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75 Jahre Munitionsbergungsdienst Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Der Munitionsbergungsdienst Mecklenburg-Vorpommern beging heute mit einer Jubiläumsveranstaltung sein 75-jähriges Bestehen. Innenminister Christian Pegel dankte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre engagierte Arbeit, die sie immer wieder unter Beweis stellen.

Seit mehr als sieben Jahrzehnten sorgt der Munitionsbergungsdienst, dass die Menschen und das Land vor den versteckten Gefahren vergangener Kriege geschützt sind. In diesen 75 Jahren sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unzählige Male ausgerückt, um Munition zu bergen und unschädlich zu machen, nicht selten unter lebensgefährlichen Bedingungen. Was sich unbemerkt unter uns befindet, stellt auch heute noch eine ernstzunehmende Gefahr dar.

Dazu Innenminister Christian Pegel: „Nach wie vor lagern Abertausende Tonnen an Kriegsmaterial aus zwei Weltkriegen in unseren Wäldern, auf den Äckern und in der Ostsee. Besonders heikel ist die Lage in Häfen und Küstengebieten, wo immer wieder Munition gefunden wird.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Munitionsbergungsdienstes in unserem Land verrichten ihre Arbeit stets mit großer Sorgfalt, fachmännisch und mit eiserner Disziplin und sind somit eine unentbehrliche Stütze für die Sicherheit hier in Mecklenburg-Vorpommern. 75 Jahre Präzision, Mut und Verantwortung, das ist gelebte Sicherheit für die Menschen in unserem Land. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Munitionsbergungsdienstes handeln mit höchster Professionalität und unermüdlichem Pflichtbewusstsein. Ihnen gilt unser Dank.“

Zahlen und Fakten:

– gesamte Munitionsbelastung in Mecklenburg-Vorpommern:
ca. 166.325 ha (Ostsee: 68.547 ha, Land: 97.778 ha)

– davon sind 90.378 ha als bedenklich eingestuft

– seit 1990 wurden 2.582 t Munition bei Beräumungen und
249 t bei Soforteinsätzen geborgen, darunter befanden
sich 222 t bzw. 29 t reiner Sprengstoff.

– die Gewichtsspanne von Munitionsfunden liegt zwischen
20 g (Gewehrpatrone) und 1.500 kg (Torpedos).

Strandbewirtschaftung in der Sturmhochwassersaison

Land setzt auf Balance zwischen Tourismus und Küstenschutz

Schwerin – Mit Beginn der Sturmhochwassersaison am 15. Oktober treten an der Ostseeküste wieder besondere wasserrechtliche Regelungen zum Küstenschutz in Kraft. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat dazu im März einen Erlass zur wasserrechtskonformen Nutzung des Strandes herausgegeben, um den Gemeinden und der Tourismuswirtschaft entgegenzukommen und bürokratische Hürden für „mobile, leicht transportfähige Objekte“ abzubauen.

Hintergrund war der auch über die Medien und die Presse bekannt gewordene sogenannte „Strandkorbstreit“. Mit dem Erlass und weiteren Ausnahmeregelungen zur Strandnutzung macht sich das Land stark für die Tourismuswirtschaft und setzt sich dafür ein, dass Einheimische und Gäste den Strand und die Natur an der Küste auch im Herbst und Winter erleben können.

„Unser Ziel ist, dass die Strände in Mecklenburg-Vorpommern auch über den Sommer hinaus lebendig bleiben – aber sicher“, betonte Klimaschutz- und Umweltminister Dr. Till Backhaus. „Wir begrüßen ausdrücklich saisonverlängernde Maßnahmen der Strandbewirtschaftung, solange sie mit dem Küstenschutz vereinbar sind. Beides muss Hand in Hand gehen: wirtschaftliche Nutzung und Schutz unserer Küste.“
Nach dem aktuellen Erlass können mobile, leicht bewegliche Objekte – wie Strandkörbe, Tische, Stühle oder kleine Pagoden mit einer Grundfläche bis zu 5 m² – mit Zustimmung der Gemeinde ohne zeitliche Befristung aufgestellt werden.

