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Tag: 17. März 2026

Campingtourismus: Neue Waldabstandsregelung zum Saisonstart

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern stärkt den Campingtourismus im Land. Mit einer Änderung der Waldabstandsverordnung schafft die Landesregierung neue Möglichkeiten, bestehende Campingplätze zu modernisieren und an aktuelle touristische Standards anzupassen. Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus hat die entsprechende Änderungsverordnung am 12. März 2026 unterzeichnet. Sie soll zum 1. April 2026 – pünktlich zum Start der neuen Campingsaison – in Kraft treten.

„Camping gehört zu den erfolgreichsten touristischen Angeboten in Mecklenburg-Vorpommern. Viele Gäste schätzen besonders die naturnahen Plätze an Seen, Küsten und in unseren Wäldern. Deshalb ist es wichtig, dass Betreiber ihre Anlagen modernisieren und an die Erwartungen der Gäste anpassen können“, sagte Backhaus.

Mehr Möglichkeiten zur Modernisierung bestehender Campingplätze

Die Änderung der Waldabstandsverordnung ermöglicht künftig bauliche Anpassungen auf bestehenden Camping- und Wochenendplätzen, auch wenn der gesetzliche Waldabstand unterschritten wird. Das heißt, der gesetzliche Waldabstand von 30 Metern bleibt grundsätzlich bestehen. Neu ist, dass bei bestehenden Anlagen Ausnahmen zugelassen werden können, damit notwendige Modernisierungen auch innerhalb des Abstands möglich werden. Damit können unter Bestandsschutz stehende Anlagen an heutige Qualitätsanforderungen angepasst werden. Dazu gehören beispielsweise moderne Sanitäranlagen, barrierefreie Infrastruktur, energieeffiziente Gebäude oder zeitgemäße Serviceeinrichtungen.

Wenn eine Sanierung bestehender Anlagen wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, können künftig auch Ersatzneubauten am gleichen Standort zugelassen werden. In Einzelfällen sind zudem nicht wesentliche Erweiterungen oder Verlagerungen innerhalb des bestehenden Platzgeländes möglich.

„Mit der neuen Regelung schaffen wir mehr Planungssicherheit für Betreiber. Sie können ihre Plätze weiterentwickeln und in Qualität investieren, ohne dass unnötige bürokratische Hürden Modernisierungen blockieren“, erklärte Backhaus.

Tourismus und Schutz des Waldes gemeinsam im Blick

Viele Campingplätze in Mecklenburg-Vorpommern liegen in unmittelbarer Nähe zu Waldflächen. Die neue Regelung erleichtert notwendige Anpassungen, ohne den Schutz des Waldes aus dem Blick zu verlieren.

„Unser Anspruch ist, Tourismusentwicklung und den Schutz des Waldes zusammenzudenken. Die neue Verordnung zeigt, dass beides möglich ist: attraktive Angebote für Gäste und gleichzeitig ein verantwortungsvoller Umgang mit unseren Wäldern“, sagte Backhaus.

Auch künftig gilt: Die Regelungen betreffen ausschließlich den Waldabstand bestehender Anlagen. Alle Vorhaben müssen weiterhin den bau- und naturschutzrechtlichen Vorgaben entsprechen. Zudem bleiben die Verkehrssicherungspflichten und Schutzanforderungen für den Wald unverändert bestehen. Die Anpassungen schaffen somit mehr Flexibilität für Modernisierungen, ohne die grundlegenden Schutzprinzipien des Waldrechts aufzugeben.

Musterfeuerwehrhaus-Programm: Startschuss für 58 Gerätehäuser

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern stärkt seine Feuerwehren weiter: Mit dem bundesweit beachteten Programm für Musterfeuerwehrhäuser geht eine neue Phase der Modernisierung der Feuerwehrinfrastruktur in die Umsetzung. Insgesamt werden in den kommenden Jahren 58 neue Feuerwehrgerätehäuser in standardisierter Bauweise errichtet. Die Baufirma Goldbeck Nord GmbH mit Sitz in Rostock wurde am 16. März 2026 für die Umsetzung beauftragt.

„Unsere Feuerwehrkameradinnen und -kameraden leisten Tag für Tag Herausragendes – oft ehrenamtlich und unter Einsatz ihres eigenen Lebens. Es ist unsere Pflicht, ihnen moderne Technik und zeitgemäße Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Mit den Musterfeuerwehrhäusern schaffen wir genau das: schnell, effizient und bezahlbar“, sagte Innenminister Christian Pegel.

Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, betont die Bedeutung des 50-Millionen-Programms für Mecklenburg-Vorpommern: „Die Landesregierung sorgt für eine gute Ausstattung der Feuerwehren im ganzen Land. Mit dem ersten 50-Millionen-Programm konnten 310 neue Feuerwehrfahrzeuge beschafft werden. Die Landesregierung hat ein zweites 50 Millionen-Euro-Programm für moderne Feuerwehrgerätehäuser beschlossen. Es gibt gute Nachrichten für 58 Feuerwehren. Sie erhalten das neue Feuerwehr-Mustergerätehaus. Darüber hinaus haben wir weitere Feuerwehren bei der Modernisierung und beim Neubau von Feuerwehrhäusern unterstützt. Und sie sind – gerade im ländlichen Raum – oft auch so etwas wie Dorfgemeinschaftshäuser, in denen Veranstaltungen und Versammlungen stattfinden.“

Volker Huber, Geschäftsführer der Goldbeck Nord GmbH: „Als regional verankertes Unternehmen freuen wir uns besonders, ein so wichtiges Projekt für unsere Heimat und die Sicherheit der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern umzusetzen. Mit unserer systematisierten Bauweise liefern wir konsistente Grundrisse, kurze Wege und mitgedachte Erweiterungsoptionen für die beiden Gebäudetypen Langhaus und Kompakthaus. Wir planen einmal und bauen 58-mal. Das senkt die Stückkosten und sorgt für eine schnelle und sehr wirtschaftliche Umsetzung. Zwischen Baubeginn und Übergabe vergehen daher in der Regel nur 200 Tage.“

Erfolgreiches Programm trotz schwieriger Startphase

Nach einem komplexen Vergabeverfahren und notwendigen Anpassungen – unter anderem aufgrund rechtlicher Vorgaben zur Trennung von Planung und Bau – konnte nun der entscheidende Schritt erfolgen: Die Baufirma für die Umsetzung wurde am 16. März 2026 beauftragt. Die Baukosten konnten dabei deutlich unter der ursprünglichen Prognose gehalten werden: Ein Musterfeuerwehrhaus kostet rund 1,1 Millionen Euro – inklusive Bodenplatte.

„Der Weg war anfangs steinig, aber wir haben die Herausforderungen genutzt, um ein rechtssicheres und zugleich innovatives Verfahren auf die Beine zu stellen. Kernstück des Programms ist das Musterfeuerwehrhaus mit zwei Stellplätzen. Die Idee ist so einfach wie genial: Wir bauen kostengünstige Feuerwehrhäuser standardisiert in hoher Zahl. Damit betreten wir Neuland. Und gerade in Zeiten steigender Baupreise ist es ein starkes Signal, mit dem wir zeigen, dass wirtschaftliches Bauen auch im öffentlichen Bereich möglich ist“, so der Innenminister.

Das Projekt baut auf einem bereits erarbeiteten und mit der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse – quasi die Berufsgenossenschaft für die ehrenamtlichen Feuerwehrmitglieder – abgestimmten Raumkonzept auf. Dieses dient als Grundlage für serielle, systemoffene Bauweisen, die eine hohe Qualität bei gleichzeitig verkürzten Planungs- und Bauzeiten ermöglichen. Ziel ist ein kostengünstiges, DIN-gerechtes Feuerwehrhaus für bis zu 35 Kameradinnen und Kameraden inklusive Jugendfeuerwehr.

Unterstützung insbesondere für kleine Gemeinden

Das Programm richtet sich gezielt an kleinere Kommunen, für die der Neubau eines Feuerwehrhauses oft eine große finanzielle Herausforderung darstellt. Insgesamt erfolgten 73 Bewerbungen auf die 58 vertraglich abrufbaren Bauten.

Die ausgewählten Gemeinden werden rund um Ostern informiert, erste Baumaßnahmen sollen spätestens im letzten Quartal 2026 beginnen können. Nicht berücksichtigte Gemeinden bleiben auf einer Warteliste und können nachrücken, falls geplante Vorhaben zunächst ausgewählter Gemeinden nicht umgesetzt werden können. Gemeinden können selbstverständlich zudem auch unabhängig vom offiziellen Landesprogramm mit dem Planer und/oder der Baufirma eigene Verträge abschließen und das „Musterfeuerwehrhaus“ realisieren.

