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Monat: April 2020

Rückzahlbare Liquiditätshilfen

Schwerin – Zur Stabilisierung der heimischen Wirtschaft hat die Landesregierung umfangreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht. Sie unterstützt beispielsweise Unternehmen mit dem Soforthilfeprogramm mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen.

„Wir haben ein weiteres Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Hierbei geht es um die Ausreichung von rückzahlbaren Überbrückungsfinanzierungen. Das sind Liquiditätshilfen, um Engpässe aufgrund der Corona-Pandemie zu vermeiden. Wir wollen die Unternehmen stabilisieren und Arbeitsplätze erhalten. Das ist eine große Herausforderung für die heimische Wirtschaft. Die Anträge können im Internet bei der Gesellschaft für Arbeitsmarkt und Strukturentwicklung abgerufen werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Harry Glawe am Freitag.

Gegenstand der Förderung sind die betriebsnotwendigen Ausgaben der antragsberechtigten Unternehmen und Freiberufler einschließlich Kulturschaffender bis zum 30. September 2020, die nicht durch betriebliche Einnahmen und anfangs noch vorhandene liquide Mittel gedeckt sind. Zuwendungsempfänger können Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen aus allen Branchen mit weniger als 250 Beschäftigten – einschließlich Freiberuflern inklusive Kulturschaffenden – mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern sein. Antragsberechtigt sind die Antragsteller im Vollerwerb.

Die rückzahlbare Zuwendung wird eine Laufzeit von maximal 96 Monaten haben. Von den Liquiditätshilfen sind 20.000 Euro zinsfrei, der Betrag, der über 20.000 Euro hinausgeht (also maximal 180.000 Euro) ist im ersten Jahr zinsfrei, danach fallen für diesen Teilbetrag Zinsen in Höhe von 3,69 Prozent pro Jahr an. Die Rückzahlung erfolgt ab dem zweiten Jahr.

Das Unternehmen muss seine Waren oder Dienstleistungen bereits vor dem 01. Dezember 2019 am Markt angeboten haben. Gemeinnützige Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform, sind für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb im Sinne des § 64 der Abgabenordnung ebenfalls zuwendungsfähig. Öffentliche Unternehmen oder Einrichtungen, an denen die Öffentliche Hand mittelbar und unmittelbar mit mehr als 50 Prozent beteiligt ist, sind nicht antragsberechtigt.

Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten müssen mit der Antragstellung darlegen, dass sie bereits einen Antrag auf Förderung aus dem Soforthilfeprogramm „Corona-Soforthilfe“ beim Landesförderinstitut des Landes Mecklenburg-Vorpommern gestellt haben. Dieser Zuschuss ist bei den betrieblichen Einnahmen zu berücksichtigen. „Es geht darum, die Gesamtbreite der Unterstützungsmöglichkeiten bestmöglich zu nutzen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend. Ebenfalls muss der Antragsteller nachvollziehbar darstellen, dass er während der Corona-Pandemie Einnahmeausfälle und infolgedessen zur Abdeckung von laufenden Ausgaben einen nicht gedeckten Liquiditätsbedarf hat.

Die Antragsstellung und -bearbeitung erfolgt durch die Gesellschaft für Arbeitsmarkt und Strukturentwicklung (GSA). Anträge stehen unter www.gsa-schwerin.de zum Download bereit.

BAföG: Sommersemester 2020 nicht auf Regelstudienzeit anrechnen

Schwerin – Wissenschaftsministerin Bettina Martin hat den Bund aufgefordert, bei BAföG-Empfängerinnen und -Empfängern das Sommersemester 2020 nicht auf die Regelstudienzeit anzurechnen. Die Ministerin hat sich mit einem entsprechenden Schreiben an die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Anja Karliczek, gewandt. Leistungsberechtigte Studierende sollten laut Martin ein zusätzliches Semester BAföG beziehen können, wenn sie wegen der Einschränkungen durch die Corona-Krise im Sommersemester 2020 nicht alle notwendigen Leistungen erfüllen können.

