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Monat: Juni 2020

Unterstützung für polnische Berufspendler

Schwerin – Vom 28. März 2020 bis heute unterstützte die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern Unternehmen und medizinische Einrichtungen, die polnische und ausländische Berufspendler beschäftigen, mit einem Zuschuss für die Mehraufwendungen für die Unterbringung und Verpflegung. Noch bis 30. Juni sind diese Mittel rückwirkend zu beantragen.

„Das Landesprogramm war der richtige Ansatz. Keine Werkbank musste stillstehen, weil Arbeitnehmer nicht ihren Arbeitsplatz erreichen konnten. Wertschöpfung im Land wurde gesichert, die medizinische Versorgung blieb stabil. Hier gilt zunächst unser Dank den polnischen Kolleginnen und Kollegen und dem LAGuS. Mecklenburg-Vorpommern“, erklären der parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann und Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Stefan Rudolph.

Seit Beginn der polnischen Beschränkungen für die Berufspendler wurden beim Landesamt für Gesundheit und Soziales 276 Anträge von Unternehmen auf Bewilligung des Pendler-Zuschusses für insgesamt 2208 Pendler und 169 Angehörige gestellt. Das entspricht einem beantragten Mittelvolumen in Höhe von 2.014.650 Euro. Die Anträge kamen überwiegend aus den Bereichen des verarbeitenden Gewerbes, der Landwirtschaft, des Baugewerbes und selbstverständlich des Gesundheitswesens.

Anlass für das Programm waren die polnischen Einreisebeschränkungen und Quarantäneregelungen, die polnischen Arbeitnehmern das Pendeln zwischen ihrem Hauptwohnsitz in Polen und der Arbeitsstätte in Mecklenburg-Vorpommern erschwerten bzw. unmöglich machten. Am 16. Mai 2020 hat die polnische Regierung ihre zuletzt ausschließlich für medizinisches Personal und Arbeitnehmer aus dem Bereich der Pflege und Sozialfürsorge geltenden Einschränkungen aufgehoben, so dass auch diese wieder ohne Einschränkungen pendeln können.

„Wenn die Einschränkungen auch eine große Herausforderung für beide Seiten waren, so haben sie gezeigt, wie eng die Metropolregion Stettin zusammengewachsen ist“, ziehen die beiden Staatssekretäre Dahlemann und Rudolph abschließend ein positives Fazit.

Medienkompetenzpreises 2020

Sozialministerin Drese verleiht Preise erstmalig in der Kategorie „Kindheit und Alter“

Rostock – „Die Vermittlung von Medienkompetenz ist gerade in der Corona-Krise von besonderer Bedeutung. Die Pandemie zeigt, wie wichtig es ist, seriöse von unseriösen Nachrichten unterscheiden zu lernen. Deshalb begrüße ich das Engagement der Medienanstalt M-V sehr und freue mich, die Preise an herausragende Projekte der Medienarbeit mit Kindern und Senioren verleihen zu dürfen“, sagte Stefanie Drese anlässlich der heutigen Verleihung des Medienkompetenzpreises 2020 in Rostock. Erstmalig ist das Sozialministerium Preisstifter in der Kategorie „Kindheit und Alter“.

Die Preisverleihung wird seit 2006 traditionell auf dem „FiSH Filmfestival“ in Rostock von der Medienanstalt M-V vergeben. Aufgrund der Corona-Krise wurde die Verleihungs-Veranstaltung heute mit Vertreterinnen und Vertretern der acht Finalisten-Projekte mit Jurymitgliedern und Preisstiftern nachgeholt. Insgesamt wurden 50 Projekte eingereicht.

Ministerin Drese lobte die Vielfalt und Originalität der eingereichten Medien- und Filmprojekte u.a. durch Kitas aus Mecklenburg-Vorpommern. So wurde in der Kategorie „Kindheit“ das Film-Projekt „Ein Stern geht auf“ vom Evangelischen Kindergarten der Innenstadtgemeinde Rostock mit dem Medienkompetenzpreis ausgezeichnet.