„Feuerwehrdeutschland blickt mit großem Interesse auf unser Programm. Wir haben wahrlich Pionierarbeit geleistet. Ich danke allen Beteiligten für ihren unermüdlichen Einsatz. Nur mit der Kreativität und dem Innovationswillen von Kolleginnen und Kollegen im Innenministerium, dem Landesamt für Zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz, dem Landesfeuerwehrverband und den Kreisfeuerwehrverbänden, den Brandschutzdienststellen sowie dem fachlichen Verständnis der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord (HFUK) konnte diese vage Idee in die Realität umgesetzt werden“, ergänzt Minister Christian Pegel.

Ergänzende Förderprogramme für weitere Standorte

„Dass wir so viele Gemeinden mit dem ‚Musterfeuerwehr-Programm‘ berücksichtigen können, ist ein großer Erfolg der Landesregierung. Gleichzeitig wissen wir, dass der Bedarf weiterhin hoch ist – deshalb sind die nächsten Schritte bereits in Planung. Beispielsweise werden wir mit 50 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur die Landesbrandschule in Malchow erneuern. Die nächsten Schritte sind bereits in Planung. “, unterstreicht Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Das Land investiert neben dem Musterprogramm aus dem 50-Millionen-Euro-Sonderprogramm für Feuerwehrgerätehäuser weitere rund 15 Millionen Euro in 32 Projekte – darunter Sanierungen, Erweiterungen und kleinere Neubauten. Darüber hinaus stellt das Land aus dem Infrastruktur-Sondervermögen weitere 45 Millionen Euro für größere Feuerwehrhäuser mit mindestens drei Stellplätzen bereit. Den entsprechenden Programmaufruf hat das Ministerium für Inneres und Bau am Freitag veröffentlicht.

Bei der Auswahlentscheidung für dieses weitere 45-Millionen-Euro-Förderprogramm für große und größere Feuerwehren wird besonderes Augenmerk unter anderem auf finanzschwachen Kommunen, Feuerwehrwehren mit besonderen Aufgaben und der Einbindung der Feuerwehren in den Katastrophenschutz gelegt werden. Die Anträge für dieses weitere Sonderprogramm müssen bereits bis 30. April 2026 im Innenministerium gestellt werden. Bereits Mitte des Jahres sollen die antragstellenden Kommunen dann wissen, welche Förderungen aus diesem weiteren Programm sie erwarten können.

Auch außerhalb der Sonderförderprogramme fördert das Land weiterhin regulär die Feuerwehrinfrastruktur: Allein 2025 waren es 33 Feuerwehrfahrzeuge und zwölf Investitionen in Feuerwehrgerätehäuser.

Fortsetzung der Modernisierungsoffensive

Das Musterfeuerwehrhausprogramm ist eine Ergänzung zur umfassenden Modernisierungsoffensive „Zukunftsfähige Feuerwehr“. Mit dem bislang größten Beschaffungsprogramm des Landes konnten seit 2020 Fahrzeuge und Infrastruktur gestärkt werden.

Basierend auf den Lehren aus dem Großfeuer bei Lübtheen im Sommer 2019 wurden elf geländegängige Tanklöschfahrzeuge für die Landkreise und kreisfreien Städte beschafft. Im bereits abgeschlossenen ersten Projektteil wurden insbesondere für kleine Feuerwehren 265 Tragkraftspritzenfahrzeuge Wasser (TSF-W) beschafft. Der zweite Teil umfasste die Auslieferung von 21 Löschgruppenfahrzeugen (LF 20) und 17 Tanklöschfahrzeugen (TLF 3000).

Pflegereport: Massiver Anstieg bei Zahl der Pflegebedürftigen

Schwerin – Die soziale Pflegeversicherung steht vor großen Herausforderungen. Das zeigt eine Analyse im aktuellen BARMER Pflegereport. Denn die Zahl der Pflegebedürftigen in Mecklenburg-Vorpommern hat sich in den letzten Jahren mehr als verdoppelt: Während im Jahr 2011 noch 67.000 Menschen pflegebedürftig waren, sind es mittlerweile bereits rund 140.000. Das ist jede beziehungsweise jeder Elfte.

Ursache des massiven Anstiegs ist laut Pflegereport weniger die demographische Entwicklung als vielmehr die Pflegereform aus dem Jahr 2017. So erhalten seit dieser Zeit Menschen mit geistigen Einschränkungen wie zum Beispiel Demenz oder bei psychischen Erkrankungen den gleichen Zugang zu Pflegeleistungen wie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen. Auch durch die damalige Einführung der Pflegegrade vergrößerte sich der Kreis der Anspruchsberechtigten erheblich.

