzwerk gemeinsam die Schülerinnen und Schüler vor Ort.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Das Projekt ‚Ein Quadratkilometer Bildung‘ ist ein Zeichen dafür, dass gute Bildung überall möglich ist. Kinder und Jugendliche in von Armut betroffenen Stadtvierteln brauchen für den Erhalt ihrer Zukunftschancen gut funktionierende Bildungsinstitutionen. Diese sind essenziell, um Entwicklungsperspektiven und die gesellschaftliche Teilhabe der Kinder zu fördern. Genau da setzt das Projekt an.“

In Schwerin und der Neubrandenburger Oststadt ist „Ein Quadratkilometer Bildung“ bereits etabliert. Mit den neu hinzugekommenen Standorten sind jetzt insgesamt fünf Projektorte in Mecklenburg-Vorpommern aktiv. Damit befinden sich mehr als ein Viertel aller Projektstandorte in Mecklenburg-Vorpommern – bundesweit gibt es 19 Projektstandorte.

Umgesetzt wird „Ein Quadratkilometer Bildung“ an Orten, an denen lokale Bildungsakteure – darunter Schul- und Kitaleitungen, Lehr- und Fachkräfte, Ehrenamtliche und Eltern sowie Verantwortliche aus Organisationen für Migrantinnen- und Migranten, Sportvereinen, Bibliotheken, Musikschulen und viele weitere lokale Institutionen – ihre Ressourcen bündeln und eng zusammenarbeiten. In den sogenannten „Pädagogischen Werkstätten“ entsteht so ein kleinräumiges Bildungsnetzwerk rund um eine Schlüsselschule – buchstäblich auf der Fläche eines Quadratkilometers.

Schwerpunktthemen für die Umsetzung des Projektes setzen die Fach-, Lehr- und Leitungskräfte in den „Pädagogischen Werkstätten“ vor Ort – denn sie kennen die Besonderheiten des jeweiligen Sozialraums am besten. In Neubrandenburg Ost liegt ein Schwerpunkt auf einem guten Übergang von der Kita in die Schule. Neben einem Übergangskalender, der vielfältige Aktionen für Kinder, Eltern und Fachkräfte bündelt, wurde die Schuleingangsuntersuchung durch die Einführung von Kompetenzportfolios ersetzt. Weiterhin unterstützen an diesem Standort Lesepaten die Kitas und die Schulen bei der Leseförderung und Veranstaltungen wie „Stärken stärken“ und „Stark im Team“ fördern das soziale Miteinander der Kinder.

Folgende Schwerpunkte sind für die Umsetzung von „Ein Quadratkilometer Bildung“ möglich:

Übergangsgestaltung

  • Gemeinsam mit den Bildungseinrichtungen vor Ort begleiten die „Pädagogischen Werkstätten“ von „Ein Quadratkilometer Bildung“ Kinder und ihre Familien an den Übergängen der Bildungsbiografie.

Inklusion

  • „Ein Quadratkilometer Bildung“ setzt sich für die Anerkennung und Wertschätzung von Vielfalt im Bildungsalltag ein.  In der Praxis bedeutet das vor allem, vorurteilsbewusst mit den vielfältigen Lebenswelten von Kindern und Familien umzugehen.

Sprachbildung

  • Bildungssprache ist ausschlaggebend für Bildungserfolg. Lehr- und Fachkräfte in den lokalen Bildungsnetzwerken entwickeln Praxisansätze, um Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern sowie Bezugspersonen die Bildungssprache zugänglich zu machen. Dabei wird an ihren sprachlichen Fähigkeiten im Deutschen angeknüpft und die Mehrsprachigkeit von Familien als Ressource verstanden.

Digitale Bildung

  • „Ein Quadratkilometer Bildung“ begleitet die Entwicklung von Digitalisierungsprozessen an Schulen der lokalen Bildungsnetzwerke und vermittelt geeignete Tools, Schulungsformate sowie externe Expertinnen und Experten.

