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Neuer Kühltransporter sichert Lebensmittelversorgung

Drese übergibt Fördermittelbescheid an Tafel Grimmen

Grimmen – Sozialministerin Stefanie Drese war heute bei der Tafel in Grimmen zu Gast und hatte einen Zuwendungsbescheid in Höhe von fast 50.000 Euro im Gepäck. Mit den Mitteln, die aus dem Bürgerfonds des Landes stammen, soll erstmals ein dringend benötigter Kühltransporter angeschafft werden. Denn bisher musste sich umständlich mit Kühlboxen beholfen werden, die die Ehrenamtlichen bei der Fahrtenplanung vor zusätzliche Herausforderungen stellen.

„Die Tafeln leisten einen unschätzbaren Beitrag für den sozialen Zusammenhalt in unserem Land. Seit mehr als 20 Jahren retten so auch die 18 Ehrenamtlichen in Grimmen Lebensmittel vor der Vernichtung, schlagen eine Brücke zwischen Überfluss und Mangel und helfen so Menschen in schwierigen Lebenslagen schnell und unbürokratisch“, erklärte Drese heute bei der Übergabe.

In den vergangenen Jahren seien die Spenden insgesamt rückläufig gewesen. Eigene Mittel für größere Investitionen wie einen Kühltransporter stehen der Tafel deshalb kaum noch zur Verfügung. „Dabei ist der Transporter in gewisser Weise Dreh- und Angelpunkt der Tafel, sorgt er doch erst dafür, dass Spenden sicher von Supermärkten, Bäckereien oder anderen Herstellern zur Ausgabestelle gebracht werden können“, unterstrich Drese. Und gerade verderbliche Ware muss lückenlos gekühlt werden, damit sie einwandfrei an die Kundinnen und Kunden weitergegeben werden kann.

Drese: „Ich freue mich deshalb sehr, dass wir mit der Landesförderung dazu beitragen können, dass fast vollständig ehrenamtlich getragene Engagement der Tafel etwas zu erleichtern. Zeitgleich stellen wir so sicher, dass die wichtige Arbeit der Tafel Grimmen auch künftig fortgeführt werden kann und eine Anlaufstelle für Menschen mit geringem Einkommen bleibt.“

Zeichen der Solidarität

Ukrainische Flagge an öffentlichen Dienststellen erlaubt

Schwerin – Aus Anlass des Jahrestages der großangelegten russischen Invasion in der Ukraine hat das Land Mecklenburg-Vorpommern genehmigt, am 23. Februar 2026 an den Dienststellen des Landes sowie an den Dienststellen der Gemeinden und Gemeindeverbände und der übrigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegen, die ukrainische Nationalflagge zu setzen.

„Das Setzen der ukrainischen Nationalflagge ist ein klares, friedliches und sichtbares Zeichen unserer Verbundenheit mit der Ukraine und ihren Menschen. Wir zeigen damit, dass wir an der Seite derjenigen stehen, die für ihre Freiheit, ihre Demokratie und ihre staatliche Souveränität eintreten. Zugleich erinnern wir an das Leid, das der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine verursacht hat, sowie an die fortdauernde Verantwortung für Frieden, Freiheit und die Achtung des Völkerrechts“, sagt Innenminister Christian Pegel.

Das Beflaggen erfolgt im Rahmen der geltenden Beflaggungsregelungen und berührt nicht bestehende landes- oder bundesrechtliche Vorgaben. Die Teilnahme der jeweiligen Dienststellen erfolgt im Rahmen der Genehmigung eigenverantwortlich.

Landesweite Trauerbeflaggung an öffentlichen Gebäuden

Schwerin – Anlässlich des (Trauer-) Staatsakts am Dienstag, 24. Februar 2026, für die ehemalige Präsidentin des Deutschen Bundestages und Bundesministerin a.D. Prof. Dr. Rita Süssmuth ordnet Landesinnenminister Christian Pegel landesweite Trauerbeflaggung an den Dienststellen des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegen, an. Zuvor hatte bereits der Bund Gleiches für die Bundesbörden angeordnet.

