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Monat: Juni 2020

Lockerungen im Freizeit- und Breitensport

Schwerin – Ab sofort kann der Spiel- und Wettkampfbetrieb im Freizeit- und Breitensport in kontaktfreien Sportarten wieder aufgenommen werden. Grundlage dafür bildet die neue Verordnung der Landesregierung zur angemessenen Öffnung nach den Corona-Schutz-Maßnahmen, die am 15. Juni in Kraft getreten ist. Darauf wies Sportministerin Stefanie Drese heute in Schwerin hin.

Voraussetzung zum Start des Wettkampfbetriebs ist ein veranstaltungs- und sportartspezifisches Hygiene- und Sicherheitskonzept, das auf Anforderung der jeweils zuständigen Gesundheitsbehörde vorzulegen ist.

„Nachdem Training und Fitness sowohl im Freien als auch in Indoor-Sportanlagen wie Sporthallen und Studios schon seit längerer Zeit wieder möglich ist, starten wir jetzt eine weitere wichtige Etappe, um im Sportbereich zu einem Normalbetrieb unter Corona-Bedingungen zurückzukehren“, sagte Drese.

In der Verordnung ist geregelt, dass die Wettkämpfe vorerst ohne Zuschauende stattfinden müssen. Die Teilnehmenden am Spiel- und Wettkampfbetrieb in kontaktfreien Sportarten müssen zum Zweck der Nachverfolgung einer möglichen Corona-Infektion in einer Tagesanwesenheitsliste erfasst werden.

Als kontaktfreien Sport bezeichnet man Sportarten, bei denen kein körperlicher Kontakt zu anderen Mitsporttreibenden erforderlich ist. Beispiele hierfür sind: Tennis, Badminton, Tischtennis, Rudern, Kanu, Segeln, Spring-, Wurf- und Stoßdisziplinen in der Leichtathletik, Gymnastik, Yoga, Motorsport, Golf und Billard.

„Darüber hinaus können seit dem 15. Juni auch die Hallen- und Spaßbäder wieder ihren öffentlichen Betrieb aufnehmen“, so Drese. Zu beachten seien hier natürlich die Hygieneregeln und Sicherheitsauflagen insbesondere für Duschen und Sanitäranlagen sowie Schwimmbecken, Saunen, Wellnessbereiche und Solarien. Die Dusch- und Sanitärbereiche in Sporthallen und Fitnessstudios sind unter Auflagen ebenfalls wieder nutzbar.

Zeugnistelefon fünf Tage erreichbar

Schwerin – Das Zeugnistelefon, bei dem sich Schülerinnen und Schüler melden können, ist in diesem Jahr fünf Tage geschaltet. Da die Zeugnisausgabe in diesem Schuljahr nicht generell am letzten Tag des Schuljahres, sondern am letzten Tag des Präsenzunterrichtes erfolgen wird, wird das Zeugnistelefon über den gesamten Zeitraum der Zeugnisausgabe erreichbar sein. Erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatlichen Schulämter helfen am Telefon bei Sorgen und Nöten.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulverwaltung sind an den Tagen der Zeugnisausgabe vom 15. bis zum 19. Juni von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter folgenden Nummern erreichbar:

Staatliches Schulamt Greifswald
Telefon: 03834/595 86

Staatliches Schulamt Neubrandenburg
Telefon: 0395/380 78330

Staatliches Schulamt Rostock
Telefon: 0381/7000 78418

Staatliches Schulamt Schwerin
Telefon: 0385/588 78184

Last Minute-Aktion

Last Minute-Aktion auf www.durchstarten-in-mv.de ist gestartet

Schwerin – Die „Last Minute-Aktion“ im Rahmen der Fachkräftekampagne Durchstarten in MV (www.durchstarten-in-mv.de) bietet freie Ausbildungsplätze an. „Egal, ob es sich um einen vorhandenen Ausbildungsplatz im Unternehmen oder Schülerinnen und Schüler geht, die einen Ausbildungsplatz suchen: Wir wollen Unternehmen und Ausbildungsinteressierte miteinander zusammenbringen. Darüber hinaus geht es bei der Aktion darum. junge Menschen auf die Ausbildungs- und Arbeitsmarktmöglichkeiten in ihrer Heimat aufmerksam machen. Trotz Corona-Pandemie ist es entscheidend, dass Unternehmen weiter ausbilden und Schüler sich aktiv über die Angebote informieren und sich bewerben. Jeder vergebene Ausbildungsplatz ist auch eine Investition in den Fortbestand des eigenen Unternehmens. Für den Auszubildenden ist es der Start in eine berufliche Karriere bei uns im Land“, sagte Wirtschaftsminister Harry Glawe am Montag.

