Maßnahmen zur Prävention von Gewalt in Pflegeheimen

Schwerin – „Obwohl Gewalterfahrungen leider zum Pflegealltag gehören, gibt es bislang nur wenig Angebote zur Gewaltprävention in der Pflege. Ich begrüße deshalb sehr, dass die Techniker Krankenkasse sich dieser Problematik annimmt und gemeinsam mit der Universität zu Lübeck ein Präventionsprojekt in Pflegeheimen startet“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese bei der Auftaktveranstaltung zum Gewaltpräventionsprojekt „Partizipative Entwicklung von Konzepten zur Prävention von Gewalt in der stationären Pflege“ (PEKo) in Schwerin.

Gewalt in der Pflege belastet Pflegebedürftige und Pflegekräfte und umfasst alles, was ihnen Schaden oder Leid zufügt. Sie kann vielfältige Formen annehmen und ist als solche manchmal nicht direkt erkennbar. Sie kann mitunter auch unbeabsichtigt sein.

Auch wenn Pflegebedürftige besonders gefährdet sind, sind sie doch nicht die einzigen Opfer von Gewalt in der Pflege. So kann in stationären Pflegeeinrichtungen Gewalt auch zwischen Pflegebedürftigen stattfinden. Und auch die Pflegenden selbst sind nicht selten Opfer von Gewalthandlungen.

„Wir müssen aus der Kultur des Wegsehens gemeinsam mit den Beschäftigten von Pflegeheimen eine Kultur des Hinschauens entwickeln. Dieses Ziel verfolgt das Projekt PEKo“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese in ihrem Grußwort. Pflegende sollen für Gewaltereignisse sensibilisiert werden. Zudem geht es um die Entwicklung einrichtungsspezifischer Maßnahmen und deren nachhaltige Implementierung in die Pflegeheimstruktur.

Ministerin Drese bedankte sich bei den am Gewaltpräventionsprojekt teilnehmenden Pflegeeinrichtungen aus Mecklenburg-Vorpommern. „Von Ihnen geht eine starke Signalwirkung aus. Ich bin überzeugt davon, Pflege ohne Gewalt bedeutet Entlastung, ein positives Betriebsklima, ein höheres Sicherheitsgefühl, eine bessere Gesundheit und ein besseres Miteinander der Pflegenden und der Pflegebedürftigen. Ich wünsche mir, dass möglichst viele Pflegeheime im Land dieses wichtige Thema angehen“, sagte Drese.

Das 2015 in Kraft getretene Bundesgesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) verbessert die Grundlagen für die Zusammenarbeit von Ländern, Kommunen und Sozialversicherungsträgern in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung – für alle Altersgruppen und in vielen Lebensbereichen. Die Soziale Pflegeversicherung erhalten darin einen Auftrag, Leistungen zur Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen zu erbringen. Unter der Beteiligung der Pflegebedürftigen und der Pflegeeinrichtung sollen Pflegekassen Vorschläge zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation und zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen und Fähigkeiten entwickeln sowie deren Umsetzung unterstützen.

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