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Monat: Februar 2024

Kita-Pläne der Gewerkschaften

Oldenburg: Die Forderungen von Verdi sind ungedeckte Checks und nicht umsetzbar

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg hat die Forderungen der Gewerkschaft Verdi zu einer weiteren Senkung des Betreuungsschlüssels als nicht realistisch und damit als nicht umsetzbar bezeichnet.

„Die Forderungen von Verdi sind ungedeckte Checks“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Das Land bildet Jahr für Jahr rund 800 Erzieherinnen und Erzieher für Kindergarten, Krippe und Hort aus. Um die Forderungen von Verdi zu erfüllen, müssten jährlich 1.000 weitere Erzieherinnen und Erzieher ausgebildet werden.

Das bedeutet also, dass in jedem Jahr 1.800 bis 2.000 junge Menschen den Beruf der Erzieherin bzw. des Erziehers ergreifen müssten. Das ist nicht realistisch. Erstens wollen nicht alle Schulabgängerinnen und Schulabgänger Erzieherin oder Erzieher werden. Zweitens gibt es diese Jugendlichen gar nicht.

Wir benötigen derzeit Fachkräfte in allen Bereichen – in der Gastronomie, in der Medizin, im Verkauf. Da ist es völlig utopisch davon auszugehen, dass noch mehr Jugendliche Erzieherin oder Erzieher werden wollen.

Eine weitere Fachkräfteoffensive würde auch nichts bringen, weil die Landesregierung bereits die Fachkräfteoffensive ‚Großes schaffen für die Kleinsten‛ gestartet hat. Darüber hinaus fehlen das Fachpersonal für diese hohe Zahl an Auszubildenden und die Räumlichkeiten in den Berufsschulen.

Es braucht nicht viele Argumente, um zu wissen, dass kleinere Gruppen eine bessere individuelle Förderung und Betreuung der Kinder ermöglichen. Allerdings hilft uns Aktionismus an dieser Stelle überhaupt nicht weiter. Ich plädiere für Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesförderung mit Augenmaß.

Die Landesregierung hat bereits große Schritte unternommen. Seit dem vergangenen Jahr werden die Auszubildenden zur Staatlich anerkannten Erzieherin und zum staatlich anerkannten Erzieher für 0- bis 10-Jährige (ENZ) nicht mehr auf den Stellenanteil einer Fachkraft angerechnet.

Damit haben sich nicht nur die Ausbildungsbedingungen verbessert, sondern dadurch erhöht sich auch der Fachkräfteschlüssel. Es können 300 Erzieherinnen und Erzieher mehr eingestellt werden.

Durch den Mindestpersonalschlüssel, der derzeit durch die Partnerinnen und Partner verhandelt wird, könnten 600 zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher eingestellt werden.

Durch die geplante Senkung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses, die im Gesetzentwurf vorgesehen ist, gibt es kleinere Gruppen, weil eine Fachkraft künftig durchschnittlich 14 Kinder betreuen soll. Das bedeutet circa 230 zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher für die Kitas“, so Oldenburg.

Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafe

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Die Änderung in § 43 StGB war richtig. Zwei Tagessätze entsprechen nun einem Tag in der JVA.“

Schwerin – Die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe ist mit dem 1. Februar 2024 geändert worden. Heute nun ist in Mecklenburg-Vorpommern die entsprechende Tilgungsverordnung veröffentlicht worden. In der Rechtsverordnung ist geregelt, wie die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe durch freie Arbeit abgewendet werden kann. Die Regelung passt sich zwar an die neue bundesgesetzliche Rechtslage an, wurde aber für Mecklenburg-Vorpommern spezifiziert.

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Waren bisher zur Tilgung eines Tagessatzes der Geldstrafe sechs Stunden freie Arbeit zu leisten, so wird nun auf den Tag Ersatzfreiheitsstrafe abgestellt. Freie Arbeit lohnt sich somit für die Gefangenen, die nach sechs Stunden freier Arbeit einen Tag Ersatzfreiheitsstrafe tilgen und weniger in Haft verbringen müssen. Außerdem war mir wichtig, dass Härtefälle in der Rechtsverordnung stärker berücksichtigt werden.