Am 1. Februar 2026 ist Prof. Dr. Rita Süssmuth, ehemalige Präsidentin des Deutschen Bundestages und Bundesministerin a.D., verstorben. Am 24. Februar 2026 findet in Berlin ein (Trauer-) Staatsakt statt.

Das Setzen von Logo-Flaggen ist an diesem Tag nicht zulässig.

Komm‘ an Deck, Doc!

Bewerbungsphase für die erweiterte Landarztquote 2026 beginnt in wenigen Wochen

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern beginnt in der zweiten Märzhälfte die Bewerbungsphase für die sogenannte Landarztquote. Mit dem diesjährigen Durchgang kann das Land neben Medizinstudienplätzen erstmals auch Plätze in Pharmazie und Zahnmedizin in einem eigenen Auswahlverfahren vergeben. „Damit wird das bisherige Landarztgesetz um eine neue und bundesweit einzigartige Weise erweitert“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese am Donnerstag in Schwerin.

Grundlage dafür bildet das Gesetz zur Begegnung der medizinischen Unterversorgung in ländlichen oder strukturschwachen Regionen in Mecklenburg-Vorpommern, das der Landtag Ende Januar beschlossen hat. „Ziel ist es, die medizinische und zahnmedizinische Versorgung sowie auch die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger durch Apotheken im ländlichen Raum des Landes und den Öffentlichen Gesundheitsdienst langfristig zu stärken“, verdeutlichte die Ministerin.

Drese informierte, dass Bewerberinnen und Bewerber ab diesem Jahr ein vom Gesundheitsministerium neu konzipiertes Auswahlverfahren durchlaufen, das noch stärker als bisher sowohl die fachliche als auch die persönliche Eignung berücksichtigt.

„Dabei wird nicht allein auf die Abiturnote abgestellt, sondern wir suchen Studienbewerberinnen und -bewerber, die großes Interesse an der Tätigkeit im ländlichen Raum in Mecklenburg-Vorpommern haben und sich hierfür besonders persönlich eignen, z.B. durch ehrenamtliches Engagement“, sagte Drese. „So haben auch Interessierte mit einem Abiturschnitt von 2,0 oder 2,5 Chancen auf einen Studienplatz, wenn sie sich nach Studium und Facharztweiterbildung verpflichten, mindestens zehn Jahre in unterversorgten Regionen Mecklenburg-Vorpommerns tätig zu sein“, betonte die Ministerin.

Nach Angaben von Drese stehen bei einer erhöhten Vorabquote von zehn Prozent in der Humanmedizin etwa 42 Studienplätze, in der Zahnmedizin 8 Studienplätze und im Bereich der Pharmazie 7 Studienplätze pro Jahr zur Verfügung.

Neu ist außerdem, dass die bisherigen Möglichkeiten der künftigen Landärztinnen und Landärzte im Vergleich zur bereits etablierten Praxis bei der Wahl der Weiterbildung ausgedehnt werden. „Künftig können Absolventen nicht ausschließlich als Hausärztinnen und Hausärzte oder Kinderärztinnen und Kinderärzte tätig werden, sondern je nach regionalem Versorgungsbedarf auch weitere Facharztrichtungen einschlagen, sofern ein Mangel herrscht“, so Drese.

Starten wird das neue Bewerbungsverfahren für ein Medizin-, Zahnmedizin- oder Pharmaziestudium via Landarztquote an den Universitäten Greifswald und Rostock in der zweiten Märzhälfte. „Derzeit laufen die letzten Vorbereitungen. Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung kann dann ein Studium bereits zum kommenden Wintersemester im Oktober 2026 aufgenommen werden“, verdeutlichte Drese.

Weitere Informationen zu Fristen, Ablauf des neuen Auswahlverfahrens sowie häufig gestellte Fragen zu allen drei Studiengängen wird das Gesundheitsministerium rechtzeitig vor Beginn des Bewerbungsverfahrens bereitstellen. In der Zwischenzeit können sich Interessierte mit Fragen oder Anliegen aber bereits direkt an das Gesundheitsministerium wenden und dafür die Mailadresse landarzt@sm.mv-regierung.de oder die Hotline 0385-588 19990 nutzen.

