Kinderschutz hat oberste Priorität

Rostock – Die Schließung von zwei Kindertageseinrichtungen in Rostock durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock war Thema heute im Sozialausschuss des Landtags. Sozialministerin Stefanie Drese hat den Abgeordneten über Erkenntnisse und Ableitungen des Landes berichtet.

„Die Einhaltung des Kinderschutzes in den Einrichtungen unseres Landes hat oberste Priorität“ verdeutlichte Drese nach der Sozialausschusssitzung. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock habe in einem von der Sozialministerin angeforderten Bericht schlüssig dargelegt, dass nach intensiver Ermittlungsarbeit sich die Verdachtsmomente erhärtet hätten, die eine fortwährende Gefährdung des Kindeswohls nicht ausschließen lassen, so Drese.

Der Widerruf der Betriebserlaubnis für die beiden Kita-Träger sei sicherlich eine rigorose Maßnahme mit erheblichen Auswirkungen für die betroffenen Kinder und deren Eltern. „Ich habe aber den Eindruck, dass diese Entscheidung nicht leichtfertig vom zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe getroffen wurde, sondern das Ergebnis eines umfangreichen Erkenntnis- und Abwägungsprozesses ist“, sagte Drese.

Vor allem das offenbar fortwährend nicht ausreichende Problembewusstsein der Kita-Träger in Bezug auf den Schutz des Kindeswohls ist nicht akzeptabel und muss Folgen haben, so die Ministerin.

Ministerin Drese appellierte an die Verantwortlichen der Stadt Rostock, die Eltern und auch den Stadtelternrat Kita bestmöglich zu informieren. „Das weitere Verfahren sollte für die Eltern so transparent, wie möglich gestaltet werden. Ich habe der Stadt Rostock für das weitere Verfahren die fachliche Unterstützung meines Ministeriums zugesagt“, betonte Drese.

Die Ministerin verdeutlichte im Ausschuss zudem, dass ein Widerruf der Betriebserlaubnis für Kindertageseinrichtungen ein seltener Einzelfall in Mecklenburg-Vorpommern ist. Drese: „In Auswertung der Schließungen in Rostock sollte dennoch in Erwägung gezogen werden, ob in den Landkreisen und kreisfreien Städten Notfallpläne für den Widerruf einer Betriebserlaubnis entwickelt werden, wie es die Universitäts- und Hansestadt Rostock jetzt angehen will.“

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