Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafe

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Die Änderung in § 43 StGB war richtig. Zwei Tagessätze entsprechen nun einem Tag in der JVA.“

Schwerin – Die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe ist mit dem 1. Februar 2024 geändert worden. Heute nun ist in Mecklenburg-Vorpommern die entsprechende Tilgungsverordnung veröffentlicht worden. In der Rechtsverordnung ist geregelt, wie die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe durch freie Arbeit abgewendet werden kann. Die Regelung passt sich zwar an die neue bundesgesetzliche Rechtslage an, wurde aber für Mecklenburg-Vorpommern spezifiziert.

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Waren bisher zur Tilgung eines Tagessatzes der Geldstrafe sechs Stunden freie Arbeit zu leisten, so wird nun auf den Tag Ersatzfreiheitsstrafe abgestellt. Freie Arbeit lohnt sich somit für die Gefangenen, die nach sechs Stunden freier Arbeit einen Tag Ersatzfreiheitsstrafe tilgen und weniger in Haft verbringen müssen. Außerdem war mir wichtig, dass Härtefälle in der Rechtsverordnung stärker berücksichtigt werden.

Dabei geht es um Ausnahmen für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, altersbedingt eingeschränkter Leistungsfähigkeit oder bei Betreuungsverantwortung für minderjährige Kinder oder pflegebedürftige Angehörige. Grundsätzlich ist immer zu beachten, dass diese Menschen nicht zu einer Haftstrafe verurteilt wurden, sondern zu einer Geldstrafe. Daher muss alles darangesetzt werden, eine Haft zu vermeiden.“ Artikel 293 Abs. 2 Satz 3 EGStGB sieht vor, dass in der Rechtsverordnung die Zahl der Arbeitsstunden zu bestimmen ist, die geleistet werden muss, um einen Tag Ersatzfreiheitsstrafe abzuwenden.

Die vom Bundesgesetzgeber bewirkte Änderung in § 43 StGB hat eine Halbierung des Umrechnungsmaßstabs einer Geld- in eine Ersatzfreiheitsstrafe zur Folge. Demnach entsprechen künftig zwei Tagessätze einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe. Dies wirkt sich für Mecklenburg-Vorpommern insofern aus, dass im Jahr 2023 von etwa 26.000 Tagessätzen Geldstrafe nur noch ca. 13.000 Hafttage in Ersatzfreiheitsstrafen zu verbüßen gewesen wären.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Wir waren uns in der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister bereits einig, dass die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe dringend reformbedürftig war. Die Vermeidung von Gefängnisstrafe bei Nichtzahlung einer Geldstrafe stand dabei im Vordergrund. Denn der Entzug der Freiheit wiegt ungleich mehr als das Tilgen einer Geldstrafe.

Darüber hinaus ist die Hauptaufgabe des Justizvollzugs die Resozialisierung der Gefangenen, was bei der regelmäßig kurzen Haftdauer von Ersatzfreiheitsstrafen deutlich erschwert ist. Daher gehen unsere Anstrengungen dahin, durch eine verstärkte Einbindung der Gerichtshilfe und größere Anreize für die Ableistung freier Arbeit die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen zu verhindern“, so Ministerin Bernhardt.

Nach § 459e Abs. 2 Satz 2 Strafprozessordnung (StPO) sind Verurteilte vor der Anordnung der Ersatzfreiheitsstrafe seit 01.10.2023 darauf hinzuweisen, dass ihnen gemäß § 459a StPO Zahlungserleichterungen bewilligt werden können und ihnen gemäß Rechtsverordnung nach Artikel 293 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) gestattet werden kann, die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit („freie Arbeit“) abzuwenden.

Diese Hinweisblätter werden bei Bedarf den Geldstrafenschuldnerinnen und –schuldnern auch in unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung gestellt, um sie auf die Möglichkeiten der Zahlungserleichterungen oder Ableistung freier Arbeit aufmerksam zu machen.