Voraussetzung ist eine Vereinbarung zwischen der jeweiligen Gemeinde und dem zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU), um sicherzustellen, dass neben den touristischen Interessen auch die Anforderungen des Küstenschutzes im Sinne des Allgemeinwohls gewahrt bleiben. Um einen schnellen Übergang zu den neuen Regelungen zu erleichtern, wird das Erfordernis einer solchen Vereinbarung zunächst bis zum 31. Januar 2026 durch ein vereinfachtes Verfahren ersetzt.

Gewerbetreibende, die Interesse an dieser Art der Strandnutzung haben können sich an die Gemeinde wenden. Interessierte Gemeinden werden gebeten, sich mit dem örtlichen zuständigen StALU hinsichtlich der vereinfachten Regelung abzustimmen.

Für zeitlich befristete Nutzungen – etwa größere Pagoden, Verkaufs­stände oder andere bauliche Anlagen – ist weiterhin eine wasser­rechtliche Ausnahmegenehmigung erforderlich. Diese berücksichtigt die jeweilige Wetterentwicklung und ist in der Regel auf kurze Zeiträume begrenzt. Die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt können die Nutzungen und inkl. baulicher Anlagen für eine Dauer von bis zu 10 Tagen zulassen.

Gewerbetreibende, die Interesse an befristeten Ausnahmegenehmi­gungen haben, sollten sich nach Abstimmung mit der Gemeinde mit einem formlosen Antrag an das zuständigen StALU wenden.

Eine dauerhafte Aufstellung größerer Anlagen im Strandbereich ist grundsätzlich möglich, setzt jedoch ein bauordnungsrechtliches Genehmigungsverfahren voraus, in denen die unteren Bauaufsichtsbehörden u. a. die StÄLU beteiligen, um die Belange des Küstenschutzes in ihren Entscheidungen zu berücksichtigen.

In allen Fällen müssen die Betreiber gewährleisten, dass Anlagen bei Vorhersage hoher Wasserstände oder Sturmhochwasserwarnung innerhalbkurzer Zeit mit eigenem Personal beräumt werden können. Dazu ist die Warnlage aktiv zu verfolgen. Mögliche Schäden an den aufgestellten Objekten/Bauwerken und den Landesküstenschutzanlagen sind auf Kosten des verantwortlichen Betreibers zu beseitigen.

Minister Dr. Backhaus: „Wir alle tragen Verantwortung dafür, dass Tourismus und Küstenschutz miteinander im Gleichgewicht bleiben. Der Erlass schafft dafür einen verlässlichen Rahmen und stärkt die Handlungsspielräume der Gemeinden und Unternehmer – aber immer im Bewusstsein, dass Küstenschutz eine zentrale Voraussetzung für die Sicherheit für die Menschen in den Ortslagen an der Küste ist.“

Allianz für regionale Wertschöpfung durch heimisches Laubholz

Malchow – Am Vormittag hat Forst- und Agrarminister Dr. Till Backhaus das Werk der Pollmeier Schnittholz GmbH und Co. KG in Malchow besucht. Die Geschäftsführung informierte den Minister vor Ort über die Kampagne „Laubholz+“ der Deutschen Säge und Holzindustrie e.V. (DeSH). Dazu erklärt Minister Backhaus:

„Unser Wald in MV fungiert als CO2-Senke und ist damit enorm wichtig für den Klimaschutz. Er ist aber auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor: Im Cluster Forst und Holz sichern 90 m³ einen Arbeitsplatz pro Jahr. In MV umfasste das Cluster Forst und Holz 2023 4.318 Unternehmen mit 23.950 Beschäftigten, mit einem Umsatz von rund 4,8 Mrd. Euro und einer Bruttowertschöpfung von ca. 1,6 Mrd. Euro.

