Schuljahr 2020/2021

Aktualisierte Regelungen zur Vorbereitung an alle Schulen verschickt

Schwerin – Die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern starten am 3. August 2020 mit einem täglichen, verlässlichen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in das neue Schuljahr. In der kommenden Woche beginnt in den Schulen dafür die Vorbereitungswoche. Das Bildungsministerium hat nach Beratungen der Landesregierung mit den Gesundheitsexpertinnen und

-experten vom LaGuS und der Universitätsmedizin Rostock den Hygiene-Rahmenplan Corona aktualisiert und angepasst. Er enthält angesichts der positiven Entwicklung des Infektionsgeschehens in MV weitere Lockerungen für den Regelbetrieb in den Schulen. Der Erlass für den verlässlichen, täglichen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen im Schuljahr 2020/2021 wurde entsprechend geändert. Die Schulen haben die Unterlagen heute erhalten, damit sie in der letzten Ferienwoche die Vorbereitungen treffen und die Regelungen umsetzen können.

„Die erfreuliche Entwicklung des Infektionsgeschehens im Land macht eine weitgehende Öffnung der Schulen möglich und notwendig“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Bildung und Teilhabe. Dieses Recht müssen wir einlösen, selbstverständlich kommt dabei dem Infektionsschutz nach wie vor eine sehr wichtige Rolle zu. Soweit es die personellen und räumlichen Bedingungen vor Ort zulassen, soll Präsenzunterricht erteilt werden. Dies wird vor allem bei den jüngeren Klassenstufen der ganz überwiegende Teil sein. Wo es erforderlich ist, soll dieser durch Elemente von Distanzunterricht ergänzt werden. Weil das Coronavirus im August nicht verschwunden sein wird, wird es natürlich weiterhin Maßnahmen zum Infektionsschutz geben müssen“, betonte Martin. „Wichtig ist dabei auch, dass wir die Schulöffnung durch eine weitreichende Teststrategie begleiten werden.“

Nach dem fortgeschriebenen Hygieneplan bilden die Schulen definierte Gruppen von Schülerinnen und Schülern. So bilden die Jahrgangsstufe 1 bis 4 an Grundschulen eine Gruppe. Weitere Gruppen sind die Jahrgangsstufen 5 und 6, 7 und 8, 9 und 10, 11 und 12. Die beruflichen Schulen bilden definierte Gruppen von maximal 400 anwesenden Schülerinnen und Schülern pro Schultag. Die Abendgymnasien sind ebenfalls eine Gruppe. Der Präsenzunterricht findet in diesen Gruppen statt. Die verschiedenen Gruppen sollen sich einander nicht bzw. möglichst nur unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern begegnen. Innerhalb dieser Gruppen wird der Mindestabstand von 1,5 Meter aufgehoben.

„Mit den vorliegenden Regelungen erhalten Schulen eine verlässliche Planungsgrundlage, um den Schulbetrieb vorbereiten zu können“, so die Bildungsministerin. „Für Schülerinnen, Schüler und Eltern schaffen wir Sicherheit, weil alle wissen, worauf sie sich einstellen können.

Die vorliegenden Regelungen werden in den kommenden Wochen und Monaten selbstverständlich in Kooperation mit der Gesundheitsseite regelmäßig überprüft.

In der kommenden Woche wird Bildungsministerin Bettina Martin in der Landespressekonferenz über den aktuellen Stand der Vorbereitungen für das neue Schuljahr berichten und weitere Einzelheiten erläutern.

Umfangreiche Testreihe startet

Beschäftigte an den Schulen können sich freiwillig testen lassen

Schwerin – Lehrerinnen und Lehrer können sich mit Beginn des Schuljahres 2020/21 kostenlos auf das SARS-CoV-2-Virus testen lassen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern begleitet den Schulstart am 3. August mit einer umfangreichen Untersuchungsreihe. Dabei werden flächendeckende Präventivtestungen vorgenommen. Einen entsprechenden Vertrag haben das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KVMV) unterschrieben.

Unmittelbar nachdem die KVMV die niedergelassenen Ärzte informiert hat, wird das pädagogische Personal an den Schulen, also Lehrkräfte, Referendarinnen und Referendare und unterstützende pädagogische Fachkräfte, die Möglichkeit haben, sich freiwillig testen zu lassen. Die Testreihe besteht aus fünf Terminen, die im Abstand von jeweils zwei Wochen bis zu den Herbstferien durchgeführt werden. Die notwendigen Rachenabstriche können dann beim jeweiligen Hausarzt oder einem HNO-Arzt vorgenommen werden.

