Menü Schließen

Tag: 4. Februar 2026

Inselhafen und Seebrücke Prerow im Frostmodus

Prerow – Erstmals seit seiner Inbetriebnahme kann der Inselhafen Prerow aufgrund teilweiser Vereisung der Prerow Bucht nicht von Wasserfahrzeugen genutzt werden. Die Seebrücke und die öffentlichen sanitären Anlagen im Inselhafen sind jedoch voll funktionsfähig. Trotz der winterlichen Temperaturen und Ostwind bleibt die Seebrücke ein beliebtes Ausflugziel mit aktuell ungewöhnlichen Ausblicken.

„Grundsätzlich sind wir froh, dass der Inselhafen Prerow bei den niedrigen Temperaturen so lange eisfrei und somit für den Seenotrettungskreuzer „Nis Randers“ der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) nutzbar war. Andere Häfen in der Region konnten aufgrund der Eisbildung schon seit ca. 4 Wochen nicht mehr angelaufen werden. In der vergangenen Nacht bildete sich aber auch in der Prerow Bucht, in welcher der Inselhafen liegt, eine Eisdecke, die den Inselhafen derzeit umschließt. Die Crew des Seenotrettungskreuzers hat deshalb in der Nacht zunächst eine Seeposition aufgesucht. Nach Entscheidung der DGzRS hat die ,Nis Randers‘ nun vorübergehend Warnemünde angelaufen, um von dort aus weiterhin einsatzklar zu bleiben“, sagte Minister Dr. Backhaus, der sich viele Jahre persönlich für den Bau von Inselhafen und Seebrücke Prerow eingesetzt hatte.

Innerhalb des Inselhafens Prerow hatte sich in den vergangenen Tagen bereits eine dünne Eisschicht gebildet, die Prerow Bucht war aber bisher noch eisfrei. Nun hat das Eis also auch den etwa 700m vor der Küste liegenden Inselhafen erreicht. Der Inselhafen mit Funktionsgebäude und die Seebrücke werden aber weiterhin von Mitarbeitern des Nationalparks Vorpommern betreut und die sanitären Anlagen bleiben für Gäste nutzbar. Das ist auch gut, denn die längste Seebrücke im Ostseeraum lockt trotz der eisigen Temperaturen täglich bis zu 300 wetterfeste Besucher. Auch die Dachterrasse ist nach wie vor gut erreichbar. Die Seebrücke und der Inselhafen Prerow bieten somit ein besonderes Wintererlebnis mit Blick auf die vereiste Ostsee und die vereisten Hafenanlagen.

Austausch mit Bundesspitze der Lebenshilfe

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese konnte am (heutigen) Mittwoch die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe e.V. und ehemalige Bundesgesundheitsministerin, Ulla Schmidt und den Geschäftsführer der Vielfalter gGmbH Schwerin, Stephan Hüppler (Bundesschatzmeister der Lebenshilfe e.V.), im Ministerium begrüßen. Dabei standen die Herausforderungen im Bereich der Eingliederungshilfe und Bedarfe der Menschen mit Behinderungen im Mittelpunkt des Gesprächs.

Ministerin Drese verdeutlichte, dass die UN-Behindertenrechtskonvention Leitlinie des Handelns der Landesregierung ist und es Ziel aller Akteure in Mecklenburg-Vorpommern ist, mehr Selbstbestimmung und bessere Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen herzustellen.

Enttäuscht zeigte sich Drese darüber, dass es den Landkreisen und kreisfreien Städte als Leistungsträger sowie den Sozialverbänden als Leistungserbringer nicht gelungen ist, ihrem gesetzlichen Auftrag nachzukommen und einen neuen Landesrahmenvertrag nach § 131 Absatz 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) abzuschließen.

„Ich habe deshalb entschieden, von einer Verordnungsermächtigung Gebrauch zu machen und im Interesse der betroffenen Menschen die Inhalte eines Landesrahmenvertrags durch eine Rechtsverordnung zu regeln“, betonte Drese. Derzeit finde die Auswertung der Stellungnahmen im Rahmen der gerade beendeten Ressort- und Verbandsanhörung statt.

Drese sagte, dass die Landesverordnung die notwendigen strukturellen Voraussetzungen für eine moderne Eingliederungshilfe in Mecklenburg-Vorpommern schaffen werde, die ausgewogen die Ansprüche der Leistungsberechtigten, die Anforderungen eines leistungsfähigen Sozialstaats sowie die berechtigten Interessen der Leistungserbringer berücksichtigen wird.

„Dies ist auch angesichts der stark gestiegenen Nettoausgaben im Bereich der Eingliederungshilfe notwendig, da diese die Haushalte aller Bundesländer und der Kommunen enorm belasten“, so Drese.