Mehr Schutz in der Schule und im digitalen Raum

Kinder- und Jugendmedienschutztagung 2026 an der Universität Greifswald

Greifswald – Social Media, Online-Spiele und Messenger Chats gehören für Kinder und Jugendliche heute zum Alltag – persönliche Treffen mit Freundinnen und Freunden werden nicht selten durch digitale Begegnungen ersetzt. Junge Menschen stehen täglich im Spannungsfeld zwischen intensiver Mediennutzung und realer Lebenswelt. Um Kinder und Jugendliche wirksam vor Gewalt,

Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt zu schützen, sind tragfähige Schutzkonzepte und eine starke, präventiv ausgerichtete Schulkultur notwendig. Darüber sprechen Expertinnen, Experten, Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte von Schulen und der Jugendhilfe bei der Kinder- und Jugendmedienschutztagung Mecklenburg-Vorpommern am 24. Februar 2024 an der Universität Greifswald.

Tom Scheidung, Staatssekretär im Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern: „Schulen sind Orte des Lernens, des Miteinanders und des Vertrauens. Damit sie es bleiben, brauchen sie starke Schutzkonzepte – sowohl analog als auch digital. Die Kinder- und Jugendmedienschutztagung leistet einen wichtigen Beitrag dazu, Lehrkräfte zu sensibilisieren, Handlungssicherheit zu stärken und eine Schulkultur zu fördern, in der Sicherheit, Respekt und Teilhabe selbstverständlich sind.“

Dr. Christian Frenzel, Staatssekretär im Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern: „Schutzkonzepte sind ein zentrales Instrument der Gewaltprävention – in der Schule ebenso wie im digitalen Raum. Der wirksame Schutz von Kindern und Jugendlichen gelingt nur im engen Zusammenspiel von Bildung, Prävention und Sicherheitsbehörden. Die Fachtagung schafft hierfür einen wichtigen Rahmen, um diejenigen zu vernetzen, die Verantwortung tragen und mit ihnen gemeinsam Lösungen zu entwickeln.“

Prof. Dr. Ines Sura-Rosenstock, Lehrstuhl für Medienpädagogik und Medienbildung, Institut für Erziehungswissenschaften, Universität Greifswald: „Schutzkonzepte entfalten ihre Wirkung dort, wo Schule als gemeinsamer Schutz- und Entwicklungsraum verstanden wird. Die Kinder- und Jugendmedienschutztagung bringt wissenschaftliche Erkenntnisse und schulische Praxis zusammen und stärkt damit die professionelle Handlungssicherheit aller Beteiligten. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche nachhaltig zu schützen und ihre Beteiligung an einer respektvollen und sicheren Schulkultur zu fördern.“

Die Fachtagung mit dem Titel „Analog. Digital. Sicher. Schutzkonzepte für eine starke Schulkultur“ ist eine Kooperationsveranstaltung des Innenministeriums mit dem Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung, dem Landeskriminalamt, der Universität Greifswald und dem Medienpädagogischen Zentrum des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung. Im Fokus stehen die Prävention sexualisierter Gewalt, die Beteiligung von Schülerinnen und Schülern an Schutzprozessen sowie die Handlungssicherheit bei Verdachtsfällen.

In Gesprächsforen, Fachvorträgen und praxisnahen Workshops beleuchten Expertinnen und Experten aus Bildung, Psychologie, Wissenschaft, Polizei, Justiz sowie der Kinder- und Jugendhilfe konkrete Handlungsmöglichkeiten. Impulse geben unter anderem Prof. Dr. Simone Pülschen und Dr. Elisabeth Quendler-Adamo.  

Maßnahmen des Landes gegen Gewalt  

Mecklenburg-Vorpommern hat in den vergangenen Jahren viele Maßnahmen zur Stärkung des Kinderschutzes und der Gewaltprävention an Schulen auf den Weg gebracht. Das Bildungsministerium hat mit dem neuen Anti-Gewalt-Konzept und der landesweiten Aufklärungskampagne zu den Themen psychische Belastungen und sexualisierte Gewalt den Kinderschutz und die Gewaltprävention an unseren Schulen zusätzlich gestärkt.

