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Autor: Rügenbote

Nachhaltige Wärmeversorgung

Klützer Winkel – Für eine Machbarkeitsstudie zur nachhaltigen Wärmeversorgung in den Gemeinden Hohenkirchen und Kalkhorst (Landkreis Nordwestmecklenburg) übergibt Energieminister Christian Pegel heute den Bürgermeistern Jan van Leeuwen und Dietrich Neick jeweils einen Zuwendungsbescheid über 48.552 Euro.

Auch Bürgermeister Hans-Georg Harloff aus der Gemeinde Rühn im Landkreis Rostock erhält einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 32.130 Euro.

Dabei handelt es sich um Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) über die Regenerative Energieversorgungsförderrichtlinie zur Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen.

Mit den Studien soll ein Konzept zum Aufbau einer Wärmeversorgungsstruktur auf Basis regional verfügbarer Biomasse in Form von Restholz, das aus der lokalen Forst- und Landschaftspflege in erheblichen Mengen anfällt, erstellt werden. Ermittelt werden sollen mit einer Bürgerbefragung per Fragebogen die Anzahl der Gebäude mit ihren baulichen und anlagentechnischen Gegebenheiten, die für die Umsetzung dieser Vorhaben in Frage kommen.

Ziel ist es, durch den Einsatz regional verfügbarer Energieträger im Wärmesektor lokale Wertschöpfungsketten zu stärken und einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz zu leisten.

Digitaler Check-In

Niendorf – Digitalisierungsminister Christian Pegel übergibt heute einen Zuwendungsbescheid über 5.803,07 Euro an den Geschäftsführer des Campingplatzes „Ostseequelle Hohenkirchen“ Alexander Ehrlich. Auf dem Campingplatz erfolgt der Check-In für vorab gebuchte Aufenthalte künftig digital durch Kennzeichenerkennung an der Einfahrtsschranke. Die Förderung wird gemäß der „Richtlinie zur Förderung der digitalen Transformation“ (kurz Digitrans) gewährt.

Der Betreiber des Campingplatzes wird die zeitaufwändige Anmeldung ankommender Gäste digitalisieren: Eine neue Schrankenanlage mit Spezialkameras und Internetanbindung sowie integrierter Software wird Autokennzeichen digital erkennen, mit den bezahlten Buchungen abgleichen und den Zugang zum Campingplatz automatisch ermöglichen.

Durch die neue Technik wird sich der Anmeldeprozess für Gäste, die vorab gebucht haben, von 30 auf nur noch 2 Minuten verkürzen. Der Campingplatz kann so sein Personal effektiver einsetzen und den Gästen einen deutlich höheren Komfort bei der An- und Abreise ohne lange Wartezeiten bieten.

Über die Software lassen sich auch Schrankenschließzeiten individuell programmieren und freie Platzkapazitäten, die sich durch nicht angereiste Gäste ergeben, schnell ablesen. Zudem können Daten von Lieferanten und Dienstleistern im System hinterlegt werden, so dass ihnen eine Zufahrt ohne Zufahrtskarten oder Transponder möglich ist.

Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für das Vorhaben belaufen sich auf 11.606,14 Euro. Der Fördersatz beträgt 50 Prozent. Für das Vorhaben wurde ein vorzeitiger Maßnahmebeginn gewährt – es ist bereits umgesetzt.

Rücksicht und Vorsicht zum Schulanfang

Schwerin – In diesem Jahr machen sich in Mecklenburg-Vorpommern rund 13.000 Erstklässler auf den ersten Schulweg. Sie gehören zu den insgesamt 150.000 Schülerinnen und Schülern, die vom Beginn der nächsten Woche an wieder morgens und nachmittags auf den Straßen des Landes unterwegs sein werden. Die Schulanfangsaktion „BREMS DICH! – Schule hat begonnen“ macht darauf aufmerksam.

