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Tourismus/Sonderöffnungszeiten: Neue „Ortsliste“ tritt in Kraft

Schwerin – Mit dem Öffnungszeitengesetz und der ergänzenden Öffnungszeitenverordnung hat Mecklenburg-Vorpommern für seine von Tourismus geprägten Orte neue, einheitliche Rege­lungen geschaffen, wann Verkaufsstellen auch an Sonn- und Feiertagen geöffnet werden dürfen. Mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt ist heute, nach einer einjährigen Übergangsregelung, eine Änderung der Öffnungszeiten-verordnung in Kraft getreten. Die Änderung legt fest, für welche Orte die Öffnungszeitenverordnung künftig gilt.

Die sogenannte Ortsliste enthält 58 Orte – darunter Gemein­den, Teile von Gemeinden und Zusammenschlüsse von Gemeinden. In den benannten Orten dürfen Verkaufsstellen öffnen, die Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs sowie des typisch touristischen Bedarfs anbieten. Dazu gehören ins­besondere Lebensmittelgeschäfte, Souvenir-, Geschenk- oder Buchläden. Die Öffnung an Sonn- und Feiertagen ist bereits seit rund einem Jahr in zwei Öffnungszeiträumen möglich: Das ist der Saisonöffnungszeitraum vom 15. März bis 31. Oktober und der Winteröffnungszeitraum vom 17. Dezember bis 8. Januar.

Kern der Öffnungszeitenverordnung ist die lange von der Wirt­schaft geforderte zeitliche Angleichung an die Regelungslage im Nachbarbundesland Schleswig-Holstein. Zudem ermöglicht die Öffnungszeitenverordnung eine objektive Bewertung, ob ein Ort auf die Ortsliste gelangt. Damit schafft die neue Rege­lung Klarheit und Transparenz.

Die Ortsliste umfasst diejenigen Orte, die als Welterbestadt oder nach dem Kurortgesetz M-V anerkannt sind und für die zudem ein besonders hohes Tourismusaufkommen nachge­wiesen ist.

Ortsliste ab 27. Februar 2026

  • Hanse- und Universitätsstadt Rostock (beschränkt auf die Ortsteile Diedrichshagen, Markgrafenheide, Warnemünde)
  • Stadt Bad Doberan (Landkreis Rostock)
  • Gemeinde Seebad Börgerende-Rethwisch (Landkreis Rostock)
  • Gemeinde Ostseeheilbad Graal-Müritz (Landkreis Rostock)
  • Barlachstadt Güstrow (Landkreis Rostock)
  • Stadt Ostseebad Kühlungsborn (Landkreis Rostock)
  • Gemeinde Ostseebad Nienhagen (Landkreis Rostock)
  • Ostseebad Rerik (Landkreis Rostock)
  • Gemeinde Rövershagen (Landkreis Rostock)
  • Stadt Plau am See (Landkreis Ludwigslust-Parchim)
  • Gemeinde Alt Schwerin (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
  • Gemeinde Feldberger Seenlandschaft beschränkt auf die Ortsteile Feldberg, Carwitz, Fürstenhagen, Hullerbusch, Koldenhof, Laeven, Lichtenberg, Mechow, Neuhof, Rosenhof, Schlicht, Triepkendorf, Waldsee, Wittenhagen (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
  • Gemeinde Göhren-Lebbin (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
  • Gemeinde Jabel (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
  • Gemeinde Klink (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
  • Inselstadt Malchow (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
  • Stadt Mirow (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
  • Gemeinde Priepert (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
  • Gemeinde Rechlin beschränkt auf die Ortsteile Rechlin, Boek (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
  • Stadt Röbel/Müritz (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
  • Stadt Waren (Müritz) (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
  • Stadt Wesenberg (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
  • Gemeinde Wustrow (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
  • Gemeinde Zislow beschränkt auf den Ortsteil Zislow (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte)
  • Gemeinde Ostseebad Boltenhagen (Landkreis Nordwestmecklenburg)
  • Gemeinde Hohenkirchen (Landkreis Nordwestmecklenburg)
  • Gemeinde Ostseebad Insel Poel (Landkreis Nordwestmecklenburg)
  • Schloßstadt Klütz (Landkreis Nordwestmecklenburg)
  • Hansestadt Wismar (Landkreis Nordwestmecklenburg)
  • Gemeinde Zierow (Landkreis Nordwestmecklenburg)
  • Landeshauptstadt Schwerin
  • Gemeinde Seebad Lubmin (Landkreis Vorpommern-Greifswald)
  • Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast1 (Landkreis Vorpommern-Greifswald)
  • Gemeinde Ostseebad Ahrenshoop (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Seebad Altefähr beschränkt auf den Ortsteil Altefähr (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Altenkirchen (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Stadt Bad Sülze (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Ostseebad Binz beschränkt auf die Ortsteile Binz, Prora (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Seebad Born a. Darß (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Ostseebad Breege-Juliusruh (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Ostseebad Dierhagen (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Dranske (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Ostseebad Glowe (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Seebad Insel Hiddensee (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Lancken-Granitz (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Lohme (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Ostseebad Prerow (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Pruchten (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Stadt Putbus beschränkt auf die Ortsteile Putbus, Alt Lanschwitz, Altkamp, Beuchow, Freetz, Groß Stresow, Güstelitz, Kasnevitz, Ketelshagen, Klein Stresow, Krakvitz, Krimvitz, Lauterbach, Lonvitz, Muglitz, Neuendorf, Neukamp, Vilmnitz, Wreechen (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Putgarten (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Stadt Sassnitz (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Hansestadt Stralsund (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Tourismusregion Mönchgut-Granitz2 (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Ummanz (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Wieck auf Darß (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Wiek auf Rügen beschränkt auf die Ortsteile Wiek, Bohlendorf (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Ostseebad Wustrow (Landkreis Vorpommern-Rügen)
  • Gemeinde Ostseeheilbad Zingst (Landkreis Vorpommern-Rügen)

