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Monat: März 2021

Mentoring und Personalentwicklung

Schwerin – Als „geeignetes Mittel für mehr Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft“ bezeichnet Gleichstellungsministerin Stefanie Drese das Mentoring-Programm des Landes „Aufstieg in Unternehmen“. Drese verabschiedete heute in Rostock die Teilnehmerinnen des fünften Durchgangs des Mentoring-Programms für Frauen in der Wirtschaft.

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Veranstaltung als Online-Format durchgeführt. Die Abschlusszertifikate wurden dieses Mal daher nicht persönlich überreicht, sondern per Post an die Teilnehmerinnen (Mentees) übersandt.

„Es ist beeindruckend, dass im fünften Durchgang 95 junge Frauen unser Mentoring-Programm absolviert und sich damit für eine berufliche und persönliche Weiterentwicklung entschieden haben. Das zeigt die hohe Akzeptanz des Programms Aufstieg in Unternehmen auf allen Seiten“, sagte Ministerin Drese in ihrer Videoansprache.

Von den teilnehmenden 95 Mentees sind nach Auskunft des Sozialministeriums bereits 33 in eine höhere Position in ihrem jeweiligen Unternehmen aufgestiegen oder haben erstmalig eine Führungsposition eingenommen. „Die Begleitung durch ein Mentoring-Programm bereitet engagierte und leistungsfähige Frauen gut auf eine Führungsposition vor und stärkt sie in ihrer Rolle als Nachwuchsführungskraft“, betonte Drese, die sich gleichzeitig auch bei ehrenamtlich tätigen Mentorinnen und Mentoren bedankte.

Drese gab heute bekannt, dass ein sechster Durchgang stattfindet. Das Gleichstellungsministerium fördert das Mentoring-Programm für Frauen in der Wirtschaft bis Juni 2022 mit 673.000 Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).

Drese: „Unsere Mentoring-Programme sind praxisnahe und zielgenaue Instrumente für mehr Gleichstellung. Wir erhöhen damit den Anteil von Frauen in Führungspositionen in Wissenschaft, Wirtschaft und Landesverwaltung.

Aus Mitteln des ESF fördert das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung neben „Aufstieg in Unternehmen“, die Programme „KarriereStartMentoring“ (an den Hochschulen), „mentoringKUNST“ und „KarrerieWegeMentoring“ (an den Universitäten).

Förderung von Wohnungsbau-Genossenschaft

Greifswald – Bauminister Christian Pegel übergibt am 19.03.2021 drei Zuwendungsbescheide an den Vorstand der Wohnungsbau-Genossenschaft Greifswald. Dabei handelt es sich um Landesförderungen für den Einbau von sechs Personenaufzügen sowie Barrieren reduzierende Wohnraumanpassungen und Grundrissänderungen an 30 Wohnungen in der Prokofjewstraße 5 a/b, 6 a/b und 7 a/b.

Für die Nachrüstung von sechs Personenaufzügen in dem fünfgeschossigen Wohngebäude aus dem Jahr 1980 erhält die Wohnungsbau-Genossenschaft einen Zuschuss in Höhe von 356.400 Euro. Mit den Aufzügen werden künftig 110 Wohnungen barrierefrei zugänglich.

Zur Förderung Barrieren reduzierender Wohnraumanpassungen werden 90.000 Euro als Zuschuss bewilligt.

Insgesamt zehn Wohnungen werden jeweils um einen Raum verkleinert, der zum Einbau des Aufzugsschachtes genutzt wird. Dafür steht ein Zuschuss von 75.000 Euro zur Verfügung.

Für bauliche Maßnahmen gemäß Richtlinie Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen stehen in diesem Jahr 6,3 Millionen Euro zur Verfügung. Durch die Förderung Barrieren reduzierender Wohnraumanpassungen und die Nachrüstung von Personenaufzügen soll das Angebot an barrierearmen Wohnungen mit bezahlbaren Wohnkosten in Mecklenburg-Vorpommern erhöht werden.

