Öffentlicher Kontrollpunkt für mobile Navigation in Wismar wird eingeweiht

Wismar – Standortbestimmungen mit mobilen Geräten wie Smartphones sind heutzutage ganz alltägliche Vorgänge. Zahlreiche Apps wie Routenplaner und Online-Kartendienste nutzen die Positionsbestimmung. Für einige Menschen ist die satellitengestützte Positionierung zu einer Art Sport geworden; beim Geocaching suchen sie über vorgegebene Koordinaten und Wegebeschreibungen kleine Schätze.

Bei allen Navigationsanwendungen taucht aber irgendwann die Frage nach der Genauigkeit des genutzten Gerätes auf. Navigationsfähige mobile Geräte verwenden unterschiedliche Verfahren der Standortbestimmung mit ebenso unterschiedlichen Genauigkeiten. Mit dem nunmehr dritten Kontrollpunkt für mobile Navigation in Mecklenburg-Vorpommern lassen sich die Standortkoordinaten mobiler Geräte mit Koordinatenangaben des amtlichen Geoinformations- und Vermessungswesen des Landes überprüfen.

Am 30.10.2018, 10.00 Uhr, wird im Alten Hafen in Wismar der neueste Kontrollpunkt für mobile Navigation in Mecklenburg-Vorpommern eingeweiht.

Fritz-Reuter-Grundschule in Wismar wird saniert

Schwerin – Für die Sanierung der denkmalgeschützten Grundschule „Fritz Reuter“ hat Innenminister Lorenz Caffier heute in Wismar an den Bürgermeister der Hansestadt Herrn Thomas Beyer einen Bewilligungsbescheid über rund 1,32 Mio. EUR Sonderbedarfszuweisung übergeben. Die Arbeiten haben bereits begonnen, die Mädchen und Jungen sind für die Zeit der Sanierung in einen Ausweichstandort umgezogen.

Das Grundschulgebäude wurde im Jahr 1891 errichtet und befand sich in einem so schlechten Bauzustand, dass dringender Handlungsbedarf bestand.

Mehrere Millionen Euro werden in den nächsten Jahren in Wismarer Schulen investiert. Es gibt derzeit vier dringende Schulbauvorhaben der Stadt. Ohne Förderungen übersteigen die Umsetzungen die finanzielle Leistungskraft der Hansestadt. Außerdem würden wesentliche Erhöhungen des kommunalen Eigenanteils den bisher erfolgreichen Konsolidierungsprozess ernsthaft gefährden.

Innenminister Lorenz Caffier: „In den Jahren 2016 und 2017 ist es der Hansestadt durch eine sparsame Haushaltsdurchführung und gute Steuereinnahmen bereits gelungen, jahresbezogene Überschüsse zur Rückführung des aufgelaufenen Defizits zu erwirtschaften. Unterstützung erhält die Hansestadt Wismar dabei im Rahmen einer 2016 abgeschlossenen Konsolidierungsvereinbarung. Insgesamt stellt das Land 10,5 Mio. EUR an Konsolidierungshilfen bereit, wovon aufgrund der vorbildlichen Haushaltsführung bereits 6,3 Mio. EUR ausgezahlt werden konnten. Zusätzlich hat die Hansestadt 1,97 Mio. EUR in 2018 aus dem neu aufgelegten Kommunalen Entschuldungsfonds erhalten und kann bei weiterhin konsequenter Haushaltskonsolidierung auch in 2019 hieraus Finanzzuweisungen bekommen.“

Norddeutsche Bundesländer diskutieren ländliche Versorgung

Hamburg – Gesundheitsminister Harry Glawe hat am Montag in Hamburg bei der Regionalkonferenz Nord mit dem Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) über Zukunftsfragen der Gesundheitsversorgung diskutiert. Ein Thema war die künftige Gestaltung einer sektorenübergreifende Versorgung im medizinischen Bereich. „Mecklenburg-Vorpommern gilt als Modellregion für die Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Alterszusammensetzung der Bevölkerung und die Veränderungen der Morbidität. Aus diesem Grund sind wir bereits dabei, langfristige und praktikable Lösungen zu entwickeln, um vor allem in ländlichen Regionen eine flächendeckende und qualitativ hochwertige medizinische Betreuung sicherzustellen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Wirtschafts- und Gesundheitsminister Glawe verwies auf eine Vielzahl von Projekten, die in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt werden. Unter anderem wird derzeit in enger Zusammenarbeit mit dem Institut für Community Medicine der Universitätsmedizin Greifswald ein mehrjähriges Projekt entwickelt, dass Lösungen für konkrete Versorgungsprobleme in ländlichen Regionen entwirft und anschließend in Modellregionen erprobt. Schwerpunktmäßig geht es um die Themen Pädiatrie, Geriatrie und Palliativversorgung einschließlich der Implementierung innovativer Versorgungskonzepte. Übergreifende Themen wie die Einbindung aller Sektoren und Professionen, der Fachkräftebedarf, die Fachkräftesicherung und telemedizinische Unterstützung werden jeweils in die Überlegungen mit einbezogen. Das Projekt ist auf insgesamt fünf Jahre angelegt. Zugleich sprach Glawe sich für einen verstärkten Einsatz von Telemedizin in ländlichen Räumen aus. „Wir werden mögliche Ansätze prüfen, um die vorhandenen Ressourcen der medizinischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern noch besser miteinander zu vernetzen. Ziel ist es immer, Patienten bestmöglich unter Beachtung der regionalen Gegebenheiten zu behandeln. Um das zu gewährleisten, nutzen wir verstärkt telemedizinische und digitale Möglichkeiten zum Wohle der Patienten“, betonte Glawe.