„Viele Studierende sorgen sich angesichts der Einschränkungen an den Hochschulen um ihre finanzielle Situation. Diese Sorgen kann ich gut verstehen“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Uns allen ist klar, dass dieses Sommersemester nicht in den herkömmlichen Bahnen verlaufen kann. Das darf aber nicht zum Nachteil derjenigen Studierenden sein, die auf die finanzielle Unterstützung durch das BAföG angewiesen sind. Ich halte es deshalb für unerlässlich, dass dieses ungewöhnliche Sommersemester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet wird und die Studierenden, die wegen der Beschränkungen an den Hochschulenicht die notwendigen Leistungen erbringen können, ein weiteres Semester BAföG beziehen können, um ihr Studium erfolgreich zu beenden“, so die Ministerin.

Martin begrüßte zwar die im Zusammenhang des Corona-Gesetzespakets auf Bundesebene erfolgten Erleichterungen beim Bezug von BAföG, für diejenigen Studierenden, die während der Krise in Gesundheits- und Pflegeberufen sowie in der Landwirtschaft einen Nebenjob aufnehmen. Die Ministerin regt in ihrem Schreiben jedoch eine darüber hinaus gehende Öffnung an: Sie fordert, dass die Einkünfte, die von den Studierenden während der Krise in den systemrelevanten Bereichen (wie Gesundheit und Pflege oder auch Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion) erzielt werden, gar nicht auf das BAföG angerechnet werden. Das würde, so Martin, nicht nur den Anreiz erhöhen, sondern auch enormen bürokratischen Aufwand sparen.

Der Prüfungs- und Lehrbetrieb an den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern kann zum 20. April 2020 unter bestimmten Voraussetzungen wieder starten. Das Sommersemester soll zunächst durch digitale gestützte Formate durchgeführt werden. Erbrachte Leistungen sollen anerkannt werden.

Neue Prüfungstermine

Schwerin – Bildungsministerin Bettina Martin hat den Zeitplan für die diesjährigen Abschlussprüfungen zur Mittleren Reife und zum Abitur vorgelegt. Wegen der Corona-Krise und der Schulschließungen hat das Land die Abschlussprüfungen verschoben. Die Abiturprüfungen starten mit der ersten Prüfung am Montag, 11. Mai 2020. Der letzte Prüfungstermin für die regulären Prüfungen ist Samstag, 30. Mai 2020. An diesen Zeitraum schließen sich die Nachschreibtermine an. Die schriftlichen Prüfungen zur Mittleren Reife finden im Zeitraum von Montag, 11. Mai, bis Montag, 18. Mai, statt.

„Die Länder haben sich in der Kultusministerkonferenz auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt. Ich habe schnell Klarheit darüber geschaffen, dass es in Mecklenburg-Vorpommern im März und April keine Prüfungen geben wird und sie im Mai beginnen“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Die Schulen sind bis einschließlich 19. April geschlossen. Der Maßstab für das weitere Verfahren ist und bleibt der Infektionsschutz“, betonte sie.

„Mir ist wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler genug Vorbereitungszeit haben und sich in Ruhe auf diese wichtigen Prüfungen vorbereiten können. Mit dem neuen Zeitplan können sich die Schülerinnen und Schüler gezielter auf ihre Prüfungen vorbereiten. Diesen Wunsch haben viele Schülerinnen und Schüler an mich herangetragen. Weil uns wegen der Schulschließungen Zeit fehlt, müssen Klausuren auch an Samstagen geschrieben werden“, erläuterte Martin.

Mit dieser Herangehensweise ist es in Mecklenburg-Vorpommern möglich, dass sich Abiturientinnen und Abiturienten regulär zum Studium im Wintersemester 2020/2021 einschreiben können.