Anträge sind beim Landesförderinstitut zu stellen. Antragsformulare und Informationen finden Sie hier.  Antragsberechtigt sind Eigentümer von Miet- und Genossenschaftswohnungen und von selbst genutztem Wohnraum.

Ausbau von Ganztagsangeboten in Horten

Schwerin – Bund und Land stellen Investitionsmittel zum beschleunigten Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder bereit. „Insgesamt stehen für den Hortausbau in Mecklenburg-Vorpommern 12,65 Millionen Euro von Bund und Land zur Verfügung“, gab Sozialministerin Stefanie Drese heute bekannt. Die Förderrichtlinie über das Investitionsprogramm zum Hortausbau (HortInvestFöRL M-V) ist am 16. März in Kraft getreten.

Der Bund steuert etwa 10,42 Millionen Euro bei, die das Land mit gut 2,32 Millionen Euro kofinanziert. Der kommunale Eigenanteil beträgt ebenfalls rund 2,32 Millionen Euro. Die Aufteilung der Mittel an die sechs Landkreise und zwei kreisfreien Städte erfolgt über die Anzahl der betreuten Hortkinder bzw. auf Basis der Kinder in den Jahrgangsstufen 1-4.

„Mecklenburg-Vorpommern ist bei der Bereitstellung von Betreuungsplätzen bundesweit führend. Dennoch wollen wir zusätzliche Ganztagsangebote für Grundschulkinder schaffen und bestehende Angebote qualitativ weiterentwickeln. Die Bundesmittel von Familienministerin Franziska Giffey, die wir landesseitig aufstocken, sind dafür eine große Hilfe“, sagte Ministerin Drese.

Förderfähig sind insbesondere Neubau-, Umbau-, Sanierungs- und Erweiterungsbaumaßnahmen sowie Ausstattungsinvestitionen wie Mobiliar, Spiel- und Sportgeräte und Sanitäreinrichtungen soweit sie der Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Grundschulkinder dienen.

Drese: „Wir wissen, dass viele Kommunen in unserem Land Investitionen zum Ausbau von Ganztagsangeboten planen. Deshalb sollten nun schnellstmöglich entsprechende Förderanträge über die jeweiligen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gestellt werden. Unser gemeinsames Ziel ist es, die Bundesmittel für den Hortausbau vollständig auszuschöpfen.“

Informationen zu den Antragsvoraussetzungen sowie über das Antragsverfahren finden sich in der beigefügten Richtlinie über das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsförderung für Grundschulkinder in Horten (Hortausbauinvestitionsförderrichtlinie – HortInvestFöRL MV).

Verkehrsgesellschaft MV hat neuen Chef

Schwerin – Der Jurist Berthold Witting steht künftig an der Spitze der Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (VMV). Er übernimmt das Amt des Geschäftsführers von Detlef Lindemann, der heute nach mehr als 50 Jahren im öffentlichen Dienst von Verkehrsminister Christian Pegel in den Ruhestand verabschiedet wurde.

„Detlef Lindemann hat während seiner Amtszeit die Modernisierung der Bahnhöfe im Land entscheidend vorangebracht. Die erste Rahmenvereinbarung mit der Deutschen Bahn wurde von ihm geschlossen und diente vielen anderen Bundesländern als Vorbild“, würdigte Pegel den scheidenden Geschäftsführer.

„Er hat Möglichkeiten für Qualitätssteigerungen durch den Wettbewerb zwischen verschiedenen Bahnunternehmen bewusst gefördert und dafür die Rolle der kleineren Eisenbahnunternehmen gestärkt, insbesondere durch die Idee einer sogenannten Wiedereinsatzgarantie der Fahrzeuge“, so der Minister. Die Wiedereinsatzgarantie sichert den Unternehmen zu, dass durch ein Eisenbahnunternehmen für einen geschlossenen Bahnvertrag neu beschaffte Loks und Waggons vom Land verpflichtend auch für den Folgevertrag zur Nutzung vorgegeben werden. Da die neu angeschafften Fahrzeuge deutlich länger abgeschrieben und genutzt werden können als die Laufzeit der Bahnverträge typischerweise andauert, bekommen auch kleinere Bahnunternehmen auf diese Weise eine lang laufende Finanzierung und können überhaupt erst an den Ausschreibungen für Eisenbahnleistungen im Bahnregionalverkehr des Landes teilnehmen.