Ende Mai gab es nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 9.964 gemeldete Ausbildungsstellen (-1,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr). Dem stehen rund 6.079 (-14,4 Prozent) gemeldete Bewerber gegenüber. „Die berufliche Karriere bei uns im Land startet mit einer Ausbildung. Die duale Ausbildung ist dabei für heimische Unternehmen immer noch die beste Möglichkeit, Fachkräfte frühzeitig zu gewinnen und langfristig aufzubauen“, sagte Wirtschafts- und Arbeitsminister Glawe. Zu den „Top Five“ der unbesetzten Ausbildungsplätze zählen: Kaufmann/-frau im Einzelhandel (375 unbesetzte Ausbildungsplätze), Koch (334); Verkäufer/in (307); Hotelfachmann/-frau: (288) und Restaurantfachmann/-frau (266).

Innerhalb der Last Minute-Aktion finden Ausbildungsinteressierte direkt auf der Startseite der Kampagnenwebsite www.durchstarten-in-mv.de alle offenen Ausbildungsangebote von Unternehmen, die für den Ausbildungsbeginn 2020 noch freie Lehrstellen zu besetzen haben. Aktuell sind rund 300 Last Minute-Angebote im Azubi-Atlas für potentielle Auszubildende freigeschaltet.

Wirtschaftsminister Glawe warb dafür, für die unterschiedlichen Zielgruppen Wege in die duale Berufsausbildung aufzuzeigen. „Es geht künftig darum, Abiturienten, Studienabbrecher und auch leistungsschwächere Bewerber und Spätstarter noch stärker für eine Ausbildung zu begeistern. Jeder hat eine Chance auf eine qualifizierte Berufsausbildung verdient“, forderte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe abschließend.

Das Wirtschaftsministerium und die Industrie- und Handels-kammern in MV werben gemeinsam für die guten beruflichen Perspektiven in Mecklenburg-Vorpommern. Die Fachkräftekampagne Durchstarten in MV (www.durchstarten-in-mv.de) wird vom Wirtschaftsministerium MV und den Industrie- und Handelskammern im Land finanziert.

Landesregierung beschließt weitere Lockerungen

Schwerin – In Schwerin hat am Freitag das Kabinett getagt. Inhaltlich ging es um die Verabschiedung der neuen Corona-Verordnung. Dabei sollen weitere Lockerungen in Kraft treten.

„In Beherbergungsbetrieben und auf Campingplätzen in Mecklenburg-Vorpommern fällt die Kapazitätsbegrenzung. Es kann touristisch zum Ferienstart wieder hochgefahren werden. Das bedeutet vor allem auch mehr Planungssicherheit für die Unternehmen. Darüber hinaus dürfen auch Gäste aus dem europäischen Ausland wieder Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern machen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesund- heit Harry Glawe am Freitag.

Bundesweit starten die Sommerferien in den kommenden Tagen. Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Bundesland, in dem die Sommerferien ab dem 22. Juni starten. Es folgen: Brandenburg, Berlin und Hamburg jeweils ab dem 25. Juni und Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ab dem 29. Juni. Die Corona-Verordnung gilt bis zum 10. Juli.

Die Corona-Verordnung regelt unter anderem auch die Einreise nach Mecklenburg-Vorpommern. „Beschlossen wurde im Kabinett, dass grundsätzlich Gäste aus dem europäischen Ausland wieder einreisen dürfen. Also auch, wer aus dem Ausland kommt und mindestens eine Übernachtung bei uns im Land nachweisen kann. Es sei denn, man kommt aus einem Land, das als Risikogebiet ausgewiesen wird – dann ist eine Einreise grundsätzlich nur dann möglich, wenn man spätestens 48 Stunden vor der Einreise einen Corona-Test gemacht hat und dieser negativ ausgefallen ist. Die Testung darf maximal 48 Stunden vor der Einreise erfolgt sein“, betonte Glawe weiter.

