Sundschwimmen 2024

Drese: Das Sundschwimmen ist ein Aushängeschild für das Sportland MV

Stralsund – Anlässlich des 58. Sundschwimmballs in Stralsund betonte Sportministerin Drese heute die große Bedeutung des Sundschwimmens für das Sportland Mecklenburg-Vorpommern. „Als Deutschlands ältester und bedeutendster Wettkampf im Freiwasserschwimmen ist das Sundschwimmen ein echter Magnet für Sportlerinnen und Sportler aus MV, Deutschland und unseren europäischen Nachbarländern“, erklärte Drese.

Bis zu 1100 Schwimmerinnen und Schwimmer können an dem von der DLRG Stralsund organisierten Event teilnehmen, bei dem eine 2315 Meter lange Strecke zwischen Altefähr auf Rügen und Stralsund durchschwommen wird. „Dass die Online-Anmeldung für die diesjährigen Startplätze auf Grund der hohen Nachfrage bereits innerhalb von Sekunden beendet war, spricht dabei eindrucksvoll für die große Beliebtheit der Veranstaltung“, hob Drese hervor.

Zusätzlich wird mittlerweile auch ein Kinder-Sundschwimmen angeboten, das parallel zum befestigten Stralsunder Strelasund-Ufer verläuft. Das sei laut Drese eine hervorragende Idee, um Kinder wieder vermehrt an das Schwimmen heranzuführen. „Die teilweisen Einschränkungen der letzten Jahre haben die Schwimmdefizite vergrößert. Events wie das Sundschwimmen verbinden die sportliche Herausforderung mit Spaß und einem Gefühl von Gemeinschaft und sind ein guter Startpunkt, um Kinder als Teilnehmende oder Zuschauer für den Schwimmsport zu begeistern,“ so die Ministerin.

Zusätzlich fördert das Land seit 2020 im Rahmen des Projektes „MV kann schwimmen“ ergänzende Schwimmkurse für Kinder. Sie sind für die Familien kostenfrei. Auch hier sei die DLRG ein wichtiger Partner. Allein in den Jahren 2022 und 2023 ermöglichte sie rund 60 Schwimmkurse für „MV kann schwimmen“, von denen knapp 470 Kinder profitierten.

„Für dieses Engagement bei den Kinderschwimmkursen wie auch beim Sundschwimmen spreche ich dem Team der Ortsgruppe Stralsund meinen ausdrücklichen Dank aus. Denn angesichts der Größe und Beliebtheit des Sundschwimmens darf nicht vergessen werden, dass die Veranstaltung rein ehrenamtlich organisiert wird“, hob Drese hervor. So waren im vergangenen Jahr 350 Helferinnen und Helfern vor Ort, die das Event ermöglicht und die Schwimmerinnen und Schwimmer betreut haben. Ihr Einsatz wird mit dem heutigen Sundschwimmball geehrt.

Drese: „Das Sundschwimmen als Aushängeschild für den Schwimmsport in Mecklenburg-Vorpommern ist damit in guten Händen und wir können bereits mit Freude auf die diesjährige Durchführung am 06. Juli blicken.“

Neuer inklusiver SchulCampus entsteht

Feierliche Eröffnung für Regionale Schule in Grevesmühlen

Grevesmühlen – Schülerinnen und Schüler der Regionalen Schule „Am Wasserturm“ in Grevesmühlen lernen seit dieser Woche in modernen Räumen. Bildungsministerin Simone Oldenburg und Bauminister Christian Pegel haben das neue Schulgebäude der Regionalen Schule auf dem SchulCampus bei einer Feierstunde offiziell eröffnet.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Der SchulCampus macht deutlich, was moderne Schularchitektur leisten kann, sodass sich Schülerinnen und Schüler in diesen Räumen wohlfühlen. Lehrkräfte erhalten im Neubau ideale Arbeitsbedingungen. Mit dem Schulgebäude für die Regionale Schule ist der erste Abschnitt eines umfassenden Bauvorhabens fertiggestellt. Er wird künftig die drei beteiligten Schulen, die Grundschule ‚Am Ploggensee‛, die Regionale Schule ‚Am Wasserturm‛ und die ‚MOSAIK-SCHULE‛ beherbergen.“

Landesbauminister Christian Pegel: „Dieser neue Schul-Campus zeigt, dass die Landesregierung ihr Versprechen hält und die Bildungsinfrastrukutur modernisiert. Es ist mir ein Herzensanliegen, dass sich die räumlichen Lern-und Lehrbedingungen verbessern. Eine gesunde, helle und moderne Lernumgebung ist eine wichtige Voraussetzung, dass Schülerinnen und Schüler gern in die Schule gehen – und gern lernen.

Hinzu kommt, dass neu entstehende Schulgebäude barrierefrei werden und somit alle die gleichen Voraussetzungen für einen Schulbesuch erhalten. Gleichzeitig tragen Schulen zur Belebung der Innenstädte und des Stadtteillebens bei. So können wir mehrere Ziele der Stadtentwicklung gleichermaßen erfüllen.“

Das Projekt wurde im Rahmen des Operationellen Programms für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung aus der Stadtentwicklungsförderrichtlinie bewilligt. Die Gesamtkosten für das Gebäude betrugen rund 16,4 Millionen Euro. Das Land hat 6,7 Millionen aus dem Strategiefonds Mecklenburg-Vorpommern beigesteuert.

„Die Regionale Schule ‚Am Wasserturm‛ wurde zu einer Schule mit spezifischer Kompetenz weiterentwickelt“, erläuterte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Das bedeutet, dass Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf möglichst wohnortnah in einer allgemein bildenden Schule unterrichtet werden können. Das neue barrierefreie Gebäude bietet dafür ideale Lernbedingungen.“

Derzeit werden 506 Schülerinnen und Schüler in 23 Klassen durch knapp 50 Lehrkräfte, sonderpädagogisches Fachpersonal und weiteres Personal betreut.