Pegel dankte dem scheidenden Geschäftsführer insbesondere für seinen engagierten Einsatz für die Bürgerbeteiligung bei der Fahrplan-Erstellung. „Wir haben vor fünf Jahren neu eingeführt, dass sich die Kunden in die Gestaltung des Jahresfahrplans einbringen können – dank des Einsatzes von Detlef Lindemann sind viele echte und spürbare Angebotsverbesserungen dabei herausgekommen“, so Pegel. Die letzte große Herausforderung in der Amtszeit Lindemanns sei die Einführung des landesweiten Azubi-Tickets im Februar dieses Jahres gewesen. „Dabei waren alle Bus- und Bahnunternehmen im Land mitzunehmen“, so Pegel. „Gerade die Schnittstelle zwischen Bahn- und Busunternehmen im Land zu sein, war für Detlef Lindemann immer wichtige Triebfeder seines Handelns – er hat die VMV ganz bewusst und mit viel Elan auf diese `Klammerfunktion` für den ÖPNV im Land hin entwickelt.“

Pegel begrüßte Berthold Witting in seiner neuen Funktion und wünschte dem 59jährigen eine glückliche Hand bei der Bewältigung seiner neuen Aufgabe: „Jährlich nutzen 17 bis 18 Millionen Fahrgäste die Züge im Nordosten. Statistisch fährt also jede Mecklenburgerin und jeder Vorpommer zehn Mal pro Jahr Zug. Das ist schon ein erfreuliches Ergebnis, darf und muss aber noch weiter deutlich wachsen, wenn wir auf unsere Klimaziele schauen. Ich unterstütze Berthold Witting deshalb sehr in seinem Ziel, deutlich mehr Menschen in Mecklenburg-Vorpommerns Züge zu holen“, so der Verkehrsminister.

Witting hat sich vorgenommen, die öffentlichen Verkehrsmittel nach dem aktuellen Lockdown zusammen mit den Mobilitätsanbietern weiter an die Bedürfnisse der Fahrgäste anzupassen, die sich in der Pandemie noch einmal weiter gewandelt hätten. „Meine Devise: Jeder Fahrschein ist auch ein Sparschein: für die eigenen Mobilitätskosten, für die des Landes und für die Umwelt“, so der neue VMV-Geschäftsführer. Alternative Antriebe seien kein eingetragenes Warenzeichen der Automobilbranche, sondern einer neuen Mobilität. Dem wolle er Vortrieb geben.

Witting begann seine berufliche Tätigkeit nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Münster, Padua und Saarbrücken in der Stadtverwaltung Güstrow und wechselte 1994 in das für den ÖPNV zuständige Fachreferat der Landesregierung, wo er viele Jahre verschiedene Verkehrsthemen betreute. Anschließend war er mit der Erstellung der energiepolitischen Konzeption der Landesregierung betraut. Zuletzt leitete er das Büro von Minister Pegel.

„Mit Berthold Witting bekommen wir einen ausgewiesenen Fachmann auf dem Gebiet des Verkehrsrechts an die Spitze der VMV“, sagt der Minister und erinnert: „Er hat das Ministerium erfolgreich in vielen Verfahren vor den Gerichten des Landes und des Bundes vertreten und er ist Mitherausgeber und Autor von Standardwerken zum deutschen Straßenrecht. Der ‚Sauthoff/Witting‘ steht heute auf nahezu jedem Richtertisch. Außerdem hat er sich große Verdienste bei der Förderung des juristischen Nachwuchses erworben, sowohl als Referent an der Deutschen Richterakademie im Rahmen der Richterfortbildung sowie in der Referendarausbildung.“

Die landeseigene Verkehrsgesellschaft wirkt daran mit, die verkehrspolitischen Ziele der Landesregierung umzusetzen. Sie stellt die Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) sicher. Sie wurde 1995 gegründet, nachdem die Bahnreform die staatlichen Zuständigkeiten für den SPNV neu geregelt hatte. Mit dem Regionalisierungsgesetz wurde die Verantwortlichkeit an die einzelnen Bundesländer übertragen.

