Rahmenbedingungen für gute Arbeit

Schwerin – Heute wurde im Landtag in Schwerin die Entwicklung des Arbeitsmarktes in Mecklenburg-Vorpommern diskutiert. „Nicht nur in der Wendephase, auch in den Anfangsjahren waren viele Menschen in unserem Land in einer Situation der Ungewissheit. Die Wirtschaftsstruktur war in einer langen Umbruchphase. Insbesondere in der Industrie und Landwirtschaft gab es viele Menschen, deren Arbeitsplätze wegfielen. Nicht alle haben gleichermaßen gut den Übergang geschafft. Der Übergang von Planwirtschaft zu Marktwirtschaft stellte viele vor Herausforderungen. Heute lässt sich feststellen: die Wirtschaft wächst, Unternehmerinnen und Unternehmer schaffen Arbeitsplätze und die Arbeitslosigkeit ist auf den niedrigsten Stand seit 1990 gesunken“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe im Landtag. „Alle Menschen in unserem Land – ob jung oder alt – verdienen unseren Respekt für ihre Leistung. Und das gilt in besonderem Maße für diejenigen mit Wendebiografien.“

Die schwierigste Arbeitsmarktlage gab es im Jahr 2005. Im Februar gab es mehr als 211.000 Arbeitslose und eine Arbeitslosenquote von fast 24 Prozent. „Im Jahresdurchschnitt 2019 hatte unser Land erstmals weniger als 60.000 Arbeitslose und davon weniger als 20.000 Langzeitarbeitslose. Die Wirtschaftspolitik der vergangenen Jahre hat sich mit der Ausrichtung auf den ersten Arbeitsmarkt bewährt“, so Glawe weiter. Aktuell liegt die Arbeitslosenquote bei 7,7 Prozent (Januar 2020). Außerdem haben wir zuletzt über 582.600 Menschen in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (November 2019).

Die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse genießt in Deutschland Verfassungsrang, und diesem Ziel sieht sich auch die Landesregierung verpflichtet. „Wir tun unseren Teil dafür, dass es weiter vorwärts geht in Mecklenburg-Vorpommern. Die wirtschaftliche Entwicklung ist auf einem guten Weg. Es gibt Unterschiede zwischen Ost und West – bis heute. Jedes Bundesland hat seine eigenen Voraussetzungen und Herausforderungen“, so Glawe weiter. 2018 hatten wir mit 44,9 Milliarden Euro ein Rekord-Bruttoinlandsprodukt, das mehr als dreimal so hoch lag wie 1991 (14 Milliarden Euro). Und auch im ersten Halbjahr 2019 ist die Wirtschaftsleistung zum Vorjahreszeitraum um 1,5 Prozent gewachsen. Damit liegen M-V fast ein Prozentpunkt über dem Bundesdurchschnitt und im Ländervergleich an dritter Stelle.

Mit der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) verfügten Bund und Länder über ein wirksames Instrument der Wirtschaftsförderung. „Im Rahmen der Förderung der gewerblichen Wirtschaft aus der GRW-Richtlinie des Landes werden Investitionen von Unternehmen, die tarifgebunden sind oder zumindest tarifgleich zahlen, mit einem höheren Fördersatz besser gestellt. Gegenüber Unternehmen, die nicht mindestens tarifgleich entlohnen, bedeutet das eine deutlich höhere Förderung“, so Glawe weiter.

„Mir ist wichtig, nochmal zu verdeutlichen, dass die Unternehmen im Land Arbeitsplätze schaffen und somit auch die Löhne für ihre Mitarbeiter zahlen. Eine Wirtschaftsförderung, die zwingend an die Tarifgebundenheit bzw. an die tarifgleiche Bezahlung gebunden ist, würde demnach einen Großteil der Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, von der Förderung ausschließen“, machte Wirtschaftsminister Glawe im Landtag deutlich. 99,5 Prozent aller Unternehmen des Landes gehören quantitativ zu den kleinen und mittleren Unternehmen. Diese Unternehmen sind Arbeitgeber für rund 80 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. „Die Unternehmerinnen und Unternehmer sind sich ihrer Verantwortung bewusst. Dafür danke ich unserer heimischen Wirtschaft“, so Glawe.

Mit Rücksicht auf die Kleinteiligkeit der Wirtschafts- und Unternehmensstruktur in Mecklenburg-Vorpommern hat die Landesregierung 2017 die Einführung eines Vergabemindestlohns für die Vergabe öffentlicher Aufträge beschlossen. „Hierdurch wird ein Anreiz gesetzt, die Arbeitslöhne nicht unter ein gewisses Niveau sinken zu lassen, wenn sich Unternehmen an öffentlicher Auftragsvergabe beteiligen möchten“, sagte Glawe. Ab 2020 beträgt der Vergabemindestlohn 10,07 Euro – das sind 0,72 Euro oberhalb des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns. „Durch den Vergabemindestlohn wird sichergestellt, dass auch klein- und mittelständische Betriebe im Bewerbungsverfahren teilnehmen können, die keine Tarifbindung oder -orientierung vorweisen können. Die tarifliche Bezahlung als entscheidendes Kriterium festzusetzen, wäre nach derzeitigem Stand für Klein- und Mittelständler kontraproduktiv“, betonte Glawe.

Bei der Steigerung bei den Löhnen in den vergangenen sieben Jahren liegt Mecklenburg-Vorpommern auf dem vierten Platz und beim verfügbaren Einkommen auf dem dritten Platz und über dem Bundesdurchschnitt. 2018 lag der durchschnittliche Bruttoverdienst im Land bei 2.590 Euro. Das entspricht einer Angleichungsquote von 78 Prozent zum West-Niveau.

„Da ist noch Luft nach oben. Wir arbeiten an der Verbesserung der Rahmenbedingungen und unterstützen die heimische Wirtschaft beispielsweise bei Neuansiedlungen, Erweiterungen – diese sichern und schaffen Arbeitsplätze im Land. Auch der Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit ist ein Schwerpunkt der Arbeitsmarktpolitik“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe abschließend.

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