In Mecklenburg-Vorpommern haben im Jahr 2023 insgesamt 541 Menschen eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt.

Änderung des Sparkassengesetzes

Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Gesetzentwurf sorgt für mehr Transparenz und Gleichberechtigung“

Schwerin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat heute den Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern beschlossen.

Der Gesetzentwurf enthält u.a. eine Verpflichtung der Sparkassen, die Gesamtbezüge aller Vorstandsmitglieder in Summe zu veröffentlichen. Dazu sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Die Sparkassen handeln im öffentlichen Auftrag. Eine verantwortungs- und risikobewusste Geschäftspolitik ist daher von besonderer Bedeutung. Dazu gehört auch die Transparenz bei den Vorstandsbezügen. Die im Gesetzentwurf enthaltene Offenlegungspflicht der Gesamtbezüge aller Vorstandsmitglieder ist daher nur folgerichtig.  Die Veröffentlichung der Bezüge werden wir alle zwei Jahre im Vergütungstransparenzbericht des Landes Mecklenburg-Vorpommern vornehmen.“

Im Gesetzentwurf wurden ebenfalls Soll-Vorschriften für eine geschlechterparitätische Zusammensetzung der Verwaltungsräte vorgenommen. Zudem sollen Frauen und Männer grundsätzlich bei der Bestellung und Anstellung der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder des Vorstandes gleichermaßen berücksichtigt werden. „Frauen sind in den Verwaltungsräten der Sparkassen bislang deutlich unterrepräsentiert. Wir hoffen, dass die neuen Gesetzesvorgaben zudem dazu beitragen, dass die Sparkassen auf eine stärkere Qualifizierung von Frauen für Leitungsfunktionen hinwirken“, so Dr. Geue.

Die Transformation der Wirtschaft in Richtung klimaneutralem Wirtschaften benötigt eine Mobilisierung insbesondere von privatem Kapital. Für die Herausforderung werden auch die Sparkassen dringend benötigt.

Das Geschäftsgebiet der Sparkassen ist das Gebiet oder Teilgebiet ihrer Träger. Eine Kreditvergabe außerhalb ihres Geschäftsgebietes erfordert bislang eine Ausnahmegenehmigung der Sparkassenaufsicht. Um für die Sparkassen den Aufwand eines Ausnahmegenehmigungsverfahrens zu vermeiden und diesen Vorgang zu entbürokratisieren, gleichzeitig aber den Schutzzweck des Regionalprinzips aufrechtzuerhalten, wird festgelegt, dass Kredite an Kreditnehmende außerhalb des Geschäftsgebietes im Inland künftig gewährt werden können, wenn die dort ansässige Sparkasse ihre Zustimmung erteilt.

Der Kredit muss in unmittelbarem Zusammenhang mit der Förderung der Wirtschaftsentwicklung im eigenen Geschäftsgebiet stehen oder das Beleihungsobjekt im eigenen Geschäftsgebiet liegen. Ferner erfolgt eine zeitnahe Anpassung der Sparkassenverordnung. Neben der bisher schon möglichen Kreditvergabe im Konsortium mit der Sparkassen-Finanzgruppe angehörenden Sparkassen und Landesbanken sollen Sparkassen ausnahmsweise auch Konsortial-Beteiligungen mit anderen Sparkassen eingehen können. Auch damit kann die nötige Transformation der Wirtschaft in MV unterstützt werden.

Einen weiteren Beitrag zum Bürokratieabbau liefert das geänderte Sparkassengesetz für die Träger der Sparkassen. Durch die künftige Verpflichtung der Sparkassen zur Veröffentlichung der Gesamtbezüge aller Vorstandsmitglieder entfällt für die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger die Verpflichtung, regelmäßig auf eine Veröffentlichung hinzuwirken und diese Bemühungen gegenüber der Sparkassenaufsicht zu dokumentieren.