Als Beispiel für ein innovatives Vorhaben nannte Gesundheitsminister Glawe das Projekt `HaffNet´. Das Modell beschäftigt sich mit der Patientenversorgung für die Uecker-Randow-Region und Anklam. Es ist wesentlicher Motor im Projekt „Vernetzte Versorgung in M-V“. Im Mittelpunkt der Kooperation steht die Vernetzung und Koordination von ambulanten und stationären Versorgungsleistungen. In der zweiten Ausbaustufe der Kooperation wird durch die AOK NordOst ein Prototyp der digitalen Patientenakte getestet. Es kann dadurch Vorreiter für ganz Deutschland werden. Die im Gutachten des SVR thematisierten Probleme der sektorenübergreifenden Versorgung werden in diesem Projekt konkret und unter Nutzung der technischen Möglichkeiten angegangen. Die Praxis zeigt, dass der Vorschlag des Gutachtens zur Stärkung von Praxisnetzwerken in die richtige Richtung geht.

Mit dem Vorhaben `Land|Rettung´ soll die Notfallmedizin, insbesondere unter den speziellen Anforderungen eines dünn besiedelten ländlichen Raumes, verbessert werden. Zentrales Element ist der Telenotarzt, der in Gebieten mit längerer Anfahrt den professionellen Rettungsdienst unterstützt. Für Patienten mit einem Herz-Kreislaufstillstand sollen zudem geschulte Laien und ausgebildete Ersthelfer die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes überbrücken.

„Die intelligente Vernetzung und Koordination von ambulanter und stationärer Versorgung, unterstützt durch telemedizinische Aspekte, ist ein wichtiger Lösungsansatz für die Gesundheitsversorgung der Zukunft in Mecklenburg-Vorpommern. Auf diesem Weg werden wir die in der Medizin tätigen Akteure mit ihren Patienten unterstützen“, sagte Gesundheitsminister Glawe abschließend.

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) hatte im Juli 2018 sein Gutachten „Bedarfsgerechte Steuerung der Gesundheitsversorgung“ vorgelegt. Erstmals werden Gutachteninhalte auch regional in vier Regionalkonferenzen vorgestellt und diskutiert. Die „Regionalkonferenz Nord“ fand unter Beteiligung der Bundesländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein mit über 300 Teilnehmern statt. Der SVR ist nach eigenen Angaben ein unabhängiges Gremium der Politikberatung, dessen Mitglieder vom Bundesministerium für Gesundheit für die Dauer von vier Jahren berufen werden. Das Gremium ist interdisziplinär besetzt und umfasst sieben Mitglieder, derzeit Prof. Dr. med. Ferdinand Gerlach (Vorsitzender), Prof. Dr. rer. pol. Eberhard Wille (stellvertretender Vorsitzender), Prof. Dr. rer. pol. Wolfgang Greiner, Prof. Dr. med. Marion Haubitz, Prof. Dr. phil. Gabriele Meyer, Prof. Dr. rer. oec. Jonas Schreyögg und Prof. Dr. med. Petra Thürmann.

Bauarbeiten für Rastanlage an A 19 bei Linstow beginnen

Linstow – Ende Oktober beginnen die Arbeiten an der Rastanlage „Kiether Berg“, die im Zuge der A 19 ca. einen Kilometer südlich der Anschlussstelle Linstow in beiden Fahrtrichtungen errichtet wird. Täglich nutzen ca. 15.000 Fahrzeuge je Richtung die Autobahn in diesem Bereich, darunter jeweils knapp 2.000 Lastkraftwagen. Mit der Rastanlage wird für die Reisenden eine Erholungsmöglichkeit geschaffen sowie Kraftfahrern mit einer weiteren Parkmöglichkeit die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten erleichtert.

Es entstehen beidseitig jeweils 17 Stellplätze für LKW, 23 Stellplätze für PKW, zwei Bushalteflächen sowie zwei Behindertenparkplätze. Außerdem werden je ein WC-Gebäude mit Toiletten für Damen, Herren und Behinderte sowie die notwendigen Anlagen zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung errichtet.

Die Arbeiten im Zuge der Rastanlage „Kiether Berg“ beginnen am 30. Oktober und werden voraussichtlich im Oktober 2019 abgeschlossen. Die Kosten für die gesamte Baumaßnahme in Höhe von ca. vier Millionen Euro trägt der Bund.

Es ist sichergestellt, dass während der gesamten Bauzeit zwei Spuren je Fahrtrichtung nutzbar sind. Teilweise ist jedoch mit Behinderungen auf dem Standstreifen sowie mit Fahrbahneinengungen zu rechnen. Die Autofahrer werden um Verständnis für die Bauarbeiten und die damit einhergehenden Verkehrseinschränkungen gebeten.

Eine mutige Investition in die Zukunft der Milchproduktion

Alt Sührkow – Am Samstag (27. Oktober) hat Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus an der Einweihung einer neuen Milchviehanlage in Alt Sührkow am Teterower See teilgenommen. Mit dem neuen Stall erweitert die ortsansässige Milchhof Alt Sührkow GmbH ihre Kapazität um 280 Milchkühe.