Im Bereich „Alter“ erhielt der „Pommersche Diakonieverein e. V. Bürgerhafen“ in Greifswald den Preis. „Der Bürgerhafen bietet älteren Menschen Kurse und auch sehr individuelle Unterstützung an, um mit digitalen Medien umzugehen. Die ehrenamtlichen digitalen Botschafter beraten, erklären, zeigen und sind für alle das, die sich Hilfe im Netz wünschen“, sagte Drese in ihrem Grußwort.

Neben der Kategorie „Kindheit und Alter“ wurde der Medienkompetenzpreis im Bereich „Freizeit und Teilhabe“ (Vergabe: Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern), „Schule und Bildung“ (Vergabe: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V) sowie anlässlich des Jubiläums „30 Jahre MV“ der Preis „gemeinsam30 – MV feiert!“ (Vergabe: Ministerpräsidentin des Landes MV) verliehen. Dieser Sonderpreis soll Medienbeiträge, die sich in vielfältiger Form mit der jüngsten Geschichte des Landes seit 1989 kritisch auseinandersetzten, würdigen.

In Vertretung der Ministerpräsidentin verlieh Sozialministerin Drese den Sonderpreis „30 Jahre MV“ an zwei Gewinner-Teams: Lilli Damrath und Charlotte Baack von der Werkstattschule in Rostock mit ihrem Video-Projekt „Bei sich ankommen – Eine Begegnung mit Irmgard Sinner“ und an Schülerinnen und Schüler der Regionalen Schule Proseken in Zusammenarbeit mit der Medienwerkstatt Wismar mit dem Film „Vergangenheit begreifen – Zukunft gestalten/ Friedliche Revolution – 18.10.1989“.

Der Preis ist pro Kategorie mit jeweils 1.500 Euro dotiert.

Eigenes Hoheitszeichen

Dummerstorf – Innenminister Caffier übergibt heute an den Bürgermeister der Gemeinde Dummerstorf (Landkreis Rostock), Axel Wiechmann die Urkunde für das neue Gemeindewappen mit der Wappengenehmigung und dem Eintragungsnachweis für die amtliche Wappensammlung des Landes sowie die Genehmigung der Flagge.

2009 löste sich das Amt Warnow-Ost auf. Durch den freiwilligen Zusammenschluss der ehemaligen Gemeinden Damm, Dummerstorf, Kavelstorf, Kessin, Lieblingshof und Prisannewitz gründete sich die amtsfreie Gemeinde Dummerstorf. Die 6 Palisaden im Wappen bzw. in der Flagge symbolisieren diese 6 ehemaligen Gemeinden des Amtes, die sich, symbolisiert durch das Band bzw. den Querriegel, zu einer Großgemeinde zusammengeschlossen haben. Bei der farblichen Gestaltung nimmt die Gemeinde Bezug auf die Adelsfamilie von Preen. Dabei handelt es sich um eine alte mecklenburgische Adelsfamilie.

Das Wappen der Gemeinde Dummerstorf wird in der Wappengenehmigung wie folgt beschrieben:

In Silber sechs rote von drei Ankerhölzern und einem Querriegel gehaltene, mit Abstand im Bogen angeordnete Palisaden. Die Flagge der Gemeinde Dummerstorf ist längs gestreift von Rot, Weiß und Rot. Die roten Streifen nehmen je ein Sechstel, der weiße Streifen nimmt zwei Drittel der Höhe des Flaggentuchs ein. In der Mitte des weißen Streifens liegt die Figur des Gemeindewappens: sechs rote von drei Ankerhölzern und einem Querriegel gehaltene, mit Abstand im Bogen angeordnete Palisaden.

