Menü Schließen

Tag: 8. Mai 2026

Unterstützungsleistungen für sogenannte Care Leaver

Drese: Volljährige Erwachsene besser beim Übergang aus stationären Einrichtungen oder Pflegefamilien in eigenes Leben unterstützen

Schwerin – Anlässlich der heutigen Debatte im Rahmen der Landtagssitzung betonte Sozialministerin Stefanie Drese die große Bedeutung von Unterstützungsleistungen für sogenannte Care Leaver, also für junge Menschen, die einen Teil ihres Lebens in öffentlichen Erziehungseinrichtungen verbracht haben.

„Wer in Pflegefamilien, Wohngruppen oder anderen stationären Einrichtungen aufwächst, steht beim Übergang ins Erwachsenenleben oft vor besonderen Herausforderungen. Deshalb war die Stärkung ihrer Rechte durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz des Bundes ein wichtiger Schritt“, sagte die Ministerin. „Mit dieser Gesetzesänderung aus dem Jahr 2021 hat sich die Grundeinstellung von einer abschlussorientierten hin zu einer übergangsorientierten Kinder- und Jugendhilfe verschoben – ein Sinneswandel, den ich sehr unterstütze “, so die Ministerin weiter.

Seither werden junge Care Leaver verbindlich in der Phase des Überganges durch die örtlichen Jugendhilfeträger begleitet und unterstützt, etwa durch eigene Beratungsangebote, die Nachbetreuung oder sogenannte „Coming-Back-Optionen“ mit denen Hilfsangebote bei Bedarf auch noch bis zum Alter von 27 Jahren wieder neu aufgenommen werden können.

„Trotzdem fehlen bislang bundesweit noch belastbare Daten über die konkrete Lebenssituation von Care Leavern und darüber, welche Unterstützungsangebote besonders wirksam sind. Umso wichtiger ist es, dass das Bundesfamilienministerium inzwischen eine umfassende Langzeitstudie auf den Weg gebracht hat“, erklärte Drese.

Die Untersuchung, durchgeführt von einem Forschungsverbund, erfasst bis 2030 systematisch die Teilhabechancen junger Menschen unter anderem in den Bereichen Wohnen, Ausbildung, Arbeit, soziale Beziehungen und Gesundheit. Mecklenburg-Vorpommern ist über Jugendämter und Einrichtungsträger ebenfalls an dieser Studie beteiligt.

„Diese Ergebnisse werden uns dabei helfen, Unterstützungsangebote künftig noch gezielter auszurichten und bestehende Bedarfe noch besser zu erkennen. Klar ist aber schon heute: Junge Menschen brauchen auch nach dem Ende einer Jugendhilfemaßnahme verlässliche Ansprechpartner und stabile Strukturen“, betonte Drese.

Die Ministerin verwies in diesem Zusammenhang auch auf die bereits geschaffene Ombudsstelle in Neubrandenburg, die junge Menschen und Familien bei Konflikten mit öffentlichen oder freien Trägern der Jugendhilfe berät und unterstützt. Im dortigen Vereinsberat sind auch selbst zwei Care Leaver vertreten. Zudem wurde mit dem Kinderschutzstrukturgesetz die Beteiligung selbstorganisierter Zusammenschlüsse in Jugendhilfeausschüssen auf Landes- und kommunaler Ebene gestärkt.

„Unser Ziel ist es, Care Leavern verlässliche Perspektiven zu eröffnen. Viele von ihnen haben bereits in frühen Jahren enorme Herausforderungen bewältigt und zeigen jeden Tag große Stärke und Eigenverantwortung. Sie verdienen dieselben Chancen, dieselbe Sicherheit und denselben Rückhalt, wie andere junge Erwachsene auch. Deshalb wollen wir sie dabei unterstützen, ihren eigenen Weg erfolgreich zu gehen“, sagte Drese abschließend.

