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Autor: Rügenbote

Schulbildung für geflüchtete ukrainische Kinder

Länder und Ukraine im engen Austausch

Schwerin – Im Rahmen der 4. Bildungsministerkonferenz auf Schloss Bothmer haben sich die Bildungsministerinnen und -minister der Länder mit dem Botschafter der Ukraine in Deutschland, S.E. Oleksii Makeiev, zu einem Gespräch getroffen. Im Mittelpunkt standen die gemeinsame Verantwortung für die Bildung ukrainischer Kinder und Jugendlicher in Deutschland sowie Perspektiven einer vertieften Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern im Bildungsbereich.

Der ukrainische Botschafter dankte den Ländern für ihr Engagement bei der Aufnahme und Beschulung dieser Kinder und Jugendlichen. Besprochen wurden auch die Möglichkeiten, an ausgewählten Standorten Schulen zu etablieren, die sowohl dem deutschen Lehrplan folgen als auch ukrainische Bildungsanteile und die ukrainische Sprache integrieren. Darüber hinaus wurde über Fortbildungsangebote für ukrainische Lehrkräfte und Kooperationsformate zwischen deutschen und ukrainischen Bildungseinrichtungen gesprochen.

Simone Oldenburg, Präsidentin der Bildungsministerkonferenz und Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung von Mecklenburg-Vorpommern: „Die Beschulung von Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine ist eine große Aufgabe, der wir selbstverständlich nachkommen, weil auch sie ein Recht auf Bildung haben. Wir nehmen die Verantwortung für die geflüchteten Kinder und Jugendlichen sehr ernst. Zugleich wollen wir dazu beitragen, dass sie ihre Sprache, ihre Kultur und auch einen Anschluss an das ukrainische Bildungssystem bewahren können. Diese doppelte Perspektive – Integration und Rückkehrfähigkeit – ist uns wichtig.“

S.E. Oleksii Makeiev, Botschafter der Ukraine in der Bundesrepublik Deutschland: „Jede gelungene Integration ist eine Zweibahnstraße – das gilt auch für die sprachliche Integration. Ich freue mich zu sehen, wie die Zahl meiner Landsleute, die Deutsch sprechen, gestiegen ist. Dafür bin ich den Senaten und Bildungsministerien der Bundesländer dankbar. Ich selbst nutze jede Gelegenheit, um die Wichtigkeit des Deutschlernens zu betonen. Genauso wichtig ist es jedoch, Möglichkeiten zum Ukrainischlernen als zweite oder dritte Fremdsprache zu schaffen. Einerseits brauchen ukrainische Kinder das, andererseits bietet es deutschen Kindern die Möglichkeit, die Sprache des künftigen EU-Mitgliedstaates schon jetzt zu erlernen. Wir Ukrainer und Deutsche sind uns sehr nah gekommen – es ist an der Zeit, dass wir uns besser kennenlernen und uns ohne Dolmetscher verstehen.“

Dorothee Feller, Ministerin für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen und Koordinatorin der B-Länder, erklärte: „Seit Beginn der russischen Invasion haben die Länder hunderttausende geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine aufgenommen und ihnen mit pragmatischen Lösungen verlässlich den Weg ins Bildungssystem geebnet – mit großem Erfolg: Viele besuchen heute Regelklassen, sind im Schulalltag angekommen und gestalten ihn aktiv mit. Ältere Jugendliche wollen wir gezielt auch auf die Chancen der dualen Ausbildung hinweisen – ein gleichwertiger Bildungsweg mit exzellenten Berufsperspektiven und einer starken gesellschaftlichen Teilhabe. Möglich wird all das durch das engagierte Wirken unserer Lehrkräfte – und nicht zuletzt der ukrainischen Kolleginnen und Kollegen. Sie alle bauen mit viel pädagogischem Feingefühl Brücken zwischen den Bildungssystemen.“

Christine Streichert-Clivot, Ministerin für Bildung und Kultur des Saarlandes und Koordinatorin der A-Länder: „Ukrainische Kinder und Jugendliche gehören längst zu unseren Schulgemeinschaften. Viele von ihnen haben in ihrem vom Krieg gezeichneten Heimatland Schreckliches erlebt. Unsere Schulen sind Orte, an denen sie lernen und Vertrauen zurückgewinnen können. Wir fangen sie auf, gemeinsam mit engagierten Lehrkräften, multiprofessionellen Teams, Eltern sowie Mitschülerinnen und Mitschülern.