Land würdigt gute Pflege

Die Bewerbung für den 10. Altenpflegepreis startet

Schwerin – Bereits zum 10. Mal würdigt das Sozialministerium gemeinsam mit dem Landespflegeausschuss herausragende Ideen in der Pflege mit dem Altenpflegepreis. Eingereicht werden können Projekte und Angebote von ambulanten, teilstationären oder stationären Einrichtungen und Diensten sowie Vereinigungen der Altenpflege, Bildungseinrichtungen und sonstigen Gruppen. Der Bewerbungsschluss ist der 30. April 2024.

„In Zeiten des demografischen Wandels mit den damit verbundenen Herausforderungen für die Pflege wollen wir mit dem Altenpflegepreis bewusst innovative Projekte bekannt machen, die die Situation älterer oder pflegebedürftiger Menschen oder der Pflegenden nachhaltig verbessern“, erklärte Drese.

Die Pflegebranche in Mecklenburg-Vorpommern sei professionell und zukunftsgewandt, es gebe bereits eine Vielzahl an vorbildlichen und engagierten Anbietern. „Pflege braucht Anerkennung. Pflege braucht Öffentlichkeit. Pflege braucht feierliche Anlässe. Mit der Verleihung des Altenpflegepreises wollen wir einen Beitrag leisten, die vielen Facetten der Pflege zu würdigen und ihre gesellschaftliche Bedeutung hervorzuheben“, so Drese.

Eingereichte Projekte und Angebote sollten sich in diesem Jahr unter anderem den Themenfeldern Sicherung der pflegerischen Versorgung im ländlichen Raum; neue Organisations- und Personalentwicklungskonzepte; Verzahnung Berufsorientierung, Ausbildung und Praxis; Maßnahmen der Digitalisierung; Maßnahmen für pflegende An- und Zugehörige sowie ehrenamtlich Tätige, oder der Förderung der Zufriedenheit und Motivation von Mitarbeitenden zuwenden. Ausführliche Informationen zu allen Themenfeldern erhalten Interessierte auf der Website des Ministeriums.

Vorschläge und Bewerbungen für den Altenpflegepreis 2024 können ab sofort und bis zum 30. April per Email oder auf dem Postweg bei der Geschäftsstelle des Landespflegeausschusses eingereicht werden. Jeder Vorschlag wird anschließend durch eine Jury des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern und des Landespflegeausschusses bewertet. Das erstplatzierte Projekt erhält ein Preisgeld in Höhe von 3.000 Euro, die Plätze zwei und drei sind mit 1.500 Euro und 500 Euro dotiert.

„Die Altenpflege ist für viele Menschen noch immer ein Thema, das zu Unrecht als traurig oder belastend wahrgenommen wird. Das wird in keiner Weise den Beschäftigten gerecht, die ihre Aufgabe mit Fachkenntnis, Hingabe und Herzblut wahrnehmen. Deshalb erhoffe ich mir auch in diesem Jahr wieder eine Vielzahl an Bewerbungen, die diese Lebendigkeit und das Facettenreichtum der Altenpflege verdeutlichen“, so Drese.

Umfassende Informationen zum Altenpflegepreis, sowie die Bewerbungsunterlagen stehen unter www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Soziales/Pflege/Altenpflegepreis/ zur Verfügung.

63. Landesrunde der Mathematik-Olympiade

Oldenburg: Wettbewerbe tragen dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler ihre Begabungen weiterentwickeln

Schwerin – Für gleich 191 Schülerinnen und Schüler aus Mecklenburg-Vorpommern heißt es von Freitag, 23. Februar, bis Samstag, 24. Februar 2024, einen kühlen Kopf zu bewahren. Dann findet zum 63. Mal die Landesmathematik-Olympiade statt.

„An der Mathematik-Olympiade beteiligen sich Mädchen und Jungen, die Freude an Mathematik haben und gut im logischen Denken sind“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Die Wettbewerbe tragen dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler ihre Begabungen weiterentwickeln. Sie sind ein wichtiger Teil der Talentförderung. Alle Schülerinnen und Schüler, die am Landesausscheid teilnehmen, können sich darüber freuen. Ich wünsche ihnen auch hier viel Glück und Erfolg“, so Oldenburg.

Die besten Mathe-Asse aus MV der Klassenstufen 3 bis 12 stellen sich dabei den mehrstündigen Klausuren an drei Standorten. Der Landeswettbewerb findet am Humboldt-Gymnasium Greifswald, am Goethe-Gymnasium Schwerin und am Kollwitz-Gymnasium Rostock statt.

Je nach Altersgruppe müssen bei der Landesmathematik-Olympiade bis zu sechs Aufgaben in ein oder zwei Klausuren über maximal vier Stunden gelöst werden. Gleich nach der letzten Klausur am Sonnabend, 24. Februar 2024, erfolgt die Korrektur und Bewertung der Lösungen durch etwa 100 Lehrkräfte der beteiligten Schulen sowie die feierliche Auszeichnung der Preisträgerinnen und Preisträger.

Für die besten Schülerinnen und Schüler der Klassen 8 bis 12 winkt eine Fahrkarte zur Bundesrunde im Juni nach Flensburg. Mecklenburg-Vorpommern stehen dort zehn Startplätze zur Verfügung.

Die Mathematik-Olympiade gehört in MV zu den beliebtesten Wettbewerben. An der vorigen Regionalrunde hatten sich 1.500 Rechentalente beteiligt.

Allianz für das Wohnen

Schwerin – Bauminister Christian Pegel hat sich heute mit der „Allianz für das Wohnen in Mecklenburg-Vorpommern“ über die aktuelle Situation in der Baubranche und Fördermöglichkeiten für das Bauen ausgetauscht.

„Das Jahr 2024 stellt uns und die Branche vor Herausforderungen, die wir nur gemeinsam bewältigen werden können. Als Landesregierung werden wir ein großes Neubauprogramm auflegen, das bisher größte in meiner Zuständigkeit als Bauminister“ so Pegel.