Die Folgen für die Pflegeversicherung sind bis heute spürbar und bringen das Pflegesystem finanziell sowie personell an seine Grenzen. Hinzu kommt, dass sich auch die durchschnittliche Pflegedauer verlängert hat. „Um einen Kollaps zu verhindern, braucht es Lösungen, um das System Pflege zu reformieren und finanziell zu stabilisieren“, fordert Henning Kutzbach, Landesgeschäftsführer der BARMER in Mecklenburg-Vorpommern. Beitragszahlerinnen und Beitragszahler dürften nicht noch stärker belastet werden.

Neue Definition von Pflegebedürftigkeit führt zu deutlichem Zuwachs

Laut BARMER Pflegereport gab es infolge der Leistungsausweitung den größten Anstieg bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad eins: Von 2017 bis 2023 hat sich ihre Zahl in Mecklenburg-Vorpommern von rund 1.200 auf über 22.000 fast verzwanzigfacht. „Die Einführung einer neuen Definition von Pflegebedürftigkeit war richtig, da so eine gerechtere Feststellung des Pflegegrades ermöglicht wurde“, sagt Henning Kutzbach.

Für diese positive Entwicklung brauche es aber Lösungen, um den Zuwachs an Pflegebedürftigen auch angemessen versorgen zu können, so Kutzbach. Er fordere deshalb die finanzielle Entlastung der Sozialen Pflegeversicherung (SPV), etwa durch Rückzahlung der Coronahilfen, der Finanzierung der Pflegeausbildung aus Steuermitteln und die Übernahme von Sozialbeiträgen für Pflegende Angehörige. Um das System zu entlasten sei auch Prävention ein wichtiger Hebel. „Den Grundstein für ein gesundes Leben im Alter lege ich durch einen gesunden Lebensstil in jüngeren Jahren“, so Kutzbach. So könne Pflegebedürftigkeit verzögert oder sogar bestenfalls vermieden werden. Hierfür sei es wichtig, die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung zu stärken.

Gesundheitsförderung und Prävention als Landesschwerpunkt

Sozialministerin Stefanie Drese betonte, dass das Land genau hier ansetzt und aktiv ist, z.B. mit der neuen Landesstrategie für Gesundheitsförderung und Prävention, die die vier Säulen Bewegungsförderung, psychische Gesundheit, Suchtprävention und Stärkung der Gesundheitskompetenzen beinhaltet. Für Maßnahmen und Projekte stünden landesseitig vier Millionen Euro zur Verfügung.

„Ein weiterer enorm wichtiger Punkt ist unser Pakt für Pflege in MV. Pflege wird dabei als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden, der sich alle Mitglieder des Landespflegausschusses gemeinsam als Verantwortungsgemeinschaft verpflichtet fühlen. Es geht dabei etwa um die Unterstützung der Pflege in der Häuslichkeit, die Personalsicherung, die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit von Pflegeeinrichtungen, die Weiterentwicklung der Pflege- und Strukturplanung, Beratung und Case Management sowie um die Herausforderung Demenz“, betonte Drese.

Als konkretes Beispiel benannte die Ministerin das Landes-Investitionsprogramm für die Kurzzeitpflege. „Um die pflegenden Angehörigen mehr zu entlasten, stellen wir 4,4 Millionen Euro zur Verfügung mit denen wir Neubau-, Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen für Kurzzeitpflegeplätze in bestehenden Einrichtungen als auch in Pflegeheimen mit eingestreuten Kurzzeitpflegeplätzen fördern“, so Drese.

In Richtung Bund forderte Drese eine Pflegereform, die besonders die ambulante Versorgung in den Blick nehmen müsse sowie eine Neujustierung der Sozialen Pflegeversicherung, die „mittlerweile selbst zum Pflegefall geworden ist“.

Drese: „Um die rasant steigenden Eigenanteile für Pflegeheimbewohner nachhaltig zu begrenzen, brauchen wir Strukturreformen und Bürokratieabbau sowie die Entlastung der Pflegeversicherung von versicherungsfremden Leistungen. Und ich spreche mich auch ganz klar für eine Verbreiterung der Einnahmen der Pflegeversicherung aus, z.B. könnten Personengruppen, wie die Beamten in die Soziale Pflegeversicherung einbezogen werden. Vorschläge liegen auf den Tisch – jetzt muss gehandelt werden bevor es zu spät ist.“

Bürokratieabbau geht weiter

Kabinett beschließt weitere Modernisierung des Förderwesens

Schwerin – Die Landesregierung hat am heutigen Dienstag (17.03.2026) den Zweiten Maßnahmenkatalog zur Modernisierung des Förderwesens verabschiedet. Damit setzt das Land ein klares Signal für den Abbau von Bürokratie. Ziel ist es, Förderverfahren für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die Verwaltung spürbar zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Bereits im Sommer 2025 wurde ein erster Maßnahmenkatalog beschlossen. Mit dem heutigen Beschluss geht die Landesregierung diesen Weg konsequent weiter. Die Vereinfachungen sollen unmittelbar in die einzelnen Förderprogramme des Landes übernommen werden.

