Startchancen-Programm des Bundes kommt

Oldenburg: Das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich muss fallen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Bildungsministerin Simone Oldenburg beklagt die langwierigen und zähen Verhandlungen mit der Bundesregierung zum Startchancen-Programm. „Die Bundesregierung hat die Länder zu lange hingehalten.

Dadurch geraten die Länder jetzt unter Zeitdruck, wenn das Programm noch pünktlich starten soll. Die Äußerung der Bundesbildungsministerin, die Bund-Länder-Vereinbarung zum Startchancen-Programm sei ein nächster Meilenstein, kann ich deshalb nicht nachvollziehen. Dieser Schritt ist längst überfällig“, kritisierte Oldenburg.

Mit dem Startchancen-Programm sollen 4.000 allgemein bildende und berufliche Schulen in Deutschland unterstützt werden, an denen ein hoher Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler lernt. Ziel ist es, die Chancengerechtigkeit von Kindern und Jugendlichen zu erhöhen und den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft zu entkoppeln.

Das Programm soll zum Schuljahr 2024/2025 starten und hat eine Laufzeit von 10 Jahren. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellt dafür bis zu einer Milliarde Euro jährlich zur Verfügung. Um die Bundesförderung zu erhalten, müssen sich die Länder in gleichem Umfang engagieren. Mecklenburg-Vorpommern rechnet über das Startchancen-Programm mit 17 bis 18 Millionen Euro pro Jahr.

„Das Startchancen-Programm ist nicht der angeküdigte große Wurf“, sagte die Bildungsministerin. „Es gilt nicht nur, ärmere Kinder und Jugendliche zu unterstützen, sondern es muss darum gehen, alle Schüllerinnen und Schüler gleichermaßen zu fördern und endlich auch die Länder in der Bildungspolitik für die Beschulung der Geflüchteten zu unterstützen.

Gleichzeitig zum Startchancen-Programm brauchen wir von der Bundesregierung ein klares Bekenntnis zum DigitalPakt 2.0. Das gibt es noch immer nicht. Sicher ist bis jetzt ein Ende mit offenem Ausgang. Deswegen gibt es nur eine Lösung: Das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich muss fallen“, forderte Oldenburg.

Neuregelungen ab 2024

Schwerin – Im Jahr 2024 treten gleich mehrere Neuregelungen in den Bereichen Soziales, Pflege und Gesundheit in Kraft. „Die Bürgerinnen und Bürger können ab dem kommenden Jahr sowohl landes- als auch bundesweit von Ausweitungen staatlicher Unterstützungsleistungen profitieren“, kündigt Sozialministerin Stefanie Drese an. Dies sei angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten besonders wichtig, um die Menschen zu entlasten und soziale Teilhabe zu ermöglichen, so Drese.

Änderungen stehen bei mehreren Leistungen und Fördermöglichkeiten an. Ab dem 1. Januar 2024 treten unter anderem folgende Regelungen in nachfolgenden Bereichen in Kraft:

Soziales

Erhöhung des Mindestlohns

  • Der gesetzliche Mindestlohn steigt um 41 Cent auf 12,41 Euro.

Anstieg der Mindestvergütung für Auszubildende

  • Auszubildende im ersten Lehrjahr erhalten mindestens 649 Euro im ersten Lehrjahr und damit 29 Euro mehr als bisher.

Erhöhung der Grundsicherung

  • Empfänger:innen von Bürgergeld und Sozialhilfe erhalten rund 12 Prozent mehr Unterstützung. Für eine alleinstehende erwachsene Person, die Bürgergeld bezieht, sind das beispielsweise 563 Euro und damit 61 Euro mehr als zuvor.

Kinderzuschlag steigt

  • Eltern, deren Einkommen nicht oder nur knapp für die Familie reicht, erhalten ab dem 1. Januar 2024 mehr Unterstützung durch den Kinderzuschlag: der mögliche Höchstbetrag steigt dann auf 292 Euro pro Monat und Kind, bislang waren es 250 Euro.

Mehr Zuschüsse für Schulbedarfe

  • Eltern, die Bürgergeld, Kindergeld oder Wohngeld beziehen, können Leistungen aus dem sogenannten Bildungspaket für Schulbedarfe beziehen. Ihr Anspruch erhöht sich um 12 Prozent auf 195 Euro pro Schuljahr.

Förderung von Projekten für Jugendbeteiligung

  • Kommunen in MV können Förderungen für Projekte zur Jugendbeteiligung erhalten. Insgesamt stehen 2024 dafür rund 400.000 Euro zur Verfügung.

Mehr Unterstützung für Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen

  • Unternehmen in MV können Zuschüsse beantragen, um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen. Hierfür stehen 11 Millionen Euro zur Verfügung.

Höhere Ausgleichsabgabe

  • Gleichzeitig erhöht sich die sogenannte Ausgleichsabgabe für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, wenn sie keinen einzigen Menschen mit einer Schwerbehinderung anstellen auf bis zu 720 Euro je unbesetztem Arbeitsplatz.