Dabei geht es um Ausnahmen für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, altersbedingt eingeschränkter Leistungsfähigkeit oder bei Betreuungsverantwortung für minderjährige Kinder oder pflegebedürftige Angehörige. Grundsätzlich ist immer zu beachten, dass diese Menschen nicht zu einer Haftstrafe verurteilt wurden, sondern zu einer Geldstrafe. Daher muss alles darangesetzt werden, eine Haft zu vermeiden.“ Artikel 293 Abs. 2 Satz 3 EGStGB sieht vor, dass in der Rechtsverordnung die Zahl der Arbeitsstunden zu bestimmen ist, die geleistet werden muss, um einen Tag Ersatzfreiheitsstrafe abzuwenden.

Die vom Bundesgesetzgeber bewirkte Änderung in § 43 StGB hat eine Halbierung des Umrechnungsmaßstabs einer Geld- in eine Ersatzfreiheitsstrafe zur Folge. Demnach entsprechen künftig zwei Tagessätze einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe. Dies wirkt sich für Mecklenburg-Vorpommern insofern aus, dass im Jahr 2023 von etwa 26.000 Tagessätzen Geldstrafe nur noch ca. 13.000 Hafttage in Ersatzfreiheitsstrafen zu verbüßen gewesen wären.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Wir waren uns in der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister bereits einig, dass die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe dringend reformbedürftig war. Die Vermeidung von Gefängnisstrafe bei Nichtzahlung einer Geldstrafe stand dabei im Vordergrund. Denn der Entzug der Freiheit wiegt ungleich mehr als das Tilgen einer Geldstrafe.

Darüber hinaus ist die Hauptaufgabe des Justizvollzugs die Resozialisierung der Gefangenen, was bei der regelmäßig kurzen Haftdauer von Ersatzfreiheitsstrafen deutlich erschwert ist. Daher gehen unsere Anstrengungen dahin, durch eine verstärkte Einbindung der Gerichtshilfe und größere Anreize für die Ableistung freier Arbeit die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen zu verhindern“, so Ministerin Bernhardt.

Nach § 459e Abs. 2 Satz 2 Strafprozessordnung (StPO) sind Verurteilte vor der Anordnung der Ersatzfreiheitsstrafe seit 01.10.2023 darauf hinzuweisen, dass ihnen gemäß § 459a StPO Zahlungserleichterungen bewilligt werden können und ihnen gemäß Rechtsverordnung nach Artikel 293 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) gestattet werden kann, die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit („freie Arbeit“) abzuwenden.

Diese Hinweisblätter werden bei Bedarf den Geldstrafenschuldnerinnen und –schuldnern auch in unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung gestellt, um sie auf die Möglichkeiten der Zahlungserleichterungen oder Ableistung freier Arbeit aufmerksam zu machen.

In Mecklenburg-Vorpommern haben im Jahr 2023 insgesamt 541 Menschen eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt.

Änderung des Sparkassengesetzes

Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Gesetzentwurf sorgt für mehr Transparenz und Gleichberechtigung“

Schwerin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat heute den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern beschlossen.

Der Gesetzentwurf enthält u.a. eine Verpflichtung der Sparkassen, die Gesamtbezüge aller Vorstandsmitglieder in Summe zu veröffentlichen. Dazu sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Die Sparkassen handeln im öffentlichen Auftrag. Eine verantwortungs- und risikobewusste Geschäftspolitik ist daher von besonderer Bedeutung. Dazu gehört auch die Transparenz bei den Vorstandsbezügen. Die im Gesetzentwurf enthaltene Offenlegungspflicht der Gesamtbezüge aller Vorstandsmitglieder ist daher nur folgerichtig.  Die Veröffentlichung der Bezüge werden wir alle zwei Jahre im Vergütungstransparenzbericht des Landes Mecklenburg-Vorpommern vornehmen.“

Im Gesetzentwurf wurden ebenfalls Soll-Vorschriften für eine geschlechterparitätische Zusammensetzung der Verwaltungsräte vorgenommen. Zudem sollen Frauen und Männer grundsätzlich bei der Bestellung und Anstellung der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Vorstandes gleichermaßen berücksichtigt werden. „Frauen sind in den Verwaltungsräten der Sparkassen bislang deutlich unterrepräsentiert. Wir hoffen, dass die neuen Gesetzesvorgaben zudem dazu beitragen, dass die Sparkassen auf eine stärkere Qualifizierung von Frauen für Leitungsfunktionen hinwirken“, so Dr. Geue.