„Mit den freiwilligen präventiven Tests geben wir den Beschäftigten die Sicherheit, die sie für einen geregelten und verlässlichen Schulbetrieb benötigen“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Da die Tests über einen Zeitraum von zehn Wochen andauern, werden sie zuverlässig für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sein.“ Die Teilnahme an den Tests kann bei den Schulleitungen beantragt werden. Dort erhalten die Beschäftigten ein Bestätigungsschreiben, das dem jeweiligen Arzt vorgelegt werden muss. Wird der Test in der Praxis eines niedergelassenen Arztes in Mecklenburg-Vorpommern vorgenommen, ist er für die Getesteten kostenfrei.

An den Testungen können alle Lehrkräfte, Referendarinnen und Referendare und unterstützenden pädagogischen Fachkräfte in Mecklenburg-Vorpommern teilnehmen, unabhängig davon, ob sie Präsenzunterricht an den Schulen geben. „Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern wünschen sich einen geregelten Unterricht an den Schulen nach Ferienende. Die Tests tragen dazu bei, dass dieser Wunsch erfüllt werden kann“, sagte Ministerin Martin.

Landesweite Teststrategie

Corona-Testungen für Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen möglich

Schwerin – Die vollständige Öffnung der Kindertageseinrichtungen zum 1. August in Mecklenburg-Vorpommern wird durch eine landesweite Teststrategie begleitet. „Kitas und Schulen kehren in den Regelbetrieb zurück – allerdings unter Pandemiebedingungen. Es ist wichtig, die Einrichtungen bei diesem Prozess zu begleiten und mit der Teststrategie mehr Sicherheit zu geben. Deshalb sollen nun auch asymptomatische Testungen für die pädagogischen Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen möglich sein“, informierte Staatssekretär Nikolaus Voss am Freitag in Schwerin.

Für dieses Vorgehen wurde mit der Kassenärztlichen Vereinigung eine Vereinbarung geschlossen. „Das pädagogische Personal an Kindertageseinrichtungen hat dadurch die Gelegenheit, sich freiwillig an bis zu fünf Terminen testen zu lassen“, so Voss. Die Testungen können schon in der letzten Ferienwoche der Sommerferien und bis zu den Herbstferien (39. KW) in Anspruch genommen werden.

Wer sich unsicher fühle, könne sich nun auch ohne eine entsprechende Symptomatik bei einem Kassenarzt bzw. Kassenärztin Klarheit verschaffen, erklärte der Staatssekretär. Dazu stellt der Träger der Einrichtung eine Bescheinigung für die angestellte Person aus. Diese wird beim behandelnden Arzt bzw. Ärztin vorgelegt.

Die Teststrategie umfasst zusätzlich eine wissenschaftlich begleitete Kohortentestung an ausgewählten Schulen und Kindergärten. Auf freiwilliger Basis werden in den Städten Greifswald und Rostock jeweils 150 Lehrkräfte und 150 pädagogische Fachkräften getestet.

Auch auf eine verstärkte Testung von Kindern und Jugendlichen mit einer Symptomatik wird im Rahmen der Teststrategie hingewirkt. Die Ergebnisse werden öffentlich zugänglich auf der Homepage des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) bereitgestellt.

Voss: „Bei der Rückkehr in den Alltag in unseren Kitas wollen wir möglichst viele Erkenntnisse sammeln. Denn bei allen Lockerungen steht der Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Fokus. Die umfangreiche Teststrategie, die nun an den Start geht, ist dabei eine wesentliche Grundlage.“

Ausschlusskriterien für Kita-Besuch

Schwerin – „Zum 1. August werden die Kitas in Mecklenburg-Vorpommern wieder vollständig geöffnet. Weil der Schutz von Beschäftigen und Kindern in der Kindertagesförderung weiterhin oberste Priorität hat, stellen wir wichtige Hinweise für Kindertageseinrichtungen zur Verfügung. Damit machen wir deutlich, dass allgemeine, unspezifische Symptome bei Kindern kein Ausschlussgrund für die Betreuung in einer Kita sind“, sagte Staatssekretär Nikolaus Voss in Schwerin.

Das Sozialministerium veröffentlichte heute ein Fließschema mit Handlungsempfehlungen bei unspezifischen oder COVID-19-zuzuordnenden Symptomen von Kindern.

„Wir wollen den Eltern und Einrichtungsleitungen mehr Sicherheit im Umgang mit bestimmten Symptomen geben. Denn ein kleiner Schupfen darf nicht dazu führen, dass Familien die Förderung und Betreuung in Krippen, Kindergärten und Horten nicht in Anspruch nehmen können“, erklärte Voss.

Schnupfen, leichter Husten, Bindehautentzündung und Halsschmerzen gehören, laut Staatssekretär, zu den allgemeinen, unspezifischen Symptomen. Würden die Beschwerden eines Kita-Kindes zunehmen, wäre eine Betreuung allerdings nicht mehr möglich.

„Wer aber nach 24 Stunden symptomfrei ist, kann wieder die Einrichtung besuchen“, so Voss. Ein schriftliches, ärztliches Attest ist dann nicht erforderlich. Auch bei chronischen Symptomen bestehen keine Bedenken.