„Die Annahme eines eigenen Wappens und einer eigenen Flagge spiegeln das Interesse in der Gemeinde wieder, ihre kulturhistorischen Traditionen zu bewahren. Es zeigt den ausgeprägten Willen der Gemeindevertretung, die Selbstverwaltung der eigenen Angelegenheiten in eigenen Symbolen sichtbar werden zu lassen. Die Besucher der Gemeinde können nun auch mit dem neuen Wappen und der Flagge begrüßt werden“, sagte Minister Caffier.

Neubau einer Feuerwehrtechnischen Zentrale

Dummerstorf – Innenminister Lorenz Caffier hatte heute nicht nur die Urkunde für ein neues Wappen für die Gemeinde mit, sondern übergab dem Landrat des Landkreises Rostock, Herrn Sebastian Constien einen Bewilligungsbescheid über eine Sonderbedarfszuweisung i.H.v. 4 Mio. EUR für den Neubau einer Feuerwehrtechnischen Zentrale in der Gemeinde Dummerstorf.

Die Landkreise haben entsprechend des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern als Aufgaben des eigenen Wirkungskreises, den überörtlichen Brandschutz, die überörtliche Technische Hilfeleistung und so insbesondere auch den Betrieb einer Feuerwehrtechnischen Zentrale zur Unterbringung, Pflege und Prüfung von Fahrzeugen, Geräten und Material sowie zur Durchführung von Ausbildungslehrgängen sicherzustellen.

Der Landkreis Rostock unterhält durch die Kreisgebietsreform 2011 derzeit zwei unabhängig voneinander funktionierende Feuerwehrtechnische Zentralen an den Standorten Kägsdorf und Güstrow. Da an beiden Standorten kurz- und mittelfristig umfangreiche Investitionen anstehen und beide zu dezentral im neuen Kreisgebiet liegen, hat der Landkreis Rostock beschlossen, eine neue Feuerwehrtechnische Zentrale in der Nähe des Autobahnkreuzes A19/A20 in der Gemeinde Dummerstorf (OT Kessin/Beselin) zu bauen. Der Spatentisch dafür erfolgte bereits Anfang März diesen Jahres.

Die Gesamtkosten für diese Maßnahme belaufen sich auf rund 14 Mio. EUR. Um den kommunalen Eigenanteil zu schmälern, überbrachte Innenminister Lorenz Caffier einen Bewilligungsbescheid über eine Sonderbedarfszuweisung i.H.v. 4 Mio. EUR.

„Eine Feuerwehrtechnische Zentrale ist das Herz der Feuerwehren im Landkreis. Vielfältige Aufgaben, wie die Rettung und Bergung von Unfallopfern, die Beseitigung von Havarien und der Einsatz bei Katastrophen und sonstigen Schadensereignissen verlangen den Feuerwehren ein Höchstmaß an Einsatzbereitschaft ab. Dazu bedarf es neben zeitgemäßer Basistechnik an den einzelnen Standorten insbesondere auch einer modernen Aus- und Fortbildung sowie funktionierende Hintergrunddienste. Als Dienstleistungen können auch eine Schlauch- und Atemschutzgerätepflege, Pumpenprüfung sowie die Wartung der besonderen Schutzanzüge für Einsätze bei Chemikalienunfällen angeboten werden“, sagte Brandschutzminister Lorenz Caffier bei der Übergabe.

Landrat Sebastian Constien äußerte sich erfreut: „Die Feuerehrtechnische Zentrale ist ein Neuanfang bei der Unterstützung unserer 164 Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Rostock. Die Ausbildung der Kameradinnen und Kameraden, die Prüfung und Wartung von Fahrzeugen und Gerätschaften wird auf den neuesten Stand gebracht. Dieser Neubau macht sicher auch Lust auf Ehrenamt in der Feuerwehr. Die neue Zentrale, so hoffe ich, wird rechtzeitig zum Eintreffen der neuen Feuerwehrfahrzeuge aus dem Landesbeschaffungsprogramm fertig. Ich danke dem Innenministerium für die Landesförderung unserer neuen Feuerwehrtechnischen Zentrale und der Fahrzeuge. Wir investieren damit gemeinsam in die Sicherheit unserer Kommunen und ihrer Einwohnerinnen und Einwohner.“

Vorpommersche Museumslandschaft

Stralsund – Zweiter Tag der diesjährigen Vorpommern-Tour des Parlamentarischen Staatssekretärs für Vorpommern Patrick Dahlemann unter dem Motto „Vorpommern – mit Abstand am schönsten“.