Inklusionsstrategie wird neu ausgerichtet

Oldenburg: Unser Anspruch ist es, das Bildungssystem für alle Schülerinnen und Schüler zu stärken

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg hat im Landtag die Pläne zur Neuausrichtung der Inklusionsstrategie in Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt. Landesregierung, Landkreise, Kommunen und Bildungspartner hatten sich in einem breiten Austausch zuvor auf die Eckpunkte verständigt. „Unser Anspruch ist es, das Bildungssystem für alle Schülerinnen und Schüler zu stärken, die Zahl der Jugendlichen mit einem anerkannten Schulabschluss zu erhöhen und ihnen bessere Wege in Ausbildung und Beruf zu ermöglichen“, sagte Oldenburg. Die Inklusionsstrategie sieht Angebote für leistungsschwächere, aber auch leistungsstarke Schülerinnen und Schüler vor.

Förderklassen Lernen auch über 2035 hinaus

Ziel ist es, die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen bis zum Jahr 2035 mit anderen Schularten zu verbinden. „Entgegen der bisherigen Planung, schaffen wir die Möglichkeit für eine organisatorische Verbindung mit anderen Schularten und unterstützten insbesondere die Entwicklung von Schulzentren. Wesentlich ist hierbei die Garantie, dass Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen auch über das Jahr 2035 hinaus in eigenständigen Klassen lernen können. Sie werden nicht in andere Klassen integriert. Geschützte Lernräume ermöglichen individuelle Förderung“, so die Bildungsministerin weiter.

Elternwahlrecht bleibt bestehen

Das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern bleibt erhalten. „Eltern können weiterhin entscheiden, ob ihre Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern ohne Förderbedarf in einer Klasse lernen oder ob sie eine eigenständige Förderschulklasse besuchen“, erläuterte Oldenburg. „Des Weiteren stärken wir die Förderschulen inhaltlich durch eine Neuausrichtung der Stundentafel, um mehr Schülerinnen und Schülern den Übergang in die berufliche Bildung zu erleichtern und ihnen den Erwerb des ersten anerkannten Schulabschlusses, der Berufsreife, zu ermöglichen.“  

Neue Lernangebote und stärkere Berufsorientierung

Im Fokus der Reform stehen insbesondere die Berufsorientierung und ein starker Praxisbezug. „Wir führen an den Förderschulen Lernen in den Jahrgangsstufen 5 bis 8 das Fach ‚Handwerk‛ ein. In der Jahrgangsstufe 9 wird ein wöchentlicher Praxislerntag die Berufsorientierung stärken“, sagte Oldenburg. Auch die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung soll ausgebaut werden. „Flexible Lerngruppen sind ein besonders wirkungsvoller Ansatz auf dem Weg zu einem besseren Bildungssystem. Durch intensive Unterstützung von multiprofessionellen Teams werden die Schülerinnen und Schüler frühzeitig aufgefangen.“ Ziel ist es, eine dauerhafte Verfestigung von Lern- und Verhaltensproblemen zu verhindern und eine erfolgreiche Reintegration in den Regelunterricht zu ermöglichen.

Flexible Lerngruppen und Schulwerkstätten werden ausgebaut

Darüber hinaus will das Land die Schulwerkstätten an weiterführenden allgemein bildenden Schulen schrittweise auf die Jahrgangsstufen 8 und 9 erweitern. „Hier können Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung individuell begleitet werden, um den ersten anerkannten Schulabschluss zu erreichen. Dadurch werden in der Folge insgesamt auch die Regelklassen in der abschlussbezogenen Arbeit entlastet.“ Mit dem neuen Unterrichtsangebot „Lebenspraxis“ setzt die Landesregierung außerdem auf eine stärkere Vorbereitung junger Menschen auf den Alltag. „Das Unterrichtsangebot richtet sich mit konkreten Projekten an Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 und verfolgt das Ziel, Basiswissen zu vermitteln, dass für die Bewältigung des Alltags unerlässlich ist“, so die Ministerin.