Dabei erleben wir ein hohes Engagement ukrainischer Lehrkräfte und Familien, die in Deutschland Schutz finden. Das verdient nicht nur Anerkennung, sondern auch passende Strukturen. Wir wollen Bildungsangebote schaffen, die Integration und Identität verbinden: mit Raum für Sprache, Kultur und den Anschluss an das ukrainische Bildungssystem. Dafür braucht es flexible, bedarfsgerechte Lösungen auch in Form gemeinsamer Modellprojekte. Wir wollen Bildungsgerechtigkeit für alle, solidarisch, mehrsprachig und zukunftsorientiert. Dazu müssen wir sie auch grenzüberschreitend denken.“

Seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine im Februar 2022 haben Hunderttausende Menschen in Deutschland Schutz gesucht – darunter auch viele Familien mit schulpflichtigen Kindern. Aktuell besuchen über 200.000 ukrainische Schülerinnen und Schüler Schulen in Deutschland.

Schwesig: Danke für 10 Jahre erfolgreiche Stiftungsarbeit

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute im Landtag die Arbeit der Ehrenamtsstiftung MV gewürdigt. „Ich gratuliere der Ehrenamtsstiftung MV ganz herzlich zum 10-jährigen Bestehen. Danke für 10 Jahre erfolgreiche Stiftungsarbeit und alles Gute für die nächsten 10 Jahre“, sagte die Ministerpräsidentin.

Die Stiftung habe in ihren sechs Aufgabenbereichen – beraten, qualifizieren, fördern, vernetzen, mitmachen und anerkennen – viel geleistet. „Es gibt juristische Beratung über das EAS MV-Portal, die Mitmachbörse auf dem Portal „Gutes tun in MV“, Weiterbildungsangebote für Vereinsführung und Organisationsentwicklung und die jährliche Ehrenamtskonferenz für Austausch und Vernetzung. Diese Angebote helfen vor allem dort, wo Ehrenamtliche nicht auf die Strukturen größerer Verbände zurückgreifen können: vor Ort, in den Kommunen, den kleinen Vereinen und Initiativen. Das war von Anfang an das besondere Anliegen, die besondere Aufgabe der Stiftung“, so Schwesig.

„Vor allem aber leistet die Ehrenamtsstiftung konkrete Unterstützung. Mit dem Programm „Gutes tun in MV“ vergibt die Ehrenamtsstiftung eine Million Euro Fördermittel im Jahr. Dieses Programm richtet sich ausdrücklich an Projekte, die noch nicht von anderen, etablierten Fördermöglichkeiten profitieren. Und es ist mit einer Summe von bis zu 3.000 Euro auf den Bedarf kleinerer Vereine und Initiativen zugeschnitten. Über 500 Projekte im Jahr profitieren davon“, sagte die Ministerpräsidentin weiter. Außerdem liege die Vergabe der Ehrenamtskarte in den Händen der Ehrenamtsstiftung. Das Land unterstützt die Arbeit der Stiftung mit rund 2 Millionen Euro im Jahr.

Schwesig dankte in ihrer Rede allen Ehrenamtlichen im Land. „Ich bin immer wieder beeindruckt von der Zeit und der Kraft, die Ehrenamtliche aufwenden. Wir sollten auch im Alltag mehr daran denken, danke zu sagen, wenn wir von ehrenamtlichen Leistungen profitieren.

Kooperationsvereinbarung zwischen MV und Niedersachsen zur Rögnitz

Schwerin – Die Länder Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV, und Niedersachsen, vertreten durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, haben jetzt eine Kooperationsvereinbarung zur nachhaltigen Verbesserung des ökologischen und hydrologischen Zustandes der Rögnitz unterzeichnet. Auf einer Länge von 15 Kilometern bildet der Tieflandfluss die Landesgrenze zwischen den Ländern Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