„Nach einem erfolgreichen Auftakttag in drei Schlössern konnte ich mich heute beim Thementag Museum davon überzeugen, welche Bedeutung die Museen in Vorpommern für Einheimische und Touristen haben. Die Museumslandschaft ist auch im östlichen Teil des Landes wichtig für Jung und Alt. Bildung und Unterhaltung für die ganze Familie sind hier garantiert, ganz gleich, ob es sich um das große Ozeaneum oder das Haffmuseum in Ueckermünde handelt.“

Stellvertretend für alle Museen in Vorpommern war Dahlemann heute im Ozeaneum Stralsund, im Pasewalker Stadtmuseum und im Haffmuseum in Ueckermünde zu Gast. Dahlemann „Es ist großartig, wie sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Ehrenamtliche für ihre Museen engagieren und alles dafür tun, dass die Besucherinnen und Besucher, mit vielen Eindrücken wieder nach Hause gehen und hoffentlich bald wiederkommen. Das stärkt die Identität mit unserer Region. Unsere Museen sind ein Anziehungspunkt für Einheimische wie für Urlauber. 550.000 Besucher im Jahr allein im Ozeaneum belegen diese Anziehungskraft.“

Dahlemann lobte, dass Bund und Land die Kommunen nach Kräften unterstützen würden. Als Beispiel dafür nannte er den erst Anfang Juni ausgereichten Zuwendungsbescheid für die Modernisierung und Erweiterung des Meeresmuseums in Stralsund. 20 Millionen stellt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zur Verfügung, 20 Millionen das Land. Die Hansestadt Stralsund beteiligt sich an der Erweiterung des Meeresmuseums mit einem Grundstück für das neue Großaquarium.

„Das ist ein wichtiges politisches Zeichen, gerade in Corona-Zeiten. Seit 2017 haben wir auch aus dem Vorpommern-Fonds im Bereich „Tradition und Heimatpflege“ insgesamt rund 3,3 Millionen Euro bereitgestellt. Dazu gehören Museen, Heimatstuben, Begegnungszentren, Kirchen, Denkmäler, traditionelle Feste und andere Initiativen zur Pflege lokaler Traditionen oder von Geschichtsbewusstsein. Und wollen wir nicht vergessen: Die Arbeit wird in großem Umfang von Ehrenamtlern geleistet.“

Projektwettbewerb Modellregionen

Projektwettbewerb Modellregionen zur Umsetzung der Landestourismuskonzeption – noch bis zum 15. Juli 2020 bewerben

Schwerin – Der Projektwettbewerb Modellregionen zur Umsetzung der Landestourismuskonzeption soll ausgewählte Schlüsselmaßnahmen aus der Landestourismuskonzeption gebietsübergreifend erproben und evaluieren. „Mit der Ausschreibung zur Bildung von Modellregionen ist eine intensive Diskussion zur künftigen touristischen Entwicklung und der interkommunalen Zusammenarbeit in unserem Land entstanden. Es werden gemeindeübergreifend Gespräche geführt und regionsspezifisch verschiedene Lösungsansätze erarbeitet“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag.

