Vergabe Velgast-Barth vor dem Abschluss

Schwerin – Die landeseigene Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern GmbH (VMV) hat rechtzeitig vor dem Fahrplanwechsel im Dezember 2019 das Vergabeverfahren für die RB25 Velgast – Barth auf die Zielgerade gebracht. Im Ergebnis des Verfahrens ist beabsichtigt, der DB Regio AG den Zuschlag zu erteilen. Die VMV hat das Unternehmen ebenso wie die anderen am Verfahren beteiligte Eisenbahnverkehrsunternehmen informiert.

„Vor der Beauftragung muss jedoch noch der Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen abgewartet werden, innerhalb derer Einspruch erhoben werden kann. Diese laufen Ende dieser Woche ab. Aber schon ab heute können sich Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer unter www.bahn.de über die Verbindungen auf der Strecke ab dem Fahrplanwechsel zum 15. Dezember 2019 informieren und auch Fahrkarten buchen“, kündigte Landesverkehrsminister Christian Pegel heute an.

Der Verkehrsvertrag wird für die Dauer von sechs Jahren geschlossen. Zum Einsatz kommt ein gebrauchter Dieseltriebwagen mit einer Kapazität von gut 50 Sitzplätzen, die an die Nachfrage auf der Strecke Velgast – Barth angepasst wurde . Die bisher eingesetzten Triebwagen der Usedomer Bäderbahn (UBB) mit ca. 100 Sitzplätzen werden künftig auf der stärker nachgefragten Strecke der RB23 zwischen Stralsund-Züssow-Swinemünde auf der Insel Usedom eingesetzt.

Die Fahrzeiten der Züge bleiben unverändert, ebenso die Anschlüsse nach Rostock und Stralsund in Velgast. „Alle Fahrkarten behalten ihre Gültigkeit. Auch die Fahrpreise verändern sich nicht“, sagt der Minister weiter.

Der Verkehrsvertrag enthält die Option, dass ab Dezember 2022 abhängig vom Baufortschritt der Darßbahn zweistündlich Fahrten nach Bresewitz angeboten werden. Der Haltepunkt Bresewitz der Darßbahn soll sich künftig unmittelbar südlich des Meiningenstroms und der Meiningenbrücke befinden. Minister Pegel dazu: „Mit dieser vertraglich fixierten Option bekennen wir uns erneut und deutlich für eine Wiederrichtung der Darßbahn. Es ist aber nach wie vor verbindlich zu klären, in welchem Rahmen sich der Bund beteiligt. Das Land mit seien begrenzten Mitteln kann Bau und Betrieb der Darßbahn nicht allein wuppen.“

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