Mecklenburg-Vorpommern ist das Bundesland mit den bundesweit niedrigsten Infektionszahlen. In dieser Woche wurden auf den Internet-Seiten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) erstmals auch die Zahlen zu möglichen Corona-Infektionen bei Gästen ausgewiesen. Gemeint sind Fälle, die nach dem Infektionsschutzgesetz nicht in der Statistik für MV erfasst werden, da sie ihren Erstwohnsitz nicht in MV haben. „Die gute Nachricht ist: Es wurden keine Corona-Neuinfektionen bei Gästen in Mecklenburg-Vorpom- mern gemeldet“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Weitere Lockerungen wurden durch die Landesregierung beschlossen:

Zirkusse dürfen wieder geöffnet werden, wenn sie ein einrichtungsbezogenes Hygienekonzept erstellen, das der zuständigen Gesundheitsbehörde anzuzeigen ist. Dabei sind auch Maßnahmen zur Begrenzung der Besucherzahlen und zur Sicherstellung der Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern, ausgenommen zwischen Angehörigen eines Hausstandes, zu treffen. Tier-Schau-Bereiche sollen nach Möglichkeit nur im Freien vorgesehen werden.

Ortsgebundene und mobile Freizeitparks (Schausteller) dürfen wieder geöffnet werden. Sie müssen ebenso ein einrichtungsbezogenes Hygienekonzept erstellen, das der zuständigen Gesundheitsbehörde anzuzeigen ist.

Dabei ist sicherzustellen, dass eine Begrenzung der Besucherzahlen sowie Einfriedungen und Einlasskontrollen vorgenommen werden müssen. Die Angebote des Freizeitparks sollen im Freien stattfinden – in Innenräumen darf sich je 10 Quadratmeter nur ein Besucher aufhalten.

Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen können wieder öffnen. Auch sie müssen ein einrichtungsbezogenes Hygiene- und Sicherheitskonzept erstellen.

Land stockt Pflege-Prämie des Bundes auf

Schwerin – Beschäftigte in der Altenpflege in Mecklenburg-Vorpommern erhalten eine einmalige Bonuszahlung in Höhe von bis zu 1.500 Euro. „Die Landesregierung unterstützt die Corona-Prämie des Bundes und hat deshalb die Aufstockung des Bundesanteils beschlossen“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese nach der heutigen Kabinettssitzung.

„Die Corona-Krise zeigt noch einmal ganz besonders, wie wichtig und unverzichtbar die Arbeit der Pflegekräfte für unsere Gesellschaft ist“, so Drese. Die Beschäftigten in der Altenpflege seien seit Monaten hohen Belastungen ausgesetzt. Sie hätten den größtmöglichen Schutz der ihnen anvertrauten Menschen sicherzustellen, verdeutlichte die Ministerin.

Drese verwies darauf, dass die Beschäftigten auch im Rahmen ihres privaten Lebensbereiches eine besondere Verantwortung tragen, die etwa bei einer notwendigen Selbstisolation zu entsprechenden Einschränkungen auch im Privatleben führt.

Durch die Besuchs- und Betretungseinschränkungen seien die Beschäftigten in besonderer Weise auch in psychischer Hinsicht gefordert. „Die Altenpflegekräfte stellen gewissermaßen den familiären Ersatz für die pflegebedürftigen Menschen in dieser Corona-Zeit dar“, sagte die Ministerin.

Drese: „Aus diesen Gründen ist eine besondere Wertschätzung der Beschäftigten in der Pflege als Dankschön insbesondere im Zusammenhang mit der Corona-Krise mehr als gerechtfertigt. Ich bin sehr froh, dass das von der kompletten Landesregierung unterstützt wird.“

Für alle Beschäftigten, die schwerpunktmäßig in der direkten Pflege und Betreuung arbeiten (etwa Pflegefach- und Pflegehilfskräfte, Alltagsbegleitende, Betreuungskräfte, Assistenzkräfte und Präsenzkräfte sowie Beschäftigte in der hauswirtschaftlichen Versorgung) erhöht das Land die Pflegeprämie des Bundes von 1.000 Euro auf 1.500 Euro. Teilzeitbeschäftigte erhalten den Bonus entsprechend abgestuft.