„Die Kooperationsvereinbarung begrüße ich sehr. Denn derzeit befindet sich die Rögnitz in einem unbefriedigendem ökologischen Zustand. Auch ihr chemischer Zustand wird mit nicht gut bewertet. Insbesondere Anfang der 1960er Jahre ist die Rögnitz ausgebaut worden. Ihr Lauf wurde zur besseren Bewirtschaftbarkeit der landwirtschaftlichen Nutzflächen begradigt. Diese nutzungsorientierte Umgestaltung führt heute zu einem deutlich labileren und störanfälligeren Gewässersystem, insbesondere mit Blick auf die Herausforderungen des Klimawandels. Das zeigte sich zum Beispiel in erhöhten Niederschlägen in den Jahren 2011, 2017 sowie 2023/2024 aber auch in Wassermangelsituationen in den Jahren 2015, 2016 sowie 2018 bis 2023. Diese trockenen Verhältnisse stellen nicht nur eine Belastung für das Gewässer selbst, sondern auch für viele Feuchtlebensräume dar. Zudem ist diese Situation auch für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung unbefriedigend.

Zur nachhaltigen Verbesserung des ökologischen und hydrologischen Zustandes der Rögnitz haben die Länder Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern daher die Kooperationsvereinbarung über die gemeinsame Erarbeitung eines Konzeptes unterzeichnet. Es sind hydromorphologische Umgestaltungsmaßnahmen zur Herstellung eines resilienteren Landschaftswasserhaushaltes erforderlich. In einem ersten Schritt werden insgesamt 54 Fließgewässerkilometer in den Blick genommen und Handlungsschwerpunkte identifiziert. Damit wurde ein wichtiger Grundstein zur Zusammenarbeit bei der Umsetzung und Finanzierung des länderübergreifenden Ausbauprojektes für die Rögnitz gelegt“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Die im Zuge der Erarbeitung des Konzeptes anfallenden Kosten werden zu 40 Prozent vom Land Niedersachsen und zu 60 Prozent vom Land Mecklenburg-Vorpommern getragen. Die Gesamtkosten werden auf 100.000 Euro geschätzt.

Vollstationäre Pflege und Eingliederungshilfe

Drese will Einrichtungenqualitätsgesetz zu einem modernen Wohn- und Teilhabegesetz weiterentwickeln

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese stellte am Mittwoch im Landtag eine wichtige Gesetzesinitiative der Landesregierung für den Bereich des Heimrechts in der Pflege und Eingliederungshilfe vor. So soll das bisherige Einrichtungenqualitätsgesetz (EQG) zu einem modernen Wohn- und Teilhabegesetz (WoTG) weiterentwickelt werden. Der Gesetzentwurf wurde vom Landtag zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen.

„Wir wollen die Regelungen moderner und praxisnäher ausgestalten durch mehr Flexibilität und weniger Bürokratie“, sagte Drese bei ihrer Einbringungsrede im Plenum. Dazu gehörten angepasste Erprobungsregelungen sowie die Vermeidung von Doppelzuständigkeiten und Doppelprüfungen zum Beispiel bei der Prüftätigkeit der zuständigen Heimaufsicht, des Medizinischen Dienstes oder des Eingliederungshilfeträgers.

„Gleichzeitig streben wir eine Harmonisierung von Leistungs- und Ordnungsrecht an und wollen den Beratungsansatz sowie den Verbraucherschutz stärken, denn die Interessen und Bedürfnisse der Personen mit einem besonderen Schutzbedürfnis werden durch erweiterte Regelungen zu ambulanten und alternativen Wohnformen sowie Gewaltschutzkonzepten sollen zukünftig noch besser berücksichtigt werden.“

Drese verdeutlichte, dass es in Anbetracht der steigenden Anzahl von pflegebedürftigen Menschen, den steigenden Kosten und dem knappen Personal notwendig ist, gemeinsam nach Lösungen zu suchen, die die bestmögliche pflegerische Versorgung sicherstellen.

„Deshalb fand ein umfangreicher Dialogprozess mit Leistungserbringern, Kostenträgern, Heimaufsichten, Medizinischem Dienst, Nutzenden, Landesseniorenbeirat und Fachaufsicht zu den künftigen Eckpunkten des Gesetzes statt“, betonte Drese.

Die Ministerin hob hervor, dass eine große Herausforderung darin besteht, die Belange von Nutzenden, Anbietern und Ordnungsbehörden gleichermaßen zu berücksichtigen. Diese unterschiedlichen Interessen erfordern Kompromisse. Hierbei sollte der Grundsatz „so viel Schutz wie nötig, so wenig Regelungen wie möglich“ gelten.