Förderung von leistungsstarken Schülerinnen und Schülern

In der Debatte unterstich Bildungsministerin Simone Oldenburg auch, dass Inklusion immer alle Kinder und Jugendlichen im Blick haben müsse. Dazu gehöre ausdrücklich auch die Förderung leistungsstarker Schülerinnen und Schüler. Neben dem Ausbau begabungsfördernder Netzwerke an Grundschulen, Gesamtschulen und Gymnasien verwies Oldenburg auf bestehende Schwerpunktangebote: „An den Spezialgymnasien erfolgt die Förderung in den Schwerpunkten Hochbegabung, Musik und Sport. Darüber hinaus gibt es unsere Profilschulen mit den Schwerpunkten Humanistische Bildung, Niederdeutsch und MINT.“

Flächendeckende, zukunftsfeste und qualitativ hohe Geburtshilfe in MV

Drese: Umfangreiche Maßnahmen des Landes für eine flächendeckende, zukunftsfeste und qualitativ hohe Geburtshilfe in MV

Schwerin – Der Landtag debattierte am Freitag über die Geburtshilfe als elementaren Schwerpunkbereich der medizinischen Versorgung. Gesundheitsministerin Stefanie Drese betonte, dass es dabei vor allem um die Frage gehe, wie es gelingen kann, die Versorgung von Schwangeren, Gebärenden, Müttern, Neugeborenen und jungen Familien langfristig für Mecklenburg-Vorpommern flächendeckend und in hoher Qualität zu erhalten und auszubauen.

„Die Herausforderungen für unser dünn besiedeltes Flächenland sind groß. Das wird vor allem mit Blick auf die rapide sinkende Geburtenzahl und die damit verbunden geringer werdenden Geburten für die Geburtskliniken offensichtlich. Mindestens genauso groß wie die Herausforderungen sind aber auch unsere Aktivitäten im Land und als Landesregierung auf Bundesebene für eine gute und zukunftsfeste Geburtshilfe und Pädiatrie in MV“, betonte Drese.

Die Ministerin verwies dabei zunächst auf das Zielbild 2030 für die Geburtshilfe und Pädiatrie in MV der Gesundheitskommission. „Darin haben Expertinnen und Experten aus allen Bereichen der Gesundheitsversorgung die Grundlage für die künftige Gestaltung der Kindermedizin und Geburtshilfe in unserem Land und Pädiatrie geschaffen. Sie hat Maßnahmen festgelegt, die die verschiedenen Akteure im Gesundheitswesen Maßnahmen zur Sicherung der Versorgungstrukturen in den kommenden Jahren umsetzen sollen“, verdeutlichte Drese.

„Wir haben uns darüber hinaus im Rahmen der Krankenhausreform beim Bund dafür eingesetzt, dass die Krankenhausversorgung patientengerecht und grundsätzlich wohnortnah in bedarfsgerechten Abstufungen erfolgt“, sagte Drese. „Da haben wir einiges erreichen können, auch wenn die bundesgesetzlichen Vorgaben bei der Qualität etwa bei der Personalausstattung richtigerweise streng sind“, so Drese weiter.

Die Landesregierung habe erreicht, dass im Zuge der Krankenhausreform die Besonderheiten Mecklenburg-Vorpommerns bei der konkreten Ausgestaltung der Versorgungsstrukturen berücksichtigt und Ausnahmeregelungen zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung verankert wurden, betonte die Ministerin.

Zudem seien die Sicherstellungszuschläge eine wichtige Finanzierungshilfe für Krankenhäuser im ländlichen Raum, die auch für Geburtshilfe-Abteilungen beantragt werden können, hob Drese weiter hervor. Sie dienen nach Angaben von Drese dazu, strukturelle Defizite bei geringen Fallzahlen auszugleichen und kommen in vielen Häusern in MV zum Tragen. „Schließlich wurden auch die pauschalen Zuschläge für basisversorgungsrelevante ländliche Krankenhäuser erhöht für Kliniken die eine Fachabteilung für Geburtshilfe oder eine Fachabteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe vorhalten“, führte die Ministerin aus.

