Post vom Finanzamt: 71.000 Steuerbe-scheide werden geändert

Schwerin – Zehntausende Steuerzahlerinnen und Steuerzahler erhalten in den kommenden Tagen gute Nachrichten von ihren Finanzämtern. Aufgrund eines Urteils des Bundesfinanzhofes werden über 70.000 Steuerbescheide rückwirkend geändert – zugunsten der Steuerpflichtigen.

In dem Urteil des Bundesfinanzhofs (VI R 75/14, BstBl II S. 684) ist entschieden worden, dass die bei außergewöhnlichen Belastungen zu berücksichtigende zumutbare Belastung stufenweise zu berechnen ist. Das Urteil führt zu einem höheren Steuerabzug, so dass die Betroffenen mit Steuererstattungen im zwei- bis niedrigen dreistelligen Eurobereich rechnen können.

Die Steuerverwaltung Mecklenburg-Vorpommern hat daraufhin alle Steuerbescheide im Veranlagungszeitraum 2002 bis 2016 überprüft. Demnach sind 71.000 Steuerfälle von der Änderung betroffen. Ein gesonderter Antrag muss nicht gestellt werden. Alle Betroffenen werden dieser Tage ihre geänderten Steuerbescheide und ihre Erstattung erhalten.

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