Soforthilfeprogramm

Erweiterung des Kreises der Antragsteller

Schwerin – Die Nachfrage nach dem Soforthilfeprogramm reißt nicht ab. „Die Hilfe kommt schnell und unkompliziert bei den Unternehmen direkt an. Die Anträge werden schnellstmöglich vom Landesförderinstitut bearbeitet und auch bewilligt. Wir haben schon positive Rückmeldungen. Aber ich sage auch: Nicht jeder, der heute einen Antrag gestellt hat, wird auch morgen sofort die Soforthilfe auf dem Konto haben. Wir bitten auch um etwas Geduld, die Antragsflut ist immens“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe.

Bei den Zahlungen der Soforthilfe handelt es sich um nicht-rückzahlbare Zuschüsse. 2.765 bewilligte und zur Zahlung angewiesene Anträge sind beim Landesförderinstitut erfolgt (Stand: Mittwoch-Abend, 01. April 2020). Vor einer Woche ist mit der Auszahlung begonnen worden. Circa 27.000 Anträge sind beim Landesförderinstitut eingegangen. Ausgezahlt wurden über 29 Millionen Euro. Aktuell wurde das Antragsformular 153.000 heruntergeladen.

In Verhandlungen mit dem Bund wurde sich auf eine Erweiterung des Kreises der Antragsteller geeinigt. Für das Soforthilfeprogramm bis 10 Beschäftigte können die vom Bund zugesagten Mittel fließen. Das Land war hier in Vorleistung gegangen. „Mehr Unternehmen können von der Hilfe künftig profitieren. Landwirtschaftliche Unternehmen, Unternehmen im Nebenerwerb sowie gemeinnützige Unternehmen sind neu mit dabei. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt werden. Die Konditionen bleiben erhalten“, so Glawe weiter. Wirtschaftsminister Harry Glawe hat eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung zum Soforthilfeprogramm des Bundes zur Umsetzung des Programms für Mitarbeiter bis zu 10 Beschäftigten in dieser Woche unterzeichnet.

Zu den bisherigen Antragstellern kommen folgende Kreise hinzu:

Einbeziehung der gesamten Branche der Land- und Forstwirtschaft in die Hilfe. Somit können nun auch landwirtschaftliche Unternehmen und Unternehmen aus den Bereichen Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur von den Soforthilfen profitieren.

Auch Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten, die im Nebenerwerb betrieben werden und dauerhaft am Markt tätig sind, können die Hilfe erhalten. Freiberufler und Soloselbstständige müssen ihre Tätigkeit im Haupterwerb durchführen.

Auch gemeinnützige Unternehmen, die wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen agieren, sind unabhängig von ihrer Rechtsform vom Programm erfasst. Sie können also z.B. als gGmbH oder als e.V. organisiert sein.

Das Land finanziert im Rahmen des Soforthilfeprogramms künftig nicht mehr nur Unternehmen von 10 bis 49 Beschäftigten. „Unternehmen von 50 bis 100 Beschäftigten mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern erhalten ebenfalls aus dem eigenen Landesprogramm nicht rückzahlbare Zuschüsse bis maximal 60.000 Euro. Das ist direkte und schnelle Unterstützung für die heimische Wirtschaft“, sagte Glawe weiter.

Für Unternehmen mit Beschäftigten ab 101 bis 249 Beschäftigten besteht ebenso die Möglichkeit der Unterstützung. Hier wird nach Einzelfallprüfung durch ein Entscheidungsgremium für das Sondervermögen „MV-Schutzfonds“ entschieden. Die Unterstützung kann beispielsweise durch einen nicht-rückzahlbaren Zuschuss, ein Darlehen oder Kredit erfolgen.

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