Der Prozess zur Bewerbung als Modellregionen läuft seit Anfang Februar. „Das Corona-Virus und dessen weitreichende Folgen für die touristischen Regionen haben den Wettbewerb etwas ausgebremst. Wir haben die Bewerbungsfrist deshalb bis zum 15. Juli verlängert“, so Glawe weiter. Die Antragsteller können dabei unterschiedliche Ansätze der interkommunalen Zusammenarbeit in der Entwicklung der Infrastruktur, bei Mobilitäts- und Dienstleistungsangeboten verfolgen. „Die auszuwählenden Regionen fußen dabei auf örtlichen, regionalen und freiwilligen Initiativen und sollen an Küste und im Binnenland verortet sein. Grundlage sind zum Beispiel ein Nachweis regionaler Kooperationsbereitschaft mit entsprechenden öffentlich rechtlichen Vereinbarungen, eine leistungsfähige Infra- und Angebotsstruktur, ein gebietsbezogenes Marketing und die gegenseitige Anerkennung gästefinanzierter Beiträge (Kurkarten) oder branchenübergreifende Steuerung der regionalen Entwicklung“, sagte Wirtschaftsminister Glawe.

Als erste hat eine Region der mecklenburgischen Ostseeküste ihren Antrag eingereicht. Die Impulsregion umfasst die Gemeinden Kühlungsborn, Rerik, Bad Doberan, Kröpelin, Bastorf, Steffenshagen, Wittenbeck, Börgerende, Rethwisch und Nienhagen. Weitere Regionen haben eine Bewerbung signalisiert, darunter die Mecklenburgische Seenplatte, Fischland-Darß-Zingst, Usedom und Mecklenburg-Schwerin.

Weitere Informationen und ein Video finden sich auf der Branchenplattform des Tourismusverbandes M-V unter www.tourismus.mv/landestourismuskonzeption sowie auf der Homepage der Landesregierung unter https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Aktuelles–Blickpunkte/Projektwettbewerb-Modellregionen-startet/.

Die Bewerbung soll inhaltlich aussagekräftig sein und die Vorhaben in den Regionen verbindlich darlegen. Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich Landkreise bzw. Ämter und kommunale Zusammenschlüsse, keine einzelnen Gemeinden. Die Laufzeit des Projektes beträgt 24 Monate. Es sollen mindestens drei Modellregionen gefunden und umgesetzt werden. Die Projekte sind in Mecklenburg-Vorpommern durchzuführen. Zu den Bewertungskriterien gehören u. a. die Passfähigkeit mit den Inhalten der Landestourismuskonzeption und des DMO-Gutachtens, die Übertragbarkeit auf ganz Mecklenburg-Vorpommern und der Innovationsgrad.

Bewerbungsunterlagen müssen in digitaler Form bis zum 15.07.2020 beim Wirtschaftsministerium eingereicht werden. Der Start für die Umsetzung der Vorhaben soll im Herbst erfolgen.

Einreise aus Risikogebieten

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe hat am Mittwoch auf die bestehende Regelung der Einreise aus innerdeutschen Risikogebieten nach Mecklenburg-Vorpommern aufmerksam gemacht.

„Die Ferienzeit hat gerade begonnen. Wir freuen uns auf unsere Urlauber. Wir haben die Kapazitäten in den touristischen Einrichtungen auf 100 Prozent hochgefahren. Entscheidend ist, dass wir uns alle an bestehende Regelungen halten. Der Schutz der Gesundheit steht auch im Urlaub für Einheimische und Gäste an erster Stelle. Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei. Deshalb gibt es einige Regeln wie Hygienestandards, Abstandsregeln und auch Hinweise für einen gelungenen Urlaubsaufenthalt bei der Einreise. Umso wichtiger ist es, sich vor einem Reiseantritt über die geltenden Aufenthaltsbedingungen in den touristischen Regionen zu informieren“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch.

Die Rechtslage ergibt sich aus der Corona-Landesverordnung MV (Verordnung der Landesregierung zum dauerhaften Schutz gegen das neuartige Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern – Corona-LVO MV): In der Verordnung ist grundsätzlich geregelt, dass Personen, die ihren ersten Wohnsitz in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland haben, nach M-V einreisen dürfen, wenn sie eine verbindliche Buchung für mindestens eine Übernachtung in M-V nachweisen können.