„Vorbehaltlich der Unterzeichnung durch alle Bundesländer stehen dann mehr als 114 Millionen Euro für den klassischen Sozialwohnungsbau und Junges Wohnen als Landes- und Bundesmitteln zur Verfügung. Zum Vergleich: Im Vorjahr waren es knapp 79 Millionen Euro, also stocken wir als Land um 45 Prozent auf. Wir reagieren damit auf die gestiegene Nachfrage an bezahlbarem Wohnraum.“

Die Vertreterinnen und Vertreter der Wohnungswirtschaft, der Bauwirtschaft, der kommunalen Spitzenverbände und des Mieterbundes sollen mit Anregungen und Vorschlägen aktiv an der 2025 vorgesehenen Novellierung der Landesbauordnung mitwirken, dazu lud Bauminister Pegel ein.

Die Kommunen seien darüber hinaus wichtiger Partner sowohl beim Leerstandsmanagement als auch bei der Schaffung von neuem bezahlbarem Wohnraum. „Viele Städte haben für sich und ihr Umland Wohnungsmarktstrategien erarbeitet und dabei sehr genau den Bedarf in den verschiedenen Wohnformen ermittelt. Mich beeindruckt, wie selbstverständlich die Kommunen dabei nach dem Prinzip Umbau vor Neubau handeln und so ressourcen- und energiesparend agieren“, so Christian Pegel.

„Insgesamt unternimmt das Landesbauministerium im Einklang mit den Kommunen – und mit den Förderprogrammen des Bundes – erhebliche Anstrengungen, dem Bauen eine gute Perspektive zu bieten“, resümierte Minister Pegel und führte aus: „Wir wollen die Baukonjunktur bis 2027 mit weit über einer Milliarde Euro Investitionsvolumen unterstützen. Für den Schulneubau und Schulsanierungen stellen wir in einer gemeinsamen Kraftanstrengung mit den Landkreisen und kreisfreien Städten 400 Millionen Euro bereit.

Durch Erleichterungen in der Gemeindehaushaltsverordnung können die Kommunen bei ihren Investitionen bis zu 600 Millionen Euro aus ihren Rücklagen für Investitionen einsetzen. Hinzu kommen 340 Millionen Euro für Programme der aus Landes- und Bundesmitteln finanzierten Städtebauförderung und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, die wir für eine nachhaltige Stadtentwicklung und Maßnahmen zur Energieeffizienz einsetzen werden.“

Lieferanten für das EU-Schulprogramm gesucht

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern ruft jetzt Lieferanten von frischer Milch sowie frischem, regionalem Obst und Gemüse auf, im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens Angebote für die Belieferung von Schulen in MV für das Schuljahr 2024/2025 abzugeben.

Das EU-Schulprogramm unterstützt die kostenlose Verteilung von Obst, Gemüse und Milch in der gesamten Europäischen Union und ist Teil eines umfassenderen Bildungsprogramms zur europäischen Landwirtschaft und zu den Vorteilen gesunder Ernährung. Das Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen eins bis vier sowie an Förderschulen. In Mecklenburg-Vorpommern wird es seit dem Schuljahr 2017/2018 erfolgreich umgesetzt.

„Vom EU-Schulprogramm profitieren die Schülerinnen und Schüler gleich in mehrfacher Hinsicht. Zum einen bekommen sie unabhängig vom Elternhaus hochwertige Lebensmittel mit Nährstoffen, die sie für ihre Entwicklung benötigen.

Das ist dringend nötig, da Betreuungskräfte zunehmend beobachten, dass die Kinder ohne Frühstück und ohne Vormittagsverpflegung in die Einrichtung kommen. Zum anderen beinhaltet das Programm auch pädagogische Inhalte. So erfahren sie zum Beispiel, wie aus Gras Milch wird und sie werden an gesunde Essgewohnheiten herangeführt. Geplant sind in diesem Zusammenhang auch Besuche in land- und ernährungswirtschaftlichen Betrieben“, sagt Landwirtschaftsstaatssekretärin Elisabeth Aßmann.

Im laufenden Schuljahr nehmen 145 Schulen mit ca. 23.200 Schülerinnen und Schülern teil. Fürs kommende Schuljahr haben sich 160 Schulen mit insgesamt rund 25.100 Schülerinnen und Schülern beworben.

Weitere Details, etwa über Lieferumfang, Produkte und die teilnehmenden Schulen, sind den beigefügten Unterlagen zu entnehmen. Ihr Angebot reichen Sie bitte bis zum 5. April 2024 beim Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, 19048 Schwerin, Referat 320, ein. Fragen beantwortet Frau Heike Rentz Telefon: 0385/58816324, E-Mail: h.rentz@lm.mv-regierung.de .

Krisenintervention für die Justiz

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Wegen guter Resonanz wird das bisherige Modellprojekt zu einem festen Bestandteil in M-V.“

Schwerin – „Der seit knapp zwei Jahren laufende Modellversuch der psychologischen Krisenintervention in der Justiz Mecklenburg-Vorpommern hat sich bewährt. Daher verstetigen wir das Angebot und haben mit einer Expertin aus Schwerin einen Vertrag geschlossen, der zunächst auf drei weitere Jahre angelegt ist. Die Resonanz auf das Angebot seit Sommer 2022 war sehr gut, so dass der Schritt der Verstetigung eine logische Konsequenz war.

Vielen der rund 3.000 Beschäftigten in der Justiz des Landes konnte bereits geholfen werden, traumatisierende Erlebnisse besser verarbeiten zu können. Ich sehe die Möglichkeit, sich im Falle von traumatisierenden dienstlichen Vorfällen an die Diplompsychologin wenden zu können, auch als Steigerung der Attraktivität des Justizdienstes. Gleichzeitig stellt das Angebot einen effektiven Arbeitsschutz sicher“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

„Ich freue mich, dass wir seit nunmehr anderthalb Jahren mit der Diplom-Psychologin Anett Poschmann aus Schwerin zusammenarbeiten. Sie ist zuverlässig ansprechbar und hat in der Vergangenheit einige Beschäftigte stützen und stärken können.

