Förderung für Digitalisierung

Förderung für Digitalisierung im öffentlichen Personennahverkehr / Meyer: Innovative Technologien einführen und Qualität der Dienstleistungen rund um die öffentliche Mobilität steigern

Schwerin – Die Verkehrsunternehmen Rostocker Straßenbahn AG (RSAG), Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Greifswald (VVG), Neubrandenburger Verkehrsbetriebe (NVB) und die Eisenbahn-Bau- und Betriebsgesellschaft Pressnitztalbahn (PRESS) investieren mit Unterstützung des Verkehrsministeriums in den Auf- und Ausbau digitaler Vertriebs- und Kontrollstrukturen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Mecklenburg-Vorpommern.

„In Umsetzung der im April 2023 gestarteten Mobilitätsoffensive MV haben das Land und die kommunalen Aufgabenträger für den ÖPNV im Dezember 2023 in einer gemeinsamen Erklärung eine enge Partnerschaft zur Verbesserung des öffentlichen Mobilitätsangebotes in Mecklenburg-Vorpommern verabredet. Zu den gemeinsamen Maßnahmen gehört die Digitalisierung des ÖPNV. Wir wollen innovative Technologien einführen und die Qualität der Dienstleistungen rund um die öffentliche Mobilität steigern. Unser Ziel ist es, den Zugang zu öffentlichen Verkehrsdienstleistungen für die Menschen einfacher und digitaler – und somit attraktiver und passgenauer – zu gestalten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

„Digitale Vertriebswege im öffentlichen Verkehr sind die Vertriebskanäle der Zukunft. Die Förderung des Landes durch die VMV-Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH unterstützt die Verkehrsunternehmen bei der Aufrüstung der Vertriebstechnik für die Ausgabe und Kontrolle von standardisierten digitalen Tickets für Bus und Bahn, wie zum Beispiel dem Deutschland-Ticket. Ziel des Landes ist, künftig den Zugang zum ÖPNV via App oder Chipkarte zu vereinfachen: ein wichtiger Schritt auf dem Weg in die Mobilitätswende“, sagt Daniel Bischof, Geschäftsführer der VMV-Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH.

Unter dem Dach der Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (VMV) soll die Digitalisierung des ÖPNV koordiniert vorangetrieben werden. Dafür wurde eine umfangreiche digitale Vertriebs- und Kontrollstrategie entwickelt. Einzelne Aspekte – wie die digitale Vertriebs- und Kontrollfähigkeit des Deutschlandtickets – sind bereits umgesetzt oder weit fortgeschritten. So können die Unternehmen die Ausgabe des digitalen Deutschlandtickets als Smartphone-Ticket oder via Chipkarte sicherstellen.

Darüber hinaus läuft die Planung für die Entwicklung einer landesweiten Mobilitätsplattform (Beauskunften – Buchen – Bezahlen). „Es soll für die Kundinnen und Kunden eine leistungsstarke Vertriebsapplikation an den Markt gebracht werden. Unser Ziel ist klar: Wir müssen dem Endkunden die Möglichkeit einer landesweiten, routengenauen Fahrt- und Tarifbeauskunftung in Echtzeit mit der gleichzeitigen Möglichkeit des Ticketerwerbs auf Basis der wichtigsten Tarifangebote geben. Zusammen wollen wir bis Ende 2025 eine praxistaugliche Vertriebslösung an den Markt gebracht haben“, sagte Meyer.

Die Rostocker Straßenbahn AG erhält für die Digitalisierung des Vertriebs – Einführung des elektronischen Fahrscheinmanagements – bei Gesamtausgaben in Höhe von rund 985.000 Euro eine Zuwendung in Höhe von rund 582.000 Euro.

Die Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Greifswald erhält für die Beschaffung digitaler Vertriebs- und Kontrollstrukturen zur Einführung elektronischer Fahrausweise bei Gesamtausgaben in Höhe von knapp 479.000 Euro eine Zuwendung in Höhe von rund 284.000 Euro.

Die Neubrandenburger Verkehrsbetriebe erhalten für die Ertüchtigung zur Ausgabe von Chipkarten für elektronische Fahrscheine bei Gesamtausgaben in Höhe von rund 185.600 Euro eine Zuwendung in Höhe von rund 96.000 Euro.

