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Tag: 26. März 2026

Schwesig: Es geht um Wirtschaftskraft und Arbeitsplätze

Berlin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute auf der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der ostdeutschen Länder mit Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche für die Stärkung der Wirtschaftskraft und eine Absenkung der Kraftstoffpreise geworben.

„Es ist die wichtigste Aufgabe, die Wirtschaft in Deutschland anzukurbeln und Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern. Dabei muss ein besonderes Augenmerk auf den Osten gerichtet werden“, sagte die Ministerpräsidentin im Anschluss an die Konferenz.

Aktuell seien die stark gestiegenen Benzinpreise die größte Sorge vieler Menschen und vieler Unternehmen in ganz Deutschland. „Die Spritpreise müssen jetzt sinken. Dafür hat Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag eingebracht, der einen Dreiklang vorsieht: Absenkung der Energiesteuern, Abschöpfung der spekulativen Gewinne und kartellrechtliche Verschärfungen, damit solche Anstiege künftig von vorn herein untersagt werden können. Ich freue mich, dass dieser Antrag von allen Ostdeutschen Ländern unterstützt worden ist. Und ich bin sehr dankbar dafür, dass Bundesfinanzminister Klingbeil eine Senkung der Energiesteuer vorgeschlagen hat.“ Jetzt müsse es eine schnelle Einigung auf Bundesebene geben.

„Wir brauchen auch weiter eine verlässliche Wirtschaftsförderung für den Osten. Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ist das wichtigste Instrument, um Firmenerweiterungen, Neuansiedlungen und wirtschaftsnahe Infrastrukturvorhaben fördern zu können. Wir brauchen auch künftig eine ausreichende Ausstattung“, sagte die Ministerpräsidentin weiter.

„Ich habe außerdem meine Zusage vom Bauerntag eingelöst und beim Kanzler für die ostdeutsche Landwirtschaft geworben. Das Wichtigste ist, dass die EU-Pläne für die kommende Förderperiode verhindert werden. Sie würden den Osten besonders hart treffen. Bei uns gibt es traditionell größere Betriebe. Kappung und Degression sind deshalb der falsche Weg. Ich habe den Kanzler gebeten, dass er sich persönlich in Brüssel für faire Bedingungen für die ostdeutsche Landwirtschaft einsetzt“, sagte die Ministerpräsidentin.

Gemeinde Hoort erhält offiziell ein eigenes Gemeindewappen

Hoort – Die Gemeinde Hoort im Landkreis Ludwigslust-Parchim hat heute offiziell ihren Wappenbrief erhalten. Innenminister Christian Pegel überreichte diesen an Bürgermeisterin Iris Feldmann und bestätigte damit das Recht der Gemeinde, ihr Wappen offiziell zu führen.

„Die Übergabe dieses Wappenbriefes ist ein erfolgreicher Abschluss des in der Gemeinde gemeinsam getragenen Prozesses und bildet im Wappen die Identität und Geschichte der Gemeinde Hoort sichtbar ab. Ein Wappen erzählt immer eine Geschichte: von Herkunft, von Zusammenhalt und von dem, was die Menschen vor Ort miteinander verbindet. Mit dem eigenen Wappen erhält Hoort nun ein offizielles Zeichen, das genau dafür steht.

Es macht deutlich, worauf man hier stolz sein kann, und schafft zugleich etwas Bleibendes für die kommenden Generationen“, sagte Innenminister Christian Pegel bei der Übergabe und ergänzte: „Ich gratuliere der Gemeinde Hoort herzlich zu diesem wichtigen Schritt. Möge das Wappen mit Freude und Stolz geführt werden – als Ausdruck einer lebendigen Gemeinschaft, die ihre Wurzeln kennt und ihre Zukunft gemeinsam gestaltet.“

Der Wappenbrief stellt die formale Anerkennung des Gemeindewappens dar und würdigt zugleich die geschichtliche Entwicklung sowie die Identität der Gemeinde. Mit der Verleihung wird das Wappen in die Reihe der hoheitlich geführten Symbole der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen.

Das Wappen wird im Wappenbrief wie folgt beschrieben: Innerhalb eines blau-silbernen geteilten Wolkenbords ein goldener Stabgöpel, oben vorn in Blau ein schrägrechts gelegtes goldenes Eichenblatt, oben hinten in Blau ein schräglinks gelegtes goldenes dreiblättriges Kleeblatt, unten in Grün ein goldenes Widderhorn.