„Solche Investitionen in die Milchproduktion sind in der heutigen Zeit keine Selbstverständlichkeit“, freute sich Minister Backhaus über den Anlass seines Besuches in einem Landwirtschaftsbetrieb, der Ackerbau mit Milchvieh- und ökologischer Mutterkuhhaltung sowie mit Hofladen und Biogasproduktion verbindet und damit exemplarisch für das Unternehmenskonzept von größeren Agrarbetrieben in Mecklenburg-Vorpommern steht. Für den Stallbau wurden keine Fördermittel vom Landwirt­schaftsministerium beantragt.

Seit der Milchkrise 2015/2016 ist die Situation am Milchmarkt weiterhin angespannt. Innerhalb eines Jahres stellten in Deutschland rund 3.300 Milchviehhalter die Produktion ein. Das war ein Minus von 5 Prozent. In der Folge setzt sich der Trend fort, dass es immer weniger Halter mit gleichzeitig größer werdenden Beständen gibt.

„Ich habe keine Glaskugel und kann daher nicht sagen, wohin die Reise auf dem Milchmarkt geht“, sagte Backhaus. „Fakt ist jedoch, der Milchmarkt wird auch zukünftig immer wieder deutlichen Schwankungen unterliegen. Auch wenn es im Moment so aussieht, als würde sich die positive Preisentwicklung der vergangenen Monate halten.“

Die guten Erlöse für Milchfett haben in den letzten Monaten die Milchauszahlungspreise gestützt und den Landwirten einen besseren Milchpreis gegenüber den Vormonaten ermöglicht. Die Milchpreise in MV bewegen sich zwischen 33,5 und 37,4 ct/kg.

Abzuwarten bleibe, wie sich die Dürre des Sommers mit teilweise extremen Ernteausfällen auf den Milchmarkt auswirken wird. Viele viehhaltende Betriebe wurden durch die mit der Dürre verbundenen Futterausfälle zusätzlich finanziell belastet, so der Minister.

„Ich kann nur immer wieder betonen, wie wichtig es ist, dass sich die Branche selbst zukünftig besser für Krisenzeiten wappnet. Dabei gehören für mich vor allem die Lieferbeziehungen zwischen Erzeugern und Molkerei auf den Prüfstand. Hier brauchen wir Lösungen, die ein Reagieren auf Marktentwicklungen möglich macht und das Risiko aus dem Marktgeschehen nicht allein bei den Erzeugern belässt“, sagte Backhaus.

WEMAG-Kunden pflanzen 2.500 Bäume für den Klimaschutz

8. Baumpflanzaktion des kommunalen Energieversorgers WEMAG

Malchow – Groß und Klein, Jung und Alt haben bei der achten Baumpflanzaktion der WEMAG zum Spaten gegriffen, um selbst etwas für den Klimaschutz zu tun. Neben zahlreichen Kunden des kommunalen Energieversorgers aus Schwerin beteiligten sich auch Einwohner der Region sowie Mitarbeiter des Energieversorgers und der Landesforst an dieser Aktion, die zum vierten Mal in Folge in der Nähe von Malchow durchgeführt wurde. „Auf ökologisches Bewusstsein müssen auch Taten folgen. Die WEMAG packt selbst aktiv mit an und pflanzt schon seit vielen Jahren gemeinsam mit uns Bäume – das finde ich großartig“, sagt Manfred Baum, Vorstand der Landesforst Mecklenburg-Vorpommern.

Insgesamt 2.500 Setzlinge wurden auf einer Fläche von einem halben Hektar unter fachmännischer Begleitung der Landesforst in den Boden gebracht. Darunter 1.500 Traubeneichen, 500 Vogelkirschen und 500 Esskastanien. Die Esskastanie, offiziell auch Edelkastanie genannt, ist Baum des Jahres 2018.

WEMAG-Vorstand Caspar Baumgart, Manfred Baum, Vorstand der Landesforst Mecklenburg-Vorpommern, Ulf Tielking, Referatsleiter Forstpolitik im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern (v. l.) engagieren sich bei der Baumpflanzaktion gemeinsam für den Klimaschutz. Foto @ WEMAG/Oliver Maaß

„Für jeden Kunden, der sich für unser Erdgasprodukt entscheidet, investieren wir 10 Euro, um ökologische Projekte in der Region zu unterstützen. Dazu gehören neben Waldschutzprojekten wie diesem auch die Wildtierhilfe MV, MoorFuture-Zertifikate sowie die Erhaltung, Revitalisierung und Neuanlage von Streuobstwiesen, die zu den artenreichsten Biotopen Europas gehören“, erklärte Caspar Baumgart, kaufmännischer Vorstand der WEMAG.

In den vergangenen Jahren halfen mehr als 1.000 Kunden und andere Freiwillige bei den Baumpflanzaktionen des regionalen Energieversorgers tatkräftig mit. Im UNESCO-Biosphärenreservat Schaalsee, im Seefelder Holz bei Mühlen Eichsen, auf einer Fläche bei Bad Kleinen, bei Herren Steinfeld sowie bei Malchow wurden so bereits sieben Klimawälder mit einer Gesamtfläche von mehr als 41 Hektar angelegt. Die bislang gepflanzten Laubbäume entwickeln sich gut. Sie binden große Mengen des klimaschädlichen Kohlendioxids und werden vielen Generationen Raum für Erholung bieten. Die Aktion wurde im Jahr 2011 von der WEMAG und der Landesforst Mecklenburg-Vorpommern ins Leben gerufen.