Herausforderung Fachkräftemangel begegnen

Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue sagt zum neuen Maßnahmenkatalog: „Das Förderwesen in Mecklenburg-Vorpommern war lange Zeit von zu vielen individuellen Abläufen geprägt. Das hat es Antragsstellern schwer gemacht, sich zurecht zu finden, und in der Verwaltung zu teuren Doppelstrukturen geführt. Die heute beschlossenen Maßnahmen senken die Hürden für die Antragssteller noch einmal deutlich und entlasten die Verwaltung.“

Die neuen Kernmaßnahmen im Überblick

Um die Verwaltung effizienter zu gestalten und alle am Förderverfahren Beteiligten zu entlasten, wurden folgende Maßnahmen beschlossen:

  • Standard-Prozess für Kleinstförderungen: Für Programme mit geringen Fördersummen wird ein vereinfachter Ablauf eingeführt. Das führt zu kürzeren Bearbeitungszeiten und weniger Aufwand für alle Beteiligten. Zum Beispiel ist zur konsequenten Vermeidung von Verwaltungsaufwand geplant, die Fördermittel künftig in einer Summe auszuzahlen. Wenn Zuwendungsempfänger die Ausgaben vorfinanzieren, ist die Anwendung dieser Erleichterungen bei Förderungen bis 50.000 Euro möglich. Wenn das Land mit den Fördermitteln Ausgaben vorverauslagen muss, sind die Erleichterungen bei Förderungen an Kommunen bis 20.000 Euro und bei sonstigen Zuwendungsempfängern bis 5.000 Euro möglich.
  • Höhere Grenzen für Rückforderungen und Zinserhebung: Die sogenannten Bagatellgrenzen werden angehoben. Der Verwaltungsaufwand zur Erhebung von Rückforderungen und Zinsen soll in einem vernünftigen Verhältnis zum Ergebnis stehen. Deshalb werden Zinsen künftig erst ab einem Betrag von 500 Euro geltend gemacht. Für Rückforderungen gelten künftig verschiedene Bagatellgrenzen, welche die Förderhöhe berücksichtigen. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, bereits ab der Antragstellung und während des gesamten Verfahrens sorgfältig und korrekt zu agieren, während gleichzeitig die Effizienz der Verwaltung durch den Entfall von Kleinst-Rückforderungen gesteigert wird.
  • Neue Regeln für Zinsen: Zinsen werden künftig erst berechnet und erhoben, wenn eine gesetzte Zahlungsfrist abgelaufen ist. Wer innerhalb der Frist zahlt, muss keine Zinsen leisten. Dies gilt jedoch nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln. Wird die Frist verpasst, werden Zinsen wie bisher ab dem Tag der Auszahlung berechnet.
  • Vorrang für Pauschalen: Künftig sollen verstärkt Pauschalen und Festbeträge genutzt werden, weil dadurch umfangreiche Verfahrenserleichterungen verbunden sind und detaillierte Prüfungen einzelner Ausgaben entfallen können. Eine neue Wissensdatenbank unterstützt die Fachleute in den Ministerien dabei, bereits bewährte Pauschalen einfach zu übernehmen. In Frage kommen dabei zum Beispiel Personalkostenpauschalen, bei deren Anwendung statt aufwendiger Einzelabrechnungen feste Monats- oder Stundenpauschalen genutzt werden. Hierbei wird lediglich die Anwesenheit oder Stellenbesetzung nachgewiesen, eine detaillierte Prüfung der tatsächlichen Ausgaben ist nicht mehr erforderlich. Denkbar ist auch die Förderung von Veranstaltungen über feste Beträge pro Teilnehmende. Der Nachweis wird dann durch die Anzahl der Teilnehmenden erbracht. Reisekosten können beispielsweise über Kilometerpauschalen abgerechnet werden.
  • Vereinfachung bei Personalausgaben (Besserstellungsverbot): Bisher durften Empfänger von Fördermitteln ihr Personal in vielen Fällen in den Arbeitsbedingungen nicht besser behandeln als das Land seine Angestellten. Das war sehr kompliziert zu prüfen. In der Projektförderung wird diese komplizierte Prüfung einzelner Arbeitsbedingungen nun durch eine einfache Regelung ersetzt, die sich nach den Personalkostensätzen des Haushalts richtet. Bei der institutionellen Förderung wird künftig nur noch das Ergebnis des Lohnkontos am Jahresende geprüft, statt einzelne Arbeitsbedingungen zu kontrollieren. Wenn Tarifverträge zur Anwendung kommen, werden die Personalausgaben in voller Höhe anerkannt.