„Der zuständigen Behörde vor Ort geben wir somit einerseits einen größeren Ermessensspielraum und damit mehr Flexibilität. Andererseits werden die Anforderungen an die Anbieter von Wohnformen konkretisiert und auf das notwendige Maß angepasst“, so Drese.

„Mit dem Gesetzentwurf reagieren wir auf aktuelle gesellschaftliche, demographische und finanzielle Herausforderungen und berücksichtigen die deutlich individueller gewordene Lebensgestaltung sowohl für Menschen mit Behinderungen als auch für pflegebedürftige Menschen. Ziel ist es, Wohnqualität zu sichern und gleichzeitig mehr Spielraum für neue Formen der pflegerischen Versorgung zu schaffen“, sagte Sozialministerin Stefanie Land im Landtag.

Flächendeckender Online-Zugang

Christian Pegel: „Flächendeckender Online-Zugang für Bürger und Unternehmen ist gemeinsames Ziel“

Schwerin – Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern hat eine neue Verwaltungsvereinbarung mit dem Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV) zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) unterzeichnet. Ziel bleibt es, Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen in MV Stück für Stück einen durchgehend digitalen Zugang zu sämtlichen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen.

„Die Digitalisierung der Verwaltung ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Land und Kommunen. Der eGo-MV ist dabei unser zentraler Partner für eine wirtschaftliche, nachhaltige und bürgernahe Umsetzung“, betont Digitalisierungsminister Christian Pegel.

Bereits im Rahmen einer vorangegangenen Vereinbarung wurden mehr als 100 Online-Dienste entwickelt, pilotiert und in einzelnen Behörden eingeführt – viele davon nach dem Einer-für-Alle-Prinzip (EfA). Diese Dienste sollen nun unter der Koordination des Landesamtes Zentrum für Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern (ZD MV) in den landesweiten Regelbetrieb überführt werden.

Die größte Herausforderung bleibt dabei die flächendeckende Einführung in den bis zu 114 kommunalen Ämtern Mecklenburg-Vorpommerns. Hierfür wird der eGo-MV gezielt Strukturen schaffen, um den Rollout vor Ort zu koordinieren und zu begleiten.

„Digitale Angebote dürfen nicht an Amtsgrenzen scheitern. Wir brauchen landesweit einheitliche, nutzerfreundliche Onlinedienste – egal ob in Greifswald, Ludwigslust oder auf Rügen“, so Minister Pegel und: „Deshalb bauen wir gemeinsam mit dem eGo-MV eine starke digitale Brücke zwischen Land und Kommunen.“

Die Vereinbarung setzt dabei auch auf eine kontinuierliche Weiterentwicklung der digitalen Verwaltungsleistungen. Im Fokus steht unter anderem das Once-Only-Prinzip, wonach Bürgerinnen und Bürger Nachweise künftig nicht mehrfach einreichen müssen, wenn diese der Verwaltung bereits vorliegen.

Minister Pegel betonte die strategische Bedeutung der Partnerschaft: „Wir wollen nicht nur gesetzliche Vorgaben erfüllen, sondern echte digitale Mehrwerte für die Menschen in unserem Land schaffen. Dafür braucht es Verlässlichkeit, Nähe zu den Kommunen und die Bereitschaft, gemeinsam weiterzudenken.“

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Ostseeraum

Dr. Wolfgang Blank: „Europäische Fördermittel wirken direkt vor Ort – innovativ, nachhaltig und bürgernah“

Sila(Polen) – Im Rahmen des Kooperationsprogramms Interreg Südliche Ostsee 2021–2027 wurden am 17./18. Juni 2025 in Siła (Polen) 13 neue grenzüberschreitende Projekte zur Förderung ausgewählt. Sieben der bewilligten Vorhaben werden mit Partnern aus Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt.

„Wir nutzen die Chancen der europäischen Zusammenarbeit konsequent. Für die ausgewählten Projekte werden euro­päische Mittel eingesetzt, um in Mecklenburg-Vorpommern Innovation, Nachhaltigkeit und gesellschaftlichen Zusammen­halt zu fördern“, sagte Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirt­schaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit.