Zugleich setzt das Land auf die kontinuierliche Sensibilisierung und Qualifizierung von Lehrkräften, damit sie handlungssicher werden. Das Medienpädagogische Zentrum bietet hierzu Fortbildungen im Bereich der Medienbildung, Digitalisierung und Prävention in unterschiedlichen Veranstaltungen an. Auch die verstärkte Zusammenarbeit zwischen Bildungs- und Innenressort, insbesondere im und mit dem Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung, trägt dazu bei, Schutzräume zu schaffen – in der Schule, im digitalen Raum und im gesellschaftlichen Umfeld.

Schwesig lehnt Anhebung des Renteneintrittsalters ab

Schwerin – Die Alterssicherungskommission zur Rente wird am 23. Februar über Vorschläge zu Reformvorschlägen beraten. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig erteilt Überlegungen, das Rentenalter auf 70 anzuheben eine Absage: „Ich bin strikt dagegen.

Die Debatte um die Rente mit 70 bewegt und verunsichert die Menschen sehr. Es muss endlich Schluss damit sein, das Renteneintrittsalter und die Rentenhöhe immer wieder in Frage zu stellen. Das Vertrauen der Menschen in die Rente ist Vertrauen in den Sozialstaat, in Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt.“

Eine Anhebung des Renteneintrittsalters habe auch etwas mit Leistungsgerechtigkeit und Leistungsfähigkeit zu tun. „Der Renteneintritt mit 70 wäre eine Rentenkürzung durch die Hintertür für alle, die nicht so lange im Erwerbsleben bleiben können. Und das betrifft diejenigen, die in körperlich und psychisch herausfordernden Berufen arbeiten, sei es auf dem Bau, in der Landwirtschaft, im Krankenhaus oder in der Pflege. Das lehne ich ab.“

Die Regierungschefin hatte sich mehrfach zur Bedeutung der gesetzlichen Rente insbesondere in Ostdeutschland ausgesprochen. „In meinem Bundesland ist die gesetzliche Rente oftmals das einzige Alterseinkommen. Deshalb müssen sich die Menschen auf ihren Renteneintritt und die Rentenhöhe verlassen können. Das ist ein wichtiges Bekenntnis zur Stabilität und eine Frage der sozialen Gerechtigkeit“, so Schwesig.

Jetzt Anträge zur Tierheim-Förderung bis 31. März stellen

Schwerin – Bis zum 31. März können Betreiber von Einrichtungen, die der Unterbringung von Fundtieren, fortgenommenen, eingezogenen oder sichergestellten Tieren sowie kranken, verletzt aufge­fundenen oder aus einem anderen Grund hilflosen Wildtieren dienen, Anträge auf Förderung stellen. Im Anschluss beginnt das Auswahlverfahren. Antragsteller, die im vergangenen Jahr nicht berücksichtigt wurden, sind gebeten, die Aufrechterhaltung ihres Antrages mitzuteilen, weil dieser ansonsten verfällt.

„Aufgrund regelmäßiger Besuche kenne ich den Zustand der Tierheime in Mecklenburg-Vorpommern und weiß um die Notwendigkeit von dringenden Investitionen. Daher setze ich mich für eine kontinuierliche Unterstützung aus dem Landes­haus­halt ein. Auch für den nächsten Doppelhaushalt wurden entsprechende Mittel angemeldet. Denn Ehrenamt und Tierschutz sind unverzichtbare Säulen einer solidarischen und verantwortungsvollen Gesellschaft. Ich danke allen engagierten haupt- und ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die die Situation vor Ort Tag und Nacht mit vollem Arbeitseinsatz und mit viel Herzblut meistern“, sagt Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Antragsberechtigt sind Einrichtungen, welche über eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz verfügen. Geschlossene Verträge über die Unterbringung von Fundtieren o. ä. mit Kommunen sind bei dem Auswahlverfahren hilfreich.

Wer wird gefördert?