Neues Soziales Entschädigungsgesetz

  • Das Soziale Entschädigungsrecht wird durch ein weiteres Sozialgesetzbuch, das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV), auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Das SGB XIV bündelt u.a. die Rechte für Opfer von Gewalttaten und Terroranschlägen, Kriegsopfern oder Impfgeschädigten. Bereits anerkannte Versorgungsberechtigte erhalten ihre monatlichen Geldleistungen weiter, erhöht um einen Betrag von 25 Prozent.

Pflege

Erhöhung der Zuschüsse für stationäre Pflege

  • Die prozentualen Zuschüsse zum Eigenanteil an den Pflegekosten für Pflegeheimbewohner:innen steigen: im ersten Jahr von bisher 5 auf 15 Prozent, im zweiten Jahr von bisher 25 auf 30 Prozent, im dritten Jahr von bisher 45 auf 50 Prozent und ab dem vierten Jahr von bisher 70 auf 75 Prozent.

Anstieg der Pflegesachleistungen

  • Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 erhalten 5 Prozent mehr Leistungen. Eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 2 erhält dann beispielsweise 761 Euro statt bisher 724 Euro. Pflegesachleistungen können ausschließlich für ambulante Pflegedienstleistungen aufgewendet werden.

Anstieg des Pflegegeldes

  • Auch das sogenannte Pflegegeld für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 steigt um 5 Prozent. Eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 2 erhält so beispielsweise 332 Euro statt bisher 316 Euro zur freien Verfügung.

Ausweitung des Pflegeunterstützungsgeldes

  • Angehörige einer pflegebedürftigen Person können sich in akuten Pflegesituationen ab 2024 jährlich statt bisher einmalig bis zu 10 Tage unter vollem Lohnausgleich freistellen lassen.

Gesundheit

Erhöhung der Kinderkrankentage

  • Eltern können pro Kind und Elternteil 15 statt 10 bezahlte Kinderkrankentage in Anspruch nehmen.

Weiterführung der telefonischen Krankschreibung

  • Auch 2024 können Eltern kranker Kinder eine telefonische Krankschreibung bei ihrem Kinderarzt erhalten. Das gilt auch für erwachsene Patient:innen. Sie müssen sich an ihren Hausarzt wenden.

Schuldgeldbefreiung für Pflege- und Gesundheitsberufe

  • Auszubildene in den Berufen Kranken- und Altenpflegehilfe, Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Diätassistenz und medizinische:r Bademeister:in müssen ab 2024 in MV kein Schulgeld mehr bezahlen. Die Kosten in den kommenden zwei Jahren werden mit jährlich 3 Millionen Euro Landesmitteln übernommen.

Wolfgang Schäuble gestorben

Schwesig: Deutschland verliert eine starke Persönlichkeit

Schwerin – Zum Tod des früheren Bundestagspräsidenten und Bundesministers Wolfgang Schäuble erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig: „Wolfgang Schäuble hat die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland geprägt.

Präsident des Bundestages, Finanzminister, Innenminister, Fraktionsvorsitzender, Chef des Bundeskanzleramtes – er hat eine Vielzahl von Ämtern übernommen und sie alle mit seinem ganz eigenen Stil ausgefüllt. Die Deutsche Einheit hat er maßgeblich mit auf den Weg gebracht. Mit mehr als 50 Jahren Amtszeit war er so lange Abgeordneter des Deutschen Bundestags wie niemand zuvor. Deutschland verliert einen großen Parlamentarier und eine starke Persönlichkeit.

Wolfgang Schäuble ist Opfer eines brutalen Attentats geworden. Es verdient allergrößten Respekt, dass er auch nach diesem einschneidenden Erlebnis all seine Kraft in den Dienst der Bundesrepublik Deutschland gestellt hat.

Ich habe Wolfgang Schäuble sehr geschätzt. Wir haben im Bundeskabinett respektvoll und konstruktiv zum Wohle der Menschen zusammengearbeitet. Dabei habe ich seine enorme Erfahrung und Sachkenntnis und auch seine Bereitschaft zu Kompromissen kennengelernt. Gerne erinnere ich mich an unsere Gespräche und seine Zeitzeugenberichte über den Mauerfall und die Deutsche Einheit. Mein tiefes Mitgefühl gehört seiner lieben Frau und seinen Angehörigen.“

Steuererleichterungen im Jahr 2024

Schwerin – Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Es gibt auch noch gute Nachrichten. Bundesweit greifen im nächsten Jahr wichtige Steuererleichterungen. Die Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern können sich über 120 Mio. Euro Steuerentlastungen in 2024 freuen.“

Ab dem 1. Januar 2024 treten mit dem Inflationsausgleichsgesetz, dem Zukunftsfinanzierungsgesetz und dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz mehrere gesetzliche Maßnahmen in Kraft, die die Steuerlast von Bürgerinnen und Bürgern mindern:

Der Grundfreibetrag erhöt sich um 696 Euro auf 11.604 Euro. Zudem erhöht sich der Kinderfreibetrag um 360 Euro auf 6.384 Euro pro Kind.

