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Tag: 10. Februar 2026

Land fördert Schülerlabor Groß Lüsewitz

Oldenburg: Kinder und Jugendliche arbeiten im Labor, stellen Fragen und finden selbst Antworten

Groß Lüsewitz – Forschen, staunen, entdecken: Das Land fördert das Schülerlabor Groß Lüsewitz des Forschungsverbundes Mecklenburg-Vorpommern im Schuljahr 2026/2027 mit 48.900 Euro. Die finanzielle Unterstützung ist für das Projekt „NextGen MINT II“ vorgesehen, das Schülerinnen und Schüler frühzeitig für naturwissenschaftlich-technische Fragestellungen begeistern will. „Das Schülerlabor ist ein Ort, an dem junge Menschen Wissenschaft erleben“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg und übergab bei ihrem Besuch den Fördermittelbescheid. „Hier wird geforscht, hier wird experimentiert und hier wird Neugier geweckt.“

Im Mittelpunkt des geförderten Projekts, das im August 2026 starten soll, stehen Experimente von Schülerinnen und Schülern in Biologie und Chemie. „Kinder und Jugendliche lernen hier nicht aus Büchern. Sie arbeiten im Labor, stellen Fragen und finden selbst Antworten“, so die Bildungsministerin weiter. Das Schülerlabor besteht seit 20 Jahren und ist ein außerschulischer Lernort. Jährlich können hier bis zu 1.700 Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen unter fachkundiger Anleitung experimentieren. „Das ist beeindruckend und zeigt, wie groß das Interesse an Naturwissenschaften ist“, so Oldenburg.

Für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 stehen niedrigschwellige Zugänge im Vordergrund: Die Kinder lernen grundlegende Arbeitsweisen im Labor kennen, führen einfache Experimente durch und erfahren, welche Rolle Naturwissenschaften im Alltag spielen. In den Jahrgangsstufen 5 bis 9 werden die Inhalte systematisch vertieft und mit Bezügen zu Umwelt, Alltag und Berufswelt verknüpft.

In den Jahrgangsstufen 10 bis 12 liegt der Schwerpunkt auf anspruchsvolleren Experimenten und analytischen Verfahren. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten mit moderner Labortechnik, führen komplexere Versuchsreihen durch und werten ihre Ergebnisse fachlich aus. „Beim Experimentieren wird wissenschaftliches Arbeiten geübt. Das stärkt die Schülerinnen und Schüler für ihren weiteren Bildungsweg“, sagte die Ministerin.

Didaktisch zeichnet sich das Schülerlabor Groß Lüsewitz durch einen hohen Praxisanteil aus. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten selbstständig oder in Kleingruppen an voll ausgestatteten Laborarbeitsplätzen. Die Angebote sind als Projekttage, Module oder Ferienkurse organisiert und folgen einem klaren Ablauf aus Einführung, Experimentierphase, Auswertung und Reflexion.

Das Schülerlabor des Forschungsverbundes M-V gGmbH verbindet schulische Inhalte der Naturwissenschaften mit authentischen Forschungs- und Laborumgebungen. „Damit leistet das Schülerlabor einen wichtigen Beitrag zur MINT-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern, zur Öffnung der Schulen nach außen und zur Beruflichen Orientierung im naturwissenschaftlich-technischen Bereich. Es ist damit auch ein Bindeglied zwischen schulischer Bildung, Forschungspraxis und Arbeitswelt“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Landesregierung stärkt Mieterschutz in acht Küstenorten

Schwerin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat heute eine neue Mietenbegrenzungs- und Kappungsgrenzenlandesverordnung Küste (MietBgKaLVOKü M-V) auf den Weg gebracht. Mit der Verordnung werden acht Gemeinden an der Ostsee als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt. Damit gelten dort künftig sowohl die Mietpreisbremse bei Neuvermietungen als auch die abgesenkte Kappungsgrenze bei bestehenden Mietverhältnissen.

„Die Zahlen zeigen eindeutig: In den touristischen Hotspots Binz, Graal-Müritz, Heringsdorf, Kühlungsborn, Rerik, Sellin, Zingst und Zinnowitz ist die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet. Es ist unsere Verantwortung, hier für einen fairen Ausgleich zu sorgen und die Menschen vor übermäßigen Mietsteigerungen zu schützen“, erklärte Bauminister Christian Pegel heute in Schwerin.

Die Entscheidung, die Gemeinden Binz, Graal-Müritz, Heringsdorf, Kühlungsborn, Rerik, Sellin, Zingst und Zinnowitz entsprechend auszuweisen, beruht auf der Grundlage eines Gutachtens. In allen acht Gemeinden liegen mindestens zwei der im Bürgerlichen Gesetzbuch genannten Kriterien für einen angespannten Wohnungsmarkt vor – darunter überdurchschnittlich stark steigende Mieten, eine überdurchschnittliche Mietbelastung und geringer Leerstand bei hoher Nachfrage.

