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Monat: Juni 2020

Mobile Alarmgeräte

Rostock – Zwölf Notrufanlagen wurden heute am Oberlandesgericht als Pilotprojekt verteilt.

„Die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Justiz hat oberste Priorität. Daher verteilen wir an die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern mobile Alarmgeräte. Zunächst sind es zwölf Notsignalanlagen im Rahmen eines Pilotprojekts. Es ist das erste Projekt dieser Art in ganz Norddeutschland. Wir sind damit Vorreiter. Nachdem wir unsere Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher bereits mit Schutzwesten ausgestattet haben, ist dies ein weiterer Schritt in puncto Sicherheit“, so Justizministerin Hoffmeister am Oberlandesgericht Rostock während der Verteilung.

Die Geräte verfügen über einen Direkt-Alarm zur Leitstelle des Sicherheitstechnik-Anbieters. Dabei wird die aktuelle GPS-Position des Nutzers an die Leitstelle übertragen, von wo die Alarmmeldung und GPS-Position an die Leitstelle der Polizei abgegeben wird. Wenn sich die Person aufgrund einer fehlenden Netzabdeckung längere Zeit außer Reichweite befindet, wird ebenso ein Signal abgesetzt und die entsprechende Person kontaktiert.

Justizministerin Hoffmeister: „Die zwölf Notsignalgeräte werden an mehreren Amtsgerichtsbezirken verteilt. Schon im Herbst wird die erste Phase des Pilotprojektes abgeschlossen sein. Dann werden die Erfahrungen mit dem System ausgewertet und mit Erfahrungen aus den anderen Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Thüringen verglichen. Ziel ist eine flächendeckende Ausstattung aller 80 Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher mit einem gut funktionierenden System“, sagt die Ministerin weiter.

Lehrbetrieb startet ab September

Schwerin – Wegen der niedrigen Infektionszahlen und der damit erfreulichen Entwicklung des Infektionsgeschehens in Mecklenburg-Vorpommern haben sich Wissenschaftsministerin Bettina Martin und die Rektorinnen und Rektoren der Hochschulen auf folgende Rahmenbedingungen für das Wintersemester 2020/2021 verständigt. Der Lehr- und Prüfungsbetrieb an den Hochschulen findet unter Beachtung der dann jeweils geltenden Abstandsregeln und Hygienevorschriften des Robert Koch-Instituts statt:

  1. Die Hochschulen des Landes können mit dem Veranstaltungsbetrieb ab dem 14. September 2020 beginnen. Den konkreten Starttermin bestimmen die Hochschulen jeweils individuell.
  2. Der Vorlesungsbeginn für die Studienanfängerinnen und -anfänger in zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengängen, deren Zulassung über die Stiftung für Hochschulzugang koordiniert wird, ist der 2. November 2020.
  3. Präsenzlehre und Campusleben vor Ort sind für die Hochschulen des Landes, die sich durch einen persönlichen Austausch zwischen Lehrenden und Studierenden und eine hohe Lebensqualität ihrer Standorte auszeichnen, wichtige Standortfaktoren im bundesweiten Wettbewerb. Daher werden Formen der Präsenzlehre in allen mit dem Gesundheitsschutz vertretbaren Fällen verwirklicht. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den Studienanfängerinnen und Studienanfängern.
  4. Die Hochschulen werden – auch über die etablierten Fern- und Onlinestudiengänge hinaus –  innovative digitale Formate fortführen und weiter ausbauen, wo sie zur Sicherung bzw. Steigerung der Qualität des Studiums geeignet sind. Auch hybride Lehrformate, die digitale Lehre und Lehre vor Ort verbinden, werden weiter genutzt, soweit der Gesundheitsschutz dies erfordert.

„Studierende, Professorinnen, Professoren und Beschäftigte an den Hochschulen brauchen möglichst viel Planungssicherheit und wollen deshalb wissen, wie das Wintersemester an den Hochschulen durchgeführt wird“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Wegen der niedrigen Infektionszahlen in Mecklenburg-Vorpommern können wir für das Wintersemester 2020/2021 wieder einen weitestgehenden Präsenzbetrieb planen. Das ist eine gute Nachricht für alle, die schon jetzt in Mecklenburg-Vorpommern studieren oder sich für ein Studium bei uns entscheiden“, so Martin.

Unterstützung der MV Werften

Schwerin – Die Landesregierung in Schwerin hat am Dienstag über Unterstützung für die MV Werften beraten. Für das Unternehmen ist eine Zwischenfinanzierung erforderlich, um in den Monaten Juli bis September einen Finanzierungsbedarf abzudecken. Es wird die Möglichkeit für die MV Werften geprüft, ob ein durch den Mutterkonzern Genting Hong Kong (GHK) an die Banken und Bürgen verpfändetes Kontoguthaben – eine sog. „locked box“ – freigegeben werden kann.

