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Tag: 16. Oktober 2026

Sportvereine: Leichterer Zugang zur Präventionsförderung

Drese: Sportvereine sollen stärker von Präventionsförderung profitieren

Konstanz – Sportvereine sollen leichter Zugang zur Präventionsförderung der gesetzlichen Krankenkassen erhalten. Dafür hat sich die Sportministerkonferenz (SMK) in Konstanz mit einem konkreten Auftrag an den GKV-Spitzenverband ausgesprochen: Bei der nächsten Überarbeitung des Präventionsleitfadens sollen die Anerkennung von Vereinsangeboten erleichtert, Qualifikationen aus dem Rehabilitationssport stärker berücksichtigt und zusätzliche Fortbildungen ermöglicht werden.

Sportministerin Stefanie Drese unterstreicht die Forderung: „Unsere Sportvereine sind wichtige Partner für die Gesundheit. Sie bringen Menschen in Bewegung und schaffen Gemeinschaft. Deshalb müssen wir ihnen den Zugang zur Präventionsförderung erleichtern.“

Krankenkassen bezuschussen bereits heute zertifizierte Präventionskurse, die Menschen zu mehr Bewegung motivieren und gesundheitlichen Risiken wie Bluthochdruck, Diabetes oder Rückenproblemen vorbeugen. Die rechtliche Grundlage dafür ist § 20 SGB V. Sportvereine könnten solche Angebote noch stärker machen – bislang erschweren ihnen jedoch die Anerkennungskriterien und die Anforderungen an die Qualifikation der Übungsleitenden den Zugang zur Förderung, verdeutlichte Drese.

Die SMK benennt drei konkrete Ansatzpunkte: Erstens sollen pauschale Ausschlusskriterien wie „allgemeiner Freizeit- und Breitensport“ nicht länger als Ablehnungsgrund greifen, wenn ein Angebot die übrigen Qualitätsanforderungen erfüllt. Zweitens soll geprüft werden, wie Lerninhalte aus dem Rehabilitationssport für die Qualifikation im Präventionssport anerkannt werden können. Drittens sollen gemeinsam mit dem organisierten Sport ergänzende Fortbildungen entwickelt werden, damit Übungsleitende mehr zertifizierte Präventionskurse anbieten können.

„Wer Menschen dauerhaft für Bewegung gewinnen will, muss dort ansetzen, wo sie leben und sich begegnen. Sportvereine bieten dafür beste Voraussetzungen: wohnortnah und mit qualifizierten Übungsleiterinnen und Übungsleitern. Gute Präventionsangebote dürfen nicht an unnötig engen Zugangsvoraussetzungen scheitern“, so Drese.

Die Ministerin hob hervor, dass gerade in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern die Vereine wichtige Partner sind, um möglichst viele Menschen zu erreichen und Bewegung im Alltag zu verankern. Drese: „Eine stärkere Einbindung des organisierten Sports kann helfen, Bewegungsmangel vorzubeugen, die Gesundheit langfristig zu stärken und damit das Gesundheitssystem zu entlasten.“

Mecklenburg-Vorpommern stärkt Offshore-Wirtschaft

Dr. Blank: „Der Offshore-Ausbau darf keinen Fadenriss erleben. Das trifft nicht nur Projektentwickler, sondern die gesamte industrielle Lieferkette.“

Berlin – Für die maritime Industrie in Mecklenburg-Vorpommern steht beim weiteren Offshore-Ausbau viel auf dem Spiel. Wirtschaftsminister Dr. Wolfgang Blank hat deshalb im Bundesrat vor den wirtschaftlichen Folgen stockender Offshore-Projekte für die Unternehmen im Land gewarnt.

„Der Offshore-Ausbau darf keinen Fadenriss erleben. Das trifft nicht nur Projektentwickler, sondern die gesamte industrielle Lieferkette. In Rostock werden Monopile-Fundamente hergestellt, unsere Häfen sind wichtige Standorte für Bau und Wartung von Offshore-Windparks. Und mit zwei Großaufträgen von 50Hertz ist der Konverterplattformbau nach Warnemünde zurückgekehrt.

Damit sich diese Industrie langfristig im internationalen Wettbewerb behaupten kann, brauchen die Unternehmen eine kontinuierliche Auslastung. Die ersten Großaufträge sind ein wichtiger Erfolg. Aber wir dürfen nicht zulassen, dass wir heute industrielle Kapazitäten aufbauen, für die morgen die Aufträge fehlen“, sagte Blank im Bundesrat.

Umso wichtiger sei es, bereits bezuschlagte Offshore-Projekte trotz gestiegener Kosten und veränderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen noch zu realisieren. Mecklenburg-Vorpommern fordert deshalb, die Finanzierung bezuschlagter Projekte zu erleichtern. Dazu sollen Zahlungen zeitlich gestreckt und die geplante Verlängerung der Betriebsdauer auf 35 Jahre auch für bestehende Projekte ermöglicht werden.

„Unser Ziel ist es, Projekte möglich zu machen, nicht sie aus dem Markt zu nehmen. Wenn das trotz verbesserter Rahmenbedingungen nicht gelingt, brauchen wir eine rechtssichere Rückgabeoption“, erklärte Blank.

Auch bei künftigen Ausschreibungen müsse der Bund nachbessern. Die erfolglose Auktion im vergangenen Jahr und die ausgesetzten Ausschreibungen in diesem Jahr seien deutliche Warnsignale. Die Bundesregierung gehe mit der vorgesehenen Einführung zweiseitiger Differenzverträge zwar in die richtige Richtung, bleibe mit ihrem zweistufigen Ausschreibungsverfahren aber auf halber Strecke stehen.

„Differenzverträge können Strompreisrisiken begrenzen und Finanzierungskosten senken. Aber sie dürfen nicht erst dann zum Einsatz kommen, wenn eine Ausschreibung gescheitert ist. Die Zweistufigkeit muss weg! Wir brauchen von Anfang an ein einfaches und verlässliches Verfahren, das Investitionen ermöglicht und dafür sorgt, dass die Projekte auch tatsächlich gebaut werden“, forderte Blank.

Für Wirtschaftsminister Blank steht fest: „Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern neue industrielle Perspektiven im Offshore-Bereich geschaffen. Jetzt müssen wir dafür sorgen, dass weitere Aufträge folgen und gut bezahlte Arbeitsplätze gesichert werden. Dafür brauchen unsere Unternehmen Planungssicherheit und eine verlässliche Projektpipeline.“

Höhere Tabaksteuer passiert den Bundesrat

Berlin – Die vom Bundestag am Vortag beschlossene Erhöhung der Tabaksteuer hat am 16. Oktober 2026 die Länderkammer passiert.

Das Gesetz sieht vor, die Tabaksteuer in den kommenden vier Jahren schrittweise zu erhöhen. So beträgt die Steuer für Zigaretten im Jahr 2027 14,34 Cent je Stück, zu denen noch 21,05 Prozent des Verkaufspreises hinzukommen.

Im Jahr 2030 sind es dann 18,57 Cent zuzüglich 21,05 Prozent. Eine Packung Zigaretten wird im Jahr 2030 im Durchschnitt voraussichtlich etwa 12 Euro kosten – knapp vier Euro mehr als derzeit. Auch für geschnittenen Tabak und Liquids für E-Zigaretten wird die Steuer erhöht. Gleiches gilt für Zigarren, Zigarillos sowie Pfeifen- und Shisha-Tabak – hier jedoch erst ab dem 1. März 2027.

Durch die Erhöhung werden im kommenden Jahr Steuermehreinnahmen in Höhe von 11,824 Milliarden Euro erwartet.