Die Holzindustrie steht jedoch vor einem Dilemma. Einerseits soll die Laubholzverwendung erhöht werden (Bioökonomie, Erreichung der Klimaschutzziele); andererseits wird die Laubholznutzung zunehmend durch Nutzungsverzichte und Flächenstilllegungen eingeschränkt. Für die Unternehmen der Laubholzindustrie sind die Rahmenbedingungen nicht mehr verlässlich und die Rundholzversorgung unsicher. Seit Anfang 2000 haben in Deutschland ca. 100 laubholzverarbeitende Unternehmen den Betrieb eingestellt.

Vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Trockenschäden in den Jahren 2018 und 2019, den Unsicherheiten im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Klimaveränderung sowie den sich ändernden politischen Rahmenbedingungen in Deutschland und in der EU verstehe ich die Sorge, dass es zu Einschränkungen der Waldbewirtschaftung und der Bereit­stellung von Laubholz kommen kann. Zwar haben wir unsere Wälder seit Jahren erfolgreich umgebaut, 70 Prozent Laubmischwald, doch der Buchenholzeinschlag ist bereits rückläufig. Während im Jahr 2014 deutschlandweit ca. 12 Mio. m³ (davon 0,63 Mio m³ in MV) genutzt wurden, waren es 2024 9,7 Mio. m³ (davon 0,33 Mio. m³ in MV).

Die Bundeswaldinventur 4 (BWI 4) ergab bundesweit einen Rückgang der Buchenvorräte um 1,2% (in MV einen Anstieg um 7,2%) sowie eine leichte Zunahme der Eichenvorräte um 1,6% (in MV um 2,4%). In MV liegt die Fläche ohne Nutzung (Nullnutzung und Prozessschutz) mit 30,7% der Waldfläche deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 12,9%.

Ich teile die Einschätzung des DeSH, wonach die Laubholzbranche in Deutschland vor einer historischen Weichenstellung steht. Der ökologische Umbau der Wälder, das wachsende gesellschaftliche Bewusstsein für nachhaltige Produkte sowie die Notwendigkeit, CO₂-intensive Materialien durch umweltfreundliche Alternativen zu ersetzen, machen deutlich: heimisches Laubholz ist ein Schlüssel­­rohstoff der Zukunft. Mit dem Bekenntnis der Landes­regierung zum Dauerwald in MV bieten wir die Möglichkeit einer stabilen Versorgung der heimischen Wirtschaft mit dem wichtigen Rohstoff Holz.

Gleichzeitig zeigen sich deutliche Spannungsfelder: zwischen zunehmenden regulatorischen Anforderungen und wachsendem Rohstoffbedarf, zwischen forstpolitischen Zielkonflikten und globalem Wettbewerbsdruck sowie zwischen technologischen Chancen und Investitionshemmnissen. Um diese Herausfor­derungen zu bewältigen, braucht es ein entschlossenes, koordiniertes und zukunftsorientiertes Handeln von Politik und Wirtschaft. Die „Allianz für regionale Wertschöpfung durch heimisches Laubholz“, die die DeSH aktuell anstößt, kann dieses vernetzte Handeln nach meiner Ansicht vorantreiben“, so Backhaus.

Tote Kraniche im NSG Galenbecker See – Vogelgrippe in Abklärung

Schwerin – Im Naturschutzgebiet Galenbecker See (Landkreis Vorpommern-Greifswald) sind in den vergangenen Tagen zahlreiche tote Kraniche aufgefunden worden. Nach bisherigen Erkenntnissen wurden an den bekannten Schlafplätzen Fleethof und Heinrichswalde insgesamt über 40 tote Tiere entdeckt. Ursache des Verlustes ist bislang unklar.

Zur weiteren Abklärung wurden Proben an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) übergeben. Dort wurde das Vorliegen von aviärem Influenzavirus (AIV) nachgewiesen. Das vorhandene Probenmaterial wird in Abstimmung mit dem Nationalen Referenzlabor für Aiväre Influenza am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) zeitnah für weiterführende Untersuchungen und die Bestimmung des Subtyps dorthin weitergeleitet.