„Spannbänder und Plakate sind bereits jetzt im Straßenbild zu sehen, um die Autofahrer rechtzeitig dafür zu sensibilisieren, dass ab der nächsten Woche wieder erhöhte Aufmerksamkeit gefordert ist. Mehr Rücksicht und mehr Vorsicht sowie eine vorausschauende Fahrweise können dazu beitragen, die Unfallzahlen zu senken“, so Verkehrsminister Christian Pegel.

Hans-Joachim Hacker, Präsident der Landesverkehrswacht, ergänzt: „Für alle Kinder beginnt mit dem Eintritt in die Schule ein spannender neuer Lebensabschnitt. Eltern, Kita und Schule können auf ihre ganz spezifische Weise die Mädchen und Jungen auf ihren Start in das Schulleben und ihre zunehmend selbstständige Teilnahme am Straßenverkehr vorbereiten. Mit unserem Programm „Schulwegsicherung in MV“ unterstützen wir sie dabei.“

Die leuchtend gelben Brems Dich-Spannbänder hängen in der Nähe von Schulen, in Hauptverkehrsstraßen und Gebieten mit Schülerverkehr. Direkt zum Schulbeginn organisieren die örtlichen Verkehrswachten gemeinsam mit der Polizei und weiteren Partnern regionale Veranstaltungen für Eltern und Kinder. Angeboten werden Kontrollen vor Schulen, Basecaps oder Sicherheitswesten für Schulanfänger. Der Minister richtet zum Schulanfang einen Appell an alle Autofahrenden: „Bitte nehmen Sie in den nächsten Wochen besonders Rücksicht – für unsere Kinder, auf die wir gemeinsam jetzt besonders Acht geben müssen!“

Alles nach Plan

Erstes Teilstück der A 20 bei Tribsees ist fertig

Tribsees – Die neue Brücke östlich der Trebeltalbrücke für die Autobahn in Richtung Rostock steht – und damit der erste Abschnitt der neuen Autobahn 20 bei Tribsees.

„Für die Nutzerinnen und Nutzer der wichtigsten Ost-West-Verbindung unseres Landes ändert das – noch – nichts. Die neue Brückenhälfte von der Anschlussstelle Tribsees zur Trebeltalbrücke in Richtung Rostock kann erst genutzt werden, wenn auch die Brücke im weiteren Verlauf der Autobahn steht. Dort wird bereits emsig gearbeitet. Aber der erste Bauabschnitt hat gezeigt, dass unsere ambitionierten Pläne zur schnellstmöglichen Wiederherstellung der Autobahn in diesem schwierigen Baugrund realisierbar sind“, sagte Landesverkehrsminister Christian Pegel bei einer Vorortbesichtigung heute.

Der etwa 90 Meter lange Damm zwischen Tribsees und der Trebeltalbrücke wurde auf der nördlichen Autobahnhälfte durch eine ebensolche konventionelle Brücke ersetzt. „Dieses Teilstück war vom plötzlichen Abbruch der Autobahn im Herbst 2017 nicht betroffen, aber ebenso auf beim Bau der A 20 als innovativ geltenden CSV-Säulen gegründet. Nach Fertigstellung der gesamten A 20 bei Tribsees gibt es in M-V keine Autobahn mehr auf einer solchen Gründung im Moor“, so der Minister.

Die Fertigstellung des ersten Bauabschnitts nimmt er erneut zum Anlass, sich zu bedanken: „Ich kann es nicht oft genug wiederholen: Ohne den unermüdlichen Einsatz der Kolleginnen und Kollegen in unserer Straßenbauverwaltung und das Engagement des Bundes, der die Wichtigkeit dieser Baumaßnahme anerkannt hat und sie entsprechend schnell und unbürokratisch unterstützt, wären wir heute nicht so weit.“

Ende 2021 – dann unter Ägide der neuen Autobahngesellschaft, die ab 2021 für die Bundesautobahnen zuständig ist – soll die gesamte Brücke in Richtung Osten auf einer Länge von insgesamt 1.395 Metern (einschließlich der bestehenden Trebeltalbrücke) fertig sein. Darüber kann der Verkehr wieder auf eingeengten zwei Spuren je Richtung rollen. Im Anschluss wird die Behelfsbrücke abgebaut und der Bau der südlichen Brückenhälfte vor und hinter der Trebeltalbrücke beginnt.