Zusammenarbeit mit Eltern

  • Bei „Ein Quadratkilometer Bildung“ sind die Eltern als Expertinnen und Experten für die eigenen Kinder selbstverständlich Teil der lokalen Verantwortungsgemeinschaft für gute Bildung. In der „Pädagogischen Werkstatt“ können beispielsweise Eltern-Kind-Gruppen oder Elterncafés unterstützende Angebote am Übergang von Kita zur Schule sein.

Partizipation und Demokratie

  • „Ein Quadratkilometer Bildung“ unterstützt Ansätze, die die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen an der Entwicklung ihrer Einrichtungen nach dem Anspruch der UN-Kinderrechtskonvention vorsieht.

Individuelles Lernen

  • Aufgabe der Fach- und Lehrkräfte ist es, die Kinder und Jugendlichen so in ihrer individuellen Lernentwicklung zu begleiten, dass diese erfolgreich verläuft. Eltern oder Bezugspersonen werden beim individuellen Lernen als wichtige Erziehungs- und Bildungspartnerinnen und Bildungspartner anerkannt und eingebunden. Eine enge Kooperation und gezielte Lernstandsanalysen ermöglichen eine passgenaue Unterstützung. „Pädagogische Werkstätten“ organisieren Angebote zur individualisierten Lernförderung für Kinder im Quartier.

Resilienz

  • Damit Schülerinnen und Schüler sich bei Leistungsdruck nicht in Ängsten verlieren, entstehen in den lokalen Bildungsnetzwerken Praxisansätze, mit deren Hilfe Kindern und Jugendlichen Sozialkompetenzen sowie Methoden der Achtsamkeit und Stressbewältigung vermittelt werden.

Verankert ist „Ein Quadratkilometer Bildung“ in Mecklenburg-Vorpommern im Startchancen-Programm. In Neubrandenburg Nord wird es als gemeinsame Initiative des Bildungsministeriums, der Stadt Neubrandenburg und der Stiftung „Ein Quadratkilometer Bildung gGmbH“ umgesetzt. Die RAA – Demokratie und Bildung Mecklenburg-Vorpommern verantwortet die „Pädagogische Werkstatt“.

Finanziert wird die „Pädagogische Werkstatt“ in der Regel über eine Fördergemeinschaft, bestehend aus Land, Kommune und Stiftungen. Angestrebt ist eine langfristige Zusammenarbeit von bis zu zehn Jahren. Für die Einrichtung der „Pädagogischen Werkstatt“ in der Neubrandenburger Nordstadt stehen rund 90.000 Euro zur Verfügung. Darin enthalten sind etwa 60.000 Euro aus dem Startchancen-Programm, die zur Förderung der Personalkosten eingesetzt werden.

Musterfeuerwehrhäuser: Verfahren 2026 auf der Zielgeraden

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern setzt einen weiteren Meilenstein beim Ausbau moderner Feuerwehrinfrastruktur: Mit dem Programm „Musterfeuerwehrhäuser“ sollen in den kommenden Jahren bis zu 58 standardisierte, zweistellige Feuerwehrgerätehäuser errichtet werden. Grundlage dafür ist das zweite 50-Millionen-Euro-Programm für die Feuerwehren im Land, das gezielt in Neubau, Sanierung und Erweiterung von Gerätehäusern investiert wird.

„Unsere Feuerwehren leisten tagtäglich unverzichtbare Arbeit für die Sicherheit der Menschen im Land. Mit den Musterfeuerwehrhäusern schaffen wir verlässliche, wirtschaftliche und vor allem praxistaugliche Rahmenbedingungen für diese wichtige Aufgabe“, sagt Innenminister Christian Pegel und ergänzt:

„Nach dem erfolgreichen 50-Millionen-Euro-Programm ‚Zukunftsfähige Feuerwehr‘ zur Erneuerung maßgeblicher Teile der Feuerwehrfahrzeugflotte im Land gehen wir mit dem Programm für Feuerwehrhäuser den konsequenten nächsten Schritt. Moderne Einsatzfahrzeuge brauchen zeitgemäße, sichere und funktionale Unterbringung – nur so kann der Bevölkerungsschutz im Land dauerhaft gewährleistet werden.“

Das Projekt baut auf einem bereits erarbeiteten und mit der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse – quasi die Berufsgenossenschaft für die ehrenamtlichen Feuerwehrmitglieder – abgestimmten Raumkonzept auf. Dieses dient als Grundlage für serielle, systemoffene Bauweisen, die eine hohe Qualität bei gleichzeitig verkürzten Planungs- und Bauzeiten ermöglichen. Ziel ist ein kostengünstiges, DIN-gerechtes Feuerwehrhaus für bis zu 35 Kameradinnen und Kameraden inklusive Jugendfeuerwehr.