Auch wenn Vorfälle während der alltäglichen Arbeit der Beschäftigten in den Gerichten, Staatsanwaltschaften und bei den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sehr selten sind, so kamen sie leider vor. Jeder einzelne Vorfall ist einer zu viel und bedarf einer professionellen Hilfestellung zur Verarbeitung des Erlebten. Daher habe ich mich sehr dafür eingesetzt, die Krisenintervention und die Supervision für eine Sorgfaltspflicht des dienstvorgesetzten Ministeriums einzurichten“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Betroffene können per Telefon, SMS, WhatsApp, Videokonferenz oder per E-Mail und persönlich Kontakt zur Krisenintervention aufnehmen. Die Diplom-Psychologin unterliegt der Schweigepflicht. Personen bezogene Daten der Ratsuchenden werden nicht erfasst. Neben der neuen Hilfe für die Beschäftigten in Gerichten und Staatsanwaltschaft hat der Justizvollzug ein eigenes Kriseninterventionsteam.

Dipl.-Psychologin Anett Poschmann hat ihre Praxis in Schwerin. Sie ist Systemische Therapeutin. Nach ihrem Studium der Psychologie hat sie eine Zusatzqualifikation in Hypnotherapie und Traumatherapie absolviert. Sie verfügt über 30 Jahre Berufserfahrung, davon allein mehr als 20 Jahre bei der Betreuung von Menschen, die einen Arbeitsunfall (einschließlich erlittener Traumata durch Überfälle, Übergriffe oder das Miterleben eines Unfalls) erlitten haben.

Bürgerdialoge Pflege

Drese zum Auftakt zu Bürgerdialogen Pflege: Alle müssen beim Thema Pflege Verantwortung übernehmen

Schwerin – Am 21. Feburar lud die Initiative „Zukunftsfeste Pflege“ zur ersten Veranstaltung einer Reihe von Bürgerdialogen zur Zukunft der Pflege ein. Sozialministerin Stefanie Drese, die selbst zu den Gästen heute in Neubrandenburg zählt, teilt zum Auftakt der Veranstaltungsreihe mit: „Ich bin den Organisatoren sehr dankbar für ihren Einsatz. Es wird höchste Zeit, einen großen öffentlichen Fokus auf das Thema Pflege zu legen.“

Drese betont, dass die Pflege eines der wichtigsten sozialpolitischen Themen im Land sei. „Das System in seiner jetzigen Form stößt zunehmend an seine Grenzen. Der Anteil der Pflegebedürftigen in MV aber auch bundesweit wird in den kommenden Jahren weiter ansteigen. Gleichzeitig müssen wir dringend Fachkräfte gewinnen“, verdeutlicht Drese.

Ein wichtiger Baustein sei es daher, den Pflegeberuf attraktiver zu machen. „Anständige Löhne sind hierbei ein wichtiges Kriterium. Was gut und richtig für die Beschäftigten ist, hat jedoch Folgen für die Finanzierung des Systems“, so Drese. So nehme einerseits der ohnehin vorhandene ökonomische Handlungsdruck für die Pflegeanbieter zu, andererseits seien die Eigenanteile in der stationären Pflege durch die Weitergabe der Kostenerhöhungen spürbar angestiegen.

Für die Ministerin kann nur eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung dieser Schieflage entgegenwirken. „Der Anstieg der Eigenanteile für die stationäre Pflege in den vergangenen zwei Jahren wird nur ein Vorgeschmack auf das sein, was uns erwartet, wenn wir die Pflegefinanzierung nicht grundlegend reformieren“, macht Drese deutlich.

Darüber hinaus forderte Drese alle Beteiligten dazu auf, gemeinsam nach Lösungen zu suchen. „Wir stehen als Politik, Selbstverwaltung und als gesamte Gesellschaft in der Verantwortung, ein solides Fundament für die Pflege im Land zu schaffen“, so Drese.

Leseförderung in der Grundschule

Oldenburg: Mit einer festen Lesezeit und mehr Deutschunterricht in der Grundschule fördern wir die Basiskompetenzen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern führt im Schuljahr 2024/2025 ein Leseband ein und fördert damit systematisch das Lesen. Für Grundschülerinnen und Grundschüler gehört ab dem kommenden Schuljahr eine feste Lesezeit von 20 Minuten zu jedem Schultag. Außerdem steht in den Jahrgangsstufen 3 bzw. 4 eine zusätzliche Stunde Deutschunterricht auf dem Stundenplan. Auf dem Grundschultag heute in Greifswald hat Bildungsministerin Simone Oldenburg über die Neuerungen informiert. 400 Grundschulleitungen und ihre Stellvertretungen waren der Einladung in den Kulturbahnhof in Greifswald gefolgt.

„Kinder müssen lesen, schreiben und rechnen lernen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wenn dies nicht gelingt, werden Bildungsbiografien geschrieben, die von Abbrüchen, Wiederholungen, von Ausgrenzung und Scham geprägt sind. Wer nicht richtig lesen, schreiben und rechnen kann, ist ein Leben lang benachteiligt. Mit einer festen Lesezeit und mehr Deutschunterricht in der Grundschule fördern wir die Basiskompetenzen. Unsere Schülerinnen und Schüler benötigen mehr Zeit zum Üben und um ihr Wissen zu festigen“, betonte Oldenburg.

Mit der Einführung des Lesebandes reagiert das Land auf die jüngsten Ergebnisse von Schulleistungstests wie den IQB-Bildungstrend, IGLU oder PISA. Um das Leseband zu realisieren, legen die Grundschulen für jeden Schultag innerhalb der Unterrichtszeit ein Zeitfenster für eine 20-minütige Lesezeit fest. Sie zieht sich für Grundschülerinnen, Grundschüler aller Jahrgangsstufen und ihre Lehrkräfte wie ein Band durch die Schulwoche. Die Lesezeit ist fester Bestandteil des Unterrichts.

