Möglichst früh Hausärzte gewinnen

Schwerin – „Die Landarztquote liegt mir seit vielen Jahren am Herzen. Schon als Sozialministerin habe ich mich dafür eingesetzt. Damals gab es bundesweit noch nicht die erforderliche Mehrheit dafür. Ich freue mich, dass wir nach der Einigung der Bundesländer beim Staatsvertrag über die Hochschulzulassung im letzten Jahr nun neue Möglichkeit haben und eine Landarztquote in Mecklenburg-Vorpommern einführen können“, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute bei der 2. Lesung des Landärztegesetzes im Landesparlament. Sie danke Wirtschaftsminister Harry Glawe, der das Gesetz in den Landtag eingebracht hatte.

Nach dem neuen Gesetz werden ab dem Wintersemester 32 Medizin-Studienplätze an den Universitäten des Landes pro Jahr für diejenigen reserviert, die als Landärzte in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten möchten, „eben auch dann, wenn sie die hohe Hürde des Numerus clausus nicht erfüllen, sich aber in einem besonderen Auswahlverfahren z.B. durch soziale Kompetenz beweisen. So bekommen wir Ärztinnen und Ärzte, die nicht nur medizinische Kenntnisse, sondern auch Persönlichkeit mitbringen“, so die Regierungschefin. Diese Studenten sollen sich dann verpflichten, zehn Jahre als Landarzt oder Landärztin zu arbeiten. Schwesig: „Ich finde, das ist eine Chance für junge Menschen und eine echte Hilfe bei der Versorgung mit ärztlichen Leistungen auf dem Land.“

Von 1.200 Hausärzten im Land würden in den nächsten 15 Jahren 35 Prozent in den wohlverdienten Ruhestand gehen. Klar sei auch, dass der Beruf als Hausarzt, gerade in ländlichen Regionen ein Job mit vielen Herausforderungen ist. „Deshalb brauchen wir kluge Lösungen und Konzepte, für die Gesundheitsversorgung im Land insgesamt und mit besonderem Blick auf die hausärztliche Versorgung. Heute wollen wir mit dem Landärztegesetz die Voraussetzungen dafür schaffen, dass möglichst früh Medizinstudierende für eine Tätigkeit als Hausarzt oder Hausärztin gewonnen werden können.“

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