Besonderes Augenmerk liegt auf zwei bürgernahen Projekten:

  • Das Projekt FASD-Bridge unter Beteiligung der Universitätsmedizin Greifswald zielt auf den Aufbau grenzüberschreitender Strukturen zur frühzeitigen Unterstützung von Familien, die von Fetalen Alko­holspektrumstörungen betroffen sind. Das sind Schädi­gungen und Entwicklungsstörungen, die entstehen, wenn ein ungeborenes Kind Alkohol ausgesetzt ist. Das Fördervolumen beträgt rund 1,1 Mio. Euro.
  • Das Projekt Back2Woods von der Hochschule Wismar, dem Bäderverband MV und der inwl gGmbH, verbindet Waldtherapie, Umweltbildung und nach­haltigen Tourismus. Ziel ist die Steigerung der regio­nalen Attraktivität und die Verbesserung der gesund­heitlichen Situation insbesondere unter Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Das Förder­volumen beträgt rund 2 Mio. Euro.

Die weiteren MV-Projektbeteiligungen spiegeln die Bandbreite des Interreg-Programms wider:

  • Das Projekt BES der Stadtwerke Rostock AG unter­sucht die Alterung von Fernwärmerohrsystemen, um Sanierungsstrategien zu verbessern, Investitionen in der kommunalen Energiewirtschaft effizienter zu ge­stalten und die Wirtschaftlichkeit der Fernwärme zu er­höhen. Das Fördervolumen beträgt rund 1,4 Mio. Euro.
  • Im Projekt IMPETUS bringt das IWEN Energy Institute gGmbH aus Rostock seine Expertise zur Entwicklung vertikaler Windkraftanlagen ein. In einem praxisnahen Hochschulnetzwerk arbeiten Studierendengruppen aus mehreren Ostseeländern an innovativen Lösungen zur Energiewende. Mit dem Projekt werden künftige Fach- und Führungskräfte für die Windenergiebranche in Mecklenburg-Vorpommern gefördert. Insgesamt leistet das Vorhaben einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und technischen Zusammenarbeit von Hochschulen und Unternehmen. Das Fördervolumen beträgt rund 1,6 Mio. Euro.
  • Mit dem Projekt BalticGrow treibt das IWEN Energy Institute gGmbH die Entwicklung multifunktionaler Gründächer in urbanen Räumen voran. Ziel ist die Ver­besserung der Klimaresilienz durch Begrünung, Regen­wassermanagement, Biodiversität und Integration er­neuerbarer Energien. IoT-gestützte Systeme ermög­lichen die Echtzeitüberwachung der Pilotinstallationen. Damit soll ein dauerhafter ökologischer und wirtschaft­licher Nutzen für Städte im gesamten südlichen Ost­seeraum geschaffen werden. Das Fördervolumen be­trägt rund 1,5 Mio. Euro.
  • Das Projekt AIMused unter Beteiligung der TH Wildau und KL Kulturland MV gGmbH entwickelt digitale und physische Werkzeuge, um die Barrierefreiheit und In­klusion in Museen und touristischen Einrichtungen zu verbessern. Dabei stehen insbesondere Menschen mit sensorischen und kognitiven Einschränkungen im Fokus. Das Fördervolumen beträgt rund 1,7 Mio. Euro.
  • Mit dem Projekt WAW des Leibniz – Instituts für Plas­maforschung und Technologie (Greifwald) werden unter dem Einsatz fortschrittlicher Methoden praktische Lösungen zur Umwandlung von nicht recycelbarem Abfall in Energie entwickelt und erprobt. Das Förder­volumen beträgt rund 1,5 Mio. Euro.

Die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt durch den Be­gleitausschuss des Interreg-Programms South Baltic 2021–2027. In diesem Gremium sind alle am Programm beteiligten Mitgliedstaaten vertreten; seine einstimmigen Entscheidungen beruhen auf einer fachlichen Vorbewertung durch das Ge­meinsame Sekretariat sowie unabhängige externe Exper­tinnen und Experten.

Das Interreg-Programm Südliche Ostsee 2021–2027 fördert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Partnern aus Mecklenburg-Vorpommern, Polen, Schweden, Dänemark und Litauen. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltig­keit und Lebensqualität im südlichen Ostseeraum durch ge­meinsame Projekte zu stärken. Thematisch umfasst das Pro­gramm grüne Energie, nachhaltige Wassernutzung, Digitali­sierung, nachhaltigen und innovativen Tourismus sowie Stär­kung der Kooperationsfähigkeit von unterschiedlichen Akteu­ren des südlichen Ostseeraumes.