Die Bundesregierung möchte mit dem Gesetz zusätzliche Steuereinnahmen erzielen, außerdem Planungssicherheit bei künftigen Einnahmen aus der Tabaksteuer schaffen und dabei die Steuergerechtigkeit durch eine sachgerechte Differenzierung der Steuertarife beachten.

Die Gesetzesänderung diene auch dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und stehe im Einklang mit dem Ziel, die Raucherquote von Jugendlichen und Erwachsenen zu senken, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Länder stimmen Freigabe von Erdölvorräten zu

Berlin – Der Bundesrat hat am 16. Oktober 2026 einer Verordnung zugestimmt, mit der Deutschland insgesamt 19,5 Millionen Barrel an Mineralöl und Mineralölprodukten freigibt.

Die G7-Staats- und Regierungschefs sind am 2. Oktober 2026 übereingekommen, die bereits im März 2026 zugesagten insgesamt 400 Millionen Barrel vollständig freizugeben. Auch die Dieselreserven sollten innerhalb von 20 Tagen zur Verfügung gestellt werden.

Hintergrund der Maßnahme seien die seit März 2026 andauernde geopolitische Lage und ihre negativen globalen Auswirkungen. Diese beträfen auch die Versorgungssicherheit mit Mineralöl und die damit verbundenen hohen Preise, so die Bundesregierung.

Um diesen Beschluss umzusetzen, wird der auf Deutschland entfallende Anteil von 4,9 Prozent in Höhe von 19,5 Millionen Barrel freigegeben. Die bereits erfüllten 3,5 Millionen Barrel werden auf diese Summe angerechnet.

Die Freigabe der Reserven erfolgt, indem die Verordnung den Erdölbevorratungsverband verpflichtet, nur noch so viel Erdöl vorzuhalten, wie in 82 Tagen nach Deutschland eingeführt wird. Zuvor musste der Verband Erdöl im Umfang von 90 Tagen vorhalten.

Mit der Zustimmung des Bundesrates kann die Verordnung nun verkündet werden. Sie tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

Drese: Kinder dürfen im Hilfesystem nicht durchs Raster fallen

Schwerin – Kinder, die Gewalt oder sexuellen Missbrauch erlebt haben, brauchen Schutz, Hilfe und Menschen, die ihnen zuhören. Sie dürfen nicht zusätzlich darunter leiden, dass Behörden und Einrichtungen nebeneinander statt miteinander arbeiten. Der Bundesrat hat heute auf Initiative von Mecklenburg-Vorpommern unter Beitritt von Brandenburg und Hamburg eine Entschließung für den flächendeckenden Ausbau multiprofessioneller Kinderschutzstrukturen beschlossen. Sozialministerin Stefanie Drese sieht darin einen wichtigen Schritt zu einem besseren Schutz betroffener Kinder und Jugendlicher.

„Wenn ein Kind Gewalt erlebt hat, darf es nicht von einer Stelle zur nächsten geschickt werden und seine schrecklichen Erlebnisse immer wieder erzählen müssen. Wir müssen alles dafür tun, dass Hilfe schnell, abgestimmt und so kindgerecht wie möglich erfolgt. Genau dafür brauchen wir bundesweit verlässliche Kinderschutzstrukturen“, betonte Drese.

Wie das gelingen kann, zeigt das Childhood-Haus in Schwerin. Dort arbeiten Fachkräfte aus Medizin, Rechtsmedizin, Polizei, Justiz, Jugendhilfe und Psychologie eng zusammen. Betroffene Kinder und Jugendliche erhalten an einem geschützten, kindgerecht gestalteten Ort medizinische Versorgung, psychosoziale Unterstützung und rechtliche Fallabklärung. Untersuchungen und Befragungen werden koordiniert, damit zusätzliche Belastungen und erneute Traumatisierungen möglichst vermieden werden.

