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Tag: 4. März 2026

Tag der Städtebauförderung

Bauminister: Tag der Städtebauförderung für Leistungsschau der Städte nutzen

Schwerin – Landesbauminister Christian Pegel ruft die Kommunen der Städtebauförderung dazu auf, am 9. Mai öffentlichkeitswirksam zu zeigen, wie sehr die Zentren und Stadtteile mit Hilfe der Förderprogramme an Attraktivität gewonnen haben.

„Die Erfolgsgeschichte der Städtebauförderung währt nun schon 35 Jahre. In Mecklenburg-Vorpommern haben Bund, Land und Kommunen in dieser Zeit weit über drei Milliarden Euro aus den verschiedenen Programmen investiert. Unsere Städte sind schöner denn je, für Mecklenburger und Vorpommern lebenswert und für Gäste anziehend“, so der Minister.

Der diesjährige Tag der Städtebauförderung wird am 9. Mai 2026 unter dem Motto „Lebendige Orte, starke Gemeinschaften“ gefeiert. Kommunen, die teilnehmen möchten, finden auf der Website des Tags der Städtebauförderung Anregungen für Veranstaltungsformate, Kommunikationsmaterialien und Beispiele aus anderen Kommunen. Zur Online-Anmeldung geht es hier: https://www.tag-der-staedtebaufoerderung.de/login

Im Jahr 2026 stellt der Bund erstmals 1 Milliarde Euro bereit, die von den Ländern und Kommunen kofinanziert werden. 46 Prozent der Städtebauförderung fließen in ländliche und 54 Prozent in städtische Räume. Bundesweit wurden bisher rund 12.500 Gesamtmaßnahmen in 4.000 Kommunen gefördert. 1 Euro Städtebauförderung generiert durchschnittlich fast 7 Euro private oder öffentliche Bauinvestitionen.

Fördermittel für Bienenzuchtzentrum Bantin

Bantin – Heute erhielt der Landesverband der Imker MV einen Zuwendungsbescheid für das Bienenzuchtzentrum Bantin (BZZ). Er beinhaltet eine institutionelle Förderung in Höhe von 351.700 Euro als Fehlbedarfsfinanzierung für den laufenden Betrieb sowie 30.000 Euro für Investitionen, insbesondere für die Weiterentwicklung der Schleudertechnik.

„Die Biene gehört zu den wichtigsten Nutztieren überhaupt. Sie bestäubt rund 80 Prozent unserer Nutzpflanzen und viele Wildpflanzen. Ohne sie hätten wir buchstäblich nichts zu essen auf dem Teller. Vor dem Hintergrund übt das BZZ eine Schlüsselfunktion aus bei der Aufgabe, den Rückgang der Zahl der Imker sowie der Bienenpopulation zu stoppen bzw. umzukehren. Es ist unverzichtbar, denn es sichert den Rahmen für die Zucht, für Schulungen, Beratungen und für die Ausbildung der Imker in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute in Bantin.

Geplant ist in 2026 die Erweiterung der aktuellen Schleudertechnik zu einer vollständigen Schleuderstraße. Das soll künftig das Schleudern von ca. 1.500 Kilogramm Honig pro Tag mit einer Arbeitskraft statt mit bisher zwei bis drei Arbeitskräften ermöglichen. Somit wird das Bienenzuchtzentrum weniger abhängig von externen Schleuderkräften, auf die in der Vergangenheit während der Honigsaison zurückgegriffen werden musste. Aktuell sind im Bienenzuchtzentrum Bantin drei Mitarbeiter und zwei Auszubildende beschäftigt.

Das Land unterstützt seit 1993 den Landesverband der Imker MV e.V. institutionell, inzwischen mit insgesamt rund 6,7 Millionen Euro. Mit einer umfassenden Neugestaltung im Jahr 2024 wurde der Bienengarten auf Basis eines neuen Gartenplans weiterentwickelt: Pflege- und Rückschnittmaßnahmen, neue Pflanzungen und gestalterische Elemente haben das Areal aufgewertet.

Bereits in den Jahren 2019/2020 wurde mit Hilfe von LEADER-Mitteln in Höhe von knapp 289.000 Euro sowie weiteren Fördergeldern aus dem Strategiefonds des Landes das sogenannte „Apineum“ errichtet – ein modernes Schulungszentrum mit Seminarräumen, sanitären Anlagen und einem einladenden Besucherbereich. Auch das ehemalige „Honighaus“ wurde integriert und um attraktive Ausstellungsstücke wie ein Modell einer überdimensionalen Bienenkönigin ergänzt.