Beispielhaft wird dadurch ein alleinstehender Werftarbeiter (Schiffbauer: 32.659 Euro) um etwa 270 Euro entlastet und ein Lehrerehepaar mit zwei Kindern (Einstieg A13 mit Familienzuschlag) spart jährlich etwa 1.000 Euro an Steuern.

Die Einkommenshöchstgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage erhöhen sich von 20.000 Euro auf 40.000 Euro bei einer Einzelveranlagung und von 40.000 Euro auf 80.000 Euro bei einer Zusammenveranlagung. Zudem sind künftig Vorteile, die einem Arbeitnehmer im Rahmen eines gegenwärtigen Dienstverhältnisses aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Vermögensbeteiligungen gewährt werden, bis zu einem Betrag von 2.000 Euro steuerfrei.

Beispielhaft wirken sich die Neueregelungen bei einem Ehepaar mit einem Haushaltseinkommen von insgesamt 70.000 Euro und einem von ihrem Arbeitgeber gewährten Vorteil von 5 Euro pro Monat folgendermaßen aus, wenn beide die Investition um jeweils 35 Euro aufstocken: Bisher bestand kein Anspruch auf eine staatliche Förderung. Künftig können die Ehegatten im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung eine Arbeitnehmer-Sparzulage in Höhe von insgesamt 160 Euro beantragen.

Darüber hinaus sind alle Leistungen, die Privatpersonen im Rahmen des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes im Dezember 2022 (sog. „Dezemberhilfe“) erhalten haben, einkommenssteuerfrei.

Insgesamt sorgen die aufgeführten Maßnahmen zu einer Minderung der Einkommensteuerlast von bundesweit 15 Mrd. Euro. Hiervon entfallen etwa 120 Mio. Euro auf die Bürgerinnen und Bürger in MV.

Neues Entschädigungsrecht ab 1. Januar 2024

Schwerin – Das Soziale Entschädigungsrecht wird durch ein weiteres Sozialgesetzbuch, das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV), auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Das SGB XIV löst das Bundesversorgungsgesetz, das Opferentschädigungsgesetz und weitere Gesetze und Verordnungen ab und orientiert sich an den aktuellen Bedarfen der betroffenen Menschen.

„Ziel der Reform ist die Verbesserung von Leistungen und die Bündelung des Rechts für Opfer von Gewalttaten und Terroranschlägen, Kriegsopfer oder Impfgeschädigte“, teilte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin mit. Die vielen verschiedenen Leistungen, u.a. Geld- und Teilhabeleistungen, Krankheitsbehandlungsleistungen oder Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, sollen nach Angabe von Drese eine würdevolle Versorgung ermöglichen und dazu beitragen, Gesundheitsstörungen zu heilen und chronische Krankheitsverläufe zu verhindern.

Zudem werden schnelle Hilfen, beispielsweise in den Traumaambulanzen des Landes, auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Eine neue Regelung zur Beweiserleichterung kommt insbesondere Opfern sexueller oder psychischer Gewalt zugute.

„Bereits anerkannte Versorgungsberechtigte müssen derzeit unaufgefordert nichts unternehmen. Sie erhalten ihre monatlichen Geldleistungen weiter, erhöht um einen Betrag von 25 Prozent. Ein Antrag muss dafür nicht gestellt werden“, verdeutlichte Drese.

Zuständig für die Bearbeitung der Anträge ist im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) das Versorgungsamt Schwerin. Es bearbeitet alle Anträge zentral für das Land Mecklenburg-Vorpommern.

Das Versorgungsamt Schwerin übersendet allen anerkannten Versorgungsberechtigten einen Bescheid über ihre individuellen Entschädigungsleistungen nach dem neuen SGB XIV ab dem 1. Januar 2024 sowie weitere notwendige Informationen, insbesondere zum Wahlrecht der Berechtigten. Fragen zum jeweiligen Einzelfall können nach Erhalt des Bescheides direkt an das LAGuS gerichtet werden.

DigitalPakt

Alle öffentlichen Schulträger haben Anträge gestellt / Oldenburg: Ziel ist es, alle Schulen mit einer zeitgemäßen IT-Infrastruktur zu versorgen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern ist bei der Umsetzung des DigitalPakts Schule und seiner Zusatzprogramme in diesem Jahr große Schritte vorangekommen. Bis Ende November hatten alle kommunalen Schulträger die erforderlichen Anträge auf eine Förderung für ihre Schulen gestellt.

Anfang des Jahres hatten Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen und des Bildungsministeriums beraten, wie die Förderung über den DigitalPakt schneller umgesetzt werden kann, die Maßnahmen auf dem Kommunalgipfel abgestimmt und anschließend beschlossen.