Eine Einreise ist für Personen nicht gestattet, die aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt einreisen oder darin ihren Wohnsitz haben, in dem oder in der in den letzten sieben Tagen vor der Einreise die Zahl der Neuinfektionen laut der Veröffentlichung des Robert Koch-Institutes pro 100.000 Einwohner höher als 50 ist. Personen aus solchen Risikogebieten dürfen dann einreisen, wenn sie über ein ärztliches Zeugnis (Corona-Test) verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus vorhanden sind. Dieses Zeugnis ist der zuständigen Behörde auf Verlangen unverzüglich vorzulegen. „Der Test darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein“, so Glawe weiter.

Sofern eine Person aus einem Risikogebiet ohne das o.g. ärztliche Zeugnis nach M-V eingereist ist, muss diese Person das Land M-V verlassen. Eine Absonderung in der Beherbergungsstätte und eine nachträgliche Testung sind explizit nicht gestattet.

Die Verordnung sagt weiter, dass es der Beherbergungsstätte untersagt ist, Gäste zu beherbergen, denen nach die Einreise oder ein Aufenthalt in M-V verboten ist. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Weiter gilt: „Wenn eine Person sich bereits am Urlaubsort befindet und die Einreise aus einem Gebiet erfolgte, das nach der Einreise als Risikogebiet ausgewiesen wurde, erfolgte die Einreise rechtmäßig und die Person darf sich weiterhin ohne Einschränkungen in M-V aufhalten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend. Eine nachträgliche Testung ist nicht erforderlich.

Hortangebot in den Sommerferien

Schwerin – „Das Land stellt bis zu vier Millionen Euro zusätzlich für die bedarfsgerechte Erweiterung des Hortangebotes während der Sommerferien zu Verfügung.“ Darauf wies Sozialministerin Stefanie Drese bei ihrem heutigen Besuch des Ferienhorts der Astrid-Lindgren-Schule in Schwerin hin.

„Gerade im Hort gibt es in den Sommerferien einen erhöhten Bedarf an Betreuung und Förderung der Kinder“, sagte Drese. Dieser werde aufgrund der Corona-Pandemie im Jahr 2020 höher als üblich ausfallen. Drese: „Viele Eltern mussten aufgrund der Corona-Pandemie bereits teilweise oder sogar vollständig ihren Urlaub nehmen.“

Mit den Landesmitteln werden die Kosten der Hortträger für den personellen Mehrbedarf gedeckt. „Wir haben damit einen Anreiz für ein möglichst umfassendes Hortangebot während der Sommerferien geschaffen“, betonte Drese.

Das elternbeitragsfreie Regelangebot in den Schulhorten beträgt nach dem Kindertagesförderungsgesetz des Landes bei einem Ganztagsanspruch sechs Stunden täglich und bei einem Teilzeitanspruch drei Stunden am Tag.

Einige Horte ermöglichen voll berufstätigen Eltern auf Antrag und bei vorhandenen Kapazitäten darüber hinaus eine erweiterte Ferienhortbetreuung. Diese beträgt höchstens zehn Stunden täglich. Nach dem Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) können Eltern den Mehrbedarf in den Ferien bei den Horten „dazukaufen“.

„Um die Eltern von diesen zusätzlichen Kosten zu entlasten, übernimmt das Land den zusätzlichen Aufwand der Horte für die Zeit vom 22. Juni bis 31. Juli“, so Drese.

Die Träger der Horte beantragen den Mehrbedarf der Eltern während der Sommerferien 2020, den die Einrichtungen erfüllen können, gegenüber den Landkreisen und kreisfreien Städten bis zum 10. August 2020. Diese beantragen wiederum die Zuwendung beim Landesamt für Gesundheit und Soziales bis zum 31. Oktober 2020.

Zuwendungsfähig sind die Mehrbedarfe, die über die Regelförderung von bis zu sechs Stunden bei einem Ganztagsplatz und drei Stunden bei einem Teilzeitplatz hinausgehen. Die Eltern werden nicht für die Mehrkosten des Sommerferienhortes von den Horten in Anspruch genommen.