In Mecklenburg-Vorpommern kümmern sich rund 3.300 Imkerinnen und Imker um etwa 30.000 Bienenvölker. Der Landesimkerverband leistet mit über 1.600 Mitgliedern – darunter rund 20 Prozent Frauen – einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Imkerei, unter anderem durch Projekte an Schulen und die regelmäßig stattfindenden Imkertage.

„Ich wünsche dem Zentrum und allen Aktiven weiterhin viel Erfolg, gute Ernten und starke Völker. Ich danke allen Engagierten vor Ort. Ohne sie wäre Bantin nicht das, was es heute ist: ein Zentrum für Bienenzucht und Bienenforschung – mit Strahlkraft weit über Mecklenburg-Vorpommern hinaus“, so Minister Backhaus abschließend.

Neues Personalvertretungsgesetz: stärkere Beteiligung und Mitbestimmung

Schwerin – Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur umfassenden Novellierung des Personalvertretungsgesetzes beschlossen. Nach mehr als 30 Jahren soll das seit 1993 geltende Gesetz grundlegend modernisiert und an aktuelle rechtliche, gesellschaftliche und arbeitsorganisatorische Entwicklungen angepasst werden.

„Mit der Novellierung des Personalvertretungsgesetzes schaffen wir ein zeitgemäßes und praxistaugliches Regelwerk für die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst. Die Arbeitswelt hat sich in den vergangenen Jahrzehnten grundlegend verändert – darauf geben wir jetzt eine klare und zukunftsfähige Antwort“, erklärt Innenminister Christian Pegel.

Hintergrund der Reform sind unter anderem die Umsetzung höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmung sowie veränderte Arbeitsbedingungen durch flexible Arbeitszeiten, neue Arbeitsformen und die zunehmende Digitalisierung. Auch die bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege sowie die Stärkung von Gleichstellungsfragen standen im Fokus der Überarbeitung.

Der Gesetzentwurf baut auf der Koalitionsvereinbarung der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern und einem Eckpunktepapier auf und zielt darauf ab, die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst zeitgemäß weiterzuentwickeln. Künftig werden die Regelungen zur Mitbestimmung übersichtlicher und klarer gefasst. Personalräte sollen sich grundsätzlich mit allen innerdienstlichen Angelegenheiten befassen können – so, wie es in anderen norddeutschen Ländern bereits üblich ist.

Zugleich wird die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Dienststellen und Personalräten gestärkt und eine ressortübergreifende Mitbestimmung eingeführt, damit Beschäftigteninteressen auch über Ressortgrenzen hinweg besser berücksichtigt werden können. Dies können Fälle sein wie die Einführung einer elektronischen Akte in der gesamten Landesregierung, so dass nicht mehr in jedem Ministerium einzeln mit dem Personalrat verhandeln muss, Gleiches gilt für landesregierungsweit beabsichtigte Arbeitszeitregelungen oder Home-Office-Regelungen.

Darüber hinaus treibt der Gesetzentwurf die Digitalisierung der Personalratsarbeit voran und stärkt gezielt die Beteiligung junger Beschäftigter. Erstmals werden eigene Beteiligungsgremien für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare sowie für Verwaltungsdienst-Anwärterinnen und Anwärter geschaffen. Auch studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte erhalten durch spezielle Regelungen eine stärkere und klar geregelte Vertretung.

Darüber hinaus werden die Freistellungsregelungen für Personalratsmitglieder angepasst, neue Vorschriften zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf aufgenommen und Maßnahmen zur Vermeidung personalratsloser Zeiten bei Umstrukturierungen eingeführt. Künftig sind – entsprechend vergleichbarer Regelungen in anderen norddeutschen Bundesländern – nur noch zwei Statusgruppen vorgesehen: Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die frühere Aufteilung der Arbeitnehmer in Arbeiter und Angestellte endet damit auch in Mecklenburg-Vorpommern. Zudem wird die Personalratswahl um die Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe erweitert.