„Mit dem Vorliegen aller Anträge haben wir ein wichtiges Etappenziel erreicht“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Allen Lehrkräften danke ich, dass sie trotz ihrer anderen Aufgaben Medienbildungskonzepte für ihre Schulen viel früher als ursprünglich vorgesehen erstellt haben.

Auch die Medienentwicklungspläne der Schulträger liegen weitestgehend vor. Erste Schulträger haben bereits die Fortschreibung begonnen. Dies zeigt, dass es allen Beteiligten wichtig ist, die Schulen mit digitalen Medien auszustatten.

Ziel ist es, bis Ende kommenden Jahres alle Schulen mit einer zeitgemäßen IT-Infrastruktur zu versorgen. Auch wenn die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen, geht es in den kommenden Wochen und Monaten darum, die digitale Technik zu beschaffen, zu installieren und die Einweisung zu organisieren“, sagte Oldenburg.

Medienbildungskonzepte und Medienentwicklungspläne zählen zu den Voraussetzungen, um eine Förderung über den DigitalPakt zu erhalten.

Die Schulen erstellen Medienbildungskonzepte, die den pädagogischen Rahmen vorgeben. Sie schreiben fest, wie die Schülerinnen und Schüler digitale Kompetenzen erwerben. Medienentwicklungspläne werden von den Schulträgern erarbeitet und geben Auskunft über die dafür notwendige IT-Ausstattung.

Die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern sieht eine Umsetzung des DigitalPakts bis Ende 2024 vor. Die Investitionsmaßnahmen müssen bis zum 30. Juni 2025 vollständig abgerechnet sein.

„Den Schulträgern bleibt also noch Zeit, den DigitalPakt umzusetzen. Das Land unterstützt sie dabei bestmöglich. Wir haben den Roll-Out-Plan angepasst, der vorsieht, wann welche Schule eine Förderung erhält. Außerdem haben wir das Antragsverfahren vereinfacht und einen vorzeitigen Maßnahmebeginn genehmigt.

Das bedeutet, dass die Schulträger die digitale Technik bereits beschaffen können. Dies alles soll dazu beitragen, dass sie den DigitalPakt innerhalb der bestehenden Regelungen umsetzen können“, erläuterte die Bildungsministerin.

Der aktuelle Stand zum DigitalPakt Schule und seiner Zusatzprogramme gestaltet sich wie folgt:

  •  DigitalPakt – Basisprogramm

 Zur Verfügung stehende Mittel: ca. 110 Millionen Euro

(90 Prozent Bundesmittel, 10 Prozent Landesmittel)

Volumen der Anträge: 107,4 Millionen Euro (97,6 Prozent)

Mittelbindung (Bewilligung): ca. 90,3 Millionen Euro (ca. 82,1 %)

  •  Sofortausstattungsprogramm für Schülerinnen und Schüler

Zur Verfügung stehende Mittel: 10,9 Millionen Euro

(90 Prozent Bundesmittel, 10 Prozent Landesmittel)

Alle Fördermittel konnten bereits bewilligt und ausgezahlt werden.

  •  Förderprogramm „Leihgeräte für Lehrkräfte“

Zur Verfügung stehende Mittel: 10,9 Millionen Euro

(90 Prozent Bundesmittel, 10 Prozent Landesmittel)

Mit einer Bewilligung von ca. 10,7 Millionen Euro (98 Prozent) sind fast alle Mittel gebunden. Offen sind lediglich Anträge von Schulen in freier Trägerschaft.

  •  Förderprogramm „Administration“

Zur Verfügung stehende Mittel: 11 Millionen Euro

(90 Prozent Bundesmittel, 10 Prozent Landesmittel)

Bislang liegen Anträge für 319 Schulen vor. Dies entspricht einem Finanzvolumen von ca. 4,6 Millionen Euro (41,9 Prozent).

Kürzungen im Agrarbereich

Agrardiesel: Backhaus sieht Kürzungen im Agrarbereich kritisch

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister  Dr. Till Backhaus kritisiert die geplanten Einsparungen des Bundes zu Lasten der Landwirtschaft. Zum Ausgleich des Haushaltsdefizites des Bundes ist u.a. geplant, die Agradieselbeihilfe und die KFZ-Steuer-Befreiung für Landwirtschaftsbetriebe zu streichen.

Derzeit prüft das Landwirtschaftsministerium M-V, welche konkrete Auswirkungen dies auf die hiesigen Betriebe hat. Laut ersten Berechnungen der Landesforschungsanstalt M-V müssen diese allein durch den Wegfall der Agrardieselrückerstattung mit Einbußen in Höhe von rund 28 Millionen Euro rechnen.

Zwar räumt der Minister ein, dass politisch auch international bereits lange darüber gesprochen wurde, die klimaschädlichen Subventionen abzubauen. Dennoch sei dies für die Betriebe ein weiterer herber Schlag in ohnehin unsicheren Zeiten; und auch für den ländlichen Raum insgesamt.