Das Gesamtbudget des Programms beträgt rund 87,7 Millio­nen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwick­lung (EFRE). Die Förderquote liegt bei bis zu 80 Prozent. För­derfähig sind unter anderem öffentliche Verwaltungen, For­schungseinrichtungen, Kammern, Vereine und kleine und mitt­lere Unternehmen.

Mecklenburg-Vorpommern bringt rund 13,5 Millionen Euro EFRE-Mittel in das Programm ein – etwa eine halbe Million Euro mehr als in der vorherigen Förderperiode. Damit unter­streicht das Land sein kontinuierliches Engagement für die europäische Zusammenarbeit im Ostseeraum.

Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe im Land

Schwerin – Die Landesregierung will den Kinderschutz im Land durch die Schaffung besserer Strukturen weiter stärken. Um dieses Ziel zu erreichen, soll es in Mecklenburg-Vorpommern erstmals ein eigenständiges Kinderschutzgesetz geben. Das Kabinett beschloss am (heutigen) Dienstag den Gesetzentwurf von Sozialministerin Stefanie Drese. Nun wird der Gesetzentwurf dem Landtag zum Start der parlamentarischen Beratungen zugeleitet.

„Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf Schutz, Förderung und Beteiligung. Damit diese elementaren Rechte flächendeckend verwirklicht werden können, bedarf es weiterer Anstrengungen und Maßnahmen“, betonte Drese nach der Sitzung des Landeskabinetts. Dabei gehe es vor allem um die Stärkung der Handlungssicherheit von Fachkräften, den Ausbau der fachübergreifenden Kooperation, eine konzeptionelle Weiterentwicklung sowie um kontinuierliche Qualifizierung und Weiterbildung.

Drese hob hervor, dass die Sensibilität für das Thema Kinderschutz in den letzten Jahren berechtigterweise deutlich gestiegen sei und der Schutzauftrag im Kontext der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung stärker in den Fokus gerückt ist. Dadurch hätten sich auch die Anforderungen und Erwartungen an die Kinder- und Jugendhilfe verändert. „Mehr als bisher ist es erforderlich, kooperativ zu denken und zu handeln. Insbesondere dann, wenn sich Risiken für das Kindeswohl abzeichnen. Wir definieren deshalb im Gesetz den Kinderschutz als gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe “, so Drese.

Zu den Schwerpunkten des Gesetzentwurfes gehören die Stärkung der Prävention über alle Ebenen hinweg, die Schaffung von Schutzräumen und bedarfsgerechten Hilfen, um so die Rahmenbedingungen für das Aufwachsen junger Menschen zu verbessern.

„Dazu gehört ausdrücklich auch die geplante Einrichtung einer Zentralen Stelle Kinderschutz beim Landesjugendamt, die als interaktive Service- und Vermittlungsinstanz zur fachübergreifenden Zusammenarbeit und Weiterentwicklung im Handlungsfeld beitragen soll“, verdeutlichte Drese. Durch diese Stelle würden regionale und überregionale Prozesse künftig besser aufeinander abgestimmt und miteinander verzahnt.

Ein damit zusammenhängendes zentrales Anliegen des Gesetzes ist die Rückübertragung des bisher beim Kommunalen Sozialverband angesiedelten Landesjugendamtes zum Land. „Wir schlagen vor, das Landesjugendamt zum 01.01.2026 wieder beim Landesamt für Gesundheit und Soziales anzusiedeln“, so Drese.

Verbunden damit sei eine personelle Aufstockung und eine Investition des Landes in Höhe von gut 1,6 Millionen Euro in das neue, gestärkte Landesjugendamt. „Dadurch können kinderschutzrelevante Verbesserungen insbesondere im Bereich der überörtlichen Jugendhilfeplanung, bei Ausnahmegenehmigungen nach dem KiföG, bei Widerspruchsverfahren nach dem Unterhaltsvorschussgesetz und bei der Erteilung von Betriebserlaubnissen für die stationären und teilstationären Jugendhilfeeinrichtungen erreicht werden“, betone die Ministerin.

