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Tag: 13. März 2026

Tarifergebnisse auch bei Besoldung und Versorgung

Schwerin – Die Tarifvertragsparteien haben für den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV L) am 14. Februar 2026 eine Anpassung der Tarifentgelte zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens aber 100 Euro, zum 1. März 2027 um weitere 2 Prozent und zum 1. Januar 2028 um weitere 1 Prozent vereinbart. Die Ausbildungsentgelte sollen zum 1. April 2026 um 60 Euro, zum 1. März 2027 um weitere 60 Euro und zum 1. Januar 2028 um weitere 30 Euro angehoben werden.

Die Koalitionsvereinbarung von SPD und Die Linke sieht vor, die Tarifergebnisse zum TV-L zeit- und systemgerecht auf die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter zu übernehmen. Das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung hat hierzu frühzeitige Gespräche mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund Bezirk Nord (DGB Nord), dem Beamtenbund in Mecklenburg-Vorpommern (dbb m-v) sowie dem Richterbund M-V geführt.

Im Ergebnis dessen wird das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung einen Gesetzentwurf mit folgenden Eckpunkten erarbeiten:

  • Anhebung der Besoldung und Versorgung zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens aber 100 Euro, zum 1. März 2027 um weitere 2 Prozent und zum 1. Januar 2028 um weitere 1 Prozent; dies betrifft nicht nur das Grundgehalt und Familienzuschläge, sondern auch die Stellenzulagen und erstmalig auch alle Erschwerniszulagen
  • Anhebung der Anwärterbezüge für die Beamtinnen und Beamte in der Ausbildung zum 1. April 2026 um 60 Euro, zum 1. März 2027 um weitere 60 Euro und zum 1. Januar 2028 um weitere 30 Euro

Der Gesetzentwurf soll noch im ersten Halbjahr dem Landtag zugeleitet werden.

Gegenstand der intensiven Gespräche war auch die Umsetzung der neuen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 17. September 2025 zur Berliner Besoldung, die auch Auswirkungen auf die anderen Länder und den Bund hat. Das Bundesverfassungsgericht hat mit dieser Entscheidung seine bisherige Rechtsprechung für eine verfassungsgemäße Alimentation erheblich weiterentwickelt. Diese Entscheidung wird derzeit von den Ländern und dem Bund ausgewertet.

Hierzu der Minister für Finanzen und Digitalisierung Dr. Heiko Geue: „Die geänderten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes fordern die Länder und den Bund bei der Überprüfung des bestehenden Besoldungsrechts, das in Mecklenburg-Vorpommern zuletzt durch das Besoldungsstrukturgesetz vom 30. Juni 2024 anhand der damaligen Rechtsprechung weiterentwickelt worden ist. Mir ist bei diesem Prozess wichtig, dass sich die Länder zu den Lösungsansätzen untereinander abstimmen, um eine weitere Auseinanderentwicklung des Besoldungsrechts zu vermeiden. Wir werden hierzu auch die Gespräche mit den Gewerkschaften und dem Richterbund suchen. Für mich steht die Verpflichtung, eine verfassungsgemäße Besoldung zu gewährleisten, außer Frage.“

Das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung begrüßt, dass mit dem DGB Nord und dbb m v eine Verständigung dazu erzielt werden konnte, im Interesse einer schnellen Übertragung der Tarifergebnisse auf die Besoldung und Versorgung zunächst ein Anpassungsgesetz zu erarbeiten und in einem nachgelagerten zweiten Schritt eine umfassende Auswertung der neuen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Hinblick auf einen bestehenden Handlungsbedarf im Besoldungsrecht vorzunehmen. Über diesen zweistufigen Weg wurde ebenfalls der Ausschuss für Finanzen und Digitalisierung im Landtag informiert.