Nach dem ÖPNV-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern sind die Kommunen für den öffentlichen Personennahverkehr auf der Straße, also für Bus und Straßenbahn, verantwortlich. Wegen seiner überregionalen Bedeutung bleibt der öffentliche Verkehr auf der Schiene in der Verwaltung des Landes.

Medizinstudium in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Landärzte für Mecklenburg-Vorpommern gesucht: Um junge Menschen für eine Tätigkeit als Hausarzt in Mecklenburg-Vorpommern zu gewinnen, gibt es im Land das sogenannte Landarztgesetz. Jeder, der über eine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) verfügt und beabsichtigt, als Hausarzt in Mecklenburg-Vorpommern tätig zu werden, kann sich bis zum 30. April 2021 um einen der für die Landärzte reservierten 32 Studienplätze bewerben.

„Es geht los – zum Wintersemester dieses Jahres wird erstmals mit der Landarztquote gestartet. Wir halten insgesamt 32 von 409 Studienplätzen ausschließlich für die Studierenden vor, die nach der Facharztausbildung für zehn Jahre als Hausarzt im Land bleiben. Bis zum 30. April können sich junge Menschen für einen Studienplatz an den Unimedizinen Rostock und Greifswald bewerben. Ziel ist es, langfristig für die Bürger die wohnortnahe hausärztliche Versorgung zu sichern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

„Für die Bewerbung gilt – die Abiturnote ist nur ein Bestandteil der Vorauswahl. Daneben fließen auch andere Kriterien in die Entscheidung ein, beispielsweise vorherige Tätigkeiten im Gesundheitswesen, Empathie und Sozialkompetenz“, sagte Glawe. Die Studienplätze werden nur an Bewerber vergeben, die sich zuvor vertraglich verpflichten, eine entsprechende Weiterbildung, die zur Ausübung einer hausärztlichen Tätigkeit berechtigt, zu absolvieren und für zehn Jahre eine vertragsärztliche Tätigkeit in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebieten auszuüben.

Zudem ist geregelt, die Bewerber zu strukturierten Auswahlgesprächen einzuladen. Die Auswahlgespräche werden im Rahmen eines Assessment-Centers aus kurzen Interviews und Szenarien bestehen, die von Juroren – alles erfahrene Hausärzte aus ländlichen Versorgungsbereichen in M-V – bewertet werden. Dabei sollen wichtige Schlüsselfaktoren des ärztlichen Berufes wie die Orientierung an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten in Verbindung mit Empathie und Sozialkompetenz erkannt werden. Insgesamt stehen über die Landarztquote 32 Medizinstudienplätze zur Verfügung.

Die Kassenärztliche Vereinigung wird als zuständige Stelle des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Landarztgesetzes das gesamte Verfahren durchführen.

Jeder, der über eine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) verfügt und beabsichtigt, als Hausarzt in Mecklenburg-Vorpommern langfristig tätig zu werden, kann sich bewerben. Um an dem Auswahlverfahren zur Landarztquote Mecklenburg-Vorpommern für das Wintersemester 2021/2022 teilzunehmen, ist die Bewerbung bis zum 30. April 2021 einzureichen. Die Bewerbung muss sowohl online als auch schriftlich bei der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KVMV) vorliegen. Für die schriftliche Bewerbung zählt der Posteingangsstempel der KVMV.

Das Online-Bewerbungsportal ist vom 01. April 2021, 00:00 Uhr, bis zum 30. April 2021, 24:00 Uhr, geöffnet.

Die Bewerber können eine Ortspräferenz für einen der beiden möglichen Studienorte Universität Rostock oder Universität Greifswald angeben. Zulassungsvoraussetzung zum Medizinstudium im Rahmen der Landarztquote Mecklenburg-Vorpommern ist der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern. Der Vertrag muss bereits mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden. Ist das Auswahlverfahren abgeschlossen und der Zulassungsbescheid in der Tasche, so beginnt das Studium mit dem Start des Wintersemesters am 01. Oktober 2021.