Die Eisenbahn-Bau- und Betriebsgesellschaft Pressnitztalbahn mbH erhält für eine Softwareerweiterung zur Kontrolle elektronischer Fahrausweise bei Gesamtausgaben in Höhe von rund 156.000 Euro eine Zuwendung in Höhe von knapp 121.000 Euro.

Die Zuwendungen erfolgen im Rahmen der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in den Aufbau digitaler Vertriebs- und Kontrollstrukturen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Land Mecklenburg-Vorpommern (InvestDigiÖPNVRL M-V).

Insgesamt liegen derzeit 13 Förderanträge mit einem Antragsvolumen in Höhe von 3,82 Millionen Euro vor. „Der allgemeine Finanzierungsbedarf im Land im Rahmen der Förderrichtlinie wird noch steigen, da die Umsetzung der für die Digitalisierung des ÖPNV benötigten Prozesse nur langfristig umgesetzt werden kann. Das Land hat mit dem Doppelhaushalt 2024/2025 Vorsorge getroffen, um weiterhin Zuschüsse für Investitionen in die Digitalisierung des ÖPNV an private Unternehmen zur Verfügung stellen zu können. 2024 stehen 3,25 Millionen Euro zur Verfügung, im Folgejahr 3,5 Millionen Euro“, sagte Meyer.

Gemeinsam mit den Landkreisen und den kreisfreien Städten hat das Land eine „Gemeinsame Erklärung zur Verbesserung des öffentlichen Mobilitätsangebotes in Mecklenburg-Vorpommern“ gezeichnet. Das Land möchte gemeinsam mit den kommunalen Aufgabenträgern und den Verkehrsunternehmen das öffentliche Mobilitätsangebot in Mecklenburg-Vorpommern verbessern.

Unter anderem sollen langfristig weitere Instrumente vom Land und den Kommunen umgesetzt werden, um den öffentlichen Personennahverkehr attraktiver zu gestalten. Dazu gehören unter anderem Überlegungen zur Einführung eines Landestarifverbundes sowie die Bündelung von Kompetenzen und Strukturen im Bereich der Digitalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).

Ziel der Mobilitätsoffensive des Landes – begleitet von günstigen Ticketpreisen und der Einführung moderner, digitaler Tarif- und Vertriebsstrukturen – ist die Schaffung eines Landesmobilitätsnetzes mit flächendeckenden schnellen vertakteten Bahn- und Busangeboten und Rufbussen, die auch die kleinsten Dörfer des Landes erschließen.

Dazu hat das Wirtschaftsministerium drei Handlungsfelder definiert, die sich in der Umsetzung befinden: Ausbau- und Leistungsstrategie für den Schienenpersonennahverkehr, Einführung eines landesweiten Busnetzes (Regiobus MV) mit regelmäßigen Taktverkehren sowie die Einführung eines landesweit einheitlichen Rufbussystems.

Die landesweite Fahrplanauskunft ist unter fahrplanauskunft-mv.de zu finden. Eine App-Variante „MV fährt gut“ kann für iOS und Android heruntergeladen werden.

Forschung mit der Universität

Photonion GmbH aus Schwerin forscht und entwickelt mit Uni Rostock / Meyer: Ziel ist, ein wettbewerbsfähiges Spektrometer zu entwickeln

Schwerin – Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat sich heute in Schwerin bei der Photonion GmbH über ein aktuelles Forschungsvorhaben informiert. Das Unternehmen plant im Bereich „Entwicklung eines High-Performance Aerosol – Einzelpartikel – Lasermassenspektrometers“ Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten. Verbundpartner in dem Projekt ist die Universität Rostock, Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät, Institut für Chemie, Lehrstuhl Analytische Chemie.

„Die Photonion GmbH wurde 2009 als Ausgründung des Helmholtz Zentrums München gegründet und hat heute 14 Mitarbeitende am Standort. Gemeinsam mit der Universität Rostock geht es nun darum, über ein selbst entwickeltes Spektrometer umweltschädliche Stoffe gezielt nachweisen zu können. Ziel ist, aus der Forschung ein wettbewerbsfähiges Produkt zu entwickeln“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Themen der Klimaforschung und insbesondere die Analyse und gezielte Reduzierung von klimaschädlichen Emissionen gewinnen aufgrund des fortschreitenden Klimawandels immer mehr an Bedeutung. Um umweltschädliche Stoffe gezielt nachweisen zu können, bedarf es effizienter und hochpräziser Analysegeräte.