Zahlen & Fakten

Erster Bauabschnitt: Für die nördliche Brückenhälfte von der Anschlussstelle Tribsees bis zur Trebeltalbrücke wurden auf 90 Metern Länge 36 Bohrpfähle mit einem Durchmesser von 1,2 Metern und durchschnittlich 24 Metern Länge gesetzt und ca. 1.450 Kubikmeter Beton verbaut. Kosten: knapp neun Millionen Euro. Zu den noch ausstehenden Restarbeiten zählt die Errichtung von Nebenanlagen und das Beräumen des Baufelds.

Zweiter Bauabschnitt: Der Bau der knapp 800 Meter langen nördlichen Brückenhälfte von der Trebeltalbrücke bis zur bestehenden A 20 jenseits des Moors in Richtung Rostock begann Ende April 2020. Fast 340 Bohrpfähle mit rund 7.250 Kubikmetern Beton werden verbaut.

Dritter Bauabschnitt: Die südlichen Brückenhälften werden nach Abschluss des zweiten Bauabschnitts und dem Abbau der Behelfsbrücke gebaut. Mit ihrer Fertigstellung voraussichtlich Ende 2023 ist das Gesamtprojekt fertig und die A 20 bei Tribsees führt auf einer konventionellen Brücke durchs Moor.

Die Gesamtkosten zur Wiederherstellung der A 20 werden aktuell auf rund 180 Millionen Euro geschätzt.

Davon entfallen knapp 60 Millionen Euro auf Aufbau, Miete und Abbau der Behelfsbrücke inklusive Herstellung der Bohrpfähle der Richtungsfahrbahn Stettin, die sowohl für die Behelfs- wie auch für die endgültige Brücke genutzt werden, die seit Dezember 2018 den zweispurigen Verkehr über die abgesackte Autobahn ermöglicht. Die Kosten trägt der Bund als Eigentümer der Bundesautobahnen.

Schuljahr 2020/2021

Aktualisierte Regelungen zur Vorbereitung an alle Schulen verschickt

Schwerin – Die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern starten am 3. August 2020 mit einem täglichen, verlässlichen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in das neue Schuljahr. In der kommenden Woche beginnt in den Schulen dafür die Vorbereitungswoche. Das Bildungsministerium hat nach Beratungen der Landesregierung mit den Gesundheitsexpertinnen und

-experten vom LaGuS und der Universitätsmedizin Rostock den Hygiene-Rahmenplan Corona aktualisiert und angepasst. Er enthält angesichts der positiven Entwicklung des Infektionsgeschehens in MV weitere Lockerungen für den Regelbetrieb in den Schulen. Der Erlass für den verlässlichen, täglichen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen im Schuljahr 2020/2021 wurde entsprechend geändert. Die Schulen haben die Unterlagen heute erhalten, damit sie in der letzten Ferienwoche die Vorbereitungen treffen und die Regelungen umsetzen können.

„Die erfreuliche Entwicklung des Infektionsgeschehens im Land macht eine weitgehende Öffnung der Schulen möglich und notwendig“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Bildung und Teilhabe. Dieses Recht müssen wir einlösen, selbstverständlich kommt dabei dem Infektionsschutz nach wie vor eine sehr wichtige Rolle zu. Soweit es die personellen und räumlichen Bedingungen vor Ort zulassen, soll Präsenzunterricht erteilt werden. Dies wird vor allem bei den jüngeren Klassenstufen der ganz überwiegende Teil sein. Wo es erforderlich ist, soll dieser durch Elemente von Distanzunterricht ergänzt werden. Weil das Coronavirus im August nicht verschwunden sein wird, wird es natürlich weiterhin Maßnahmen zum Infektionsschutz geben müssen“, betonte Martin. „Wichtig ist dabei auch, dass wir die Schulöffnung durch eine weitreichende Teststrategie begleiten werden.“