„Wir reduzieren mit der Standardisierung nicht nur Kosten und Fehlerquellen, sondern entlasten vor allem die Kommunen. Die Gemeinden erhalten geprüfte und bewährte Lösungen, die sie schnell und unkompliziert abrufen können“, so Christian Pegel weiter. „Die Gemeinden und Ämter müssen kein Vergabeverfahren für Planung sowie Gebäudeerrichtung und keine Herausforderungen einer feuerwehrkonformen Planung meistern“, erläutert der Minister die Vorteile.

Das Projekt befindet sich aktuell in der entscheidenden Phase. Die Verhandlungen mit den Bauunternehmen und die finale Angebotsabgabe sind auf der Schlussgeraden und mit der Zuschlagserteilung wird in den kommenden beiden Monaten gerechnet. Ab Sommer 2026 sollen die Gemeinden aus dem durch das Land ausgeschriebenen Rahmenvertrag für bis zu 58 Musterfeuerwehrgerätehäuser abrufen und entsprechende Verträge schließen können.

Parallel dazu läuft das Auswahlverfahren für die Förderanträge der Gemeinden. Insgesamt gingen 73 Anträge im Ministerium für Inneres und Bau ein, von denen voraussichtlich deutlich mehr als 50 berücksichtigt werden können. Die endgültige Auswahl soll in den kommenden Monaten parallel zum Abschluss der Vergabeverfahrens erfolgen.

„Dass das Interesse der Kommunen so groß ist, zeigt, wie dringend der Bedarf an zeitgemäßen Feuerwehrhäusern ist“, so der Minister und weiter: „Wir investieren nun gezielt in die Infrastruktur unserer Kommunen und in die Arbeitsbedingungen der ehrenamtlichen Feuerwehrkameradinnen und -kameraden. Fahrzeuge und Gebäude gehören untrennbar zusammen: Das Zusammenspiel beider Programme stärkt die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren in MV nachhaltig und landesweit.“

Nicht berücksichtigte Gemeinden bleiben auf einer Warteliste und können nachrücken, falls geplante Vorhaben zunächst ausgewählter Gemeinden nicht umgesetzt werden können.

Regelungen für den Schulbesuch bei Warnstreiks im Nahverkehr

Bildungsministerium informiert Schülerinnen, Schüler und Erziehungsberechtigte

Schwerin – Vor den angekündigten Warnstreiks im öffentlichen Personennahverkehr am Freitag, dem 27. Februar 2026, weist das Bildungsministerium Schülerinnen, Schüler und Eltern auf die geltenden Regelungen für den Schulbesuch hin.

Schülerinnen und Schüler, die auf den öffentlichen Personennahverkehr angewiesen sind und bei Streiks nicht zur Schule gelangen, müssen von den Erziehungsberechtigten für den betreffenden Zeitraum möglichst schriftlich abgemeldet werden und sind damit entschuldigt. Volljährige Schülerinnen und Schüler, die auf den öffentlichen Personennahverkehr angewiesen sind, um zur Schule zu gelangen, können sich selbst abmelden und sind nur dann entschuldigt.

Die Schulen sind grundsätzlich geöffnet. Der Unterricht für alle Jahrgangsstufen findet statt. Für die Lehrkräfte besteht planmäßig die Pflicht zur Anwesenheit. Bis zur Jahrgangsstufe 6 unterbreiten Schulen in jedem Fall ein Präsenzangebot – ob Betreuung oder Unterricht.

Wenn Schülerinnen und Schüler ein Praktikum absolvieren und aufgrund der Arbeitskampfmaßnahmen den Praktikumsbetrieb nicht erreichen, informieren die Erziehungsberechtigten den Betrieb sowie die Schule. Diese Schülerinnen und Schüler bearbeiten dann Aufgaben, die ihnen von der Schule zum Beispiel über die Lernplattform zur Verfügung gestellt werden.