Landesumweltminister Dr. Till Backhaus appelliert an die Bevölkerung: „Ich bitte dringend darum, tote oder kranke Wildvögel nicht anzufassen und solche Funde unverzüglich den zuständigen Veterinärbehörden zu melden. Nur durch ein umsichtiges Verhalten können wir vermeiden, dass das Virus weiterverbreitet wird.

Zugleich sichern wir damit eine schnelle Aufklärung der Ursachen. Geflügelhalter bitte ich alles zu tun, um einen Eintrag des Virus aus der Wildvogelpopulation in die Wirtschaftsbetriebe zu vermeiden. Außerdem rate ich dringend, die Tierbestände beim Veterinäramt und der Tierseuchenkasse anzumelden. Das gilt vor allem für Neuanmelder aber natürlich auch für Halter und Halterinnen, die das bisher versäumt haben.“

Das Ministerium wird über die Ergebnisse der weiterführenden Untersuchungen informieren, sobald diese vorliegen.

Neufassung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes

Verbesserte Beteiligung am Ausbau der Erneuerbaren Energien

Schwerin – Die Erneuerbaren Energien sind ein wichtiger Baustein des wirtschaftlichen Erfolgs Mecklenburg-Vorpommerns. Ziel der Landesregierung ist es, die  Bürgerinnen und Bürger beim weiteren Ausbau stärker an den konkreten Projekten der Energiewende zu beteiligen und so zu mehr Akzeptanz beizutragen. Dazu hat die Landesregierung heute im Kabinett die Neufassung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes (BüGem) beschlossen, die deutliche Verbesserungen für Kommunen sowie für Bürgerinnen und Bürger vor Ort bringt und die Wirtschaft von bürokratischen Auflagen entlastet.

„Unser Ziel ist es, die Beteiligung der Menschen und Gemeinden zu vereinfachen, auszuweiten und zu stärken. Wir sorgen dafür, dass die Menschen deutlich davon profitieren, wenn in ihrer Nähe Windräder gebaut werden oder ein Solarpark entsteht. Die Vorteile der Energiewende müssen vor Ort spürbar sein. Wir verbessern die Beteiligung am Ausbau der Erneuerbaren Energien: Mehr Geld, mehr Möglichkeiten, weniger Bürokratie und mehr lokale Wertschöpfung – das ist ein Gewinn für die Menschen vor Ort und die Kommunen in unserem Land“, erklärte Wirtschaftsminister Dr. Wolfgang Blank.

Mit der Neufassung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes knüpft Mecklenburg-Vorpommern an seine bundesweite Vorreiterrolle bei der Teilhabe am Ausbau der Erneuerbaren Energien an und verbessert die gesetzlichen Rahmenbedingungen weiter. Schon jetzt profitieren Gemeinden und Menschen in Mecklenburg-Vorpommern mit rund 6,2 Mio. Euro jährlich – diese Summe wird deutlich steigen.

Klima- und Umweltminister Dr. Till Backhaus erklärt dazu: „Was die Menschen im Land nicht akzeptieren, ist, dass die Transformation der Energieversorgung zwar vor ihrer Haustür passiert, sie aber nichts davon haben. Deshalb ist es für die Akzeptanz der Energiewende wichtig, die Menschen und Gemeinden im Land an den Gewinnen zu beteiligen. Wir wollen  Wertschöpfung im eigenen Land.