Drese: „Mit dem neuen Kinderschutzgesetz und der Stärkung des Landesjugendamtes wollen wir nachhaltige Entwicklungsimpulse setzen. Grundlage bildet ein Präventionsverständnis, das nicht nur auf die Vermeidung von Kinderschutzfällen ausgerichtet ist, sondern die Förderung positiver Entwicklungsbedingungen für Kinder und Jugendliche ebenso wie die gesamten Instrumente des Kinder- und Jugendhilfesystems in den Blick nimmt. Kinderschutz vereint damit Maßnahmen der Prävention und Intervention. Ein wirksamer Kinderschutz ist auf tragfähige Strukturen der Zusammenarbeit von familiären, staatlichen und nichtstaatlichen Strukturen angewiesen. Mit dem Kinderschutzgesetz schaffen wir dafür ein stabiles Fundament.“

Kabinett beschließt neues Landeswasser- und Küstenschutzgesetz M-V

Backhaus: „Wasser schützen, nachhaltig nutzen und Leben retten“

Schwerin – Das Kabinett hat heute den Entwurf für das neue Landeswasser- und Küstenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LWaKüG M‑V) beschlossen. Damit wird das seit 1992 geltende Landeswassergesetz abgelöst. Die Novelle reagiert auf die Folgen des Klimawandels, stärkt den Schutz der wichtigsten Ressource Wasser als zentrale Lebens- und Wirtschaftsgrundlage des Landes und schafft Klarheit in Zuständigkeiten und Finanzierung – insbesondere im Küstenschutz.

„Wir erleben es jedes Jahr deutlicher: Wasser ist nicht selbstverständlich. In manchen Regionen fehlt es, in anderen bedroht es durch Hochwasser Menschen und Infrastruktur. Unser neues Wasserrecht trägt dieser Realität Rechnung – vorausschauend, klar geregelt und mit Augenmaß“, betonte Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus heute in der Landespressekonferenz in Schwerin, wo er das Gesetz in seinen Grundzügen vorstellte.

Mit dem neuen Gesetz werden vier wesentliche Ziele erreicht:

  • der Schutz von Grundwasser und Oberflächengewässern wird gestärkt, auch mit dem Ziel, die Trinkwasseraufbereitung langfristig bezahlbar zu halten
  • das Wasserentnahmeentgelt wird moderat erhöht, wobei die Bedarfe der Landwirtschaft gesondert berücksichtigt und sparender Verbrauch belohnt wird
  • der Schutz zusammenhängend bebauter Gebiete vor Hochwasser der Binnen- und Küstengewässer wird als Aufgabenbereich des Landes endgültig gesetzlich verankert
  • und es wird die Grundlage für Maßnahmen zur Klimaanpassung geschaffen – etwa durch die Möglichkeit der Rückverlegung von Küstenschutzanlagen

„Wasser ist unsere wertvollste Ressource. Wir müssen es schützen und gerecht verteilen, weil Menschen, wirtschaftliche Tätigkeiten und Lebensräume davon abhängen – ob auf dem Land oder in unseren Städten“, sagte Backhaus und führte die vier Kernpunkte weiter aus.

Wasser schützen – als lebenswichtige unverzichtbare Ressource

Das neue Gesetz stärkt den Schutz von Grundwasser, Seen und Flüssen. Das Nachhaltigkeitsgebot stand bisher so nicht im Gesetz – jetzt wird es verbindlich. Ein Beispiel: Im 5-Meter-Gewässerrandstreifen gilt künftig: kein tiefes Pflügen, keine Düngemittel, kein Eintrag umweltschädigender Stoffe. Davon betroffen sind aktuell maximal 7.500 Hektar Ackerland in M-V. „Mit dieser Maßnahme unterstützen wir die Ziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und verbessern den Zustand unserer Gewässer“, erläuterte der Minister. Das Nachhaltigkeitsgebot stärkt auch den Grundwasserschutz, um Wasser dauerhaft verfügbar und Kosten für die Trinkwasseraufbereitung bezahlbar zu halten. „Die Trinkwasserversorgung bleibt weiterhin ein öffentliches Gut und eine öffentliche Aufgabe“, stellte Backhaus klar.