Die Prüfungstermine im Überblick:

Mittlere Reife

Mo., 11. Mai 2020: Deutsch
Do., 14. Mai 2020: 1. Fremdsprache
Mo., 18. Mai 2020: Mathematik

Abitur

Mo., 11. Mai 2020: Kunst und Gestaltung, Pädagogik und Psychologie
Di., 12. Mai 2020: Englisch
Mi., 13. Mai 2020: Religion/Philosophie
Do., 14. Mai 2020: Mathematik
Fr., 15. Mai 2020: Biologie
Sa., 16. Mai 2020: Chemie
Mo., 18. Mai 2020: Geschichte und Politische Bildung
Di., 19. Mai 2020: Physik
Mi., 20. Mai 2020: Deutsch
Fr., 22. Mai 2020: Französisch
Sa., 23. Mai 2020: Latein/Schwedisch/Polnisch, Ernährungslehre mit Chemie, Metalltechnik, Elektrotechnik, Bautechnik, Wirtschaftsinformatik, Betriebs- und                                                                             Volkswirtschaftslehre, Gestaltungs- und Medientechnik, Gesundheit, Datenverarbeitungstechnik
Mo., 25. Mai 2020: Geografie, Wirtschaftslehre
Di.,26. Mai 2020: Musik/Sport, Rechtslehre
Mi., 27. Mai 2020: Informatik, Berufliche Informatik
Do. 28. Mai 2020: Russisch/Spanisch/Griechisch/Niederdeutsch, Rechnungswesen
Fr., 29. Mai 2020: Sozialkunde
Sa., 30. Mai 2020: Wirtschaft

Energieeffizientes Verwaltungsgebäude

Zarrentin – Das Amt Zarrentin (Landkreis Ludwigslust-Parchim) erhält vom Energieministerium einen Zuschuss in Höhe von 436.090,25 Euro (Fördersatz 50 Prozent) für den Neubau des Verwaltungsgebäudes „Amtsscheune Zarrentin“. Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Kommunen.

Das Verwaltungsgebäude wird energieeffizient gebaut und mit regenerativen Energien beheizt. Geplant ist ein Neubau in Holzrahmenbauweise mit einer thermisch aktiven Gebäudehülle. Eine Sole-Wasser-Wärmepumpe nutzt Erdwärme für die Wärmeerzeugung des Gebäudes. Ein weiteres Kernstück ist die Lüftungsanlage, die für ein angenehmes und gesundes Raumklima sorgen wird. Dadurch werden die Abwärmeverluste des Gebäudes reduziert und im Sommer kann das Gebäude auch gekühlt werden. Außerdem wird für die Beleuchtung LED-Technik eingesetzt.

Durch das Vorhaben können jährlich rund zwölf Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.

Grundlage der Planungen war eine Analyse der Möglichkeiten zur optimalen Wärmeversorgung vor Ort, die das Amt 2017 mit einem integrierten energetischen Quartierskonzept für den Verwaltungsstandort Zarrentin in Auftrag gegeben hatte. Dieses Quartierskonzept war ebenfalls durch das Energieministerium über Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert worden

Es geht um schnelle Hilfen

Finanzminister Meyer berät mit Kreditwirtschaft

Schwerin – Mit dem MV-Schutzfonds hat die Landesregierung die Absicherung von Unternehmenskrediten verstärkt. Kleine und mittlere Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern können jetzt Kredite ihrer Hausbanken mit zu bis zu 90% über die Bürgschaftsbank MV absichern. Finanzminister Reinhard Meyer fordert jetzt, dass auch der Bund sich bei seinem Kreditprogramm bewegt.

Meyer hat erst kürzlich an Bundesfinanzminister Olaf Scholz appelliert, die Erhöhung der Haftungsfreistellung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu prüfen. Zwar ist das eigene Risiko der Geschäftsbanken im Zuge der Corona-Krise bereits auf 10 Prozent der Kreditsumme reduziert worden, so dass derzeit 90 Prozent des Kreditvolumens staatlich abgesichert sind. Im Interesse einer schnellstmöglichen Kreditprüfung wäre aber eine Absicherung von bis zu 100 Prozent nötig. „Es geht uns um Kredite für kleine und mittlere Unternehmen“, so Finanzminister Meyer, „Sie sind vom Shutdown ganz besonders betroffen, da sie nur selten Rücklagen bilden konnten. Wenn wir die Unternehmen durch die Krise bringen wollen, geht es jetzt darum, diese Firmen schnell mit Krediten zu versorgen. So können wir Existenzen sichern, um nach der Krise sofort wieder durchstarten zu können.“

Um die Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, regte Meyer zudem an, auch die Risikoprüfung der KfW zu überarbeiten und auf einen Betrag deutlich oberhalb von 3 Mio. Euro festzulegen. So würde bei den meisten Kreditanträgen die Prüfung der Hausbanken ausreichen und die benötigten Finanzmittel schnellstmöglich den Unternehmen bereitgestellt werden können.