Drese: “Doch auch weitere Beschäftigte, die in der Pflege und Betreuung der Pflegebedürftigen in der Einrichtung mitarbeiten, wie etwa Beschäftigte aus der Verwaltung, Haustechnik oder Küche erhalten den Pflegebonus. Hier erhöhen wir die Pflegeprämie von 667 auf 1.000 Euro.“ Auszubildende erhalten 900 Euro (600 Bund/ 300 Land).

Insgesamt profitieren rund 27.000 Beschäftigte inklusive Auszubildende und FSJler) in stationären Einrichtungen und in der ambulanten Pflege von der Corona-Prämie. Die meisten davon in voller Höhe von 1.500 Euro. „Auf dieser Grundlage gehen wir von Kosten für das Land in Höhe von gut 12 Millionen Euro aus, die aus dem MV-Schutzfonds finanziert werden sollen“, betonte Drese.

Umfangreiche Umsatzsteuersenkung

Schwerin – Gastronomiebetriebe sind von der Corona-Krise besonders betroffen. Nachdem die Kontaktbeschränkungen nun gelockert wurden und es für Restaurants, Cafés und andere Gastronomiebetriebe wieder losgeht, sollen auch sie schnell wieder auf die Beine kommen. Deshalb wird die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ab dem 1. Juli 2020 befristet bis zum 30. Juni 2021 von 19 % auf 7 %, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, gesenkt.

Dabei ist die Wirkung dieser Steuersenkung nicht nur auf die Restaurants beschränkt. Es werden auch andere gastronomische Bereiche, wie zum Beispiel Lebensmittelhändler, Cateringunternehmen, Bäckereien und Metzgereien, soweit sie mit der Abgabe verzehrfertig zubereiteter Speisen bislang dem normalen Umsatzsteuersatz unterlagen, profitieren. Somit wirkt die Begünstigung auch für Unternehmen im Bereich von Cateringservice für Schulen, Kitas oder Pflegeeinrichtungen, die tagtäglich einen wichtigen Beitrag für die Mittagsversorgung in unserem Land leisten.

Darüber hinaus hat die Bundesregierung in ihrem Konjunkturpaket vorgesehen, vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 den Regelsteuersatz sowie den ermäßigten Steuersatz der Umsatzsteuer zu senken. Diese zeitlich befristeten Absenkungen gelten allgemein für alle umsatzsteuerpflichtigen Leistungen. Damit werden die Umsatzsteuersätze auf gastronomische Dienstleistungen – außer der Abgabe von Getränken – vom 1. Juli bis zum Jahresende von 19 % auf 5 % abgesenkt.

Futtergewinnung von ökologischen Vorrangflächen

Schwerin – Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hat heute nach der Beratung der „AG Dürre“ die Nutzung von Brachen, die als ökologische Vorrangflächen ausgewiesen wurden, für die Futtergewinnung (sowohl Mahd wie Beweidung) freigegeben.

„Nach einem guten Start in das Jahr 2020 für die landwirtschaftlichen Kulturen mit ausreichend Niederschlägen konnten die Landwirte hoffen, dass nach 2 sehr trockenen Jahren endlich normale Wachstums-bedingungen herrschen werden.

Aber ab Mitte März blieben die erforderlichen Niederschläge bis Ende April fast völlig aus. Das führte zu erheblichen negativen Auswirkung auf die Entwicklung der Winterkulturen und auf das Auflaufen der Sommer-kulturen. Vorrangig auf leichten Standorten zeigten sich bereits sehr früh trockenheitsbedingte Schäden, die spürbaren Ertragsausfälle zur Folge haben“, so Agrarminister Dr. Till Backhaus. „Besonders stark von der Trockenheit waren und sind die tierhaltenden Betriebe betroffen, da das dringend benötigte Futter nicht heranwachsen konnte. Der so wichtige 1. Schnitt konnte bereits das dritte Mal nur mit deutlichen Verlusten im Vergleich zu normalen Jahren eingebracht werden“, so Backhaus weiter.

In sehr vielen Betrieben waren die Futterreserven aufgebraucht, da in den Vorjahren durch Dürre und Trockenheit nur unzureichend Winterfuttervorräte angelegt werden konnten.

Die sporadischen Niederschläge ab Anfang Mai reichten bei Weitem nicht aus, um das Wasserdefizit annähernd auszugleichen. Durch Wind und Sonne verstärkt trockneten die Böden bis in tiefe Schichten in vielen Regionen des Landes völlig aus. Den Pflanzen fehlte damit jegliche Grundlage, sich mit der benötigten Feuchtigkeit zu versorgen.