Ergänzungen:
Die Liste umfasst die Tourismusregionen in folgendem Umfang:

1 Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast: Gemeinde Benz, Gemeinde Dargen, Gemeinde Garz, Gemeinde Ostseebad Heringsdorf, Gemeinde Kamminke, Gemeinde Ostseebad Karlshagen, Gemeinde Korswandt, Gemeinde Ostseebad Koserow, Gemeinde Krummin, Gemeinde Ostseebad Loddin, Gemeinde Mellenthin, Gemeinde Mölschow, Gemeinde Peenemünde, Gemeinde Pudagla, Gemeinde Rankwitz, Gemeinde Sauzin, Gemeinde Stolpe auf Usedom, Gemeinde Ostseebad Trassenheide, Gemeinde Ostseebad Ückeritz, Stadt Usedom, Stadt Wolgast, Gemeinde Ostseebad Zempin, Gemeinde Ostseebad Zinnowitz, Gemeinde Zirchow

2 Tourismusregion Mönchgut-Granitz: Gemeinde Ostseebad Baabe, Gemeinde Ostseebad Göhren, Gemeinde Ostseebad Mönchgut, Gemeinde Ostseebad Sellin

Mit dem Monat März startet bei uns in MV die Waldbrandsaison

Schwerin – Pünktlich zum Start der Waldbrandsaison zeigt sich das Wetter bereits frühlingshaft. Aktuell ist die Gefahrenlage aufgrund der noch sehr feuchten Nächte gering. Auch der Oberboden ist an den meisten Orten ausreichend feucht, sodass landesweit die niedrigste Wald-brandgefahrenstufe ausgerufen werden konnte.

„Der Anschein des „vielen“ Niederschlages der letzten Wochen kann trügen“, weiß Land- und Forstwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. „Mit steigenden Temperaturen und leichten Winden trocknen die über den Winter verwelkte Gras- und Krautschichten schnell wieder aus und noch vor der Zeit des Blattaustriebes kann sich hier besonders leicht ein Feuer entfachen.“

Vor diesem Hintergrund noch einige Hinweise des Ministers:

