Schutz für Schiedsrichter vor Gewalt

Bremerhaven – Die Sportministerkonferenz beschäftigte sich auf ihrer Tagung am 7. und 8. November in Bremerhaven mit Maßnahmen zur Vermeidung von Gewalt gegen Schiedsrichter bei Fußballspielen. „Wir sehen den Deutschen Fußball-Bund und seine Regional- und Landesverbände in der Pflicht, eine stärkere Verantwortung zum Schutz der weit überwiegend ehrenamtlich ihr Amt ausübenden Schiedsrichter wahrzunehmen“, betonte Sportministerin Stefanie Drese nach Abschluss der Konferenz.

Vor allem der Profisport müsse sich stärker seiner Vorbildrolle bewusstwerden und auf jeder Ebene entschlossen gegen Gewalt, Beleidigungen und respektlosem Verhalten insbesondere gegenüber Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern vorgehen, heißt es in einem einstimmig angenommenen Beschluss der Sportministerinnen und Sportminister. „Funktionäre, Trainer und Spieler stehen hier als Vorbilder ganz besonders in der Pflicht. Gleichzeitig sinkt nicht zuletzt die Bereitschaft von Interessierten, sich angesichts veröffentlichter Gewaltdelikte gegen Unparteiische im Amateurfußball als Schiedsrichter zu engagieren“, so Drese.

Nach Angaben des Deutschen Fußball Bundes (DFB) kam es in der Saison 2018/19 zu 2.906 Angriffen auf Schiedsrichter im Amateurbereich. In der Spielzeit zuvor waren es 2.866 Angriffe. Parallel berichten Schiedsrichter und Obmänner in den Fußball-Kreisen, Wissenschaftler und Regionalverbände von einer steigenden Intensität der Attacken auf Schiedsrichter. Dieser Umstand führte im Herbst 2019 bereits dazu, dass in Fußball-Landesverbänden die Schiedsrichter aus Protest keine Spiele leiteten. Als Folge fielen komplette Spieltage der Amateurklassen aus.

Drese: „Das sind alarmierende Zahlen und Reaktionen, die den Handlungsbedarf aufzeigen. So müssen die vielfältigen Bemühungen im Bereich der Prävention von Gewalt in Zusammenhang mit Fußballspielen fortgeführt und wo nötig ausgebaut werden.“

Die Sportministerkonferenz schlägt zudem vor, dass der DFB bei Gewaltanwendungen gegenüber Schiedsrichtern das Strafmaß bundesweit vereinheitlicht und verschärft. „Dies kann von höheren Geldstrafen für betroffene Vereine bis zu verpflichtenden Ordnerabstellungen zum Schutz von Schiedsrichtern bei Risikospielen reichen“, verdeutlicht Drese. Die Vereine sollten auch ermutigt werden, durch die Wahrnehmung ihres Hausrechts, Fehlverhalten jeglicher Art konsequent zu ahnden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert