Kommunaler Finanzausgleich 2020

Schwerin – Heute sind die aktualisierten Einzelübersichten für die Gemeinden und Landkreise zu den FAG-Berechnungen auf Grundlage des Gesetzentwurfes der Landesregierung zur Neufassung des FAG M-V und zur Änderung weiterer Gesetze (Landtagsdrucksache 7/4301) auf der Internetseite des Ministeriums für Inneres und Europa eingestellt worden.

Die Einzelübersichten enthalten die Berechnungen der laufenden Zuweisungen und der Kreisumlagen nach dem Finanzausgleichsgesetz für 2018 bis 2020 für Gemeinden und Landkreise und sind anhand der Einwohnerzahlen 2018, der Kinderzahlen 2018, der geprüften Steuerdaten 2018 sowie der aktuellen Kreisumlagen nunmehr auf Basis des Gesetzentwurfs zur Neufassung des FAG M-V und zur Änderung weiterer Gesetze erstellt worden.

Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit noch zur Beratung und Beschlussfassung im parlamentarischen Verfahren, so dass die Zuweisungen für das Jahr 2020 unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Gesetzgebers stehen.

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