„Um dies zu ermöglichen, ist die Zustimmung von den beteiligten Banken und dem Land als Bürgen erforderlich. Mit dem Zwischenschritt soll unter anderem die Liquidität der Werften weiter sichergestellt und auch ausstehende Rechnungen von Zulieferern bezahlt werden. Die Landesregierung hat heute grünes Licht gegeben, diesen Weg zu gehen. Die Banken sind am Zug“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe nach dem Kabinett.

Bei den Mitteln der „locked box“ handelt es sich nicht um öffentliche Mittel, sondern um ein verpfändetes Guthabenkonto des Gesellschafters GHK, das auch für einen möglichen Krisenfall während der Bauphase auf den MV Werften vorgesehen war. 175 Millionen Euro werden aus der „locked box“ benötigt. „Ziel der Bemühungen ist es, dass das Unternehmen unter dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) des Bundes kommt. Auf diese Weise können Schiffe weitergebaut und geplant werden. Der Rettungsschirm des Bundes würde verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten für die MV Werften eröffnen“, so Glawe weiter.

„Angesichts der enormen wirtschaftlichen Schäden der COVID-19-Pandemie und der existenzgefährdenden Situation vieler Werften weltweit ist es wichtig, den Schiffbau im Land weiter zu ermöglichen. Unser gemeinsames Ziel ist es, die MV Werften mit den Standorten Rostock, Stralsund und Wismar zu halten. Jetzt geht es darum die Kräfte zu bündeln, um ein aktives Hochfahren der Werften zu ermöglichen. Im Mittelpunkt steht der Erhalt der Arbeitsplätze auf den Werften und auch von vielen Zulieferbetrieben“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend. Etwa 3.100 direkte Arbeitsplätze sind in den Werftbetrieben der MV Werften vorhanden. Aufgrund der Corona-Pandemie befindet sich ein großer Teil der Mitarbeiter in Kurzarbeit.

Kontaktsportarten sind wieder möglich

Schwerin – Weitere Lockerungen im Sport: Mit der neuen Verordnung der Landesregierung zur angemessenen Öffnung nach den Corona-Schutz-Maßnahmen kann nicht nur der Spiel- und Wettkampfbetrieb in kontaktfreien Sportarten (z.B. Tennis, Rudern, Kanu, Reitsport) wieder aufgenommen werden.

„In Kontaktsportarten wie Fußball, Handball, Basketball oder Boxen kann im Freizeit- und Breitensport wieder weitgehend normal trainiert werden, sofern die Hygieneanforderungen und Schutzmaßnahmen eingehalten werden“, so Sportministerin Stefanie Drese. Seit dem 15. Juni gilt der Mindestabstand von zwei Metern nicht mehr.

Für die Aufnahme des Trainingsbetriebs gelten einige Bedingungen. Die Trainingsgruppen sollen möglichst konstant zusammengesetzt sein. Zum Zweck der Nachverfolgung von Infektionen mit COVID-19 müssen Trainingsteilnehmende für jeden Trainingstag und jedes Training in einer Tagesanwesenheitsliste erfasst werden.

Laut der aktuellen Corona-Landesverordnung muss die Anwesenheitsliste folgenden Angaben enthalten: Vor- und Familiennamen, vollständige Anschrift, Telefonnummer sowie Uhrzeit der Anwesenheit bei der Trainingseinheit.

Die jeweiligen Tageslisten sind vom Betreiber oder der Betreiberin für die Dauer von vier Wochen aufzubewahren und der zuständigen Gesundheitsbehörde auf Verlangen vollständig herauszugeben. Die zu erhebenden personenbezogenen Daten dürfen zu keinem anderen Zweck, insbesondere nicht zu Werbezwecken, weiterverarbeitet werden.

Drese: „Ich weiß, dass viele Vereine und Freizeitsportlerinnen und Freizeitsportler sehnsüchtig darauf gewartet haben, endlich wieder vollständig trainieren zu können. Deshalb freut es mich sehr, dass dies seit Montag auch in den Kontaktsportarten wieder möglich ist.“

Richtfest für Sozialen Wohnungsbau

Schwerin – Der Rohbau des Wohngebäudes der Schweriner Wohnungsbaugenossenschaft am Monumentenberg, das die Landesregierung im Rahmen des Programms „Wohnungsbau Sozial“ fördert, ist fertig. Heute steht nun das Richtfest mit Landesbauminister Christian Pegel als Gast an.

17 der 35 Wohnungen in dem Gebäude werden vom Land nach der Richtlinie „Wohnungsbau Sozial“ mit 927.000 Euro gefördert und sind damit für 20 Jahre mietpreis- und belegungsgebunden. Der gesamte, teils frei finanzierte, teils geförderte Neubau kostet gut 5,3 Millionen Euro.