Weitere Kommunen können Kofinanzierungshilfen abrufen

Schwerin – Nach der Koalitionsvereinbarung wird der Kofinanzierungsfonds zur Unterstützung der kommunalen Ebene fortgeführt. Die finanziellen Mittel dafür sollen jährlich aus dem Strategiefonds des Landes zur Verfügung gestellt werden. Auf seiner dritten Sitzung am 23. Oktober 2018 beschloss der Vergaberat, 25 Anträge mit einer Summe von rd. 7,6 Mio. EUR zu fördern. Dadurch werden Investitionen in Höhe von 52,5 Mio. EUR ermöglicht.

Bereits auf den beiden vorangegangenen Sitzungen im März und im Juni dieses Jahres beschloss der Vergaberat, 46 Vorhaben mit einer Summe von 10,5 Mio. EUR zu fördern. Dadurch können Investitionen in Höhe von rund 44,0 Mio. EUR bewirkt werden. Innenminister Caffier: „Die Landesregierung stellt diese Mittel zusätzlich aus dem Strategiefonds zur Verfügung und ermöglicht es den Kommunen so, an Förderprogrammen teilzunehmen, für die sonst nicht ausreichende Eigenmittel zur Verfügung stehen.“

Zu den geförderten Vorhaben gehören z.B. Baumaßnahmen für die Kita „Pusteblume“ in Ahrenshagen-Daskow (Landkreis Vorpommern-Rügen), der Neubau einer Kita mit Hort in Roggendorf (Landkreis Nordwestmecklenburg), die Sanierung der Regionalen Schule „Siegfried Marcus“ mit Inklusionsmaßnahmen in der Stadt Malchin (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte), die Umgestaltung des Ueckerparkes im Seebad Ueckermünde (Landkreis Vorpommern-Greifswald), die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen in der Gemeinde Schönfeld (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) und in der Gemeinde Plüschow (Landkreis Nordwestmecklenburg).

„Die Hebelwirkung dieser Finanzhilfen ist recht groß“, freut sich Minister Caffier. „Sie tragen dazu bei, zahlreiche größere und kleinere und für die jeweils antragstellende Kommunen oftmals sehr wichtige Vorhaben finanziell abzusichern. Das letzte Förderprogramm war ein Erfolgsmodell, und ich bin sicher, dass auch dieses die Kommunen wieder unterstützen wird, von verschiedenen Investitionsprogrammen des Landes, des Bundes oder der EU zu profitieren.“

Die Kofinanzierungsrichtlinie lässt Anträge auf finanzielle Unterstützung des kommunalen Eigenanteils bei der Inanspruchnahme von Förderungen aus 24 Richtlinien des Landes zu. Zuwendungsempfänger sind die Gemeinden, Ämter, Landkreise sowie kommunalen Zweckverbände. Die Höhe der Förderung beträgt, abhängig von der Leistungsfähigkeit des Antragstellers, in der Regel 50 bis 75%. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Auswahl der Projekte und die Festlegung der Förderhöhe trifft ein interministeriell besetzter Vergaberat.

Mit dem letzten Kofinanzierungsprogramm (2012-2016) i.H.v. insgesamt 50,0 Mio. EUR konnten 350 Anträge gefördert werden. Damit konnten die Kommunen Investitionen in Höhe von rund 230 Mio. EUR u.a. für Kindertages– und Sportstätten, Schulen, Wegebau in ländlichen Regionen, für städtebauliche Vorhaben oder für Technik und Bauvorhaben im Brandschutz auslösen. Abzüglich der Förderungen der Fachministerien betrug der kommunale Eigenanteil nur 33,0 Mio. EUR.

Schwesig: Digitalpakt muss jetzt kommen

Hamburg – Die Länder machen Druck beim Digitalpakt für Schulen. „Die Verhandlungen von Bund und Ländern zum Digitalpakt sollen noch in diesem Jahr abgeschlossen werden, damit ein Programmstart des Digitalpaktes zu Beginn des Jahres 2019 gewährleistet ist“, heißt es in einem heute auf der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder in Hamburg getroffenen Beschluss.

„Der Digitalpakt muss jetzt kommen. Wir brauchen eine gute digitale Ausstattung unserer Schulen und mehr digitale Bildung, und zwar überall in Deutschland. Dieses Ziel werden wir am besten erreichen, wenn Bund und Länder ihre Kräfte bündeln“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Konferenz.

„Es geht um die Zukunft unserer Kinder. In 10 Jahren wird es keinen Beruf mehr geben, der ohne digitale Kenntnisse auskommt. Darauf muss Schule vorbereiten“, so die Ministerpräsidentin.

Mit Blick auf die anstehenden Entscheidungen in Bundestag und Bundesrat sagte Schwesig: „Wir brauchen für die Umsetzung des Digitalpakts eine Änderung des Grundgesetzes. Die Bundesregierung hat dafür einen Vorschlag gemacht. Ich wünsche mir, dass die Gespräche über die Lockerung des Kooperationsverbotes jetzt schnell abgeschlossen werden, damit es keine weiteren Verzögerungen gibt.“

Bergamt Stralsund genehmigt Eugal-Pipeline in M-V

Stralsund – Das Bergamt Stralsund hat den Bau und Betrieb der Europäischen Gasanbindungsleitung (Eugal) in M-V auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes genehmigt. Der Planfeststellungsbeschluss umfasst 769 Seiten.