Das Ziel des Verbundvorhabens ist die Neuentwicklung eines leistungsstarken, robusten und vielseitigen Einzelpartikelmassenspektrometers zur massenspektrometrischen Charakterisierung einzelner Aerosolpartikel und ihrer chemischen und physikalischen Analyse. Diese sollen den zukünftigen Anwendern sowohl für die Detektion von Schad- und Gefahrstoffen als auch für die allgemeine Umweltanalyse bereitgestellt werden.

Das Ziel des Teilprojektes der Photonion GmbH beinhaltet die Entwicklung eines leistungsstarken, robusten und vielseitigen Einzelpartikelmassenspektrometers zur massenspektrometrischen Charakterisierung einzelner Aerosolpartikel und ihrer chemischen und physikalischen Analyse. Das Ziel des Teilprojektes der Universität Rostock beinhaltet die Entwicklung neuer Laserdesorptions- und Ionisierungsprozesse für den Einsatz in High-Performance Massenspektrometern.

Das Projektvolumen des Verbundvorhabens beträgt insgesamt knapp 1,276 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) die Photonion GmbH in Höhe von knapp 511.500 Euro und die Universität Rostock in Höhe von rund 511.000 Euro.

Im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation Mecklenburg-Vorpommern (FuEuI-Richtlinie) werden anteilig nicht rückzahlbare Zuschüsse für Ausgaben von Unternehmen und auch Forschungseinrichtungen (wenn sie im Verbund mit Unternehmen gemeinsame Produkt- und Verfahrensentwicklung im Bereich Forschungs- und Entwicklungsvorhaben betreiben) gewährt.

Folgende Bereiche werden im Rahmen der aktuellen FuEuI-Richtlinie unterstützt:

  1. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowohl als einzelbetriebliches Vorhaben von Unternehmen als auch als Verbundvorhaben von Unternehmen und Forschungseinrichtungen;
  2. Durchführbarkeitsstudien zur Bewertung und Analyse des Potentials eines FuEuI-Vorhabens;
  3. Anmeldung von Schutzrechten für die Erlangung von Patenten von kleinen und mittleren Unternehmen;
  4. Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienste;
  5. Prozessinnovationen;
  6. Investitionen infolge von Prozessinnovationen.

Ausbau von Ganztagsplätzen

Oldenburg: Bund, Länder und Kommunen schaffen Schritt für Schritt die Rahmenbedingungen

Schwerin – Bund, Länder und Kommunen treiben den Ausbau von Ganztagsplätzen für Kinder im Grundschulalter voran. Über das Investitionsprogramm Ganztagsausbau erhält Mecklenburg-Vorpommern vom Bund 54,4 Millionen Euro.

Das Land stellt 11,7 Millionen Euro bereit. Die Träger der Einrichtungen bringen ebenfalls insgesamt 11,7 Millionen Euro auf. Die Mittel von Bund und Land sind zur Unterstützung der Kommunen ihrer eigenen Aufgaben vorgesehen. Sie sind für bauliche Investitionen bestimmt, die dazu dienen, zusätzliche Betreuungsplätze einzurichten oder bestehende Betreuungsplätze für Kinder im Grundschulalter zu erhalten.

„Schülerinnen und Schüler können im Ganztag gezielt gefördert werden“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Durch Ganztagsangebote steht mehr Zeit für Bildung, Förderung und ganzheitliches Lernen zur Verfügung, sodass sie auch außerhalb des Unterrichts wichtige Erfahrungen sammeln können. Das eröffnet Bildungschancen und gleicht Benachteiligungen aus.

Bund, Länder und Kommunen schaffen Schritt für Schritt die Rahmenbedingungen, um künftig den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zu gewähren. Das Investitionsprogramm Ganztagsausbau ist hierfür eine große Unterstützung“, so Oldenburg.

Mit den Mitteln aus dem Investitionsprogramm Ganztagsausbau können Neu- und Umbauten, der Erwerb von Grundstücken sowie Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Gebäuden finanziert werden. In der Richtlinie des Landes zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Investitionsprogramm Ganztagsausbau sind die Förderbedingungen festgelegt.