Alle Träger von in der Richtlinie definierten „Tierheimen“. Tierheime im Sinne dieser Richtlinie sind alle Einrichtungen, die der Unterbringung von Fundtieren, fortgenommenen, eingezo­genen oder sichergestellten Tieren oder kranken, verletzt aufgefundenen oder aus einem anderen Grund hilflosen Wildtieren dienen.

Was wird gefördert?

  • Neu-, Erweiterungs-, Aus- und Umbauten, Modernisierungen;
  • Verbesserung hygienischer und energetischer Funktionalität;
  • Verbesserung der Ausstattung, der Ausgestaltung und Ausrüstung von Tierunterbringungsplätzen

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Wege einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Fördervoraussetzungen sind die Einhaltung aller Vorschriften des Tierschutzgesetzes und der Nachweis notwendiger behördlicher Genehmigungen und Erlaubnisse. Die fünfjährige Zweckbindung ab der letzten Auszahlung verbietet eine Veräußerung, Verpachtung oder zweckentfremdete Verwendung der geförderten Investitionen während dieses Zeitraumes.

Auf den Seiten des Landesförderinstitutes stehen alle wichtigen Informationen, Unterlagen und die Kontaktdaten der Ansprech­partner zur Verfügung:

 https://www.lfi-mv.de/foerderfinder/tierheime/

 Die Antragsstellung für mehrere Projekte ist möglich, wobei je nach Antragslage zunächst nur ein Förderantrag pro Antragsteller berücksichtigt werden kann. Das LFI steht beratend und unter­stützend zur Verfügung.

Senioren-Internet-Initiativen im ländlichen Raum gesucht

DigitalPakt Alter fördert

Schwerin – Im Jahr 2023 ist das Land Mecklenburg-Vorpommern dem DigitalPakt Alter beigetreten. Dieser geht auf die Initiative der Bundesarbeitsgemeinschaft für Seniorenorganisationen (BAGSO) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zurück und hat sich die Förderung digitaler Kompetenzen von älteren Menschen zur Aufgabe gemacht.

„Innerhalb des Paktes stehen nun wieder Fördermittel für Senioren-Internet-Initiativen bereit. In diesem Jahr werden dabei gezielt Angebote im ländlichen Raum gesucht“, warb Sozialministerin Stefanie Drese heute für die Teilnahme von Initiativen aus Mecklenburg-Vorpommern.

Noch bis zum 28. Februar können sich demnach Träger von Angeboten, die ältere Menschen bei der digitalen Teilhabe oder dem Kompetenzerwerb unterstützen, für die Förderung bewerben. „Neben einer finanziellen Förderung in Höhe von 2.000 Euro, etwa für neue Anschaffungen, Arbeitsmaterialien oder für eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit, profitieren die ausgewählten Erlebnisorte auch von einer professionellen Begleitung, Schulungen und einer stärkeren Vernetzung untereinander“, hob die Ministerin hervor.

Strukturschwächere Regionen mit weniger als 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden bei der Auswahl der Projekte in diesem Durchlauf bevorzugt. „In meinen Augen ist das eine Chance für viele unserer kleineren Projekte im Land, die genau dort ihre Dienste anbieten, wo die digitale Teilhabe den größten Unterschied macht“, hob Drese hervor.

So könne allein die Fähigkeit, selbstständig online Tickets zu erwerben, etwa für Bus, Bahn und Kultur oder der schnellere Draht zur Familie via Videotelefonie einen großen Unterschied für die selbstständige Lebensgestaltung bedeuten.

„Ich hoffe deshalb, dass unter den 25 geförderten Initiativen auch viele aus MV vertreten sein werden“, so die Ministerin. Eine Bewerbung ist noch bis zum Monatsende möglich. Sie muss per Online-Formular abgegeben werden, Bewerbungen per Post, E-Mail oder Fax sind nicht möglich. Weitere Informationen zum Förderprogramm sowie Antworten auf häufige Fragen finden Interessierte unter

 https://www.digitalpakt-alter.de/digitalpakt-alter/unser-foerderprogramm/foerderung-fuer-den-laendlichen-raum/.