Zeitplan und Ausblick

Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt schrittweise ab dem zweiten Quartal 2026. Die Anpassung der entsprechenden Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (LHO) erfolgt zum 1. Juni 2026. Begleitet wird die Reform durch eine neue Fortbildungsstrategie, die im Juni 2026 mit einem landesweiten Fachtag zur Modernisierung des Förderwesens startet. Außerdem sollen die Behörden bei der Erstellung von Förderrichtlinien stärker unterstützt und beraten werden. Im weiteren Verlauf des Jahres 2026 wird sich die zuständige Lenkungsgruppe schwerpunktmäßig der Modernisierung der institutionellen Förderung widmen.

Land entlastet Lehrkräfte und Schulleitungen

Oldenburg: Lehrerinnen und Lehrer haben mehr Zeit für die Aufgaben haben, die im Mittelpunkt ihrer Arbeit stehen

Schwerin – Die Landesregierung setzt ihren Kurs zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen an den Schulen konsequent fort. Mit einer Reihe von Maßnahmen werden Lehrkräfte und Schulleitungen spürbar von Verwaltungsaufgaben entlastet und stärker in ihrer pädagogischen Arbeit unterstützt. „Wir prüfen kontinuierlich, an welchen Stellen wir Lehrkräfte weiter entlasten können“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Lehrerinnen und Lehrer haben unter anderem durch die Entbürokratisierung mehr Zeit für die Aufgaben, die im Mittelpunkt ihrer Arbeit stehen. Das sind das Unterrichten und die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler sowie Leitungsaufgaben“, so Oldenburg. Zur Ehrlichkeit gehöre jedoch dazu, dass der Lehrerberuf nicht gänzlich ohne Verwaltungstätigkeiten auskomme.

Mehr Unterstützung im Schulalltag 

Ein Schwerpunkt der Maßnahmen liegt auf der Entlastung von administrativen Aufgaben. So unterstützen bereits Verwaltungskräfte an allgemein bildenden Schulen in besonderen Lagen sowie an großen beruflichen Schulen die Schulleitungen. Außerdem gibt es insgesamt über 800 unterstützende pädagogische Fachkräfte an den Schulen, die für die unmittelbare unterrichtsbegleitende pädagogische Arbeit zuständig sind.

Das Land hat auch ermöglicht, dass 240 Alltagshilfen an den Schulen beschäftigt werden können. Sie übernehmen organisatorische Tätigkeiten und entlasten damit Lehrkräfte im Schulalltag. „Wir schaffen Freiräume, damit sich Lehrerinnen und Lehrer stärker auf ihre pädagogischen Aufgaben konzentrieren können“, so Oldenburg weiter. „Wir haben Lehrkräfte befragt und setzen ihre Anregungen auch um.“

Auch die Digitalisierung trägt zur Entlastung bei. Über das Lernmanagementsystem „itslearning“ stellt das Land Lehrkräften einen umfangreichen Pool mit fast 20.000 digitalen Unterrichtsmaterialien für die Jahrgangsstufen 1 bis 12 zur Verfügung. Die Materialien können für die Vorbereitung genutzt oder direkt im Unterricht eingesetzt werden.

Zur weiteren Entlastung der Lehrkräfte erhalten Schülerinnen und Schüler in der Schuleingangsphase auch weiterhin statt eines Kompetenzzeugnisses einen Lernentwicklungsbericht. Die Schullaufbahnempfehlung am Ende der Orientierungsstufe wird nur noch als Vermerk auf dem Zeugnis ausgegeben.

