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Tag: 11. Februar 2026

Tag des Notrufs

Drese dankt Rettungskräften und betont hohe Bedeutung von Erster Hilfe / Neuer Defibrillator steht rund um die Uhr am Sozialministerium zur Verfügung

Schwerin – Neun Minuten und 20 Sekunden, so lange dauert es in Mecklenburg-Vorpommern im Durchschnitt, bis die Einsatzkräfte des Rettungsdienstes am Einsatzort eintreffen. „Zur Überbrückung dieses Zeitraumes kommt insbesondere Ersthelferinnen und Ersthelfern eine große Bedeutung zu, die sich vor Ort um Betroffene kümmern und allein durch ihr Eingreifen Leben retten können“, erklärte Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute anlässlich des europäischen Tags des Notrufes.

„Zum Aktionstag ist es mir wichtig zu betonen, dass wirklich jede und jeder im Notfall helfen kann. Egal ob mit dem Absetzen eines Notrufes, mit dem Beruhigen von Betroffenen oder auch durch den Beginn von Wiederbelebungsmaßnahmen. Jede Form der Hilfe im Notfall kann im entscheidenden Moment den Unterschied machen“, so die Ministerin.

Technische Unterstützung finden Ersthelferinnen und Ersthelfer in Schwerin ab sofort auch in Form eines neuen externen Defibrillators (AED), der gut sichtbar und öffentlich zugänglich vor dem Sozial- und Gesundheitsministerium am Marstall zur Verfügung steht. „Damit können Ersthelferinnen und Ersthelfer an 365 Tagen im Jahr unabhängig von Öffnungszeiten im Notfall schnell und unkompliziert auf den AED zugreifen“, hob Drese hervor.

Angst, bei der Bedienung etwas falsch zu machen, brauche dabei niemand zu haben. „Das Gerät führt per Sprachsteuerung durch alle notwendigen Handgriffe. Und es gibt die Stromstöße nur bei einer tatsächlich vorliegenden Indikation, also zum Beispiel bei Kammerflimmern, frei“, erklärte die Drese. „Das heißt: Ein AED kann bei einer bewusstlosen Person ohne Atmung gar nicht falsch eingesetzt werden.“

Die Ministerin verdeutlichte, dass sämtliche Wiederbelebungsmaßnahmen dabei helfen, die Zeit bis zum Eintreffen des stark beanspruchten Rettungsdienstes effektiv zu überbrücken. Allein im Jahr 2024 sei der Rettungsdienst zu 205.419 Einsätzen in MV ausgerückt. Das waren rund fünf Prozent mehr, als noch im Vorjahr und fast zwölf Prozent mehr als 2018 (183.917 Einsätze). „Dass die Hilfsfrist in diesem Zeitraum trotz der Zunahme an Einsätzen sogar leicht abgenommen hat zeigt, mit welch großen Anstrengungen die hochqualifizierten und gut ausgestatteten Einsatzkräfte des Rettungsdienstes tagtäglich im Land unterwegs sind.  Dafür gilt allen Einsatzkräften mein ausdrücklicher Dank“, so Drese.

Sie appellierte zugleich an die Bevölkerung, verantwortungsvoll mit der Notrufnummer 112 umzugehen und auch Angebote wie die Ersteinschätzung der 116 117 zu nutzen. Drese: „Jeder unnötige Notruf bindet Personal, das an anderer Stelle dringend gebraucht wird. Helfen heißt deshalb auch, die Notrufnummern mit Augenmaß zu nutzen, damit schnelle Hilfe genau dort ankommt, wo sie am dringendsten benötigt wird.“

600 Millionen Euro für moderne Schulen

Oldenburg: Wir setzen uns dafür ein, dass es überall moderne Schulgebäude und Lernbedingungen gibt