Land stellt 8 Millionen Euro für Theater Anklam bereit

Anklam – Das Land Mecklenburg-Vorpommern will die dringend notwendige Sanierung des Theaters in Anklam mit bis zu acht Millionen Euro unterstützen. Damit setzt das Land ein wichtiges Signal für den Erhalt der Vorpommerschen Landesbühne und die kulturelle Infrastruktur in der Region. Voraussetzung für die Landesförderung ist ein Eigenanteil der Stadt Anklam von rund 2 Millionen Euro.

Die notwendigen Sanierungen werden sich nach derzeitiger Planung auf drei Bauabschnitte verteilen. Die Gesamtkosten werden auf ca. 15 Millionen Euro geschätzt. Mit den in Aussicht gestellten Landesmitteln kann die Finanzierung der ersten beiden Bauabschnitte gemeinsam mit der Stadt abgesichert werden. Land und Stadt streben an, auch den dritten Bauabschnitt gemeinsam umzusetzen.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig erklärte dazu: „Die Vorpommersche Landesbühne leistet eine enorm wichtige Arbeit für die Kultur und den sozialen Zusammenhalt im Osten unseres Landes. Wir haben die Vorpommersche Landesbühne deshalb konsequent unterstützt, vor allem durch die Aufnahme in den Theaterpakt. Jetzt geht es um dringend notwendige Investitionen. Das stärkt die Wirtschaft und sichert ein beliebtes Theater.“

Kulturministerin Bettina Martin machte deutlich, dass das Land damit die wertvolle Arbeit des Theaters in Anklam unterstützt. „Wir investieren bewusst in den Standort Anklam der Vorpommerschen Landesbühne. Die Landesbühne ist in der Region fest verankert. Mit unendlich viel Engagement und Kreativität schafft die Vorpommersche Landesbühne nicht nur kulturelle Identität, sondern bringt Theaterkunst und Unterhaltung auf die Bühne“, so Martin. „Wir investieren als Land in das Theater und die Region. Das Angebot des Theaters bleibt so erhalten. Mit der nun möglichen Sanierung wird der Spielbetrieb gesichert.“

Finanzminister Dr. Heiko Geue und die Staatssekretärin im Kulturministerium Susanne Bowen übergaben heute in Anklam die Inaussichtstellung der Mittel an das Theater: „Das Theater Anklam ist ein wichtiger kultureller Anker in der Region. Wenn wir kulturelle Infrastruktur dauerhaft erhalten wollen, braucht es solide Investitionen und verlässliche Partnerschaften. Das Land ist bereit, Verantwortung zu übernehmen und einen wesentlichen Beitrag zu leisten, sofern sich auch die Stadt angemessen beteiligt. So sichern wir den Spielbetrieb und schaffen eine Perspektive für die kommenden Jahre“, so Geue.

Betreuung der Schülerinnen und Schüler bei Warnstreiks

Erneute Ankündigung zum ganztägigen, landesweiten Warnstreik der Tarifbeschäftigten an Schulen

Schwerin – An den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern kann es erneut durch einen landweiten Streiktag der tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer am Donnerstag, 5. Februar 2026, zu Unterrichtsausfällen kommen. Die Vereinbarung über Notdienste an den öffentlichen Schulen, die das Bildungsministerium und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Anfang Januar geschlossen haben, ist weiterhin gültig.

In Mecklenburg-Vorpommern sind 65 Prozent der 12.880 Lehrkräfte an den öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen tarifbeschäftigt, 35 Prozent der Lehrkräfte sind verbeamtet. Verbeamtete Lehrkräfte dürfen nicht streiken.

Die Vereinbarung über Notdienste an den öffentlichen Schulen bei möglichen Arbeitskampfmaßnahmen in der Entgelttarifrunde 2025/2026 enthält u. a. folgende Punkte:

  • Die Durchführung der Notdienste erfolgt bei Bedarf in den Grund- und Förderschulen.
  • An den Grund- und Förderschulen, an denen verbeamtete Lehrkräfte eingesetzt sind, übernehmen diese eine Betreuung im Notfall.
  • An denjenigen Schulen, an denen keine verbeamteten Lehrkräfte tätig sind, wird ein Notdienst eingerichtet, soweit dieser dort tatsächlich erforderlich ist.
  • In Abstimmung mit der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter sowie den streikenden Lehrerinnen und Lehrern werden an jeder Schule, für die ein Notdienst erforderlich ist, in Abhängigkeit von der Anzahl und dem Entwicklungsstand der zu beaufsichtigenden Schülerinnen und Schüler, mindestens zwei Mitglieder der GEW vom Streik ausgenommen und übernehmen den Notdienst. Hierbei ist zunächst das Prinzip der Freiwilligkeit zu beachten.
  • Die GEW Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet sich, alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um die erforderlichen Notdienste nach Maßgabe dieser Vereinbarung zu gewährleisten.
  • Beide Parteien informieren sich gegenseitig bei auftretenden Problemen.