Digitalisierung im Kuhstall

Mehr Tierwohl und Arbeitskomfort

Dummerstorf – Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hat sich auf dem Gut Dummerstorf über den aktuellen Stand des Einsatzes modernster Melktechnik informiert.

Die Gut Dummerstorf GmbH hat in ein automatisches Melksystem mit 6 Melkrobotern der neuesten Generation investiert, mit dem 410 Milchkühe gemolken werden. Die Investitionskosten betrugen 1,3 Mio. €.

„Melkroboter werden schon länger eingesetzt. Und die damit verbundene Arbeitserleichterung für die Mitarbeiter im Stall ist bekannt,“ so Minister Backhaus. „Neue Technologien sorgen jetzt jedoch für eine weitere Verbesserung der Arbeitseffizienz. Zusätzlich werden Informationen zum Gesundheitszustand und zur Kondition der Tiere erfasst.“

Mit dem neuen Melksystem vom Typ VMS (Voluntary Milking System) V300 von De Laval werden über vernetzte Sensoren zahlreiche Daten über die Milch und den Gesundheitszustand der Tiere gewonnen. Dazu gehören Milchmenge, Leitfähigkeit und Farbeveränderungen der Milch, Überwachung der Eutergesundheit. Eine zusätzlich installierte Kamera bestimmt vollautomatisch die Körperkondition jedes Einzeltieres. Auch die Gewichtsüberwachung findet in dem System statt. Die Daten können direkt am Touchscreen-Monitor des Melkroboters eingesehen werden oder am PC im Büro des Herdenmanagers oder auf jedem hierfür eingerichteten Smartphone der Mitarbeiter. Über Datenleitungen erfolgt auch ein Austausch mit den Wissenschaftlern der Landesforschungsanstalt.

Das neue System löst den 20 Jahre alten Fischgrätenmelkstand ab, der hohe Unterhaltungskosten verursachte und schwere körperliche Arbeit nötig machte. „Man kann also von einem Dreiklang aus einem Mehr an Tierwohl, Wirtschaftlichkeit und Arbeitskomfort sprechen,“ so der Agrarminister.

Seit 1999 gehört das Gut Dummerstorf dem Land MV. Seitdem arbeitet der Wirtschaftsbetrieb Gut Dummerstorf als Tochter der Landgesellschaft mbH und Pächter der Landesflächen. Heute werden auf Gut Dummerstorf gut 1.000 Hektar ha Acker- und Grünland nachhaltig und umweltgerecht bewirtschaftet.

Vordringliche Aufgabe des Gutes ist die Förderung und Unterstützung der landwirtschaftlichen Forschung und Lehre in unserem Land. Dazu arbeitet die Gut Dummerstorf GmbH von Beginn an eng mit zahlreichen agrarwissenschaftlichen Einrichtungen des Landes und in Deutschland zusammen.

Wissenschaftliche Partner sind:

die Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei,
die LMS,
das Forschungsinstitut für die Biologie landwirtschaftlicher Nutztiere (FBN),
Leibniz-Institut für Agrartechnik und Bioökonomie e.V. Potsdam (ATB)
Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL)

Der Universität Rostock mit ihrer Agrarwissenschaftlichen Fakultät dient das Gut seit jeher als Kooperationspartner und Forschungsstandort.

Feuerwehrfahrzeug für Alt Schwerin

Schwerin – Die Gemeinde Alt Schwerin (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) wird beim Kauf eines neuen Feuerwehrfahrzeugs Typ Vorausrüstwagen der Freiwilligen Feuerwehr finanziell vom Land unterstützt. In dieser Woche übersandte das Innenministerium einen Bewilligungsbescheid über rund 81.600 Euro Kofinanzierungshilfe. Mit einer Förderung von 62.800 Euro durch den Landkreis verbleibt damit der Gemeinde ein deutlich geringerer Eigenanteil an den Gesamtkosten i.H.v. 188.400 Euro.

Die Gemeinde Alt Schwerin ersetzt ihr 22 Jahre altes Fahrzeug durch ein neues. Die Freiwillige Feuerwehr betreut schwerpunktmäßig auch Abschnitte der BAB 19 und der B 192 und rückt immer häufiger bei sogenannten Flächenlagen, wie z.B. bei Unwetter und Waldbränden aus, abseits befestigter Wege und Zufahrten. Mit dem neuen Feuerwehrfahrzeug können eine Vielzahl von Einsätzen schneller realisiert und die Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung sichergestellt werden.

„Als zuständiger Fachminister für den Brandschutz ist es für mich selbstverständlich, beim Kauf eines neuen Ersatzfahrzeuges zur Seite zu stehen und die Gemeinden dabei finanziell soweit wie möglich zu unterstützen“, so Innenminister Lorenz Caffier.