  • Rauchen Sie nicht im Wald und in der Feldflur!
  • Werfen Sie keine Zigarettenreste aus dem Auto! Benutzen Sie Ihren Bordaschenbecher!
  • Verzichten Sie auf etwaig geplante Lagerfeuer und Grillabende in Waldnähe; Falls dies unvermeidbar ist, nutzen Sie für Lagerfeuer und Grillabende nur ausgewiesene Grill- und Lagerfeuerplätze, auf denen Sie einen ausreichenden Brandschutz sichern können. Halten Sie dabei einen Mindestabstand zum Wald von 50m ein!
  • Parken Sie nur auf ausgewiesenen Waldparkplätzen! Ermöglichen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit den Lösch- und Rettungskräften eine rasche und ungehinderte Zufahrt zum Brandherd, indem Sie die Waldwege freihalten!
  • Melden Sie alle Brände unverzüglich der Feuerwehr (Notruf 112) oder der Polizei (Notruf 110)!

Weitere Informationen zur Waldbrandgefahr und allgemeine Hinweise zum Wald-brandschutz in Mecklenburg-Vorpommern gibt es unter diesem Link

 Waldbrandschutz – Wald-MV

Platt in der Pflege

Rostocker Verein entwickelt Broschüre für Pflegepersonal

Rostock – Wie geiht Sei dat? Wur deiht dat weih? Für mehr „Platt in de Pläg“ setzt sich der Rostocker Klönschnackverein ein und hat deshalb mit Unterstützung des Landes eine eigene Broschüre samt praxisorientierter Vokabelliste mit Begriffen für den Pflegealltag erarbeitet, die der Verein heute gemeinsam mit Sozialministerin Stefanie Drese im Pflegeheim in Rostock-Toitenwinkel vorgestellt hat.

„Für viele ältere Menschen ist Platt eine Sprache, mit der sie selbst noch aufgewachsen sind, die für sie mit persönlichen Erinnerungen und einem Heimatgefühl verbunden sind“, hob Drese bei ihrem Besuch hervor. Das im Pflegealltag wieder regelmäßig zu hören, könne dazu beitragen, schneller emotionale Brücken zwischen Personal und Bewohnern zu schlagen, Ängste abzubauen und das Zugehörigkeitsgefühl innerhalb der Einrichtung zu steigern.

„Ganz besonders profitieren hiervon demenziell erkrankte Personen. Die Forschung zeigt, dass bei Betroffenen die früh erlernten Sprachmuster oft lange erhalten bleiben“, erklärte die Ministerin. Die ihnen vertraute Sprache zu hören, helfe bei der Bewältigung von Emotionen und gebe ihnen oftmals ein besonderes Gefühl von Sicherheit, so Drese weiter.

Die Broschüre „Platt in de Pläg“ ist erstmals im Jahr 2022 erschienen und richtet sich insbesondere an angehende Pflegefachkräfte sowie an Auszubildende in Gesundheitsberufen. Sie bietet eine übersichtliche Sammlung häufig genutzter Begriffe und Redewendungen, die auf den Praxisalltag zugeschnitten sind. So enthält die Broschüre Begrifflichkeiten von der der Begrüßung über biografische Gespräche bis hin zu typischen Situationen der Betreuung und Arztgesprächen.

Drese: „Pflege bedeutet immer auch Beziehungsgestaltung. Ich freue mich deshalb sehr über das Engagement des Klönschnackvereins Rostocker 7 und hoffe, dass mit der Handreichung die Plattdeutsche Sprache noch viel mehr zu einer Art Türöffner in der Pflege werden kann.“

Interessierte Einrichtungen und Ausbildungsträger können die Broschüre auf den Seiten des Klönschnackvereins unter https://www.kloensnack-rostocker7.de/files/kloensnack/pdf/platt-in-de-plaeg.pdf herunterladen oder über den Verein bestellen.

Ehrenamtsförderung in Mecklenburg_Vorpommern

Schwesig: MV ist Vorreiter und zeigt, wie zeitgemäße Ehrenamtsförderung aussieht

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig übergab der Ehrenamtsstiftung einen Zuwendungsbescheid für das Jahr 2026. Sie sagte: „Das Land fördert die Arbeit der Ehrenamtsstiftung mit rund zwei Millionen Euro im Jahr. Das bleibt auch im aktuellen Doppelhaushalt für die kommenden beiden Jahre so. Trotz einer angespannten Haushaltslage investieren wir in das Ehrenamt. Denn wir wissen, was wir an unseren Ehrenamtlichen haben. Ob in der Freiwilligen Feuerwehr, im sozialen Bereich, in der Kultur: Ehrenamt hält unser Land zusammen.“ Sie danke allen Engagierten.