„Mit dem Leseband erhalten alle Grundschülerinnen und Grundschüler den Zugang zu Kinderliteratur. Sie erleben Lesen als etwas, das sie für sich machen und nicht, weil sie es müssen“, führte die Bildungsministerin weiter aus. „Unser Ziel ist es, dass alle Kinder in Mecklenburg-Vorpommern auf Wort- und Satzebene so flüssig lesen können, dass sie keine Schwierigkeiten haben, altersangemessene Texte zu lesen und zu verstehen. Dafür ist das Leseband eine wirklich ausgezeichnete Möglichkeit“, sagte sie.

Für die Lesezeit können die Lehrkräfte eine von sechs Methoden der Leseförderung wählen. Dazu gehören das Vorlesen, das Tandem-Lesen, das laute Vorlesen oder auch ein Hörbuch anhören und dabei leise im Buch mitlesen. Bei der Auswahl der Methoden orientieren sich die Lehrkräfte an den Bedürfnissen und Interessen, vor allem aber am Lernstand der Kinder. Mit „Lernlinie“ steht ihnen ein online-basiertes Diagnostik-Tool der Lernverlaufsanalyse zur Verfügung.

Mit Prof. Steffen Gailberger hat das Land einen Experten auf dem Gebiet der Leseförderung gewonnen, der die Einführung eines Lesebands u. a. in der Hansestadt Hamburg begleitet hat. Prof. Gailberger unterstützt Mecklenburg-Vorpommern auch nach dem Grundschultag bei der Einführung des Lesebandes. So ist er für die inhaltliche Gestaltung der Fortbildungen verantwortlich, die das Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) des Bildungsministeriums zum Thema anbietet.

Kids-EM 2024: Anmeldung jetzt möglich

Logo der Kids-EM

Schwerin – Mit der Fußball-Europameisterschaft steht Deutschland in diesem Sommer ein sportliches Highlight bevor. In Mecklenburg-Vorpommern wird dieses Event durch eine eigene Kids-EM für Kinder im Alter von sieben bis elf Jahren begleitet, die der Landesfußballverband durchführt.

„Bis zum 29. Februar 2024 können interessierte Vereine ihre Teams für eines der an sechs Orten stattfinden Turniere anmelden“, teilte Sportministerin Stefanie Drese am Mittwoch in Schwerin mit.

„Rund 1.500 Kinder können so ihren großen Vorbildern nacheifern, wenn sie gekleidet in den Trikots der EURO 2024-Mannschaften um den Sieg spielen“, so Drese.

Die Kids-EM sei damit ein innovatives Leuchtturmprojekt, um Kinder nachhaltig für den Fußball- und Vereinssport im Land zu begeistern.

Der Auftakt der Kids-EM erfolgt am 07. April in Waren. Weitere Turniere sind in Lübtheen (13. April), Neukloster (14. April), Teterow (20. April) und Bergen (27. April) geplant.

Den Abschluss bildet das Turnier in Anklam am 01. Mai. Interessierte Vereine können sich jeweils für den Turnierstandort innerhalb des eigenen Fußballkreises anmelden.

Im Altersbereich der F-Jugend stehen pro Turnierstandort insgesamt 24 Startplätze für Teams mit einer Stärke von jeweils bis zu fünf Spielerinnen und/oder Spielern zur Verfügung.

Vereine können maximal zwei Teams anmelden. In der E-Jugend sind jeweils 16 Startplätze mit maximal acht Spielerinnen oder Spielern pro Team vorgesehen. Eine Mehrfachanmeldung von Vereinen ist in dieser Altersklasse nicht möglich.

Drese: „Schon die Ankündigung der Kids-EM traf auf reges Interesse bei unseren Vereinen im Land. Ich rechne also mit spannenden Turniertagen, fesselnden Spielen unserer Nachwuchssportlerinnen und -sportler und natürlich viel EM-Begeisterung bei Klein und Groß.“

Das Land unterstützt das Vorhaben mit Mitteln in Höhe von gut 60.000 Euro. Weitere Informationen zur Kids-EM 2024 sowie zur Anmeldung finden Interessierte auf der Internetseite des Landesfußballverbandes unter www.lfvm-v.de/kids-em.

Kita-Pläne der Gewerkschaften

Oldenburg: Die Forderungen von Verdi sind ungedeckte Checks und nicht umsetzbar

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg hat die Forderungen der Gewerkschaft Verdi zu einer weiteren Senkung des Betreuungsschlüssels als nicht realistisch und damit als nicht umsetzbar bezeichnet.

„Die Forderungen von Verdi sind ungedeckte Checks“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Das Land bildet Jahr für Jahr rund 800 Erzieherinnen und Erzieher für Kindergarten, Krippe und Hort aus. Um die Forderungen von Verdi zu erfüllen, müssten jährlich 1.000 weitere Erzieherinnen und Erzieher ausgebildet werden.

Das bedeutet also, dass in jedem Jahr 1.800 bis 2.000 junge Menschen den Beruf der Erzieherin bzw. des Erziehers ergreifen müssten. Das ist nicht realistisch. Erstens wollen nicht alle Schulabgängerinnen und Schulabgänger Erzieherin oder Erzieher werden. Zweitens gibt es diese Jugendlichen gar nicht.

Wir benötigen derzeit Fachkräfte in allen Bereichen – in der Gastronomie, in der Medizin, im Verkauf. Da ist es völlig utopisch davon auszugehen, dass noch mehr Jugendliche Erzieherin oder Erzieher werden wollen.

Eine weitere Fachkräfteoffensive würde auch nichts bringen, weil die Landesregierung bereits die Fachkräfteoffensive ‚Großes schaffen für die Kleinsten‛ gestartet hat. Darüber hinaus fehlen das Fachpersonal für diese hohe Zahl an Auszubildenden und die Räumlichkeiten in den Berufsschulen.

Es braucht nicht viele Argumente, um zu wissen, dass kleinere Gruppen eine bessere individuelle Förderung und Betreuung der Kinder ermöglichen. Allerdings hilft uns Aktionismus an dieser Stelle überhaupt nicht weiter. Ich plädiere für Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesförderung mit Augenmaß.