Corona-Virus in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Das Gesundheitsministerium Mecklenburg-Vorpommern und das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) informieren darüber, dass es aktuell in der Landeshauptstadt Schwerin zwei Erkrankungshäufungen gibt.

Zum einen wurde der Vater der beiden Kinder, die seitens der Stadtverwaltung Schwerin gestern als Infektionen gemeldet wurden, positiv auf COVID-19 getestet. Er arbeitet in den Helios Kliniken Schwerin. Gemeinsam werden Klinikleitung und Gesundheitsamt vor Ort alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen. (1 Fall heute, 2 gestern)

Zum anderen haben sich bei den Umgebungsuntersuchungen und damit verbundenen Tests zu der bereits am Dienstag gemeldeten Infektion in Schwerin sieben weitere Fälle bestätigt. Es handelt sich hierbei um eine familiäre Häufung. Alle erforderlichen Maßnahmen wurden vom Gesundheitsamt vor Ort ergriffen. (1 Fall am Dienstag, 7 heute)

Zudem wurde eine weitere Infektion gemeldet. Diese Person hält sich seit mehreren Wochen in Berlin auf, ist aber in Schwerin mit Erstwohnsitz gemeldet und wird somit in der Statistik für MV geführt.

Zwei Infektionen wurden außerdem aus dem Landkreis Nordwestmecklenburg gemeldet. Damit werden heute elf COVID-19-Infektionen in MV gemeldet, die Gesamtzahl steigt zunächst auf 826.

Die Erstellung des aktuellen Lageberichtes verzögert sich.

Weitere „Digitrans“- Förderungen

Schwerin – Im Rahmen des Landesprogramms zur Förderung der digitalen Transformation, kurz „Digitrans“, erhalten zwei Unternehmen aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim Zuwendungen. Das Digitalisierungsministerium M-V gewährt den Unternehmen zusammen rund 18.000 Euro, um sie digitaler und damit zukunftsfähiger zu gestalten.

Einen Förderbescheid über 7.820 Euro bekam das Unternehmen „Treppenbau, Tischlerei & Bauelemente Gerds“, das Bauteile aus Holz fertigt. Es möchte künftig auf die analoge Datenerfassung auf Papier verzichten und plant daher die Anschaffung eines 3D-Laseraufmaßsystems für Treppen im Bereich der Maschinen und Einrichtungen. Durch vordefinierte Messpunkte werden in kürzester Zeit die notwendigen Daten für die Erstellung der Treppe aufgenommen. Mit einer speziellen Software wird im gleichen Augenblick eine nach Kundenwünschen erstellte Treppenansicht digital sichtbar gemacht, wobei Änderungswünsche der Kunden sofort berücksichtigt werden können.

10.000 Euro erhält das Unternehmen Jochmann, das unter anderem im Bereich der Gas-, Wasser- und Heizungsinstallation tätig ist. Damit sollen Computer angeschafft und die Mitarbeiter für deren Nutzung geschult werden. Das Unternehmen will die „digitale Baustellenakte“ einführen, sodass alle Mitarbeiter von ihren mobilen Endgeräten auf die Daten zur Baustelle zugreifen können.

Bundeshilfe für Reisebusunternehmen

Schwerin – Ab morgen bis zum 30. September können Reisebus-Unternehmen beim Bund Zuschüsse zum Ausgleich fortlaufender Finanzierungskosten für Reisebusse sowie Vorleistungskosten, die zwischen 17. März und 30. Juni entstanden sind, beantragen. Landesverkehrsminister Christian Pegel nimmt dies zum Anlass, die Busunternehmer in Mecklenburg-Vorpommern darauf hinzuweisen und für die Inanspruchnahme zu werben.

„Ich freue mich, dass der Bund der Branche, die durch Corona-Pandemie schwer gebeutelt ist, hilft – nicht zuletzt auf das Werben der Bundesländer hin. Unsere Bemühungen tragen nun Früchte. Ich hoffe, dass auch die Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern von dieser Hilfe rege Gebrauch machen“, sagt Christian Pegel. Das Bundesverkehrsministerium stellt insgesamt 170 Millionen Euro zur Verfügung.

Reisebusunternehmen können nicht rückzahlbare Zuschüsse von maximal 26.334 Euro pro Bus der Schadstoffklasse Euro V oder besser beantragen. Geltend machen können sie zum Beispiel Tilgungs- oder Leasingraten für die Anschaffung von Bussen vor der Pandemie oder bereits bezahlte Vorleistungen wie Reisekataloge oder Werbeanzeigen. Die Zuschüsse sollen bis spätestens zum Jahresende ausgezahlt werden.