Alle Informationen zum Bewerbungsverfahren, Antworten auf zahlreiche Fragen rund um die Landarztquote, die Downloads zum Bewerbungsformular und zum öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern sowie der Zugang zur notwendigen Online-Bewerbung sind auf den Internetseiten der Kassenärztlichen Vereinigung zu finden unter: → kvmv.de → Nachwuchs → Landarztquote

Im Flächenland M-V droht nach Angaben der KVMV hinsichtlich der hausärztlichen Versorgung in 14 von 27 Planungsbereichen Unterversorgung. Derzeit sind knapp 30 Prozent der Hausärzte über 60 Jahre alt, bei den ambulant tätigen Fachärzten sind es knapp 24 Prozent. In den kommenden Jahren wird sich im ambulanten und im stationären Bereich der Mangel an Haus- und Fachärzten verschärfen.

Karenzzeitregelung in M-V

Schwerin – Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 16. März 2021 den Entwurf für eine Änderung des Landesministergesetzes auf den Weg gebracht.

Der Entwurf sieht die Einführung einer Karenzzeitregelung vor. Ministerinnen und Minister und Parlamentarische Staatssekretärinnen und Staatssekretäre müssen demnach künftig gegenüber der Landesregierung anzeigen, wenn sie im ersten Jahr nach dem Ausscheiden aus dem Amt eine neue Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes aufnehmen wollen.

Die Landesregierung kann die Erwerbstätigkeit bis zu einem Jahr nach Ausscheiden aus dem Amt untersagen, wenn dadurch öffentliche Interessen beeinträchtigt werden. Von einer Beeinträchtigung ist laut Gesetzentwurf insbesondere dann auszugehen, wenn die angestrebte Beschäftigung in Angelegenheiten oder Bereichen ausgeübt werden soll, in denen das frühere Regierungsmitglied während seiner Amtszeit tätig war oder wenn das Vertrauen in die Integrität der Landesregierung beeinträchtigt werden kann.

Dabei wird die Landesregierung bei ihrer Entscheidung von einem dreiköpfigen Gremium beraten. Dessen Mitglieder sollen bereits wichtige staatliche oder gesellschaftliche Aufgaben wahrgenommen haben. Das Gremium soll auf Vorschlag der Landesregierung zu Beginn der jeweils neuen Wahlperiode von der Landtagspräsidentin oder dem Landtagspräsidenten berufen werden.

„Regierungsämter werden auf Zeit vergeben. Die meisten Mitglieder einer Landesregierung scheiden vor dem Erreichen des Rentenalters aus ihrem Amt aus. Es ist deshalb völlig normal, wenn frühere Ministerinnen und Minister nach dem Ausscheiden aus dem Amt in ihren alten Beruf zurückkehren oder eine neue berufliche Tätigkeit aufnehmen. Das muss möglich sein“, erklärte der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Dr. Heiko Geue.

„Allerdings darf es nicht passieren, dass aus einem früheren Regierungsamt ein unangemessener Vorteil beim beruflichen Neustart entsteht. Deshalb schlägt die Landesregierung vor, eine einjährige Karenzzeitregelung in Mecklenburg-Vorpommern einzuführen. Wir hoffen sehr, dass eine solche Regelung zur Versachlichung bei öffentlichen Debatten bei der Neuaufnahme einer beruflichen Tätigkeit beiträgt. Es gibt dann klare Regeln für alle Seiten“, so der Staatssekretär.

Die Landesregierung wird ihren Gesetzentwurf in der nächsten Sitzung in den Landtag einbringen.