Landkreise und kreisfreie Städte beantragen eine Förderung über das Landesamt für Gesundheit und Soziales. Das LAGuS hat die Antragsunterlagen auf seiner Webseite zum Download bereitgestellt.

Das Ganztagsförderungsgesetz des Bundes sieht ab dem Schuljahr 2026/2027 für Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung vor. Der Rechtsanspruch gilt zunächst für Grundschulkinder der Jahrgangsstufe 1 und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet.

Damit hat ab dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind der Jahrgangsstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Sie umfasst eine Förderung von täglich acht Stunden an fünf Tagen in der Woche. Die Unterrichtszeit wird auf diesen Anspruch angerechnet.

Mecklenburg-Vopommern verstärkt dabei die Zusammenarbeit zwischen Schule, Hort und außerschulischen Kooperationspartnern. Die Kooperationsdatenbank der Serviceagentur „Ganztägig lernen“ bringt Schulen, Anbieterinnen und Anbieter zusammen.

„Außerschulische Kooperationspartner gestalten den Schulalltag für Schülerinnen und Schüler abwechslungsreicher. Das zeigen unsere Erfahrungen und genau das kommt auch bei den Kindern und Jugendlichen gut an“, sagte die Bildungsministerin.

Mecklenburg-Vorpommern verfügt bereits über ein dichtes Netz an ganztägig arbeitenden Schulen. Aktuell gibt es 345 ganztägig arbeitende Schulen im Land – dies sind 66 Prozent aller öffentlichen allgemein bildenden Schulen.

Bezogen auf die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und Sekundarstufe I nimmt bereits jede zweite Schülerin bzw. jeder zweite Schüler an ganztägigen Angeboten teil.

Tag des Europäischen Notrufs

112 kann europaweit Leben retten

Schwerin – Innenminister Christian Pegel nimmt den Europäischen Tag des Notrufs am 11. Februar zum Anlass, um auf die einheitliche Notrufnummer 112 aufmerksam zu machen.

„Viele Menschen in Deutschland kennen die Notrufnummer 112 und wissen, dass in Notsituationen wie Bränden, Unfällen oder lebensbedrohlichen Situationen schnelle Hilfe durch Feuerwehr und Rettungsdienst über die 112 kommt. Was bislang weniger bekannt ist: Diese Nummer steht nicht nur in Deutschland, sondern in der gesamten Europäischen Union zur Verfügung. Aus allen Fest- und Mobilfunknetzen kann der Notruf europaweit im Notfall einheitlich und kostenfrei gewählt werden“, sagt der Innenminister.

Ein Notruf kann ohne Vorwahl von jedem Mobil- oder Festnetzgerät abgesetzt werden – selbst bei gesperrten Mobiltelefonen, ohne Netzvertrag, SIM-Card, PIN oder Guthaben. Anrufer werden dann sofort mit der örtlichen Rettungsleitstelle verbunden, die durch Polizei, Rettungsdienst oder Feuerwehr betreut wird.

Wichtig ist, dass die Anrufer den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Rettungsleitstelle alle wichtigen Informationen zur Notsituation schildern, um möglichst schnell Hilfe zu leisten: „Merken Sie sich dafür am besten die fünf W’s: Wo? Wer? Was? Wie viele? Warten auf Rückfragen! Erst wenn die Helferinnen und Helfer der Leitstelle erklären, dass alle nötigen Informationen vorhanden sind, dürfen Sie auflegen. Damit sind Sie als Notrufabsender der erste wichtige Akteur in der Rettungskette – und können Leben retten“, so Christian Pegel.

Mit der Notruf-App „nora“ kann bundesweit seit September 2021 noch schneller ein Notruf abgesetzt werden. Die App ermöglicht es auch, dass sprach- und hörgeschädigte Menschen barrierefrei einen Notruf absetzen können. „Mit der App können Sie nun in Notsituationen, ganz ohne zu sprechen, einen Notruf absetzen. Ich freue mich sehr, dass diese Lücke im Notrufsystem geschlossen worden ist. und sprach- oder hörgeschädigte Menschen jetzt schnell und unkompliziert Hilfe von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei anfordern können“, sagt Minister Pegel. „Nora“ kann zudem „stille Notrufe“ absenden im Fall einer Bedrohung, in dem ein Notruf möglichst unbemerkt bleiben soll.