Anträge sind ans Bundesamt für Güterverkehr zu stellen. Die Anträge können ab 24. Juli auf dessen Webseite unter  www.bag.bund.de abgerufen werden. Die Pressemitteilung des Bundesverkehrsministeriums zum Hilfsprogramm finden Sie hier: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2020/030-scheuer-busbranche-kann-hilfsgelder-abrufen.html

Am 16. März hatten sich Bund und Länder auf ein Verbot von Busreisen ab dem selben Tag verständigt, um auch hier der Ausbreitung des Corona-Virus vorzubeugen. Seit 25. Mai sind Reisebusreisen in Mecklenburg-Vorpommern unter Beachtung der Hygiene-Auflagen wieder erlaubt, seit 10. Juli auch Tagesausflüge nach M-V mit dem Bus.

Erweitertes Nahwärmenetz

Insel Rügen – Der Energieversorger RHT Energie in Bergen auf der Insel Rügen erhält vom Energieministerium einen Zuschuss in Höhe von 240.000 Euro für die Erweiterung des bestehenden Nahwärmenetzes in der Stadt. Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Unternehmen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben betragen 600.000 Euro.

Das Unternehmen betreibt innerhalb des Gebiets der Stadt Bergen die Versorgung mit Fernwärme zur Gebäudeheizung und Gebrauchswarmwasserbereitung. An das bestehende Fernwärmenetz sollen jetzt die Grundschule „Am Rugard“ mit Turnhalle und einem Hortneubau sowie ein Mehrfamilienhaus „Am Friedhof 6“ und ein Mehrfamilienhaus im Neubaugebiet angeschlossen werden. Dazu ist der Bau einer ca. 850 Meter langen Nahwärmetrasse erforderlich.

Durch diese Maßnahme können jährlich rund 195 Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.

Landeszootag

Stralsund – Wirtschafts- und Tourismusminister Harry Glawe hat sich am Mittwoch anlässlich des Landeszootages im Zoo Stralsund informiert. „Die Anlage an der Barther Straße trägt wesentlich zur touristischen Entwicklung und Attraktivität der Hansestadt Stralsund bei. Dank der attraktiven Gestaltung des Zoos, der interessant aufbereiteten Wissensvermittlung in der Zooschule und den rund 1.000 Tieren ist der Zoo ein beliebtes Ausflugsziel“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Unter dem Motto „Vom Bauernhof bis in den Dschungel“ bieten sich den Besuchern unter anderem Löwen, Schimpansen, Wölfe, Bären und Bisons in naturnah gestalteten Anlagen. Vor dem historischen Ackerbürgerhaus und der Windmühle leben Hühner, Enten, Gänse, Esel und Pferde. Zudem befinden sich im Park eine Zooschule, ein Schaubauernhof und gastronomische Einrichtungen. „Dem ganzjährig geöffneten Zoo ist es gelungen, den Besuchern zu jeder Jahreszeit einen attraktiven Angebotsmix zu bieten. Entscheidend ist, Anlagen und Aktivitäten so zu gestalten, dass für neue und wiederkehrende Gäste stets überraschende Ideen geboten werden. Daran arbeitet die Zooleitung derzeit“, sagte Glawe.

Der Zoo entwickelt derzeit ein Konzept, um die Voraussetzungen für die nachhaltige Verbesserung der touristischen Infrastruktur der Region zu schaffen. Ziel des Vorhabens ist es, das Profil der Freizeiteinrichtung zu schärfen, Entwicklungsperspektiven aufzuzeigen und daraus konkrete Umsetzungsmaßnahmen zur Modernisierung und Zukunftsfähigkeit des Zoos Stralsund abzuleiten. Die Gesamtkosten des Plans betragen 75.000 Euro; das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Verbindung mit Mitteln aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) in Höhe von 56.250 Euro.

Der Zoo hat in den vergangenen Jahren seine Anlagen modernisiert. So wurde beispielsweise ein Spielplatz mit Bühne und Steganlage errichtet. Der Spielplatz ist in die Bereiche Bauernhof und Dschungel unterteilt. Weiterhin ist eine Freilichtbühne entstanden, auf der Vorführungen stattfinden können. Das Wirtschaftsministerium hat die Baumaßnahmen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von knapp 96.000 Euro unterstützt. Die Gesamtkosten betrugen rund 160.000 Euro.

Zudem ist die Südamerikaanlage modernisiert und erweitert worden. Die Gesamtkosten in Höhe von knapp 161.000 Euro hat das Wirtschaftsministerium in Höhe von rund 132.000 Euro unterstützt aus Mitteln des „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE).

1. bundesweiter Warntag

Schwerin – In 50 Tagen ist es soweit: Am 10. September 2020 findet der erste bundesweite Warntag seit der Wiedervereinigung statt. Dazu werden in ganz Deutschland Warn-Apps piepen, Sirenen heulen, Rundfunkanstalten ihre Sendungen unterbrechen und Probewarnungen auf digitalen Werbetafeln erscheinen.