Weniger Bürokratie bei Konzepten und Schulprogrammen 

Ein weiterer wichtiger Schritt betrifft die Konzeptarbeit von Schulen. Seit dem 1. Januar 2026 sind Lehrkräfte und Schulleitungen von wiederkehrender Konzeptarbeit befreit. „Damit müssen Konzepte nicht zu festgelegten Zeitpunkten überarbeitet werden, sondern nur noch dann, wenn die Entwicklungen dies inhaltlich erfordern“, erklärte Oldenburg. „Mit der bisherigen Regelung hatten die Schulen zusätzlichen Aufwand, den wir deutlich reduziert haben.“

Künftig können pädagogische Konzepte zudem deutlich kompakter gefasst werden. Ausnahmen bilden aktuell nur das Medienbildungskonzept und das Fortbildungsrahmenprogramm.

„Wir wollen, dass Konzepte kurz, prägnant und praxisnah sind“, sagte die Bildungsministerin. „In vielen Fällen reicht eine Darstellung auf einer DIN-A-4-Seite vollkommen aus.“

Entlastungen bei Prüfungen und Leitungsaufgaben 

Auch bei Prüfungen und organisatorischen Aufgaben gibt es Entlastungen. Für die Korrekturtätigkeit bei Abschlussprüfungen steht Lehrkräften gesonderte Zeit zur Verfügung. Darüber hinaus stärkt das Land gezielt die Leitungsstrukturen an Schulen. Schulen mit Außen- und Nebenstellen erhalten zusätzliche Anrechnungsstunden für Leitungsaufgaben. Das bedeutet, dass Lehrkräfte mit diesen Aufgaben weniger unterrichten müssen. Auch für besondere Aufgaben, wie in der Beruflichen Orientierung oder bei der Leitung von Klassen im Fach Deutsch als Zweitsprache gewährt das Land Anrechnungsstunden.

Unterstützung für ältere Lehrkräfte 

Ein wichtiger Baustein zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen ist außerdem die Unterstützung älterer Lehrkräfte. Je nach Alter erhalten sie bis zu vier Altersanrechnungsstunden. Dadurch reduziert sich beispielsweise für eine 63-jährige Lehrkraft die Unterrichtsverpflichtung von 27 auf 23 Stunden pro Woche.

Im Schuljahr 2025/2026 erhalten 3.500 ältere Lehrkräfte insgesamt 7.000 Altersanrechnungsstunden. Davon sind 1.350 Lehrkräfte älter als 57 Jahre, 1.450 Lehrkräfte über 60 Jahre und 700 Lehrkräfte über 63 Jahre alt.  

Pflichtstundenzahl: Realität nicht aus den Augen verlieren 

Mit Blick auf Forderungen nach einer generellen Senkung der Pflichtstundenzahl für alle Lehrkräfte verwies Bildungsministerin Oldenburg auf den bundesweiten Lehrkräftemangel und die angespannte personelle Situation an den Schulen.

„Ich kann das sehr gut verstehen und werde alles daransetzen, die Unterrichtsverpflichtung für alle Schularten zu senken, aber in den kommenden zwei Jahren kann dies nicht umgesetzt werden. Eine Senkung des Regelstundenmaßes um eine Stunde würde bei rund 12.000 Lehrkräften etwa 500 zusätzliche Stellen erfordern“, erklärte sie. „Dieses Personal gibt es derzeit einfach nicht. Würden wir diesen Schritt jetzt gehen, würde es zu mehr Unterrichtsausfall kommen und dazu, dass eventuell einige Fächer überhaupt nicht mehr unterrichtet werden könnten. Das kann niemand wollen.“

Gleichzeitig bekräftigte die Ministerin, dass die Landesregierung weitere Verbesserungen im Blick hat. „Wie mit den Partnerinnen und Partnern des Bildungspaktes vereinbart ist, prüfen wir, in welchem Zeitraum zusätzliche Entlastungen möglich sein können.“

Gesundheit der Beschäftigten im Blick 

Neben organisatorischen Maßnahmen investiert das Land auch in die Gesundheit der Beschäftigten an den Schulen. Mit betriebsärztlicher Beratung, arbeitspsychologischen Angeboten, Fortbildungen und einem freiwilligen Programm der Betrieblichen Gesundheitsförderung unterstützt das Land Lehrkräfte und Schulleitungen dabei, gesund und leistungsfähig zu bleiben.