Meyer beriet sich heute erneut in einer Telefonschaltkonferenz mit Vertreter von Banken, Unternehmen sowie Gewerkschaften. Zudem erkundigte sich der Finanzminister über die ersten Erfahrungen im Umgang mit den Hilfen des Landes und des Bundes. Ein dabei häufig geäußerter Wunsch war die Verlängerung der Laufzeiten der KfW-Kredite.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Die Situation stellt alle Institutionen vor neue Herausforderungen. Das gilt für den Staat ebenso wie für die Kreditwirtschaft. Es geht jetzt um schnelle Hilfen. Es war wichtig, dass die Kreditinstitute ihre internen Prozesse so umstrukturieren, dass die Vielzahl an Anträgen von Unternehmen in Schwierigkeiten umgehend bearbeitet werden kann. Jetzt kommt es darauf an, dass alle Akteure bei der Prüfung und Genehmigung ihre jeweiligen rechtlichen Möglichkeiten vollständig ausschöpfen.“

Soforthilfeprogramm

Erweiterung des Kreises der Antragsteller

Schwerin – Die Nachfrage nach dem Soforthilfeprogramm reißt nicht ab. „Die Hilfe kommt schnell und unkompliziert bei den Unternehmen direkt an. Die Anträge werden schnellstmöglich vom Landesförderinstitut bearbeitet und auch bewilligt. Wir haben schon positive Rückmeldungen. Aber ich sage auch: Nicht jeder, der heute einen Antrag gestellt hat, wird auch morgen sofort die Soforthilfe auf dem Konto haben. Wir bitten auch um etwas Geduld, die Antragsflut ist immens“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe.

Bei den Zahlungen der Soforthilfe handelt es sich um nicht-rückzahlbare Zuschüsse. 2.765 bewilligte und zur Zahlung angewiesene Anträge sind beim Landesförderinstitut erfolgt (Stand: Mittwoch-Abend, 01. April 2020). Vor einer Woche ist mit der Auszahlung begonnen worden. Circa 27.000 Anträge sind beim Landesförderinstitut eingegangen. Ausgezahlt wurden über 29 Millionen Euro. Aktuell wurde das Antragsformular 153.000 heruntergeladen.

In Verhandlungen mit dem Bund wurde sich auf eine Erweiterung des Kreises der Antragsteller geeinigt. Für das Soforthilfeprogramm bis 10 Beschäftigte können die vom Bund zugesagten Mittel fließen. Das Land war hier in Vorleistung gegangen. „Mehr Unternehmen können von der Hilfe künftig profitieren. Landwirtschaftliche Unternehmen, Unternehmen im Nebenerwerb sowie gemeinnützige Unternehmen sind neu mit dabei. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt werden. Die Konditionen bleiben erhalten“, so Glawe weiter. Wirtschaftsminister Harry Glawe hat eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung zum Soforthilfeprogramm des Bundes zur Umsetzung des Programms für Mitarbeiter bis zu 10 Beschäftigten in dieser Woche unterzeichnet.

Zu den bisherigen Antragstellern kommen folgende Kreise hinzu:

Einbeziehung der gesamten Branche der Land- und Forstwirtschaft in die Hilfe. Somit können nun auch landwirtschaftliche Unternehmen und Unternehmen aus den Bereichen Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur von den Soforthilfen profitieren.

Auch Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten, die im Nebenerwerb betrieben werden und dauerhaft am Markt tätig sind, können die Hilfe erhalten. Freiberufler und Soloselbstständige müssen ihre Tätigkeit im Haupterwerb durchführen.

Auch gemeinnützige Unternehmen, die wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen agieren, sind unabhängig von ihrer Rechtsform vom Programm erfasst. Sie können also z.B. als gGmbH oder als e.V. organisiert sein.