Nach dem fortgeschriebenen Hygieneplan bilden die Schulen definierte Gruppen von Schülerinnen und Schülern. So bilden die Jahrgangsstufe 1 bis 4 an Grundschulen eine Gruppe. Weitere Gruppen sind die Jahrgangsstufen 5 und 6, 7 und 8, 9 und 10, 11 und 12. Die beruflichen Schulen bilden definierte Gruppen von maximal 400 anwesenden Schülerinnen und Schülern pro Schultag. Die Abendgymnasien sind ebenfalls eine Gruppe. Der Präsenzunterricht findet in diesen Gruppen statt. Die verschiedenen Gruppen sollen sich einander nicht bzw. möglichst nur unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern begegnen. Innerhalb dieser Gruppen wird der Mindestabstand von 1,5 Meter aufgehoben.

„Mit den vorliegenden Regelungen erhalten Schulen eine verlässliche Planungsgrundlage, um den Schulbetrieb vorbereiten zu können“, so die Bildungsministerin. „Für Schülerinnen, Schüler und Eltern schaffen wir Sicherheit, weil alle wissen, worauf sie sich einstellen können.

Die vorliegenden Regelungen werden in den kommenden Wochen und Monaten selbstverständlich in Kooperation mit der Gesundheitsseite regelmäßig überprüft.

In der kommenden Woche wird Bildungsministerin Bettina Martin in der Landespressekonferenz über den aktuellen Stand der Vorbereitungen für das neue Schuljahr berichten und weitere Einzelheiten erläutern.

Umfangreiche Testreihe startet

Beschäftigte an den Schulen können sich freiwillig testen lassen

Schwerin – Lehrerinnen und Lehrer können sich mit Beginn des Schuljahres 2020/21 kostenlos auf das SARS-CoV-2-Virus testen lassen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern begleitet den Schulstart am 3. August mit einer umfangreichen Untersuchungsreihe. Dabei werden flächendeckende Präventivtestungen vorgenommen. Einen entsprechenden Vertrag haben das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KVMV) unterschrieben.

Unmittelbar nachdem die KVMV die niedergelassenen Ärzte informiert hat, wird das pädagogische Personal an den Schulen, also Lehrkräfte, Referendarinnen und Referendare und unterstützende pädagogische Fachkräfte, die Möglichkeit haben, sich freiwillig testen zu lassen. Die Testreihe besteht aus fünf Terminen, die im Abstand von jeweils zwei Wochen bis zu den Herbstferien durchgeführt werden. Die notwendigen Rachenabstriche können dann beim jeweiligen Hausarzt oder einem HNO-Arzt vorgenommen werden.

„Mit den freiwilligen präventiven Tests geben wir den Beschäftigten die Sicherheit, die sie für einen geregelten und verlässlichen Schulbetrieb benötigen“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Da die Tests über einen Zeitraum von zehn Wochen andauern, werden sie zuverlässig für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sein.“ Die Teilnahme an den Tests kann bei den Schulleitungen beantragt werden. Dort erhalten die Beschäftigten ein Bestätigungsschreiben, das dem jeweiligen Arzt vorgelegt werden muss. Wird der Test in der Praxis eines niedergelassenen Arztes in Mecklenburg-Vorpommern vorgenommen, ist er für die Getesteten kostenfrei.

An den Testungen können alle Lehrkräfte, Referendarinnen und Referendare und unterstützenden pädagogischen Fachkräfte in Mecklenburg-Vorpommern teilnehmen, unabhängig davon, ob sie Präsenzunterricht an den Schulen geben. „Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern wünschen sich einen geregelten Unterricht an den Schulen nach Ferienende. Die Tests tragen dazu bei, dass dieser Wunsch erfüllt werden kann“, sagte Ministerin Martin.