„Es ist davon auszugehen, dass die Streichung dieser beiden Subventionen zu Kostensteigerungen in der Landwirtschaft führen, die zu weiteren Wettbewerbsverzerrungen führen und sich am Ende auch im Geldbeutel der Verbraucherinnen und Verbraucher bemerkbar machen werden“, führte er aus. Jetzt gelte es neben der bleibenden Steuerbefreiung von Biodiesel und Pflanzenöl als Kraftstoff weitere Anreize für die Nutzung klimafreundlicher Energieträger und Kraftstoffe auf den Weg zu bringen. Leider liege aus dem Bund zu den Haushaltsauswirkungen wenig Konkretes vor, monierte er.

Doch es gibt laut Backhaus auch gute Botschaften: „Was wir derzeit auch wissen, ist, dass am Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz festgehalten wird und, dass die GAK-Kürzung ein Stück weit abgemildert wird, in dem 67 Millionen Euro in diesen Topf zurückfließen. Für MV stehen bei einem Antiel von knapp 8 Prozent dann rund 5 Millionen Euro mehr für 2024 zur Verfügung. Inklusive des Landesanteils sind es sogar fast 9 Millionen Euro.

„Wenn die Mittel aber erst nach der Beschlussfassung des Bundeshaushaltes den Ländern zugewiesen werden, dann ist es zu spät, um große Investitionsvorhaben zu beginnen. Hier muss schnell eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen herbeigeführt werden“, sagte Minister Backhaus.

Positiv sei auch, dass die 120 Millionen Euro für den Waldumbau aus dem Klimatranformationsfonds weiter Bestand haben. Die abschließende Haushaltsberatung im Deutschen Bundestag soll in der ersten Sitzungswoche im Januar erfolgen.

Nord Stream II und kein Ende

Die vereinzelt in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfe, die Landesregierung sei im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren zu Nord Stream II leichtfertig mit militärischen Geheimnissen umgegangen, sind haltlos.

Stralsund – Die vereinzelt in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfe, die Landesregierung sei im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren zu Nord Stream II leichtfertig mit militärischen Geheimnissen umgegangen, sind haltlos.

Hierzu erklärt das Bergamt Stralsund als Genehmigungsbehörde: „Die von der Bundeswehr als Verschlusssache (NfD) deklarierten Unterlagen wurden dem Leiter des Bergamtes übergeben und sicher verwahrt. Diese Unterlagen wurden niemandem zugänglich gemacht, weder der Nord Stream 2 AG noch anderen Behörden.“

Darüber hinaus verweist das Bergamt Stralsund auf den damaligen Verfahrensablauf: Der Beschluss gemäß § 43b EnWG zur Feststellung des Plans „Bau und Betrieb der Gasversorgungsleitung Narva-Bucht (RUS) – Lubmin (D), Abschnitt deutsche 12 sm-Zone“ wurde am 31.01.2018 antragsgemäß und mit Nebenbestimmungen erlassen; allen am Verfahren Beteiligten wurde dieser direkt zugestellt, die öffentliche Auslegung ist vom 23.02. bis 08.03.2018 erfolgt.

Die Genehmigungen gemäß § 133 BBergG im Bereich des deutschen Festlandsockels wurden für die Errichtung unter dem 02.11.2017 und für den Betrieb unter dem 13.03.2018 erteilt. Die Genehmigung des BSH Hamburg erfolgte am 27.03.2018.

Das Bergamt Stralsund hat die Belange der Landesverteidigung im Planfeststellungsbeschluss berücksichtigt und die militärische Sicherheit als gewichtigen Belang umfassend gewürdigt.

Mit den vom Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr – Kompetenzzentrum für Baumanagement Kiel bereitgestellten Unterlagen, soweit diese aus Geheimhaltungsgründen berücksichtigt werden konnten, wurde sorgsam umgegangen.

Kranzniederlegung am Holocaust-Mahnmal

Schwesig legt mit französischem Senatspräsidenten am Holocaust-Mahnmal Kränze nieder

Berlin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute in ihrer Eigenschaft als Präsidentin des Bundesrates gemeinsam mit dem französischen Senatspräsidenten Gérard Larcher das Denkmal für die ermordeten Juden Europas in Berlin besucht.  Zu Beginn des zweitägigen Besuchs des französischen Senatspräsidenten in Deutschland legten beide dort Kränze nieder.

„Deutschland und Frankreich sind heute enge Freunde. Uns verbindet inzwischen eine langjährige Partnerschaft. Wir trauern gemeinsam um die Millionen Juden, die in der Zeit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verfolgt und ermordet wurden.

Deutschland hat in der Zeit von 1933 bis 1945 schwerste Schuld auf sich geladen. Daraus resultiert eine Verantwortung für die Zukunft. Wir müssen alles dafür tun, dass sich das, was damals geschah, nie wiederholt. Deutschland und Frankreich treten gemeinsam für Demokratie, Freiheit und Toleranz ein“, sagte die Ministerpräsidentin im Anschluss an den Termin.