Das Bergamt hat alle Unterlagen, die die Gascade Gastransport GmbH mit Sitz in Kassel zu ihrem Planfeststellungsantrag vom 2. Oktober 2017 eingereicht hatte, geprüft, die dazu eingegangenen 54 Stellungnahmen und 24 Einwendungen von Behörden, Vereinigungen und Privaten abgewogen und im Ergebnis das Vorhaben für zulässig erklärt.

„Mit der Genehmigung von Eugal sind in Mecklenburg-Vorpommern alle Vorhaben im Zusammenhang mit Nord Stream 2 auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen geprüft und genehmigt worden. Nach umfangreicher Abwägung sind keine Gründe erkennbar gewesen, die dem entgegenstehen könnten“, sagt Landesenergieminister Christian Pegel. Er betont, dass Erdgas zwar kein erneuerbarer Rohstoff sei, aber als Übergangstechnologie der Energiewende beim Verbrennen weit weniger schädliche Abgase produziere als Erdöl oder Kohle.

Über die Eugal-Pipeline soll ab Ende 2019 das über Nord Stream 2 ankommende russische Erdgas ins europäische Transportnetz eingespeist werden. Die insgesamt 480 Kilometer lange Gasleitung wird in Mecklenburg-Vorpommern über eine Länge von 102 Kilometern unterirdisch verlegt. Sie verläuft weitgehend parallel zur bestehenden Ostsee-Pipeline-Anbindungsleitung (Opal) für das Nord-Stream-1-Gas von Lubmin nach Süden ins brandenburgische Kienbaum und weiter über Sachsen in die Tschechische Republik.

Mit der Planfeststellung wird auch die Umweltverträglichkeit des Vorhabens bestätigt. Zum Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft muss der Vorhabenträger Maßnahmen über die Ökokonten „Insel Görmitz“, „Polder Bad Sülze“ und „Obstsortensammlung Waldeshöhe“ vornehmen sowie die Ersatzmaßnahmen „Weißes Moor“ bei Ueckermünde, Ersatzaufforstungen von Wald, Gehölzpflanzungen und Neuanpflanzungen von Alleebäumen.

Der Planfeststellungsbeschluss wird den am Verfahren Beteiligten sowie den Einwendern zugestellt. Zudem wird der Planfeststellungsbeschluss vom 23.11.2018 bis 6.12.2018 öffentlich ausgelegt sowie im Internet auf der Homepage des Bergamtes Stralsund veröffentlicht. Die Auslegung wird jeweils ortsüblich in den betroffenen Ämtern bekannt gegeben.

Minister und Zoodirektor führen heute 20 Gewinner durch den Zoo

Schwerin – Das Liebesleben der Zootiere steht heute Abend im Mittelpunkt einer Sonderführung durch den Schweriner Zoo, für die in dieser Woche 20 Besucher des Tages der offenen Tür im Landwirtschafts- und Umweltministerium ausgelost wurden. Die Besucher hatten sich an einer von Ministerium und Zoo gestarteten herbstlichen Futtersammelaktion für die Zootiere beteiligt und am 20. Oktober am Zoo-Aktionsstand Kastanien, Eicheln oder Nüsse abgegeben. Für eine weitere Führung speziell für Kinder wurden außerdem die Namen von 20 Knirpsen ausgelost, die sich ebenfalls an der Sammel-Aktion beteiligt hatten. „Die Resonanz auf den Aufruf war einfach überwältigend. Mit einem solchen Ansturm war nicht zur rechnen. Mein Dank gilt allen, die die Futtersammel-Aktion für die Zootiere unterstützt haben“, sagte Minister Dr. Till Backhaus.

Der Minister wird die Gewinner der heutigen Führung zusammen mit Zoodirektor Dr. Tim Schikora unter anderem zu den Känguruhs, den Baumstachlern und den Tapiren führen, wo sie Wissenswertes über die Tierarten und deren Vermehrungsstrategien erfahren.

Auf dem 24.000 Hektar großen Gelände des Schweriner Zoos leben 1.500 Tiere 165 verschiedener Arten. Zu den Publikumslieblingen gehört neben den ca. 20 Pinguinen auch der Nashornbulle mit seinen beiden Nashornkühen. „Die Nashörner sind das Alleinstellungsmerkmal des Zoos in der Region“, so Minister Backhaus.

Eine weitere Attraktion auf dem Gelände wird das von Minister Backhaus angeregte Flamingo-Haus sein, für das der Baustart im Frühjahr fallen und das bereits im Sommer 2019 fertiggestellt sein wird. 120.000 Euro sind für den Neubau eingeplant; die Summe wird zu 90 Prozent aus dem Wirtschaftsministerium gefördert.

In den zurückliegenden Jahren investierte der Zoo in den Bau eines Laufvogelgeheges für den Helmkasuar, ließ die Besucherwege und die Beleuchtung erneuern. Jährlich kommen ca. 200.000 Besucher in den Zoo.

Die Spezialführung „Das Liebesleben der Zootiere“ wird alljährlich auch am Valentinstag für Besucher ab 16 Jahre angeboten.