Bildungs- und Dokumentationszentrum Prora

Landesregierung will Bildungs- und Dokumentationszentrum Prora aufbauen

Insel Rügen – Das Land Mecklenburg-Vorpommern will den Gebäudeteil „Kamm 7 und Liegehalle“ im Block V der Anlage von Prora kaufen, um dort nach einer Sanierung ein neues Bildungs- und Dokumentationszentrum zu errichten. In diesem Dokumentationszentrum sollen sich Schülerinnen und Schüler und interessierte Bürgerinnen und Bürger über die Geschichte Proras sowohl in der NS-Zeit wie auch in der DDR informieren können.

Das Kabinett stimmte dem Kauf in seiner heutigen Sitzung zu. Die Entscheidung zum Kauf und zur Bereitschaft der Sanierung bedarf der Zustimmung des Landtages. Ein entsprechender Antrag wurde seitens des Kabinetts ebenfalls beschlossen.

Der Kaufpreis beträgt 1 Euro zuzüglich Notarkosten. Für die Sanierung wollen Land und Bund jeweils 6,85 Millionen Euro zur Verfügung stellen.

Für die Nutzung ist eine Konzeption erstellt worden. Auf fünf Etagen sollen jeweils rund 350 Quadratmeter Nutzfläche für Ausstellungen, Bibliothek/Mediathek, Seminar- und Büroräume zur Verfügung stehen. Prora soll auf diese Weise zum außerschulischen Lernort werden, an dem sich junge Menschen mit der Geschichte von Diktatur und Demokratie auseinandersetzen können. Gleichzeitig soll sich die Ausstellung an Urlaubsgäste und Einheimische richten.

„Proras Lage direkt an der Ostsee macht den Ort besonders. Seine Geschichte ist zugleich ein schwieriges Erbe. Es ist wichtig, dass wir uns mit dieser Geschichte auseinandersetzen. Deshalb wollen wir an dieser Stelle ein Bildungs- und Dokumentationszentrum aufbauen. Ich wünsche mir, dass sich vor allem junge Menschen vor Ort über die Geschichte informieren und daraus lernen können. Denn es ist unsere gemeinsame Verantwortung, dass es in Deutschland nie wieder zu Diktaturen kommen kann“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Kabinettssitzung.

„Die beiden Vereine Prora-Zentrum und Dokumentationszentrum leisten seit vielen Jahren engagierte Erinnerungsarbeit. Das ist wichtig, denn die Geschichte Proras ist vielschichtig und entzieht sich als Gedenkstätte einfachen Erklärungen. Mit der heutigen Kabinettsentscheidung soll die wichtige Bildungsarbeit in Zukunft bessere Rahmenbedingungen erhalten. Im Block V entsteht ein historisch-politischer Lernort, der die komplexe Geschichte dieses monumentalen Gebäudekomplexes erzählt und einladen soll, sich mit den schwierigen Facetten der deutschen Geschichte auseinanderzusetzen. Mit dem Kauf von Block V und seiner Sanierung stellt die Landesregierung sicher, dass in Prora zukünftig nicht nur Urlaub gemacht wird, sondern auch ein Lern- und Erinnerungsort entsteht, der der historisch schwierigen Bedeutung des Gebäudekomplexes Rechnung trägt. Diese Entscheidung erfährt nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern große Aufmerksamkeit, sondern auch über die Landesgrenzen hinaus“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin.

„Um Diktaturen zu verstehen, muss man neben den Orten des Verbrechens auch die Orte des Verführens kennen. Die Bedeutung von Prora geht somit weit über die Landesgrenzen hinaus. Daher ist es richtig, dass Bund und Land sich die Kosten von 13,7 Millionen Euro für die Herrichtung teilen“, sagte Finanzminister Reinhard Meyer.

„Damit bringt die Landesregierung nach dem Ikareum in Anklam und der Darßbahn wie versprochen ein weiteres Großprojekt für Vorpommern auf den Weg. In Prora haben zwei Vereine in den letzten Jahrzehnten sehr engagiert über die Geschichte dieses ganz besonderen Ortes aufgeklärt und sich auf den Weg gemacht, all das unter einem Dach gemeinsam weiterzuentwickeln. Dafür bin ich allen Beteiligten sehr dankbar. Das Bildungs- und Dokumentationszentrum eröffnet allen, die sich für Prora engagieren, noch einmal ganz neue Möglichkeiten der Auseinandersetzung mit der Geschichte. Trotz umfangreicher Sanierungen und touristischer Attraktivierungen darf dieses historische Erbe nie vergessen werden“, erklärte der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann.