Aktuell sind in Mecklenburg-Vorpommern mit seinen 724 Gemeinden und den kreisfreien Städten Schwerin und Rostock, 398 Wappen in die Wappenrolle des Landes eingetragen.

Schon in der DDR gab es die Möglichkeit, ein Wappen als Hoheitszeichen zu beantragen. Nach 1990 und durch die Neufassung der Kommunalverfassung, wodurch auch das kommunale Wappen- und Flaggenwesen erneuert wurde, stiegen die Anträge deutlich. Das Verfahren für die Annahme eines Wappens ist in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums über die Genehmigung kommunaler Wappen und Flaggen beschrieben, die Sie auf der Webseite des Ministeriums herunterladen können.

Übernachtungspauschale für gemeinnützige Familienerholung

Zuschüsse für gemeinsame Familienauszeit auch in diesem Jahr noch verfügbar

Schwerin – Die Landesregierung verbessert die Rahmenbedingungen für Maßnahmen im Programm Familienerholung. Darauf wies Sozialministerin Stefanie Drese am (heutigen) Donnerstag in Schwerin hin. Im Zuge einer entsprechenden Richtlinienänderung des Sozialministeriums wird die Übernachtungspauschale für Familienbildungsmaßnahmen von 30 Euro auf 35 Euro pro Person und Übernachtung angehoben.

„Wir wollen es damit finanziell schwächer gestellten Familien mit Kindern, Alleinerziehenden sowie Familien mit behinderten oder pflegebedürftigen Angehörigen ermöglichen, gemeinsam einen Urlaub in gemeinnützigen Familienferienstätten erleben zu können“, betonte Drese.

Die Erholungsangebote enthalten Übernachtung mit Vollverpflegung sowie Programme für die gemeinsame Freizeitgestaltung für und mit teilnehmenden Familien. „Mit der Landesförderung soll die Durchführung von Familienbildungsangeboten langfristig gesichert und die steigenden Kosten besser abgebildet werden“, so Drese.

Verbunden mit dem erhöhten Fördersatz ist eine Anpassung der Aufenthaltsdauer auf nunmehr fünf bis sieben Tage. „Das entspricht eher der Realität der Familien, die das Angebot in den vergangenen Jahren in Anspruch genommen haben“, weiß die Ministerin. Offensichtlich mit Erfolg: so wurden in diesem Jahr mit den neuen Fördermodalitäten bereits fast doppelt so viele Mittel abgerufen, wie noch zur gleichen Zeit im Vorjahr.

„Trotzdem stehen noch Mittel zur Verfügung, die zum Beispiel für die Gestaltung der Sommer- oder Herbstferienzeit genutzt werden können“, hob Drese hervor. Gerade für besonders belastete Familien ist es enorm wichtig, auch mal Abstand zum Alltag zu gewinnen, gemeinsam neue Kraft zu tanken und den Kindern eine Ferienzeit außerhalb des eigenen Wohnortes zu ermöglichen. Das ist der Ansatz unseres Programms für Familienerholungsmaßnahmen“, so die Ministerin.

Während ihres Aufenthalts erhalten sie auch entsprechende Unterstützung und bei Bedarf eine Vermittlung an weiterführende externe Angebote. Familien sollen Zeit miteinander verbringen und sich mit anderen Familien bewusst begegnen können. Eine qualifizierte Kinder- und Jugendbetreuung soll Eltern entlasten.

Möglich ist die Inanspruchnahme einer geförderten Familienerholung immer dann, wenn mindestens eines der teilnehmenden Familienmitglieder Grundsicherung/ Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag und/oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht. Zudem muss mindestens ein mitreisendes und dem Haushalt angehörendes Kind jünger als 18 Jahre sein. Familien müssen darüber hinaus ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Mecklenburg-Vorpommern haben und sich bei einem Träger von Erholungsmaßnahmen anmelden.

Informationen erhalten die Familien direkt bei den Trägern der freien Jugendhilfe, die Familienerholung anbieten, bei Familienferienstätten in M-V, Jugendherbergen in M-V, den Landesverbänden AWO, DRK, Paritätischer, Caritas und Diakonie oder beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS). Das LAGuS ist für das Antragsverfahren zuständig.