Schuljahr 2016/2017: Schwimmunterricht an 97,5 Prozent der Grundschulen

Ministerin Hesse: Kinder sollten so früh wie möglich Schwimmen lernen

Schwerin – Im Schuljahr 2016/2017 haben 272 von 279 staatlichen Grundschulen Schwimmunterricht erteilt. Das sind 97,5 Prozent aller staatlichen Grundschulen. Lediglich an 7 Schulen hatte es keinen Schwimmunterricht gegeben. An diesen sieben Schulen hat es aber im Folgejahr ein entsprechendes Angebot für den Schwimmunterricht gegeben.

„In einem Land wie Mecklenburg-Vorpommern sollten Kinder so früh wie möglich Schwimmen lernen“, betonte Bildungs- und Sportministerin Birgit Hesse im Landtag. „Über den Rahmenplan Sport für die Grundschule sehen wir vor, dass Kinder am Ende der 4. Klasse schwimmen können sollen und dass sie außerdem Verhaltensweisen für Hygiene und die Baderegeln beherrschen. Uns allen ist klar, dass das nur aufgeht, wenn der Schwimmunterricht auch stattfindet. Um genau das sicherzustellen, hat die Landesregierung gemeinsam mit den Schulträgern in den vergangenen Jahren viel getan.“

Bildungs- und Sportministerin Birgit Hesse lobte Organisationen wie die DLRG, den ASB oder das DRK. Sie alle setzten sich mit großem Engagement dafür ein, Kindern frühzeitig das Schwimmen beizubringen. Die Schwimmfähigkeit von Schülerinnen und Schülern im Zeugnis aufführen zu wollen, lehnte Hesse hingegen ab.

„Das Schwimmen hat deshalb seinen festen Platz in der Schule, einen eigenen Platz auf dem Zeugnis hat es nicht – schlicht und einfach, weil es dort nicht hingehört“, sagte sie. „Ein Zeugnis ist dazu da, den Schülerinnen bzw. Schülern und deren Eltern einen Überblick zu geben über ihre Entwicklung im Unterricht und ihren Leistungsstand. Diese Leistungen manifestieren sich in Noten für die jeweiligen Fächer. Eines dieser Fächer heißt Sport und dazu gehört das Schwimmen. Die Leistungen, die die Kinder im Schwimmbecken zeigen, fließen in die Sportnote mit ein“, so Hesse.

Neues Schiff stärkt maritime Forschung an der Universität Rostock

Land und Universität finanzieren Vorhaben mit insgesamt 1,1 Millionen Euro

Rostock – Die Universität Rostock freut sich auf ein neues Forschungsschiff. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat die vom Department Maritime Systeme der Interdisziplinären Fakultät der Universität Rostock geplante Anschaffung eines Forschungskatamarans empfohlen. Nachdem die wissenschaftlichen und technischen Qualitätsstandards erbracht worden sind, steht der gemeinsamen Finanzierung des rund 1,1 Mio. Euro teuren Katamarans durch die Universität Rostock und das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur nichts mehr im Wege. Der Katamaran ist das einzige Forschungsschiff in Mecklenburg-Vorpommern, das den Einsatz von großem Forschungsgerät im Flachwasser der Ostseeküste ermöglicht.

„Mecklenburg-Vorpommern ist das Bundesland mit der längsten Küstenlinie. Die Meeresforschung spielt bei uns eine große Rolle“, sagte Wissenschaftsministerin Birgit Hesse. „Die Universität Rostock zählt zu den wichtigen Einrichtungen, an der der Wandel dieses großen Ökosystems seit vielen Jahren untersucht wird. Mit dem Forschungskatamaran erhalten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gute Arbeitsbedingungen“, so die Ministerin. Unter der Leitung des Departments Maritime Systeme kann nun mit dem Bau begonnen und so die maritime Expertise weiterentwickelt werden.

„Das neue Schiff versetzt uns in die Lage, unsere Küstenforschung insbesondere im wenig untersuchten Flachwasserbereich deutlich zu intensivieren“, unterstreicht der Leiter des Departments, Professor Martin Benkenstein, die Vorteile des neuen Forschungsschiffes. Geplant ist eine gemeinsame Nutzung des Katamarans durch die vier maritim ausgerichteten Hochschulen des Landes sowie weiterer Institutionen, die sich mit der Küstenforschung im Flachwasserbereich auseinandersetzen. Durch diese Kooperation wird nicht nur die Wirtschaftlichkeit der Anschaffung gesichert, sondern auch die Zusammenarbeit innerhalb der maritimen Forschung des Landes gefestigt und verbessert.

„Schon die erfolgreiche Antragstellung zeigt sehr schön, dass die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Fachrichtungen am Department Maritime Systeme einen deutlichen Vorteil bietet“, ist sich der Prorektor für Forschung und Transfer der Universität Rostock, Professor Udo Kragl, sicher. Das Land stellt Investitionsmittel in Höhe von 680.000 Euro zur Verfügung. Den verbleibenden Finanzierungsbedarf von etwa 380.000 Euro sichert die Universität Rostock aus eigenen Mitteln.