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern investiert weiter in den Schulbau. Die Landesregierung legt ein neues Investitionsprogramm „MV-Plan 2035 – Zukunftsfähige Bildungslandschaft“ im Umfang von 600 Millionen Euro auf. Die Mittel stammen aus dem Sondervermögen des Bundes und stehen 12 Jahre zur Verfügung. „Mit der Schulbauförderung unterstützen wir die Kommunen und Landkreise beim Neubau und bei der Sanierung von Schulen. Damit setzen wir uns für moderne Schulgebäude und gute Lernbedingungen in Mecklenburg-Vorpommern ein“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Die Schulträger haben Schulbauvorhaben mit Gesamtkosten von mehr als 300 Millionen Euro angemeldet, die noch nicht in den Förderprogrammen berücksichtigt werden konnten. Hier wollen wir ansetzen“, so Oldenburg.

Im neuen Investitionsprogramm sind 540 Millionen Euro für die Sanierung und den Neubau von öffentlichen allgemein bildenden Schulen vorgesehen. Für freie allgemein bildende Schulen sind 60 Millionen Euro eingeplant. Neben dem Neubau und der Sanierung von Schulgebäuden können Schulhöfe und Schulsportplätze in Stand gesetzt, energetische Maßnahmen vorgenommen oder die technische und digitale Ausstattung verbessert werden. „Ein Schwerpunkt soll dabei auf den Projekten liegen, die ohne die Bundesmittel besonders schwer umzusetzen wären“, erläuterte die Bildungsministerin weiter. „Wir haben die Förderbedingungen mit allen Akteuren abgestimmt. Wichtig ist uns, dass Kommunen und Landkreise in einem unbürokratischen Verfahren die Fördermittel erhalten. Beim 400-Millionen-Euro-Konjunkturprogramm Schulbau haben wir gute Erfahrungen gemacht.“

Schulbauvorhaben, die über das Programm „MV-Plan 2035 – Zukunftsfähige Bildungslandschaft“ finanziert werden, müssen nach den Schulbauempfehlungen des Landes umgesetzt werden. „Mit den Schulbauempfehlungen bieten wir den Schulträgern eine praxisorientierte Hilfe – von der Planung über die Gestaltung bis zur Umsetzung ihrer Schulbauvorhaben. Dazu haben wir die Empfehlungen angepasst“, sagte Oldenburg. Aktualisierungen gibt es u. a. im Bereich der Digitalisierung, des Ganztags sowie der Standards für Sanitäranlagen, für die Eingangskontrolle und den Amok-Schutz. Zudem liegt ein stärkerer Fokus auf der Umsetzung verschiedener Organisationsmodelle wie offene Lernlandschaften. Literaturhinweise zeigen Good-Practice-Beispiele auf. Die Schulbauempfehlungen stehen online auf der Internetseite des Bildungsministeriums zum Download bereit.

Mit den Schulbauprogrammen hat das Land in den vergangenen Jahren insbesondere viele Grundschulen und Regionale Schulen im ländlichen Raum unterstützt. Seit 2016 konnten mehr als 550 Schulbauvorhaben an allgemein bildenden Schulen mit einem Fördervolumen von rund 880 Millionen Euro umgesetzt werden. Über das 400-Millionen-Euro-Konjunkturprogramm Schulbau hat das Land bereits jetzt 160 Millionen Euro für mehr als 100 Vorhaben in Aussicht gestellt. Schulbauvorhaben sind langfristige Projekte. Von der Planung bis zur Fertigstellung vergehen in der Regel fünf Jahre.

Parallel zur Förderung aus dem Sondervermögen stehen die bisherigen Schulbauförderprogramme weiterhin zur Verfügung. Hierzu zählen die Städtebauförderung, die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung, das Startchancen-Programm und das Konjunkturprogramm Schulbau. Bauvorhaben an beruflichen Schulen werden über die sogenannte Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ finanziert.