Wie alle Wohnungen, die mit Unterstützung durch das Neubauprogramm der Landesregierung errichtet werden, sind auch diese barrierefrei oder -arm zu erschließen. Der Fünfgeschosser im Anne-Frank-Carré erhält dafür einen anteilig geförderten Fahrstuhl.

Das 2017 in Kraft getretene Förderprogramm „Wohnungsbau Sozial“ soll für Wohnungsunternehmen und private Investoren Anreize schaffen, in Kommunen mit einem angespannten Wohnungsmarkt bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Nach der im Februar 2019 aktualisierten Richtlinie können Wohnungen sowohl für einkommensschwache Haushalte als auch Haushalte mit mittlerem Einkommen gefördert werden.

Für die nach der Richtlinie geförderten Wohnungen gilt 20 Jahre lang sowohl eine Belegungsbindung – sie dürfen nur an Personen mit einen Wohnberechtigungsschein vermietet werden – als auch eine Mietpreisbindung.

Theater können wieder öffnen

Schwerin – Die Theater in Mecklenburg-Vorpommern können seit Samstag wieder für kleinere Vorstellungen öffnen. Ebenso können sich ab heute Chöre und Orchester wieder zu Proben treffen. Dabei muss gesichert sein, dass die geltenden Hygienevorschriften eingehalten werden. Auch soziokulturelle Zentren können ab dem 13. Juni wieder zu kleineren Veranstaltungen einladen. Die Landesregierung hatte in der vergangenen Woche weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen.

„Ich freue mich sehr, dass die Theater jetzt wieder für ihr Publikum da sein dürfen – auch wenn es nur kleinere Veranstaltungen sind, und die Spielzeit beendet ist“, sagte Kulturministerin Bettina Martin. „Wenn wir jetzt Schritt für Schritt die Gesellschaft wieder öffnen, dürfen Theater und Konzerte nicht außen vor bleiben. Dieser Schritt ist ein wichtiges Signal für die Kultur im Land. In den vergangenen Wochen und Monaten hat sie sehr gefehlt.“

Chöre und Musikensembles, sowohl Profis als auch Amateure und Laien, können ab Montag, dem 15. Juni, wieder ihren Probenbetrieb aufnehmen. Dabei ist darauf zu achten, dass sich in den Probenräumen höchstens eine Person pro 10 m2 aufhalten darf. Ebenso ist ein Mindestabstand von drei Metern einzuhalten. Personen mit akuten Atemwegserkrankungen dürfen an den Proben nicht teilnehmen.

Ebenso soll die Probenzeit nicht länger als eine Stunde dauern und für Lüftungspausen unterbrochen werden. Weitere Details zu den Möglichkeiten, unter denen Chorproben stattfinden können, finden sich auf einem gesonderten Hinweisschreiben, das auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zum Abruf bereitsteht.

„Das gemeinsame Singen und Musizieren macht unser Leben reich“, so Ministerin Martin. „Deshalb freue ich mich darüber, dass wir jetzt gemeinsame Proben wieder zulassen können.“

Wildschutzzaun an der A 11 ist fertig

Schwerin – Der mecklenburg-vorpommersche Teil der Autobahn 11 zwischen der brandenburgischen und der polnischen Grenze ist seit heute beidseitig auf einer Länge von 20 Kilometern mit einem Wildschutzzaun ausgerüstet.

„Mit der Fertigstellung des Wildschutzzauns wird sich die Verkehrssicherheit an der A 11 deutlich erhöhen. Außerdem ergänzt der Zaun die Maßnahmen des Landwirtschaftsministeriums zum Schutz vor der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest wirksam“, sagt Landesverkehrsminister Pegel. Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr hatte den Bau des Zauns auf Bitte des Landwirtschaftsministeriums zur Vorbeugung einer Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest von Polen nach Mecklenburg-Vorpommern beschleunigt.

Ursprünglich sollte der Zaunbau Ende April abgeschlossen sein. Dies hatte sich aus zwei Gründen verzögert: Zum einen musste für einen Teil des Baufeldes eine Munitionsuntersuchung erfolgen, deren Notwendigkeit erst im Bauverlauf deutlich wurde. Zum anderen konnte das Zaunmaterial infolge der Corona-Pandemie erst verspätet geliefert werden.

„Der Zaun soll neben Wildunfällen als künstliche Barriere auch Schwarzwildbewegungen verhindern und so der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest entgegenwirken. Dies erfordert eine Zaunart mit dickerem Zaungeflecht, die aus China geliefert wird. Infolge der Pandemie hatte sich die Lieferung des Materials wesentlich verzögert“, begründet Christian Pegel.