Der Forschungskatamaran soll sich an die wechselnden Wetterverhältnisse anpassen können und die Probenentnahme, die Kartierung der Lebensräume und die Erfassung der Strömungsverhältnisse an der Ostseeküste ermöglichen. So kann die interdisziplinäre Grundlagen- und anwendungsorientierte Forschung sowie die Qualität der Hochschulausbildung in Mecklenburg-Vorpommern verstärkt werden. Das neue Schiff wird Forschungen zu den dringenden Fragen unserer Zeit erlauben: Wie wirkt sich der Klimawandel auf unsere Küstenbereiche aus? Welche neuen Technologien eignen sich für die veränderten Umweltverhältnisse?

Bereits seit 1979 sind die Küstengewässer Mecklenburg-Vorpommerns mit dem Forschungskutter GADUS der Universität Rostock erfolgreich erforscht worden. Mit der GADUS konnten neue wissenschaftliche Erkenntnisse – sowohl über das Ökosystem Ostsee als auch für die Entwicklung von Technologien – gewonnen werden. Und auch für die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses waren Ausfahrten mit der GADUS wichtig. Im Jahr 2013 musste die GADUS dann jedoch altersbedingt stillgelegt werden.

Weitere Maßnahmen für mehr Transparenz in der Wohlfahrt

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat im Landtag ein Maßnahmepaket für mehr Transparenz, Steuerung und Kontrolle in der Freien Wohlfahrtspflege vorgestellt. Kernstück soll ein Wohlfahrtsfinanz- und -transparenzgesetz werden, dessen Entwurf im Sozialministerium zurzeit erarbeitet wird.

„Nach meiner festen Überzeugung brauchen wir in der Freien Wohlfahrtspflege einen Kultur- und Bewusstseinswandel hin zu mehr Offenheit und Information“, sagte Drese. Interne historische Aushandlungsprozesse in der Nachwendezeit seien im Jahr 2018 nicht mehr zeitgemäß. Verfehlungen einzelner hätten zudem der gesamten Wohlfahrt Schaden zugefügt.

Drese: „Wer öffentliche Fördermittel erhält, muss darüber auch offen Auskunft geben. Transparenz muss zu einem Leitprinzip gemeinnütziger Organisationen werden.“

Nach Ansicht von Ministerin Drese sind erste wichtige Fortschritte auf diesem Weg bereits erreicht worden. Alle Landesspitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege sind der „Initiative Transparente Zivilgesellschaft“ von Transparency International Deutschland e.V. beigetreten. Hauptbestandteil der Initiative ist eine Selbstverpflichtungserklärung mit zehn definierten Informationen, z.B. zur Personalstruktur, zur Mittelherkunft und -verwendung sowie über Mutter- und Tochtergesellschaften. Die Erwartung von Ministerin Drese ist, dass auch die Kreisverbände der Wohlfahrtsverbände der Transparenz-Initiative beitreten.

Das Sozialministerium hat darüber hinaus die zehn Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen an Verbände und Vereine der Freien Wohlfahrtspflege überarbeitet, um vor allem die Steuerung der Fördergelder zu verbessern. „Dabei haben wir Hinweise und Kritikpunkte des Landesrechnungshofs aufgenommen“, betonte Drese. Die neuen Richtlinien sollen Anfang 2019 in Kraft treten.

Mit dem von Ministerin Drese angestrebten Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz sollen für nicht marktfähige soziale Aufgabenbereiche verbindliche Regeln für Transparenz und Kontrolle der Freien Wohlfahrtspflege gesetzlich verankert werden.

Drese: „Ich möchte mit diesem Gesetz die Finanzierung auf eine neue Grundlage stellen und neu ausrichten. Und ich will deutlich mehr Transparenz in der Freien Wohlfahrtspflege schaffen und verbindlich vorschreiben. Mit dem Gesetz bekennen wir uns aber auch klar zur Arbeit der Spitzenverbände und der Träger der Freien Wohlfahrtspflege. Sie sind und bleiben eine wichtige Säule unseres Sozialstaates“, so Drese im Landtag.

Entwicklung des Arbeitsmarktes

Schwerin – Am Donnerstag ist im Landtag die arbeitsmarktpolitische Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern diskutiert worden. „Der Arbeitsmarkt ist in der besten Verfassung seit der Wiedervereinigung. Die positive wirtschaftliche Entwicklung schlägt sich auf den Arbeitsmarkt nieder. Der Anstieg an sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen belegt, dass es sich hierbei um einen echten Beschäftigungsaufbau handelt. Wir haben die richtigen arbeitsmarkpolitischen Weichen gestellt und daran werden wir weiter arbeiten. Für 2019 stehen die Zeichen weiterhin sehr gut. Wir erwarten einen weiteren Anstieg der Anzahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter um 1,0 bis 1,5 Prozent“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Harry Glawe in Schwerin.

Im vergangenen Jahr wurden in Mecklenburg-Vorpommern knapp 183.200 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse neu begonnen, etwa ein Drittel in Teilzeit. „Die Gründe hierfür sind vielfältig. Häufig liegt seitens der Beschäftigten ein Wunsch für eine Teilzeitbeschäftigung vor. Eine Teilzeitbeschäftigung ist wesentlich besser als Arbeitslosigkeit. Und eine Teilzeitbeschäftigung ist auch ein Zwischenschritt zu einer Vollzeitstelle. Das muss das Ziel sein, sofern der Arbeitnehmer dies auch wünscht“, so Wirtschafts- und Arbeitsminister Glawe weiter. Gegenüber dem Höchststand der Arbeitslosigkeit im Februar 2005 mit 211.600 arbeitslosen Frauen und Männern wurde die Arbeitslosigkeit auf gut ein Viertel im September 2018 mit 58.750 Arbeitslosen reduziert.