Anschließend führen Schwesig und Larcher ein Gespräch mit dem Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus Dr. Felix Klein.

Am Nachmittag trifft Manuela Schwesig als Bundesratspräsidentin auf den Botschafter des Staates Israel in Deutschland S.E. Ron Prosor. „Ich habe den Botschafter bereits während der letzten Bundesratssitzung kurz treffen können.

In dieser Sitzung haben die 16 Länder einen gemeinsamen Antrag beschlossen, in dem wir uns nach dem Terrorangriff der Hamas an die Seite Israels stellen und uns zum Schutz jüdischen Lebens in Deutschland bekennen.

Ich werde dem Botschafter auch von meinem Besuch mit Bürgermeister Kai Wegner im jüdischen Krankenhaus in Berlin berichten, in dem heute Menschen aus mehr als 50 Nationen für die Gesundheit anderer sorgen. Das Miteinander dort hat mich tief beeindruckt. Es sollte Vorbild sein für ein friedliches Zusammenleben in Deutschland“, so die Ministerpräsidentin.

Mehrwertsteuer in der Gastronomie

Wirtschaftsminister Meyer zum Anstieg der Mehrwertsteuer in der Gastronomie: „Branche ist doppelt benachteiligt“

Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer reagiert auf die Medienberichte zum Auslaufen des abgesenkten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie.

„Die Entscheidung der Bundesregierung zeigt, dass Gastronomie und Hotellerie doch keine Lobby in Berlin haben. Die Anhebung auf 19 Prozent ab dem kommenden Jahr schwächt den Tourismus und die Wirtschaft. Die Branche ist jetzt doppelt benachteiligt.

Zum einen steigt der Mehrwertsteuersatz und gleichzeitig profitiert ausgerechnet die Gastronomie nicht von der abgesenkten Stromsteuer. Als Landesregierung werden wir das Thema daher beim Wachstumschancengesetz erneut thematisieren.“

Finanzierung von Freiwilligendiensten

Drese begrüßt Rücknahme der Kürzungen bei den Freiwilligendiensten

Schwerin – Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat in seiner gestrigen Etatsitzung die ursprünglich vorgesehenen Kürzungen bei den Jugendfreiwilligendiensten und Bundesfreiwilligendiensten für das Jahr 2024 zurückgenommen. Gemeinsam mit vielen Verbänden, Trägern und Kommunen hatte sich Sozialministerin Stefanie Drese bis zuletzt gegen die Absenkung der Fördermittel des Bundes eingesetzt.

„Das ist ein eminent wichtiges Signal für das gesellschaftlich so bedeutsame soziale Engagement junger Menschen“, betonte Drese am Freitag. „Ich gehe davon aus, dass damit die Zahl der Plätze in den verschiedenen Freiwilligendiensten im kommenden Jahr in Mecklenburg-Vorpommern nicht reduziert werden muss.“

In Mecklenburg-Vorpommern waren im vergangenen Jahr rund 2.300 Freiwilligendienstleistende gemeldet. Darunter fallen Absolvierende eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ), eines Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ), eines Bundesfreiwilligendienstes und eines Internationalen Jugendfreiwilligendienstes. Die zunächst vom Bund geplante Kürzung für 2024 in Höhe von 78 Millionen Euro hätte Schätzungen zufolge, einen Rückgang in MV von etwa 550 Plätzen bedeutet.

„Mein Dank geht an alle Beteiligten, die sehr aktiv, gut begründet und in sachlicher Art und Weise in den vergangenen Monaten auf die Konsequenzen der Mittelabsenkung im Bereich der Freiwilligendienste hingewiesen haben. Ganz besonders geht mein Dank aber heute an die Koalitionsfraktionen im Haushaltsausschuss, die trotz schwieriger Rahmenbedingungen, die Förderung für 2024 um 80 Millionen Euro gegenüber dem Haushaltsentwurf aufgestockt haben“, so Drese.

Die Schlussberatungen zum Bundeshaushalt finden in der kommenden Woche statt.

Bau von Konverterplattformen

Schwesig: Bund und Land machen Weg frei für Bau von Konverterplattformen

Rostoxk – In Rostock-Warnemünde ist am heutigen Morgen ein Eckpunktepapier zur industriellen Nutzung eines Teils des Geländes des Marinearsenals-Warnowwerft unterzeichnet worden. Die zur Meyer-Gruppe gehörende Neptun Werft und die Smulders Gruppe wollen hier Konverterplattformen für die Windkraft auf See bauen. Die Landesregierung hatte sich für diese Lösung eingesetzt.