Auch wenn der Download der App aufgrund von neuen Anforderungen, die eine technische Überarbeitung notwendig machen, momentan nicht möglich ist, können Notrufe über bereits installierte Anwendungen und registrierte Nutzerinnen und Nutzer abgesetzt werden. Die Anwendung wurde federführend durch das Ministerium des Innern Nordrhein-Westfalen bundesweit und stellvertretend für alle Länder entwickelt.

Seit 1991 gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in einigen weiteren Ländern die einheitliche Notrufnummer 112. Sowohl über das Festnetz als auch über alle Mobilfunknetze erreichen Hilfesuchende europaweit über diese Nummer gebührenfrei und direkt die Feuerwehr, Rettungsdienste oder die Polizei. Deshalb haben die Europäische Kommission und das Europäische Parlament mit dem Rat der Europäischen Union im Jahr 2009 den
11. Februar zum „Europäischen Tag des Notrufs 112“ erklärt.

In Mecklenburg-Vorpommern werden sechs integrierte Rettungsleitstellen betrieben, die oft Teil von Leitstellen für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst sind. Die Standorte sind Bad Doberan, Greifswald, Schwerin, Rostock, Stralsund und Wulkenzin. Die Leitstelle Schwerin ist die einzige Regionalleitstelle in MV. Sie werden teilweise kreisübergreifend tätig. Rettungsleitstellen sind ständig besetzt. Für jede Leitstelle ist ein Ärztlicher Leiter des Rettungsdienstes berufen worden.

Steigende Zahl von Einsätzen

Drese plädiert für neue Ansätze im Rettungswesen

Schwerin – Mehr als 200.000-mal und damit 11 Prozent mehr als im Vorjahr rückte im zuletzt erfassten Jahr 2022 der Rettungsdienst in Mecklenburg-Vorpommern aus. „Im Rettungsdienst sind seit Jahren steigende Einsatzzahlen festzustellen. Gleichzeitig stellt das Rettungsdienstpersonal beim Eintreffen am Einsatzort regelmäßig fest, dass kein lebensbedrohlicher Notfall vorliegt“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute in Schwerin. Drese verweist auf neue Ansätze im Rettungswesen, um die Menschen in die für sie passende Versorgungsstruktur zu lotsen und Abläufe zu optimieren.

Tatsächlich handelte es sich im Jahr 2022 nur in rund einem Drittel der Fälle wirklich um einen Notfall. Die steigenden Einsatzzahlen stellten dabei laut Drese für die Rettungskräfte eine zunehmende Belastung dar. „Der Notdienst geht jedem Verdacht auf einen Notfall nach und rückt aus“, so Drese. Handele es sich dann jedoch doch nicht um einen Notfall, würden die Kapazitäten des Einsatzteams an anderer Stelle möglicherweise fehlen.

Im Durchschnitt braucht der Rettungsdienst in MV 9 Minuten und 47 Sekunden vom Aussenden des Notrufs bis zum Eintreffen am Einsatzort. „Trotz der größtenteils ländlich geprägten Infrastruktur und den somit weiteren Wegen im Land sind die Rettungsfachkräfte schnell bei den Patienten. Für Ihren unermüdlichen Einsatz gilt den Rettungskräften im Land mein großer Dank“, hebt Drese hervor.

Um den Rettungsdienst zu entlasten, werden derzeit in MV verschiedene Modellprojekte erprobt. Ein gutes Beispiel für neue Ansätze sei laut Drese der erst kürzlich eröffnete gemeinsame Tresen des Kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes und des Rostocker Südstadtklinikums im dortigen neuen Integrierten Notfallzentrum.

Auch der Einsatz neuer technischer Systeme könne dazu beitragen, das Rettungswesen effizienter zu machen. Seit vergangenem Jahr nutzen die Landkreise das System IVENA Health. „Das System ermöglicht eine schnellere Vernetzung des Rettungsdienstes mit den Krankenhäusern bei der Patientenzuweisung“, erklärt Drese. Inzwischen arbeitet der Rettungsdienst in MV auch grenzübergreifend über IVENA mit Brandenburg zusammen.