Kommunen bei DDR-Altschulden entlastet

Schwerin – Bau- und Innenminister Christian Pegel hat für zehn Gemeinden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Zuwendungsbescheide zur Ablösung von Wohnungsbaualtschulden übergeben. Insgesamt betrug die Altschuldenhilfe für Waren (Müritz), Malchin, Mirow, Wesenberg, Hohen Wangelin, Grabowhöfe, Möllenbeck, Blankensee, Carpin, Grünow mehr als 8,4 Millionen Euro. Die Mittel dienen der weiteren Ablösung von Wohnungsbaualtschulden aus der DDR-Zeit, die viele Kommunen und kommunale Wohnungsunternehmen auch mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung noch immer belasten.

„Diese Altverbindlichkeiten sind ein historisches Erbe, das bis heute nachwirkt und die finanziellen Handlungsspielräume vieler Kommunen erheblich einengt. Mit dem Kommunalen Entschuldungsfonds – für den sich das Land und die Kommunen gemeinsam entschieden haben – entlasten wir die kommunale Ebene spürbar und schaffen Freiräume für Investitionen, die direkt den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen“, sagte Minister Christian Pegel und:

„Mit diesen Bescheiden sorgen wir ganz konkret dafür, dass kommunale Wohnungsunternehmen wirtschaftlich stabil bleiben und ihre Wohnungen langfristig sichern können. Das ist nicht nur Haushaltspolitik – das ist auch Sozial- und Strukturpolitik.“

Bescheide für Hilfen zur Ablösung der Wohnungsbaualtschulden erhielten unter anderem die Stadt Waren (Müritz) mit einer Zuweisung in Höhe von 4.181.614,17 Euro sowie die Stadt Malchin mit 1.637.898,80 Euro und einer zusätzlichen Zuweisung von 160.139,59 Euro. Die Stadt Mirow wird mit 684.621,49 Euro unterstützt, die Stadt Wesenberg mit 587.772,23 Euro. Für die Gemeinde Hohen Wangelin sind 457.603,05 Euro vorgesehen, für die Gemeinde Grabowhöfe 261.025,32 Euro. Weitere Änderungsbescheide sind am Donnerstag (12. Februar) für die Gemeinde Möllenbeck mit 201.539,49 Euro, Blankensee mit 190.276,40 Euro, Carpin mit 81.732,14 Euro sowie für die Gemeinde Grünow mit 24.818,66 Euro vorgesehen.

„Mecklenburg-Vorpommern ist das bislang einzige Bundesland, dem es gelungen ist, eine verbindliche und dauerhafte Regelung zugunsten der Kommunen zu schaffen. Das ist das Ergebnis enger Zusammenarbeit aller politischen Ebenen – und ein klares Bekenntnis zur kommunalen Selbstverwaltung“, betonte Christian Pegel.

Über den Kommunalen Entschuldungsfonds stellt das Land seit 2020 jährlich 25 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel ist es, die Altschulden schrittweise abzulösen und die wirtschaftliche Stabilität kommunaler Wohnungsunternehmen nachhaltig zu sichern.

„Wir übernehmen Verantwortung für Entscheidungen aus der Vergangenheit. Die Entschuldung schafft Luft in den kommunalen Haushalten und in den kommunalen Wohnungsbeständen – und genau diese Freiräume brauchen unsere Städte und Gemeinden für Investitionen in die Zukunft des regionalen kommunalen Wohnungsbestandes. Starke Kommunen sind das Rückgrat unseres Landes. Jeder Euro, den wir bei Altschulden ablösen, ist ein Euro mehr für Lebensqualität, bezahlbares Wohnen und gleichwertige Lebensverhältnisse in Mecklenburg-Vorpommern“, so Innenminister Christian Pegel.

Auf Grundlage von Art. 22 Abs. 4 des Einigungsvertrags gingen sowohl das zur Wohnungsversorgung genutzte volkseigene Vermögen als auch die anteiligen Schulden auf die Städte und Gemeinden über. Mit einer Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (§ 26 FAG M-V) wurde ein Kommunaler Entschuldungsfonds vereinbart. Mit dem Geld sollen Kommunen und die kommunale Wohnungswirtschaft von diesen Krediten entschuldet werden.