Das Land finanziert im Rahmen des Soforthilfeprogramms künftig nicht mehr nur Unternehmen von 10 bis 49 Beschäftigten. „Unternehmen von 50 bis 100 Beschäftigten mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern erhalten ebenfalls aus dem eigenen Landesprogramm nicht rückzahlbare Zuschüsse bis maximal 60.000 Euro. Das ist direkte und schnelle Unterstützung für die heimische Wirtschaft“, sagte Glawe weiter.

Für Unternehmen mit Beschäftigten ab 101 bis 249 Beschäftigten besteht ebenso die Möglichkeit der Unterstützung. Hier wird nach Einzelfallprüfung durch ein Entscheidungsgremium für das Sondervermögen „MV-Schutzfonds“ entschieden. Die Unterstützung kann beispielsweise durch einen nicht-rückzahlbaren Zuschuss, ein Darlehen oder Kredit erfolgen.

Neue Jagdzeitenverordnung in Kraft

Schwerin – Der Minister für Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus hat die Verordnung zur Änderung der Jagdzeitenverordnung und weiterer Verordnungen im Jagdrecht am 31.03.2020 unterzeichnet. Die Verordnung ist im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 11 vom 2. April 2020 (GVOBl. M-V S. 126) veröffentlicht und tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Mit Blick auf die anhaltende Kritik an der geplanten Änderung der Jagdzeitenverordnung wirbt der Minister für eine Versachlichung der Debatte: „Die Diskussion um die Reduktion der Wildbestände im Land und um Ethik und Moral der Jagd ist nicht neu. Sie bekommt aber in Zeiten des Klimawandels eine ganz andere Dimension. Deshalb war es wichtig und überaus erfreulich, dass wir uns mit Jägern, Forstleuten, Waldbesitzern und Umweltschützern am 22. November 2019 am Runden Tisch „Wald und Wild“ gemeinsam auf ein abgestimmtes Positionspapier einigen konnten, um dem Anstieg der Wildbestände im Land wirksam zu begegnen. Damit ist es uns gelungen, einen umfassenden Kompromiss der verschiedenen Interessengruppen zu erzielen“, erklärte der Minister. „Ich bedauere sehr, dass der Landesjagdverband seine Zustimmung anschließend widerrufen hat und es auch im Rahmen der intensiven Abstimmungen der vergangenen Monate nicht gelungen ist, ihn von der Notwendigkeit dieser Regelungen zu überzeugen. Die überaus positive Resonanz auf die im November 2019 getroffene Vereinbarung „Wald und Wild“ – auch aus Teilen der Jägerschaft – hat mich letztlich in meiner Entscheidung bestärkt.“

Minister Backhaus stellte nochmals klar, dass es ihm nicht um eine Entscheidung Wald oder Wild, sondern um eine Lösung für den Wald mit Wild gehe. „Wir wollen zu einem möglichst stabilen Gleichgewicht kommen. Unser Ziel ist es, in den Wäldern und auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen Schäden zu vermeiden. Das hohe Gut der ethischen und moralischen Jagdgrundsätze gilt dabei unverändert fort. Das heißt, es gilt weiterhin ohne jede Einschränkung der Grundsatz des Mutterschutzes sowie krank vor gesund, schwach vor stark“, betonte Backhaus und wies damit Äußerungen des Landesjagdverbandes zurück, dass durch die neuen Regelungen die weidgerechte Jagd und den Tierschutz in Gefahr seien.

„Ich sehe die Jägerschaft hier im Land auch weiterhin als einen unverzichtbaren kompetenten und zuverlässigen Partner bei der zwingend notwendigen Anpassung unserer Wälder an die sich ändernden Bedingungen in Zeiten des Klimawandels“, bekräftigte der Minister.

Er betonte, dass gerade die vielen ortsansässigen und regional verwurzelten Jägerinnen und Jäger ihrer Verantwortung gerecht werden und in ihren Revieren auf waldangepasste Wildbestände hinwirken. Leider seien aber in zahlreichen Regionen des Landes die Schalenwildbestände nach wie vor zu hoch. So beobachte das Johann Heinrich von Thünen-Institut seit vielen Jahren wissenschaftlich fundiert ein Ansteigen der Wildtierbestände und habe bereits zwölf Wildschwerpunktgebiete im Land identifiziert.