Die Transformation der Wirtschaft in Richtung klimaneutralem Wirtschaften benötigt eine Mobilisierung insbesondere von privatem Kapital. Für die Herausforderung werden auch die Sparkassen dringend benötigt.

Das Geschäftsgebiet der Sparkassen ist das Gebiet oder Teilgebiet ihrer Träger. Eine Kreditvergabe außerhalb ihres Geschäftsgebietes erfordert bislang eine Ausnahmegenehmigung der Sparkassenaufsicht. Um für die Sparkassen den Aufwand eines Ausnahmegenehmigungsverfahrens zu vermeiden und diesen Vorgang zu entbürokratisieren, gleichzeitig aber den Schutzzweck des Regionalprinzips aufrechtzuerhalten, wird festgelegt, dass Kredite an Kreditnehmende außerhalb des Geschäftsgebietes im Inland künftig gewährt werden können, wenn die dort ansässige Sparkasse ihre Zustimmung erteilt.

Der Kredit muss in unmittelbarem Zusammenhang mit der Förderung der Wirtschaftsentwicklung im eigenen Geschäftsgebiet stehen oder das Beleihungsobjekt im eigenen Geschäftsgebiet liegen. Ferner erfolgt eine zeitnahe Anpassung der Sparkassenverordnung. Neben der bisher schon möglichen Kreditvergabe im Konsortium mit der Sparkassen-Finanzgruppe angehörenden Sparkassen und Landesbanken sollen Sparkassen ausnahmsweise auch Konsortial-Beteiligungen mit anderen Sparkassen eingehen können. Auch damit kann die nötige Transformation der Wirtschaft in MV unterstützt werden.

Einen weiteren Beitrag zum Bürokratieabbau liefert das geänderte Sparkassengesetz für die Träger der Sparkassen. Durch die künftige Verpflichtung der Sparkassen zur Veröffentlichung der Gesamtbezüge aller Vorstandsmitglieder entfällt für die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger die Verpflichtung, regelmäßig auf eine Veröffentlichung hinzuwirken und diese Bemühungen gegenüber der Sparkassenaufsicht zu dokumentieren.

Der Gesetzentwurf wird im März 2024 in den Landtag eingebracht.

„Rad&Risiko“ – E-Learning mit Spaß

Landesverkehrswacht, Bildungsministerium und Provinzial starten webbasiertes Angebot zur schulischen Verkehrserziehung für 10- bis 12-Jährige.

Schwerin – Umweltkrimi und Verkehrssicherheit von Kindern, wie passt das zusammen? In der spannenden, professionell vorgelesenen Geschichte, bebildert mit Montagen aus Fotos und Illustrationen, geraten Charlotte, Juri, Jan und Emma mit ihren Fahrrädern auf der Jagd nach Umweltsündern in riskante Situationen im Straßenverkehr. Schülerinnen und Schüler der 5. Klasse beantworten die daran anknüpfenden Fragen und erhalten für richtige Antworten Pluspunkte. Im Anschluss an den Umweltkrimi erklärt der erfolgreiche und beliebte Comedian „Herr Schröder“, welche Antworten richtig sind – und warum. Johannes Schröder war selbst Lehrer und weiß, wovon er redet.

Das webbasierte Angebot soll dazu beitragen, dass sich Kinder Risikosituationen vor Augen führen, die ihnen mit dem Fahrrad im Straßenverkehr jederzeit begegnen können. Das exklusive Onlineangebot für Schulen in MV starten Bildungsministerin Simone Oldenburg, Hans-Joachim Hacker, Präsident der Landesverkehrswacht und Christoph Dohr, Hauptabteilungsleiter Schadenprävention & Risikobewertung der Provinzial. Ein weiterer Partner ist die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt.