„Mit einem Teil der Förderung leistet die Ehrenamtsstiftung konkrete Unterstützung vor Ort. Sie vergibt eine Million Euro Fördermittel im Jahr unter anderem für das Programm „Gutes tun in MV“, das sich ausdrücklich an Projekte richtet, die nicht von anderen, etablierten Fördermöglichkeiten profitieren. Mit einer Fördersumme von bis zu 3.000 Euro ist es auf den Bedarf kleinerer Vereine und Initiativen zugeschnitten“, sagte Schwesig.

Davon hätten über 600 Projekte im letzten Jahr profitiert. Das Förderprogramm „Junges Ehrenamt“ helfe Menschen unter 27 Jahren, eigene Projekte im Verein umzusetzen. „Für diese beiden Programme wird es ab diesem Jahr möglich sein, die Verwendung des Geldes vereinfacht nachzuweisen. Damit gehen wir nach der digitalen Antragstellung einen weiteren Schritt in Richtung Bürokratieabbau“, so Schwesig. Dafür gelte der Dank dem gesamten Team und den Vorstandsmitgliedern der Stiftung.

„Mit der Ehrenamtsstiftung haben wir seit 10 Jahren ein starkes, professionelles und bundesweit anerkanntes Landeskompetenzzentrum. Bundesweit gibt es nur fünf solcher Institutionen. Damit ist Mecklenburg-Vorpommern Vorreiter und zeigt, wie zeitgemäße Strukturen der Engagementförderung aussehen können“, betonte Schwesig. Die Stiftung schaffe gemeinsam mit den Ehrenamtlichen tragfähige Strukturen des Ehrenamts in Mecklenburg-Vorpommern.

Mehr Lehrkräfte-Fortbildungen für Schwimmunterricht

Oldenburg: Sicherer Schwimmunterricht braucht gut ausgebildete Lehrkräfte

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern setzt die Qualifizierung von Lehrkräften für den Schwimmunterricht fort und bietet landesweit weitere Termine für die Auffrischungsprüfung zum Nachweis der Rettungsfähigkeit an. Die Prüfungen sind Teil der Landesstrategie zur Stärkung des Schwimmunterrichts. „Sicherer Schwimmunterricht braucht gut ausgebildete Lehrkräfte. Mit den regelmäßigen Prüfungen zur Rettungsfähigkeit sorgen wir dafür, dass Lehrkräfte ihre Kompetenzen auffrischen können und Unterricht unter sicheren Bedingungen stattfinden kann“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Lehrkräfte, die Schwimmunterricht erteilen, müssen einen gültigen Rettungsschwimmerausweis besitzen und ihre Rettungsfähigkeit im Abstand von drei Jahren erneuern. In enger Zusammenarbeit mit den Kreisverbänden des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und der Wasserwacht organisiert das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern IQ M-V (IQ M-V) die Prüfungen. Schulsportberaterinnen und Schulsportberater der Regionen unterstützen bei der Bedarfsermittlung sowie bei der organisatorischen Vorbereitung.

Neben Auffrischungskursen zur Rettungsfähigkeit bietet das IQ M-V jährlich Fortbildungen zur Schwimmmethodik an. Diese richten sich insbesondere an Lehrkräfte, die das Fach Schwimmen fachfremd unterrichten. Zwischen 2016 und 2026 haben sich auf diesem Wege 276 Lehrkräfte erfolgreich qualifiziert. Die Fortbildungsangebote und Auffrischungskurse sind im Fortbildungskatalog des IQ M-V unter www.bildung-mv.de veröffentlicht.