Der Gesetzentwurf wird im März 2024 in den Landtag eingebracht.

„Rad&Risiko“ – E-Learning mit Spaß

Landesverkehrswacht, Bildungsministerium und Provinzial starten webbasiertes Angebot zur schulischen Verkehrserziehung für 10- bis 12-Jährige.

Schwerin – Umweltkrimi und Verkehrssicherheit von Kindern, wie passt das zusammen? In der spannenden, professionell vorgelesenen Geschichte, bebildert mit Montagen aus Fotos und Illustrationen, geraten Charlotte, Juri, Jan und Emma mit ihren Fahrrädern auf der Jagd nach Umweltsündern in riskante Situationen im Straßenverkehr. Schülerinnen und Schüler der 5. Klasse beantworten die daran anknüpfenden Fragen und erhalten für richtige Antworten Pluspunkte. Im Anschluss an den Umweltkrimi erklärt der erfolgreiche und beliebte Comedian „Herr Schröder“, welche Antworten richtig sind – und warum. Johannes Schröder war selbst Lehrer und weiß, wovon er redet.

Das webbasierte Angebot soll dazu beitragen, dass sich Kinder Risikosituationen vor Augen führen, die ihnen mit dem Fahrrad im Straßenverkehr jederzeit begegnen können. Das exklusive Onlineangebot für Schulen in MV starten Bildungsministerin Simone Oldenburg, Hans-Joachim Hacker, Präsident der Landesverkehrswacht und Christoph Dohr, Hauptabteilungsleiter Schadenprävention & Risikobewertung der Provinzial. Ein weiterer Partner ist die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt.

Ein Radfahr-Unterrichtskonzept in der 5. Klasse, obwohl die Kinder Ende der 4. Klasse an der Radfahrausbildung teilgenommen haben? „Das eine baut auf dem anderen auf“, erläutert Hans-Joachim Hacker. „Nach der regelorientierten Grundausbildung widmen wir uns mit ‚Rad&Risiko‘ eher den jugendspezifischen Gefahren.“

„Verkehrserziehung ist eine elementare Aufgabe von Bildung und Erziehung in der Schule“, ergänzt Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Ab der Klasse 5 sind viele Kinder zunehmend mit dem Rad unterwegs, auf dem Schulweg und in der Freizeit. Mit Blick auf die kommende Radfahrsaison im Frühling ist es gut, wenn die Mädchen und Jungen darauf vorbereitet werden, typische Risikosituationen zu meiden oder, wenn sie unvermeidbar sind, sie gut zu meistern.“

Kinder im Alter von zehn bis 14 Jahren verunglücken hauptsächlich mit dem Rad. Allein im Jahr 2022 verunglückten in Mecklenburg-Vorpommern 136 Kinder im Alter zwischen 10 und 14 Jahren mit dem Rad im Straßenverkehr, davon deutlich mehr Jungen als Mädchen.

Deshalb appelliert Hans-Joachim Hacker an alle Menschen, die mit dem Auto, Lkw oder Motorrad unterwegs sind, auf Rad fahrende Kinder besonders viel Rücksicht zu nehmen.  

„Wir waren sofort vom neuen, unkonventionellen E-Learning Programm zum Projekt „Rad &Risiko“ für Schülerinnen und Schüler in Kombination mit der Online Fortbildung für Lehrkräfte begeistert. Die Kinder digital für das Thema zu sensibilisieren ist ein hervorragender Weg“, betont Christoph Dohr. Deshalb unterstützt die Provinzial Nord Brandkasse die Schulaktion „Rad&Risiko“ an den weiterführenden Schulen als Hauptsponsor. Das Grundschulangebot „Sattelfest“ zur Radfahrausbildung begleitet die Provinzial seit über 30 Jahren.