Ich erwarte von dem neuen Gesetz, dass MV beim Ausbau der erneuerbaren Energien mehr Tempo entwickelt, Unternehmen Planungssicherheit erhalten und Gemeinden sowie ihre Bürgerinnen und Bürger endlich einen gerechten finanziellen Ausgleich erhalten. Mehr Ökostrom könnte auch energieintensive Unternehmen nach MV ziehen und damit attraktive Jobs im Land entstehen lassen. Das ist, was wir wollen und was wir brauchen.“

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Verhandlungen auf Augenhöhe: Die Gemeinden begegnen den Unternehmen auf Augenhöhe und können eine passende Beteiligung aushandeln.
  • Einfache Umsetzung: Beide Seiten können sich auf einfach umsetzbare Beteiligungsmodelle einigen und so den Aufwand verringern.
  • Mehr Beteiligung: Die Höhe der finanziellen Beteiligung für Gemeinden und Bürgerinnen und Bürger wurde in sogenannten Standardmodellen klar und einfach geregelt. Bei Windenergieanlagen sollen die Gemeinden demnach beispielsweise künftig gemäß des Standardmodells 0,3 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Die Bürgerinnen und Bürger profitieren zusätzlich von Stromgutschriften oder Haushaltsdirektzahlungen in gleicher Höhe. Die Mindesthöhe für die Beteiligung muss jeweils 0,2 pro Kilowattstunde betragen.
  • Mehr Möglichkeiten: Dabei stellt die Neufassung des Gesetzes mehr Möglichkeiten zur Verfügung, z.B. Stromgutschriften für die Einwohnerinnen und Einwohner und Direktzahlungen an die Gemeinden. Die Gemeinden können aber auch den Kauf von Anlagen aushandeln und selbst Windanlagenbetreiber werden.
  • Weniger Bürokratie: Die Meldepflichten werden reduziert und die Verfahren damit vereinfacht – das entlastet sowohl die Unternehmen als auch die Verwaltung.
  • Erweiterter Geltungsbereich: Künftig gilt das Gesetz auch für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab einem Megawatt (Größe von ca. 1 Hektar) installierter Leistung.
  • Repowering: Auch beim Ersatz alter Windenergieanlagen durch neue („Repowering“) greifen die Regelungen des Beteiligungsgesetzes.

Mit dem Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz hat Mecklenburg-Vorpommern bereits im Jahr 2016 das erste Beteiligungsgesetz dieser Art in Deutschland geschaffen. Betreiber von Windenergieanlagen an Land sind seither verpflichtet, Gemeinden sowie die Einwohnerinnen und Einwohner in der Umgebung finanziell zu beteiligen. Es werden bereits zahlreiche Modelle der Teilhabe umgesetzt, darunter:

  • der Anteilserwerb an Windparks durch Gemeinden,
  • vergünstigte Stromtarife für Einwohnerinnen und Einwohner und
  • die Förderung vom Vereinsleben vor Ort.

Die Neufassung des Gesetzes ist in einem breit angelegten Diskussionsprozess auch mit Vertretern der betroffenen Verbände erarbeitet worden.

Land hält an Teilzeitarbeit fest

Oldenburg: Teilzeit wichtig für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Schwerin – Im Schuljahr 2024/25 haben in Mecklenburg-Vorpommern 4.045 der insgesamt 11.591 Lehrkräfte an allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Teilzeit gearbeitet. Das ist eine Teilzeitquote von 34,9 Prozent. „Für Lehrerinnen und Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern wird es auch weiterhin die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung geben“, kündigte Bildungsministerin Simone Oldenburg an.

Die Gründe für Lehrkräfte, in bestimmten Phasen Teilzeit zu arbeiten, sind vielfältig. „Sei es, um die Arbeitsbelastung in sehr anstrengenden Jahren zu reduzieren, Familie und Beruf besser zu vereinbaren oder Angehörige zu pflegen. All das muss trotz der angespannten Personallage möglich sein. Daher werden wir in Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung nicht beschränken“, so Simone Oldenburg.