Drese wies auch darauf hin, dass in MV alle Krankenhausleistungen so geplant werden, dass sie in angemessener Zeit erreichbar sind. „Um eine bedarfsgerechte Versorgung sowie eine angemessene Erreichbarkeit in der Krankenhausversorgung zu gewährleisten, entwickeln wir im kommenden Landes-Krankenhausplan ein System der gestuften Versorgung“, so Drese.

Die Ministerin ging zum Abschluss auf die Notwendigkeit ein, überdies neue Wege in der Patientenversorgung durch die Förderung einer sektorenübergreifenden Versorgung zu gehen. „Dabei sollten wir uns auf tragfähige, neue Lösungen konzentrieren, um werdenden Müttern die notwendige Sicherheit zu bieten. Dies gelingt durch eine stabile Netzwerkstruktur, bei der niedergelassene Frauenärzte, freiberufliche Hebammen sowie im Rahmen der Notfallversorgung der Rettungsdienst über die Besonderheiten Kenntnis haben und gemeinsame Strategien entwickeln“, so Drese.

Ausdrücklich hob Drese dabei hebammengeleitete Kreißsäle als eine Möglichkeit des Geburtsortes hervor. „Diese werden ausdrücklich von der Landesregierung unterstützt und sind auch im Zielbild für Geburtshilfe und Pädiatrie als Handlungsempfehlung festgehalten“, sagte Drese im Landtag.

M-V will über den Bundesrat Entbürokratisierung erreichen

Berlin – Mecklenburg-Vorpommern hat heute mehrere Initiativen in den Bundesrat eingebracht, die u.a. auf eine spürbare Entlastung von Wirtschaft und Verwaltung sowie auf eine Beschleunigung von Investitionsvorhaben abzielen.

Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue erklärt dazu: „Wir müssen in Deutschland endlich aufhören, über Entbürokratisierung zu reden, sondern sie machen. Nur mit unserem Tun können wir die Wirtschaft entlasten. Ich bitte den Bund und die Bundesländer konkret darum, dass wir gemeinsam die Wirtschaft durch die Aussetzung von Berichtspflichten bis Ende 2027 entlasten und es ermöglichen, dass öffentliche Ausschreibungen deutlich beschleunigt werden: durch eine Verzehnfachung von EU-Ausschreibungsgrenzwerten und eine rechtsichere Nachrücker-Regelung im Ausschreibungsverfahren.“

Eine Initiative fordert eine Reform des Vergaberechts unter dem Leitgedanken „Effizienz durch Deregulierung“. Das Ziel ist eine Entbürokratisierung des Vergaberechts, die eine Beschleunigung, Vereinfachung und Beschleunigung von Vergabeverfahren bewirken soll.

Konkret soll es künftig nach einer Vergabeentscheidung möglich sein, im Falle einer Insolvenz oder Kündigung des erstplatzierten Auftragnehmers ohne neues Vergabeverfahren direkt auf den Zweitplatzierten des ursprünglichen Wettbewerbs zurückgreifen zu können statt wie heute neu ausschreiben zu müssen. Dadurch können kostspielige und langwierige Verzögerungen durch Neuausschreibungen vermieden und Projekte ohne längere Unterbrechung fortgeführt werden.

Außerdem fordert Mecklenburg-Vorpommern eine deutliche Anhebung der EU-Schwellenwerte. Die bestehenden Schwellenwerte führen zunehmend dazu, dass auch kleinere und mittlere Vorhaben in aufwendige EU-weite Vergabeverfahren fallen, die regelmäßig bis zu einem Jahr dauern. Das Land fordert daher eine Anhebung der EU-Schwellenwerte um mindestens das Zehnfache, also auf mindestens über 2 Mio. Euro für Dienstleistungen und über 50 Mio. Euro für Bauvorhaben. Ziel ist es, Vergabeverfahren zu deregulieren, Ressourcen zu schonen und Investitionen schneller umzusetzen.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen tragen nicht nur zum Bürokratieabbau bei, sondern stärken auch die Handlungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung und setzen dringend benötigte Wachstumsimpulse.