Ein Radfahr-Unterrichtskonzept in der 5. Klasse, obwohl die Kinder Ende der 4. Klasse an der Radfahrausbildung teilgenommen haben? „Das eine baut auf dem anderen auf“, erläutert Hans-Joachim Hacker. „Nach der regelorientierten Grundausbildung widmen wir uns mit ‚Rad&Risiko‘ eher den jugendspezifischen Gefahren.“

„Verkehrserziehung ist eine elementare Aufgabe von Bildung und Erziehung in der Schule“, ergänzt Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Ab der Klasse 5 sind viele Kinder zunehmend mit dem Rad unterwegs, auf dem Schulweg und in der Freizeit. Mit Blick auf die kommende Radfahrsaison im Frühling ist es gut, wenn die Mädchen und Jungen darauf vorbereitet werden, typische Risikosituationen zu meiden oder, wenn sie unvermeidbar sind, sie gut zu meistern.“

Kinder im Alter von zehn bis 14 Jahren verunglücken hauptsächlich mit dem Rad. Allein im Jahr 2022 verunglückten in Mecklenburg-Vorpommern 136 Kinder im Alter zwischen 10 und 14 Jahren mit dem Rad im Straßenverkehr, davon deutlich mehr Jungen als Mädchen.

Deshalb appelliert Hans-Joachim Hacker an alle Menschen, die mit dem Auto, Lkw oder Motorrad unterwegs sind, auf Rad fahrende Kinder besonders viel Rücksicht zu nehmen.  

„Wir waren sofort vom neuen, unkonventionellen E-Learning Programm zum Projekt „Rad &Risiko“ für Schülerinnen und Schüler in Kombination mit der Online Fortbildung für Lehrkräfte begeistert. Die Kinder digital für das Thema zu sensibilisieren ist ein hervorragender Weg“, betont Christoph Dohr. Deshalb unterstützt die Provinzial Nord Brandkasse die Schulaktion „Rad&Risiko“ an den weiterführenden Schulen als Hauptsponsor. Das Grundschulangebot „Sattelfest“ zur Radfahrausbildung begleitet die Provinzial seit über 30 Jahren.

„Herr Schröder“ findet „Rad&Risiko“ so interessant und wichtig, dass er sich die Zeit genommen hat, das E-Learning-Programm für Schülerinnen und Schüler zu begleiten und außerdem die gleichnamige Online-Fortbildung für Lehrkräfte zu moderieren. In seinem kurzweiligen und humorvollen Kurs erläutert Johannes Schröder das Programm und seine Einsatzmöglichkeiten im Präsenz- und Distanzunterricht.

Schulen in MV finden sowohl das E-Learning-Programm „Rad&Risiko“ für Schülerinnen und Schüler der 5./6. Klassenstufe als auch die Online-Fortbildung für Lehrkräfte im Lernmanagementsystem „itslearning“. Beide Programme gibt es auch auf der Website der Landesverkehrswacht Mecklenburg-Vorpommern (www.verkehrswacht-mv.de).

Schulen können auch das gleichnamige Printmedium nutzen und die Unterrichtsmappe kostenfrei auf der Website der Landesverkehrswacht bestellen.

 „Dass es uns gelungen ist, mit unseren Möglichkeiten ein bundesweit einmaliges digitales Angebot für diese Altersgruppe zu präsentieren, macht uns schon ein wenig stolz.“, resümiert Hans-Joachim Hacker die Entstehung von „Rad&Risiko“.

Kinder ab 10 Jahren mit dem Rad im Straßenverkehr / Tipps für Eltern:

  • Neue Schule – neue Wege: Nach dem Winter die Strecken, die Kinder mit dem Fahrrad nutzen sollen, vereinbaren und bestenfalls gemeinsam abfahren. Gibt es Baustellen, Änderungen in der Verkehrsführung, Abbiegespuren, neue Radwege?
  • Fahrradüberprüfung: Bremsen, Reflektoren, Beleuchtung, Reifenprofile
  • Fahrradgröße: Passen Kind und Rad noch zusammen?
  • Fahrradhelm: Niemals ohne! 90 Prozent aller Radfahr-Todesfälle hätten mit dem Tragen eines Radhelmes vermieden werden können.
  • Sicherheit durch Sichtbarkeit: Reflektierende Westen und Radhelm-Überzüge verbessern die Sichtbarkeit, auch am Tag.
  • Größere Ampelkreuzungen ohne Radwege: Beim Linksabbiegen das Rad zweimal über die Fußgängerfurt zu schieben, ist sicher. Das Einfädeln in die Abbiegespur ist gefährlich.
  • Radfahren macht Spaß: Gemeinsam raus in die Natur! Radausflüge am Wochenende erfreuen Kinder und Eltern und schaffen verbindende Erlebnisse.