Ob Schulfahrten und Wandertage durchgeführt werden, liegt im Ermessen der Schule. Ob Veranstaltungen am Nachmittag außerhalb der unterrichtsergänzenden Angebote stattfinden können, liegt ebenfalls im Ermessen der Schule.

Weitere Informationen können bei den Schulen oder bei den Landkreisen bzw. den kreisfreien Städten eingeholt werden. Darüber hinaus informieren die Landkreise und kreisfreien Städte über Einschränkungen im Schülerverkehr.

Straßenbau: Investitionen von rund 263 Millionen Euro

Dr. Blank: „Gute Straßen sind Lebensadern für die wirtschaftliche Entwicklung“

Schwerin – In Schwerin hat Wirtschafts- und Infrastrukturminister Dr. Wolfgang Blank heute die wichtigsten Straßenbauprojekte des Jahres vorgestellt. Für 2026 sind Investitionen in Höhe von insgesamt rund 263 Millionen Euro für den Erhalt und den Neubau von Bundes- und Landesstraßen in Mecklenburg-Vorpommern geplant.

Von den insgesamt rund 263 Millionen Euro sind:

  • 182,4 Millionen Euro für Bundesstraßen vorgesehen, davon 45,3 Millionen Euro für den Erhalt,
  • 80,6 Millionen Euro für Landesstraßen, davon 46,6 Millionen Euro für den Erhalt sowie für Um- und Ausbaumaßnahmen.

Im vergangenen Jahr hatten Bund und Land 159,6 Millionen Euro für Straßenbaumaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern investiert.

Dazu erklärt Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit: „Gute Straßen sind in unserem Flächenland die Lebensadern für wirtschaftliche Entwicklung und die Mobilität unserer Bürgerinnen und Bürger. Investitionen in Straßen und Brücken sind Investitionen in die erfolgreiche Zukunft unserer Wirtschaft und in die Lebensqualität der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern.“

Drei Investitionsschwerpunkte für 2026

Die geplanten Mittel konzentrieren sich auf drei zentrale Schwerpunkte:

  1. Erhalt der bestehenden Straßen und Brücken.
  2. Drei große Neubauvorhaben – die Ortsumgehungen Wolgast, Mirow und Dargun.
  3. Mehr Verkehrssicherheit – durch den Bau neuer Radwege an Bundes- und Landesstraßen.

Mit den geplanten Investitionen setzt Mecklenburg-Vorpommern ein deutliches Signal für eine leistungsfähige Infrastruktur, starke Wirtschaftsstandorte und mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer.

„Mit den Ortsumgehungen Mirow und Dargun sowie der Peenebrücke bei Wolgast setzen wir nun drei zentrale Neubauprojekte um, die den städtischen Verkehr spürbar entlasten und attraktive Verkehrswege schaffen, von denen sowohl die Menschen vor Ort als auch die Gäste in unserem Land nachhaltig profitieren“, so Minister Dr. Blank.

„Wir haben in diesem Jahr eine Reihe bedeutender Projekte fortzuführen und neu umzusetzen. Diese Investitionen sind notwendig, um unsere Infrastruktur langfristig zu erhalten und die Verkehrssicherheit weiter zu verbessern. Mit dieser kontinuierlichen Strategie schaffen wir die Grundlage für ein leistungsfähiges und zukunftsfähiges Straßennetz. Dabei stimmen wir uns eng mit allen Beteiligten ab, um die Auswirkungen auf den Verkehrsfluss so gering wie möglich zu halten“, erklärt Dr. René Firgt, Direktor Landesamt für Straßenbau und Verkehr.

Neues Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V

Innenminister Pegel: „Mehr Klarheit, mehr Flexibilität, mehr Sicherheit“

Schwerin – Mit dem Entwurf für das neue Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz modernisiert die Landesregierung den Brandschutz in Mecklenburg-Vorpommern grundlegend. Im Mittelpunkt stehen die Stärkung des Ehrenamts, klare Zuständigkeiten und mehr Flexibilität für Kommunen und Feuerwehren.