Eine weitere Initiative richtet sich gezielt gegen die zunehmende Belastung der Wirtschaft durch Berichtspflichten. Diese soll durch ein befristetes Moratorium für bestimmte nationale Berichtspflichten bis Ende 2027 entlastet werden.

Zudem sollen alle bestehenden Berichtspflichten systematisch auf ihre Notwendigkeit hin überprüft werden, um nur solche Berichtspflichten beizubehalten, die wirklich notwendig, verhältnismäßig und effizient sind.

Schwesig für weitere Entlastungen bei den Kraftstoffpreisen

Berlin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute im Bundesrat für weitere Entlastungen bei den Kraftstoffpreisen und für eine stärkere Versorgungssicherheit geworben. „Mecklenburg-Vorpommern unterstützt ausdrücklich die Forderung nach Einführung eines Tankdeckels nach Luxemburger Vorbild und nach einer Übergewinnsteuer. Es kann nicht sein, dass Spediteure und Handwerker die Übergewinne von großen Konzernen finanzieren. Das hat nichts mit sozialer Marktwirtschaft zu tun“, erklärte die Ministerpräsidentin.

„Wir brauchen darüber hinaus, wie in anderen Krisen auch, zielgerichtete Maßnahmen für die Branchen, die besonders belastet sind. Zum Beispiel die Spediteure und die Landwirte“, sagte Schwesig. Mecklenburg-Vorpommern brachte gemeinsam mit Sachsen-Anhalt zwei Anträge in den Bundesrat ein.

Im ersten Antrag werden weitere Entlastungen für die Autofahrerinnen und Autofahrer gefordert. Der Tankrabatt müsse so lange gewährt werden wie die Krise andauert. Im zweiten Antrag werden gezielte Hilfen für das Verkehrsgewerbe und die Agrarwirtschaft gefordert. Beide Bereiche seien wichtig für die Versorgung der Bevölkerung. Die Anträge werden nun in den Ausschüssen des Bundesrates beraten.

Schwesig erneuerte ihre Forderung nach einem Gipfel beim Bundeskanzler und einem Gesamtpaket „Wir brauchen jetzt ein Gesamtpaket, um die Wirtschaft zu stärken, Energiepreise zu senken, kleinere und mittlere Einkommen zu entlasten und um die Gesundheits- und Rentenreform gemeinsam zu gestalten. Es geht darum, für wirtschaftliche Stabilität und soziale Sicherheit zu sorgen.“

Mai-Steuerschätzung mit sinkenden Prognosen

Stralsund – Der Arbeitskreis Steuerschätzungen ist in dieser Woche in Stralsund zu seiner regulären Mai-Sitzung zusammengekommen. Dabei wurde die bisherige Prognose über den gesamten Schätzzeitraum nach unten korrigiert. Für die kommenden fünf Jahre werden bundesweit im Vergleich zur Herbst-Steuerschätzung 2025 Mindereinnahmen von insgesamt rund -87 Mrd. Euro erwartet. Dämpfend wirkt sich insbesondere die schwächere gesamtwirtschaftliche Entwicklung aus.

Auch für Mecklenburg-Vorpommern sinken die Einnahmeerwartungen. In 2026 werden gegenüber der aktuellen Haushaltsplanung negative Effekte in Höhe von -19 Mio. Euro erwartet, für das Jahr 2027 in Höhe von -53 Mio. Euro. Auch für die Folgejahre ergeben sich geringere Einnahmeerwartungen.

Für zusätzliche Herausforderungen sorgt die Einwohnerentwicklung von Mecklenburg-Vorpommern: Aufgrund der geringeren Geburtenrate im Land sinkt der Einwohneranteil weiter ab. Dieser demografische Verlust wirkt sich für das Land nachteilig im bundesstaatlichen Finanzausgleich aus.