Start in die Winterferien

Schülerinnen und Schüler erhalten Halbjahreszeugnisse – Zeugnissorgentelefon wieder erreichbar

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern beginnen am Freitag, 6. Februar 2026, für rund 164.400 Schülerinnen und Schüler an den allgemein bildenden Schulen die zweiwöchigen Winterferien. Zuvor erhalten sie ihre Halbjahreszeugnisse. Auch etwa 36.400 Schülerinnen und Schüler an den beruflichen Schulen gehen für eine Woche in die Winterferien.

„Hinter den Schülerinnen und Schülern liegt ein intensives Schulhalbjahr, das viel Einsatz und Durchhaltevermögen erfordert hat. Die bevorstehenden Winterferien bieten nun Gelegenheit, sich zu erholen und Freunde zu treffen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. Ihren Dank richtete sie auch an die Lehrkräfte sowie an alle weiteren Beschäftigten an den Schulen: „Gerade vor dem Hintergrund des anhaltenden Lehrkräftemangels leisten die Lehrerinnen und Lehrer sowie die pädagogischen Fachkräfte Tag für Tag Außerordentliches, um einen verlässlichen und qualitativ hochwertigen Unterricht sicherzustellen.“

Mit Blick auf die Halbjahreszeugnisse ermutigte die Ministerin die Schülerinnen und Schüler, in ihren Anstrengungen nicht nachzulassen, aber auch stolz auf ihre Leistungen zu sein. Zugleich wandte sie sich an die Eltern: „Sollten die Ergebnisse nicht den Erwartungen entsprechen, ist es wichtig, Kinder zu stärken und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.“ Ein enger Austausch mit den Lehrkräften sei dabei besonders hilfreich. „Sie kennen die individuellen Lernstände sehr genau und können konkrete Hinweise geben, wie Unterstützung sinnvoll gestaltet werden kann“, so Oldenburg.

Der Zentrale Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) bietet in dieser und in der kommenden Woche ein Zeugnissorgentelefon unter 0385 588 7987 an. Die telefonische Beratung ist bis 13. Februar 2026 (montags bis freitags und am Samstag, 7. Februar 2026), jeweils in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Schülerinnen und Schüler erhalten hier Rat und Unterstützung. Auch Eltern können anrufen, wenn sie Fragen haben, wie sie mit ihren Kindern über das Zeugnis sprechen können, um sie zu motivieren.

Weltkrebstag: Mehr Vorsorgeuntersuchungen in M-V

Schwerin – Anlässlich des heutigen Weltkrebstages zeigte sich Gesundheitsministerin Stefanie Drese erfreut über die insgesamt steigende Inanspruchnahme von Krebsfrüherkennungsuntersuchungen im Land. „Die aktuellen Zahlen zeigen, dass immer mehr Menschen in Mecklenburg-Vorpommern die Chancen der Krebsfrüherkennung nutzen. Das ist eine sehr positive Entwicklung, denn eine frühzeitige Diagnose kann die Heilungschancen deutlich verbessern und sogar Leben retten“, betonte Drese.

So ist beispielsweise die Zahl der Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen beim Mann in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen, von 111.064 im Jahr 2020 auf mehr als 126.495 im Jahr 2024. Auch beim Hautkrebs-Screening zeigt sich ein klarer Aufwärtstrend: Während 2020 noch knapp 89.500 Untersuchungen durchgeführt wurden, lag die Zahl 2024 bei rund 94.800. Besonders deutlich ist der Zuwachs bei Hautkrebs-Früherkennung kombiniert mit dem Check-up, welche im gleichen Zeitraum von 28.420 auf über 46.150 und damit um mehr als 60 Prozent angestiegen ist.

Stagnieren würden die Vorsorgeuntersuchungen hingegen bei der Darmkrebsvorsorge (2020: 12.200, 2024: 12.510). „Vor dem Hintergrund, dass Darmkrebs bei Frauen in MV die zweit- und bei Männern die dritthäufigste Krebserkrankung ist, müssen wir noch stärker auf den hohen Nutzen der kostenlosen Vorsorgeangebote hinweisen“, unterstrich die Ministerin. Insgesamt 1.338 Erkrankungen seien allein im Jahr 2024 in MV neu diagnostiziert worden.

Drese: „Jede Untersuchung zur Krebs-Früherkennung ist eine Investition in die eigene Gesundheit und kann im entscheidenden Moment den Unterschied machen. Ich möchte deshalb zum Weltkrebstag noch einmal ausdrücklich dafür werben, die Vorsorgeangebote wahrzunehmen und die eigenen Ärztinnen und Ärzte auch aktiv auf die Möglichkeiten der Früherkennung anzusprechen.“

Eine Übersicht aller Früherkennungsuntersuchungen, die von den gesetzlichen Kassen erstattet werden, finden Interessierte zudem alters- und geschlechtsspezifisch auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krebsfrueherkennung.html.