Konkret ändert sich nun insbesondere, dass bei neu abzuschließenden Mietverträgen die Miete künftig höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Ohne die Mietpreisbremse gibt es bei Neuvermietungen keine gesetzlichen Grenzen – außer dem extremen Mietwuchertatbestand. Bei bestehenden Mietverhältnissen darf innerhalb von drei Jahren die Miete um maximal 15 Prozent erhöht werden – statt der sonst maximal zulässigen 20 Prozent.

„Die Mietpreisbremse schneidet Preisspitzen in angespannten Märkten ab. Sie erleichtert insbesondere Haushalten mit geringerem Einkommen den Zugang zum Wohnungsmarkt und wirkt zugleich dämpfend auf die Entwicklung der ortsüblichen Vergleichsmieten“, betonte Minister Pegel.

Die Mietpreisbremse schütze dabei allerdings Investitionen in Neubauten oder in umfassende Modernisierungen. „Neubauten sowie umfassend modernisierte Wohnungen sind ausdrücklich von der Mietpreisbremse ausgenommen. Auch Mieterhöhungen nach Modernisierungen bleiben möglich“, so Pegel und:

„Die Mietpreisbremse kann einen bestehenden Wohnungsmangel natürlich nicht alleine beheben, aber sie sie kann die Folgen mildern. Jetzt braucht es Neubauengagement in den betroffenen Gemeinden das Land investiert seit Jahren mit Förderprogrammen gezielt in den sozialen Wohnungsbau, um die Ursachen der Knappheit anzugehen.“

Die Verordnung tritt nach Veröffentlichung in Kraft und gilt nach § 558 Absatz 3 Satz 3 BGB für höchstens fünf Jahre.

Der Bundestag hat die Mietpreisbremse kürzlich bis Ende 2029 verlängert und damit den rechtlichen Rahmen für die Länder geschaffen. Mecklenburg-Vorpommern möchte von der Verlängerungsmöglichkeit Gebrauch machen, um die Menschen in Rostock und Greifswald weiterhin zu entlasten.

Die Mietpreisbremse sorgt dafür, dass bei einem neuen Mietvertrag die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Ziel ist es, Mieterinnen und Mieter in angespannten Wohnungsmärkten vor überhöhten Mieten zu schützen.

Ausnahmen gelten unter anderem für Neubauten oder umfassend modernisierte Wohnungen, damit Investitionen in neuen Wohnraum weiterhin attraktiv bleiben.

Geschäftsstelle für Kinder- und Jugendbeteiligung

Land startet Interessenbekundungsverfahren

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit etwa 40 aktive Kinder- und Jugendbeteiligungsgremien, die sich ehrenamtlich für die Interessen junger Menschen in ihrer Region einsetzen. In weiteren Kommunen wird die Einrichtung solcher Beteiligungsgremien vorbereitet.

„Um diese Entwicklung ergänzend auch landesseits zu befördern und Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben des Landes, die sie betreffen, in geeigneter Weise zu beteiligen, wollen wir jetzt eine Geschäftsstelle Kinder- und Jugendbeteiligung einrichten. Das Interessenbekundungsverfahren zur Errichtung und den Betrieb der Geschäftsstelle ist in dieser Woche gestartet“, teilte Sozialministerin Stefanie Drese am Dienstag in Schwerin mit.

Bewerben können sich sogenannte juristischen Personen des Privatrechts, also Vereine, Stiftungen und sonstige Personenvereinigungen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern. Der Träger der Geschäftsstelle soll sich durch Expertise im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, idealerweise der Jugendarbeit und/oder der Kinder- und Jugendbeteiligung in MV, auszeichnen, so Drese.

„Die Geschäftsstelle Kinder- und Jugendbeteiligung arbeitet unabhängig und ist zentrale Schnittstelle zwischen Kindern und Jugendlichen, sie vertretenden Institutionen bzw. Kinder- und Jugendbeteiligungsstrukturen sowie den Ressorts der Landesregierung und ihren Vertretungen“, betonte Drese.

Zu den Aufgaben gehören insbesondere die Entwicklung von Verfahren für die geeignete und angemessene Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei Planungen und Vorhaben der Landesregierung, die Durchführung von Beteiligungsprozessen und die Abgabe von fachlichen Empfehlungen.

Drese: „Wir wollen die Rahmenbedingungen für das Leben von Kindern und Jugendlichen in unserem Land weiter verbessern. Und zwar nicht über die Köpfe der jungen Menschen hinweg, sondern gemeinsam mit ihnen. Deshalb schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass Kinder und Jugendliche aus MV sich direkt oder über sie vertretende Strukturen an die Geschäftsstelle wenden und ihre Meinungen und Forderungen vortragen können.“

Das Land fördert die Errichtung und den Betrieb der Geschäftsstelle Kinder- und Jugendbeteiligung mit jährlich gut 100.000 Euro (2026 anteilig). Die Bewerbungsfrist für das Interessenbekundungsverfahren endet am 20. März 2026. Nähere Informationen sind auf der Internetseite des Sozialministerium www.sozial-mv.de unter der Rubrik „Ministerium im Blick“ veröffentlicht.