Der Gebäudekomplex von 1937 und 1939 wurde durch das NS-Regime errichtet, jedoch nie für die vorgesehenen massentouristischen Zwecke fertiggestellt. Während des Zweiten Weltkriegs wurden hier provisorische Notunterkünfte, ein Lazarett und militärische Ausbildungsstätten eingerichtet. Unter anderem wurden in Prora von 1940 bis 1942 Polizeibataillone auf ihren mörderischen Einsatz gegen Partisanen und Juden ausgebildet.

Zu DDR-Zeiten wurde das Ensemble durch die Rote Armee und die Nationale Volksarmee genutzt. Prora wurde damit zum unzugänglichen Sperrgebiet. In den 1980er Jahren waren hier auch tausende Bausoldaten stationiert, die beim Bau des Fährhafens Mukran mitwirkten.

Nach der Deutschen Einheit wurden vier der fünf Blöcke an Investoren verkauft. Im Block V ist die Jugendherberge Prora errichtet worden. Nach den Plänen des Landes soll in unmittelbarer Nachbarschaft das Bildungs- und Dokumentationszentrum entstehen.

Förderbescheid für sozialen Wohnungsbau

Rostock – Für den Neubau eines Wohngebäudes im Rostocker Ortsteil Lichtenhagen übergibt am 17. März 2021 Bauminister Christian Pegel dem Geschäftsführer der Wohnungsgesellschaft „Wiro“, Ralf Zimlich, einen Zuwendungsbescheid über rund zwei Millionen Euro. Die Fördermittel werden nach der Richtlinie „Wohnungsbau Sozial“ gewährt.

Die Wiro plant, ein neues Wohnquartier mit acht Mehrfamilienhäusern (Blöcke A bis H) mit insgesamt 318 Wohnungen in Lichtenhagen zu errichten. Der Block A an der Plöner Straße 6 bis 7 mit 42 belegungsgebundenen Wohnungen und zwei Personenaufzügen wird durch das Bauministerium im zweiten Förderweg gefördert. Dadurch soll der Zuzug von Haushalten mit mittlerem Einkommen und eine entsprechende stärkere soziale Durchmischung im Stadtteil Lichtenhagen befördert werden.

Das Förderprogramm “Wohnungsbau Sozial“, 2017 in Kraft getreten, setzt Anreize für Wohnungsunternehmen und private Investoren, bezahlbaren Wohnraum in Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt zu schaffen. Förderfähig ist die Schaffung von barrierearmen und barrierefreien Mietwohnungen durch Neubau, Um- und Ausbau sowie durch Nutzungsänderung bestehender Gebäude. Bereitgestellt werden Zuschüsse bis zu 850 Euro je Quadratmeter Wohnfläche im ersten Förderweg, bis zu 700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche im zweiten Förderweg und zusätzlich bis zu 100 Euro je Quadratmeter Wohnfläche für den Einbau von Personenaufzügen.

Für die nach der Richtlinie geförderten Wohnungen gilt eine Belegungsbindung: 20 Jahre lang dürfen sie nur an Personen mit einem Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Diesen erhalten Wohnungssuchende, deren Einkommen einen festgelegten, von der Haushaltsgröße abhängigen Satz nicht überschreitet, bei ihrer Kommune. Für die Dauer von 20 Jahren unterliegen die Wohnungen auch Mietpreisbindungen.

Bislang wurden Neubauvorhaben mit 1.002 Mietwohnungen in Schwerin, Rostock, Greifswald, Bad Doberan, Waren, Neubrandenburg, Wismar, Anklam, Sassnitz, Torgelow, Heringsdorf/Ahlbeck, Teterow, Wolgast und Bergen mit Fördermitteln in Höhe von 49,5 Millionen Euro unterstützt.