„Schule ist nicht nur ein Lern- und Lebensort, sondern auch ein Arbeitsplatz“, sagte Oldenburg. „Gesunde und motivierte Lehrkräfte sind eine zentrale Voraussetzung für gute Bildung. Deshalb arbeiten wir kontinuierlich daran, die Arbeitsbedingungen an den Schulen zu verbessern.“

Unterrichtsausfall leicht gesunken

Oldenburg: Ich danke unseren Lehrkräften, die einspringen, wenn Kolleginnen und Kollegen fehlen

Schwerin – Trotz der weiterhin personell angespannten Situation konnten im Schuljahr 2024/2025 über 97 Prozent des Unterrichts an allgemein bildenden Schulen erteilt werden. Damit ist weniger Unterricht ausgefallen als im vorherigen Schuljahr. Mit einem Anteil von 2,9 Prozent an ausgefallenen Unterrichtsstunden liegt der Wert um 0,4 Prozentpunkte unter dem Niveau des Vorjahres. „Diese Entwicklung setzt den bereits im vergangenen Jahr erkennbaren positiven Trend fort“, so Bildungsministerin Simone Oldenburg.

An den beruflichen Schulen in öffentlicher Trägerschaft konnten im vergangenen Schuljahr 92 Prozent der Unterrichtsstunden erteilt werden. Damit bleibt der Unterrichtsausfall im Schuljahr 2024/2025 auf ähnlichem Niveau wie im Schuljahr davor. Mit 7,7 Prozent waren es 0,1 Prozent mehr als im Schuljahr 2023/2024.

„Durch den Lehrkräftemangel ist die Lage an den Schulen alles andere als einfach. Wir dürfen nichts beschönigen, aber die Lehrerinnen und Lehrer setzen alles daran, dass so wenig Unterricht wie möglich ausfällt“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Dafür danke ich unseren Lehrkräften, die einspringen, wenn Kolleginnen und Kollegen fehlen. Durch ihre zusätzliche Arbeit sorgen sie trotz der Umstände dafür, dass Unterricht erteilt wird. Das ist keine Selbstverständlichkeit, sondern eine Bereitschaft, die ich sehr wertschätze. Wir werden die Situation nur grundlegend verändern können, wenn mehr ausgebildete Lehrkräfte auch für unser Bundesland zur Verfügung stehen und sich entscheiden, an unseren Schulen zu arbeiten“, betonte Oldenburg.

An den öffentlichen allgemein bildenden Schulen ist der Anteil der Unterrichtsstunden, die zur Vertretung anfielen, im Schuljahr 2024/2025 gegenüber dem Vorjahr leicht zurückgegangen. Im vergangenen Schuljahr fielen 13,5 Prozent der Unterrichtstunden zur Vertretung an (Schuljahr 2023/2024: 13,9 Prozent). „Die zur Vertretung angefallenen Stunden sind im Vergleich zum Vorjahr um rund 33.000 Stunden zurückgegangen. Das entspricht dem Arbeitsumfang von 30 vollzeitbeschäftigten Lehrkräften“, sagte Oldenburg.

Unterrichtsaufall konnte vor allem durch Mehrarbeit von Lehrkräften vermieden werden. „Hier haben wir mit der höheren Vergütung einen stärkeren Anreiz gesetzt“, so die Bildungsministerin weiter. Auch durch die Einstellung von externen Vertretungskräften, Vertretungslehrkräften, Kurs- und Klassenzusammenlegungen konnte der Vertretungsunterricht abgesichert werden. Zu den Hauptursachen für Vertretungsunterricht zählen Erkrankungen von Lehrkräften sowie Lehrerinnen und Lehrer mit kranken Kindern.

Das Land hat ein Programm zur Unterrichtabsicherung aufgelegt, das folgende Maßnahmen zur Vermeidung von Unterrichtsausfall umfasst:

  • Beschäftigung von externen Vertretungskräften für die Dauer eines Schulhalbjahres (sechs Monate, statt sechs Wochen)
  • weiterer Ausbau der Digitalen Landesschule mit Unterrichtsangeboten
  • ganzjährige Einstellungen von Lehrkräften und beschleunigte Bewerbungsverfahren
  • Zuschläge für Referendarinnen und Referendare mit Bedarfsfächern im ländlichen Raum
  • neue Ausbildung von Lehrkräften im Seiteneinstieg mit Berufsabschluss in einem Unterrichtsfach und sozialpädagogischer Qualifizierung (multiprofessionelle Fachkräfte)
  • weiteres Potenzial durch die Optimierung von Prüfungszeiten, die Konzentration von Wandertagen und Klassenfahrten sowie die Planung von Lehrkräftefortbildungen
  • Entlastung der Lehrkräfte von Prüfungstätigkeiten
  • Programm zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement

Der vollständige Bericht zur Situation des Vertretungsunterrichts in Mecklenburg-Vorpommern für das Schuljahr 2024/2025 ist auf der Internetseite des Bildungsministeriums einsehbar.