Auch wenn in den letzten Tagen deutlich mehr Niederschlag gefallen ist und Weitere zu erwarten sind, kann das fehlende Futter aus der Frühjahrtrockenheit nicht mehr ausgeglichen werden.

Um die Situation in den betroffenen Unternehmen etwas abzumildern, können ab dem 01. Juli dieses Jahres landesweit Bracheflächen, welche als ökologische Vorrangflächen durch die Landwirte im Agrarantrag ausgewiesen wurden, für die Futtergewinnung genutzt werden.

Ein gesonderter Antrag ist dazu nicht erforderlich.

Der Landwirtschaftsminister weist ausdrücklich darauf hin, dass die Futtergewinnung auf diesen Flächen nicht vor dem 01.07. erfolgen darf, da dieses zu einem CC-Verstoß führen würde, dieser wiederum Kürzungen der Prämien in der 1. und 2. Säule zu Folge hätte.

Nach den Ferien wieder jeden Tag Schule

Andreas Butzki: „Wir müssen den Druck auf dem Kessel der Digitalisierung lassen, um die Schule von gestern hinter uns zu lassen“

Schwerin – Zur heutigen Beratung des Koalitionsantrages „Verlässliche Perspektiven entwickeln – Rahmenbedingungen für den Schuljahresbeginn 2020/2021 erarbeiten“ erklärt der schulpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion MV, Andreas Butzki:

Die beispiellose Situation der aktuellen Krise hat uns sehr deutlich sowohl Stärken als auch Schwächen aufgezeigt. Zu den Stärken gehören zweifelsohne unser gesellschaftlicher Zusammenhalt, aber auch das Gesundheits- und Pflegewesen, der Handel, die Wirtschaft und die Finanzkraft. Schwächen sind hingegen bei der Digitalisierung sichtbar geworden, besonders deutlich wurde das beim „Homeschooling“ im Rahmen der zum Gesundheitsschutz notwendigen Schulschließungen. Insbesondere für die digitale Lehre müssen die Landkreise daher zügig schnelle Glasfaserkabel verlegen, damit alle Schulen und alle Haushalte angeschlossen sind. Aus dem Digitalpakt Schule des Bundes stehen unserem Land dafür sowie für die gesamte digitale Aufrüstung rund 100 Millionen Euro plus 10 Millionen vom Land zur Verfügung.

Für sozial schwächere Kinder gibt es zeitnah Endgeräte auf Leihbasis im Rahmen des kurzfristig aufgelegten Zusatzprogramms in Höhe von insgesamt elf Millionen Euro. Das ist ein wichtiger und nachhaltiger Beitrag für mehr Bildungsgerechtigkeit.

Zudem stellt das Land die Lernmanagementsoftware „Itslearning“ nun landesweit zur Verfügung und damit gewinnbringende Tools, die den Schulalltag langfristig bereichern und erleichtern. Um alle Lehrkräfte auf dem Weg mitzunehmen müssen umfangreiche und gut praktikable Weiterbildungen organisiert werden. Das Lebensalter darf dabei keine Rolle spielen. Mit den Regionalbeauftragten für Medienbildung hat jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt einen festen Ansprechpartner für die Wissensvermittlung in diesem Bereich.

Der Start des neuen Schuljahres am 3. August wird ein anderer sein. Wir müssen absichern, dass alle Schüler*innen nach den Sommerferien jeden Tag in der Schule sind und möglichst die gesamte Stundentafel abgebildet wird. Nur wenn ein Großteil der Lehrerschaft in der Schule ist, wird der Start wie geplant gelingen. Gleichzeitig müssen die geltenden Hygienebestimmungen eingehalten werden, denn der Schutz der Schüler*innen und Lehrkräfte steht an erster Stelle.

Das Beispiel Göttingen hat uns gezeigt, dass es immer zu lokalen Krisensituationen kommen kann. Deshalb müssen wir mit einem regional differenzierbaren und verlässlichen Unterrichtskonzept in der Lage sein, sofort zu reagieren, um ein mögliches Infektionsgeschehen konsequent lokal einzudämmen zu können, bevor weitreichendere Maßnahmen für weitere Regionen überhaupt wieder nötig werden.