Die Landesregierung hat bereits große Schritte unternommen. Seit dem vergangenen Jahr werden die Auszubildenden zur Staatlich anerkannten Erzieherin und zum staatlich anerkannten Erzieher für 0- bis 10-Jährige (ENZ) nicht mehr auf den Stellenanteil einer Fachkraft angerechnet.

Damit haben sich nicht nur die Ausbildungsbedingungen verbessert, sondern dadurch erhöht sich auch der Fachkräfteschlüssel. Es können 300 Erzieherinnen und Erzieher mehr eingestellt werden.

Durch den Mindestpersonalschlüssel, der derzeit durch die Partnerinnen und Partner verhandelt wird, könnten 600 zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher eingestellt werden.

Durch die geplante Senkung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses, die im Gesetzentwurf vorgesehen ist, gibt es kleinere Gruppen, weil eine Fachkraft künftig durchschnittlich 14 Kinder betreuen soll. Das bedeutet circa 230 zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher für die Kitas“, so Oldenburg.

Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafe

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Die Änderung in § 43 StGB war richtig. Zwei Tagessätze entsprechen nun einem Tag in der JVA.“

Schwerin – Die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe ist mit dem 1. Februar 2024 geändert worden. Heute nun ist in Mecklenburg-Vorpommern die entsprechende Tilgungsverordnung veröffentlicht worden. In der Rechtsverordnung ist geregelt, wie die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe durch freie Arbeit abgewendet werden kann. Die Regelung passt sich zwar an die neue bundesgesetzliche Rechtslage an, wurde aber für Mecklenburg-Vorpommern spezifiziert.

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Waren bisher zur Tilgung eines Tagessatzes der Geldstrafe sechs Stunden freie Arbeit zu leisten, so wird nun auf den Tag Ersatzfreiheitsstrafe abgestellt. Freie Arbeit lohnt sich somit für die Gefangenen, die nach sechs Stunden freier Arbeit einen Tag Ersatzfreiheitsstrafe tilgen und weniger in Haft verbringen müssen. Außerdem war mir wichtig, dass Härtefälle in der Rechtsverordnung stärker berücksichtigt werden.

Dabei geht es um Ausnahmen für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, altersbedingt eingeschränkter Leistungsfähigkeit oder bei Betreuungsverantwortung für minderjährige Kinder oder pflegebedürftige Angehörige. Grundsätzlich ist immer zu beachten, dass diese Menschen nicht zu einer Haftstrafe verurteilt wurden, sondern zu einer Geldstrafe. Daher muss alles darangesetzt werden, eine Haft zu vermeiden.“ Artikel 293 Abs. 2 Satz 3 EGStGB sieht vor, dass in der Rechtsverordnung die Zahl der Arbeitsstunden zu bestimmen ist, die geleistet werden muss, um einen Tag Ersatzfreiheitsstrafe abzuwenden.

Die vom Bundesgesetzgeber bewirkte Änderung in § 43 StGB hat eine Halbierung des Umrechnungsmaßstabs einer Geld- in eine Ersatzfreiheitsstrafe zur Folge. Demnach entsprechen künftig zwei Tagessätze einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe. Dies wirkt sich für Mecklenburg-Vorpommern insofern aus, dass im Jahr 2023 von etwa 26.000 Tagessätzen Geldstrafe nur noch ca. 13.000 Hafttage in Ersatzfreiheitsstrafen zu verbüßen gewesen wären.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Wir waren uns in der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister bereits einig, dass die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe dringend reformbedürftig war. Die Vermeidung von Gefängnisstrafe bei Nichtzahlung einer Geldstrafe stand dabei im Vordergrund. Denn der Entzug der Freiheit wiegt ungleich mehr als das Tilgen einer Geldstrafe.

Darüber hinaus ist die Hauptaufgabe des Justizvollzugs die Resozialisierung der Gefangenen, was bei der regelmäßig kurzen Haftdauer von Ersatzfreiheitsstrafen deutlich erschwert ist. Daher gehen unsere Anstrengungen dahin, durch eine verstärkte Einbindung der Gerichtshilfe und größere Anreize für die Ableistung freier Arbeit die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen zu verhindern“, so Ministerin Bernhardt.

Nach § 459e Abs. 2 Satz 2 Strafprozessordnung (StPO) sind Verurteilte vor der Anordnung der Ersatzfreiheitsstrafe seit 01.10.2023 darauf hinzuweisen, dass ihnen gemäß § 459a StPO Zahlungserleichterungen bewilligt werden können und ihnen gemäß Rechtsverordnung nach Artikel 293 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) gestattet werden kann, die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit („freie Arbeit“) abzuwenden.

Diese Hinweisblätter werden bei Bedarf den Geldstrafenschuldnerinnen und –schuldnern auch in unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung gestellt, um sie auf die Möglichkeiten der Zahlungserleichterungen oder Ableistung freier Arbeit aufmerksam zu machen.

In Mecklenburg-Vorpommern haben im Jahr 2023 insgesamt 541 Menschen eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt.

Änderung des Sparkassengesetzes

Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Gesetzentwurf sorgt für mehr Transparenz und Gleichberechtigung“

Schwerin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat heute den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern beschlossen.

Der Gesetzentwurf enthält u.a. eine Verpflichtung der Sparkassen, die Gesamtbezüge aller Vorstandsmitglieder in Summe zu veröffentlichen. Dazu sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Die Sparkassen handeln im öffentlichen Auftrag. Eine verantwortungs- und risikobewusste Geschäftspolitik ist daher von besonderer Bedeutung. Dazu gehört auch die Transparenz bei den Vorstandsbezügen. Die im Gesetzentwurf enthaltene Offenlegungspflicht der Gesamtbezüge aller Vorstandsmitglieder ist daher nur folgerichtig.  Die Veröffentlichung der Bezüge werden wir alle zwei Jahre im Vergütungstransparenzbericht des Landes Mecklenburg-Vorpommern vornehmen.“

Im Gesetzentwurf wurden ebenfalls Soll-Vorschriften für eine geschlechterparitätische Zusammensetzung der Verwaltungsräte vorgenommen. Zudem sollen Frauen und Männer grundsätzlich bei der Bestellung und Anstellung der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Vorstandes gleichermaßen berücksichtigt werden. „Frauen sind in den Verwaltungsräten der Sparkassen bislang deutlich unterrepräsentiert. Wir hoffen, dass die neuen Gesetzesvorgaben zudem dazu beitragen, dass die Sparkassen auf eine stärkere Qualifizierung von Frauen für Leitungsfunktionen hinwirken“, so Dr. Geue.