In Brandenburg ist der Wildschutzzaun auf der A11 bereits vorhanden – mit Ausnahme eines Abschnitts von ca. vier Kilometern in der Nähe der Landesgrenze zu M-V, an dem zurzeit gebaut wird. Dort wird der Zaun zum Ende dieses Jahres fertiggestellt.

Die Ausgaben von ca. 1,2 Million Euro für den Zaunbau in M-V trägt der Bund als Eigentümer der Autobahn.

Vor der Wende gab es keine Wildschutzzäune. Die jetzt vorhandenen sind überwiegend im Rahmen von Neubau- und Ausbaumaßnahmen geplant, planfestgestellt und dann gebaut worden. Heute sind die Autobahnen im Land überwiegend mit Wildschutzzäunen ausgestattet – die nach der Wende ausgebaute A 19 und die neu gebaute A 20 komplett. An der ebenfalls neuen A14 fehlt lediglich ein Abschnitt von ca. 18 Kilometern Länge zwischen dem Autobahnkreuz Schwerin und der Anschlussstelle Schwerin-Ost. Dieser soll mit der Ergänzung des Standstreifens nachgerüstet werden. Die Planungen dafür befinden sich in einem frühen Stadium, so dass ein Realisierungszeitraum noch nicht benannt werden kann. Auf der A 24 gibt es noch Abschnitte auf einer Länge von insgesamt ca. 60 Kilometern ohne Wildschutzzaun. Auch diese sollen nachgerüstet werden.

Die Errichtung von Wildschutzzäunen erfordert komplexe und kostenintensive Verfahren, die tiefe Eingriffe in die Natur vorbereiten, denn durch den Bau von Wildzäunen werden zusammenhängende Lebensräume endgültig getrennt. Zum Ausgleich müssen Wildbrücken geplant und gebaut werden. Dies alles erfordert neben der Finanzierung aufwändige Planfeststellungsverfahren, in denen neben naturschutzfachlichen Fragen beispielsweise auch der Erwerb benötigter Grundstücke zu klären ist.

Ein Meter Wildzaun kostet ca. 20 bis 30 Euro ohne die anteiligen Kosten für Wildbrücken.

Bäderdienst der Landespolizei eröffnet

Warnemünde – Mecklenburg-Vorpommern ist ein sicheres Urlaubsland: Heute eröffnete der Minister für Inneres und Europa von Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier, in Rostock-Warnemünde den Bäderdienst der Landespolizei 2020.

„Ich freue mich sehr, dass Urlauberinnen und Urlauber wieder nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen dürfen. Die Covid-19-Pandemie hat uns in den vergangenen Monaten vor große Herausforderungen gestellt. Insbesondere unseren Beamtinnen und Beamten unserer Landespolizei möchte ich danken, welche in dieser Zeit den direkten Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern auch aus anderen Bundesländern hatten und die Verordnungen der Landesregierung umgesetzt haben. Jetzt ermöglichen die engagierten Polizistinnen und Polizisten unseren Sommergästen einen sicheren Urlaub“, sagt Caffier. „Jeder, der unser Land besucht, soll möglichst mit angenehmen Erinnerungen nach Hause fahren und seinen Freunden, Verwandten und Bekannten von unserem schönen Bundesland berichten.“

Vom 15. Juni bis zum 14. September 2020 werden insgesamt 202 Beamtinnen und Beamte der Landespolizei den Bäderdienst im Bereich des Polizeipräsidiums Neubrandenburg und des Polizeipräsidiums Rostock wahrnehmen. Dies erfolgt durch die Umsetzung von 122 eigenen Beamten und mit der Unterstützung von 80 Bereitschaftspolizisten in den Urlaubsregionen.

Neben der konsequenten Durchsetzung polizeilicher Maßnahmen zielt das Konzept der Landespolizei darauf ab, mögliche Straftaten wie Sachbeschädigungen und Diebstahl, Körperverletzungen oder Landfriedensbruch durch sichtbare Präsenz vielfach schon im Vorfeld zu verhindern.

„Der Sommerurlaub wird für uns alle in diesem Jahr anders sein als in den Jahren zuvor: wir müssen auf Abstand gehen. Ich appelliere trotzdem an alle Bürgerinnen und Bürger, Kontakt mit unseren Polizeibeamtinnen und –beamten aufzunehmen, denn nur so können wir helfen und ein Gespür für die Lage bekommen“, so der Minister.

Die Sicherheit in der Sommersaison wird durch die gute Zusammenarbeit zwischen den örtlichen Polizeiinspektionen, den Kommunalbehörden und Präventionsräten sowie den regionalen Saisonräten, Campingwirten und anderen Akteuren der Tourismusbranche gewährleistet.