Ein weiteres dreijähriges Projekt im Land testet derzeit in den sprechstundenfreien Zeiten eine Zusammenführung der 116 117-Hotline des Kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes und des klassischen Notrufs über die 112. „Patientinnen und Patienten müssen so nicht selbst entscheiden, welche Versorgung für sie die richtige ist, sondern werden entsprechend beraten“, so Drese.

Für die Ministerin ist klar, dass das Rettungswesen in den kommenden Jahren weiter vor Herausforderungen gestellt werden wird: „Es leben immer mehr ältere Menschen im Land. Das führt zu mehr Krankheitsfällen zu denen auch akute Notfälle wie Herzinfarkte zählen.“ Drese appelliert, den Notruf deshalb nur in echten Notfällen zu rufen. „Dazu zählt unter anderem, wenn jemand bewusstlos wird oder Anzeichen für einen Herzinfarkt oder Schlaganfall zeigt“, so Drese. Auch schwere Verbrennungen, Vergiftungen oder ein allergischer Schock sind ein Fall für die 112.

Neuansiedlung in Grevesmühlen

Carbo 1 Bravo GmbH produziert Pflanzenkohle / Schulte: Reststoffe aus der Region werden verarbeitet – Wertschöpfung bleibt vor Ort

Grevesmühlen – Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte hat sich heute bei der Carbo 1 Bravo GmbH (Tochtergesellschaft der Novocarbo GmbH) in Grevesmühlen über den Neubau des Unternehmensstandortes zur Herstellung von Pflanzenkohle informiert und symbolisch einen Zuwendungsbescheid übergeben.

„Mit der Herstellung von Pflanzenkohle wird Kohlendioxid dauerhaft gebunden, das bei der Verrottung oder Verbrennung pflanzlicher Abfälle normalerweise freigesetzt wird. Das ist ein guter Ansatz zum Klimaschutz. Die Carbo 1 plant zudem, die Ausgangsmaterialien wie beispielsweise Reststoffe holzverarbeitender Betriebe, kommunaler Grünschnitt oder Reststoffe aus der Lebensmittelindustrie aus der Region zu nutzen. So bleibt die Wertschöpfung vor Ort“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Die 2021 gegründete Carbo 1 Bravo GmbH stellt Pflanzenkohle her. Pflanzenkohle wird bislang vornehmlich in der Landwirtschaft sowie im Garten- und Landschaftsbau als Bodenverbesserer, Torfersatz sowie Streu- und Futtermittel verwendet. Das Material besteht vorwiegend aus Kohlenstoff und Mineralien. Die Carbo 1 Bravo plant in der Betriebsstätte in Grevesmühlen für den Fertigungsprozess zwei Pyrolyseanlagen einsetzen.

Hierin wird das Ausgangsmaterial unter hohem Druck, viel Hitze und unter Ausschluss von Sauerstoff zu Pflanzenkohle umgewandelt. Beim Pyrolyse-Prozess entsteht regenerative, klimaneutrale Überschuss-Energie, die in Form von Wärme für den Prozess genutzt wird und zusätzlich in Strom umgewandelt wird. Strom und Wärme werden neben einer Photovoltaikanlage zur Deckung des Eigenenergiebedarfs genutzt. Die Abwärme wird als Fernwärme ausgekoppelt; der überschüssige Strom aus der Photovoltaikanlage und aus Wärme umgewandelt wird ins öffentliche Netz eingespeist.

In Grevesmühlen werden derzeit für das Vorhaben zwei Produktionshallen, zwei Silos, ein Bürocontainer sowie zwei für den Fertigungsprozess erforderliche Pyrolyseanlagen und fördertechnische Anlagen errichtet. „Mit der Neuansiedlung entstehen acht Arbeitsplätze vor Ort“, sagte Schulte.

Die Gesamtinvestition beträgt knapp neun Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von rund 422.000 Euro.

Valentinstag ohne Gift im Strauß

BUND: Schluss mit toxischen Liebesbeweisen 

Berlin – Der Klassiker zum Valentinstag am kommenden Mittwoch (14. Februar) sind rote Rosen. Doch Achtung: Die Liebesboten enthalten oft einen Pestizid-Cocktail. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) rät, beim Kauf auf Siegel zu achten. Im Winter kommen Rosen, Nelken oder Lilien auf dem deutschen Markt fast immer aus dem Ausland. Neben Holland sind ostafrikanische und südamerikanische Länder Herkunftsländer. Rund 330 Millionen Rosen kommen jährlich mit dem Flugzeug aus Kenia, Sambia und Äthiopien nach Deutschland; insgesamt importiert Deutschland jährlich 1,3 Milliarden Stück.