„Gerade mit Blick auf die digitale Transformation und den zunehmenden Fachkräftemangel ist die Beteiligung der Beschäftigten ein entscheidender Erfolgsfaktor. Mitbestimmung heißt auch Mitverantwortung für eine leistungsfähige, moderne und effiziente Verwaltung“, so der Minister weiter.

Mit der Neufassung des Gesetzes legt das Land Mecklenburg-Vorpommern den Grundstein für ein modernes, anwenderfreundliches und zukunftsfestes Personalvertretungsrecht im öffentlichen Dienst.

Welt-HPV-Tag: Wenn ein doppelter Piks vor Krebs schützen kann

Schwerin – Acht von zehn Menschen in Deutschland stecken sich innerhalb ihres Lebens mindestens einmal mit Humanen Papillomviren (HPV) an. Auch wenn diese Infektionen in der Regel nicht nur unbemerkt bleibt, sondern sogar von selbst heilt, kann eine HPV-Infektion zu einer Krebserkrankung führen. Nach Schätzungen des Robert Koch Institutes erkranken so jedes Jahr mehr als 10.000 Menschen allein in Deutschland.

„Dabei reicht eine HPV-Impfung im Alter von neun bis 14 Jahren mit zwei Impfdosen im Abstand von mindestens 5 Monaten, um mit fast 100-prozentiger Wahrscheinlichkeit vor einer Krebserkrankung mit den neun häufigsten HPV-Typen zu schützen. Eine Impfung ist ein absolutes Geschenk der modernen Medizin und eine der wirksamsten Maßnahmen der Krebsprävention überhaupt“, unterstrich Drese anlässlich des HPV-Aktionstags am 4. März.

Von der Impfung profitieren dabei Mädchen und Jungen gleichermaßen. „Bei den Mädchen und Frauen gehören Humane Papillomviren zum Beispiel zu den Auslösern von Gebärmutterhalskrebs, einer der häufigsten Krebserkrankungen. Die Neuinfektionen bei uns im Land bewegen sich jedes Jahr zwischen gut 90 und 110 Fällen“, erklärte die Ministerin.

Sie räumte zudem mit noch immer weit verbreiteten Mythen zur Impfung auf. „Noch immer höre ich zum Beispiel oftmals, dass Jungen sich nur für Ihre künftigen Partnerinnen impfen lassen sollten. Auch wenn das ein sehr guter Grund ist – Jungen und Männer können auch selbst an durch HPV-verursachten Krebsarten wie an Peniskarzinomen, Analkrebs sowie Krebs im Mundhöhlen- und Rachenbereich erkranken. Insbesondere letzterer nimmt weltweit sogar insbesondere bei Männern zu“, so Drese.

Diese Diskrepanz spiegele sich auch in den Impfzahlen wider. So waren in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2024 rund 78 Prozent der 18-jährigen Mädchen, aber nur 49 Prozent der gleichaltrigen Jungen vollständig geimpft. „Beide Zahlen liegen über den Bundesdurchschnitten von 55 bzw. 36 Prozent. Trotzdem sehe ich da noch Luft nach oben“, hob Drese hervor und rief Eltern dazu auf, den HPV-Impfstatus ihrer Kinder zu überprüfen oder sich über den verlässlichen Schutz der Impfung zu informieren, z.B. im Gespräch mit der Hausärztin oder dem Kinderarzt.

„Die Kosten der HPV-Impfung werden bis zum 18. Lebensjahr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, teilweise auf freiwilliger Basis auch darüber hinaus“, teilte die Ministerin mit. „Eine frühe Impfung ist jedoch besonders sinnvoll für einen höheren Antikörperspiegel und einen umfassenden Schutz. Spätestens, wenn der Sohn oder die Tochter das andere Geschlecht in der Klasse nicht mehr doof findet, ist die beste Zeit für eine HPV-Impfung“, so Drese mit einem Augenzwinkern.

Die Ministerin verdeutlichte, dass auch das Land Maßnahmen zur Impfaufklärung unterstütze, etwa als Vorsitzland der 8. Nationalen Impfkonferenz, durch öffentliche Kampagnen, Pilotprojekte des Landesamtes für Soziales und Gesundheit an Schulen, mit der Aufklärungsseite mv-impft.de und einem eigenen HPV-Impfflyer, der auf den Seiten des Gesundheitsministeriums zum Download bereitsteht.