„Die Erfahrungen aus Schwerin zeigen, wie wichtig es ist, dass die verschiedenen Professionen Hand in Hand arbeiten. Das Kind und seine Bedürfnisse müssen im Mittelpunkt stehen – nicht die Zuständigkeitsgrenzen der beteiligten Stellen. Was sich vor Ort bewährt, muss auch andernorts möglich werden“, so Drese.

Mit der Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern ein bundesweites Konzept für den Aufbau und die dauerhafte Sicherung solcher Einrichtungen zu erarbeiten. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll dafür verbindliche Qualitätsmaßstäbe und konkrete Ausbauziele entwickeln. Bestehende Strukturen in den Ländern sollen berücksichtigt werden, damit der Ausbau am tatsächlichen Bedarf ausgerichtet werden kann.

Entscheidend ist für Drese auch die Finanzierung: „Kinderschutz darf nicht von befristeten Projekten oder unsicheren Finanzierungszusagen abhängen. Wer flächendeckend bessere Hilfe verspricht, muss auch dafür sorgen, dass sie dauerhaft bezahlt werden kann.“ Dazu gehört auch eine auskömmliche und nachhaltige Finanzierung ambulanter medizinischer Leistungen von Kinderschutzambulanzen an geeigneten Krankenhäusern.

„Jedes Kind hat das Recht, vor Gewalt geschützt zu werden und nach schlimmen Erfahrungen die bestmögliche Unterstützung zu bekommen. Dafür müssen Bund und Länder gemeinsam Verantwortung übernehmen. Mecklenburg-Vorpommern hat diese Initiative mit auf den Weg gebracht, weil wir wollen, dass aus guten Beispielen verlässliche Strukturen werden – überall dort, wo Kinder sie brauchen“, sagte Drese.

Stabilitätsbericht 2026 vorgelegt

Mecklenburg-Vorpommern hält Schuldenbremse ein und bleibt finanziell stabil

Schwerin – Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue hat der Landesregierung den Stabilitätsbericht 2026 für Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt. Der Bericht zeigt, dass die Haushaltslage des Landes weiterhin stabil ist. Bei den zentralen Kennziffern zur Haushaltsüberwachung gibt es keine Auffälligkeiten. Auch die mittelfristige Projektion der Haushaltsentwicklung lässt keine Anzeichen für eine drohende Haushaltsnotlage erkennen. Mecklenburg-Vorpommern hält zudem die Schuldenbremse gemäß Artikel 65 der Landesverfassung vollumfänglich ein.

Die Berechnungen des Analysesystems des Stabilitätsrates zur Überwachung der Schuldenbremse bestätigen die solide Haushaltslage. Für den aktuellen Berichtszeitraum von 2025 bis 2027 weist Mecklenburg-Vorpommern auch in diesem Analysesystem keine Auffälligkeiten auf. Für die Jahre ab 2028 schafft das Land den Haushaltsausgleich jedoch nur, indem Handlungsbedarfe in einem erheblichen Umfang aufgelöst werden.

Auch in herausfordernden Zeiten bleibt Mecklenburg-Vorpommern finanziell stabil und hält die Schuldenbremse ein. Der Stabilitätsbericht zeigt auch für die kommenden Jahre keine Anzeichen für eine drohen-de Haushaltsnotlage. Damit dies in der anstehenden Legislaturperiode so bleibt, ist jedoch ein umfassendes Konsolidierungs- und Moderni-sierungsprogramm notwendig.

Der Stabilitätsbericht 2026 wird nach dem Beschluss durch das Kabinett an den Stabilitätsrat übersandt und anschließend der Präsidentin beziehungsweise dem Präsidenten des Landtages Mecklenburg-Vorpommern zugeleitet.

Der Stabilitätsrat überwacht die Haushalte von Bund und Ländern und prüft, ob Anzeichen für eine drohende Haushaltsnotlage bestehen. Zudem überwacht er die Einhaltung der Schuldenbremse. Grundlage dafür sind die Stabilitätsberichte, die der Bund und die Länder grundsätzlich bis Mitte Oktober eines Jahres vorlegen. Mecklenburg-Vorpommern kommt mit dem Stabilitätsbericht 2026 seiner gesetzlichen Verpflichtung nach.