Corinna Hölzel, BUND-Pestizidexpertin: „In der Blumenproduktion im globalen Süden werden zahlreiche und zum Teil gefährliche Gifte gespritzt. Darunter sindl auch Insektizide und Fungizide, die in der EU aufgrund ihrer Gefährlichkeit verboten sind. Diese Stoffe schaden der Umwelt und der Gesundheit der Arbeiter*innen im Rosenanbau, die zumeist unter schlechten Bedingungen tätig sind. Aber auch hier in Deutschland können sie für Floristinnen und Floristen eine Gefahr darstellen. Wer am Valentinstag Freude ohne giftiges Beiwerk schenken will, sollte auf Siegel achten: die von den Lebensmitteln bekannten Bio-Siegel, das Slowflower- und das Fairtrade-Siegel.“

Wenn das Siegel „Fairtrade“ auf dem Blumentopf, der Rose oder dem Blumenstrauß erkennbar ist, werden die Blumen nach besseren sozialen und ökologischen Standards produziert. Die Beschäftigten werden fair entlohnt. „Slowflower“ setzt konsequent auf Regionalität und Nachhaltigkeit und vermeidet damit lange Transportwege.

Hölzel: „Alternativ zu Schnittblumen und wunderschön sind Trockensträuße oder Zweige von Kirsche oder Forsythien, die in der warmen Wohnung vorzeitig zu blühen beginnen. Die Pflanzen wachsen bei uns, sie sind unbelastet und halten sogar länger als jeder Blumenstrauß.“

Die beste Wahl sind Bio-Blumen oder Bio-Topfpflanzen möglichst aus der Region. Bio-Pflanzen werden ohne den Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden und ohne Mineraldünger produziert. Auch chemische Hemmstoffe, die die Pflanzen klein halten, sind tabu ebenso wie Gentechnik. Im Bio-Zierpflanzenanbau werden Schadinsekten mit Nützlingen wie Schlupfwespen, Raubmilben oder Marienkäfern reduziert statt bienengefährliche Insektizide einzusetzen.

Bio-Pflanzen gibt es das ganze Jahr: Die Saison startet im Frühjahr mit Ranunkeln, Anemonen, Narzissen und Tulpen. Im Sommer gibt es dann eine riesige Palette Sommerblüher wie Rosen, Lilien oder Sonnenblumen. Im Herbst blühen Dahlien, Astern, Chrysanthemen und Gräser, im Winter gibt es Christrosen und Weihnachtssterne im Angebot.

Hölzel: „Für jeden Anlass von Valentinstag bis Weihnachten gibt es also Möglichkeiten, mit seinem Blumengruß nicht nur dem Empfänger oder der Empfängerin eine Freude zu machen, sondern gleichzeitig auch Umwelt und Produzent*innen vor gefährlichen Giften zu schützen.“

In diesem Zusammenhang fordert der BUND eine deutliche Pestizidreduktion und ein Verbot besonders gefährlicher Pestizide in Europa und weltweit. Gefährliche Pestizide dürfen nicht länger hier produziert und dann in den globalen Süden exportiert werden, so wie es momentan der Fall ist.

Effizienz statt Bürokratie in der Bauverwaltung

Vereinfachungen bei den baufachlichen Prüfungen von Hochbaumaßnahmen führen zur Beschleunigung der Verfahren

Schwerin – Die Staatliche Bau- und Liegenschaftsverwaltung ist für die baufachliche Prüfung von Hochbaumaßnahmen zuständig, die entweder durch das Land Mecklenburg-Vorpommern oder den Bund gefördert werden. Aufgrund von steigender Fördermittelvolumina ist das Prüfaufkommen in den letzten Jahren stetig gestiegen. Dies hatte auch längere Bearbeitungszeiten zur Folge.