Die durchschnittliche Vertragsstundenzahl der voll- und teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte lag im vergangenen Schuljahr an allgemein bildenden Schulen bei 25,3 Wochenarbeitsstunden. An beruflichen Schulen arbeiteten Lehrkräfte im Schnitt 24,8 Stunden pro Woche. Der Umfang der Wochenarbeitsstunden bei teilzeitbeschäftigten Lehrkräften reicht von 26 Stunden – das entspricht einer Reduzierung um eine Stunde – bis zu einem Stundenumfang von unter 18 Stunden.

Ältere Lehrkräfte unterrichten in Mecklenburg-Vorpommern bis zu vier Stunden weniger. Ab 57 Jahren erhalten sie eine, ab 60 Jahren zwei und ab 63 Jahren insgesamt vier Altersanrechnungsstunden, die sie nach Vollendung des jeweiligen Lebensjahres im darauffolgenden Schulhalbjahr nutzen können. Das bedeutet, dass eine 63-jährige Lehrkraft 23 statt 27 Stunden unterrichtet. Für die Gewährung von Altersanrechnungsstunden hat das Land im Schuljahr 2024/25 rund 250 Lehrerstellen bereitgestellt. Das entspricht ca. 20 Millionen Euro.

„Mit dieser Maßnahme tragen wir dem berechtigten Anliegen vieler Kolleginnen und Kollegen Rechnung und schaffen Anreize, länger im Schuldienst zu bleiben. Erfahrene Lehrkräfte sind für unsere Schulen ebenso unverzichtbar wie der Nachwuchs. Gleichzeitig bleibt es unser Ziel, den Schülerinnen und Schülern einen verlässlichen Unterricht zu gewährleisten“, erklärte Simone Oldenburg.

Schneller helfen, besser schützen: Kabinett beschließt SOG-Novelle

Schwerin – Innenminister Christian Pegel hat dem Kabinett heute den Entwurf zur Novellierung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V) vorgelegt, der nun dem Landtag übermittelt wird. Der Gesetzentwurf, der auf einer umfassenden Evaluation der bisherigen gesetzlichen Bestimmungen im sogenannten Polizeirecht des Landes aus dem vergangenen Jahr basiert, legt den Schwerpunkt auf wirksame Maßnahmen gegen häusliche Gewalt und einen verbesserten Schutz der Opfer.

„Die alarmierenden Zahlen im Bereich häuslicher Gewalt erfordern entschlossenes Handeln. Unser Ziel ist es, die Betroffenen effektiv zu schützen und Wiederholungstaten konsequent zu verhindern“, so Innenminister Christian Pegel. In Mecklenburg-Vorpommern wurden 2024 insgesamt 5.005 Fälle (2023: 5.016 Fälle) von häuslicher Gewalt erfasst. 2016 waren noch 3.628 Fälle häuslicher Gewalt in der polizeilichen Kriminalitätsstatistik festgehalten worden.

Zentrale Neuerungen betreffen die Ausweitung von Wohnungsverweisen und Rückkehrverboten sowie die Möglichkeit, Kontaktverbote künftig auch auf digitale Kommunikationswege wie Telefon, SMS und Messenger-Dienste auszudehnen. Darüber hinaus soll die Polizei gezielte Verhaltensauflagen anordnen können, um erneute Übergriffe zu verhindern.

„Mit der Einführung der elektronischen Fußfessel für Intensivtäter häuslicher Gewalt sowie dem sogenannten Spanischen Modell – bei dem auch die Opfer aufgrund der Fussfessel mit einem elektronischen Warnsystem ausgestattet werden können, wenn sich ihnen der Intensivtäter nähert – wird zusätzlicher Schutz geschaffen“, erklärte der Minister und verdeutlichte: „Wenn sich ein Täter trotz Verbot annähert, muss das Opfer sofort gewarnt werden können. So schaffen wir Sicherheit, bevor es zu neuen Übergriffen kommt.“

Ergänzt wird das Maßnahmenpaket durch engere Zusammenarbeit zwischen Polizei und Beratungsstellen, Fallkonferenzen sowie operative Opferschutzmaßnahmen wie die Ausgabe von Tarndokumenten.
„Damit setzen wir konsequent auf Prävention und effektiven Schutz“, so der Minister.