Bei den Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern zeigt sich ebenfalls ein gedämpftes Bild: Die Entwicklung der Gemeindesteuern bleibt hinter den bisherigen Erwartungen zurück. Die Steuereinnahmen der Gemeinden werden in den Jahren 2026 und 2027 voraussichtlich um
-28 Mio. Euro und um -1 Mio. Euro niedriger ausfallen.

Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue: „Die Ergebnisse der aktuellen Mai-Steuerschätzung zeigen, dass die finanzielle Lage weiterhin angespannt bleibt. Die zu erwartenden Mindereinnahmen stellen uns insbesondere in der nächsten Legislaturperiode vor zusätzliche Herausforderungen. Die Schätzergebnisse werden wir nun im Detail auswerten. Klar ist aber schon jetzt: Die Anstrengungen zur Konsolidierung müssen intensiviert werden.“

Schwesig: Unsere historische Verantwortung bleibt

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat an das Ende des 2. Weltkrieges und die Befreiung vom Nationalsozialismus erinnert.

„Am 8. Mai liegt das Ende des 2. Weltkrieges 81 Jahre zurück. Deutschland und die Deutschen haben in der Zeit der NS-Herrschaft großes Leid über weite Teile der Welt gebracht. Deutsche waren verantwortlich für millionenfachen Mord. Die heutigen Generationen tragen keine Verantwortung für die Verbrechen von damals. Aber es bleibt unsere historische Verantwortung, an die damaligen Ereignisse und vor allem an die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft zu erinnern“, erklärte die Ministerpräsidentin.

„Wir als Nachkommen haben das Glück, in Freiheit, Frieden und Demokratie zu leben. Das ist leider keine Selbstverständlichkeit. Auch bei uns in Deutschland gibt es Kräfte, die die Demokratie verächtlich machen und sie durch eine autoritäre Ordnung ersetzen wollen. Das dürfen wir nicht zulassen. In der Demokratie gibt es mehr Freiheit für die Bürgerinnen und Bürger als in autoritären Systemen. Unser Grundgesetz sichert allen Bürgerinnen und Bürgern Grundrechte, die es in autoritären Systemen nicht gibt. Und in der Demokratie werden Regierungsämter aufgrund von Wahlen und nicht nach dem Recht des Stärkeren besetzt. Es ist unsere wichtigste Aufgabe, Frieden, Freiheit und Demokratie für die kommenden Generationen zu bewahren.“

Der 8. Mai ist in Mecklenburg-Vorpommern Gedenktag. Für die Landesregierung nimmt Innenminister Christian Pegel die traditionelle Kranzniederlegung am Mahnmal „Die Mutter“ in Raben-Steinfeld vor, da Ministerpräsidentin Schwesig das Land im Bundesrat vertreten muss. Die Ministerpräsidentin hat bereits am 2. Mai an der Gedenkfeier zur Befreiung des KZ-Außenlagers Wöbbelin teilgenommen.

Landtag unterstützt Initiative für sexuelle Selbstbestimmung

Justizministerin Jacqueline Bernhardt zum ->TOP30 der Fraktionen der SPD und DIE LINKE: „Ich trete für den Grundsatz ‚Ja heißt Ja‘ ein.“

Schwerin – „Sexuelle Selbstbestimmung ist nicht verhandelbar. Sie ist Ausdruck von Würde, Freiheit und körperlicher Integrität. Sie fällt unter den Schutz des Rechtsstaats. Genau darum geht es in diesem Antrag: um wirksameren Schutz vor sexualisierter Gewalt, um die Weiterentwicklung unseres Sexualstrafrechts und um klare Antworten auf digitale Gewalt. Deshalb unterstütze ich diesen Antrag ausdrücklich“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt im Landtag zum Antrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE „Sexuelle Selbstbestimmung wirksam stärken – Stark machen für eine konsensuale Zustimmungslösung im Sexualstrafrecht und einen wirksamen Schutz vor digitaler Gewalt“.

