Steigerung des Mindestlohnes für Pflegekräfte

Schwerin – „Die Konzertierte Aktion Pflege wirkt“, kommentiert Sozialministerin Stefanie Drese den gestrigen Beschluss der Bundespflegekommission aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern zur Entwicklung der Mindestlöhne im Pflegebereich bis 2022.

Nach Ansicht Dreses bedeuten die neuen Pflegemindestsätze für viele Pflegekräfte besonders in den ostdeutschen Bundesländern deutliche Verbesserungen. So soll bis zum 1. April 2022 der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte in vier Schritten auf 12,55 Euro angehoben werden. Ab dem 1. Juli 2021 soll es zudem erstmals einen Mindestlohn für Pflegefachkräfte von 15 Euro geben. Dieser soll zum 1. April 2022 auf 15,40 Euro steigen.

Drese: „Die Beschäftigten vor allem in der Altenpflege brauchen mehr Anerkennung für ihre schwere und gesellschaftlich so wertvolle Arbeit. Die jetzt von der Pflegekommission vorgeschlagenen Maßnahmen bedeuten mehr Geld und bessere Arbeitsbedingungen, etwa durch mehr Urlaubstage. Allerdings sind Mindestlöhne der unterste Standard. Wir müssen im Pflegebereich flächendeckend hin zu tarifgebundenen bzw. -orientierten Löhnen.“

Nicht zufrieden ist Drese mit der späten Ost-West-Angleichung bei den Mindestlöhnen für Pflegehilfskräfte. Diese ist zum 1. September 2021 vorgesehen. „Damit gibt es zwar endlich einen konkreten Termin. Der ist aber viel zu spät. Für die Fortschreibung der Ungleichheit gibt es über 30 Jahre nach der Wende keine Rechtfertigung. Und sie widerspricht den Regelungen beim allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn“, so Drese.

Sozialministerin Drese setzt sich seit Jahren für die Angleichung der Pflegemindestlöhne ein. So hatte sie bereits auf der Konferenz der Arbeits- und Sozialministerinnen und -minister Ende 2017 einen entsprechenden Antrag eingebracht, der mit großer Mehrheit beschlossen und anschließend der Bundesregierung übersandt wurde.

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