„Herr Schröder“ findet „Rad&Risiko“ so interessant und wichtig, dass er sich die Zeit genommen hat, das E-Learning-Programm für Schülerinnen und Schüler zu begleiten und außerdem die gleichnamige Online-Fortbildung für Lehrkräfte zu moderieren. In seinem kurzweiligen und humorvollen Kurs erläutert Johannes Schröder das Programm und seine Einsatzmöglichkeiten im Präsenz- und Distanzunterricht.

Schulen in MV finden sowohl das E-Learning-Programm „Rad&Risiko“ für Schülerinnen und Schüler der 5./6. Klassenstufe als auch die Online-Fortbildung für Lehrkräfte im Lernmanagementsystem „itslearning“. Beide Programme gibt es auch auf der Website der Landesverkehrswacht Mecklenburg-Vorpommern (www.verkehrswacht-mv.de).

Schulen können auch das gleichnamige Printmedium nutzen und die Unterrichtsmappe kostenfrei auf der Website der Landesverkehrswacht bestellen.

 „Dass es uns gelungen ist, mit unseren Möglichkeiten ein bundesweit einmaliges digitales Angebot für diese Altersgruppe zu präsentieren, macht uns schon ein wenig stolz.“, resümiert Hans-Joachim Hacker die Entstehung von „Rad&Risiko“.

Kinder ab 10 Jahren mit dem Rad im Straßenverkehr / Tipps für Eltern:

  • Neue Schule – neue Wege: Nach dem Winter die Strecken, die Kinder mit dem Fahrrad nutzen sollen, vereinbaren und bestenfalls gemeinsam abfahren. Gibt es Baustellen, Änderungen in der Verkehrsführung, Abbiegespuren, neue Radwege?
  • Fahrradüberprüfung: Bremsen, Reflektoren, Beleuchtung, Reifenprofile
  • Fahrradgröße: Passen Kind und Rad noch zusammen?
  • Fahrradhelm: Niemals ohne! 90 Prozent aller Radfahr-Todesfälle hätten mit dem Tragen eines Radhelmes vermieden werden können.
  • Sicherheit durch Sichtbarkeit: Reflektierende Westen und Radhelm-Überzüge verbessern die Sichtbarkeit, auch am Tag.
  • Größere Ampelkreuzungen ohne Radwege: Beim Linksabbiegen das Rad zweimal über die Fußgängerfurt zu schieben, ist sicher. Das Einfädeln in die Abbiegespur ist gefährlich.
  • Radfahren macht Spaß: Gemeinsam raus in die Natur! Radausflüge am Wochenende erfreuen Kinder und Eltern und schaffen verbindende Erlebnisse.

Bundesstaatlicher Finanzausgleich

Zwölf Länder reichen gemeinsame Stellungnahme beim Bundesverfassungsgericht ein

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hat am Montag (19.2.) gemeinsam mit elf weiteren Ländern im Verfahren der Bayerischen Staatsregierung gegen den geltenden bundesstaatlichen Finanzausgleich vor dem Bundesverfassungsgericht eine Stellungnahme eingereicht. Darin kommt der von den Ländern als Prozessvertreter beauftragte Staatsrechtler, Professor Dr. Stefan Korioth (Ludwig-Maximilians-Universität München), zu dem Schluss, dass die aktuellen Regelungen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs im Einklang mit dem Grundgesetz und den dazu ergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts stehen.

„Mit dem Einreichen der Stellungnahme sind wir im Normenkontrollverfahren einen wichtigen Schritt vorangekommen. Ich bin davon überzeugt, dass der bundesstaatliche Finanzausgleich in seiner aktuellen Form verfassungskonform ist und auch gut funktioniert. Das haben die vergangenen drei Jahre gezeigt“, sagt Dr. Heiko Geue, Finanzminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Professor Dr. Korioth dazu: „Der Finanzausgleich zwischen den Ländern und zwischen diesen und dem Bund ist unter keinem Aspekt verfassungsrechtlich bedenklich. Der bayerische Antrag wärmt Argumente auf, die vom Bundesverfassungsgericht zum Teil bereits mehrfach abschlägig beschieden worden sind. Dass Bayern neben anderen Ländern im Finanzkraftausgleich, dem früheren Länderfinanzausgleich, belastet wird, ist schlicht Folge seiner überdurchschnittlichen Wirtschafts- und Finanzkraft. Ein deutlicher Reichtumsvorsprung Bayerns bleibt auch nach Durchführung des Ausgleichs erhalten.“