„Zehn Jahre nach der wichtigen Reform des Sexualstrafrechts und dem Grundsatz ‚Nein heißt Nein‘ müssen wir einen Schritt weitergehen, um noch wirksameren Schutz zu gewährleisten. Die Wirklichkeit zeigt: Wer sexuelle Gewalt erlebt, kann nicht immer so reagieren, dass der entgegenstehende Wille klar nach außen tritt. Viele Menschen erstarren. Sie schweigen aus Angst. Sie passen sich an, weil sie die Situation überleben wollen. Schock, Trauma, Abhängigkeit oder Druck können dazu führen, dass Betroffene in diesem Moment nicht klar widersprechen können. Wenn unser Recht solche Realitäten nicht ausreichend erfasst, dann müssen wir prüfen, ob es weiterentwickelt werden muss. Darum unterstütze ich die Initiative ‚Ja heißt Ja‘ und somit auch den Antrag der Regierungsfraktionen“, so die Ministerin.

„Schweigen ist kein Ja. Erstarren ist kein Ja. Unsicherheit ist kein Ja. Es gibt Missverständnisse, die wir klar benennen müssen. Zustimmung muss freiwillig, eindeutig und widerruflich sein. Sie darf nicht aus Schweigen, Angst, Druck, Erstarren oder bloßer Passivität abgeleitet werden. Nicht die betroffene Person soll erklären müssen, warum ihr entgegenstehender Wille im Moment des Übergriffs nicht nach außen treten konnte. Das ist kein radikaler Gedanke. Das ist gegenseitiger Respekt“, erklärt Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

„Natürlich muss jede Reform rechtsstaatlich präzise sein. Das Strafrecht braucht klare und praktikable Tatbestände. Es braucht die Unschuldsvermutung. Und es braucht den Bestimmtheitsgrundsatz. Aber diese Grundsätze dürfen nicht gegen den Schutz sexueller Selbstbestimmung ausgespielt werden. Wir müssen sorgfältig prüfen, wie Schutzlücken geschlossen werden können. Der Antrag fordert unseren Einsatz auf Bundesebene, dass die Evaluation des reformierten § 177 Strafgesetzbuch endlich vorgelegt wird. Der Antrag fordert auch, auf dieser Grundlage zu prüfen, ob und wie eine konsensuale Zustimmungslösung im deutschen Sexualstrafrecht verankert werden kann. Das ist verantwortungsvoll. Das ist sachgerecht. Es entspricht auch dem Gedanken des Artikel 36 der Istanbul-Konvention, der die Strafbarkeit nicht einverständlicher sexueller Handlungen fordert und verlangt, dass das Einverständnis freiwillig und im Lichte der Gesamtumstände beurteilt erteilt wird. Auf körperliche Gegenwehr kommt es gerade nicht an.“

Gleichstellungsministerin Bernhardt weist auch darauf hin: „Sexuelle Selbstbestimmung beschränkt sich nicht nur auf den analogen Raum. Wir müssen auch den digitalen Raum absichern. Wir brauchen den wirksamen strafrechtlichen Schutz vor pornografischen Deepfakes und effektive Löschungsinstrumente. Daher war es gut, dass im März der Bundesrat eine Entschließung auf Initiative von Mecklenburg-Vorpommern gefasst hat mit dem Ziel, sogenannte Deepfakes unter Strafe zu stellen. Somit unterstützen wir aktiv wir die Initiative der Bundesministerin der Justiz für einen Schutz vor sexualisierter digitaler Gewalt. Sexuelle Selbstbestimmung bedeutet: Mein Körper gehört mir. Meine Grenzen gelten. Meine Zustimmung zählt. Meine Würde endet nicht im digitalen Raum. Das ist moderner Rechtsstaat.“