„Ich unterstütze sehr, dass hier in Rostock Konverterplattformen für Windkraftanlagen auf See gebaut werden sollen. Mecklenburg-Vorpommern setzt schon seit langem auf die erneuerbaren Energien. Bei der Windkraft auf See haben wir die Kapazitäten vor unserer Küste in den letzten Jahren verdreifacht. Es sind weitere Windparks im Bau oder in Planung. Dafür brauchen wir diese Plattformen.“

Nach den Plänen der Investoren könnten bis zu 400 neue Industriearbeitsplätze mit Tariflohn entstehen. „Mecklenburg-Vorpommern profitiert also gleich doppelt von diesem Projekt“, erklärte die Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bei der Vertragsunterzeichnung im Marinearsenal.

Die Ministerpräsidentin dankte Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius. „Der Bundesverteidigungsminister hat dieses Vorhaben mit seiner Entscheidung ermöglicht. Das zeigt: Bund und Land haben ein gemeinsames Interesse, dass die Energiewende gelingt.

Überhaupt ist es der Bundeswehr zu verdanken, dass der Standort Rostock so schnell wieder eine gute Perspektive hat. Die Bundeswehr gibt der Warnowwerft mit ihrem Marinearsenal eine Zukunft. Nun kommt auf diesem Gelände ein weiterer wichtiger Wirtschaftsstandort dazu.“

8.800 Anträge auf Heizölhilfe in M-V

Bund soll ungenutzte Gelder in den ländlichen Raum investieren

Schwerin – Am 20. Oktober ist die Frist zur Beantragung für Härtefallhilfen für Privathaushalte, die mit Öl oder anderen nicht-leitungsgebundenen Brennstoffen heizen, ausgelaufen. Innerhalb von sechs Monaten – Anfang Mai startete die Antragstellung – wurden in Mecklenburg-Vorpommern rund 8. 800 Anträge gestellt.

Davon fast zwei Drittel über das eigens eingerichtete Online-Energieportal des Landes. Das Antragsvolumen beläuft sich auf fast 3 Millionen Euro, wovon 2,3 Millionen Euro bereits auf den Konten der Bürgerinnen und Bürger angekommen sind. Möglich wurde dies durch die gute Zusammenarbeit der norddeutschen Länder und die gute zentrale Organisation durch die Finanzbehörde Kasse Hamburg.

Auch das Agrarministerium in Schwerin leistete seinen Anteil und verschickte 2.981 Papieranträge und führte 2.163 Beratungs- und Informationsgespräche. Für das Engagement dankt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und wertet das Förderprogramm als Erfolg:

„Die Zahlen belegen, dass der Bedarf an finanzieller Unterstützung für nicht-leitungsgebundene Brennstoffe hoch ist und es die richtige Entscheidung war, mit der Einführung der Strom- und Gaspreisbremse zum Jahreswechsel 2022/2023 auch Verbraucherinnen und Verbraucher mit anderen Heizarten zu entlasten. Der Bund hat hierfür rund 1,8 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung gestellt. Das ist maßgeblich der Initiative Mecklenburg-Vorpommerns zu verdanken. Wir haben das Programm gefordert und durchgesetzt.

Der Zuschuss kam gerade zur rechten Zeit, denn die Energiepreise sind stark gestiegen. Das treibt auch die Heizkosten in die Höhe.

Die ländlichen Räume nehmen in MV rund 90 Prozent ein. Gerade hier sind die Menschen mangels geeigneter und bezahlbarer Alternativen vielerorts nach wie vor auf nicht-leitungsgebundene fossile Brennstoffe wie Öl oder Flüssiggas angewiesen. Dass wir davon weg­kommen müssen, steht außer Frage. Es war jedoch wichtig, die Betroffenen in ihrer Lebensrealität abzuholen und auch für sie  kurzfristig eine finanzielle Unterstützung zu ermöglichen.

Nach abschließender Antragsbearbeitung werden bundesweit ca. 600 Millionen Euro ausgereicht worden sein. Auch vor dem Hintergrund der drohenden massiven Kürzungen im Bereich der Gemeinschafts­aufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) habe ich in einem Schreiben an den Bund dafür geworben, dass die Gelder aus dem Härtefallfonds in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro für das Gemeinwohl im ländlichen Raum bzw. zur Stärkung der Kommunen eingesetzt werden können.

Konkret denke ich an Projekte zur Förderung der kommunalen Wärmeplanung oder Projekte, mit denen es gelingt, den ländlichen Raum zur Modellregion im Bereich erneuerbare Energien zu entwickeln. In M-V haben wir Sonne, Wind, Geothermie und Biomasse und sind damit ein prädestinierter Stand­ort für zukunftsfähige Vorhaben in diesem Bereich.

Entscheidend für den Erfolg solcher Projekte ist allerdings die Akzeptanz der Menschen vor Ort. Die werden wir nur bekommen, wenn wir sie teilhaben lassen und zwar nicht nur an den Planungen, sondern auch durch die gemeinschaftliche Nutzung von Strom und Wärme.“

Mehr Bürgergeld ab Januar 2024

Berlin – Die Regelsätze für Bürgergeld und Sozialhilfe steigen ab Januar 2024 um gut 12 Prozent. Der Bundesrat stimmte am 20. Oktober 2023 einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zu. Sie kann daher wie geplant zum neuen Jahr in Kraft treten.