Bundesstaatlicher Finanzausgleich

Zwölf Länder reichen gemeinsame Stellungnahme beim Bundesverfassungsgericht ein

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hat am Montag (19.2.) gemeinsam mit elf weiteren Ländern im Verfahren der Bayerischen Staatsregierung gegen den geltenden bundesstaatlichen Finanzausgleich vor dem Bundesverfassungsgericht eine Stellungnahme eingereicht. Darin kommt der von den Ländern als Prozessvertreter beauftragte Staatsrechtler, Professor Dr. Stefan Korioth (Ludwig-Maximilians-Universität München), zu dem Schluss, dass die aktuellen Regelungen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs im Einklang mit dem Grundgesetz und den dazu ergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts stehen.

„Mit dem Einreichen der Stellungnahme sind wir im Normenkontrollverfahren einen wichtigen Schritt vorangekommen. Ich bin davon überzeugt, dass der bundesstaatliche Finanzausgleich in seiner aktuellen Form verfassungskonform ist und auch gut funktioniert. Das haben die vergangenen drei Jahre gezeigt“, sagt Dr. Heiko Geue, Finanzminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Professor Dr. Korioth dazu: „Der Finanzausgleich zwischen den Ländern und zwischen diesen und dem Bund ist unter keinem Aspekt verfassungsrechtlich bedenklich. Der bayerische Antrag wärmt Argumente auf, die vom Bundesverfassungsgericht zum Teil bereits mehrfach abschlägig beschieden worden sind. Dass Bayern neben anderen Ländern im Finanzkraftausgleich, dem früheren Länderfinanzausgleich, belastet wird, ist schlicht Folge seiner überdurchschnittlichen Wirtschafts- und Finanzkraft. Ein deutlicher Reichtumsvorsprung Bayerns bleibt auch nach Durchführung des Ausgleichs erhalten.“

Zur Prozessgemeinschaft gehören die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Damit besteht die parteiübergreifende Prozessgemeinschaft aus Zuschlags- und Abschlagsländern, Stadtstaaten und Flächenländern sowie alten und neuen Ländern. Nach aktuellen Verlautbarungen ist mit Stellungnahmen weiterer Länder zu rechnen. Wann das Verfahren abgeschlossen sein wird, ist derzeit nicht absehbar.

Durch den bundesstaatlichen Finanzausgleich werden die finanziellen Voraussetzungen für die Wahrung der verfassungsrechtlich gebotenen Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und eines vergleichbaren Angebots öffentlicher Leistungen im gesamten Bundesgebiet geschaffen. Bund und Länder hatten sich nach einem mehrjährigen Verhandlungsprozess einvernehmlich auf eine Reform des Finanzausgleichs verständigt, der alle Länder 2017 im Bundesrat zugestimmt haben. Diese Reform trat zum 1. Januar 2020 in Kraft und war auch mit einer Verbesserung der Finanzkraft der besonders finanzstarken Länder verbunden.

Fördergelder für Spielplätze

Schwerin – Noch bis Ende des Monats besteht für das Jahr 2024 die Möglichkeit, einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Spielplatzförderrichtlinie MV zu stellen. Kommunen und Ämter, die also noch Spielplätze vom Land fördern lassen möchten, sollten die Gelder bis zum 28. Februar beim örtlich zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft beantragen, erinnert der Minister für ländliche Räume, Dr. Till Backhaus. Der Fördertopf sei noch nicht voll ausgeschöpft.

„Der Antrag für die Spielplatzförderung ist mit Absicht sehr schlicht gehalten. So sollen die Kommunen unbürokratisch und schnell ihre Spielplätze auf Vordermann bringen können. Insgesamt 2,3 Millionen Euro haben wir aus dem Bürgerfonds des Landes dafür zur Verfügung gestellt – und es sind noch Reste vorhanden. Wer die bis zu 15.000 Euro pro Projekt noch in Anspruch nehmen möchte, sollte sich allerdings beeilen“, so Backhaus.

Die Spielplatzförderrichtlinie 2023 ermöglicht einen leichten Zugang zur Förderung durch ein einfaches Verfahren mit geringem Verwaltungsaufwand. Bei den beantragten Vorhaben muss es sich um bedarfsgerechte und angemessene Maßnahmen zur grundhaften Erneuerung und Sanierung sowie zum Neubau von öffentlichen Kinderspielplätzen handeln.