Um die Arbeit bei den Prüfungen effizienter und somit schneller zu gestalten, hat das Finanzministerium Maßnahmen zur Beschleunigung der Prüfverfahren entwickelt, die bereits mit der 17. Änderung der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV-LHO) Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt werden konnten. Diese beinhalten

  • die Einführung von Richtwerten für ausgewählte Vorhabenbereiche (Schulen, Kitas und Sporthallen):

Sofern die Richtwerte nicht überschritten werden, ist eine Beteiligung der Staatlichen Bau- und Liegenschaftsverwaltung nicht mehr vorgesehen. Dadurch wird eine erhebliche Beschleunigung der Verfahren und Entlastung der Mitarbeitenden erreicht.

  • die Erhöhung der Beteiligungsgrenze:

In Anlehnung an die Bundesregelungen wurde die Beteiligungsgrenze von 2 Mio. EUR auf 4 Mio. EUR erhöht.

Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Bei den baufachlichen Prüfungen für Hochbaumaßnahmen haben wir gezeigt, dass wir Arbeitsprozesse vereinfachen wollen und auch können. Das ist der richtige Weg, um trotz des zunehmenden Fachkräftemangels auch morgen noch die Handlungsfähigkeit des Staates gewährleisten zu können.  So funktioniert Bürokratieabbau in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern schon heute!“

Stadtradeln 2024, 2025 und 2026

Land übernimmt Teilnahmegebühren für Stadtradeln 2024, 2025 und 2026

Schwerin – Für kleine Strecken das Auto stehen lassen und stattdessen  auf das Fahrrad umsteigen: In diesem Jahr wird es den Wettbewerb „Stadtradeln“ zum siebzehnten Mal geben. Ziel des bundesweiten Wettbewerbs unter Kommunen ist es, in einem festgelegten 21-tägigen Zeitraum zwischen dem 01.05. und dem 30.09 des jeweiligen Jahres möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen. Damit so viele Kommunen und Ämter wie möglich an dieser Challenge teilnehmen können, übernimmt das Klimaschutzministerium MV wie schon im vergangenen Jahr die Anmeldegebühren.

Umweltminister Dr. Backhaus begrüßt die Initiative und betont: „Der Wettbewerb wird seit Jahren sehr gut angenommen und es ist beachtlich, wie viele Menschen landesweit für ihre Kommune in die Pedale treten. Das nützt dem Klima, ist gut für die Gesundheit und schafft auch ein Bewusstsein dafür, dass jede und jeder einen Teil beitragen kann. Und wenn man dann noch für die gemeinsame Leistung geehrt wird, dann stärkt das zudem die Verbindung zueinander und zum Wohnort“, so Backhaus.

Die gefahrenen Fahrradkilometer werden pro angemeldeter Kommune summiert und nach bester Leistung durch das Klima-Bündnis prämiert. Um einen zusätzlichen Anreiz zur Teilnahme zu schaffen und zur Planungssicherheit der Kommunen beizutragen, unterstützt das Land Mecklenburg-Vorpommern seit 2015 die teilnehmenden Kommunen durch eine Übernahme der Teilnahmegebühren. 2023 wurde erstmalig eine deutlich erhöhte Unterstützung von maximal 40.000 € zur Verfügung gestellt. So konnte 2023 erneut ein Zugewinn an Teilnehmerkommunen verzeichnet werden und die geradelten Gesamtkilometer steigerten sich um rund 90.000 km im Vergleich zum Vorjahr.

Backhaus: „Das Feedback zum Stadtradeln ist sehr positiv, immer mehr Kommunen interessieren sich für eine Teilnahme. Es melden sich zunehmend auch kleinere Ämter und Gemeinden an, die sich bisher Maßnahmen zur Sensibilisierung für den Klimaschutz nicht widmen konnten. Um den positiven Trend beizubehalten und in den kommenden Jahren noch mehr Kommunen zur Teilnahme zu bewegen, werden wir die jährliche Kostenübernahme in Höhe von maximal 40.000€ für dieses und die beiden kommenden Jahre beibehalten“, so Backhaus abschließend.

Die Zuteilung der Mittel erfolgt, wie in den letzten Jahren entsprechend der Reihenfolge der beim Klimabündnis eingehenden Anmeldungen solange bis die maximale Summe erreicht ist. Eine Anmeldung ist ab dem 13.03.2024 auf der Homepage des Stadtradelns möglich (STADTRADELN – Home).