„Schwimmen zu können, bedeutet Sicherheit, Selbstvertrauen und Lebensfreude. Und genau das wollen wir allen Kindern durch gut qualifizierte Lehrkräfte ermöglichen. Unser Ziel ist es, dass jedes Kind in Mecklenburg-Vorpommern die Grundschule als sichere Schwimmerin oder sicherer Schwimmer verlässt“, betonte Simone Oldenburg. Die Anzahl der Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmer ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunken. Betrug ihr Anteil im Jahr 2021/2022 noch 26,2 Prozent, lag er zum Ende des Schuljahres 2024/25 bei 14,3 Prozent. Rund die Hälfte aller Schülerinnen und Schüler an den öffentlichen Grundschulen kann zum Ende der Grundschulzeit sicher schwimmen. Alle Grundschulen sind verpflichtet, Schwimmunterricht anzubieten.

Backhaus: Fachkräftemangel als Herausforderung im GaLa-Bau

Boltenhagen – Anlässlich des Jahrestreffens der Landschaftsgärtner in Boltenhagen betont Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus die Bedeutung der Branche, die sich seit Jahren kontinuierlich positiv entwickle:

„Natur und Grün in der unmittelbaren Umgebung gewinnt für Privatkunden, Gewerbe und Kommunen stetig an Bedeutung. Die mehr als 130.000 Beschäftigten der Branche erwirtschaften in ihren rund 19.600 Betrieben im Jahr 2024 mehr als 10,6 Milliarden Euro. Der größte Teil der Aufträge – 57 Prozent – wurde dabei von Privatkunden ausgelöst. Etwa 20 Prozent der Aufträge kamen von der öffentlichen Hand.

Das sind hervorragende Zahlen, doch die können nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Branche vor großen Herausforderungen steht. Das Thema ist der Fachkräftemangel, der 2025 einen Höchststand erreicht hat. Der Fachkräftemangel führt dazu, dass Auftraggeber mit einer Vorlaufzeit von vier bis sechs Monaten rechnen müssen, bevor die Gärtner ans Werk gehen. Teilweise müssen Aufträge gar wegen Personalmangels abgelehnt werden.

Die Branche bemüht sich daher seit Jahren in der Nachwuchsgewinnung. Betriebspraktika und eine frühe Berufsorientierung seien hier als wichtige Bausteine genannt. Und die Maßnahmen zeigen Wirkung. In MV sind 2025 sind 253 neue Ausbildungsverträge geschlossen worden, davon 49 im Garten- und Landschaftsbau.

Einen weiteren positiven Impuls verspreche ich mir durch die für 2035 geplante Landesgartenschau in Schwerin.  Gartenschauen bringen nachhaltige städtebauliche Maßnahmen mit sich und bieten wirtschaftliche und ökologische Impulse. Ihre positive Wirkung entfaltet sich regelmäßig bis weit ins Umland hinein. Daher unterstützt die Landesregierung die Initiative aus Schwerin. Mit Freude würde mein Haus die Koordinierung übernehmen. Voraussetzung dafür ist allerdings ein tragfähiges und finanzierbares Konzept. Ich sehe einem Beschluss der Stadtvertretung mit Optimismus entgegen“, so Minister Backhaus.

Arbeitsmarkt im Februar 2026

Nürnberg – „Auch zum Ende der Winterpause kommt der Arbeitsmarkt nicht in Schwung. Die Arbeitslosigkeit verändert sich kaum und bleibt über 3 Millionen“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Februar: -15.000 auf 3.070.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +81.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,1 Prozentpunkte auf 6,5 Prozent

Die Arbeitslosigkeit ist im Februar 2026 um 15.000 auf 3.070.000 gesunken. Saisonbereinigt hat sie sich gegenüber dem Vormonat mit +1.000 praktisch nicht verändert. Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Prozentpunkte auf 6,5 Prozent. Verglichen mit dem Februar des letzten Jahres liegt die Arbeitslosenzahl um 81.000 höher. Die Arbeitslosenquote hat sich gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,1 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Januar auf 4,2 Prozent.