Gefördert werden die Anschaffung und Einrichtung von kindgerechten Spielplatz- und Bewegungsgeräten sowie von ergänzenden Ausstattungen (z. B. Sitzbänke, Abfallsammler, Fahrradständer), Baumaßnahmen und Pflanzungen zur Platzgestaltung, einschließlich flächenabgrenzender Maßnahmen wie Umzäunung und Heckenpflanzung, ggf. Planungsleistungen sowie erforderliche Gebrauchsabnahmen für die Erstabnahme von Kinderspielplätzen und Spielplatzgeräten.

Bei der Bewertung der einzelnen Vorhaben hat die Sanierung Vorrang vor einem Neubau. Bei der Bewertung zugrunde gelegt wird die Leistungsfähigkeit der antragstellenden Gemeinde und die Anzahl der in der Gemeinde lebenden Kinder. Die Höhe der Zuwendung nach der Spielplatzförderrichtlinie 2023 beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 Euro je Antrag.

Hilfen für Familien

KipsFam: Umfangreiche Hilfen für Kinder aus psychisch oder suchtbelasteten Familien in MV

Schwerin – Anlässlich des Starts der bundesweiten Aktionswoche für Kinder aus suchtbelasteten Familien hob Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute die große Bedeutung des im vergangenen Jahr etablierten Projektes KipsFam (kurz für: Kinder und Jugendliche aus psychisch oder suchtbelasteten Familien) hervor.

„Deutschlandweit wird fast jedes fünfte Kind in einer Familie groß, in der eine Suchtproblematik besteht. Sie fühlen sich häufig einsam und unsichtbar, müssen schon früh Aufgaben der Eltern übernehmen und haben später ein erhöhtes Risiko, selbst an einer Sucht oder psychischen Störung zu erkranken. Die unsicheren Umstände ihrer Kindheit prägen so auch in großem Maße ihr eigenes späteres Leben“, betonte Drese.

Sie werden durch die KipsFam-Regionalstellen künftig besser aufgefangen und schneller identifiziert. Dafür sind die Regionalstellen eng mit der Kinder- und Jugendhilfe, dem Gesundheitswesen sowie den Schulen und Kitas vernetzt. „So soll in Zukunft, wenn betroffene Eltern zum Beispiel bei einer Suchtberatungsstelle oder in der Therapie vorstellig werden, automatisch auch ein Blick auf die Kinder und ihre Bedürfnisse geworfen werden“, erklärte die Ministerin.

Die Regionalstellen stehen zusätzlich auch als aufsuchende Anlaufstellen zur Verfügung. Sie beraten, informieren und nehmen eine Lotsenfunktion zu weiteren Angeboten vor Ort ein. Künftig sollen sie in allen acht Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung stehen. Sechs haben ihre Arbeit bereits aufgenommen. „Auf diese Weise schaffen wir ein wichtiges, zusätzliches Angebot, um die Situation der Kinder und Familien vor Ort durch Aufklärung und Beratung nachhaltig zu verbessern“, so Drese.

Weitere Informationen zu den Regionalstellen, ihren Angeboten und Standorten finden Interessierte unter www.blickauf-kipsfam.de.

Das Sozialministerium fördert das Projekt mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF+). Insgesamt stehen bis 2027 fünf Millionen Euro zur Verfügung.

Obstbauliche Spezialkulturen in M-V

Güstrow – Über Innovationen und Perspektiven für einen zukunftsfähigen Obstbau informieren sich morgen (20. Februar) Expertinnen und Experten auf dem Landesobstbautag in der Viehhalle in Güstrow. Neben Ergebnissen aus der Wildobstforschung werden u.a. Fragen zur Pflanzengesundheit, den Perspektiven des Verarbeitungsapfelanbaus sowie Freilanderdbeeranbaus diskutiert.

„Als Wildobst werden die Früchte von Obstarten bezeichnet, die von Menschen nur wenig züchterisch bearbeitet wurden. Vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern sind diese Obstsorten nur wenig bekannt. Die Forschung beschäftigt sich jedoch schon länger mit ihnen,“ erklärt Agrarminister Dr. Till Backhaus.