„Die Fähigkeit der Bevölkerung, Warnmeldungen und deren Zielrichtung zu verstehen, ist derzeit in Deutschland nicht ausreichend ausgeprägt. Die Bürgerinnen und Bürger für die Warnung vor gefährlichen Ereignissen zu sensibilisieren, ist eine wichtige und ebenso schwierige Aufgabe“, erklärt Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern Lorenz Caffier. „Nur wenige Menschen deutschlandweit verstehen Warnmeldungen richtig und können sie entsprechend einordnen. Deshalb ist es sinnvoll, diesen Tag durchzuführen und so für die Zukunft gewappnet zu sein. Aus diesem Grund haben wir seinerzeit den Beschlussvorschlag in die Innenministerkonferenz eingereicht“, so der Minister weiter.

Ab sofort ist die neue Website www.bundesweiter-warntag.de online verfügbar. Sie bietet Informationen über den ab 2020 jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September stattfindenden Warntag. Die Website erklärt aber auch, in welchen Fällen und auf welchen Wegen die Bevölkerung in Deutschland gewarnt wird. Eine Länderkarte ermöglicht mit einem Klick den Überblick über Regelungen zur Warnung in den einzelnen Bundesländern. Das integrierte Service-Portal auf der Website mit Informationsmaterial soll Kommunen dabei unterstützen, vor Ort über den Warntag und allgemein über das Thema zu informieren.

Bund und Länder haben im Rahmen der Innenministerkonferenz 2019 gemeinsam beschlossen, ab dem Jahr 2020 jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September einen bundesweiten Warntag stattfinden zu lassen. Er soll dazu beitragen, die Akzeptanz und das Wissen um die Warnung der Bevölkerung in Notlagen zu erhöhen. Wer rechtzeitig gewarnt wird und weiß, was zu tun ist, kann sich in einem Notfall besser selbst helfen. Zur Warnung der Bevölkerung nutzen Bund, Länder und Kommunen alle verfügbaren Kommunikationskanäle: so etwa das vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) betriebene Modulare Warnsystem (MoWaS) und die Warn-App NINA, eine Vielzahl von Medien und Rundfunksendern bis hin zu Sirenen und Lautsprecherdurchsagen vor Ort.

Gleichzeitig dient der Warntag dazu, die vorhandenen technischen Systeme zur Warnung flächendeckend zu testen und zu prüfen, an welcher Stelle sie noch weiterentwickelt werden können.

Bund und Länder bereiten den bundesweiten Warntag in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Kommunen gemeinsam vor. Zuständig sind auf Bundesebene das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), das dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat nachgeordnet ist. Auf der Ebene der Länder wird der Warntag von den jeweiligen Innenressorts und auf der Ebene der Kommunen in der Regel von den für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden vorbereitet.

Förderung für Ladestation

Demmin – Im Rahmen der Klimaschutz-Förderrichtlinie gewährt das Energieministerium M-V dem Unternehmen „Schloss Schmarsow Ruiken Dr. Fabich“ im Landkreis Vorpommern-Greifswald einen Zuschuss in Höhe von knapp 23.500 Euro. Das Geld stammt aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) und dient der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz.

Im Schloss Schmarsow südöstlich von Demmin gibt es neben Ferienwohnungen regelmäßig Kulturveranstaltungen. Das Schloss ist schwer mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen, sodass ein Großteil der Besucher mit dem Auto anreist. Besitzer von Elektro-Autos jedoch haben schlechte Karten, da es auf der Strecke an Ladestationen mangelt. Daher will das Unternehmen eine Elektro-Ladestation für das Schloss anschaffen. Den Strom soll eine Photovoltaikanlage aus Sonnenenergie erzeugen.

Mit der Klimaschutzförderrichtlinie für Unternehmen werden Maßnahmen unterstützt, die der direkten oder indirekten Einsparung von Treibhausgasen etwa durch Förderung erneuerbarer Energien dienen.

Landeszootag in diesem Jahr als Kindertag

Schwerin – Eigentlich sollen am jährlich stattfindenden Landeszootag die Zoos, Tierparks und Tiergärten Mecklenburg-Vorpom­merns im Mittelpunkt stehen. Dieses Jahr nutzt die Landesregierung jedoch diesen Tag, um den Kindern des Landes Dankeschön zu sagen.

„Denn hinter unseren Kindern liegen lange Wochen in einer Ausnahmesituation“, sagte Umweltminister Dr. Till Backhaus heute im Tierpark Wismar zur Eröffnung des mittlerweile zehnten Landeszootages. Die corona­bedingten Kontakteinschränkungen, insbesondere die vorübergehende Schließung von Kitas und Schulen, belastete den Kinderalltag in erheblichen Maße.“ Als Dankeschön habe die Landesregierung beschlossen, zum heutigen Landes­zootag allen Kindern bis zum 14. Lebensjahr den Eintritt in eine der zoologischen Einrichtungen Mecklenburg-Vorpommern zu spendieren.