Die Transformation der Wirtschaft in Richtung klimaneutralem Wirtschaften benötigt eine Mobilisierung insbesondere von privatem Kapital. Für die Herausforderung werden auch die Sparkassen dringend benötigt.

Das Geschäftsgebiet der Sparkassen ist das Gebiet oder Teilgebiet ihrer Träger. Eine Kreditvergabe außerhalb ihres Geschäftsgebietes erfordert bislang eine Ausnahmegenehmigung der Sparkassenaufsicht. Um für die Sparkassen den Aufwand eines Ausnahmegenehmigungsverfahrens zu vermeiden und diesen Vorgang zu entbürokratisieren, gleichzeitig aber den Schutzzweck des Regionalprinzips aufrechtzuerhalten, wird festgelegt, dass Kredite an Kreditnehmende außerhalb des Geschäftsgebietes im Inland künftig gewährt werden können, wenn die dort ansässige Sparkasse ihre Zustimmung erteilt.

Der Kredit muss in unmittelbarem Zusammenhang mit der Förderung der Wirtschaftsentwicklung im eigenen Geschäftsgebiet stehen oder das Beleihungsobjekt im eigenen Geschäftsgebiet liegen. Ferner erfolgt eine zeitnahe Anpassung der Sparkassenverordnung. Neben der bisher schon möglichen Kreditvergabe im Konsortium mit der Sparkassen-Finanzgruppe angehörenden Sparkassen und Landesbanken sollen Sparkassen ausnahmsweise auch Konsortial-Beteiligungen mit anderen Sparkassen eingehen können. Auch damit kann die nötige Transformation der Wirtschaft in MV unterstützt werden.

Einen weiteren Beitrag zum Bürokratieabbau liefert das geänderte Sparkassengesetz für die Träger der Sparkassen. Durch die künftige Verpflichtung der Sparkassen zur Veröffentlichung der Gesamtbezüge aller Vorstandsmitglieder entfällt für die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger die Verpflichtung, regelmäßig auf eine Veröffentlichung hinzuwirken und diese Bemühungen gegenüber der Sparkassenaufsicht zu dokumentieren.

Der Gesetzentwurf wird im März 2024 in den Landtag eingebracht.

„Rad&Risiko“ – E-Learning mit Spaß

Landesverkehrswacht, Bildungsministerium und Provinzial starten webbasiertes Angebot zur schulischen Verkehrserziehung für 10- bis 12-Jährige.

Schwerin – Umweltkrimi und Verkehrssicherheit von Kindern, wie passt das zusammen? In der spannenden, professionell vorgelesenen Geschichte, bebildert mit Montagen aus Fotos und Illustrationen, geraten Charlotte, Juri, Jan und Emma mit ihren Fahrrädern auf der Jagd nach Umweltsündern in riskante Situationen im Straßenverkehr. Schülerinnen und Schüler der 5. Klasse beantworten die daran anknüpfenden Fragen und erhalten für richtige Antworten Pluspunkte. Im Anschluss an den Umweltkrimi erklärt der erfolgreiche und beliebte Comedian „Herr Schröder“, welche Antworten richtig sind – und warum. Johannes Schröder war selbst Lehrer und weiß, wovon er redet.

Das webbasierte Angebot soll dazu beitragen, dass sich Kinder Risikosituationen vor Augen führen, die ihnen mit dem Fahrrad im Straßenverkehr jederzeit begegnen können. Das exklusive Onlineangebot für Schulen in MV starten Bildungsministerin Simone Oldenburg, Hans-Joachim Hacker, Präsident der Landesverkehrswacht und Christoph Dohr, Hauptabteilungsleiter Schadenprävention & Risikobewertung der Provinzial. Ein weiterer Partner ist die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt.

Ein Radfahr-Unterrichtskonzept in der 5. Klasse, obwohl die Kinder Ende der 4. Klasse an der Radfahrausbildung teilgenommen haben? „Das eine baut auf dem anderen auf“, erläutert Hans-Joachim Hacker. „Nach der regelorientierten Grundausbildung widmen wir uns mit ‚Rad&Risiko‘ eher den jugendspezifischen Gefahren.“

„Verkehrserziehung ist eine elementare Aufgabe von Bildung und Erziehung in der Schule“, ergänzt Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Ab der Klasse 5 sind viele Kinder zunehmend mit dem Rad unterwegs, auf dem Schulweg und in der Freizeit. Mit Blick auf die kommende Radfahrsaison im Frühling ist es gut, wenn die Mädchen und Jungen darauf vorbereitet werden, typische Risikosituationen zu meiden oder, wenn sie unvermeidbar sind, sie gut zu meistern.“

Kinder im Alter von zehn bis 14 Jahren verunglücken hauptsächlich mit dem Rad. Allein im Jahr 2022 verunglückten in Mecklenburg-Vorpommern 136 Kinder im Alter zwischen 10 und 14 Jahren mit dem Rad im Straßenverkehr, davon deutlich mehr Jungen als Mädchen.

Deshalb appelliert Hans-Joachim Hacker an alle Menschen, die mit dem Auto, Lkw oder Motorrad unterwegs sind, auf Rad fahrende Kinder besonders viel Rücksicht zu nehmen.  