„Dieses Gesetz ist ein starkes Signal an die vielen ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden, auf deren Engagement unser Brandschutz beruht“, sagt Innenminister Christian Pegel in Schwerin und betont:

„Der Entwurf ist aus der Praxis für die Praxis entstanden. Wir haben die Feuerwehren von Beginn an intensiv eingebunden, weil sie am besten wissen, was im Einsatz funktioniert – und was nicht. Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für den konstruktiven und zielführenden Austausch in dem intensiven Arbeitsprozess. Das war für uns ein neuer – wenn auch längerer – Weg, den wir hier bewusst gewählt haben, um unsere Kameradinnen und Kameraden nicht mit theoretischen Ideen alleine zu lassen, sondern eben deren Bedürfnisse und Erfahrungen in dieses neue Gesetz einfließen zu lassen.“

Mehr Schutz fürs Ehrenamt

Ein zentraler Schwerpunkt des neuen Gesetzes ist der Schutz der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen – organisatorisch, rechtlich und sozial.

Den Gemeinden wird ausdrücklich – unabhängig von kommunalverfassungsrechtlichen Regelungen – die Aufgabe zugewiesen, eine Satzung für die Freiwillige Feuerwehr zu erlassen. Damit wird eindeutig festgelegt, welche organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen die Gemeinde vorgibt.

Im Gegenzug wird die bisherige „Feuerwehrsatzung“, die in Teilen vereinsrechtlich geprägt war, inhaltlich neu gefasst und in eine Dienstordnung überführt. Diese Dienstordnung können sich die Freiwilligen Feuerwehren künftig selbstbestimmt geben und ausgestalten.

„So verbinden wir kommunale Verantwortung mit echter Selbstorganisation der Feuerwehren. Rechtssicherheit ist gelebte Wertschätzung. Unsere Feuerwehrangehörigen müssen wissen, worauf sie sich verlassen können – und wo ihre eigene Gestaltungsfreiheit beginnt“, so Pegel.

Das Gesetz setzt eindeutig auf Freiwilligkeit, so sollen Pflichtfeuerwehren möglichst vermieden werden. Stattdessen sind gezielte Zuverpflichtungen vorgesehen, wenn vorübergehend nicht genügend Aktive zur Verfügung stehen.

„Niemand soll gegen seinen Willen dauerhaft in den Dienst gezwungen werden. Pflichtmodelle dürfen nur das letzte Mittel sein, wenn es anders nicht mehr geht. Das Ziel ist ausdrücklich nicht, Freiwilligkeit zu ersetzen, sondern bestehende Freiwillige Feuerwehren gezielt zu stabilisieren, wenn die Einsatzbereitschaft sonst nicht mehr gewährleistet werden kann“, betont der Minister.

Um die zunehmende Belastung durch Einsätze außerhalb akuter Notlagen zu begrenzen, werden zusätzliche Gebührentatbestände eingeführt. Dazu zählen unter anderem Ölspuren, Türöffnungen, umgestürzte Bäume auf Privatgrundstücken oder reine Tragehilfen für den Rettungsdienst, wenn sie keine Notfälle und Notlagen sind.

„Freiwillige Feuerwehren berichten landesweit von einem deutlichen Anstieg von Einsatzszenarien, die keine klassischen Notlagen darstellen, aber zunehmend ehrenamtliche Ressourcen binden. Durch diese Entwicklung, leidet langfristig die Akzeptanz bei freistellenden Arbeitgebern – und die Motivation der Ehrenamtlichen. Das wollen wir ganz bewusst bremsen“, so der Minister weiter.

Künftig werden kostenfreie Einsätze eindeutig auf klassische Aufgaben wie Brandbekämpfung und Menschenrettung begrenzt. Dienstleistungsorientierte Einsätze werden klarer als kostenpflichtig definiert und für die Gebührenkalkulation erhalten die Gemeinden Erleichterungen durch gesetzliche Pauschalierungen und vereinfachte Berechnungssystematiken.

„Wir schützen das Ehrenamt, indem wir es auf das konzentrieren, wofür es unverzichtbar ist – und nicht für alles andere automatisch alarmieren“, erklärt Christian Pegel.