Landesweite Teststrategie

Corona-Testungen für Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen möglich

Schwerin – Die vollständige Öffnung der Kindertageseinrichtungen zum 1. August in Mecklenburg-Vorpommern wird durch eine landesweite Teststrategie begleitet. „Kitas und Schulen kehren in den Regelbetrieb zurück – allerdings unter Pandemiebedingungen. Es ist wichtig, die Einrichtungen bei diesem Prozess zu begleiten und mit der Teststrategie mehr Sicherheit zu geben. Deshalb sollen nun auch asymptomatische Testungen für die pädagogischen Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen möglich sein“, informierte Staatssekretär Nikolaus Voss am Freitag in Schwerin.

Für dieses Vorgehen wurde mit der Kassenärztlichen Vereinigung eine Vereinbarung geschlossen. „Das pädagogische Personal an Kindertageseinrichtungen hat dadurch die Gelegenheit, sich freiwillig an bis zu fünf Terminen testen zu lassen“, so Voss. Die Testungen können schon in der letzten Ferienwoche der Sommerferien und bis zu den Herbstferien (39. KW) in Anspruch genommen werden.

Wer sich unsicher fühle, könne sich nun auch ohne eine entsprechende Symptomatik bei einem Kassenarzt bzw. Kassenärztin Klarheit verschaffen, erklärte der Staatssekretär. Dazu stellt der Träger der Einrichtung eine Bescheinigung für die angestellte Person aus. Diese wird beim behandelnden Arzt bzw. Ärztin vorgelegt.

Die Teststrategie umfasst zusätzlich eine wissenschaftlich begleitete Kohortentestung an ausgewählten Schulen und Kindergärten. Auf freiwilliger Basis werden in den Städten Greifswald und Rostock jeweils 150 Lehrkräfte und 150 pädagogische Fachkräften getestet.

Auch auf eine verstärkte Testung von Kindern und Jugendlichen mit einer Symptomatik wird im Rahmen der Teststrategie hingewirkt. Die Ergebnisse werden öffentlich zugänglich auf der Homepage des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) bereitgestellt.

Voss: „Bei der Rückkehr in den Alltag in unseren Kitas wollen wir möglichst viele Erkenntnisse sammeln. Denn bei allen Lockerungen steht der Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Fokus. Die umfangreiche Teststrategie, die nun an den Start geht, ist dabei eine wesentliche Grundlage.“

Ausschlusskriterien für Kita-Besuch

Schwerin – „Zum 1. August werden die Kitas in Mecklenburg-Vorpommern wieder vollständig geöffnet. Weil der Schutz von Beschäftigen und Kindern in der Kindertagesförderung weiterhin oberste Priorität hat, stellen wir wichtige Hinweise für Kindertageseinrichtungen zur Verfügung. Damit machen wir deutlich, dass allgemeine, unspezifische Symptome bei Kindern kein Ausschlussgrund für die Betreuung in einer Kita sind“, sagte Staatssekretär Nikolaus Voss in Schwerin.

Das Sozialministerium veröffentlichte heute ein Fließschema mit Handlungsempfehlungen bei unspezifischen oder COVID-19-zuzuordnenden Symptomen von Kindern.

„Wir wollen den Eltern und Einrichtungsleitungen mehr Sicherheit im Umgang mit bestimmten Symptomen geben. Denn ein kleiner Schupfen darf nicht dazu führen, dass Familien die Förderung und Betreuung in Krippen, Kindergärten und Horten nicht in Anspruch nehmen können“, erklärte Voss.

Schnupfen, leichter Husten, Bindehautentzündung und Halsschmerzen gehören, laut Staatssekretär, zu den allgemeinen, unspezifischen Symptomen. Würden die Beschwerden eines Kita-Kindes zunehmen, wäre eine Betreuung allerdings nicht mehr möglich.

„Wer aber nach 24 Stunden symptomfrei ist, kann wieder die Einrichtung besuchen“, so Voss. Ein schriftliches, ärztliches Attest ist dann nicht erforderlich. Auch bei chronischen Symptomen bestehen keine Bedenken.