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Tag: 28. März 2026

Start der Bewerbungsphase für die erweiterte Landarztquote

Schwerin – Die erste Bewerbungsphase für die erweiterte Landarztquote in Mecklenburg-Vorpommern läuft. Unter dem Motto „Komm‘ an Deck, Doc!“ eröffnet das Land neue Wege in ein Studium der Humanmedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie – unabhängig vom Abiturschnitt.

„Die Landarztquote ist ein wichtiger und innovativer Baustein, um die medizinische Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern auch in Zukunft sicherzustellen. Insbesondere in ländlichen Regionen und in Gebieten, die bereits heute von Unterversorgung betroffen oder bedroht sind“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese zum Start der gut vierwöchigen Bewerbungsphase am Wochenende.

Mit dem Anfang 2026 beschlossenen Gesundheitsversorgungsunterstützungsgesetz können nun auch erstmals Studienplätze in den Bereichen der Zahnmedizin und der Pharmazie vergeben werden. Insgesamt bis zu 57 Plätze stehen so zur Verfügung, darunter bis zu 42 in der Humanmedizin, bis zu acht in der Zahnmedizin und bis zu sieben in der Pharmazie.

Neu ist außerdem, dass den der künftigen Landärztinnen und Landärzten mehr Flexibilität bei der Facharztausbildung eingeräumt wird. „Künftig können Absolventen also nicht mehr ausschließlich als Hausärztinnen und Hausärzte oder Kinderärztinnen und Kinderärzte tätig werden, sondern je nach regionalem Versorgungsbedarf auch weitere Facharztrichtungen wie die Augenheilkunde, Gynäkologie, Dermatologie, Urologie, Neurologie oder HNO- Heilkunde einschlagen, sofern dort ein Mangel herrscht“, erklärte die Ministerin.

Drese informierte darüber hinaus, dass Bewerberinnen und Bewerber ab diesem Jahr ein vom Gesundheitsministerium neu konzipiertes Auswahlverfahren durchlaufen, das noch stärker als bisher sowohl die fachliche als auch die persönliche Eignung berücksichtigt.

„Ich erhoffe mir, dass wir so gezielt auch junge Talente erreichen, denen der klassische Weg ins Medizinstudium auf Grund eines strikten Numerus Clausus bisher verwehrt geblieben ist“, so Drese weiter. „Denn es kommt nicht allein auf die Abiturnote an, sondern auf das Gesamtpaket – also auch auf soziale Kompetenzen, persönliche Motivation und praktische Erfahrungen.“

Mit der erweiterten Landarztquote hätten so auch Interessierte mit einem Abiturschnitt von 2,0 oder 2,5 Chancen auf einen Studienplatz, verdeutlichte die Ministerin. Im Gegenzug verpflichten sich die Studierenden, nach Abschluss ihres Studiums mindestens zehn Jahre in einer unterversorgten oder drohend unterversorgten Region Mecklenburg-Vorpommerns tätig zu sein oder im Öffentlichen Gesundheitsdienst zu arbeiten.

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online. Interessierte können sich ab sofort im Bewerbungsportal registrieren, ihre Unterlagen einreichen und am Auswahlverfahren teilnehmen. Alle Informationen, häufig gestellte Fragen sowie Kontaktmöglichkeiten sowie den Link zum Bewerbungsportal stellt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern auf seinen Seiten bereit.

Für Fragen oder Anliegen steht zudem eine Hotline des Ministeriums unter 0385-588 19990 sowie die eigens eingerichtete Mailadresse landarzt@sm.mv-regierung.de zur Verfügung.

Förderung Wohnungsbau und Modernisierung

Schwerin – Das Land hat seine Förderung für den Neubau und die Modernisierung von Wohnungen weiter verbessert. Konkret betrifft dies die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben und die Höchstbeträge der Baudarlehen.

„Um sicherzustellen, dass die soziale Wohnraumförderung des Landes die Kosten auch in einem veränderten Marktumfeld angemessen berücksichtigt, erlaubt die 2023 in Kraft gesetzte Wohnungsbauförderrichtlinie, dass alle zwei Jahre eine Anpassung der maximal möglichen Förderhöchstbeträge je gebauten Quadratmeter anhand des Baukostenindexes erfolgen darf“, erläutert Bauminister Christian Pegel. „Damit vermeiden wir, dass unsere Förderung und die der Förderberechnung zugrundeliegenden maximalen Kostenhöhen durch Inflation und Kostensteigerungen nicht mehr attraktiv sind und dann das Förderangebot ins Leere liefe“, so der Minister weiter.

Die Förderung des Landes für den Neubau und die Modernisierung bezahlbaren Wohnraums erfolgt in Form zinsloser Darlehen, die mit einem Tilgungsnachlass, der wie ein Zuschuss wirkt, kombiniert werden. „In Zeiten gestiegener Kreditzinsen ist die Förderung mit zinslosen Darlehen für Wohnungsbauunternehmen attraktiv. Durch die regelmäßige Überprüfungsmöglichkeit in der Richtlinie hinsichtlich der Kostensteigerungen kann die soziale Wohnraumförderung des Landes sich immer wieder auf das veränderte Marktumfeld einstellen. Das sichert für die Wohnungsunternehmen attraktive Förderkonditionen, um die hohe Nachfrage nach qualitativ hochwertigem Wohnraum mit sozial verträglichen Wohnkosten zu decken“, sagt Christian Pegel.

Bereits 2024 waren aufgrund der regelmäßigen Überprüfungsmöglichkeit die Förderbeträge angehoben worden. Ursprünglich waren 2023 im ersten Förderweg der Richtlinie Wohnungsbau Sozial lediglich 2.925 Euro je Quadratmeter Wohnfläche als zinsloses Baudarlehen möglich – jetzt sind es 3.800 Euro (in Rostock und Greifswald jetzt 3.990 Euro). Im zweiten Förderweg waren es 2.730 Euro je Quadratmeter Wohnfläche – jetzt 3.540 Euro. Weiterhin gewährt das Land erhebliche Nachlässe für die Rückzahlung der Darlehen: Im 1. Förderweg wird ein Tilgungsnachlass in Höhe von 35 Prozent des ausgezahlten Bardarlehens gewährt, im 2. Förderweg beträgt der Tilgungsnachlass 25 Prozent. Im Ergebnis sind daher nur 65 Prozent im 1. und 75 Prozent im 2. Förderweg zurückzuzahlen.

Erhöhungen gibt es auch bei den zinslosen Darlehen für die Modernisierung von Wohnungen. Mit bis zu 1.560 Euro kann der Quadratmeter jetzt gefördert werden, in 2023 waren es noch 1.200 Euro. Der Höchstbetrag des Darlehens ist auf 155.630 Euro je Wohnung begrenzt. Auch in diesem Programm wird ein Tilgungsnachlass gewährt. Dieser beträgt 25 Prozent des ausgezahlten Darlehens, so dass vom Darlehen nur 75 Prozent zurück zu zahlen sind.

Mit Hilfe der Bundesmittel aus den Verwaltungsvereinbarungen sozialer Wohnungsbau stellen Land und Bund in Mecklenburg-Vorpommern für Neubau, Modernisierung und Junges Wohnen im Programmjahr 2026 insgesamt rund 122 Millionen Euro zur Verfügung, zuzüglich 2 Millionen Euro Landesmittel für barrierefreien Umbau. Das Landesprogramm 2026 umfasst also insgesamt rund 124 Millionen Euro. 2021 waren es insgesamt noch 39 Millionen Euro – seitdem haben Land und Bund das Fördervolumen verdreifacht.