Leider hat der Richterbund Mecklenburg-Vorpommern vor Abschluss der Gespräche einseitig durch seine Pressemitteilung vom 13. März 2026 sich gegen den zweistufigen Weg gewandt und unter Verweis auf eine Ankündigung der Finanzministerin für Schleswig-Holstein einen Gesetzentwurf mit entsprechenden Besoldungserhöhungen für die Jahre 2025 und 2026 gefordert. Herr Minister Dr. Heiko Geue: „Das Ansinnen, auf diesem Wege Gehaltserhöhungen von mehr als 9 Prozent für zwei Jahre zu erstreiten und der Landesregierung ein verfassungswidriges Vorgehen vorzuwerfen, weise ich entschieden zurück.“

Internationale Wochen gegen Rassismus ab Montag in M-V

Schwerin – Ab Montag, den 16. März 2026, starten die Internationalen Wochen gegen Rassismus. Bis zum 29. März finden bundesweit und natürlich auch in Mecklenburg-Vorpommern zahlreiche Aktionen, Veranstaltungen und Begegnungsformate unter dem Motto „100 % Menschenwürde. Zusammen gegen Rassismus und Rechtsextremismus“ statt.

„Ich freue mich sehr, dass sich viele Organisationen, Initiativen und engagierte Menschen an den Internationalen Wochen gegen Rassismus beteiligen. Vielen Dank für dieses wichtige Engagement“, sagt die Integrationsbeauftragte des Landes MV, Jana Michael und ergänzt:

„Meine Botschaft für uns alle lautet: Wir alle müssen Antirassistinnen und Antirassisten werden – unabhängig davon, woher wir kommen. Rassismus und Antisemitismus wirken wie ein langsam wirkendes Gift in unserer Gesellschaft. Deshalb ist es wichtig, dass wir bereit sind, uns selbst zu reflektieren, Perspektiven zu wechseln und neue Ideen für ein respektvolles und solidarisches Zusammenleben umzusetzen.“

Auch in Mecklenburg-Vorpommern beteiligen sich zahlreiche Kommunen und zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteuren mit eigenen Veranstaltungen an den bundesweiten Aktionstagen.

Ein zentraler Akzent der diesjährigen Aktionswochen im Nordosten ist die gemeinsame Kooperationsveranstaltung von Jana Michael, der Landesintegrationsbeauftragten, mit der Amadeu Antonio Stiftung. Unter dem Titel „Zusammenleben unter Druck: Antisemitismus, Rassismus und ihre Auswirkungen auf Integration“ findet diese am Mittwoch, 25. März 2026, im Schloss in Schwerin statt. Die Veranstaltung bietet Fachimpulse, ein Podiumsgespräch sowie Raum für Austausch und Vernetzung.

„Gerade in Zeiten zunehmender gesellschaftlicher Polarisierung brauchen wir Orte des Dialogs, der Information und der Solidarität. Die Internationalen Wochen gegen Rassismus setzen dafür ein wichtiges Zeichen – auch hier in Mecklenburg-Vorpommern“, so Jana Michael abschließend.

Mitmachen beim 17. Plattdeutschwettbewerb

Oldenburg: Kinder und Jugendliche zeigen, wie lebendig und vielfältig Plattdeutsch sein kann

Schwerin – Im 150. Jubiläumsjahr der Dichterin des Ostseewellen-Liedes, Martha Müller-Grählert, lädt das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung zum 17. Plattdeutschwettbewerb ein. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können ihr Niederdeutsch-Talent mit einem kreativen digitalen Beitrag präsentieren. Kindertagesstätten sowie Grund-, weiterführende und berufliche Schulen sind zur Teilnahme eingeladen.