„Derzeit werden aufgrund der guten Konjunkturlage Arbeitslose eingestellt, die lange Zeit keine realistische Chance auf einen Arbeitsplatz hatten. Mich freut das für jeden Einzelnen. Arbeit und ein geregelter Tagesablauf, eigenes Einkommen und Teilhabe sind für das Selbstwertgefühl eines Menschen nicht hoch genug zu bewerten. Jeder Langzeitarbeitslose ist einer zuviel. Entscheidend ist es, Frauen und Männer in existenzsichernde und nachhaltige Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt zu bringen. Daran werden wir weiter arbeiten“, machte Arbeitsminister Glawe deutlich. So wurde die Langzeitarbeitslosigkeit in den vergangenen fünf Jahren um ein Drittel (31,8 Prozent gegenüber September 2013) reduziert, in den vergangenen zwei Jahren war der Rückgang stark. Gegenüber September 2016 wurde ein Rückgang um ein Viertel (23%) erreicht. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im September 21.750 Personen langzeitarbeitslos, 1.800 weniger als im Vorjahresmonat.

Minister Glawe machte deutlich, dass sowohl der Bund als auch die Länder viel für die Verbesserungen am Arbeitsmarkt unternehmen. „Es wurden mehrere Bundesprogramme, wie zum Beispiel `Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt` gestartet. Auch die Länder haben eigene Programme entwickelt. In Mecklenburg-Vorpommern wird beispielsweise mit der Bürgerarbeit ein wichtiger Beitrag zur Ermöglichung von sozialer Teilhabe geleistet“, betonte Glawe. Landesweit konnten während der ersten Besetzungsphase im vergangenen Jahr 208 Personen eine Beschäftigung beginnen. Bisher haben über 90 Prozent durchgehalten und sind noch beschäftigt, betonte der Arbeitsminister Glawe im Landtag.

Glawe ging abschließend auf das Teilhabechancengesetz ein, welches sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren befindet. „Ich finde, das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Bundesregierung schafft neue gesetzliche Regelungen und nicht nur temporäre Programme. Die vorgesehenen Regelungen sind klar und werden die Umsetzung in den Jobcentern deutlich vereinfachen. Für die Arbeitgeber werden von vornherein klare Fördersätze festgeschrieben. Damit wird Transparenz und Verlässlichkeit hergestellt. Positiv ist in meinen Augen vor allem, dass sich die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ an alle Arbeitgeber unabhängig von Art, Branche, Rechtsform und Region richtet und gleich auch, ob es sich um erwerbswirtschaftlich tätige, gemeinnützige oder öffentliche Arbeitgeber handelt“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe abschließend. Abgrenzungsschwierigkeiten werden vermieden, indem die Kriterien Zusätzlichkeit, Wettbewerbsneutralität und öffentliches Interesse entfallen.

Land unterstützt Moorschutzprojekt

Schwerin – Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus ist heute Nachmittag vor dem Schweriner Landtag Fehlinterpretationen um die Förderung des Landes für den Ankauf des Anklamer Stadtbruchs durch die NABU-Stiftung Nationales Naturerbe entgegengetreten.

„Ziel des Vorhabens ist nicht primär die Flächensicherung, sondern die naturschutzfachliche Aufwertung des Anklamer Stadtbruchs“, sagte der Minister. Das Land fördere nicht den Ankauf an sich, sondern werde ein Moorschutzprojekt unterstützen, zu dem auch die förderfähige Herstellung der Flächenverfügbarkeit gehöre. Denn bekanntlich hatte sich die Stadt Anklam um den Verkauf der Flächen bemüht, um Eigenmittel für andere Investitionen zu generieren. So sei der Erwerb der Flächen zur Realisierung des Projektes notwendig geworden.

Dem Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) liegt seit Mitte September ein Förderantrag der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe einschließlich einer Projektskizze vor. Diese ist noch unvollständig. Insbesondere steht noch die Abstimmung mit einigen Flächeneigentümern und eventuell weiteren Betroffenen aus, in deren Ergebnis es zu wesentlichen inhaltlichen Änderungen kommen kann.

Eine dauerhafte Anhebung der Wasserstände über den Haffwasserstand sehe das Projekt nicht vor. Das seit dem Deichbruch im Jahre 1995 vernässte Gebiet des Stadtbruchs wird derzeit schon bei kleineren Hochwässern im Haff schnell überflutet. Das führt zu Nähr- und Schadstoffeinträgen und gefährdet das Entwicklungsziel für das FFH-Gebiet. Nun sollen die Gräben so verschlossen werden, dass das Wasser nur noch bei stärkeren Hochwässern und verlangsamt in das Gebiet einströmt. Und auch der Abfluss werde deutlich verlangsamt.

„Die Landesregierung wird zudem ein Moorschutzprojekt nur fördern, wenn nachteilige Auswirkungen auf die Infrastruktur ausgeschlossen werden können“, stellte Backhaus klar. Der Antragsteller verpflichte sich mit der Annahme des Förderbescheides auch, Folgekosten aus dem Projekt zu übernehmen. Zusätzlich umfasse das Projekt Maßnahmen zur Steigerung der öffentlichen Akzeptanz und Maßnahmen zum Monitoring.