Alleinstehende Erwachsene erhalten ab Januar 2024 monatlich 563 Euro – 61 Euro mehr als bisher. Auch die Beträge für den persönlichen Schulbedarf erhöhen sich um etwa zwölf Prozent: im ersten Schulhalbjahr von 116 Euro auf 130 Euro und im zweiten Schulhalbjahr von 58 Euro auf 65 Euro.

Zum Schulbedarf zählen zum Beispiel Schreibutensilien, Taschenrechner oder Bastelmaterial. Die Unterstützung beim persönlichen Schulbedarf ist Teil des sogenannten Bildungspakets für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Parallel steigen auch die Sätze der Geldleistungen für Asylsuchende.

Der Anspruch auf staatliche Leistungen dient der Sicherung des Existenzminimums. Die Höhe wird jährlich auf Grundlage der durchschnittlichen Preis- und Nettolohnentwicklung überprüft und angepasst.

Regionalkonferenzen zur Krankenhausreform

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese zog heute gemeinsam mit dem Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern, Uwe Borchmann, ein positives Fazit zum Abschluss der Regionalkonferenzen zur Krankenhausreform. „Damit haben wir etwas geschafft, dass in dichter besiedelten Ländern kaum möglich gewesen wäre und haben uns intensiv mit Vertreterinnen und Vertretern aller 37 Krankenhäuser im Land austauschen können“, erklärte Drese.

Die Gespräche mit den Krankenhaus- und Pflegedienstleitungen sei eine hervorragende Möglichkeit gewesen, um Transparenz zu schaffen und zugleich die geplante Reform mit der gelebten Praxis abzugleichen. „So konnten die Häuser ihre Hinweise und Vorstellungen zur Reform einbringen, die ich als Mitglied der Redaktionsgruppe mit nach Berlin tragen werde“, erklärte die Ministerin.

„Gleichzeitig war es mir wichtig, an die Reformbereitschaft der Krankenhäuser zu appellieren. Ein ‚Weiter so‘ wird es nicht geben. Wir brauchen verstärkte regionale Kooperationen, eine Verzahnung von stationären und ambulanten Angeboten und eine Konzentration auf die vor allem in der Fläche wichtige Grundversorgung“, hob sie hervor.

Uwe Borchmann betonte, die Krankenhäuser seien zu einer stärker sektorenübergreifenden Versorgung bereit. „Allerdings muss die Reform zu praxistauglichen bürokratiearmen Lösungen führen und muss weiterhin einer attraktiven Facharztweiterbildung Rechnung tragen“, erklärte er. Auch ein Vorschaltgesetz zur Erhöhung der Landesbasisfallwerte sei dringend notwendig, um die Reform nicht zu gefährden.

Die Forderungen nach einem Bürokratieabbau und attraktiven Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten seien Knackpunkte für die weitere Ausgestaltung der Reform, die auch von den Teilnehmenden der Regionalkonferenzen vorgebracht wurden, so DreseHierzu zähle ebenfalls die Forderung eines Vorschaltgesetzes sowie einer Transformationsfinanzierung, deren Notwendigkeit auch die Länder sehen. „Auch die detaillierte Ausgestaltung der Vorhaltefinanzierung, die für M-V eine große Chance darstellt, ist bisher nicht abschließend geklärt. Das bereitet mir momentan Sorge“, erklärte sie.

Positiv zu bewerten sei hingegen, dass es nach jetzigen Planungen für die Bereiche Pädiatrie, Geburtshilfe, Stroke Unit, Spezielle Traumatologie und Intensivmedizin gesonderte Förderbeträge geben soll. Auch die koordinativen Aufgaben, die künftig die vier Maximalversorger im Land übernehmen sollen, werden voraussichtlich entsprechend vergütet.

Drese: „Wir sind also auf einem guten Weg, aber längst noch nicht im Ziel – gerade, was die Frage der Finanzierungen betrifft. Dennoch stimmen mich die Entwicklungen positiv, dass wir mit der Reform den ökonomischen Druck auf unsere Krankenhäuser und DRG-verursachte Fehlanreize weiter abbauen werden.“

Die Redaktionsgruppe werde sich in wenigen Wochen nun erneut zu einer Sitzung treffen, in deren Ergebnis dann der Gesetzesentwurf durch das Bundesministerium für Gesundheit überarbeitet wird.

„Das bedeutet zum einen, dass der ursprüngliche Zeitplan, der ein Inkrafttreten am 01.01.2024 vorsah, sicherlich nicht haltbar sein wird. Zum anderen ermöglicht dies aber genug Zeit, damit die Länder zum Entwurf Stellung nehmen können – ein unabdingbarer Schritt, wenn wir leistungsfähige Krankenhäuser in erreichbarer Distanz für unsere Patientinnen und Patienten erhalten wollen“, so Drese.