Darüber hinaus wird der Unfallschutz auf nicht verheiratete Lebensgemeinschaften ausgeweitet. Partnerinnen und Partner sowie insbesondere Kinder von Feuerwehrangehörigen werden künftig auch ohne Trauschein abgesichert, wenn es infolge der ehrenamtlichen Tätigkeit zu einem tödlichen Unfall kommt.

„Für uns zählt der Mensch, nicht der Trauschein. Wer Dienst für die Allgemeinheit leistet, muss sicher sein, dass seine Angehörigen abgesichert sind“, so der Innenminister.

Stärkung der Amtswehrführer und Bündelung von Aufgaben

Das neue Gesetz stärkt die Rolle der Amtswehrführer deutlich. Sie erhalten klarere Zuständigkeiten.

Außerdem erhalten Gemeinden und Ämter, die dies wollen,  künftig mehr Möglichkeiten, Feuerwehraufgaben auf Amtsebene zu bündeln – etwa bei Ausbildung, Organisation oder Spezialtechnik. Das entlastet kleine Ortswehren, vermeidet Doppelstrukturen und erhöht die Schlagkraft insgesamt.

„Gerade im ländlichen Raum wollen wir der kommunalen Selbstverwaltung vor Ort die selbstbestimmte Wahl einräumen. Die Gemeinden können selbstredend weiterhin selbst agieren. Gemeinden und Ämter können sich aber auch für deutlich mehr Kooperation entscheiden, weil starke Amtsstrukturen mehr Verlässlichkeit für alle Beteiligten bedeuten können. Mit den Neuerungen werden rechtliche Unsicherheiten abgebaut und Voraussetzungen geschaffen, Feuerwehrstrukturen – wenn das vor Ort gewünscht ist – auf Amtsebene leistungsfähiger zu bündeln – etwa bei Technik, Organisation oder Ausbildung“, sagt Christian Pegel weiter.

Führerscheinerwerb gezielt unterstützen

Ein praktisches Problem vieler Feuerwehren ist der Bedarf an Einsatzkräften mit der erforderlichen Fahrerlaubnis für Einsatzfahrzeuge – gerade bei allerorten anstehenden Generationenwechseln in den Freiwilligen Feuerwehren. Angebote des Landes für eine zentrale Fahrschulausbildung könnten dies im Flächenbundesland aber nicht lösen. Das neue Gesetz erlaubt es deshalb den Landkreisen und kreisfreien Städten, künftig aus den ihnen zustehenden Feuerschutzsteuermitteln Fahrlehrer dezentral im Land für eine Fahrausbildung anzustellen, um den Gemeinden gegen Kostenbeteiligung eine Ausbildung der ehrenamtlichen Feuerwehrkameradinnen und -kameraden anzubieten, oder Rahmenverträge für die Gemeinden im Landkreis mit Fahrschulen abzuschließen.

„Ein Einsatzfahrzeug hilft niemandem, wenn es nicht bewegt werden darf. Deshalb schaffen wir Möglichkeiten, Fahrerinnen und Fahrer für unsere Feuerwehren auszubilden“, so der Minister.

Mit dem neuen Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz setzt Mecklenburg-Vorpommern ein Zeichen für seine Feuerwehren – und insbesondere die ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden. Es schützt das Ehrenamt vor Überforderung, stärkt Führungsstrukturen und schafft praxisnahe Lösungen für bekannte Engpässe.

„Unsere Feuerwehren sind eine tragende Säule der öffentlichen Sicherheit. Tag und Nacht stehen sie bereit, um Menschen zu helfen, Brände zu bekämpfen und in Notlagen schnell und zuverlässig Unterstützung zu leisten – oft unter Einsatz der eigenen Gesundheit und in ihrer Freizeit. Dieses Engagement ist alles andere als selbstverständlich, gerade in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern. Den Frauen und Männern der Feuerwehren in unserem Land gilt mein ausdrücklicher Dank und meine große Anerkennung. Ihr Einsatz ist unverzichtbar für unser Land“, so Innenminister Christian Pegel abschließend und ergänzt: „Das neue Gesetz wird unsere Feuerwehren stärken – und macht sie fit für die Zukunft.“