Die Unterbeschäftigung umfasst neben der Arbeitslosigkeit auch die Arbeitsmarktpolitik und die kurzfristige Arbeitsunfähigkeit und zeichnet daher ein umfassenderes Bild. Sie ist saisonbereinigt im Februar gegenüber dem Vormonat um 3.000 gesunken. Mit 3.724.000 lag sie mit -4.000 etwas niedriger als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 1. bis einschließlich 23. Februar für 35.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Dezember 2025 zur Verfügung. In diesem Monat wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten für 139.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Das waren 48.000 weniger als im Vormonat und 72.000 weniger als vor einem Jahr.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Januar 2026 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 13.000 gesunken. Mit 45,66 Millionen Personen ist sie im Vergleich zum Vorjahr um 94.000 geringer. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat sich von November auf Dezember 2025 nach Hochrechnungen der BA saisonbereinigt leicht erhöht (+5.000). Im Vergleich zum Vorjahr lag sie mit 34,98 Millionen Beschäftigten um 40.000 niedriger. 7,58 Millionen Personen hatten im Dezember 2025 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 46.000 weniger als im Vorjahresmonat. Davon waren 4,07 Millionen ausschließlich und 3,51 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.

Im Februar waren 638.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 1.000 weniger als vor einem Jahr. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – stieg im Februar 2026 um 4 Punkte auf 106 Punkte. Die Entwicklung des BA-X wird seit einigen Monaten dadurch beeinflusst, dass einzelne Arbeitgeber ihren Personalbedarf der Bundesagentur für Arbeit als Großaufträge gemeldet haben. Ein allgemeiner Anstieg der Kräftenachfrage ist jedoch nicht zu erkennen, vielmehr stabilisiert sich diese insgesamt auf einem niedrigen Niveau.

1.111.000 Personen erhielten nach Hochrechnung der BA im Februar 2026 Arbeitslosengeld, 76.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Bürgergeldberechtigten belief sich hochgerechnet im Februar auf 3.822.000. Gegenüber Februar 2025 war dies ein Rückgang um 149.000 Personen. 7,0 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Seit Oktober 2025 haben sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 298.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Berufsausbildungsstelle gemeldet, 4.000 mehr als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der gemeldeten Berufsausbildungsstellen fällt mit 345.000 um 52.000 geringer aus als im Vorjahreszeitraum. Im Februar ist der Ausbildungsmarkt noch sehr stark in Bewegung. Deshalb erlauben die aktuellen Daten nur eine sehr grobe und vorläufige Einschätzung der Entwicklung im Beratungsjahr 2025/26.

Partnerschaftsvereinbarung über Bildungszusammenarbeit

Mecklenburg-Vorpommern und Westpommern werden partnerschaftlich zusammen arbeiten

Schwerin – Der Staatssekretär des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern hat eine Partnerschaftsvereinbarung mit dem Westpommerschen Bildungskurator abgeschlossen. Ziel der Vereinbarung ist die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen Institutionen, Schulen und Bildungseinrichtungen in beiden Regionen, unter anderem im Bereich binationaler Projekte sowie der Förderung von Kompetenzen, europäischen Werten und Sprachkenntnissen. Die beiden Regionen arbeiten bereits hervorragend zusammen. Dafür sprechen zahlreiche Schul- und Kitapartnerschaften mit Partnern aus Westpommern.

„Als Ko-Vorsitzender des Deutsch-Polnischen Bildungsausschusses liegt mir die Weiterentwicklung und Verstetigung solcher Kooperationsformate besonders am Herzen. Ich freue mich, dass wir mit der heutigen Vertragsunterzeichnung unsere gute Zusammenarbeit weiter festigen und ausbauen werden“, sagte Staatssekretär Tom Scheidung.

Der Westpommersche Bildungskurator Paweł Palczyński betonte bei der Unterzeichnung des Abkommens: „Ich glaube, dass sich unsere Partnerschaft dank gegenseitigem Vertrauen, Engagement und konsequentem Handeln weiterhin dynamisch entwickeln und anderen Regionen als Inspiration dienen wird.“

Die Unterzeichnung fand im Rahmen der Bildungskonferenz zum Thema „Bildung verbindet Mecklenburg-Vorpommern und Westpommern” statt, die sich mit der Bildung und Ausbildung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationsgeschichte befasste. Themen der Konferenz waren unter anderem die Beschulung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher bzw. nichtpolnischer Herkunftssprache, interkulturelle Bildung und herkunftssprachliche Angebote.