„Mit dem Wettbewerb unter dem Motto ‚Plattdüütsch allerwägens ünnerwägens – 150 Johr Martha Müller-Grählert‘ machen Mädchen, Jungen und junge Erwachsene unser niederdeutsches Kulturgut hörbar, sichtbar und erlebbar. Ob als Gedicht, Lied, Sketch oder digitales Projekt – die jungen Teilnehmerinnen und Teilnehmer zeigen, wie lebendig und vielfältig Plattdeutsch heute sein kann“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Der Plattdeutschwettbewerb des Landes findet in zwei Etappen statt:   Die erste Phase bilden die digitalen regionalen Plattdeutschwettbewerbe. Aus den Beiträgen der Schulamtsbereiche Greifswald, Neubrandenburg, Rostock und Schwerin werden durch eine Jury jeweils drei Preisträgerinnen bzw. Preisträger pro Kategorie gekrönt. Die Bestplatzierten werden zum Landeswettbewerb eingeladen.

Die zweite Etappe ist der Landeswettbewerb. Dieser findet am 9. Mai 2026 in Güstrow statt. Hier treten die Preisträgerinnen und Preisträger der Regionalwettbewerbe auf. Aus diesen wählt eine qualifizierte Jury vor Ort die Gewinnerinnen und Gewinner des Landeswettbewerbs aus.

Die wichtigsten Termine im Überblick:

  • Anmeldung zum Wettbewerb: 23. März 2026
  • Einreichen der Beiträge: 10. April 2026
  • Landeswettbewerb: 9. Mai 2026

Weitere Informationen zur Anmeldung stehen auf dem Bildungsserver MV zur Verfügung.

Neues Fahrradparkhaus für Schwerin

Schwerin – In Schwerin ist heute der Grundstein für die neue Mobilitätsstation gelegt worden. Nahe des Bahnhofs entsteht ein Fahrradparkhaus mit rund 300 Stellplätzen, ergänzt durch gesicherte Fahrradboxen im Außenbereich. Zur Mobilitätsstation sollen außerdem ein Fahrradverleih, eine Gepäckaufbewahrung und Lademöglichkeiten für E-Bikes gehören. Die Nahverkehr Schwerin GmbH wird den Betrieb übernehmen.

„Das ist eine gute Nachricht für alle, die in und um Schwerin unterwegs sind, nicht nur mit dem Rad“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. „Pendlerinnen und Pendler, die von Schwerin aus zur Arbeit aufbrechen oder von außerhalb in die Stadt kommen, haben die Möglichkeit, hier ihr Fahrrad sicher abzustellen. Und wer unsere Weltkulturerbestadt mit ihren glitzernden Seen mit dem Rad erkunden möchte, findet hier eine Anlaufstation für Ausleihe oder zum Aufladen von E-Bikes.“

Der Bau der Mobilitätsstation wird mit vom Land vergebenen Mitteln des Bundes, der Landeshauptstadt Schwerin und der Metropolregion Hamburg gefördert. „Das ist auch ein Projekt, um den Tagestourismus zu stärken. Mit dem Zug aus Hamburg kommen und gleich am Bahnhof ein Fahrrad leihen – das wird hier künftig möglich sein“, sagte die Ministerpräsidentin. In der Metropolregion Hamburg arbeitet die Hansestadt mit ihrem Umland zusammen. Mecklenburg-Vorpommern ist als Land und mit den Landkreisen Ludwigslust-Parchim, Nordwestmecklenburg und der Landeshauptstadt Schwerin Träger der Metropolregion.

„Die Landesregierung hat in dieser Wahlperiode einen klaren Schwerpunkt beim Thema Mobilität gelegt. Wir haben das Nahverkehrs-Angebot auf Schiene und Straße ausgebaut. Es fahren mehr Züge auf unseren Strecken. Wir haben 16 neue kreisübergreifende Regio-Buslinien eingeführt. Und dank der neuen Rufbusse, die fast überall im Land unterwegs sind, sind auch unsere Dörfer in der Fläche zuverlässig und flexibel erreichbar. Wir fördern das Azubi- und das Seniorenticket. Die neue Mobilitätsstation passt hervorragend zu dieser Offensive“, erklärte die Ministerpräsidentin.