Zur Prozessgemeinschaft gehören die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Damit besteht die parteiübergreifende Prozessgemeinschaft aus Zuschlags- und Abschlagsländern, Stadtstaaten und Flächenländern sowie alten und neuen Ländern. Nach aktuellen Verlautbarungen ist mit Stellungnahmen weiterer Länder zu rechnen. Wann das Verfahren abgeschlossen sein wird, ist derzeit nicht absehbar.

Durch den bundesstaatlichen Finanzausgleich werden die finanziellen Voraussetzungen für die Wahrung der verfassungsrechtlich gebotenen Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und eines vergleichbaren Angebots öffentlicher Leistungen im gesamten Bundesgebiet geschaffen. Bund und Länder hatten sich nach einem mehrjährigen Verhandlungsprozess einvernehmlich auf eine Reform des Finanzausgleichs verständigt, der alle Länder 2017 im Bundesrat zugestimmt haben. Diese Reform trat zum 1. Januar 2020 in Kraft und war auch mit einer Verbesserung der Finanzkraft der besonders finanzstarken Länder verbunden.

Fördergelder für Spielplätze

Schwerin – Noch bis Ende des Monats besteht für das Jahr 2024 die Möglichkeit, einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Spielplatzförderrichtlinie MV zu stellen. Kommunen und Ämter, die also noch Spielplätze vom Land fördern lassen möchten, sollten die Gelder bis zum 28. Februar beim örtlich zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft beantragen, erinnert der Minister für ländliche Räume, Dr. Till Backhaus. Der Fördertopf sei noch nicht voll ausgeschöpft.

„Der Antrag für die Spielplatzförderung ist mit Absicht sehr schlicht gehalten. So sollen die Kommunen unbürokratisch und schnell ihre Spielplätze auf Vordermann bringen können. Insgesamt 2,3 Millionen Euro haben wir aus dem Bürgerfonds des Landes dafür zur Verfügung gestellt – und es sind noch Reste vorhanden. Wer die bis zu 15.000 Euro pro Projekt noch in Anspruch nehmen möchte, sollte sich allerdings beeilen“, so Backhaus.

Die Spielplatzförderrichtlinie 2023 ermöglicht einen leichten Zugang zur Förderung durch ein einfaches Verfahren mit geringem Verwaltungsaufwand. Bei den beantragten Vorhaben muss es sich um bedarfsgerechte und angemessene Maßnahmen zur grundhaften Erneuerung und Sanierung sowie zum Neubau von öffentlichen Kinderspielplätzen handeln.

Gefördert werden die Anschaffung und Einrichtung von kindgerechten Spielplatz- und Bewegungsgeräten sowie von ergänzenden Ausstattungen (z. B. Sitzbänke, Abfallsammler, Fahrradständer), Baumaßnahmen und Pflanzungen zur Platzgestaltung, einschließlich flächenabgrenzender Maßnahmen wie Umzäunung und Heckenpflanzung, ggf. Planungsleistungen sowie erforderliche Gebrauchsabnahmen für die Erstabnahme von Kinderspielplätzen und Spielplatzgeräten.

Bei der Bewertung der einzelnen Vorhaben hat die Sanierung Vorrang vor einem Neubau. Bei der Bewertung zugrunde gelegt wird die Leistungsfähigkeit der antragstellenden Gemeinde und die Anzahl der in der Gemeinde lebenden Kinder. Die Höhe der Zuwendung nach der Spielplatzförderrichtlinie 2023 beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 Euro je Antrag.