Im Jahr 2004 starteten an der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei MV (LFA) die ersten Untersuchungen zu Sanddorn in Form eines länderübergreifenden deutsch-estnischen Sortenversuches. Seitdem wurden an der LFA in Gülzow in Zusammenarbeit mit der LMS Agrarberatung eine Vielzahl weiterer obstbaulicher Spezialkulturen, wie Aronia, Holunder, Kornelkirschen, Haskap und Kiwibeeren untersucht. Nach 20-jähriger Forschung steht fest, die Mehrheit der getesteten Kulturen ist bei uns im norddeutschen Raum anbaufähig.

„Ein großer Vorteil dieser Kulturen besteht darin, dass sie neben dem Reichtum an Vitaminen, Mineralstoffen und weiteren sekundären Pflanzenstoffen zur Erhöhung der Biodiversität in unserer Kulturlandschaft beitragen. Die hohe Vielfalt im Wuchscharakter (kleine und große Sträucher, Kletterpflanzen, Bäume), die Vielzahl unterschiedlichster Blütenformen, Blüh- und Reifezeiten der Früchte und Fruchtarten bieten gleichermaßen Nahrungsquelle und Lebensraum für Insekten, Vögel u.v.m. In Zeiten des Klimawandels könnten obstbauliche Spezialkulturen einen Fundus an Arten und Sorten bereitstellen, welche auch den zukünftigen Anbaubedingungen gewachsen sein könnten. Alle diese positiven Eigenschaften stellen wichtige Gründe dar, sich intensiv mit den verschiedenen Obstarten zu beschäftigen“, so Backhaus.

Neben den vielen Vorteilen, die obstbauliche Spezialkulturen bieten, ließ die langjährige Forschungstätigkeit erkennen, dass der Anbau von obstbaulichen Spezialkulturen kein Selbstläufer ist und es artspezifisch vieles zu beachten gibt. Ein wichtiges Kriterium ist die Empfindlichkeit gegenüber Spätfrösten. Hier seien beispielsweise Aprikosen, Pfirsiche und Kiwibeeren genannt, bei denen Spätfröste teilweise die gesamte Ernte eines Jahres zerstören können.

Eine Zusatzbewässerung der Kulturen ist sinnvoll, um die Pflanzengesundheit zu erhalten bzw. nennenswerte Erträge und Fruchtqualitäten zu erzielen. Die Erntetechnik ist ebenfalls ein wichtiges Kriterium bei der Entscheidung für eine bestimmte Spezialkultur. Gerade für den Zweck der Verarbeitung ist Handernte häufig unrentabel. Eine maschinelle Ernte ist bei Aronia möglich. Entsprechendes ist auch für Kulturen wie Haskap und Felsenbirnen denkbar.

Bei Maulbeeren, vielen Kornelkirschen-Sorten und Walnüssen fallen die Früchte im reifen Zustand vom Baum, so dass diese aufgefangen oder aufgelesen werden müssen. Zudem sollten Strukturen zur Fruchtaufarbeitung, Lagerung, Verarbeitung und zur Vermarktung der Früchte und der aus ihnen gewonnenen Produkte geschaffen werden. Auch wenn nach wie vor nicht alle Fragen geklärt sind, wird von verschiedenen ambitionierten Betrieben der Weg zu einem Anbau obstbaulicher Spezialkulturen eingeschlagen.

Nach Angaben des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern stellte 2022 der Sanddorn mit 50,3 % den größten Anteil der Gesamtanbaufläche an Strauchbeerenarten in MV dar, gefolgt von Kulturheidelbeeren (14,0 %), Johannisbeeren (10,7 %) und Aronia (9,5 %). Die Bewirtschaftung erfolgte mit 61,6 % bevorzugt ökologisch.

Während die Flächen beim Sanddorn in den letzten Jahren stark zurückgehen, verursacht durch ein verstärktes Absterben von Pflanzen, konnte bei Aronia eine deutliche Flächenzunahme von 9,7 ha im Jahr 2021 auf 19,2 ha im Jahr 2022 registriert werden. Ebenfalls zunehmend zeigt sich der Anbau von Walnüssen, welche 2022 von 13 Betrieben auf 162 ha angebaut wurden. Die Anbaufläche bei Holunder ist mit ca. 12 ha seit 2020 nahezu konstant. In den letzten Jahren sind in MV zudem erste kleinere Flächen mit denen an der LFA in Gülzow untersuchten Spezialkulturen Kornelkirschen, Haskap und Felsenbirnen entstanden.