„Wir haben für diesen Tag vielfältige Angebote vorbereitet. Auch mit den Partnern der Umweltbildung“; sagte der Vorsitzende des Landeszooverbandes Dr. Tim Schikora. „Er wird trotz einiger noch erforderlichen Beschränkungen ein bunter Tag werden und hoffentlich viel Freude bringen.“ Außerdem begrüße der Landeszooverband das Signal, das von dieser Aktion ausgeht, nämlich welche wichtige Funktion die zoologischen Einrichtungen in unserer Gesellschaft haben.

Backhaus begleitete im Anschluss zwei Kindergruppen, als Tierparkdirektor Michael Werner sie durch seinen Tierpark Wismar führte. Im Zoo Rostock begrüßte Justizministerin Katy Hoffmeister, im Heimattierpark Greifswald Infrastrukturminister Christian Pegel und im Tierpark Ueckermünde der Staatssekretär für Vorpommern, Patrick Dahlemann, Kinder zum Landeszootag.

„Ich möchte aber auch die Gelegenheit nutzen und den Zoos Dankeschön sagen“, ergänzte Backhaus. „Nicht nur, weil sie unsere Idee vom kostenfreien Eintritt und besonderen Angeboten für unsere Kinder am Landes­zootag unterstützen. Mein Dankeschön gilt vor allem dem tapferen Durchhalten in der schweren Corona-Zeit. Denn auch unsere Zoos und Tierparks hatten unter den drastischen Einschränkungen des öffentlichen Lebens zu leiden“ Schließlich mussten die Tiere weiter versorgt werden – trotz fehlender Einnahmen aus den Zoo­besuchen. „Ihr aufopferungsvoller Einsatz verdient meinen Respekt“, sagte der Minister.

Deshalb sei er froh, dass es gelungen sei, dass auch die zoologischen Einrichtungen von den Soforthilfen des Bundes und des Landes für Wirtschaftsunternehmen profitieren. So seien aus der Notbetriebshilfe Zoos des MV-Schutzfonds bisher insgesamt rund 2 Mio. Euro für 26 Betreiber zoologischer Einrichtungen ausgezahlt worden.

„Nicht zuletzt möchte ich zum Landeszootag auch auf die wichtige Rolle der Zoos in unserem Land hinweisen“, sagte Backhaus. „Immerhin besuchen jährlich rund 3 Mio. Besucher die zoologischen Einrichtungen unseres Landes.“ Die Zoos und Tierparks seien aber längst nicht nur Touristenmagnete und Freizeiteinrichtungen. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für den Artenschutz und die Erhaltung der biologischen Vielfalt. Auch im Rahmen der Natur- und Umweltbildung kommt ihnen eine herausragende Bedeutung zu. So nutzen jährlich etwa 80.000 Schülerinnen und Schüler die zoologischen Einrichtungen als außerschulische Lernorte.

„Und schließlich möchte ich den Landeszootag nutzen, um den Blick auf die Einrichtung zu lenken, der wir diesen Tag eigentlich verdanken. Dem Landeszooverband“, fuhr Backhaus fort. „Ich kann als Umweltminister gar nicht oft genug betonen: Mit dem Landeszooverband Mecklenburg-Vorpommern haben wir im Land nicht nur eine hervorragende Interessenvertretung für alle Zoos und Tiergärten, sondern auch einen überaus kompetenten Ansprechpartner für die Landespolitik. Das ist einmalig und beispielgebend in Deutschland.“

Der Landeszooverband vereint insgesamt 20 Zoos und Tiergärten sowie Umweltpädagogen aus 35 Einrichtungen Mecklenburg-Vorpommerns.

Anträge können gestellt werden

Investitionsprogramm „Modernisierung“ für Beherbergungsunternehmen gestartet

Schwerin – Beherbergungsbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern haben ab sofort die Möglichkeit, zusätzliche Fördermittel für Modernisierungsinvestitionen zu beantragen. Damit wird ein Beschluss aus dem Zukunftsbündnis Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt. Gefördert werden sollen Investitionen zur Qualitätsverbesserung der Ausstattung und des Angebots, zur Steigerung der Energieeffizienz oder Verbesserung der Klimafreundlichkeit.

„Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie haben die Tourismusbranche in Mecklenburg-Vorpommern hart getroffen. Deshalb ist es für Beherbergungsbetriebe derzeit schwierig, Modernisierungsmaßnahmen zu finanzieren, da aufgrund Corona-bedingter Einnahmerückgänge die Rücklagen oftmals zur Deckung der laufenden betrieblichen Ausgaben eingesetzt werden müssen. Das wollen wir abmildern. Um die Beherbergungsunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern dabei zu unterstützen, weiter für unsere Gäste attraktive Angebote zu liefern, haben wir den Anwendungsbereich der Gemeinschaftsaufgabe ´Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur´ erweitert“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) stellt das wichtigste Förderinstrument für die wirtschaftsnahe Infrastruktur und die gewerbliche Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern dar. Sie wird zur Unterstützung der regionalen Wirtschaftsstruktur in der Corona-Pandemie aufgestockt. In Mecklenburg-Vorpommern stehen im Jahr 2020 insgesamt 220 Millionen Euro zur Verfügung. Knapp 50 Millionen Euro davon stammen aus der GRW-Aufstockung aus dem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket des Bundes; sie werden in derselben Höhe ergänzt durch Mittel aus dem MV-Schutzfonds.