Küstenschutz als staatliche Verantwortung

Das Land übernimmt die Verantwortung für den Schutz geschlossener Siedlungsbereiche vor Hochwasser der Binnen- und Küstengewässer. Seit 1990 wurden ca. 500 Millionen Euro in den Neubau und die Verstärkung von Küstenschutz-Anlagen investiert; davon ca. 70 Millionen Euro von 2021 bis 2024 (ca. 17,1 Mio. Euro pro Jahr). Für den Schutz rein landwirtschaftlich genutzter Flächen bleiben Gemeinden und Wasser- und Bodenverbände zuständig, für den Hochwasserschutz weiterer Flächen außerhalb geschlossener Siedlungsbereiche wird ihnen die Verantwortung übertragen. Die Anlagen, die sie dafür vom Land erhalten, sind im wehrfähigen Zustand.

Wasserentnahmeentgelt: gerecht, lenkend und mit Ausnahmen

Das Gesetz führt zu Änderungen beim Wasserentnahmeentgelt. Die Entgeltsätze werden erhöht, aber nicht von heute auf morgen, sondern frühestens ab 01.01.2027. Die bisherige vollständige Entgeltbefreiung für die landwirtschaftliche Beregnung entfällt. Gleichzeitig bleibt die Frostschutzberegnung entgeltfrei. „Die Belastung wird auf breite Schultern verteilt. Jede und jeder leistet einen Beitrag für den Ressourcenschutz“, unterstrich Backhaus. Als Beispiel: eine vierköpfige Familie bezieht im Jahr durchschnittlich 152 Kubikmeter Trinkwasser. Dafür sind künftig rund 15 Euro mehr pro Jahr als bisher zu zahlen. „Das halte ich für unser wichtigstes Lebensmittel moderat“, sagte Backhaus weiter und betonte, dass es nicht um Bestrafung, sondern um einen verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource Wasser geht. So werden die Einnahmen aus dem Entgelt ausschließlich zweckgebunden verwendet – unter anderem für Gewässerunterhaltung den Gewässerschutz und den Erhalt der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur.

Die Gemeinden und Zweckverbände investieren kontinuierlich in öffentliche Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen in Mecklenburg-Vorpommern. Seit 1991 wurde für ca. 2.400 Investitionsmaßnahmen der öffentlichen Abwasserbeseitigung ein Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 2,5 Milliarden Euro umgesetzt, welches das Land mit rund 900 Millionen Euro förderte. Für ca. 770 Trinkwasservorhaben wurde im gleichen Zeitraum ein Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 300 Millionen Euro bewegt, flankiert durch rund 110 Millionen Euro an Fördermitteln, die das Land ausreichte.

Klimaanpassung als Leitmotiv

Ein weiteres zentrales Ziel der Reform ist die Vorbereitung auf Extremwetterlagen und veränderte klimatische Bedingungen. Das Gesetz erlaubt künftig die Rückverlegung von Küstenschutzanlagen, die Ausweisung von Küstenrückgangsgebieten und die Stärkung naturnaher Gewässerentwicklungsräume. Minister Backhaus: „Wir können den Klimawandel nicht rückgängig machen, aber wir können uns klug darauf vorbereiten. Dieses Gesetz gibt uns dafür die Instrumente in die Hand.“

Sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch kommunale Akteure profitieren laut Backhaus von der praxistauglichen Ausgestaltung des Gesetzes:

  • Die Pflicht zur Aufstellung kommunaler Hochwasser- und Sturmflutpläne wurde überarbeitet – Gemeinden werden dort entlastet, wo keine unmittelbare Betroffenheit besteht.
  • Die geplante Neueinstufung von Gewässern in erste und zweite Ordnung wird nicht mit dem Gesetz kommen, sondern punktuell durch Rechtsverordnung – soweit notwendig, sinnvoll und mit Beteiligung der Betroffenen.
  • Die Pflege wasserwirtschaftlicher Bestandsdaten erfolgt zentral durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) – eine spürbare Vereinfachung für Landkreise und Städte.

Das Gesetz wird nun in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Es bildet gemeinsam mit der neuen Landeswasserstrategie und dem zweiten Teil der Trinkwasserversorgungskonzeption den rechtlichen und strategischen Rahmen für die Wasserversorgung und den Gewässerschutz in Mecklenburg-Vorpommern. „Mit dieser Reform sorgen wir für Verlässlichkeit in einer unsicheren Zeit – für unsere Umwelt, unsere Bevölkerung und die künftigen Generationen“, so Backhaus abschließend.