Recht auf „Vergessenwerden“ nach Krebs

Schwerin – Der Antrag sieht vor, dass Krebserkrankte nach vollständiger Genesung ihre vorherige Krankheit nicht mehr angeben müssen, wenn beispielsweise Versicherungen abgeschlossen werden. „Ich weiß aus eigener Erfahrung: Eine Krebserkrankung wirft einen kräftig aus der Bahn.

Aber in vielen Fällen ist Krebs heilbar. Wir wollen, dass Betroffene ihre Erkrankung nicht mehr angeben müssen, wenn die Heilung vollständig abgeschlossen ist. Es ist wichtig, die Krankheit hinter sich zu lassen. Ich hoffe sehr, dass die Bundesregierung unsere Initiative aufgreift“, sagte Ministerpräsidentin Schwesig im Anschluss an die Sitzung.

„Ich weiß aus eigener Erfahrung: Eine Krebserkrankung wirft einen kräftig aus der Bahn. Aber in vielen Fällen ist Krebs heilbar. Wir wollen, dass Betroffene ihre Erkrankung nicht mehr angeben müssen, wenn die Heilung vollständig abgeschlossen ist. Es ist wichtig, die Krankheit hinter sich zu lassen. Ich hoffe sehr, dass die Bundesregierung unsere Initiative aufgreift“, so eide Ministerpräsidentin.

Drese begrüßt Ausweitung des Mammographie-Screenings

Schwerin – Künftig können Frauen bereits ab dem 45.Lebensjahr das kostenfreie Mammographie-Screening nutzen, bisher ist dies als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erst ab dem 50. Lebensjahr möglich. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. Gesundheitsministerin Stefanie Drese begrüßte diese Entscheidung: „Rund 2,5 Millionen Frauen können so zusätzlich von dieser wirksamen Möglichkeit zur Früherkennung profitieren“, hob sie hervor.

Drese betonte, dass Brustkrebs nach wie vor die häufigste Krebserkrankung bei Frauen darstelle. Rund 75.000 Neuerkrankungen werden deutschlandweit jährlich erfasst. „Eine von sechs betroffenen Frauen erhält die Diagnose bereits vor ihrem 50. Geburtstag. Gerade diese Gruppe wird von der Ausweitung also enorm profitieren“, so Drese.

Ein wesentlicher Vorteil der Mammographie ist es dabei, dass Tumoren bereits entdeckt werden können, bevor sie tastbar sind oder Beschwerden verursachen. In diesem Fall sind oft schonendere Therapien möglich. “Auf eine Chemotherapie kann dann häufig verzichtet werden. Das zeigt, wie wichtig eine frühe Diagnose ist und unterstreicht den Nutzen der Mammographie“, erklärte die Ministerin.

Der Beschluss zur Ausweitung des Angebots wird nun noch von der Rechtsaufsicht des G-BA, dem Bundesministerium für Gesundheit, geprüft. Werden die Beschlüsse rechtlich nicht beanstandet, treten sie am 1. August 2027 in Kraft. Ab diesem Stichtag können dann die neu anspruchsberechtigten Frauen am Screening teilnehmen und können sich für einen Termin in den sogenannten Zentralen Stellen anmelden. Nach der Umstellung des Systems sollen ab voraussichtlich Januar 2028 dann auch persönliche Einladungen per Post verschickt werden.

Erst kürzlich war zudem bereits die obere Altersgrenze angehoben worden: Statt wie zuvor bis zum Alter von 69 Jahren können Frauen inzwischen bis zum Alter von 75 Jahren am Programm teilnehmen.

Drese: „Dass das Screening-Angebot nun sowohl jüngere als auch ältere Frauen einschließt, bedeutet für viele Frauen letztlich mehr Chancen auf ein gesundes Leben.“