Ein weiterer Baustein der Novelle wird die Möglichkeit der Standortdatenortung über Mobiltelefone insbesondere von vermissten, hilflosen oder suizidgefährdeten Personen sowie die Einführung einer rechtssicheren Standortbestimmung für Notrufe an die 110. Während die AML-Technologie bei der 112 bereits seit Jahren eingesetzt wird, soll sie nun auch der Polizei helfen, Menschen in Gefahr schneller zu lokalisieren.

„Das bedeutet: Wenn jemand in einer akuten Gefahrensituation den Notruf wählt, können Polizei und Einsatzkräfte schneller erkennen, wo sich die betroffene Person befindet – auch dann, wenn sie den Standort nicht mehr selbst mitteilen kann. Gerade in lebensbedrohlichen Situationen, etwa bei Gewalttaten, Unfällen oder medizinischen Notfällen, zählt jede Minute. Die Ortung ist deshalb ein entscheidender Schritt, um die Menschen in unserem Land besser schützen und Leben retten zu können“, verdeutlichte Pegel.

Darüber hinaus enthält der Entwurf Anpassungen an den Datenschutzvorschriften sowie eine Klarstellung zentraler Gefahrenbegriffe im Polizeirecht, um den Einsatzkräften mehr Rechtssicherheit und eine bessere Anwendbarkeit im Alltag zu geben. „Wir setzen mit der Reform auf Prävention, Rechtssicherheit und schnellere Hilfe in lebensbedrohlichen Situationen. So stärken wir die Sicherheit in unserem Land nachhaltig“, fasste der Innenminister zusammen.

Stabilitätsbericht 2025 vorgelegt

Mecklenburg-Vorpommern hält Schuldenbremse ein und bleibt trotz enormer Herausforderungen finanziell stabil

Schwerin – Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue hat der Landesregierung in der heutigen Kabinettssitzung den Stabilitätsbericht 2025 für Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt. Der Bericht umfasst den Zeitraum bis 2029. Er zeigt, dass die Haushaltslage des Landes trotz der enormen finanziellen Herausforderungen weiterhin stabil ist.

Alle zentralen Kennziffern liegen klar in den vorgegebenen Schwellenwerten des Stabilitätsrates. Eine drohende Haushaltsnotlage ist nicht erkennbar. Mecklenburg-Vorpommern hält zudem die Schuldenbremse gemäß Artikel 65 der Landesverfassung vollumfänglich ein.

„Trotz der enormen finanziellen Herausforderungen bleibt unser Land für die Zukunft finanziell solide aufgestellt. Der Stabilitätsbericht belegt, dass die Sparmaßnahmen und der Abbau von Schulden durch das Land zur Stabilität beitragen “, betont Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue.

Der Stabilitätsbericht weist für den gesamten Berichtszeitraum keine Auffälligkeiten auf. Bei allen Kennziffern, also dem Finanzierungssaldo, der Kreditfinanzierungsquote, der Zins-Steuer-Quote und dem Schuldenstand, bewegt sich das Land klar innerhalb der Schwellenwerte des Stabilitätsrats. Auch die Standardprojektion zur mittelfristigen Haushaltsentwicklung zeigt keine Anzeichen für eine drohende Haushaltsnotlage.

Der Stabilitätsbericht 2025 wird nun dem Stabilitätsrat vorgelegt und an die Präsidentin des Landtages Mecklenburg-Vorpommern übermittelt.

Der Stabilitätsrat überwacht die Haushalte von Bund und Ländern und prüft jährlich, ob Anzeichen für eine drohende Haushaltsnotlage bestehen. Grundlage dafür sind die Stabilitätsberichte, die die Länder bis Mitte Oktober vorlegen. Mecklenburg-Vorpommern kommt mit dem Stabilitätsbericht 2025 dieser gesetzlichen Verpflichtung nach.