„Mit der Förderung wollen wir die Qualität in unseren Beherbergungsbetrieben noch weiter steigern und so sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze erhalten und neue schaffen“, sagte Glawe. Gefördert werden investive Maßnahmen zur Qualitätssteigerung beziehungsweise Angebotsverbesserung, die deutlich über die bloße Wiederherstellung des Ursprungszustandes hinausgehen. Sanierungsmaßnahmen sind nicht förderfähig. Im Fokus stehen insbesondere Investitionen zur Erweiterung der Zimmerausstattung und der Hotelinfrastruktur.

Ziel der Maßnahmen muss sein, Voraussetzungen für eine bessere Bewertung bei der Klassifizierung des Betriebes oder direkt eine höhere Zertifizierung zu erreichen, neue Kundengruppen zu erschließen oder eine stärkere Nutzung der Nebensaisonzeiten zu ermöglichen. Die Qualitätssteigerung ist in einem Konzept darzulegen. Zudem werden auch Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Klimafreundlichkeit gefördert. Die Fördersätze sind gestaffelt nach der Größe des Beherbergungsbetriebes – 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 30 Prozent für große Unternehmen.

Das Unterstützungsprogramm ist Bestandteil der Landesrichtlinie zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft und unterliegt den allgemeinen Fördervoraussetzungen der GRW. Für die Förderung kommen Investitionen in Betracht, die ausgehend vom Investitionsvolumen oder der Zahl der geschaffenen Dauerarbeitsplätze eine besondere Anstrengung des Unternehmens darstellen.

Anträge können ab sofort mit einem GRW-Antragsformular beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) gestellt werden. Die Antragsunterlagen müssen bis spätestens 30.11.2020 vollständig beim LFI vorliegen.

Weitere Informationen und das GRW-Antragsformular stehen auf der Internetseite des Landesförderinstitutes Mecklenburg-Vorpommern (LFI) unter www.lfi-mv.de.

Die Wirtschaftsleistung Mecklenburg-Vorpommerns wird zu einem großen Teil (12 Prozent der gesamten Bruttowertschöpfung im Land) durch den Tourismus erbracht. Zwei Drittel der touristischen Ausgaben in Höhe von 7,75 Milliarden Euro (2014) kommen mit den Besuchern, Gästen und Touristen aus den anderen Bundesländern nach Mecklenburg-Vorpommern. 17,8 Prozent der Erwerbstätigen in MV, also über 131.300 Menschen, arbeiten in Tourismusunternehmen und tourismusnahen Unternehmen. Das ist jeder sechste Beschäftigte in MV. Touristen, Besucher und Tagesgäste tragen in Mecklenburg-Vorpommern mit ihrem Konsum und den Ausgaben entscheidend zum Bestand und dem Wachstum anderer Branchen wie dem Einzelhandel bei.

In ganz Mecklenburg-Vorpommern gab es nach Angaben des Statistischen Amtes im Jahr 2019 knapp 8,4 Millionen Ankünfte (+6,2 Prozent) und 34,1 Millionen Übernachtungen (+10,5 Prozent). Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer lag bei 4,1 Tagen. Von Januar bis März 2020 gab es aufgrund der Corona-bedingten Reisebeschränkungen einen Rückgang der Tourismuszahlen zu verzeichnen – in Mecklenburg-Vorpommern wurden in diesem Zeitraum rund 901.200 Ankünfte (-18,8 Prozent) und rund 3,3 Millionen Übernachtungen (-14,3 Prozent) gezählt.

(Erfasst wurden Beherbergungsbetriebe mit mindestens 10 Betten sowie Campingplätze ohne Dauercamping mit mindestens 10 Stellplätzen. Die Anzahl der im aktuellen Berichtsmonat ausgewiesenen geöffneten Beherbergungsbetriebe und angebotenen Schlafgelegenheiten liegt deutlich über den entsprechenden Angaben des Vorjahresmonats. Grund für die hohen Veränderungsraten ist unter anderem eine durch das Statistische Amt durchgeführte Überprüfung des Berichtskreises und die Aufnahme von vermittelnden Betrieben mit mehr als 10 Betten Kapazität in die Berichtspflicht. Dadurch ist die Zahl der auskunftspflichtigen Betriebe gegenüber dem Vorjahresmonat zum Teil stark angestiegen.)