„Wir waren sofort vom neuen, unkonventionellen E-Learning Programm zum Projekt „Rad &Risiko“ für Schülerinnen und Schüler in Kombination mit der Online Fortbildung für Lehrkräfte begeistert. Die Kinder digital für das Thema zu sensibilisieren ist ein hervorragender Weg“, betont Christoph Dohr. Deshalb unterstützt die Provinzial Nord Brandkasse die Schulaktion „Rad&Risiko“ an den weiterführenden Schulen als Hauptsponsor. Das Grundschulangebot „Sattelfest“ zur Radfahrausbildung begleitet die Provinzial seit über 30 Jahren.

„Herr Schröder“ findet „Rad&Risiko“ so interessant und wichtig, dass er sich die Zeit genommen hat, das E-Learning-Programm für Schülerinnen und Schüler zu begleiten und außerdem die gleichnamige Online-Fortbildung für Lehrkräfte zu moderieren. In seinem kurzweiligen und humorvollen Kurs erläutert Johannes Schröder das Programm und seine Einsatzmöglichkeiten im Präsenz- und Distanzunterricht.

Schulen in MV finden sowohl das E-Learning-Programm „Rad&Risiko“ für Schülerinnen und Schüler der 5./6. Klassenstufe als auch die Online-Fortbildung für Lehrkräfte im Lernmanagementsystem „itslearning“. Beide Programme gibt es auch auf der Website der Landesverkehrswacht Mecklenburg-Vorpommern (www.verkehrswacht-mv.de).

Schulen können auch das gleichnamige Printmedium nutzen und die Unterrichtsmappe kostenfrei auf der Website der Landesverkehrswacht bestellen.

 „Dass es uns gelungen ist, mit unseren Möglichkeiten ein bundesweit einmaliges digitales Angebot für diese Altersgruppe zu präsentieren, macht uns schon ein wenig stolz.“, resümiert Hans-Joachim Hacker die Entstehung von „Rad&Risiko“.

Kinder ab 10 Jahren mit dem Rad im Straßenverkehr / Tipps für Eltern:

  • Neue Schule – neue Wege: Nach dem Winter die Strecken, die Kinder mit dem Fahrrad nutzen sollen, vereinbaren und bestenfalls gemeinsam abfahren. Gibt es Baustellen, Änderungen in der Verkehrsführung, Abbiegespuren, neue Radwege?
  • Fahrradüberprüfung: Bremsen, Reflektoren, Beleuchtung, Reifenprofile
  • Fahrradgröße: Passen Kind und Rad noch zusammen?
  • Fahrradhelm: Niemals ohne! 90 Prozent aller Radfahr-Todesfälle hätten mit dem Tragen eines Radhelmes vermieden werden können.
  • Sicherheit durch Sichtbarkeit: Reflektierende Westen und Radhelm-Überzüge verbessern die Sichtbarkeit, auch am Tag.
  • Größere Ampelkreuzungen ohne Radwege: Beim Linksabbiegen das Rad zweimal über die Fußgängerfurt zu schieben, ist sicher. Das Einfädeln in die Abbiegespur ist gefährlich.
  • Radfahren macht Spaß: Gemeinsam raus in die Natur! Radausflüge am Wochenende erfreuen Kinder und Eltern und schaffen verbindende Erlebnisse.

Bundesstaatlicher Finanzausgleich

Zwölf Länder reichen gemeinsame Stellungnahme beim Bundesverfassungsgericht ein

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hat am Montag (19.2.) gemeinsam mit elf weiteren Ländern im Verfahren der Bayerischen Staatsregierung gegen den geltenden bundesstaatlichen Finanzausgleich vor dem Bundesverfassungsgericht eine Stellungnahme eingereicht. Darin kommt der von den Ländern als Prozessvertreter beauftragte Staatsrechtler, Professor Dr. Stefan Korioth (Ludwig-Maximilians-Universität München), zu dem Schluss, dass die aktuellen Regelungen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs im Einklang mit dem Grundgesetz und den dazu ergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts stehen.

„Mit dem Einreichen der Stellungnahme sind wir im Normenkontrollverfahren einen wichtigen Schritt vorangekommen. Ich bin davon überzeugt, dass der bundesstaatliche Finanzausgleich in seiner aktuellen Form verfassungskonform ist und auch gut funktioniert. Das haben die vergangenen drei Jahre gezeigt“, sagt Dr. Heiko Geue, Finanzminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Professor Dr. Korioth dazu: „Der Finanzausgleich zwischen den Ländern und zwischen diesen und dem Bund ist unter keinem Aspekt verfassungsrechtlich bedenklich. Der bayerische Antrag wärmt Argumente auf, die vom Bundesverfassungsgericht zum Teil bereits mehrfach abschlägig beschieden worden sind. Dass Bayern neben anderen Ländern im Finanzkraftausgleich, dem früheren Länderfinanzausgleich, belastet wird, ist schlicht Folge seiner überdurchschnittlichen Wirtschafts- und Finanzkraft. Ein deutlicher Reichtumsvorsprung Bayerns bleibt auch nach Durchführung des Ausgleichs erhalten.“

Zur Prozessgemeinschaft gehören die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Damit besteht die parteiübergreifende Prozessgemeinschaft aus Zuschlags- und Abschlagsländern, Stadtstaaten und Flächenländern sowie alten und neuen Ländern. Nach aktuellen Verlautbarungen ist mit Stellungnahmen weiterer Länder zu rechnen. Wann das Verfahren abgeschlossen sein wird, ist derzeit nicht absehbar.

Durch den bundesstaatlichen Finanzausgleich werden die finanziellen Voraussetzungen für die Wahrung der verfassungsrechtlich gebotenen Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und eines vergleichbaren Angebots öffentlicher Leistungen im gesamten Bundesgebiet geschaffen. Bund und Länder hatten sich nach einem mehrjährigen Verhandlungsprozess einvernehmlich auf eine Reform des Finanzausgleichs verständigt, der alle Länder 2017 im Bundesrat zugestimmt haben. Diese Reform trat zum 1. Januar 2020 in Kraft und war auch mit einer Verbesserung der Finanzkraft der besonders finanzstarken Länder verbunden.