„Gerade in diesen Gebieten ist der Wildverbiss so stark, dass notwendige Verjüngungs- und Anpassungsprozesse der Wälder beeinträchtigt werden. Das muss sich dringend ändern und deshalb führt an den Änderungen der Jagdzeitenverordnung derzeit kein Weg vorbei“, erklärte der Minister seine Entscheidung.

Mit der erlassenen Verordnung werden nunmehr erste Teile der Vereinbarung „Wald und Wild“ im neuen Jagdjahr umgesetzt. Das Jagdjahr beginnt am 1. April.

Die Änderungen der Jagdzeitenverordnung zielen vor allem darauf ab, eine hohe Synchronisation der Jagdzeiten beim Schalenwild zu erreichen. Dadurch steige die Chance der wirksamen Reduzierung und gleichzeitig werde die Beunruhigung der Wildbestände reduziert, so der Minister. Zudem werden die wichtigsten Entscheidungen zukünftig dort getroffen, wo auch die Durchführung erfolgt – im Verhältnis zwischen Jagdrechtsinhaber (Grundeigentümer) und Jagdausübungsberechtigten. Dadurch werde die Basis dafür geschaffen, mit angepassten und entsprechend vielfältigen Jagdsystemen ohne Sonderregelung die angestrebte Vielfalt in den Agrar- und Waldbewirtschaftungssystemen zu erreichen.

„Durch die Veränderung der Jagdzeiten wird kein Jäger zum Abschuss von Wild gezwungen. Im Gegenteil – der Jagdausübungsberechtigte trifft in eigener Verantwortung die Entscheidung, ob er von veränderten Jagdzeiten Gebrauch macht und Wild erlegt oder eben nicht. Wir geben den Jagdausübungsberechtigten damit mehr Eigenverantwortung an die Hand. Es greift weniger Ordnungsrecht – das bedeutet mehr Freiheiten für jeden einzelnen Jäger“, betonte Backhaus mit Blick auf kritische Stimmen aus der Jägerschaft. Er verwies gleichzeitig darauf, dass mit dem bewusst gewählten weiten Rahmen den Grundeigentumsrechten der Jagdrechtsinhaber ebenso Rechnung getragen werde wie der Stärkung der Eigenverantwortung der Jägerschaft.

„Die neuen Regelungen sind auch nicht für alle Zeit in Stein gemeißelt“, erklärte der Minister. Die Jagdzeitenverordnung gelte zunächst für drei Jahre bis zum 31. März 2023. Vor der erneuten Novellierung werde in jedem Fall eine Evaluierung der jetzt getroffenen jagdgesetzlichen Änderungen vorgenommen, sicherte Backhaus zu.

Folgende Regelungen treten am 3. April 2020 in Kraft treten:

Jagdzeit Rehwild (Rehbock und Schmalreh jeweils vom 16. April bis 31. Januar),
Rot-, Dam- und Muffelwild Altersklasse 1 (Schmaltiere und -spießer bzw. Muffeljährling und Schmalschaf – also insgesamt die einjährigen Stücke) jeweils vom 16. April bis 31. Januar,
Damwild Altersklasse 0 (Kälber) vom 1. August bis 31. Januar,
der Nandu wird in das Jagdrecht aufgenommen und bekommt eine Jagdzeit für Küken und Jährlinge ganzjährig sowie für Hähne und Hennen ab dem Alter von 2 Jahren vom 1. November bis 31. März,
ganzjährige Schonzeit der Saatgans (das dient dem Schutz der seltenen Waldsaatgans, die leicht mit der Saatgans zu verwechseln ist),
Verwendung Nachtzieltechnik/künstliche Lichtquellen zur verstärkten Bejagung des Schwarzwildes als vorbeugende Maßnahme zur Verhinderung des Virus-Eintrags der Afrikanischen Schweinpest,
Aufhebung des Drückjagdverbotes.